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   BFH, 14.10.1993 - V R 36/89   

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https://dejure.org/1993,1545
BFH, 14.10.1993 - V R 36/89 (https://dejure.org/1993,1545)
BFH, Entscheidung vom 14.10.1993 - V R 36/89 (https://dejure.org/1993,1545)
BFH, Entscheidung vom 14. Oktober 1993 - V R 36/89 (https://dejure.org/1993,1545)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1973 § 4 Nr. 12 Buchst. a, § 15 Abs. 2 Nr. 1

  • Wolters Kluwer

    Zwischenvermietung - Mißbrauch - Heim

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zwischenvermietung von Altenwohnungen durch niederländische Kapitalgesellschaften

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Grundstücksgemeinschaft - Errichtung eines Altenwohnheims - Vermietung an GmbH - Kein Gestaltungsmißbrauch, wenn ohne zusätzliche Leistungen durch GmbH (Betreuungs- und Pflegeleistungen) Wohnungen nicht vermietbar waren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 173, 450
  • BB 1994, 854
  • DB 1994, 1172
  • BStBl II 1994, 427
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.10.1980 - VIII ZR 326/79

    Altenheim - Altenheimverträge - Kündigungsschutz - Miethöhe - Mieterhöhung

    Auszug aus BFH, 14.10.1993 - V R 36/89
    Anders verhält es sich, wenn das Schwergewicht der von dem Altenheim ausgeführten Leistungen - wie in einem Sanatorium oder Kurheim - auf den Betreuungsleistungen liegt (vgl. dazu BGH-Urteil vom 29. Oktober 1980 VIII ZR 326/79, NJW 1981, 341), weil dann das Recht des entsprechenden Vertragstyps gilt.

    Die Abgrenzung dessen, welcher Art der Heimvertrag angehört, ist Aufgabe der Tatsachenfeststellung (vgl. BGH in NJW 1981, 341, zu 3 b), ee).

  • BGH, 21.02.1979 - VIII ZR 88/78

    Ordentliche Kündigung eines noch nicht vollzogenen Mietvertrages

    Auszug aus BFH, 14.10.1993 - V R 36/89
    Altenheimverträge sind in ihrem Kern Wohnungsmietverträge, wenn die Wohnungsüberlassung im Vordergrund steht (Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 21. Februar 1979 VIII ZR 88/78, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1979, 1288).
  • BFH, 22.06.1989 - V R 34/87

    Für die Beurteilung der Zwischenvermietung als rechtsmißbräuchlich sind allein

    Auszug aus BFH, 14.10.1993 - V R 36/89
    b) Ob diese Gestaltung bei der Beurteilung des Abzugs von Umsatzsteuerbeträgen aus Rechnungen über die Herstellung der Wohnappartements im Rahmen der Steuerfestsetzung für 1976 als rechtsmißbräuchlich (§ 42 AO 1977) nicht anerkannt werden darf, hängt nach ständiger Rechtsprechung des Senats davon ab, daß für die Einschaltung der GmbH als Zwischenmieter wirtschaftliche oder sonst beachtliche Gründe fehlen (vgl. ständige Rechtsprechung, z. B. BFH-Urteil vom 22. Juni 1989 V R 34/87, BFHE 158, 152, BStBl II 1989, 1007, m. w. N.).
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