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   BFH, 13.08.1996 - IX R 48/94   

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https://dejure.org/1996,438
BFH, 13.08.1996 - IX R 48/94 (https://dejure.org/1996,438)
BFH, Entscheidung vom 13.08.1996 - IX R 48/94 (https://dejure.org/1996,438)
BFH, Entscheidung vom 13. August 1996 - IX R 48/94 (https://dejure.org/1996,438)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Werbungskostenüberschüsse bei Vermietung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 21 a, FGO § 76
    Ferienwohnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 181, 83
  • BB 1996, 2290
  • BB 1996, 2663
  • DB 1996, 2209
  • BStBl II 1997, 42
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 25.02.1992 - IX R 171/87

    Anforderungen an die Ermittlung des Nutzungswertes von Ferienhäusern

    Auszug aus BFH, 13.08.1996 - IX R 48/94
    Werden ständig Werbungskostenüberschüsse erwirtschaftet, ist auch zu prüfen, aus welchen Gründen die Kläger das Ferienhaus trotz der erkennbaren Unwirtschaftlichkeit weiter behalten haben (Senatsurteil vom 25. Februar 1992 IX R 171/87, BFH/NV 1993, 603).
  • BFH, 07.06.1994 - IX R 125/92

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für eine fremdvermietete Wohnung

    Auszug aus BFH, 13.08.1996 - IX R 48/94
    Der Senat hat wiederholt darauf hingewiesen, daß sich gerade bei der Vermietung von Ferienhäusern und Ferienwohnungen die Frage der Liebhaberei stellt, wenn die Eigentümer der Ferienwohnung ständig Werbungskostenüberschüsse erzielen (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 7. Juni 1994 IX R 125/92, BFH/NV 1994, 858, m. w. N.).
  • BFH, 12.09.1995 - IX R 117/92

    Selbstnutzung einer Ferienwohnung während Leerstandszeiten, wenn

    Auszug aus BFH, 13.08.1996 - IX R 48/94
    Im übrigen hat er sie seiner Entscheidung zugrundezulegen, auch wenn er sie nicht für zwingend, sondern nur für möglich hält (zuletzt Senatsurteil vom 12. September 1995 IX R 117/92, BFHE 180, 18, BStBl II 1996, 355).
  • BFH, 25.06.1991 - IX R 163/84

    Keine "Liebhaberei" bei Ermittlung des Nutzungswerts einer Ferienwohnung nach §

    Auszug aus BFH, 13.08.1996 - IX R 48/94
    Erzielt der Eigentümer einer Ferienwohnung durch deren Vermietung ständig Werbungskostenüberschüsse, ist zu prüfen, ob die Grundsätze der sog. "Liebhaberei" anzuwenden sind (Anschluß an BFH-Urteil vom 25. Juni 1991 IX R 163/84, BFHE 165, 63, BStBl II 1992, 23).
  • BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ferienwohnungen

    (1) Haben die Steuerpflichtigen (z.B. bei der Vermietung einer Ferienwohnung durch einen Dritten) die Selbstnutzung zeitlich beschränkt, ist (nur) die vorbehaltene Zeit der Selbstnutzung und im Übrigen die Leerstandszeit der Vermietung zuzurechnen (vgl. dazu BFH-Urteil vom 13. August 1996 IX R 48/94, BFHE 181, 83, BStBl II 1997, 42, unter 1.).
  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Außerdem können besondere Arten der Nutzung der Immobilie ausnahmsweise schon für sich allein Beweisanzeichen für eine private, nicht mit der Erzielung von Einkünften zusammenhängende Veranlassung sein (vgl. z. B. Senatsurteil vom 13. August 1996 IX R 48/94, BFHE 181, 83, BStBl II 1997, 42 - Ferienwohnung - ferner Senatsurteil vom 25. Januar 1994 IX R 139/92, BFH/NV 1995, 11).
  • BFH, 21.11.2000 - IX R 37/98

    Ferienwohnung im selbstgenutzten Zweifamilienhaus

    Ob und für welchen Zeitraum die Ferienwohnung dem Steuerpflichtigen zur Selbstnutzung zur Verfügung steht, ist weitgehend eine Frage der tatsächlichen Würdigung des Sachverhalts, die dem FG vorbehalten ist (z.B. BFH-Urteil vom 13. August 1996 IX R 48/94, BFHE 181, 83, BStBl II 1997, 42).

    b) Der Senat hat diese Rechtsgrundsätze zur Ermittlung der Einkünfte von teils selbstgenutzten und teils vermieteten Ferienwohnungen entwickelt (vgl. Urteil in BFHE 182, 348, BStBl II 1997, 496, unter 2.), die jeweils an einem anderen Ort als dem Wohnort der Steuerpflichtigen lagen (z.B. BFH-Urteile vom 25. Juni 1991 IX R 7/85, BFHE 165, 67, BStBl II 1992, 24; vom 30. Juli 1991 IX R 49/90, BFHE 165, 92, BStBl II 1992, 27, und in BFHE 180, 18, BStBl II 1996, 355, jeweils Nordseebäder betreffend; in BFHE 181, 83, BStBl II 1997, 42 - Feriendorf X; in BFHE 182, 348, BStBl II 1997, 496, - Haus mit fünf Ferienwohnungen, vier von den Steuerpflichtigen laufend vermietet, die fünfte --allein streitige-- Ferienwohnung vermietet und selbstgenutzt).

    Die im Bereich des Tatsächlichen liegende Beurteilung der Vorinstanz ist verfahrensrechtlich einwandfrei zustande gekommen und nicht durch Denkfehler oder die Verletzung von Erfahrungssätzen beeinflusst; sie bindet damit den Senat (§ 118 Abs. 2 FGO; vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 181, 83, BStBl II 1997, 42, und vom 28. Januar 1997 IX R 23/94, BFHE 182, 542, BStBl II 1997, 655).

    Diese Beurteilung trifft jedoch nur auf Ferienwohnungen zu, die --anders als im Streitfall-- vom Steuerpflichtigen auch zur Selbstnutzung, sei diese auch nur gelegentlich, bereitgehalten werden oder bei denen er aus anderen privaten Gründen die Ferienwohnung trotz einer erkennbaren Unwirtschaftlichkeit weiter behält (vgl. z.B. Senatsurteil in BFHE 181, 83, BStBl II 1997, 42, m.w.N.).

  • BFH, 21.11.2000 - IX R 69/96

    Ferienwohnung im selbst genutzten Zweifamilienhaus

    Ob und für welchen Zeitraum die Ferienwohnung dem Steuerpflichtigen zur Selbstnutzung zur Verfügung steht, ist weitgehend eine Frage der tatsächlichen Würdigung des Sachverhalts, die dem FG vorbehalten ist (z.B. BFH-Urteil vom 13. August 1996 IX R 48/94, BFHE 181, 83, BStBl II 1997, 42).

    b) Der Senat hat diese Rechtsgrundsätze zur Ermittlung der Einkünfte von teils selbstgenutzten und teils vermieteten Ferienwohnungen entwickelt (vgl. Urteil in BFHE 182, 348, BStBl II 1997, 496, unter 2.), die jeweils an einem anderen Ort als dem Wohnort der Steuerpflichtigen lagen (z.B. BFH-Urteile vom 25. Juni 1991 IX R 7/85, BFHE 165, 67, BStBl II 1992, 24; vom 30. Juli 1991 IX R 49/90, BFHE 165, 92, BStBl II 1992, 27, und in BFHE 180, 18, BStBl II 1996, 355, jeweils Nordseebäder betreffend; Urteil in BFHE 181, 83, BStBl II 1997, 42 - Feriendorf X; Urteil in BFHE 182, 348, BStBl II 1997, 496 - Haus mit fünf Ferienwohnungen, vier von den Steuerpflichtigen laufend vermietet, die fünfte --allein streitige-- Ferienwohnung vermietet und selbstgenutzt).

    Die im Bereich des Tatsächlichen liegende Beurteilung der Vorinstanz ist verfahrensrechtlich einwandfrei zustande gekommen und nicht durch Denkfehler oder die Verletzung von Erfahrungssätzen beeinflusst; sie bindet damit den Senat (§ 118 Abs. 2 FGO; vgl. z.B. Urteil in BFHE 181, 83, BStBl II 1997, 42, und BFH-Urteil vom 28. Januar 1997 IX R 23/94, BFHE 182, 542, BStBl II 1997, 655).

    Diese Beurteilung trifft jedoch nur auf Ferienwohnungen zu, die --anders als im Streitfall-- vom Steuerpflichtigen auch zur Selbstnutzung, sei diese auch nur gelegentlich, bereitgehalten werden oder bei denen er aus anderen privaten Gründen die Ferienwohnung trotz einer erkennbaren Unwirtschaftlichkeit weiter behält (vgl. z.B. Senatsurteil in BFHE 181, 43, BStBl II 1997, 42, m.w.N.).

  • FG Niedersachsen, 25.02.2010 - 11 K 100/08

    Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung durch Vermietung einer

    (1) Haben die Steuerpflichtigen (z.B. bei der Vermietung einer Ferienwohnung durch einen Dritten) die Selbstnutzung zeitlich beschränkt, ist (nur) die vorbehaltene Zeit der Selbstnutzung und im Übrigen die Leerstandszeit der Vermietung zuzurechnen (vgl. dazu BFH-Urt. v. 13. August 1996 IX R 48/94, BStBl II 1997, 42, unter 1.).

    Mit Urteil vom 13. August 1996 (IX R 48/94, BStBl II 1997, 42) hat der BFH ausdrücklich für Ferienwohnungen die Überprüfung in einem "überschaubaren Zeitraum" gefordert.

    Dass auch die Verwaltung das Schreiben des BMF vom 23. Juli 1992 nicht als verbindliche Regelung für Ferienwohnungen ausgelegt und gehandhabt hat (zur Maßgeblichkeit der Auslegung der Verwaltungsvorschriften durch die Verwaltung selbst s. BFH-Urt. v. 13. Januar 2005 V R 35/03, BStBl II 2005, 460; BFH-Urt. v. 24. November 2005 V R 37/04, BStBl II 2006, 466), zeigt sich auch daran, dass die Einkommensteuerrichtlinien R 161 zu § 21 EStG seit der Fassung von 1996 neben dem Hinweis auf das BMF-Schreiben vom 23. Juli 1992 besondere Vorschriften für Ferienwohnungen enthalten, die seit der Fassung 1997 für die Einkünfteerzielungsabsicht auf das Urteil des BFH vom 13. August 1996 (a.a.O.) und den hierin erwähnten "überschaubaren Zeitraum" Bezug nehmen.

  • FG Köln, 04.12.2001 - 9 K 7433/98

    Einkünfte aus einer Ferienwohnung

    Nach der vom BFH (Urteil vom 13.08.1996 IX R 48/94, BStBl II 1997, 42) bestätigten Entscheidung des FG Münster vom 28.04.1998 XII K 3440/96 E stehe es der Vermietungsabsicht nicht entge­gen, daß die Nutzung des Ferienhauses durch den Steuerpflichtigen während der Leer­standszeiten tatsächlich möglich gewesen wäre.

    Leerstandszeiten sind dabei nach ständiger BFH-Rechtsprechung der Eigennutzung zuzurechnen, wenn die Wohnung in diesen Zeiten dem Steuerpflichtigen jederzeit zur Eigennutzung zur Verfügung stand (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 12.09.1995 IX R 117/92, BFH/NV 1996, 205; vom 13.08.1996 IX R 48/94, a.a.O. vom 21.11.2000 IX R 69/96, BFH/NV 2001, 754; vom 21.11.2000 IX R 37/98, BFH/NV 2001, 380; vgl. auch FG-Düsseldorf, EFG 1999, 231 rk.).

    Anders als bei dem dem BFH-Urteil IX R 48/94 zugrundeliegenden Fall war die Selbstnutzung nicht von der Einwilligung der Agentur abhängig.

  • BFH, 28.03.2000 - X B 82/99

    Vermietung einer Segelyacht; Liebhaberei; Verstoß gegen den klaren Inhalt der

    Allerdings können besondere Arten der Nutzung der Immobilie --insbesondere als Ferienwohnung-- ausnahmsweise schon für sich allein Beweisanzeichen für eine private, nicht mit der Erzielung von Einkünften zusammenhängende Veranlassung sein (Urteile vom 13. August 1996 IX R 48/94, BFHE 181, 83, BStBl II 1997, 42; in BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771; vom 23. Juni 1999 X R 113/96, BFHE 189, 37, BStBl II 1999, 668).
  • FG Schleswig-Holstein, 28.06.2000 - I 210/99

    Überschusserzielungsabsicht bei Vermietung von Ferienwohnungen

    Wie der BFH in ständiger Rechtsprechung - z.B. BFH, BStBl II 1997, 42 ; 1999, 668 s. auch BFH/NV 1995, 11- entschieden hat, stellt sich insbesondere bei der Vermietung von Ferienwohnungen die Frage der Liebhaberei, wenn beim Vermieter der Ferienwohnung ständig WK-Überschüsse anfallen.

    Die Prognose muss sich außerdem auf einen "überschaubaren" Zeitraum erstrecken (BFH, BStBl II 1997, 42 ).

    Schon im Hinblick auf die Höhe der Fremdfinanzierungsquote lagen besondere Umstände vor, die den Schluss rechtfertigen, dass es sich bei den entstandenen WK-Überschüssen nicht nur um regelmäßig anfallende Anfangsverluste handelte, sondern dass von Beginn der Vermietungstätigkeit an nicht mit einem Totalüberschuss gerechnet werden konnte (vgl. BFH, BStBl II 1997, 42, 43).

  • FG Hamburg, 09.07.2007 - 2 K 310/04

    Einkommensteuerrecht, Abgabeordnung: Vertrauensschutz gem. § 176 Abs. 2 AO

    Mit Urteil vom 13.08.1996 (IX R 48/94, BStBl II 1997, 42) hat der BFH ausdrücklich für Ferienwohnungen die Überprüfung in einem "überschaubaren Zeitraum" gefordert.

    Dass auch die Verwaltung das Schreiben des BMF vom 23.07.1992 nicht als verbindliche Regelung für Ferienwohnungen ausgelegt und gehandhabt hat (zur Maßgeblichkeit der Auslegung der Verwaltungsvorschriften durch die Verwaltung selbst s. BFH Urteile vom 13.01.2005 V R 35/03, BStBl II 2005, 460; BFH Urteil vom 24.11.2005 V R 37/04, BStBl II 2006, 466) , zeigt sich auch daran, dass die Einkommensteuerrichtlinien R 161 zu § 21 EStG seit der Fassung von 1996 neben dem Hinweis auf das BMF-Schreiben vom 23.07.2002 besondere Vorschriften für Ferienwohnungen enthalten, die seit der Fassung 1997 - und damit schon vor dem Erlass des ersten für die Streitjahre erlassenen Einkommensteuerbescheides 1996 vom 05.11.1998 (EStA II Bl. 38) - für die Einkünfteerzielungsabsicht auf das Urteil des BFH vom 13.08.1996 (a.a.O.) und den hierin erwähnten "überschaubaren Zeitraum" Bezug nehmen.

  • BFH, 23.06.1999 - X R 113/96

    Eigenhändige Unterschrift im Klageverfahren

    Auch hat das FG im Rahmen seiner detaillierten Ausführungen zutreffenderweise dem Gesichtspunkt besondere Bedeutung beigemessen, daß hier ständige Verluste aus der Vermietung einer Ferienwohnung (hier im Rahmen eines Bauherrenmodells) zu beurteilen sind (s. dazu außer der von der Vorinstanz zitierten Rechtsprechung auch das neuere BFH-Urteil vom 13. August 1996 IX R 48/94, BFHE 181, 83, BStBl II 1997, 42, m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 25.03.1998 - IX 579/91
  • FG Niedersachsen, 26.04.2001 - 14 K 498/97

    Liebhaberei bei Vermietung von neun Ferienwohnungen, die sich in einem Gebäude

  • FG Hamburg, 30.05.2002 - VI 145/00

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Angehörigen-Mietverhältnisses

  • FG Münster, 21.02.2001 - 10 K 5625/99

    Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung einer Ferienwohnung notwendig?

  • FG Baden-Württemberg, 31.08.1999 - 4 K 143/96

    Überschusserzielungs-Prognosezeitraum für eine Ferienwohnung; Einkommensteuer

  • FG Rheinland-Pfalz, 19.12.1997 - 3 K 1336/94

    Abzug von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung einer Ferienwohnung;

  • FG Düsseldorf, 14.11.2002 - 14 K 2707/01

    Einkunftserzielungsabsicht; Totalüberschuss; Vermietung und Verpachtung;

  • FG Schleswig-Holstein, 14.09.2000 - III 1552/97

    Überschusserzielungsabsicht bei Ferienwohnungen; Berücksichtigung der

  • FG Münster, 20.01.2004 - 6 K 5226/00

    Urteilsberichtigung bei falscher Rechtsmittelbelehrung

  • BFH, 16.12.1998 - X R 125/97

    Verlustausgleichsverbot bei sonstigen Einkünften

  • BFH, 21.08.2001 - IX R 45/98

    Einkommensteuer - Werbungskostenüberschüsse - Totalüberschuss -

  • BFH, 15.10.1996 - IX R 81/94

    Für eine teils selbstgenutzte, teils vermietete Ferienwohnung in einem

  • FG Niedersachsen, 23.05.2001 - 14 K 415/97

    Ferienwohnung mangels Überschusserzielungsabsicht als Liebhaberei: Zurechnung von

  • BFH, 22.04.2008 - X B 250/07

    Zulassung der Revision wegen Abweichung

  • FG Düsseldorf, 16.12.1999 - 13 K 556/95

    Einkunftserzielung als Absicht, auf Dauer gesehen ein positives Ergebnis

  • FG Schleswig-Holstein, 17.10.2001 - II 3/00

    Zurechnung der Leerstandszeiten bei der Vermietung von Ferienwohnungen

  • FG Niedersachsen, 11.09.2003 - 16 K 14353/00

    Überschusserzielungsabsicht bei Wohnungsvermietung an Hotelbetriebsgesellschaften

  • FG Köln, 27.09.2001 - 15 K 5140/00

    Zur Höhe der Werbungskosten bei einer Ferienwohnung

  • FG Schleswig-Holstein, 09.02.2000 - IV 1256/96

    Zur Einkünfteerzielungsabsicht

  • FG Niedersachsen, 27.02.1997 - XIV 556/94

    Anspruch auf Abänderung eines Einkommensteuerbescheides; Ermittlung der Höhe der

  • FG Münster, 22.09.2011 - 2 K 2779/06

    Negative Einkünfte aus einer in der Schweiz belegenen Ferienwohnung

  • FG Hamburg, 18.06.2007 - 2 K 84/05

    Einkommensteuer, Abgabeordnung: Überschusserzielungsabsicht bei Vermietung von

  • FG Schleswig-Holstein, 07.05.1998 - V 972/97

    Anspruch auf Feststellung der für eine Grundstücksgemeinschaft erklärten

  • FG Schleswig-Holstein, 06.12.2000 - II 277/97

    Gewillkürtes Betriebsvermögen bei Widerspruch zwischen Bilanz und Gewinn- und

  • FG Baden-Württemberg, 16.03.2000 - 12 K 130/98

    Vermietung eines Wohnmobils als Liebhaberei

  • FG Schleswig-Holstein, 20.12.2000 - III 445/96

    Überschusserzielungsabsicht und Prognosezeitraum bei der Vermietung einer

  • FG Hamburg, 25.10.2000 - II 325/99

    Berücksichtigung negativer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unter dem

  • FG Münster, 25.04.1997 - 4 K 5242/94

    Bemessung der Höhe der Einkünfte aus einer Ferienwohnung; Rechtslage nach

  • FG Hamburg, 29.04.1998 - III 189/96

    Berücksichtigung von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung einer

  • FG Thüringen, 25.11.1999 - II 217/98

    Steuerliche Anerkennung eines Mietvertrages mit der Mutter über die Vermietung

  • FG Hamburg, 19.11.1998 - VI 165/96

    Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung eines

  • FG Rheinland-Pfalz, 27.04.1999 - 2 K 2656/97
  • FG Thüringen, 28.01.1998 - I 86/97

    Prognose zur Überschusserzielung bei Vermietung eines Ferienbungalows

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