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   BFH, 31.07.1990 - VII R 60/89   

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https://dejure.org/1990,1394
BFH, 31.07.1990 - VII R 60/89 (https://dejure.org/1990,1394)
BFH, Entscheidung vom 31.07.1990 - VII R 60/89 (https://dejure.org/1990,1394)
BFH, Entscheidung vom 31. Juli 1990 - VII R 60/89 (https://dejure.org/1990,1394)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 162, 1
  • NJW 1991, 1376 (Ls.)
  • BB 1990, 2400
  • BB 1991, 404
  • BStBl II 1990, 1071
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 28.03.1984 - I R 117/83

    Revision - Wesentlicher Verfahrensmangel - Entscheidung eines Finanzgerichts -

    Auszug aus BFH, 31.07.1990 - VII R 60/89
    Die Auffassung des BGH in seinem Beschluß in NJW 1971, 39, die der Senat nicht teilt, findet sich in einer beiläufigen Bemerkung (obiter dictum), die für die Entscheidung des BGH nicht tragend war (so auch BFH-Urteil vom 28. März 1984 I R 117/83, BFHE 141, 206, BStBl II 1984, 666).

    Gleiches gilt für das zitierte Urteil des I. Senats des BFH in BFHE 141, 206, BStBl II 1984, 666.

  • BGH, 02.10.1970 - I ZB 9/69
    Auszug aus BFH, 31.07.1990 - VII R 60/89
    Der BGH hat es in seinem Beschluß vom 2. Oktober 1970 I ZB 9/69 (Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1971, 39) für möglich gehalten, daß eine spätere Zustellung der in Bezug genommenen Entscheidung unschädlich sei, weil die Gründe der bezugnehmenden Entscheidung erst mit der genannten Zustellung vollständig zugestellt seien und Rechtsmittelfristen, soweit sie mit der Zustellung des vollständigen Urteils beginnen, deshalb erst ab der zweiten Zustellung zu berechnen seien.

    Die Auffassung des BGH in seinem Beschluß in NJW 1971, 39, die der Senat nicht teilt, findet sich in einer beiläufigen Bemerkung (obiter dictum), die für die Entscheidung des BGH nicht tragend war (so auch BFH-Urteil vom 28. März 1984 I R 117/83, BFHE 141, 206, BStBl II 1984, 666).

  • BFH, 08.11.1971 - GrS 9/70

    Monatsfrist - Stellung des Antrags - Zustellung des Änderungsbescheids

    Auszug aus BFH, 31.07.1990 - VII R 60/89
    Die Richtigkeit dieser Auslegung wird durch die Überlegung bestätigt, daß Fristen wegen ihrer Bedeutung für ein ordnungsmäßiges Verfahren aus dem Gesetzestext eindeutig und klar erkennbar sein müssen; sie können nicht erst aus Sinn und Zusammenhang des Gesetzes durch - vielleicht überraschende - Auslegung gefunden werden (vgl. Beschluß des Großen Senats des BFH vom 8. November 1971 GrS 9/70, BFHE 103, 549, 551, BStBl II 1972, 219 mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG -).
  • BFH, 03.03.1970 - VII R 43/68

    Verfahrensmangel - Beteiligte - Beginn der Revisionsfrist - Tatrichterliche

    Auszug aus BFH, 31.07.1990 - VII R 60/89
    Er soll nicht in die Zwangslage versetzt werden, seine Überlegung und Entschließung über die Einlegung der Revision treffen zu müssen, ohne die Urteilsgründe in allen vom Gericht für wesentlich erachteten Punkten zu kennen (vgl. Senatsurteil vom 3. März 1970 VII R 43/68, BFHE 98, 525, 527, BStBl II 1970, 494).
  • BFH, 30.09.1988 - III R 27/87

    Zulässigkeit des Totalverweises auf eine Begründung eines anderen Verfahrens,

    Auszug aus BFH, 31.07.1990 - VII R 60/89
    Dagegen liegt ein absoluter Revisionsgrund vor, wenn das FG die Gründe seiner Entscheidung hinsichtlich eines wesentlichen Streitpunkts dadurch ersetzt, daß es auf die Gründe einer seiner Entscheidungen verweist, deren Inhalt den Beteiligten bei Beginn der Revisionsfrist weder bekannt noch zugänglich war (vgl. zuletzt BFH-Urteile vom 8. März 1988 VII R 53/86, BFH/NV 1989, 31, und vom 30. September 1988 III R 27/87, BFH/NV 1989, 511, jeweils mit Hinweisen auf die Rechtsprechung).
  • BFH, 08.03.1988 - VII R 53/86

    Fehlerhaftigkeit einer Vorentscheidung wegen mangelnder Begründung

    Auszug aus BFH, 31.07.1990 - VII R 60/89
    Dagegen liegt ein absoluter Revisionsgrund vor, wenn das FG die Gründe seiner Entscheidung hinsichtlich eines wesentlichen Streitpunkts dadurch ersetzt, daß es auf die Gründe einer seiner Entscheidungen verweist, deren Inhalt den Beteiligten bei Beginn der Revisionsfrist weder bekannt noch zugänglich war (vgl. zuletzt BFH-Urteile vom 8. März 1988 VII R 53/86, BFH/NV 1989, 31, und vom 30. September 1988 III R 27/87, BFH/NV 1989, 511, jeweils mit Hinweisen auf die Rechtsprechung).
  • BFH, 10.04.1984 - VIII R 229/83

    Urteil - Urteilsgründe - Bezugnahme auf anderes Urteil

    Auszug aus BFH, 31.07.1990 - VII R 60/89
    Der VIII. Senat hat im Urteil vom 10. April 1984 VIII R 229/83 (BFHE 141, 113, BStBl II 1984, 591) ausdrücklich nicht Stellung genommen zur Frage, ob BFH und BGH verschiedene Auffassungen vertreten, da sich die streitige Frage in dem von ihm entschiedenen Fall ebenfalls nicht stellte.
  • BFH, 21.01.1977 - III R 125/73

    Abgabenforderung - Erlöschen durch Aufrechnung - Antrag auf Erlaß eines

    Auszug aus BFH, 31.07.1990 - VII R 60/89
    Der III. Senat des BFH hat sich zwar im Urteil vom 21. Januar 1977 III R 125/73 (BFHE 121, 284, BStBl II 1977, 396) dem zitierten BGH-Beschluß in der Frage, ob die FG auf gleichzeitig verkündete Entscheidungen Bezug nehmen können, ausdrücklich angeschlossen; die Frage der Rechtsfolgen einer späteren Zustellung des in Bezug genommenen Urteils stellte sich dem III. Senat nach dem seiner Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt aber nicht.
  • BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 154/82

    Eingang eines bei einer gemeinsamen Einlaufstelle eingereichten Schriftsatzes;

    Auszug aus BFH, 31.07.1990 - VII R 60/89
    Aus diesen Ausführungen ergibt sich, daß sich der BGH nur mit dem hypothetischen Fall der nicht gleichzeitigen Zustellung befaßt hat, in dem ihm vorliegenden Fall die Fallgestaltung aber eine andere war (vgl. auch BGH-Beschluß vom 13. Oktober 1982 IV b ZB 154/82, NJW 1983, 123, in dem der BGH nur noch von der Notwendigkeit spricht, die in Bezug genommene Entscheidung "gleichzeitig" mit der bezugnehmenden Entscheidung bekanntzumachen).
  • BFH, 21.02.2013 - V R 27/11

    Zur Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist bei ressortfremden Grundlagenbescheiden -

    Eine Anrufung des Großen Senats ist in diesem Falle nicht erforderlich (z.B. BFH-Urteile vom 31. Juli 1990 VII R 60/89, BFHE 162, 1, BStBl II 1990, 1071, und in BFHE 158, 31, BStBl II 1989, 990).
  • BFH, 04.12.1992 - VI R 11/92

    Urteilsbegründung auch bei Bezugnahme auf den Parteien ausgehändigtes Urteil

    An dieser Voraussetzung fehlt es, wenn das FG auf die Gründe eines Urteils Bezug nimmt, dessen Inhalt den Beteiligten bei Beginn der Revisionsfrist weder bekannt noch zugänglich war (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 31. Juli 1990 VII R 60/89, BFHE 162, 1, BStBl II 1990, 1071, und vom 14. Mai 1992 V R 96/90, BStBl II 1992, 1040).
  • BFH, 14.05.1992 - V R 96/90

    Keine Entscheidungsgründe bei bloßem Verweis auf andere Entscheidung

    Dabei müssen die Entscheidungsgründe den Beteiligten in einer Weise mitgeteilt werden, die gewährleistet, daß ihnen für die Prüfung die volle Rechtsmittelfrist zur Verfügung steht (vgl. BFH-Urteil vom 31. Juli 1990 VII R 60/89, BFHE 162, 1, BStBl II 1990, 1071, Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 21. Dezember 1962 I ZB 27/62, BGHZ 39, 333, 337, und Urteil vom 27. Februar 1991 XII ZR 39/90, Wertpapier-Mitteilungen - WM - 1991, 1005).

    aa) Diese Voraussetzung hat der BFH bei Verweisung auf Entscheidungen, die zwischen den Beteiligten ergangen sind, bejaht, wenn die in Bezug genommene Entscheidung bei Zustellung des Urteils bereits zugestellt war (zuletzt Beschluß vom 26. Juni 1990 VII R 124/89, BFH/NV 1991, 463) oder zeitgleich mit dem Urteil zugestellt worden ist (BFH-Beschluß vom 16. Oktober 1986 II R 233/82, BFH/NV 1988, 425), und verneint, wenn die in Bezug genommene Entscheidung erst nach Beginn der Revisionsfrist zugestellt worden ist (BFH in BFHE 162, 1, BStBl II 1990, 1071; BFH-Urteil vom 28. März 1984 I R 117/83, BFHE 141, 206, BStBl II 1984, 666).

  • BFH, 18.01.1993 - X R 6/92

    Möglichkeiten der Manipulation bei der Zusammensetzung eines Spruchkörpers -

    Ein absoluter Revisionsgrund i.S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO liegt deshalb nach ständiger Rechtsprechung vor, wenn das FG die Gründe seines Urteils hinsichtlich eines wesentlichen Streitpunktes durch Bezugnahme auf eine andere von ihm erlassene Entscheidung ersetzt, die den Beteiligten bei Beginn der Revisionsfrist weder bekannt noch zugänglich war (z.B. BFH-Urteil vom 31. Juli 1990 VII R 60/89, BFHE 162, 1 [BFH 31.07.1990 - VII R 60/89], BStBl II 1990, 1071 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BFH, 18.01.1993 - X R 5/92

    Voraussetzungen für die Zulassung der Revision

    Ein absoluter Revisionsgrund i.S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO liegt nach ständiger Rechtsprechung allerdings vor, wenn das FG die Gründe seines Urteils hinsichtlich eines wesentlichen Streitpunktes durch Bezugnahme auf eine andere von ihm erlassene Entscheidung ersetzt, die den Beteiligten bei Beginn der Revisionsfrist weder bekannt noch zugänglich war (z.B. BFH-Urteil vom 31. Juli 1990 VII R 60/89, BFHE 162, 1 [BFH 31.07.1990 - VII R 60/89], BStBl II 1990, 1071 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BFH, 16.02.1995 - I R 36/94

    Voraussetzungen für eine zulassungsfreie Revision

    Die Rechtsprechung, wonach ein absoluter Revisionsgrund i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO vorliegt, wenn das FG die Gründe seines Urteils hinsichtlich wesentlicher Streitpunkte durch Bezugnahme auf eine andere von ihm erlassene Entscheidung ersetzt, die dem Beteiligten bei Beginn der Revisionsfrist weder bekannt noch zugänglich war (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 31. Juli 1990 VII R 60/89, BFHE 162, 1 [BFH 31.07.1990 - VII R 60/89], BStBl II 1990, 1071), ist auf Bezugnahmen in der Sachverhaltsdarstellung nicht übertragbar.
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