Rechtsprechung
   BFH, 16.10.1986 - IV R 138/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,405
BFH, 16.10.1986 - IV R 138/83 (https://dejure.org/1986,405)
BFH, Entscheidung vom 16.10.1986 - IV R 138/83 (https://dejure.org/1986,405)
BFH, Entscheidung vom 16. Oktober 1986 - IV R 138/83 (https://dejure.org/1986,405)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,405) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1975 § 4 Abs. 4, § 12 Nr. 1

  • Wolters Kluwer

    Kunstmalerin - Urlaubsgebiet - Betriebsausgaben - Landschaftliches und kulturelles Umfeld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1975) § 4 Abs. 4 § 12 Nr. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen einer Kunstmalerin für die Reise in ein beliebtes Urlaubsgebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 148, 262
  • NJW 1987, 1447
  • BB 1987, 599
  • BStBl II 1987, 208
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77

    Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die

    Auszug aus BFH, 16.10.1986 - IV R 138/83
    Zur Begründung seiner Entscheidung führte das FG aus, Aufwendungen, die durch Reisen ins Ausland veranlaßt seien, führten nur dann zu abziehbaren Betriebsausgaben, wenn die Reisen ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend im beruflichen Interesse unternommen würden und die Befriedigung privater Interessen nahezu ausgeschlossen sei (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213; BFH-Urteil vom 22. November 1979 IV R 88/76, BFHE 129, 269, BStBl II 1980, 152).

    Gemischte Aufwendungen sind dann in vollem Umfang als Betriebsausgaben abziehbar, wenn die betriebliche Veranlassung bei weitem überwiegt und das Hineinspielen der Lebensführung nicht ins Gewicht fällt und von ganz untergeordneter Bedeutung ist (vgl. Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70, BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17, und in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213).

    Für den Abzug der Kosten einer Reise als Betriebsausgaben ist maßgebend, ob die Aufwendungen objektiv durch die besonderen betrieblichen Gegebenheiten veranlaßt sind und die Befriedigung privater Interessen wie z. B. Erholung, Bildung und Erweiterung des allgemeinen Gesichtskreises nach dem Anlaß der Reise, dem vorgesehenen Programm und der tatsächlichen Durchführung nahezu ausgeschlossen ist (BFH-Urteil vom 22. Mai 1974 I R 212/72, BFHE 113, 274, BStBl II 1975, 70; Beschluß in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213).

    Dabei ist die Reise insgesamt und als Einheit zu beurteilen, weil die einzelnen Teile einer solchen Reise von der Planung und der Durchführung her nur im Zusammenhang gesehen werden können (BFH-Urteil vom 15. Juli 1976 IV R 90/73, BFHE 120, 28, BStBl II 1977, 54 - betreffend die Teilnahme eines Arztes am Krebskongreß in Tokio - vom 28. Oktober 1976 IV R 35/76, BFHE 121, 35, BStBl II 1977, 238 - betreffend die Teilnahme eines Zahnarztes am Zahnärztekongreß in Mexiko-City - vom 12. April 1979 IV R 106/77, BFHE 127, 533, BStBl II 1979, 513 - betreffend das Halten von Vorträgen auf Fachkongressen - Beschluß in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213).

    Nach der Rechtsprechung des BFH müssen in derartigen Fällen die Beurteilungsmerkmale, die jeweils für eine private oder betriebliche (berufliche) Veranlassung der Reise sprechen, gegeneinander abgewogen werden (vgl. insbesondere BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213).

    Es hat die von der Klägerin unternommene Reise im wesentlichen nach Maßstäben beurteilt, die von der Rechtsprechung des BFH (Beschluß in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213) für die Beurteilung von Auslandsgruppenreisen zu Informationszwecken entwickelt worden sind, ohne zu berücksichtigen, daß die Klägerin am Reiseziel in nicht unerheblichem Umfang als Malerin tätig war.

  • BFH, 22.11.1979 - IV R 88/76

    Reisejournalist - Liebhaberei - Langjährige Verluste

    Auszug aus BFH, 16.10.1986 - IV R 138/83
    Zur Begründung seiner Entscheidung führte das FG aus, Aufwendungen, die durch Reisen ins Ausland veranlaßt seien, führten nur dann zu abziehbaren Betriebsausgaben, wenn die Reisen ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend im beruflichen Interesse unternommen würden und die Befriedigung privater Interessen nahezu ausgeschlossen sei (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213; BFH-Urteil vom 22. November 1979 IV R 88/76, BFHE 129, 269, BStBl II 1980, 152).
  • BFH, 28.10.1976 - IV R 35/76

    Reisekosten - Betriebsausgaben - Nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung -

    Auszug aus BFH, 16.10.1986 - IV R 138/83
    Dabei ist die Reise insgesamt und als Einheit zu beurteilen, weil die einzelnen Teile einer solchen Reise von der Planung und der Durchführung her nur im Zusammenhang gesehen werden können (BFH-Urteil vom 15. Juli 1976 IV R 90/73, BFHE 120, 28, BStBl II 1977, 54 - betreffend die Teilnahme eines Arztes am Krebskongreß in Tokio - vom 28. Oktober 1976 IV R 35/76, BFHE 121, 35, BStBl II 1977, 238 - betreffend die Teilnahme eines Zahnarztes am Zahnärztekongreß in Mexiko-City - vom 12. April 1979 IV R 106/77, BFHE 127, 533, BStBl II 1979, 513 - betreffend das Halten von Vorträgen auf Fachkongressen - Beschluß in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213).
  • BFH, 15.07.1976 - IV R 90/73

    Aufwendungen für die Reise eines Facharztes - Fachkongreß in Japan -

    Auszug aus BFH, 16.10.1986 - IV R 138/83
    Dabei ist die Reise insgesamt und als Einheit zu beurteilen, weil die einzelnen Teile einer solchen Reise von der Planung und der Durchführung her nur im Zusammenhang gesehen werden können (BFH-Urteil vom 15. Juli 1976 IV R 90/73, BFHE 120, 28, BStBl II 1977, 54 - betreffend die Teilnahme eines Arztes am Krebskongreß in Tokio - vom 28. Oktober 1976 IV R 35/76, BFHE 121, 35, BStBl II 1977, 238 - betreffend die Teilnahme eines Zahnarztes am Zahnärztekongreß in Mexiko-City - vom 12. April 1979 IV R 106/77, BFHE 127, 533, BStBl II 1979, 513 - betreffend das Halten von Vorträgen auf Fachkongressen - Beschluß in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213).
  • BFH, 12.04.1979 - IV R 106/77

    Facharzt - Facharztkongreß - Betriebsausgaben - Reisekosten

    Auszug aus BFH, 16.10.1986 - IV R 138/83
    Dabei ist die Reise insgesamt und als Einheit zu beurteilen, weil die einzelnen Teile einer solchen Reise von der Planung und der Durchführung her nur im Zusammenhang gesehen werden können (BFH-Urteil vom 15. Juli 1976 IV R 90/73, BFHE 120, 28, BStBl II 1977, 54 - betreffend die Teilnahme eines Arztes am Krebskongreß in Tokio - vom 28. Oktober 1976 IV R 35/76, BFHE 121, 35, BStBl II 1977, 238 - betreffend die Teilnahme eines Zahnarztes am Zahnärztekongreß in Mexiko-City - vom 12. April 1979 IV R 106/77, BFHE 127, 533, BStBl II 1979, 513 - betreffend das Halten von Vorträgen auf Fachkongressen - Beschluß in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213).
  • BFH, 22.05.1974 - I R 212/72

    Aufwendungen - Geschäftsinhaber - Informationsreise - Organisation des

    Auszug aus BFH, 16.10.1986 - IV R 138/83
    Für den Abzug der Kosten einer Reise als Betriebsausgaben ist maßgebend, ob die Aufwendungen objektiv durch die besonderen betrieblichen Gegebenheiten veranlaßt sind und die Befriedigung privater Interessen wie z. B. Erholung, Bildung und Erweiterung des allgemeinen Gesichtskreises nach dem Anlaß der Reise, dem vorgesehenen Programm und der tatsächlichen Durchführung nahezu ausgeschlossen ist (BFH-Urteil vom 22. Mai 1974 I R 212/72, BFHE 113, 274, BStBl II 1975, 70; Beschluß in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213).
  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der

    Auszug aus BFH, 16.10.1986 - IV R 138/83
    Gemischte Aufwendungen sind dann in vollem Umfang als Betriebsausgaben abziehbar, wenn die betriebliche Veranlassung bei weitem überwiegt und das Hineinspielen der Lebensführung nicht ins Gewicht fällt und von ganz untergeordneter Bedeutung ist (vgl. Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70, BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17, und in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213).
  • BFH, 01.06.1978 - IV R 36/73

    Testamentsvollstrecker - Betriebsausgaben - Erbfallkosten -

    Auszug aus BFH, 16.10.1986 - IV R 138/83
    Der Begriff der betrieblichen Veranlassung erfordert, daß ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und dem Betrieb besteht (BFH-Urteil vom 1. Juni 1978 IV R 36/73, BFHE 125, 175, BStBl II 1978, 499).
  • BFH, 24.06.1976 - IV R 101/75

    Feststellungslast des Steuerpflichtigen - Minderung des Betriebsvermögens -

    Auszug aus BFH, 16.10.1986 - IV R 138/83
    Das muß sich anhand objektiver Merkmale genügend klar feststellen lassen; nötigenfalls sind die tatsächlichen Voraussetzungen für den Betriebsausgabenabzug nachzuweisen (vgl. BFH-Urteil vom 24. Juni 1976 IV R 101/75, BFHE 119, 164, BStBl II 1976, 562).
  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

    aa) Bereits unmittelbar nach der Entscheidung des Großen Senats in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213 bestätigte der IV. Senat ein FG-Urteil, das die Aufwendungen eines Facharztes für eine 28-tägige Südafrika-Reise, auf der lediglich 15 Tage den beruflichen Interessen des Klägers gedient hatten, vollständig als Betriebsausgaben anerkannt hatte; der IV. Senat führte dazu aus, die für Auslandsgruppenreisen geltenden Erwägungen des Großen Senats ließen sich nicht ohne weiteres auf Reisen übertragen, denen offensichtlich ein unmittelbarer betrieblicher Anlass zugrunde liege (Urteil vom 12. April 1979 IV R 106/77, BFHE 127, 533, BStBl II 1979, 513; vgl. ferner Urteile vom 15. Dezember 1982 I R 73/79, BFHE 138, 40, BStBl II 1983, 409; vom 13. Dezember 1984 VIII R 296/81, BFHE 143, 53, BStBl II 1985, 325; vom 16. Oktober 1986 IV R 138/83, BFHE 148, 262, BStBl II 1987, 208 - Reise einer Kunstmalerin zu den Seychellen).

    So hat der BFH in manchen Fällen Aufwendungen für Fernreisen insgesamt als beruflich beurteilt, obwohl bei diesen Reisen eine touristische Komponente nahe lag, der besser durch Aufteilung - ggf. im Wege der Schätzung - hätte Rechnung getragen werden können (vgl. insbesondere Urteile in BFHE 127, 533, BStBl II 1979, 513 - Südafrikareise eines Facharztes; in BFHE 148, 262, BStBl II 1987, 208 - Reise einer Kunstmalerin zu den Seychellen; in BFH/NV 2008, 1837 - Fortbildungskongress der Bundesapothekerkammer in Meran mit ganztägigen Exkursionen zum Monte Baldo und zur Seiser Alpe).

  • BFH, 20.07.2006 - VI R 94/01

    Aufteilung der Aufwendungen für die Hinreise und Rückreise bei gemischt

    Ob dies zutrifft, ist durch die Würdigung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (z.B. BFH-Beschluss in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213; BFH-Urteile vom 19. Dezember 2005 VI R 88/02, BFH/NV 2006, 730, und VI R 89/02, BFH/NV 2006, 934, sowie vom 16. Oktober 1986 VI R 138/83, BFHE 148, 262, BStBl II 1987, 208).
  • BFH, 07.05.2013 - VIII R 51/10

    Keine Abziehbarkeit von Aufwendungen für Reisen an ausländische Ferienorte zur

    Er habe deshalb Besichtigungen sowie Autotouren nicht unternommen (zum Zweck der Erholung und anderen privaten Zwecken einer Reise als Hindernis für den Abzug von Reisekosten als Betriebsausgaben vgl. BFH-Urteil vom 16. Oktober 1986 IV R 138/83, BFHE 148, 262, BStBl II 1987, 208).
  • BFH, 26.11.1997 - X R 146/94

    Steuermindernde Berücksichtigung von Flugkosten im Rahmen der Betriebsausgaben

    Das erfordert einen wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen Aufwand und Betrieb (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH -- vom 1. Juni 1978 IV R 36/73, BFHE 125, 175, BStBl II 1978, 499, und vom 16. Oktober 1986 IV R 138/83, BFHE 148, 262, BStBl II 1987, 208; s. auch Schmidt/Heinicke, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, 16. Aufl., 1997, § 4 Rz. 470, 480, m. w. N.).

    Bei der in diesem Zusammenhang vorzunehmenden Gesamtwürdigung aller Umstände kommt einerseits dem Zweck der Reise eine gewichtige Bedeutung zu (BFH-Urteile vom 13. Dezember 1984 VIII R 296/81, BFHE 143, 53, BStBl II 1985, 325; in BFHE 148, 262, BStBl II 1987, 208; vom 18. Oktober 1990 IV R 72/89, BFHE 162, 316, BStBl II 1991, 92, und in BFHE 182, 536, BStBl II 1997, 357), andererseits können aber auch der Reiseverlauf und die Begleitumstände -- wie die Mitnahme der Ehefrau -- für eine nicht unerhebliche private Mitveranlassung sprechen (vgl. BFH-Urteil vom 25. März 1993 VI R 58/92, BFHE 171, 210, BStBl II 1993, 639).

  • BFH, 18.10.1990 - IV R 72/89

    Ausfüllung der Reisetage mit beruflicher Tätigkeit wie Arbeitstage als Indiz für

    Als unmittelbaren betrieblichen (beruflichen) Anlaß hat der BFH angesehen: das Aufsuchen eines Geschäftsfreundes, das Halten eines Vortrags auf einem Fachkongreß, die Durchführung eines Forschungsauftrags oder die Absicht eines Künstlers am Reiseziel wegen des dort vorhandenen landschaftlichen oder kulturellen Umfelds in einer seinem besonderen Malstil entsprechenden Arbeitsweise tätig zu werden (vgl. Senats-Urteil vom 16. Oktober 1986 IV R 138/83, BFHE 148, 262, BStBl. II 1987, 208).

    Wird die Reise durch häufigen Ortswechsel und den Besuch beliebter Ziele des Tourismus geprägt, ein Indiz, das für eine nicht nur untergeordnete private Mitveranlassung spricht (Urteil in BFHE 154, 312, BStBl. II 1989, 19), so können die Reisekosten nur dann als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn aufgrund anderer Indizien feststeht, daß die Reise nahezu ausschließlich aus betrieblichen Gründen unternommen wurde (vgl. Urteil in BFHE 148, 262, 266, BStBl. II 1987, 208, 210).

  • BFH, 19.10.1989 - VI R 155/88

    Kein Abzug der Aufwendungen für einen medizinischen Fortbildungslehrgang an einem

    Nur wenn die berufliche (betriebliche) Verursachung bei weitem überwiegt, private Gesichtspunkte also nur eine ganz untergeordnete Rolle spielen, bleibt der Abzug der (vollen) Aufwendungen als Werbungskosten (Betriebsausgaben) zulässig (BFH-Urteil vom 16. Oktober 1986 IV R 138/83, BFHE 148, 262, BStBl II 1987, 208, m. w. N.).

    Vielmehr kommt es vorrangig auf den ganz überwiegenden beruflichen (betrieblichen) Zweck der Reise bzw. des Aufenthalts an, der nach objektiven Merkmalen genügend klar erkennbar sein muß (Urteil in BFHE 148, 262, BStBl II 1987, 208, unter 2c).

  • FG München, 02.04.2003 - 9 K 4179/00

    Kosten von Auslandsreisen als Betriebsausgaben; gemischte Aufwendungen i. S. von

    b) Für den Abzug der Kosten einer Reise als Betriebsausgaben ist nach der ständigen Rechtsprechung des BFH maßgebend, ob die Aufwendungen objektiv durch die besonderen beruflichen Bedürfnisse und Gegebenheiten des Steuerpflichtigen veranlasst sind und die Befriedigung privater Interessen, wie z. B. Erholung, Bildung und Erweiterung des allgemeinen Gesichtskreises, nach dem Anlass der Reise, dem vorgesehenen Programm und der tatsächlichen Reisedurchführung nahezu ausgeschlossen ist (vgl. BFH-Urteile vom 16. Oktober 1986 IV R 138/83, BStBl II 1987, 208; vom 31. Januar 1997 VI R 72/95, BFH/NV 1997, 476).

    Nach der Rechtsprechung müssen in derartigen Fällen die Beurteilungsmerkmale, die jeweils für eine private oder berufliche Veranlassung der Reise sprechen, gegeneinander abgewogen werden (BFH-Urteil in BStBl II 1987, 208).

    Denn es genügt für die Bejahung einer (ganz überwiegenden) betrieblichen Veranlassung nicht, dass bei einer Reise, die ansonsten den Charakter einer Erholungs- und Bildungsreise hat, auch Anregungen für die berufliche Tätigkeit gewonnen werden (vgl. BFH in BStBl II 1987, 208).

  • FG München, 02.04.2003 - 9 K 4178/00

    Kosten einer Auslandsreise als Betriebsausgaben; Bewirtungsaufwendungen als

    b) Für den Abzug der Kosten einer Reise als Betriebsausgaben ist nach der ständigen Rechtsprechung des BFH maßgebend, ob die Aufwendungen objektiv durch die besonderen beruflichen Bedürfnisse und Gegebenheiten des Steuerpflichtigen veranlasst sind und die Befriedigung privater Interessen, wie z.B. Erholung, Bildung und Erweiterung des allgemeinen Gesichtskreises, nach dem Anlass der Reise, dem vorgesehenen Programm und der tatsächlichen Reisedurchführung nahezu ausgeschlossen ist (vgl. BFH-Urteile vom 16. Oktober 1986 IV R 138/83, BStBl II 1987, 208; vom 31. Januar 1997 VI R 72/95, BFH/NV 1997, 476).

    Nach der Rechtsprechung müssen in derartigen Fällen die Beurteilungsmerkmale, die jeweils für eine private oder berufliche Veranlassung der Reise sprechen, gegeneinander abgewogen werden (BFH-Urteil in BStBl II 1987, 208).

    Denn es genügt für die Bejahung einer (ganz überwiegenden) betrieblichen Veranlassung nicht, dass bei einer Reise, die ansonsten den Charakter einer Erholungs- und Bildungsreise hat, auch Anregungen für die berufliche Tätigkeit gewonnen werden (vgl. BFH in BStBl II 1987, 208).

  • FG München, 02.04.2003 - K 4179/00

    Kosten von Auslandsreisen als Betriebsausgaben; Gesonderte Feststellung des

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • FG Niedersachsen, 17.05.2000 - 13 K 252/96

    Abzug von Aufwendungen für einen Französisch-Intensivkurs eines

    Bei der Beurteilung eines "Auslandssprachkurses" oder ähnlicher Lehrgänge könne auch der Umfang unterrichtsfreier Zeit "einschließlich der Wochenenden" und ferner von Bedeutung sein, ob die Möglichkeit bestehe, "allgemein interessierende Einrichtungen" zu besichtigen und "Besonderheiten des Landes" kennenzulernen (u.a.m. BFH-Urteil vom 31. Januar 1997 VI R 83/96, BFH NV 1997, 647 unter Bezugnahme auf die BFH-Urteile vom 16. Oktober 1986 IV R 138/83, BStBl II 1987, 208; 21. August 1995 VI R 47/95, BStBl II 1996, 10; 14. Juli 1988 IV R 57/87, BStBl II 1989, 19; 30. Juni 1995 VI R 22/91, BFH NV 1996, 30; 25. Juli 1994 VI R 69/93, BFH NV 1995, 26; dazu Drenseck, Festschrift für Offerhaus Seite 497 ff. - 507 ff.).

    Aufwendungen einer Kunstmalerin für eine Reise in ein beliebtes Urlaubsgebiet (= Seychellen) sind als BA abziehbar, wenn die Kunstmalerin die Reise unternommen hat, um wegen des dort vorhandenen landschaftlichen und kulturellen Umfelds in einer ihrem besonderen Malstil entsprechenden Arbeitsweise tätig zu werden und private Motive für die Reise ausscheiden (BFH-Urteil IV R 138/83).

  • BFH, 25.11.1993 - IV R 37/93

    Verpflegungsmehraufwand und Reisekosten sind nur dann Betriebsausgaben im

  • BFH, 18.05.2005 - VIII R 43/03

    Reiseaufwendungen - private und einkünftebezogene Veranlassung

  • OLG Düsseldorf, 14.04.2006 - 23 U 160/05

    Haftungsausfüllende Kausalität bei anwaltlichen Pflichtverletzungen

  • FG Köln, 22.03.2000 - 14 K 2889/99

    Berücksichtigung von Kosten für eine Reise als Werbungskosten bei den Einkünften

  • BFH, 12.10.1990 - VI R 179/87

    Differenzierung zwischen Werbunsgkosten und Aufwendung für die Lebensführung

  • BFH, 30.04.1993 - VI R 94/90

    Zum Werbungskostenabzug der Kosten einer Bildungsgruppenreise bei dem

  • BFH, 27.10.1989 - VI R 11/88

    Anforderungen an die Geltendmachung von Werbungskosten

  • BFH, 12.09.1996 - IV R 36/96

    Fortbildungstagungen an beliebten Erholungsorten

  • FG Baden-Württemberg, 04.11.1998 - 12 K 226/95

    Steuerliche Beurteilung der Unfallkosten; Benutzung von Fahrzeugen des

  • FG Münster, 28.08.1997 - 8 K 5809/95
  • FG Baden-Württemberg, 12.03.2009 - 3 K 255/07

    Steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für die Teilnahme an einer Gruppenreise

  • BFH, 16.01.1998 - VI R 46/87

    Werbungskostenabzug für Auslandsprachkurs

  • BFH, 14.04.1988 - IV R 205/85

    Zur betrieblichen Veranlassung des Aufwands für eigenen Verzehr des

  • BFH, 02.03.1995 - IV R 59/94

    Fortbildungsveranstaltungen - hier: für Rechtsanwälte - in ausländischen

  • FG Saarland, 08.10.2009 - 2 K 1127/07

    Aufwendungen für staatspolitische Bildungsreisen als Werbungskosten

  • FG Thüringen, 11.11.1998 - III 88/98

    Abgrenzung Fortbildungskosten/Ausbildungskosten: Aufwendungen für Zweitstudium

  • BFH, 02.03.1995 - IV R 54/94

    Fortbildungsveranstaltung auf einem Fährschiff

  • BFH, 30.12.1996 - VI B 139/96

    Beruflicher Auslandsaufenthalt mit anschließendem Urlaub

  • FG München, 21.10.2010 - 5 K 42/08

    Berufliche Veranlassung der Reiseaufwendungen zur Besteigung der Seven Summits

  • BFH, 13.06.1988 - IV B 114/86

    Geltendmachung von Kosten für eine Reise eines Bildhauers und Mietkosten als

  • FG Niedersachsen, 12.12.2002 - 11 K 335/02

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen eines nebenberuflichen Fachbuchautors für einen

  • FG Hamburg, 12.12.2000 - VI 137/99

    Abzug von Werbungskosten eines Lehrers für eine zu Fortbildungszwecken mit dem

  • FG Hessen, 10.12.1996 - 14 K 3512/96
  • FG Hamburg, 30.01.2002 - II 72/01

    Grenzen der Ermittlungspflicht von Finanzbehörden und Finanzgerichten; Verletzung

  • FG München, 25.02.1997 - 2 K 2575/93
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.04.1996 - 1 K 1861/93
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht