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   BFH, 10.10.1991 - VI R 44/90   

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BFH, 10.10.1991 - VI R 44/90 (https://dejure.org/1991,813)
BFH, Entscheidung vom 10.10.1991 - VI R 44/90 (https://dejure.org/1991,813)
BFH, Entscheidung vom 10. Oktober 1991 - VI R 44/90 (https://dejure.org/1991,813)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Lediger Zeitsoldat - Vierjährige Dienstzeit - Zuweisung an bestimmten Stationierungsort - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsorte - Mittelpunkt des Lebens - Aufgabe am bisherigen Wohnort - Auswärtige Beschäftigungen - Abzug von Unterkunftskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 166, 68
  • BB 1992, 346
  • BB 1992, 695
  • DB 1992, 614
  • BStBl II 1992, 237
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 29.01.1988 - VI R 192/84

    Voraussetzungen des Vorliegens einer auswärtigen Beschäftigung von

    Auszug aus BFH, 10.10.1991 - VI R 44/90
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob dem Arbeitnehmer für die Beibehaltung seiner bisherigen Wohnung Aufwendungen entstehen (vgl. BFH-Urteil vom 10. Februar 1983 VI R 51/79, BFHE 138, 212, BStBl II 1983, 515; bestätigt durch Urteil vom 29. Januar 1988 VI R 192/84, BFH/NV 1988, 367, unter 1 der Entscheidungsgründe).
  • BFH, 20.06.1975 - VI R 72/74

    Doppelte Haushaltsführung bei Ledigen

    Auszug aus BFH, 10.10.1991 - VI R 44/90
    Zutreffend hat das FG die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG verneint, da der ledige Kläger am Ort seines Lebensmittelpunktes in H nicht mit von ihm abhängigen Angehörigen in einem Haushalt zusammengelebt hat (BFH-Urteil vom 20. Juni 1975 VI R 72/74, BFHE 116, 41, BStBl II 1975, 649).
  • BFH, 10.02.1983 - VI R 51/79

    Auswärtige Beschäftigung - Beschäftigungsdauer - Mehraufwand - Beibehaltung der

    Auszug aus BFH, 10.10.1991 - VI R 44/90
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob dem Arbeitnehmer für die Beibehaltung seiner bisherigen Wohnung Aufwendungen entstehen (vgl. BFH-Urteil vom 10. Februar 1983 VI R 51/79, BFHE 138, 212, BStBl II 1983, 515; bestätigt durch Urteil vom 29. Januar 1988 VI R 192/84, BFH/NV 1988, 367, unter 1 der Entscheidungsgründe).
  • BFH, 05.10.1994 - VI R 62/90

    Doppelte Haushaltsführung eines nicht verheirateten Arbeitnehmers (§ 9 EStG )

    Das FG ist in Übereinstimmung mit der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (zuletzt Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Oktober 1991 VI R 44/90, BFHE 166, 68, BStBl II 1992, 237) davon ausgegangen, daß der Kläger deshalb keinen eigenen Hausstand unterhalten habe, weil ein solcher bei einem Nichtverheirateten voraussetze, daß ihm ein außerhalb des Beschäftigungsortes stattfindendes hauswirtschaftliches Leben als eigenes müsse zugerechnet werden können.
  • BFH, 15.01.1998 - IV R 81/96

    Bewirtungskosten eines Journalisten

    Nach den Grundsätzen der Rechtsprechung zur zeitlich beschränkten doppelten Haushaltsführung, wie sie der BFH z.B. in den Gründen des Urteils vom 10. Oktober 1991 VI R 44/90 (BFHE 166, 68, BStBl II 1992, 237, unter 1.; s. auch BFH-Urteil in BFHE 176, 32, BStBl II 1995, 186) dargelegt hat und wie sie in Abschn. 43 Abs. 5 Nr. 2 LStR 1990 wiedergegeben sind, kann es sich bei den von vornherein befristeten Arbeitsverhältnissen nur um solche Tätigkeiten handeln, die typischerweise zeitlich begrenzt sind, wie dies z.B. bei befristeten Abordnungen, Probearbeitsverhältnissen oder Lehrverhältnissen angenommen werden kann (s. auch LStR, a.a.O.); in diesen Fällen ist die Befristung in aller Regel auch ausdrücklich Gegenstand des Arbeitsvertrags.
  • BFH, 16.12.2004 - IV R 8/04

    Aufwendungen für eine sog. unechte doppelte Haushaltsführung

    Der BFH hatte in seinem Urteil vom 10. Oktober 1991 VI R 44/90 (BFHE 166, 68, BStBl II 1992, 237) --vgl. auch Urteil vom 10. Februar 1983 VI R 51/79 (BFHE 138, 212, BStBl II 1983, 515)-- eine sog. unechte doppelte Haushaltsführung für den hier in Betracht kommenden Fall angenommen, dass der ledige Steuerpflichtige in einem Zimmer bei seinen Eltern noch den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen hatte, ihm aber wegen einer nur kurzfristigen auswärtigen Beschäftigung Aufwendungen für die dort unterhaltene Wohnung entstanden.

    Denn nur dann war die Aufgabe des bisherigen Lebensmittelpunkts nicht zumutbar, selbst wenn der Steuerpflichtige für das Zimmer bei seinen Eltern nichts aufzuwenden hatte (BFH-Urteil in BFHE 166, 68, BStBl II 1992, 237, unter 1.).

  • BFH, 12.09.2000 - VI R 165/97

    Eigener Hausstand bei Lebenspartnern

    Denn die gemeinsame Tochter des Klägers und L sei als "abhängige Zurechnungsperson" im Sinne der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (zuletzt Urteil vom 10. Oktober 1991 VI R 44/90, BFHE 166, 68, BStBl II 1992, 237) anzusehen, so dass ein eigener Hausstand des Klägers bereits deshalb zu bejahen sei.
  • FG München, 30.12.2005 - 1 K 4382/04

    Mittelpunkt der Lebensinteressen eines ledigen Arbeitnehmers und Zahl der

    Erfüllt ein Arbeitnehmer diese Voraussetzungen nicht, weil er z.B. keinen eigenen Hausstand unterhält (vgl. hierzu das Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 5. Oktober 1995 VI R 62/90, BStBl II 1995, 180 ), kann er die entsprechenden Aufwendungen unter den Voraussetzungen des von der Rechtsprechung in Anlehnung an § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG geschaffenen Rechtsinstituts der sog. zeitlich beschränkten doppelten Haushaltführung (gelegentlich auch als unechte oder quasi doppelte Haushaltsführung bezeichnet) als Werbungskosten gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG in Abzug bringen (vgl. hierzu die BFH-Urteile vom 6. Oktober 1994 VI R 39/93, BStBl II 1995, 186 , und vom 10. Oktober 1991 VI R 44/90, BStBl II 1992, 237 ).
  • BFH, 20.07.2006 - VI R 20/04

    Ledige Arbeitnehmer: doppelte Haushaltsführung

    Erfüllt, wie im Streitfall, ein lediger Arbeitnehmer nicht die Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG, so können die notwendigen Aufwendungen, die durch die Tätigkeit am auswärtigen Beschäftigungsort entstehen, nach ständiger Rechtsprechung des BFH als Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG berücksichtigt werden, wenn er einer auswärtigen Beschäftigung von verhältnismäßig kurzer Dauer nachgeht, den Mittelpunkt seiner Lebensführung am bisherigen Wohnort beibehält, dort seine Wohnung aufrechterhält, nach Beendigung der auswärtigen Beschäftigung voraussichtlich wieder an diesen Wohnort zurückgekehrt und ihm deshalb die Aufgabe seiner bisherigen Wohnung nicht zumutbar ist (sog. zeitlich beschränkte doppelte Haushaltsführung; vgl. BFH-Urteile vom 10. Oktober 1991 VI R 44/90, BFHE 166, 68, BStBl II 1992, 237, m.w.N.; vom 6. Oktober 1994 VI R 39/93, BFHE 176, 32, BStBl II 1995, 186).
  • FG Sachsen, 27.05.2004 - 5 K 1103/00

    Anspruch auf Kindergeld; Jährliche Einkommensgrenzen des Kindes;

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  • BFH, 06.10.1994 - VI R 39/93

    Bei einem nicht verheirateten Arbeitnehmer ohne eigenen Hausstand kann eine

    Die Grundsätze der Rechtsprechung zur zeitlich beschränkten doppelten Haushaltsführung (gelegentlich als unechte oder quasi doppelte Haushaltsführung bezeichnet), wie sie der Senat z. B. in den Gründen seines Urteils vom 10. Oktober 1991 VI R 44/90 (BFHE 166, 68, BStBl II 1992, 237, unter 1.) dargelegt hat und wie sie z. B. in Abschn. 43 Abs. 5 Nr. 2 der Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) 1993 wiedergegeben worden sind, führen im Streitfall nicht zum Abzug der Unterkunftskosten.
  • FG Hamburg, 22.04.1999 - II 98/99

    Berücksichtigung von Aufwendungen lediger Arbeitnehmer für quasi doppelte

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  • FG Sachsen, 04.05.2007 - 1 K 1676/05

    Höhe des verbleibenden Ausbildungsfreibetrages für ein Kind nach Berücksichtigung

    Insoweit greifen die Grundsätze der Rechtsprechung zur zeitlich beschränkten doppelten Haushaltsführung (gelegentlich als unechte oder quasi doppelte Haushaltsführung bezeichnet), wie sie der Bundesfinanzhof z.B. in den Gründen seines Urteils vom 10. Oktober 1991 VI R 44/90, BStBl II 1992, 237, unter Nr. 1 dargelegt hat und wie sie z.B. in R 43 Abs. 5 Nr. 2 der Lohnsteuer-Richtlinien - LStR - wiedergegeben worden sind.
  • FG München, 27.05.2008 - 13 K 3936/04

    Doppelte Haushaltsführung eines Ledigen: kein eigener Hausstand bei bloßen

  • FG Sachsen, 16.07.2003 - 5 K 2623/02

    Kindergeld: Eigene Einkünfte und Bezüge eines in Ausbildung befindlichen

  • FG Sachsen, 25.03.2002 - 3 K 2009/00

    Abzugsfähigkeit von Kosten einer doppelten Haushaltsführung bei einer als freie

  • FG Brandenburg, 18.02.2003 - 6 K 430/00

    Kindergeld im Jahr der Beendigung der Berufsausbildung; Kürzungsmonate; Eigene

  • FG Baden-Württemberg, 19.08.2008 - 4 K 98/07

    Aufwendungen für das Erststudium als vorweggenommene Werbungskosten aus

  • FG Köln, 11.05.2000 - 7 K 499/94

    Keine Umwandlung einer privaten doppelten Haushaltsführung in

  • FG München, 07.10.1998 - 5 K 2544/97

    Wohnsitz im Inland bei nur kurzem Aufenthalt; Längerfristige vorübergehende

  • FG Köln, 06.06.2007 - 10 K 1188/07

    Steuerliche Berücksichtigung von Mehraufwendungen aufgrund einer aus beruflichem

  • FG Brandenburg, 18.02.2003 - 6 K 1051/00

    Eigene Einkünfte und Bezüge eines in Ausbildung befindlichen volljährigen Kindes;

  • FG Sachsen, 10.08.2005 - 5 V 2371/04

    Kindergeld für ein in Ausbildung befindliches, auswärtig untergebrachtes Kind;

  • FG München, 30.09.1997 - 16 K 1318/94

    Doppelte Haushaltsführung eines Asylbewerbers bei einem unbefristeten

  • FG Niedersachsen, 14.03.1997 - IX 431/90

    Erzielung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit; Voraussetzungen für die

  • FG Sachsen-Anhalt, 25.03.2002 - 3 K 2009/00

    Keine betriebliche Veranlassung einer doppelten Haushaltführung einer als freie

  • FG Köln, 09.03.2000 - 5 K 718/96

    Doppelte Haushaltsführung - Vorliegen eines vom Steuerpflichtigen unterhaltenen

  • FG Saarland, 08.03.1999 - 1 K 49/98

    Lohnsteuer; Aufwendungen für eine möblierte Wohnung als Kosten einer doppelten

  • FG Saarland, 15.07.1997 - 1 K 88/96

    Eigener Hausstand bei doppelter Haushaltsführung

  • FG Saarland, 16.01.1997 - 1 K 292/95

    Einkommensteuer; Voraussetzungen der unechten doppelten Haushaltsführung

  • FG Saarland, 15.07.1997 - 1 K 265/96

    Eigener Hausstand bei doppelter Haushaltsführung

  • FG Münster, 30.10.1996 - 13 K 5644/95
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