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   BFH, 26.05.1993 - VI R 118/92   

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https://dejure.org/1993,2387
BFH, 26.05.1993 - VI R 118/92 (https://dejure.org/1993,2387)
BFH, Entscheidung vom 26.05.1993 - VI R 118/92 (https://dejure.org/1993,2387)
BFH, Entscheidung vom 26. Mai 1993 - VI R 118/92 (https://dejure.org/1993,2387)
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Volltextveröffentlichungen (4)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Zufluss-/Abfluss-Prinzip
    ABC der wichtigsten Zuflussvarianten
    Nutzungsrechte

Papierfundstellen

  • BFHE 171, 290
  • BB 1993, 1728
  • DB 1993, 1856
  • BStBl II 1993, 686
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 22.01.1988 - VI R 135/84

    Zur Versteuerung des geldwerten Vorteils aus der Übertragung eines Grundstücks an

    Auszug aus BFH, 26.05.1993 - VI R 118/92
    Dementsprechend habe der Bundesfinanzhof (BFH) für ein obligatorisches Wohnrecht bei Vereinbarung eines zu niedrigen Nutzungsentgelts festgestellt, daß der Vorteil nicht einmalig, sondern laufend durch die teilweise unentgeltliche Gebrauchsüberlassung zufließe (Urteil vom 22. Januar 1988 VI R 135/84, BFHE 152, 461, BStBl II 1988, 525).

    Der Senat hat mit dem Urteil in BFHE 152, 461, BStBl II 1988, 525 entschieden, daß bei einem vom Arbeitgeber bestellten obligatorischen Wohnrecht der geldwerte Vorteil i. S. des § 19 Abs. 1 EStG nicht schon in vollem Umfang mit der Begründung dieses Rechts, sondern erst mit der laufenden Nutzung zufließt (§ 11 Abs. 1 EStG).

    Deshalb sprechen die gleichen Gründe, die den Senat in dem Urteil in BFHE 152, 461, BStBl II 1988, 525 veranlaßt haben, bei einem obligatorischen Wohnrecht einen laufenden Zufluß anzunehmen, für eine laufende Erfassung des Nutzungswerts beim Nießbrauch.

  • BFH, 10.06.1983 - VI R 15/80

    Erbbaurecht - Unangemessen niedriger Erbbauzins - Erbbaurechtsbestellung eines

    Auszug aus BFH, 26.05.1993 - VI R 118/92
    Soweit der BFH bei Einräumung eines Erbbaurechts durch den Arbeitgeber den Zufluß bereits mit der Einräumung des Rechts als bewirkt ansehe (vgl. Urteil vom 10. Juni 1983 VI R 15/80, BFHE 138, 453, BStBl II 1983, 642), werde auf die Kritik an dieser Entscheidung hingewiesen (vgl. Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, § 11 EStG Anm. 1000 "Erbbaurecht").

    Er hat den Unterschied zu einer (teil)unentgeltlichen Erbbaurechtsbestellung, bei der er in dem Urteil in BFHE 138, 453, BStBl II 1983, 642 einen Zufluß des Vorteils beim Arbeitnehmer bereits im Jahre der Bestellung des Erbbaurechts in Höhe des kapitalisierten Wertes angenommen hat, darin gesehen, daß der Erbbauberechtigte grundsätzlich das Erbbaurecht durch Beleihung oder Veräußerung realisieren könne.

  • BFH, 26.07.1984 - IV R 13/84

    Gewinnfeststellungsbescheid - Einkommensteuerbescheid - Anfechtung des

    Auszug aus BFH, 26.05.1993 - VI R 118/92
    Aus diesem Grunde braucht im Streitfall auch nicht auf die Berechtigung der in der Literatur (vgl. Herrmann/Heuer/Raupach, a. a. O., § 19 EStG, Anm. 400 "Erbbaurecht"; Niermann, Der Betrieb 1985, 256, und Finanz-Rundschau 1985, 293; Giloy, Betriebs-Berater 1984, 2181; Lang in Stolterfoht - Hrsg. -, Grundfragen des Lohnsteuerrechts, Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft 9, 49) geäußerten Kritik an der Rechtsprechung des Senats, nach der bei einem Erbbaurecht der geldwerte Vorteil in Höhe des kapitalisierten Wertes bereits im Zeitpunkt der Bestellung des Rechts zufließt, eingegangen zu werden.
  • FG Niedersachsen, 13.03.2018 - 14 K 204/16

    Vorliegen eines Lohnzuflusses bei vom Arbeitgeber eingeräumter Möglichkeit der

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist in den Fällen, in denen einem Arbeitnehmer im Hinblick auf ein Arbeitsverhältnis ein Recht zur Nutzung eingeräumt wird, der Zufluss im Sinne des § 11 Abs. 1 EStG nicht schon in vollem Umfang mit der Begründung dieses Rechts, sondern erst mit der laufenden Nutzung anzunehmen, da es sich in diesen Fällen regelmäßig um die sukzessive Erfüllung eines auf dem Arbeitsverhältnis beruhenden gegenseitigen Nutzungsüberlassungsvertrages handelt (vgl. zu verschiedenen Nutzungsrechten: BFH-Urteile vom 19. August 2004, VI R 33/97, BFHE 207, 203, BStBl II 2004, 1076, m.w.N.; vom 26. Mai 1993, VI R 118/92 BFHE 171, 290, BStBl II 1993, 686; vom 22. Januar 1988 VI R 135/84, BFHE 152, 461, BStBl II 1988, 525).
  • BFH, 19.08.2004 - VI R 33/97

    Unentgeltliches Wohnrecht an einer Luxuswohnung

    Wird einem Arbeitnehmer im Hinblick auf ein Arbeitsverhältnis ein Wohnungsrecht oder Nießbrauch an einer Wohnung eingeräumt, ist nach ständiger Rechtsprechung (BFH-Urteile vom 26. Mai 1993 VI R 118/92, BFHE 171, 290, BStBl II 1993, 686; vom 22. Januar 1988 VI R 135/84, BFHE 152, 461, BStBl II 1988, 525) der Zufluss i.S. des § 11 Abs. 1 EStG nicht schon in vollem Umfang mit der Begründung dieses Rechts, sondern erst mit der laufenden Nutzung anzunehmen.
  • FG Düsseldorf, 25.10.1996 - 18 K 2528/93

    Arbeitslohn; Sachbezug; Wohnungsüberlassung; Nießbrauch; Schenkung;

    Hiervon geht die Rechtsprechung auch bei der Bestellung eines Nießbrauchs als eines dinglichen Rechts aus (BFH Urteil vom 26. Mai 1993 VI R 118/92, BStBl II 1993, 686).
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