Weitere Entscheidung unten: BFH, 14.02.1995

Rechtsprechung
   BFH, 08.02.1995 - I R 72/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1495
BFH, 08.02.1995 - I R 72/94 (https://dejure.org/1995,1495)
BFH, Entscheidung vom 08.02.1995 - I R 72/94 (https://dejure.org/1995,1495)
BFH, Entscheidung vom 08. Februar 1995 - I R 72/94 (https://dejure.org/1995,1495)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,1495) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Einkommensteuer; Ausgleichsansprüche bei Bewertung von Urlaubsrückstellungen

Papierfundstellen

  • BFHE 176, 575
  • BB 1995, 1030
  • DB 1995, 1053
  • BStBl II 1995, 412
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 17.02.1993 - X R 60/89

    Berücksichtigung von Rückgriffsmöglichkeiten bei der Bildung von Rückstellungen

    Auszug aus BFH, 08.02.1995 - I R 72/94
    Der Senat schließt sich insoweit den Entscheidungen des X. und des VIII. Senats des BFH an (vgl. Urteile vom 17. Februar 1993 X R 60/89, BFHE 170, 397, BStBl II 1993, 437, und vom 3. August 1993 VIII R 37/92, BFHE 174, 31, BStBl II 1994, 444).
  • BFH, 03.08.1993 - VIII R 37/92

    Bilanzierung - Rückgriffsansprüche

    Auszug aus BFH, 08.02.1995 - I R 72/94
    Der Senat schließt sich insoweit den Entscheidungen des X. und des VIII. Senats des BFH an (vgl. Urteile vom 17. Februar 1993 X R 60/89, BFHE 170, 397, BStBl II 1993, 437, und vom 3. August 1993 VIII R 37/92, BFHE 174, 31, BStBl II 1994, 444).
  • BFH, 01.02.1966 - I 90/63

    Kongruente Deckung der Versorgungsverpflichtungen und der Ansprüche aus den zu

    Auszug aus BFH, 08.02.1995 - I R 72/94
    Der Senat kann dahingestellt sein lassen, ob die vertraglichen Vereinbarungen der Klägerin mit der ULAK zu den jeweiligen Bilanzstichtagen bereits eine die Rückstellungen im Ergebnis kompensierende Aktivierung der zwar nicht rechtlich, möglicherweise aber bereits wirtschaftlich entstandenen Erstattungsansprüche zuließe (vgl. z. B. Urteil des Senats vom 1. Februar 1966 I 90/63, BFHE 85, 108, BStBl III 1966, 251).
  • BFH, 10.03.1993 - I R 70/91

    Zur Bewertung von Rückstellungen wegen rückständiger Urlaubsverpflichtungen

    Auszug aus BFH, 08.02.1995 - I R 72/94
    Die Klägerin bildete zu Recht zu den jeweiligen Bilanzstichtagen Rückstellungen für rückständige Urlaubsverpflichtungen (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 8. Juli 1992 XI R 50/89, BFHE 168, 329, BStBl II 1992, 910, und vom 10. März 1993 I R 70/91, BFHE 170, 433, BStBl II 1993, 446).
  • BFH, 08.07.1992 - XI R 50/89

    Bestimmung von rückständigen Urlaubsverpflichtungen

    Auszug aus BFH, 08.02.1995 - I R 72/94
    Die Klägerin bildete zu Recht zu den jeweiligen Bilanzstichtagen Rückstellungen für rückständige Urlaubsverpflichtungen (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 8. Juli 1992 XI R 50/89, BFHE 168, 329, BStBl II 1992, 910, und vom 10. März 1993 I R 70/91, BFHE 170, 433, BStBl II 1993, 446).
  • BFH, 08.11.2000 - I R 10/98

    Aktivierung von Forderungen - gewerbliche Tierzucht bei Kapitalgesellschaften

    Danach ist die Möglichkeit eines Rückgriffs gegen Dritte zwar grundsätzlich zu berücksichtigen; mit am Bilanzstichtag noch nicht entstandenen Rückgriffsansprüchen ist eine Kompensation aber nur möglich, wenn sie der Entstehung oder Erfüllung der Verbindlichkeit zwangsläufig und spiegelbildlich nachfolgen und vollwertig sind, d.h. vom Rückgriffsschuldner, der von zweifelsfreier Bonität sein muss, nicht bestritten werden (BFH-Urteile vom 17. Februar 1993 X R 60/89, BFHE 170, 397, BStBl II 1993, 437; vom 3. August 1993 VIII R 37/92, BFHE 174, 31, BStBl II 1994, 444; vom 8. Februar 1995 I R 72/94, BFHE 176, 575, BStBl II 1995, 412; vom 4. Februar 1999 IV R 54/97, BFHE 187, 418, BStBl II 2000, 139).
  • BFH, 25.01.1996 - IV R 114/94

    1. Gewinnrealisierung bei Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an einem

    Die Notwendigkeit einer solchen Saldierung entspricht den Grundsätzen, die in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Saldierung einer ungewissen Verbindlichkeit mit einem Rückgriffsanspruch gegen einen Dritten entwickelt worden sind (vgl. dazu BFH-Urteile vom 17. Februar 1993 X R 60/89, BFHE 170, 397, BStBl II 1993, 437; vom 3. August 1993 VIII R 37/92, BFHE 174, 31, BStBl II 1994, 444; vom 8. Februar 1995 I R 72/94, BFHE 176, 575, BStBl II 1995, 412).
  • BFH, 04.02.1999 - IV R 54/97

    Rückstellung für bedingt rückzahlbare Zuschüsse

    Wie der BFH mit Urteilen vom 17. Februar 1993 X R 60/89 (BFHE 170, 397, BStBl II 1993, 437), vom 3. August 1993 VIII R 37/92 (BFHE 174, 31, BStBl II 1994, 444) und vom 8. Februar 1995 I R 72/94 (BFHE 176, 575, BStBl II 1995, 412) entschieden hat, kann bei der Bemessung einer Verbindlichkeitsrückstellung die Möglichkeit eines Rückgriffs gegen Dritte betragsmindernd zu berücksichtigen sein.
  • OLG Karlsruhe, 16.11.2012 - 17 Kap 1/09

    Musterentscheid im Verfahren gegen die MLP AG und einen früheren

    Die Notwendigkeit einer solchen Kompensation ergibt sich aus den Grundsätzen, die in der Rechtsprechung zur Saldierung einer ungewissen Verbindlichkeit mit einem Rückgriffsanspruch gegen einen Dritten entwickelt worden sind (vgl. BFH, Urteil vom 11.12.2001 - VIII R 58/98, DB 2002, 506; BFH, Urteil vom 25.01.1996 - IV R 114/94, NJW 1996, 2951; BFH, Urteil vom 17.02.1993 - X R 60/89, DB 1993, 1396; BFH, Urteil vom 03.08.1993 - VIII R 37/92, DB 1994, 1061; BFH, Urteil vom 08.02.1995 - I R 72/94, DB 1995, 1053).
  • FG Hamburg, 26.11.2013 - 3 K 81/13

    Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten - Pauschalrückstellung für

    Wirtschaftlich noch nicht entstandene Rückgriffsansprüche mindern demnach den Wert der Rückstellung, wenn sie der Entstehung oder Erfüllung der Verbindlichkeit zwangsläufig und spiegelbildlich nachfolgen und vollwertig sind, d. h. vom Rückgriffsschuldner, der von zweifelsfreier Bonität sein muss, nicht bestritten werden (BFH-Urteile vom 08.11.2000 I R 10/98, BFHE 193, 406, BStBl II 2001, 349; vom 08.02.1995 I R 72/94, BFHE 176, 575, BStBl II 1995, 412).
  • BFH, 15.12.1999 - I R 91/98

    VermG: Bilanzierung von Ansprüchen und Verbindlichkeiten

    Der klare Wortlaut des § 7 Abs. 6 Satz 1 DMBilG lässt eine Berücksichtigung der Entschädigungszahlung in der Eröffnungsbilanz entgegen sonstigen Grundsätzen nicht zu (anders z.B. bei Erstattungsanspruch BFH-Urteil vom 8. Februar 1995 I R 72/94, BFHE 176, 575, BStBl II 1995, 412).
  • FG Berlin, 24.09.2002 - 7 K 7428/00

    An den Voreigentümer geleistete Erbbaurechtsvorauszahlung gehört beim Erwerb

    Eine Berücksichtigung von Forderungen bei der Bewertung von Verbindlichkeiten erkennt die Rechtsprechung nur für ungewisse Verbindlichkeiten an, denen Rückgriffsansprüche zwangsläufig und spiegelbildlich nachfolgen (BFH-Urteile vom 8. Februar 1995 I R 72/94, BFHE 176, 575, BStBl II 1995, 412 ; vom 4. Februar 1999 IV R 54/97, BFHE 187, 418 , BStBl II 2000, 139 ; vom 11. Dezember 2001 VIII R 58/98, BFHE 197, 411 , BStBl II 2002, 420 unter B. II.).
  • FG Düsseldorf, 16.04.1998 - 16 K 327/93

    Anfechtung eines Körperschaftssteuerbescheids; Einheitsbewertung des

  • FG Bremen, 29.04.1999 - 396065K 3

    Erfassung des Erstattungsanspruchs einer Baufirma gegenüber der ZKV-Bau

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 14.02.1995 - IX R 66/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1158
BFH, 14.02.1995 - IX R 66/94 (https://dejure.org/1995,1158)
BFH, Entscheidung vom 14.02.1995 - IX R 66/94 (https://dejure.org/1995,1158)
BFH, Entscheidung vom 14. Februar 1995 - IX R 66/94 (https://dejure.org/1995,1158)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,1158) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 177, 99
  • NJW 1995, 2056 (Ls.)
  • BB 1995, 1832
  • BB 1995, 970
  • DB 1995, 1053
  • BStBl II 1995, 412
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 05.08.1992 - X R 8/91

    Nutzwertbesteuerung von Ausbauten bei einheitlichem Funktionszusammenhang

    Auszug aus BFH, 14.02.1995 - IX R 66/94
    Wesentliche Erweiterungen einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung sind nicht in die fortgeführte Nutzungswertbesteuerung nach § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG einzubeziehen (Abgrenzung zu den BFH-Urteilen vom 5. August 1992 X R 8/91, BFHE 169, 82, BStBl II 1993, 30, und X R 23/92, BFH/NV 1993, 22).

    Danach läßt es sich zwar rechtfertigen, Ausbauten und Erweiterungen an einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung, deren Nutzungswert gemäß § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG über 1986 hinaus besteuert wird, in die Nutzungswertbesteuerung einzubeziehen, wenn sie in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit der Wohnung stehen und die zusätzlich geschaffene Wohnfläche gegenüber der bisherigen Wohnfläche von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 5. August 1992 X R 8/91, BFHE 169, 82, BStBl II 1993, 30, und X R 23/92, BFH/NV 1993, 22).

  • BFH, 05.08.1992 - X R 23/92

    Geltendmachung eines Abzugsbetrag nach § 10 e Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes

    Auszug aus BFH, 14.02.1995 - IX R 66/94
    Wesentliche Erweiterungen einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung sind nicht in die fortgeführte Nutzungswertbesteuerung nach § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG einzubeziehen (Abgrenzung zu den BFH-Urteilen vom 5. August 1992 X R 8/91, BFHE 169, 82, BStBl II 1993, 30, und X R 23/92, BFH/NV 1993, 22).

    Danach läßt es sich zwar rechtfertigen, Ausbauten und Erweiterungen an einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung, deren Nutzungswert gemäß § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG über 1986 hinaus besteuert wird, in die Nutzungswertbesteuerung einzubeziehen, wenn sie in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit der Wohnung stehen und die zusätzlich geschaffene Wohnfläche gegenüber der bisherigen Wohnfläche von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 5. August 1992 X R 8/91, BFHE 169, 82, BStBl II 1993, 30, und X R 23/92, BFH/NV 1993, 22).

  • BFH, 22.03.1994 - IX R 78/92

    Liebhaberei bei vermieteter Einliegerwohnung

    Auszug aus BFH, 14.02.1995 - IX R 66/94
    Allerdings kann nach der sog. großen Übergangsregelung in § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG bei einer Wohnung im eigenen Haus der Nutzungswert für die eigengenutzte Wohnung weiter im Wege der Einnahme-Überschußrechnung ermittelt werden, wenn bei dem Steuerpflichtigen im Veranlagungszeitraum 1986 die Voraussetzungen für die Ermittlung des Nutzungswerts als Überschuß des Mietwerts über die Werbungskosten vorgelegen haben (vgl. z. B. Senatsurteile vom 30. Juli 1991 IX R 49/90, BFHE 165, 92, BStBl II 1992, 27, und vom 22. März 1994 IX R 78/92, BFH/NV 1995, 99).
  • BFH, 25.01.1994 - IX R 143/90

    Keine Anwendung der Übergangsregelung des § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG auf eine nach

    Auszug aus BFH, 14.02.1995 - IX R 66/94
    Die Inhaber von Wohnungen im eigenen Haus sollten nicht übergangslos den für sie nachteiligen Folgen der Konsumgutlösung unterworfen werden (Senatsurteil vom 25. Januar 1994 IX R 143/90, BFHE 174, 133, BStBl II 1994, 457, m. w. N.).
  • BFH, 30.07.1991 - IX R 49/90

    Werbungskosten eines zeitweise selbstgenutzten und zeitweise vermieteten

    Auszug aus BFH, 14.02.1995 - IX R 66/94
    Allerdings kann nach der sog. großen Übergangsregelung in § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG bei einer Wohnung im eigenen Haus der Nutzungswert für die eigengenutzte Wohnung weiter im Wege der Einnahme-Überschußrechnung ermittelt werden, wenn bei dem Steuerpflichtigen im Veranlagungszeitraum 1986 die Voraussetzungen für die Ermittlung des Nutzungswerts als Überschuß des Mietwerts über die Werbungskosten vorgelegen haben (vgl. z. B. Senatsurteile vom 30. Juli 1991 IX R 49/90, BFHE 165, 92, BStBl II 1992, 27, und vom 22. März 1994 IX R 78/92, BFH/NV 1995, 99).
  • BFH, 11.12.2003 - IV R 7/02

    Wohnungsentnahme und Wegfall der Nutzungswertbesteuerung

    Ob danach zwischen den fremdvermieteten Wohnungen und der daraus entstandenen eigengenutzten Wohnung eine Identität besteht, wie dies das FA unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. Februar 1995 IX R 66/94 (BFHE 177, 99, BStBl II 1995, 412) gefordert hat, ist demnach unerheblich.

    Abgesehen davon, dass das Urteil in BFHE 177, 99, BStBl II 1995, 412 zur Einbeziehung von Erweiterungsbauten in die private Nutzungswertbesteuerung ergangen ist und diese Entscheidung keinerlei Parallelen zum Streitfall und der Anwendung der Sonderregelung des § 52 Abs. 15 Satz 8 Nr. 2 EStG a.F. aufweist, hat der IX. Senat des BFH die Frage der Identität der Wohnungen ausdrücklich offen gelassen (BFH-Urteil in BFHE 177, 99, BStBl II 1995, 412, zu 1.c der Entscheidungsgründe).

  • BFH, 13.08.1996 - IX R 9/95

    Kein Ansatz eines Nutzungswerts bei Umbau der Wohnungen eines Zweifamilienhauses

    Allerdings kann nach der sog. großen Übergangsregelung in § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG bei einer Wohnung im eigenen Haus der Nutzungswert für die selbstgenutzte Wohnung weiter im Wege der Einnahme-Überschußrechnung ermittelt werden, wenn bei dem Steuerpflichtigen im Veranlagungszeitraum 1986 die Voraussetzungen für die Ermittlung des Nutzungswerts als Überschuß des Mietwerts über die Werbungskosten vorgelegen haben (vgl. z. B. Senatsurteil vom 14. Februar 1995 IX R 66/94, BFHE 177, 99, BStBl II 1995, 412, m. w. N.).

    Die Inhaber von Wohnungen im eigenen Haus sollten nicht übergangslos den für sie nachteiligen Folgen der Konsumgutlösung unterworfen werden (vgl. Urteil in BFHE 177, 99, BStBl II 1995, 412, m. w. N.; ferner Begründung des Regierungsentwurfs des Gesetzes zur Neuregelung der steuerrechtlichen Förderung des selbstgenutzten Wohnungseigentums, BTDrucks 10/3633, S. 11).

  • BFH, 22.09.2005 - IX R 21/03

    Sog. große Übergangslösung: Anbauten an eigengenutzte Wohnung

    Allerdings kann nach der sog. großen Übergangsregelung in § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG bei einer Wohnung im eigenen Haus der Nutzungswert für die selbst genutzte Wohnung weiter im Wege der Einnahme-Überschuss-Rechnung ermittelt werden, wenn bei dem Steuerpflichtigen im Veranlagungszeitraum 1986 die Voraussetzungen für die Ermittlung des Nutzungswertes als Überschuss des Mietwertes über die Werbungskosten vorgelegen haben (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Februar 1995 IX R 66/94, BFHE 177, 99, BStBl II 1995, 412; vom 13. August 1996 IX R 9/95, BFHE 181, 173, BStBl II 1997, 43, jeweils m.w.N.).

    Bisher hat der Senat bei der Anwendung der großen Übergangsregelung des § 52 Abs. 21 EStG darauf abgestellt, ob die zusätzlich geschaffene Wohnfläche von untergeordneter Bedeutung ist oder die Wohnfläche wesentlich vergrößert (BFH-Urteile in BFHE 177, 99, BStBl II 1995, 412; in BFH/NV 2002, 1427).

  • FG Hessen, 22.08.1996 - 5 K 463/93

    Beurteilung der selbstgenutzten Wohnung als Einkunft aus Vermietung oder

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BFH, 13.08.1996 - IX R 46/94

    Aufwendungen für den Umbau und die Modernisierung einer zeitweilig geräumten,

    Die Inhaber von Wohnungen im eigenen Haus sollten nicht übergangslos den für sie nachteiligen Folgen der Konsumgutlösung unterworfen werden (vgl. Senatsurteile vom 25. Januar 1994 IX R 143/90, BFHE 174, 133, BStBl II 1994, 457, und vom 14. Februar 1995 IX R 66/94, BFHE 177, 99, BStBl II 1995, 412, und IX R 74/92, BFH/NV 1995, 1051).
  • BFH, 05.06.2003 - IV R 24/02

    LuF; Nutzungswertbesteuerung; Entnahme

    Voraussetzung ist allerdings, dass diese Wohnung die für den Ansatz des Nutzungswerts bei Betrieben gleicher Art übliche Größe nicht überschreitet (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 EStG a.F.), die Nutzfläche um nicht mehr als 50 v.H. vergrößert wird und das Gesamtgebilde nicht durch die neuen Teile geprägt wird (vgl. zum Fall der Erweiterung auf das Doppelte das Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Februar 1995 IX R 66/94, BFHE 177, 99, BStBl II 1995, 412).
  • BFH, 13.08.1996 - IX R 11/95

    Fortführung der Nutzungswertbesteuerung auch für selbstgenutztes Wohnhaus auf

    Die Inhaber von Wohnungen im eigenen Haus sollten nicht übergangslos den für sie nachteiligen Folgen der Konsumgutlösung unterworfen werden (vgl. Senatsurteile vom 25. Januar 1994 IX R 143/90, BFHE 174, 133, BStBl II 1994, 457, und vom 14. Februar 1995 IX R 66/94, BFHE 177, 99, BStBl II 1995, 412, und in BFH/NV 1995, 1051).
  • BFH, 15.02.2005 - IX R 40/04

    VuV; sog. Übergangslösung; DG-Ausbau

    Allerdings kann nach der sog. großen Übergangsregelung in § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG a.F. bei einer Wohnung im eigenen Haus der Nutzungswert für die selbstgenutzte Wohnung weiter im Wege der Einnahme-Überschuss-Rechnung ermittelt werden, wenn bei dem Steuerpflichtigen im Veranlagungszeitraum 1986 die Voraussetzungen für die Ermittlung des Nutzungswertes als Überschuss des Mietwertes über die Werbungskosten vorgelegen haben (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Februar 1995 IX R 66/94, BFHE 177, 99, BStBl II 1995, 412; vom 13. August 1996 IX R 9/95, BFHE 181, 173, BStBl II 1997, 43, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 14.05.2002 - IX R 80/00

    Große Übergangslösung; Ausbauten und Erweiterungen an einer selbstgenutzten

    Allerdings kann nach der sog. großen Übergangsregelung in § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG bei einer Wohnung im eigenen Haus der Nutzungswert für die eigengenutzte Wohnung weiter im Wege der Einnahme-Überschussrechnung ermittelt werden, wenn bei dem Steuerpflichtigen im Veranlagungszeitraum 1986 die Voraussetzungen für die Ermittlung des Nutzungswerts als Überschuss des Mietwerts über die Werbungskosten vorgelegen haben (vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Juli 1991 IX R 49/90, BFHE 165, 92, BStBl II 1992, 27, und vom 14. Februar 1995 IX R 66/94, BFHE 177, 99, BStBl II 1995, 412).
  • FG Köln, 09.11.2001 - 7 K 3441/99

    Festsetzung der Höhe von gesondert und einheitlich festzustellenden Einkünften

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BFH, 22.04.1997 - IX R 73/94

    Große Übergangsregelung bei Miteigentumsanteilsübertragung

  • FG Hessen, 15.05.2002 - 13 K 3462/01

    Vermietung und Verpachtung; Große Übergangsregelung; Nutzungswert; Eigenes Haus;

  • FG Niedersachsen, 04.07.2000 - 11 K 257/96

    Fortführung der Nutzungswertbesteuerung, wenn die im Veranlagungszeitraum und die

  • FG Hessen, 15.05.2002 - 13 K 4232/00

    Steuerbevollmächtigter; Widerruf; Bestellung; Vermögensverfall; Sozietät -

  • FG Hamburg, 07.08.1995 - VII 131/92
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht