Rechtsprechung
BFH, 27.09.1996 - VI R 47/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
EStG 1996 § 4 Abs. 5 Nr. 6b Sätze 1 und 2, § 9 Abs. 5
- Wolters Kluwer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- aerzteblatt.de (Rechtsprechungsübersicht)
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Arbeitszimmer-Besteuerung bestätigt
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 24.04.1996 - 1 K 1254/96
- BFH, 27.09.1996 - VI R 47/96
Papierfundstellen
- BFHE 181, 305
- NJW 1997, 759
- NVwZ 1997, 520 (Ls.)
- FamRZ 1997, 611 (Ls.)
- BB 1997, 27
- DB 1997, 22
- BStBl II 1997, 22
- BStBl II 1997, 68
Wird zitiert von ... (79) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 4/87
Verfassungsgemäße Besteuerung im Zusammenhang mit der Verhängung von Bußgeldern
Auszug aus BFH, 27.09.1996 - VI R 47/96
Der Senat teilt die Auffassung der Vorinstanz, daß der aus Art. 3 GG abgeleitete Grundsatz, daß die Besteuerung an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auszurichten ist (vgl. Beschlüsse des Ersten Senats des BVerfG vom 23. Januar 1990 1 BvL 4, 5, 6, 7/87, BVerfGE 81, 228, 237, BStBl II 1990, 483, 486, unter B I; vom 29. Mai 1990 1 BvL 20/84, 1 BvL 26/84, 1 BvL 4/86, BVerfGE 82, 60, 86, BStBl II 1990, 653, 658, unter C III 3 a) und das objektive Nettoprinzip durch diese Vorschriften nicht verletzt werden.Das BVerfG hat in dem Beschluß in BVerfGE 81, 228, 237 ausdrücklich dahingestellt sein lassen, ob das objektive Nettoprinzip verfassungsrechtlich vorgeschrieben ist.
Der Gesetzgeber darf sich bei der Ordnung von Massenerscheinungen generalisierender, typisierender und pauschalierender Regelungen bedienen (vgl. BVerfG in BVerfGE 81, 228, 237, BStBl II 1990, 483, 486).
- BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84
Steuerfreies Existenzminimum
Auszug aus BFH, 27.09.1996 - VI R 47/96
Der Senat teilt die Auffassung der Vorinstanz, daß der aus Art. 3 GG abgeleitete Grundsatz, daß die Besteuerung an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auszurichten ist (vgl. Beschlüsse des Ersten Senats des BVerfG vom 23. Januar 1990 1 BvL 4, 5, 6, 7/87, BVerfGE 81, 228, 237, BStBl II 1990, 483, 486, unter B I; vom 29. Mai 1990 1 BvL 20/84, 1 BvL 26/84, 1 BvL 4/86, BVerfGE 82, 60, 86, BStBl II 1990, 653, 658, unter C III 3 a) und das objektive Nettoprinzip durch diese Vorschriften nicht verletzt werden. - FG Rheinland-Pfalz, 24.04.1996 - 1 K 1254/96
Einkommensteuer; Arbeitszimmer-Neuregelung verfassungsgemäß
Auszug aus BFH, 27.09.1996 - VI R 47/96
Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1996, 695 veröffentlicht.
- BFH, 08.03.2017 - IX R 52/14
Aufwendungen für ein gemischt genutztes häusliches Arbeitszimmer
Vielmehr typisiert es mit den beiden genannten Fallgruppen die Erforderlichkeit der beruflichen oder betrieblichen Nutzung des Arbeitszimmers, ohne den Begriff der Erforderlichkeit in Gestalt eines unbestimmten Rechtsbegriffs zu einem Tatbestandsmerkmal zu machen (vgl. BFH-Urteil vom 27. September 1996 VI R 47/96, BFHE 181, 305, BStBl II 1997, 68, unter 2.b). - BFH, 03.04.2019 - VI R 46/17
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer einer Flugbegleiterin - Die …
Vielmehr typisiert es mit den beiden genannten Fallgruppen die Erforderlichkeit der beruflichen oder betrieblichen Nutzung des Arbeitszimmers, ohne den Begriff der Erforderlichkeit in Gestalt eines unbestimmten Rechtsbegriffs zu einem Tatbestandsmerkmal zu erheben (Senatsurteil vom 27. September 1996 VI R 47/96, BFHE 181, 305, BStBl II 1997, 68, unter 2.b). - BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 301/98
Häusliches Arbeitszimmer
Zur Frage eines Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG verwies der Bundesfinanzhof unter Hinweis auf seine Entscheidung vom 27. September 1996 (BStBl II 1997 S. 68) auf gesetzgeberische Überlegungen, Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur dann steuerlich zum Abzug zuzulassen, wenn ein solches für die Erwerbstätigkeit erforderlich sei.Auch wenn diese Erforderlichkeit, worauf bereits der Bundesfinanzhof in seiner Entscheidung vom 27. September 1996 (BStBl II 1997, S. 68) hinweist, in der Regel nicht Voraussetzung der Werbungskosten ist, kann sie zur typisierenden Abgrenzung von Erwerbs- und Privatsphäre herangezogen werden, wenn diese Lebensbereiche - wie beim häuslichen Arbeitszimmer - weniger räumlich-gegenständlich und mehr funktionsbestimmt voneinander getrennt werden müssen.
- BFH, 21.11.1997 - VI R 4/97
Abzugsbeschränkungen beim häuslichen Arbeitszimmer
Es verweist zur Begründung auf die Vorentscheidung und das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27. September 1996 VI R 47/96 (BFHE 181, 305, BStBl II 1997, 68).Der Senat hat mit Urteil in BFHE 181, 305, BStBl II 1997, 68 entschieden, daß diese Regelungen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sind.
Wie der Senat bereits in dem Urteil in BFHE 181, 301, BStBl II 1997, 68, 70 ausgeführt hat, weisen die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer eine Berührung mit der privaten Lebensführung auf und fallen in einer Sphäre an, die sich einer sicheren Nachprüfung durch die Finanzverwaltung und die Finanzgerichte entzieht.
- BFH, 23.09.1999 - VI R 74/98
Abzugsbeschränkung für häusliches Arbeitszimmer
Die Beschränkung des Werbungskostenabzugs für Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer durch § 9 Abs. 5 i.V.m. § 4 Abs. 5 Nr. 6 b EStG ist dem Grunde und der Höhe nach verfassungsgemäß (Bestätigung der BFH-Urteile vom 27. September 1996 VI R 47/96, BFHE 181, 305, BStBl II 1997, 68, und vom 21. November 1997 VI R 4/97, BFHE 184, 532, BStBl II 1998, 351).Er hält daran fest, daß die Beschränkung weder dem Grunde noch der Höhe nach verfassungsrechtlich zu beanstanden ist (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. September 1996 VI R 47/96, BFHE 181, 305, BStBl II 1997, 68; vom 21. November 1997 VI R 4/97, BFHE 184, 532, BStBl II 1998, 351).
Eine verfassungskonforme Auslegung der Vorschrift, wie sie der Senat in atypischen Ausnahmefällen erwogen hat (Urteil in BFHE 181, 305, BStBl II 1997, 68), ist im Streitfall nicht geboten.
Wie der Senat bereits in den Urteilen in BFHE 181, 305, BStBl II 1997, 68 (unter 2. b der Entscheidungsgründe) und in BFHE 184, 532, BStBl II 1998, 351 (unter I. 2. a der Entscheidungsgründe) ausgeführt hat, rechtfertigt sich die Beschränkung des Werbungskostenabzuges für ein häusliches Arbeitszimmer durch die Berührung mit der privaten Lebensführung und die damit verbundene fehlende Kontrollmöglichkeit der Nutzung durch die Finanzbehörden.
- BFH, 19.09.2002 - VI R 70/01
Begriff des häuslichen Arbeitszimmers
Die Beschränkung des Werbungskostenabzugs für ein häusliches Arbeitszimmer dient der typisierenden Begrenzung von Aufwendungen, die eine Berührung mit dem privaten Lebensbereich des Steuerpflichtigen aufweisen und in einer Sphäre anfallen, die einer sicheren Nachprüfung durch Finanzverwaltung und FG entzogen ist (BFH-Urteile vom 27. September 1996 VI R 47/96, BFHE 181, 305, BStBl II 1997, 68; vom 21. November 1997 VI R 4/97, BFHE 184, 532, BStBl II 1998, 351; in BFHE 189, 438, BStBl II 2000, 7). - BFH, 13.11.2002 - VI R 104/01
Häusliches Arbeitszimmer bei Außendienstmitarbeitern
Die Beschränkung des Werbungskostenabzugs für ein häusliches Arbeitszimmer dient der typisierenden Begrenzung von Aufwendungen, die eine Berührung mit dem privaten Lebensbereich des Steuerpflichtigen aufweisen und in einer Sphäre anfallen, die einer sicheren Nachprüfung durch Finanzverwaltung und Finanzgerichte entzogen ist (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. September 1996 VI R 47/96, BFHE 181, 305, BStBl II 1997, 68, 70; vom 21. November 1997 VI R 4/97, BFHE 184, 532, 536, BStBl II 1998, 351, 353; vom 23. September 1999 VI R 74/98, BFHE 189, 438, BStBl II 2000, 7, 8).Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur dann steuerlich abziehbar sein sollen, wenn ein solches für die Erwerbstätigkeit erforderlich ist (BFH in BFHE 181, 305, BStBl II 1997, 68, 69 f.; Urteil des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 7. Dezember 1999 2 BvR 301/98, BVerfGE 101, 297, BStBl II 2000, 162).
- FG Köln, 07.07.2004 - 7 K 932/03
Schätzung von beruflich veranlassten Kostenanteilen
Auch nach Ansicht des BFH unterliegt die genannte Beschränkung der Berücksichtigungsfähigkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BFH, Urt. v. 27.09.1996, VI R 47/96, BStBl II 1997, 68; v. 21.11.1997, VI R 4/97, BStBl II 1998, 351; v. 23.09.1999, VI R 47/98, BStBl II 2000, 7). - BFH, 13.11.2002 - VI R 28/02
Häusliches Arbeitszimmer bei Außendienstmitarbeitern
Die Beschränkung des Werbungskostenabzugs für ein häusliches Arbeitszimmer dient der typisierenden Begrenzung von Aufwendungen, die eine Berührung mit dem privaten Lebensbereich des Steuerpflichtigen aufweisen und in einer Sphäre anfallen, die einer sicheren Nachprüfung durch Finanzverwaltung und Finanzgerichte entzogen ist (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. September 1996 VI R 47/96, BFHE 181, 305, BStBl II 1997, 68, 70; vom 21. November 1997 VI R 4/97, BFHE 184, 532, BStBl II 1998, 351, 353; vom 23. September 1999 VI R 74/98, BFHE 189, 438, BStBl II 2000, 7, 8).Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur dann steuerlich abziehbar sein sollen, wenn ein solches für die Erwerbstätigkeit erforderlich ist (BFH-Urteil in BFHE 181, 305, BStBl II 1997, 68, 69 f.; Urteil des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 7. Dezember 1999 2 BvR 301/98, BVerfGE 101, 297, BStBl II 2000, 162).
- BFH, 13.11.2002 - VI R 82/01
Häusliches Arbeitszimmer bei Außendienstmitarbeitern
Die Beschränkung des Werbungskostenabzugs für ein häusliches Arbeitszimmer dient der typisierenden Begrenzung von Aufwendungen, die eine Berührung mit dem privaten Lebensbereich des Steuerpflichtigen aufweisen und in einer Sphäre anfallen, die einer sicheren Nachprüfung durch Finanzverwaltung und Finanzgerichte entzogen ist (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. September 1996 VI R 47/96, BFHE 181, 305, BStBl II 1997, 68, 70; vom 21. November 1997 VI R 4/97, BFHE 184, 532, BStBl II 1998, 351, 353; vom 23. September 1999 VI R 74/98, BFHE 189, 438, BStBl II 2000, 7, 8).Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur dann steuerlich abziehbar sein sollen, wenn ein solches für die Erwerbstätigkeit erforderlich ist (BFH-Urteil in BFHE 181, 305, BStBl II 1997, 68, 69 f.; Urteil des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 7. Dezember 1999 2 BvR 301/98, BVerfGE 101, 297, BStBl II 2000, 162).
- FG Nürnberg, 12.02.2014 - 5 K 1251/12
Kein Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer: …
- BFH, 15.01.2013 - VIII R 7/10
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer in einem allein genutzten …
- BFH, 13.11.2002 - VI R 164/00
Anbau als häusliches Arbeitszimmer
- FG Düsseldorf, 04.05.2017 - 8 K 329/15
Keine Anerkennung der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer wegen …
- FG Baden-Württemberg, 21.01.2013 - 9 K 2096/12
Arbeitszimmer eines Betriebsprüfers
- BFH, 27.03.2009 - VIII B 184/08
Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Kapitalanlegers - …
- FG Nürnberg, 19.03.2012 - 3 K 308/11
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer für die Verwaltung einer …
- BFH, 26.02.2003 - VI R 160/99
Neues zum häuslichen Arbeitszimmer
- FG Düsseldorf, 24.04.2017 - 8 K 1262/15
Kein Abzug der Kosten für das häusliche Arbeitszimmer einer Stewardess
- FG Thüringen, 25.10.2001 - III 1084/99
Büro- und Praxisräume im Wohnhaus als Betriebsstätte oder häusliches …
- FG Köln, 29.09.2000 - 7 K 4746/99
Aufwendungen für im Haus der Mutter angemietetes Arbeitszimmer als Werbungskosten
- BFH, 14.12.2004 - XI R 13/04
Umfang des Betriebsausgabenabzugs bei Nutzung eines häuslichen Arbeitzimmers zur …
- BFH, 26.02.2003 - VI R 125/01
Neues zum häuslichen Arbeitszimmer
- FG Köln, 18.12.1997 - 8 K 5063/97
Häusliches Arbeitszimmer: Fehlen eines anderen Arbeitsplatzes
- BFH, 26.02.2003 - VI R 124/01
Neues zum häuslichen Arbeitszimmer
- FG Hessen, 21.11.2000 - 13 K 1005/00
Erforderlichkeit eines Arbeitszimmers bei Einkünften aus Vermietung und …
- BFH, 15.10.2014 - VIII R 8/11
Anwendbarkeit der Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG auf ein im …
- BFH, 23.03.2005 - III R 17/03
Häusliches Arbeitszimmer; Mittelpunkt der Tätigkeit bei Handelsvertreter
- FG Rheinland-Pfalz, 07.08.2002 - 3 K 1585/00
Angemietete Wohnung im Dreifamilienhaus als häusliches Arbeitszimmer
- FG München, 07.11.1997 - 8 K 3866/96
Voraussetzungen des Antrags auf Lohnsteuerermäßigung; Geltendmachung von …
- FG Köln, 18.12.1997 - 8 K 6366/97
Häusliches Arbeitszimmer: Fehlen eines anderen Arbeitsplatzes
- BFH, 14.06.2000 - XI R 57/99
Gesellschafter-Geschäftsführer: Sonderausgaben-Vorwegabzug
- FG München, 27.05.2008 - 13 K 2693/06
Regelungen über die beschränkte Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein …
- FG Baden-Württemberg, 24.07.2002 - 1 K 153/01
Abzugsverbot für Aufwendungen eines Freiberuflers mit eigener Praxis für ein …
- FG Rheinland-Pfalz, 03.08.2001 - 3 K 2644/99
Häusliches Arbeitszimmer und häuslicher Büroraum bei einer Lehrerin und …
- FG Niedersachsen, 17.07.2003 - 10 K 440/01
Abzug von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer als Werbungskosten bei den …
- FG Rheinland-Pfalz, 09.01.1998 - 3 K 1820/97
Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer; Erzielung von …
- FG Nürnberg, 22.09.1999 - III 185/98
- FG Sachsen-Anhalt, 13.05.2002 - 1 K 861/98
Kein maximal mit 2400 DM absetzbares "häusliches" Arbeitszimmer bei Anmietung …
- BFH, 07.03.2006 - X B 110/05
Arbeitszimmer: Beschränkte Abziehbarkeit bei Nebentätigkeit
- FG Berlin-Brandenburg, 07.12.2020 - 7 K 7097/18
Abziehbarkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei nur …
- FG Rheinland-Pfalz, 22.11.2001 - 6 K 1024/00
Schätzung der beruflichen Nutzung eines privat angeschafften Computers
- FG Münster, 08.11.2000 - 14 K 4010/99
Dienstzimmer eines Schulleiters als anderer Arbeitsplatz
- FG Münster, 01.10.1998 - 12 K 6280/97
Verfassungsmäßigkeit der Kfz-Listenpreisregelung
- FG Nürnberg, 26.09.2002 - I 241/01
Betriebsausgabenabzug für Büroraum eines Verlagsbeauftragten im Kellergeschoß …
- FG Baden-Württemberg, 03.05.2001 - 9 K 252/99
Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines …
- FG Münster, 24.02.2000 - 2 K 5471/98
Voraussetzungen für ein Fehlen eines anderen Arbeitsplatzes beim häuslichen …
- BFH, 25.01.2000 - VI B 219/98
Häusliches Arbeitszimmer
- FG Niedersachsen, 17.03.1999 - II 653/98
Führung eines Fahrtenbuchs zum Nachweis der Privatfahrten; Geltung der 1%-Regel …
- FG Köln, 31.07.2001 - 8 K 5236/99
Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für außerhäusliche Arbeitszimmer; Geltung der …
- FG Baden-Württemberg, 19.11.1996 - 6 K 238/95
Erhöhung eines Freibetrags auf Lohnsteuerkarte; Übersteigen des …
- FG Rheinland-Pfalz, 22.10.2001 - 5 K 2934/99
Häusliches Arbeitszimmer eines Hauptfeldwebels
- FG Berlin-Brandenburg, 12.11.2008 - 14 K 8074/05
Praxisräume im Keller des Einfamilienhauses eines Arztes als häusliches …
- FG Berlin-Brandenburg, 06.11.2007 - 13 V 13146/07
Häusliches Arbeitszimmer: keine ernstlichen Zweifel an Verfassungsmäßigkeit des § …
- FG Münster, 25.04.2001 - 10 K 8195/99
Abzugsbeschränkung für häusliches Arbeitszimmer
- FG Hamburg, 26.09.2008 - 1 K 203/05
Einkommensteuer: Anderer Arbeitsplatz
- FG Hessen, 05.12.2001 - 10 K 6008/97
Arbeitszimmer; Teil der Tätigkeit; Wochenende; Versicherungsangestellte; …
- FG Düsseldorf, 01.12.2000 - 9 K 4104/99
Nichtgestellung von Büroräumen durch den Arbeitgeber; Gestaltungsmissbrauch - …
- FG Münster, 27.02.2002 - 7 K 2392/99
Bestehen eines anderen Arbeitsplatzes in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers
- FG München, 15.11.2000 - 10 K 3634/99
Häusliches Arbeitszimmer als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit eines …
- FG Köln, 03.11.1999 - 1 K 1656/98
Abgrenzbarkeit der bestimmten Tätigkeit, für die kein eigener
- FG Nürnberg, 04.10.2001 - I 163/00
Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen Tätigkeit
- FG Münster, 10.05.2001 - 7 K 3440/98
Abziehbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers eines Verkaufsleiters in vollem …
- FG Münster, 19.06.2002 - 5 K 5074/99
Kein unbegrenzter Abzug der Aufwendungen für einen als häusliches Arbeitszimmer …
- FG Nürnberg, 23.02.2000 - III 82/99
Abzugsfähigkeit der Kosten für ein häusliches
- FG Köln, 11.11.1998 - 10 K 3377/98
Häusliches Arbeitszimmer bei Außendiensttätigkeit
- FG München, 17.06.1998 - 11 K 3220/97
Abzugsfähigkeit von anteiliger Miete zzgl. Nebenkosten für ein häusliches Büro …
- FG Hamburg, 04.03.1997 - II 95/94
Anspruch auf abweichende Festsetzung festgesetzer Abzugsteuer; Unbilligkeit der …
- FG München, 02.07.2002 - 9 V 1969/02
Aussetzung der Vollziehung; häusliches Arbeitszimmer eines Krankengymnasten und …
- FG Rheinland-Pfalz, 23.08.2000 - 1 K 2165/99
Umgebaute Garage als häusliches Arbeitszimmer
- FG Münster, 31.05.1999 - 14 K 8293/98
Schulleiterzimmer ist "anderer Arbeitsplatz" bei der Arbeitszimmerregelung
- FG München, 10.03.2005 - 15 K 1857/04
Häusliches Arbeitszimmer
- FG Münster, 23.06.1999 - 3 V 2407/99
Anspruch auf Aussetzung der Vollziehung eines Gewinnfeststellungsbescheides; …
- FG Hamburg, 10.11.1998 - III 196/97
Wirksame Berechnung des Gesamtbetrages der Einkünfte im Rahmen der Ermittlung der …
- FG Rheinland-Pfalz, 14.03.2001 - 1 K 1927/00
Abzug der Aufwendungen für Büchermagazin als häusliches Arbeitszimmer; Begriff …
- FG Münster, 13.03.2001 - 6 K 3574/98
Zur Auslegung des Begriffs "häusliches Arbeitszimmer"
- FG Münster, 06.05.1998 - 4 K 6059/97
Ansatz der privaten Nutzungsanteil eines betrieblichen Kraftfahrzeugs; Sog. 1 vom …
- FG Rheinland-Pfalz, 23.01.2001 - 2 K 1648/99
Eingeschränkter Abzug von Werbungskosten für häusliches Arbeitszimmer eines …
- FG Niedersachsen, 17.03.1999 - 2 K 653/98