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   BFH, 04.07.1985 - V B 3/85   

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BFH, 04.07.1985 - V B 3/85 (https://dejure.org/1985,33)
BFH, Entscheidung vom 04.07.1985 - V B 3/85 (https://dejure.org/1985,33)
BFH, Entscheidung vom 04. Juli 1985 - V B 3/85 (https://dejure.org/1985,33)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFHE 144, 144
  • NJW 1986, 344 (Ls.)
  • BB 1985, 2160
  • BStBl II 1985, 555
 
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Wird zitiert von ... (180)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 05.03.1971 - VI B 64/70

    Anfrage eines FG-Mitglieds - Rücknahme der Erklärung - Befangenheit des Richters

    Auszug aus BFH, 04.07.1985 - V B 3/85
    Auf diese Weise erhalten sie gegebenenfalls Gelegenheit, ihre eigene, von der des Richters abweichende Ansicht näher zu erläutern und dabei zusätzliche Gesichtspunkte vorzutragen oder bereits angeführte Gesichtspunkte stärker hervorzuheben, um den Richter von der Richtigkeit ihrer Meinung zu überzeugen (vgl. BFH-Beschluß vom 5. März 1971 VI B 64/70, BFHE 102, 10, BStBl II 1971, 527 m. w. Nachw.; BVerwG-Beschluß vom 6. Februar 1979 IV CB 8.79, DVBI 1979, 560 = HFR 1979, 295).

    Besorgnis der Befangenheit ergibt sich regelmäßig auch dann nicht, wenn der Richter den Hinweis auf seine Meinung über den voraussichtlichen Verfahrensausgang mit der Empfehlung verbindet, die Zweckmäßigkeit einer Klagerücknahme zu prüfen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. Juli 1967 III B 37/67, BFHE 90, 160, BStBl II 1968, 12 und VI B 64/70, a. a. O.).

  • BFH, 21.07.1967 - III B 37/67

    Rechtfertigung der Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 04.07.1985 - V B 3/85
    Besorgnis der Befangenheit ergibt sich regelmäßig auch dann nicht, wenn der Richter den Hinweis auf seine Meinung über den voraussichtlichen Verfahrensausgang mit der Empfehlung verbindet, die Zweckmäßigkeit einer Klagerücknahme zu prüfen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. Juli 1967 III B 37/67, BFHE 90, 160, BStBl II 1968, 12 und VI B 64/70, a. a. O.).
  • BayObLG, 12.05.1977 - BReg. 1 Z 29/77

    Besorgnis der Befangenheit; Richter; Ablehnung; Unparteilichkeit; Objektiv;

    Auszug aus BFH, 04.07.1985 - V B 3/85
    Inwieweit dann etwas anderes gelten kann, wenn der Irrtum des Richters so gravierend ist, daß er allem Anschein nach als Zeichen der Voreingenommenheit angesehen werden muß (vgl. BVerwG-Urteil vom 2. Juli 1976 VI C 109.75, DÖV 1976, 747; Beschluß des BayObLG vom 12. Mai 1977 1 Z 29/77, DRiZ 1977, 244), braucht hier nicht entschieden zu werden.
  • BFH, 21.09.1977 - I B 32/77

    Verhältnis zwischen Richter und Prozeßbevollmächtigten - Prozeßpartei - Besorgnis

    Auszug aus BFH, 04.07.1985 - V B 3/85
    Hierbei kommt es nicht darauf an, ob die Entscheidung wirklich von Voreingenommenheit beeinflußt ausfiele (vgl. BFH-Beschluß vom 21. September 1977 I B 32/77, BFHE 123, 305, BStBl II 1978, 12 m. w. Nachw.).
  • BFH, 15.10.1971 - VI R 80/68

    Ausübung eines Sports - Krankheitskosten - Ärztliche Bescheinigung

    Auszug aus BFH, 04.07.1985 - V B 3/85
    Zwar hat der Bundesfinanzhof aus den die gerichtliche Pflicht zur Prozeßförderung normierenden Vorschriften (siehe oben) keine Verpflichtung für das Gericht hergeleitet, den Kläger auf die nach Ansicht des Gerichts zugrunde zu legende Rechtsauffassung hinzuweisen (vgl. BFH-Beschluß vom 15. Oktober 1971 VI R 80/68, BFHE 103, 191, BStBl II 1972, 14).
  • BFH, 14.01.1971 - V B 67/69

    Ablehnung wegen Befangenheit - Rechtsauffassung des Richters

    Auszug aus BFH, 04.07.1985 - V B 3/85
    Die vom Gesetzgeber vorgesehene Möglichkeit, einen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, hat vielmehr allein den Zweck, die Beteiligten davor zu bewahren, daß an der Entscheidung der sie betreffenden Streitsache ein Richter mitwirkt, dem gegenüber die Besorgnis begründet ist, daß er ihnen mit Voreingenommenheit begegne (vgl. BFH-Beschluß vom 14. Januar 1971 V B 67/69, BFHE 101, 207, BStBl II 1971, 243).
  • BVerwG, 11.02.1982 - 1 D 2.81

    Disziplinarmaßnahmen bei Zugriffen auf den Geldinhalt von Postsendungen -

    Auszug aus BFH, 04.07.1985 - V B 3/85
    Dies wird sich sogar oftmals im Hinblick auf die Pflichten des Gerichts, den Verfahrensfortgang zu fördern, nicht vermeiden lassen (vgl. § 155 FGO, § 278 Abs. 3 ZPO), etwa dann, wenn der Sinn bestimmter gerichtlicher Auflagen von den Beteiligten überhaupt erst richtig erfaßt werden kann, wenn sie die den Auflagen zugrunde liegende Rechtsauffassung kennen (vgl. auch BVerwG-Urteil vom 11. Februar 1982 1 D 2.81, BVerwGE 73, 339, 346).
  • BGH, 13.07.1966 - 2 StR 157/66

    Tötung eines Gastes einer Schankwirtschaft durch einen gegen das linke Auge

    Auszug aus BFH, 04.07.1985 - V B 3/85
    Unter diesen Umständen braucht nicht weiter darauf eingegangen zu werden, daß die Vorinstanz unterlassen hat, der Klägerin die dienstliche Äußerung des Berichterstatters vor der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch bekanntzugeben (vgl. hierzu Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juni 1968 2 BvR 599, 677/67, BVerfGE 24, 26; BGH-Urteil vom 13. Juli 1968 2 StR 157/66, BGHSt 21, 85; BFH-Beschluß vom 31. Mai 1972 II B 34/71, BFHE 105, 337, BStBl II 1972, 576; Teplitzky, a. a. O., S. 324).
  • BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 109.75

    Richterablehnung - Besorgnis der Befangenheit - Erstantragsverfahren -

    Auszug aus BFH, 04.07.1985 - V B 3/85
    Inwieweit dann etwas anderes gelten kann, wenn der Irrtum des Richters so gravierend ist, daß er allem Anschein nach als Zeichen der Voreingenommenheit angesehen werden muß (vgl. BVerwG-Urteil vom 2. Juli 1976 VI C 109.75, DÖV 1976, 747; Beschluß des BayObLG vom 12. Mai 1977 1 Z 29/77, DRiZ 1977, 244), braucht hier nicht entschieden zu werden.
  • BFH, 31.05.1972 - II B 34/71

    Besorgnis der Befangenheit - Richter - Erledigung des Ablehnungsgesuchs -

    Auszug aus BFH, 04.07.1985 - V B 3/85
    Unter diesen Umständen braucht nicht weiter darauf eingegangen zu werden, daß die Vorinstanz unterlassen hat, der Klägerin die dienstliche Äußerung des Berichterstatters vor der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch bekanntzugeben (vgl. hierzu Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juni 1968 2 BvR 599, 677/67, BVerfGE 24, 26; BGH-Urteil vom 13. Juli 1968 2 StR 157/66, BGHSt 21, 85; BFH-Beschluß vom 31. Mai 1972 II B 34/71, BFHE 105, 337, BStBl II 1972, 576; Teplitzky, a. a. O., S. 324).
  • BVerwG, 06.02.1979 - 4 CB 8.79

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit - Absehen von einer mündlichen

  • BFH, 21.10.2015 - V B 36/15

    Verfassungsmäßigkeit der Zinshöhe - Maßgeblicher Zeitpunkt bei Besetzungsrügen -

    Das Ablehnungsverfahren dient allein dazu, den Beteiligten davor zu bewahren, dass an der Entscheidung in der ihn betreffenden Streitsache ein Richter mitwirkt, an dessen Unparteilichkeit Zweifel begründet sind (vgl. Senatsbeschluss vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, 149, BStBl II 1985, 555).
  • BFH, 08.12.1998 - VII B 227/98

    Richterablehnung; Äußerung des Richters zur Sach- und Rechtslage

    Der Ablehnungsgrund der Besorgnis der Befangenheit (§ 51 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 42 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung --ZPO--) ist gegeben, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Mißtrauen in die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen, ein Beteiligter also bei vernünftiger, objektiver Betrachtung davon ausgehen kann, daß der Richter nicht unvoreingenommen entscheiden werde (st. Rspr. des Bundesfinanzhofs --BFH--, u.a. Beschluß vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, 155, BStBl II 1985, 555).

    Um solche insbesondere in § 76 Abs. 1 und 2, § 77 Abs. 1 Satz 2 FGO im einzelnen bezeichneten Maßnahmen ergreifen zu können, ist der Richter gewöhnlich dazu gezwungen, sich eine Meinung über die Rechtslage zu bilden; anderenfalls wäre er nicht in der Lage, z.B. auf die Abgabe vollständiger Erklärungen über tatsächliche Umstände (§ 76 Abs. 1 und 2 FGO) hinzuwirken (vgl. BFH-Beschluß in BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555).

    Grund zur Besorgnis der Befangenheit kann bestehen, wenn der Richter in ungewöhnlicher, nach der Prozeßlage nicht verständlicher Weise subjektive Gewißheit erkennen läßt, so daß die Beteiligten Anlaß haben können zu befürchten, er ziehe nicht mehr in Betracht, die Sach- oder Rechtslage könne anders sein als er annimmt, und er sei dementsprechend diesbezüglichen Argumenten der Beteiligten gegenüber nicht mehr aufgeschlossen und unvoreingenommen (vgl. BFH-Beschluß in BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555).

  • BFH, 27.03.2001 - I B 25/00

    Besorgnis der Befangenheit; Richterablehnung

    So kann es sich gerade auch dann verhalten, wenn ein Richter mit eindeutiger Gewissheit von der Unzulässigkeit der Klage ausgeht (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555; vom 9. Dezember 1987 III B 40/86, BFH/NV 1988, 251; vom 29. April 1988 VI B 47/87, BFH/NV 1988, 794; vom 20. Oktober 1997 V B 80/97, BFH/NV 1998, 592).

    Dass ein Richter während einer mündlichen Verhandlung seine Rechtsauffassung --ungeachtet dessen, ob dieser zu folgen ist oder nicht-- klar äußert, ist nicht nur unschädlich, vielmehr in einem offenen Rechtsgespräch mit den Beteiligten erwünscht (vgl. BFH-Beschlüsse in BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555; in BFH/NV 1988, 251; in BFH/NV 1998, 592).

    Das ist schon deswegen unumgänglich, weil er andernfalls nicht seiner Prozessförderungspflicht nachkommen könnte (BFH-Beschluss in BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555).

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