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   BFH, 20.04.1989 - IV R 95/87   

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https://dejure.org/1989,542
BFH, 20.04.1989 - IV R 95/87 (https://dejure.org/1989,542)
BFH, Entscheidung vom 20.04.1989 - IV R 95/87 (https://dejure.org/1989,542)
BFH, Entscheidung vom 20. April 1989 - IV R 95/87 (https://dejure.org/1989,542)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG §§ 13, 14, 16, 21

  • Wolters Kluwer

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft - Verpächterwahlrecht - Erwerb - Bewirtschaftung - Verpachtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG §§ 13, 14, 16, 21

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 157, 365
  • BB 1989, 2034
  • DB 1989, 2153
  • BStBl II 1989, 863
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 18.03.1964 - IV 114/61 S

    Verpachtung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe - Land- und

    Auszug aus BFH, 20.04.1989 - IV R 95/87
    Das gilt auch für die Verpachtung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe (BFH-Urteil vom 18. März 1964 IV 114/61 S, BFHE 79, 195, BStBl III 1964, 303).

    Im Streitfall ist nur zu entscheiden, ob der Erwerber eines Betriebes, der diesen im unmittelbaren Anschluß an den entgeltlichen Erwerb verpachtet, als Verpächter nur Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft oder aus Vermietung und Verpachtung beziehen oder alternativ nach den Grundsätzen der Rechtsprechung zur Betriebsverpachtung (BFHE 79, 195, BStBl III 1964, 303) auch Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft beziehen kann.

  • BFH, 15.10.1987 - IV R 66/86

    Betriebsaufgabe eines verpachteten land- und forstwirtschafltlichen Betriebes

    Auszug aus BFH, 20.04.1989 - IV R 95/87
    Die EStR räumen allerdings (vgl. Abschn. 139 Abs. 4 Satz 7 EStR 1972 jetzt Abschn. 139 Abs. 5 Satz 18 EStR 1987) dem Steuerpflichtigen das sog. Verpächterwahlrecht bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen auch in den Fällen ein, in denen er einen erworbenen Betrieb im unmittelbaren Anschluß an den Erwerb verpachtet oder einen verpachteten Betrieb erworben hat und diesen neu verpachtet oder der Erwerber eines verpachteten Betriebes in ein bestehendes Pachtverhältnis eintritt (zum Wahlrecht bei unentgeltlichem Erwerb vgl. BFH-Urteil vom 15. Oktober 1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260).
  • BFH, 13.11.1963 - GrS 1/63

    Wahlrecht des Verpächters zur Bewertung der Verpachtung des Gewerbetriebs als

    Auszug aus BFH, 20.04.1989 - IV R 95/87
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) hat der Steuerpflichtige im Fall der Verpachtung seines Betriebes ein Wahlrecht, ob er den Vorgang als Betriebsaufgabe i. S. des § 16 Abs. 3 EStG behandeln und damit die Wirtschaftsgüter seines Betriebes unter Auflösung der stillen Reserven in sein Privatvermögen überführen oder (ob und wie lange er) das Betriebsvermögen während der Verpachtung fortführen und daraus Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielen will (BFH-Urteil vom 13. November 1963 GrS 1/63 S, BFHE 78, 315, BStBl III 1964, 124).
  • BFH, 13.03.1986 - IV R 176/84

    Betriebsveräußerung wegen dauernder Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BFH, 20.04.1989 - IV R 95/87
    Dieses Recht des Steuerpflichtigen findet nach der angeführten Rechtsprechung seine Rechtfertigung darin, daß die Einstellung der eigenen betrieblichen Tätigkeit im Falle der Verpachtung nicht endgültig sein muß, solange die Möglichkeit der Wiederaufnahme durch die Beendigung des Pachtverhältnisses besteht (BFH-Urteil vom 13. März 1986 IV R 176/84, BFHE 146, 399, BStBl II 1986, 601).
  • BFH, 17.05.2018 - VI R 66/15

    Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs - Verpächterwahlrecht bei Realteilung

    Danach steht das Wahlrecht im Falle der Betriebsverpachtung grundsätzlich nur dem bisherigen Unternehmer des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs zu (BFH-Urteil vom 20. April 1989 IV R 95/87, BFHE 157, 365, BStBl II 1989, 863).

    Dieser erzielt vielmehr Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, nicht aber aus Land- und Forstwirtschaft (BFH-Urteile in BFHE 157, 365, BStBl II 1989, 863, und vom 29. März 2017 VI R 82/14, BFH/NV 2017, 1313, m.w.N.).

  • BFH, 17.04.2002 - X R 8/00

    Verpächterwahlrecht bei Beendigung der Betriebsaufspaltung

    Gerade diese allgemein als unbillig empfundene Rechtsfolge sollte durch das von der Rechtsprechung des BFH (vgl. die grundlegende Entscheidung des Großen Senats in BFHE 78, 315, BStBl III 1964, 124) im Wege der teleologischen Reduktion des Betriebsaufgabetatbestandes (§ 16 Abs. 3 EStG) geschaffene Verpächterwahlrecht vermieden werden (vgl. auch BFH-Urteil vom 20. April 1989 IV R 95/87, BFHE 157, 365, BStBl II 1989, 863, unter II. 1., 1. Abs., a.E. der Gründe; Streck, Finanz-Rundschau --FR- 1980, 83, 90).

    Soweit der BFH das Verpächterwahlrecht zutreffend in Fällen verneint hat, in denen der Steuerpflichtige einen zu keiner Zeit in "genuin" gewerblicher Betätigung selbst geführten oder als Besitzunternehmer unterhaltenen Betrieb entgeltlich erworben und verpachtet hat (vgl. z.B. die BFH-Urteile in BFHE 157, 365, BStBl II 1989, 863, und vom 6. März 1991 X R 57/88, BFHE 164, 246, BStBl II 1991, 829; vgl. ferner hierzu auch Schmidt/Wacker, a.a.O., § 16 Rz. 705, m.w.N.), sind diese Urteile zu anders gelagerten Sachverhalten ergangen.

    Der für die Gewährung des Verpächterwahlrechts entscheidende Unterschied jener Sachverhalte zum Streitfall besteht aber darin, dass sich dort die Frage der geballten Aufdeckung der (über längere Zeit angewachsenen) stillen Reserven von vornherein nicht stellen konnte (zum Zweck des Verpächterwahlrechts, gerade diesen unbilligen, gegen den Willen des Steuerpflichtigen eintretenden Effekt zu vermeiden, vgl. schon oben B. II. 3. c bb (1); vgl. ferner die Ausführungen im BFH-Urteil in BFHE 157, 365, BStBl II 1989, 863, unter II. 1. der Gründe).

  • BFH, 29.03.2017 - VI R 82/14

    Treu und Glauben bei rechtsfehlerhafter Übertragung einer § 6c-Rücklage

    Mit ihrem hiergegen gerichteten Einspruch machten die Klägerinnen erstmals unter Hinweis auf das zwischenzeitlich ergangene Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. April 1989 IV R 95/87 (BFHE 157, 365, BStBl II 1989, 863) vergeblich geltend, der Hof in H sei Privatvermögen und die Veräußerung daher nicht steuerbar.

    a) Der Steuerpflichtige hat auch im Fall der Verpachtung seines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ein Wahlrecht, ob er den Vorgang als Betriebsaufgabe i.S. des § 16 Abs. 3 EStG i.V.m. § 14 EStG behandeln und damit die Wirtschaftsgüter seines Betriebs unter Auflösung der stillen Reserven in sein Privatvermögen überführen oder das Betriebsvermögen während der Verpachtung fortführen und daraus Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielen will (grundlegend Urteil des Großen Senats des BFH vom 13. November 1963 GrS 1/63 S, BFHE 78, 315, BStBl III 1964, 124; BFH-Urteile vom 18. März 1964 IV 114/61 S, BFHE 79, 195, BStBl III 1964, 303, und in BFHE 157, 365, BStBl II 1989, 863).

    Damit soll zugunsten des Steuerpflichtigen vermieden werden, dass bei der Betriebsverpachtung im Ganzen zwangsläufig durch die Annahme einer Betriebsaufgabe steuerpflichtige stille Reserven aufgelöst werden, ohne dass dem Steuerpflichtigen --wie z.B. bei einer Betriebsveräußerung-- Mittel zufließen, mit denen er die auf den Aufgabegewinn entfallende Einkommensteuer bezahlen könnte (BFH-Urteil in BFHE 157, 365, BStBl II 1989, 863).

    Der Erwerber eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, der nur das Eigentum erwirbt, aber zu keinem Zeitpunkt als Land- und Forstwirt tätig wird, bezieht daher im Fall der sofortigen Verpachtung des erworbenen Betriebes nur Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (BFH-Urteil in BFHE 157, 365, BStBl II 1989, 863; seither ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 17. Juni 1993 IV R 110/91, BFHE 171, 481, BStBl II 1993, 752; vom 29. März 2001 IV R 88/99, BFHE 195, 267, BStBl II 2002, 791, und vom 19. Juli 2011 IV R 10/09, BFHE 234, 212, BStBl II 2012, 93).

  • BFH, 17.05.2018 - VI R 73/15

    Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs - Verpächterwahlrecht bei Realteilung

    Danach steht das Wahlrecht im Falle der Betriebsverpachtung grundsätzlich nur dem bisherigen Unternehmer des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs zu (BFH-Urteil vom 20. April 1989 IV R 95/87, BFHE 157, 365, BStBl II 1989, 863).

    Dieser erzielt vielmehr Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, nicht aber aus Land- und Forstwirtschaft (BFH-Urteile in BFHE 157, 365, BStBl II 1989, 863, und vom 29. März 2017 VI R 82/14, BFH/NV 2017, 1313, m.w.N.).

  • BFH, 06.04.2016 - X R 52/13

    Verpächterwahlrecht bei teilentgeltlicher Veräußerung

    Folgerichtig hat die Rechtsprechung das Verpächterwahlrecht in der Weise eingegrenzt, dass die Einstellung der betrieblichen Tätigkeit durch die Verpachtung des Betriebs im Ganzen nicht endgültig ist, weil und solange die Möglichkeit der Wiederaufnahme der eigenen betrieblichen Tätigkeit durch die Beendigung des Pachtverhältnisses besteht (vgl. BFH-Urteile vom 13. März 1986 IV R 176/84, BFHE 146, 399, BStBl II 1986, 601; vom 20. April 1989 IV R 95/87, BFHE 157, 365, BStBl II 1989, 863, unter II.1.; beide für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die der BFH seit dem Urteil vom 18. März 1964 IV 114/61 S, BFHE 79, 195, BStBl III 1964, 303, nach denselben Grundsätzen behandelt).

    Im Übrigen sollte die Besteuerung von Gewinnen durch Auflösung der stillen Reserven vermieden werden, wenn die Gewinne nicht realisiert, sondern nur buchmäßig in Erscheinung getreten sind, vorausgesetzt, dass die Erfassung dieser stillen Reserven bei einem späteren tatsächlichen Realisierungsvorgang gewährleistet ist (so im Einzelnen bereits BFH-Urteil vom 29. Oktober 1981 IV R 138/78, BFHE 134, 339, BStBl II 1982, 381, unter 2.c, anlässlich der Problematik des Übergangs zum Liebhabereibetrieb; ebenso Urteil in BFHE 157, 365, BStBl II 1989, 863, unter II.1.).

  • FG Niedersachsen, 02.07.2013 - 15 K 265/11

    Voraussetzungen für die Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebes im Wege der

    Zwar hat der Erwerber eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, der diesen nicht selbst bewirtschaftet, sondern sogleich verpachtet, nicht die Möglichkeit ein Verpächterwahlrecht auszuüben (BFH-Urteil vom 20. April 1989 IV R 95/87, BStBl. II 1989, 863).

    Die Rechtsprechung zur Betriebsverpachtung will zugunsten der Steuerpflichtigen vermeiden, dass bei der Betriebsverpachtung im ganzen zwangsläufig durch die Annahme einer Betriebsaufgabe steuerpflichtige stille Reserven aufgelöst werden, ohne dass dem Steuerpflichtigen --wie z.B. bei einer Betriebsveräußerung-- Mittel zufließen, mit denen er die auf den Aufgabegewinn entfallende Einkommensteuer bezahlen könnte (BFH-Urteil vom 20. April 1989 IV R 95/87, BStBl. II 1989, 863).

  • BFH, 08.05.2019 - VI R 26/17

    Vorbehaltsnießbrauch bei unentgeltlicher Übertragung eines verpachteten land- und

    Das BFH-Urteil vom 20. April 1989 IV R 95/87 (BFHE 157, 365, BStBl II 1989, 863) führt für den hier zu beurteilenden Fall der unentgeltlichen Betriebsübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt ebenfalls zu keinem anderen Ergebnis.
  • BFH, 29.03.2001 - IV R 88/99

    Bestimmung der Einkunftsart und Liebhaberei

    Ein Steuerpflichtiger, der als nicht aktiver Landwirt einen verpachteten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb erwirbt, erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Anschluss an BFH-Urteil vom 20. April 1989 IV R 95/87, BFHE 157, 365, BStBl II 1989, 863).

    Nach der Rechtsprechung des Senats, der die Finanzverwaltung gefolgt ist, setzt die Inanspruchnahme des sog. Verpächterwahlrechts voraus, dass der Betrieb zuvor von dem Verpächter selbst bewirtschaftet worden ist (Urteil vom 20. April 1989 IV R 95/87, BFHE 157, 365, BStBl II 1989, 863; Schreiben des Bundesministers der Finanzen --BMF-- vom 23. November 1990 IV B 2 -S 2242- 57/90, BStBl I 1990, 770; entgegen Abschn. 139 Abs. 5 Satz 18 der Einkommensteuer-Richtlinien --EStR-- 1987).

  • BFH, 19.10.1995 - IV R 111/94

    Zur Behandlung der Betriebsverpachtung im Zeitraum vor Gewährung des

    In diesem Fall, für den ein sog. Verpächterwahlrecht erst durch die EStER 1972 eingeführt wurde, kommt es nicht auf die Folgerungen an, die der BMF aus dem Urteil des Senats vom 20. April 1989 IV R 95/87 (BFHE 157, 365, BStBl II 1989, 863) gezogen hat (BMF-Schreiben vom 23. November 1990, BStBl I 1990, 770).

    Mit Schreiben vom 18. Dezember 1989 teilte die Klägerin dem FA unter Hinweis auf das Urteil des Senats vom 20. April 1989 IV R 95/87 (BFHE 157, 365, BStBl II 1989, 863) mit, daß sie keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erziele.

    Das FG stützte sich im wesentlichen auf das Senatsurteil in BFHE 157, 365, BStBl II 1989, 863 und führte weiter aus, es lägen keine Anhaltspunkte dafür vor, daß der Vater den Betrieb in der Absicht erworben habe, ihn selbst zu bewirtschaften.

    Da dem Erblasser aber kein Verpächterwahlrecht aufgrund einer Verwaltungsanweisung eingeräumt war, kann es auch nicht darauf ankommen, welche Folgerungen der BMF in seinem Schreiben in BStBl I 1990, 770 aus dem Urteil des Senats in BFHE 157, 365, BStBl II 1989, 863 gezogen hat und ob der Grundsatz von Treu und Glauben eine Bindung des Steuerpflichtigen an ein ohne Rechtsgrundlage erlassenes Wahlrecht zur Folge hat.

  • BFH, 12.03.1992 - IV R 29/91

    Betriebsvermögen eines Zahnarztes

    Durch das BFH-Urteil vom 20. April 1989 IV R 95/87 (BFHE 157, 365, BStBl II 1989, 863) wird das Verpächterwahlrecht nur für den Fall des entgeltlichen Erwerbs eines zuvor nicht selbst bewirtschafteten Betriebs, nicht hingegen, wovon auch Abschn. 139 Abs. 5 Satz 20 EStR zutreffend ausgeht, für den Fall des unentgeltlichen Erwerbs eines zuvor vom Rechtsvorgänger bewirtschafteten Betriebs ausgeschlossen.
  • BFH, 06.03.1991 - X R 57/88

    Notwendiges Betriebsvermögen nur bei endgültiger Zuweisung einer betrieblichen

  • FG Niedersachsen, 23.01.2013 - 9 K 293/11

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei Eigentumserwerb eines Erwerbers von

  • BFH, 15.03.2005 - X R 2/02

    Betriebsaufspaltung; Beendigung; Verpächterwahlrecht

  • BFH, 24.02.2005 - IV R 28/00

    Unentgeltliche Betriebsübertragung

  • BFH, 11.05.2017 - VI B 105/16

    Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft - Betriebsaufgabe

  • FG Niedersachsen, 24.02.2009 - 15 K 375/06

    Betriebsaufgabe des verpachteten landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen

  • BFH, 18.05.2000 - IV R 27/98

    Betriebsvermögen eines Forstbetriebs

  • FG Niedersachsen, 07.02.2017 - 13 K 204/15

    Einkommensteuerpflichtigkeit des Verkaufs von ehemals land- und

  • BFH, 17.06.1993 - IV R 110/91

    Erwerb eines selbständigen landwirtschaftlichen Betriebs bildet auch dann

  • BFH, 19.09.2017 - IV B 85/16

    Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensfehler bei Abweisung einer Klage durch

  • BFH, 24.09.1998 - IV R 1/98

    Erweiterung eines verpachteten Betriebs

  • FG Düsseldorf, 14.08.2006 - 11 K 4646/04

    Land- und Forstwirtschaft; Betriebsaufgabe; Betriebsaufgabeerklärung;

  • FG Niedersachsen, 06.12.1999 - 14 K 37/94

    Versteuerung eines Aufgabegewinns aufgrund einer Betriebsaufgabe; Einkünfte aus

  • BFH, 18.05.2000 - IV R 28/98

    Forstfläche als BV; Liebhaberei

  • FG Rheinland-Pfalz, 25.06.2014 - 1 K 1627/11

    Aufteilung von landwirtschaftlichem Betriebsvermögen im Wege einer

  • BFH, 16.12.1999 - IV R 53/99

    Wohngebäude; BV-Eigenschaft bei Verpachtung eines Kleinstbetriebes nach

  • BFH, 13.04.1995 - X B 324/94

    Wahlrecht eines Steuerpflichtigen bei einer Betriebsverpachtung, ob er den

  • BFH, 27.06.2007 - IV B 113/06

    Betriebsverpachtung; Realteilung einer LuF- PersG

  • FG München, 24.07.2009 - 1 K 949/06

    Landwirtschaftliches und forstwirtschaftliches Verpächterwahlrecht -

  • VG Sigmaringen, 17.01.2002 - 8 K 1233/00

    Förderung der Landwirtschaft aus Regionalprogramm

  • FG Rheinland-Pfalz, 29.11.1995 - 1 K 2127/92

    Betriebsaufgabe bei Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebes; Auslegung

  • BFH, 12.09.1991 - IV R 14/89

    In der Absicht der Eigenbewirtschaftung hinzuerworbener langfristig verpachteter

  • FG Bremen, 23.08.2004 - 2 K 328/03

    Betriebsaufgabe bei Verpachtung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs

  • FG Hessen, 24.03.2014 - 13 K 2635/12

    Betriebsvermögen beim Erwerb land- und forstwirtschaftlicher Flächen durch Erben

  • FG Baden-Württemberg, 15.08.2014 - 13 V 658/14

    Steuerbarkeit des Gewinns aus der Veräußerung landwirtschaftlich genutzter

  • FG Rheinland-Pfalz, 29.10.2008 - 1 K 1442/07

    Fortführung eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft - Unternehmer einer

  • BVerwG, 19.10.1989 - 3 C 43.86

    Feststellung von Kriegssachschäden und Wegnahmeschäden nach dem Beweissicherungs-

  • FG Schleswig-Holstein, 17.11.1999 - I 373/98

    Verpächterwahlrecht nach Betriebsaufspaltung?

  • BFH, 26.05.1993 - IV B 184/92

    Einkommensteuer; Aktien als notwendiges Betriebsvermögen eines Landwirts (§ 4

  • BFH, 10.10.1989 - IV B 135/88

    Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte aus Land- und

  • FG München, 13.08.2008 - 1 K 1328/05

    Gewerblicher Grundstückshandel bei der Veräußerung von --durch Pächter

  • FG Baden-Württemberg, 18.10.1995 - 12 K 58/91

    Gewinn aus der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen eines Betriebs der Land-

  • FG Niedersachsen, 14.10.1997 - VII 533/96

    Zuordnung eines Grundstücks zu einem ruhenden land- und forstwirtschaftlichen

  • FG München, 07.12.1999 - 16 K 2314/97

    Keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft durch Erwerb und Verkauf eines

  • FG Baden-Württemberg, 27.01.1999 - 8 K 407/97
  • FG Baden-Württemberg, 17.07.1995 - 6 K 251/91

    Voraussetzung der Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ;

  • FG München, 22.01.1997 - 11 K 2376/93

    Wahlrecht eines Verpächters über die Einordnung von Pachteinnahmen im Rahmen

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