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   BFH, 06.02.1997 - III R 72/96   

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https://dejure.org/1997,632
BFH, 06.02.1997 - III R 72/96 (https://dejure.org/1997,632)
BFH, Entscheidung vom 06.02.1997 - III R 72/96 (https://dejure.org/1997,632)
BFH, Entscheidung vom 06. Februar 1997 - III R 72/96 (https://dejure.org/1997,632)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 33

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Mehraufwendung für behindertengerechte Gestaltung eines Wohnhausanbaus keine außergewöhnliche Belastung

  • Wolters Kluwer

    Größere Aufwendungen des Steuersubjektes als die überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes im Sinne einer Einkommensteuerermäßigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 33

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 33
    Fahrstuhl; Gegenwert; Herstellungskosten; Krankheitskosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 182, 551
  • NJW 1998, 1336 (Ls.)
  • BB 1997, 1782
  • DB 1997, 1750
  • BStBl II 1997, 607
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 10.10.1996 - III R 209/94

    Mehraufwendungen für die behindertengerechte Gestaltung eines Einfamilienhauses

    Auszug aus BFH, 06.02.1997 - III R 72/96
    Die Errichtung eines Anbaus mit einem Fahrstuhl für einen schwer gehbehinderten Haushaltsangehörigen führt auch dann nicht zu außergewöhnlichen Belastungen, wenn das Gebäude bereits vor Eintritt der Behinderung von dem Steuerpflichtigen als Familienwohnung genutzt worden ist (Fortführung des Urteils des Senats vom 10. Oktober 1996 III R 209/94, BFHE 182, 333, BStBl II 1997, 491).

    Diese Voraussetzungen hat der erkennende Senat in den Urteilen vom 10. Oktober 1996 III R 209/94 (zur Veröffentlichung bestimmt) und vom 6. Februar 1997 III R 47/96 (nicht veröffentlicht) nicht für gegeben angesehen, wenn einem Steuerpflichtigen dadurch Kosten entstehen, daß er sich für seine Wohnzwecke ein Einfamilienhaus baut und dieses wegen seiner Gehbehinderung oder der Behinderung eines Haushaltsangehörigen mit einem Fahrstuhl ausstattet.

    Wegen der weiteren Einzelheiten der Begründung wird auf das Urteil vom 10. Oktober 1996 III R 209/94 Bezug genommen.

  • BFH, 29.11.1991 - III R 74/87

    1. Aufwendungen, die ihrer Art nach Werbungskosten sind, fallen auch dann nicht

    Auszug aus BFH, 06.02.1997 - III R 72/96
    Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. November 1991 III R 74/87 (BFHE 166, 266, BStBl II 1992, 290) sei es jedoch denkbar, daß bei Aufwendungen die krankheitsbedingte Notwendigkeit im Einzelfall derart im Vordergrund stehe, daß der Zusammenhang mit der Erhaltung des Nutzungswertes des Hauses völlig gelöst sei.

    Auf das Urteil des erkennenden Senats in BFHE 175, 332, BStBl II 1995, 104, das bei der Beschädigung eines selbstgenutzten Wohnhauses außergewöhnliche Belastungen durch die Aufwendungen für die Beseitigung der Schäden und die Wiederherstellung der Bewohnbarkeit des Hauses anerkannt hat, können sich die Kläger demgegenüber ebensowenig berufen wie auf das Urteil des Senats in BFHE 166, 266, BStBl II 1992, 290, das die Möglichkeit in Betracht gezogen hat, bei Renovierungs- und Umbaumaßnahmen an einem selbstgenutzten Haus könne die krankheitsbedingte Notwendigkeit solcher Maßnahmen im Einzelfall einmal derart im Vordergrund stehen, daß der Zusammenhang mit der Erhaltung des Nutzungswertes des Hauses völlig gelöst sei und deshalb die Kosten außergewöhnliche Belastungen sein könnten.

  • BFH, 06.05.1994 - III R 27/92

    Finden Schäden am selbstgenutzten Haus steuerliche Berücksichtigung?

    Auszug aus BFH, 06.02.1997 - III R 72/96
    Dies habe der BFH bereits in dem Urteil vom 6. Mai 1994 III R 27/92 (BFHE 175, 332, BStBl II 1995, 104) mit Rücksicht darauf, daß die Aufwendungen nach § 10e EStG nur "wie" Sonderausgaben abzuziehen seien, anders entschieden.

    Auf das Urteil des erkennenden Senats in BFHE 175, 332, BStBl II 1995, 104, das bei der Beschädigung eines selbstgenutzten Wohnhauses außergewöhnliche Belastungen durch die Aufwendungen für die Beseitigung der Schäden und die Wiederherstellung der Bewohnbarkeit des Hauses anerkannt hat, können sich die Kläger demgegenüber ebensowenig berufen wie auf das Urteil des Senats in BFHE 166, 266, BStBl II 1992, 290, das die Möglichkeit in Betracht gezogen hat, bei Renovierungs- und Umbaumaßnahmen an einem selbstgenutzten Haus könne die krankheitsbedingte Notwendigkeit solcher Maßnahmen im Einzelfall einmal derart im Vordergrund stehen, daß der Zusammenhang mit der Erhaltung des Nutzungswertes des Hauses völlig gelöst sei und deshalb die Kosten außergewöhnliche Belastungen sein könnten.

  • BFH, 16.10.1952 - IV 376/51 S

    Ausschließliche Regelung für die Aufwendungen zur Wiederbeschaffung von Hausrat

    Auszug aus BFH, 06.02.1997 - III R 72/96
    Schließlich habe der BFH in dem Urteil vom 16. Oktober 1952 IV 376/51 S (BFHE 56, 773, BStBl III 1952, 298) eine Ausnahme vom Gegenwertgrundsatz zugelassen; es sei danach von Fall zu Fall zu entscheiden, ob die Erlangung eines Gegenwerts der Anwendung des § 33 Abs. 1 EStG entgegenstehe.
  • BFH, 06.02.1997 - III R 47/96
    Auszug aus BFH, 06.02.1997 - III R 72/96
    Diese Voraussetzungen hat der erkennende Senat in den Urteilen vom 10. Oktober 1996 III R 209/94 (zur Veröffentlichung bestimmt) und vom 6. Februar 1997 III R 47/96 (nicht veröffentlicht) nicht für gegeben angesehen, wenn einem Steuerpflichtigen dadurch Kosten entstehen, daß er sich für seine Wohnzwecke ein Einfamilienhaus baut und dieses wegen seiner Gehbehinderung oder der Behinderung eines Haushaltsangehörigen mit einem Fahrstuhl ausstattet.
  • BFH, 22.10.2009 - VI R 7/09

    Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen als außergewöhnliche Belastungen

    Der erkennende Senat folgt nicht der Rechtsprechung des III. Senats des BFH, der seine zum behindertengerechten Neubau eines Hauses ergangene Entscheidung auch auf den Fall des Umbaus eines vom Steuerpflichtigen und seiner Familie schon vor der Erkrankung genutzten Hauses angewendet hat (BFH-Urteil vom 6. Februar 1997 III R 72/96, BFHE 182, 551, BStBl II 1997, 607, und BFH-Beschluss vom 15. April 2004 III B 84/03, BFH/NV 2004, 1252).
  • BFH, 02.12.2004 - III R 27/02

    Außergewöhnliche Belastung - Besuchsfahrten zu pflegebedürftigen Angehörigen

    c) Das FG hat ferner nicht berücksichtigt, dass Aufwendungen dann nicht zwangsläufig erwachsen sind, wenn sie durch die zumutbare Inanspruchnahme anderweitiger Ersatzmöglichkeiten hätten abgewendet werden können oder wenn dem Steuerpflichtigen für seine Aufwendungen eine Gegenleistung zugeflossen ist (Senatsbeschluss vom 15. November 1999 III B 76/99, BFH/NV 2000, 697, m.w.N.; Senatsurteil vom 6. Februar 1997 III R 72/96, BFHE 182, 551, BStBl II 1997, 607).
  • BFH, 25.02.2005 - III B 96/04

    Aufwendungen für Trinkwasserversorgungsanlage keine außergewöhnliche Belastung

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 10. Oktober 1996 III R 209/94, BFHE 182, 333, BStBl II 1997, 491, und vom 6. Februar 1997 III R 72/96, BFHE 182, 551, BStBl II 1997, 607), dass ein Abzug als außergewöhnliche Belastung dann nicht in Betracht kommt, wenn der Steuerpflichtige für die Aufwendungen einen Gegenwert erhält.

    Nur wenn anhand objektiver Kriterien eindeutig festgestellt werden kann, dass Aufwendungen "verlorener Aufwand" für bestimmte, ausschließlich für einen Kranken oder Behinderten wertvolle Bauleistungen sind, könnten sie nach § 33 EStG berücksichtigt werden; daran fehle es beim Bau eines Hauses in aller Regel (vgl. Senatsurteil in BFHE 182, 551, BStBl II 1997, 607, m.w.N.).

    Derartige Wiederherstellungsmaßnahmen unterscheiden sich jedoch von der Errichtung der Trinkwasseranlage im Streitfall dadurch, dass der Bauherr im Allgemeinen keinen zusätzlichen Gegenwert erlangt, weil das Gebäude in der Regel nicht im Wert steigt und sonstige Ausgleichszahlungen gerade nicht erreichbar sind (Senatsurteil in BFHE 182, 551, BStBl II 1997, 607, m.w.N.).

  • FG Baden-Württemberg, 19.09.2002 - 10 K 168/01

    Außergewöhnliche Belastungen bei Badezimmerumbau

    Zu verlangen sei ferner, dass eine ebenso eindeutige und anhand objektiver, von Ungewissen zukünftigen Ereignissen unabhängiger Kriterien durchführbare Unterscheidung vorgenommen werden kann zwischen den Aufwendungen, durch die für das Haus wertvolle Einrichtungen geschaffen worden sind, und "verlorenem Aufwand" für bestimmte, ausschließlich für einen Kranken oder Behinderten wertvolle Bauleistungen; daran fehle es beim Bau eines Hauses in aller Regel (vgl. BFH-Urteil vom 2. Juni 1997 III R 72/96, BStBl II 1997, 607 , m.w.N.).

    Der Umbau des Bades und der Austausch der sanitären Anlagen stellte insoweit lediglich eine Anpassung des Gebäudes an krankheitsbedingte Sonderbedürfnisse dar es erfolgte keine wesentliche Veränderung der wohnlichen oder sonstigen Nutzungsmöglichkeiten des Gebäudes (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 1997, 607 , a.E.).

    Der BFH hat einen Abzug abgelehnt, wenn ein geh- und stehbehinderter Steuerpflichtiger bei Errichtung eines Hauses oder nachträglich einen Fahrstuhl einbaut (BFH v. 10.10.1996, BStBl II 1997, 491 und v. 6.2.1997, BStBl II 1997, 607 ).

  • FG Münster, 08.12.2005 - 8 K 1236/02

    Behinderungsbedingte Einrichtungen als außergewöhnliche Belastungen

    Mit Urteil vom 06.02.1997 III R 72/96 BStBl II 1997, 607 hat der BFH diese Grundsätze auch auf den Fall angewendet, dass ein bestehendes, vom Steuerpflichtigen und seiner Familie schon vor der Erkrankung genutztes Haus erweitert und dabei ein Fahrstuhl eingebaut wird.

    Entgegen der Auffassung des BFH ist die Zwangsläufigkeit nicht deshalb zu verneinen, weil der Steuerpflichtige im Allgemeinen ebenso wenig wie zu einem Neubau dazu gezwungen sei, sein vorhandenes Haus umzubauen statt ein anderes für seine Bedürfnisse besser geeignetes Haus zu erwerben oder zu mieten (vgl. BFH-Urteil vom 06.02.1997 III R 72/96 BStBl II 1997, 607).

  • BFH, 25.01.2007 - III R 7/06

    Besteuerung von Kapitalvermögen; Verfassungsmäßigkeit

    Auch für den nachträglich eingebauten Aufzug erhalte der Steuerpflichtige einen Gegenwert (Senatsurteil vom 6. Februar 1997 III R 72/96, BFHE 182, 551, BStBl II 1997, 607).
  • BFH, 15.04.2004 - III B 113/03

    Nachträglicher Einbau eines Fahrstuhls in ein bestehendes selbstgenutztes Haus

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 10. Oktober 1996 III R 209/94, BFHE 182, 333, BStBl II 1997, 491, und vom 6. Februar 1997 III R 72/96, BFHE 182, 551, BStBl II 1997, 607) kommt ein Abzug als außergewöhnliche Belastung dann nicht in Betracht, wenn der Steuerpflichtige für die Aufwendungen einen Gegenwert erhält.

    Dies gilt auch dann, wenn ein Fahrstuhl nachträglich in ein bestehendes Haus eingebaut wird (Senatsurteil in BFHE 182, 551, BStBl II 1997, 607).

  • BFH, 02.06.2005 - III R 7/04

    Außergewöhnliche Belastung: behindertengerechter Umbau Badezimmer

    Dieselben Grundsätze gelten nach der Rechtsprechung des Senats auch für den Fall nachträglicher baulicher Veränderungen eines bestehenden, vom Steuerpflichtigen schon vor der Erkrankung genutzten Einfamilienhauses (vgl. für den Fall des nachträglichen Einbaus eines Fahrstuhls z.B. BFH-Urteil vom 6. Februar 1997 III R 72/96, BFHE 182, 551, BStBl II 1997, 607, und BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 1252).
  • FG Düsseldorf, 09.10.2003 - 16 K 2824/01

    Außergewöhnliche Belastung; Wohnhaus; Behindertengerecht; Umbau; Gegenwert;

    Dabei braucht der abschließenden Erwägung des Beklagten (erstmals in der Klagebegründung vom 6.2.2002, unter Hinweis auf eine entsprechende Bemerkung im Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 6.2.1997 III R 72/96, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1997, 607 ff.), die sinngemäß dahin lautete, daß möglicherweise "auch im Erdgeschoß ausreichender und angemessener Wohnraum für die behinderte Ehefrau zur Verfügung hätte gestellt werden" und dadurch die Kosten des Behindertenfahrstuhls hätten vermieden werden können, nicht nachgegangen zu werden.

    Vgl. zu alledem zB BFH-Urteile und -Beschluß vom 23.1.1976 VI R 62/74, BStBl II 1976, 194; vom 17.7.1981 VI R 36/78, Rechtsprechungsdatei Juris; vom 4.3.1983 VI R 189/79, BStBl II 1983, 378; vom 9.8.1991 II R 54/90, BStBl II 1991, 920; vom 10.10.1996 III R 209/94, BStBl II 1997, 491; vom 6.2.1997 III R 72/96, BStBl II 1997, 607; vom 6.2.1997 III R 47/96, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten BFH-Entscheidungen -BFH/NV- 1997, 559; vom 4.12.2000 III B 72/00, BFH/NV 2001, 598; Urteile des Finanzgerichts -FG- Kassel vom 19.3.1996 3 K 2926/95, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG- 1996, 924; des FG Saarland vom 13.12.2001 2 K 280/01, Juris.

  • BFH, 15.12.2005 - III R 10/04

    Außergewöhnliche Belastung - krankheitsbedingter Einbau eines Aufzugs in EFH

    Auch sei anhand objektiver und praktikabler Maßstäbe nicht feststellbar, ob für den nachträglichen Einbau des Aufzugs eindeutig und ausschließlich die Behinderung oder sonstige private Gründe maßgeblich gewesen seien und ob der Steuerpflichtige bzw. das behinderte Haushaltsmitglied auch im Erdgeschoss ausreichenden und angemessenen Wohnraum hätte finden können (Senatsurteil vom 6. Februar 1997 III R 72/96, BFHE 182, 551, BStBl II 1997, 607).
  • BFH, 15.04.2004 - III B 84/03

    Außergewöhnliche Belastungen: nachträglicher Einbau eines Fahrstuhls und eines

  • BFH, 27.12.2006 - III B 107/06

    AgB: Einbau Personenaufzug

  • BFH, 26.04.2006 - III B 113/05

    NZB: Einbau Aufzug in EFH keine agB

  • FG Baden-Württemberg, 06.04.2011 - 4 K 2647/08

    Aufwendungen einer stark gehbehinderten Steuerpflichtigen für den Erwerb und die

  • FG Hessen, 24.05.2007 - 9 K 1043/03

    Errichtung einer Rollstuhlrampe sowie sonstiger Umbaumaßnahmen im Haus als

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.10.2007 - 2 K 1917/06

    Berücksichtigung von Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau einer

  • FG Rheinland-Pfalz, 11.10.2006 - 6 K 2169/05

    Außergewöhnliche Belastungen: Aufwendungen für den Bau eines Schwimmbeckens

  • BFH, 11.12.2000 - III B 53/00

    Keine außergewöhnlichen Belastungen: Errichtung einer Garage

  • FG Köln, 26.10.2007 - 5 K 1322/05
  • FG Saarland, 13.12.2001 - 2 K 280/01

    Einbau eines Behinderten gerechten Badezimmers führt nicht zu außergewöhnlicher

  • FG Rheinland-Pfalz, 20.10.2000 - 3 K 1125/99

    Aufwendungen für die Einbruchsicherung/Diebstahlsicherung eines Gebäudes als

  • FG Hessen, 19.09.2007 - 12 K 1273/07

    Abzugsfähigkeit einer Rollstuhlrampe als außergewöhnliche Belastung

  • FG München, 19.12.2001 - 1 K 3110/00

    Aufzug in einem Einfamilienhaus grundsätzlich nicht als außergewöhnliche

  • FG Rheinland-Pfalz, 20.01.2004 - 2 K 1430/03

    Sind behindertengerechte Umbauten außergewöhnliche Belastungen?

  • FG Rheinland-Pfalz, 15.01.1999 - 3 K 1951/98

    Steuerliche Berücksichtigung der Ausgaben für eine krankheitsbedingte Verlegung

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