Rechtsprechung
   BFH, 28.11.1991 - IV R 58/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,210
BFH, 28.11.1991 - IV R 58/91 (https://dejure.org/1991,210)
BFH, Entscheidung vom 28.11.1991 - IV R 58/91 (https://dejure.org/1991,210)
BFH, Entscheidung vom 28. November 1991 - IV R 58/91 (https://dejure.org/1991,210)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,210) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
    Notwendiges und gewillkürtes Betriebsvermögen bei Land- und Forstwirten
    Verpachtete Land- und Forstwirtschaft

Papierfundstellen

  • BFHE 167, 19
  • BB 1992, 2487
  • BB 1992, 914
  • DB 1992, 1169
  • BStBl II 1992, 51
  • BStBl II 1992, 521
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (22)

  • BFH, 15.10.1987 - IV R 66/86

    Betriebsaufgabe eines verpachteten land- und forstwirtschafltlichen Betriebes

    Auszug aus BFH, 28.11.1991 - IV R 58/91
    Eine solche Willensäußerung wäre nämlich dem FA gegenüber abzugeben gewesen (BFH-Urteil vom 15. Oktober 1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260, unter Nr. 4 Abs. 2).

    a) Der Verpächter eines landwirtschaftlichen Betriebes kann wählen, ob er die Verpachtung des Betriebes i. S. des § 14 Abs. 1 EStG behandeln oder ob und wie lange er das Betriebsvermögen während der Dauer der Verpachtung fortführen will, es sei denn, die wesentlichen Betriebsgrundlagen würden anläßlich der Verpachtung so umgestaltet, daß sie nicht mehr in der bisherigen Form genutzt werden könnten (BFH-Urteile vom 15. Oktober 1987 IV R 91/85, BFHE 151, 392, BStBl II 1988, 257, und IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260).

    b) Etwas anderes folgt auch nicht daraus, daß es sich bei dem ererbten Betrieb nicht um einen vom Erblasser selbst bewirtschafteten, sondern um einen von ihm verpachteten, aber nicht aufgegebenen Betrieb handelt (vgl. BFH-Urteile vom 26. Februar 1987 IV R 325/84, BFHE 150, 321, BStBl II 1987, 772; in BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260, und vom 17. Oktober 1991 IV R 97/89, BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392).

    In diesem Fall kann der Rechtsnachfolger wählen, ob er das erworbene Betriebsvermögen während der Verpachtung fortführen oder den ererbten Betrieb aufgeben will (BFH-Urteil in BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260).

    Anders als im Fall gepachteter land- und forstwirtschaftlicher Flächen - wie z. B. im Betrieb des Klägers zu 1., über die der erkennende Senat nicht zu entscheiden hat - hat bei einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb mit eigenen Flächen des Steuerpflichtigen die Veräußerung des lebenden und toten Inventars regelmäßig keine wesentliche Bedeutung für die Frage der Betriebsfortführung, wenn wie hier die maßgeblichen Grundlagen des Betriebes in Gestalt des Grund und Bodens verpachtet sind und die Wirtschaftsgebäude und Hofstelle beibehalten werden und so die Zweckbestimmung für landwirtschaftliche Zwecke bestehen bleibt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260, und in BFH/NV 1990, 86).

    Die Betriebsfortführung muß der Betriebsinhaber nicht für die eigene Person planen; es reicht aus, daß die Absicht von einem Gesamt- oder einem Einzelrechtsnachfolger verwirklicht werden soll (BFH-Urteile vom 27. Februar 1985 I R 235/80, BFHE 143, 436, BStBl II 1985, 456, und in BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260, unter 5 a).

  • BFH, 26.02.1987 - IV R 325/84

    Gewinn aus der Veräußerung eines unter Vorbehaltsnießbrauch erworbenen

    Auszug aus BFH, 28.11.1991 - IV R 58/91
    Die neuen Eigentümer und Nutzungsverpflichteten hätten die Betriebsaufgabe jedoch nicht ausdrücklich erklärt, so daß sie Inhaber eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes geblieben seien (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. Februar 1987 IV R 325/84, BFHE 150, 321, BStBl II 1987, 772, unter Nr. 2).

    b) Etwas anderes folgt auch nicht daraus, daß es sich bei dem ererbten Betrieb nicht um einen vom Erblasser selbst bewirtschafteten, sondern um einen von ihm verpachteten, aber nicht aufgegebenen Betrieb handelt (vgl. BFH-Urteile vom 26. Februar 1987 IV R 325/84, BFHE 150, 321, BStBl II 1987, 772; in BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260, und vom 17. Oktober 1991 IV R 97/89, BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392).

    Zu Recht hat das FG angenommen, daß gleichwohl der ererbte land- und forstwirtschaftliche Betrieb auf die Erbengemeinschaft übergegangen war und seine Eigenschaft als Betriebsvermögen nicht verloren hatte, so daß die in der Erbengemeinschaft verbundenen Kläger die Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken versteuern müssen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 150, 321, BStBl II 1987, 772).

    Zu Recht hat das FG insoweit zwischen dem ererbten, an den Kläger zu 1. verpachteten Betrieb aller in der Erbengemeinschaft verbundenen Kläger einerseits und dem wirtschaftenden Betrieb des Klägers zu 1. andererseits unterschieden (vgl. BFH-Urteil in BFHE 150, 321, BStBl II 1987, 772).

  • BFH, 02.02.1989 - IV R 46/87

    Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebes durch Betriebsverpachtung

    Auszug aus BFH, 28.11.1991 - IV R 58/91
    Die Erbfälle selbst hatten keine Betriebsaufgabe bewirkt (BFH-Urteil vom 2. Februar 1989 IV R 46/87, BFH/NV 1990, 86), auch hatten die Erben unstreitig nicht die Aufgabe des elterlichen Betriebes erklärt.

    Anders als im Fall gepachteter land- und forstwirtschaftlicher Flächen - wie z. B. im Betrieb des Klägers zu 1., über die der erkennende Senat nicht zu entscheiden hat - hat bei einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb mit eigenen Flächen des Steuerpflichtigen die Veräußerung des lebenden und toten Inventars regelmäßig keine wesentliche Bedeutung für die Frage der Betriebsfortführung, wenn wie hier die maßgeblichen Grundlagen des Betriebes in Gestalt des Grund und Bodens verpachtet sind und die Wirtschaftsgebäude und Hofstelle beibehalten werden und so die Zweckbestimmung für landwirtschaftliche Zwecke bestehen bleibt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260, und in BFH/NV 1990, 86).

    Schließlich waren die Erwerbsminderung und die spätere Erkrankung des Klägers zu 1. - zumal angesichts der weiteren Erfassung der Pachteinnahmen bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft - keine objektiven Umstände, die die Wiederaufnahme der landwirtschaftlichen Tätigkeit durch die Erbengemeinschaft unmöglich machten (vgl. BFH-Urteile vom 13. März 1986 IV R 176/84, BFHE 146, 399, BStBl II 1986, 601, und in BFH/NV 1990, 86).

  • BFH, 27.02.1985 - I R 235/80

    Betriebsunterbrechung - Betriebsaufgabe - Einstellung der gewerblichen Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 28.11.1991 - IV R 58/91
    Die Betriebsfortführung muß der Betriebsinhaber nicht für die eigene Person planen; es reicht aus, daß die Absicht von einem Gesamt- oder einem Einzelrechtsnachfolger verwirklicht werden soll (BFH-Urteile vom 27. Februar 1985 I R 235/80, BFHE 143, 436, BStBl II 1985, 456, und in BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260, unter 5 a).

    Denn trotz der sukzessiv erfolgenden Verpachtung der landwirtschaftlich genutzten Flächen an verschiedene Pächter war es objektiv möglich, mit der den Klägern verbliebenen Hofstelle und den verpachteten landwirtschaftlichen Nutzflächen die durch die Verpachtung unterbrochene eigene Bewirtschaftung wiederaufzunehmen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 143, 436, BStBl II 1985, 456).

  • BFH, 17.07.1989 - IV R 84/87

    Ansehen eines Dritten als landwirtschaflichen Unternehmer bei Übertragung der

    Auszug aus BFH, 28.11.1991 - IV R 58/91
    Dort entstehen infolge der Wirtschaftsüberlassung und der darin liegenden Aneignungsgestattung (vgl. § 956 BGB) zwei Betriebe, und zwar ein ruhender in der Hand des Eigentümers und ein wirtschaftender in der Hand des Nutzungsberechtigten (vgl. BFH-Urteile vom 5. Februar 1976 IV R 31/74, BFHE 118, 37, BStBl II 1976, 335; vom 24. Juli 1975 IV R 99/72, BFHE 116, 364, BStBl II 1975, 772, sowie BFH-Beschluß vom 17. Juli 1989 IV R 84/87, BFH/NV 1990, 623).

    Dabei kann die Nutzung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen auch auf einem unentgeltlichen Nutzungs-Überlassungsvertrag beruhen (BFH-Urteil vom 7. August 1979 VIII R 153/77, BFHE 129, 325, BStBl II 1980, 181, und vgl. weiter BFH-Beschluß in BFH/NV 1990, 623, sowie BFH-Urteile vom 14. August 1986 IV R 264/84, BFHE 147, 443, BStBl II 1987, 20, und vom 2. Februar 1989 IV R 96/87, BFHE 156, 163, BStBl II 1989, 504).

  • BFH, 26.11.1987 - IV R 139/85

    Berücksichtigung von Gewinnen aus der Veräußerung von Grundstücksparzellen bei

    Auszug aus BFH, 28.11.1991 - IV R 58/91
    Die ursprünglich verpachteten Flächen bleiben dann so lange Betriebsvermögen, bis der Steuerpflichtige, sei es bei der Verpachtung, sei es bei Pachtende oder später, ausdrücklich und unmißverständlich die Entnahme bestimmter Flächen erklärt (vgl. BFH-Urteil vom 26. November 1987 IV R 139/85, BFH/NV 1989, 225).
  • BFH, 14.11.1990 - IV B 129/90

    Übernahme und Bewirtschaftung eines Hofes als lebensfähigen Organismus nach dem

    Auszug aus BFH, 28.11.1991 - IV R 58/91
    Im Beschluß vom 14. November 1990 IV B 129/90 (BFH/NV 1991, 591) hat der erkennende Senat bekräftigt, daß die Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen nicht zwangsläufig zu einer Betriebszerschlagung führt.
  • BFH, 14.08.1986 - IV R 264/84

    Keine Mitunternehmerschaft von Ehegatten in der Land- und Forstwirtschaft trotz

    Auszug aus BFH, 28.11.1991 - IV R 58/91
    Dabei kann die Nutzung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen auch auf einem unentgeltlichen Nutzungs-Überlassungsvertrag beruhen (BFH-Urteil vom 7. August 1979 VIII R 153/77, BFHE 129, 325, BStBl II 1980, 181, und vgl. weiter BFH-Beschluß in BFH/NV 1990, 623, sowie BFH-Urteile vom 14. August 1986 IV R 264/84, BFHE 147, 443, BStBl II 1987, 20, und vom 2. Februar 1989 IV R 96/87, BFHE 156, 163, BStBl II 1989, 504).
  • BFH, 15.10.1987 - IV R 91/85

    Betriebsaufgabe eines Forstbetriebes im Falle der Umgestaltung wesentlicher

    Auszug aus BFH, 28.11.1991 - IV R 58/91
    a) Der Verpächter eines landwirtschaftlichen Betriebes kann wählen, ob er die Verpachtung des Betriebes i. S. des § 14 Abs. 1 EStG behandeln oder ob und wie lange er das Betriebsvermögen während der Dauer der Verpachtung fortführen will, es sei denn, die wesentlichen Betriebsgrundlagen würden anläßlich der Verpachtung so umgestaltet, daß sie nicht mehr in der bisherigen Form genutzt werden könnten (BFH-Urteile vom 15. Oktober 1987 IV R 91/85, BFHE 151, 392, BStBl II 1988, 257, und IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260).
  • BFH, 24.07.1975 - IV R 99/72

    Überlassung des landwirtschaftlichen Betriebes - Leistung von Unterhalt -

    Auszug aus BFH, 28.11.1991 - IV R 58/91
    Dort entstehen infolge der Wirtschaftsüberlassung und der darin liegenden Aneignungsgestattung (vgl. § 956 BGB) zwei Betriebe, und zwar ein ruhender in der Hand des Eigentümers und ein wirtschaftender in der Hand des Nutzungsberechtigten (vgl. BFH-Urteile vom 5. Februar 1976 IV R 31/74, BFHE 118, 37, BStBl II 1976, 335; vom 24. Juli 1975 IV R 99/72, BFHE 116, 364, BStBl II 1975, 772, sowie BFH-Beschluß vom 17. Juli 1989 IV R 84/87, BFH/NV 1990, 623).
  • BFH, 19.01.1983 - I R 84/79

    Verpachtung - Gewerbebetrieb - Aufgabe des Gewerbebetriebs - Stille Reserve

  • BFH, 27.10.1983 - IV R 217/81

    Landwirtschaftlicher Betrieb - Betriebsabwicklung - Veräußerung eines

  • BFH, 05.02.1976 - IV R 31/74

    Gewährung altenteilsähnlicher Leistungen - Zurechnung der Einkünfte aus dem

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 2/89

    1. Erbfall und Erbauseinandersetzung bilden für die Einkommensbesteuerung keine

  • BFH, 24.10.1979 - VIII R 49/77

    Zur Auflösung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten nach Beendigung

  • BFH, 02.02.1989 - IV R 96/87

    Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sind in der Regel der Ehefrau

  • BFH, 07.08.1979 - VIII R 153/77

    Zur schenkweisen Unterbeteiligung von Kindern an einer atypischen stillen

  • BFH, 24.07.1986 - IV R 137/84

    Kein landwirtschaftlicher Liebhabereibetrieb bei Gewinnermittlung nach

  • BFH, 18.04.1991 - IV R 7/89

    Zur Betriebsaufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs bei

  • BFH, 17.10.1991 - IV R 97/89

    Zur Aufgabe zweier Betriebe durch eine Erbengemeinschaft bei gleichzeitiger

  • BFH, 23.02.1989 - IV R 63/87

    Anforderungen an das Aufgeben eines Betriebes nach dem Einkommensteuergesetz

  • BFH, 13.03.1986 - IV R 176/84

    Betriebsveräußerung wegen dauernder Berufsunfähigkeit

  • FG Baden-Württemberg, 17.07.1995 - 6 K 251/91

    Voraussetzung der Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • FG Niedersachsen, 02.07.2013 - 15 K 265/11

    Voraussetzungen für die Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebes im Wege der

    Geht der verpachtete Betrieb im Wege der Erbfolge über, treten die Erben in die Rechtsstellung des Verpächters ein (BFH-Urteile vom 17. Oktober 1991 IV R 97/89, BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392; vom 28. November 1991 IV R 58/91, BFHE 167, 19, BStBl II 1992, 521, jeweils m.w.N.).

    Erscheint nach den gegebenen Verhältnissen die Wiederaufnahme der land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit möglich, kann eine Betriebsaufgabe nur bei einer unmissverständlichen Erklärung des Verpächters gegenüber dem Finanzamt angenommen werden (BFH-Urteile vom 23. Februar 1989 IV R 63/87, BFH/NV 1990, 219, und in BFHE 167, 19, BStBl II 1992, 521).

    Geht der verpachtete Betrieb im Wege der Erbfolge über, treten die Erben in die Rechtsstellung des Verpächters ein (BFH-Urteile vom 17. Oktober 1991 IV R 97/89, BFHE 166, 149, BStBl. II 1992, 392; vom 28. November 1991 IV R 58/91, BFHE 167, 19, BStBl. II 1992, 521, jeweils m.w.N.).

    Das Auseinanderfallen von Eigentum und Bewirtschaftung hat nicht zwingend eine Betriebsaufgabe zur Folge (vgl. BFH-Urteil vom 28. November 1991 IV R 58/91, BFHE 167, 19, BStBl. II 1992, 521).

  • FG München, 10.10.1996 - 15 K 2752/91

    Ruhender landwirtschaftlicher Betrieb; Konkludente Betriebsaufgabe; Veräußerung

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht