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   BFH, 24.08.2000 - IV R 46/99   

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https://dejure.org/2000,421
BFH, 24.08.2000 - IV R 46/99 (https://dejure.org/2000,421)
BFH, Entscheidung vom 24.08.2000 - IV R 46/99 (https://dejure.org/2000,421)
BFH, Entscheidung vom 24. August 2000 - IV R 46/99 (https://dejure.org/2000,421)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Generationenbetrieb - Gewinnerzielungsabsicht - Liebhaberei - Rechtsnachfolge

  • Judicialis

    EStG § 2 Abs. 1; ; EStG § 13

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 2 Abs. 1, § 13
    Gewinnerzielungsabsicht bei einem landwirtschaftlichen Generationenbetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Einkünfteerzielungsabsicht
    Die Gewinnerzielungsabsicht
    Definition
    Die Anlaufverluste
    Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
    Liebhabereibetrieb
    Gewerbebetrieb
    Die positiven Tatbestandsmerkmale gemäß § 15 Abs. 2 EStG
    Die Gewinnerzielungsabsicht
    Die Anlaufverluste
    Liebhaberei
    Wechsel zwischen Liebhaberei und Gewinn- bzw. Überschusserzielungsabsicht oder umgekehrt
    Allgemeines

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 13
    Landwirtschaft; Liebhaberei; Wein; Weingut

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 192, 542
  • BB 2000, 2404
  • BB 2001, 287
  • DB 2000, 2300
  • BStBl II 2000, 674
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 19.11.1985 - VIII R 4/83

    Zur Frage der Gewinnerzielungsabsicht als dem Streben nach einem Totalgewinn und

    Auszug aus BFH, 24.08.2000 - IV R 46/99
    Dass der Betrieb der Lebensführung in Form von Erholung und Freizeitgestaltung dient, ist insoweit nicht erforderlich (Senatsurteil in BFHE 136, 459, BStBl II 1983, 2; ferner BFH-Urteil vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289).

    Nach ständiger Rechtsprechung ist diese Erwägung aber nicht betrieblicher, sondern privater Natur (vgl. Senatsurteile vom 25. August 1966 IV 299/62, BFHE 86, 797, BStBl III 1966, 675; vom 30. November 1967 IV 1/65, BFHE 91, 81, BStBl II 1968, 263, und in BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289).

  • BFH, 22.07.1982 - IV R 74/79

    Gutshof - Liebhabereibetrieb - Überinvestition - Existenzgrundlage

    Auszug aus BFH, 24.08.2000 - IV R 46/99
    Der Umstand, dass ein Landwirt, dem keine laufenden Geldzuflüsse von außen für den Betrieb zur Verfügung stehen, diesen wegen andauernder hoher Verluste nicht über einen längeren Zeitraum geführt hätte und hätte führen können, während dies einem Steuerpflichtigen möglich ist, der über andere Geldmittel verfügt, bringt regelmäßig eine vom wirtschaftlichen Erfolg unabhängige persönliche Passion einer gehobenen Lebenshaltung zum Ausdruck (BFH-Urteile vom 22. Juli 1982 IV R 74/79, BFHE 136, 459, BStBl II 1983, 2; in BFHE 142, 464, BStBl II 1985, 205, und in BFH/NV 1989, 90, a.E.).

    Dass der Betrieb der Lebensführung in Form von Erholung und Freizeitgestaltung dient, ist insoweit nicht erforderlich (Senatsurteil in BFHE 136, 459, BStBl II 1983, 2; ferner BFH-Urteil vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289).

  • BFH, 15.11.1984 - IV R 139/81

    Zur Abgrenzung eines Gewerbebetriebs - hier: Pferdeverleih, Pensionspferdehaltung

    Auszug aus BFH, 24.08.2000 - IV R 46/99
    c) Für das Vorliegen der Gewinnerzielungsabsicht können nach der Rechtsprechung des Senats entscheidende Schlüsse auch daraus gezogen werden, wie der Steuerpflichtige auf die längere Zeit hindurch erwirtschafteten Verluste reagiert hat (Senatsurteil vom 15. November 1984 IV R 139/81, BFHE 142, 464, 468, BStBl II 1985, 205, 207, m.w.N.).

    Der Umstand, dass ein Landwirt, dem keine laufenden Geldzuflüsse von außen für den Betrieb zur Verfügung stehen, diesen wegen andauernder hoher Verluste nicht über einen längeren Zeitraum geführt hätte und hätte führen können, während dies einem Steuerpflichtigen möglich ist, der über andere Geldmittel verfügt, bringt regelmäßig eine vom wirtschaftlichen Erfolg unabhängige persönliche Passion einer gehobenen Lebenshaltung zum Ausdruck (BFH-Urteile vom 22. Juli 1982 IV R 74/79, BFHE 136, 459, BStBl II 1983, 2; in BFHE 142, 464, BStBl II 1985, 205, und in BFH/NV 1989, 90, a.E.).

  • BFH, 03.03.1988 - IV R 90/85

    Erleiden eines mit positiven Einkünften auszugleichenden Verlustes aus einer

    Auszug aus BFH, 24.08.2000 - IV R 46/99
    Ausgehend von der Rechtsprechung des Senats, wonach im Falle einer landwirtschaftlichen Betätigung der Beweis des ersten Anscheins nicht für eine Gewinnerzielungsabsicht spricht (Urteil vom 3. März 1988 IV R 90/85, BFH/NV 1989, 90), hat das FG festgestellt, dass X umfangreiche Mittel unter Verzicht auf eine ertragbringende Anlage zur Unterhaltung des Weinguts eingesetzt hat.

    Der Umstand, dass ein Landwirt, dem keine laufenden Geldzuflüsse von außen für den Betrieb zur Verfügung stehen, diesen wegen andauernder hoher Verluste nicht über einen längeren Zeitraum geführt hätte und hätte führen können, während dies einem Steuerpflichtigen möglich ist, der über andere Geldmittel verfügt, bringt regelmäßig eine vom wirtschaftlichen Erfolg unabhängige persönliche Passion einer gehobenen Lebenshaltung zum Ausdruck (BFH-Urteile vom 22. Juli 1982 IV R 74/79, BFHE 136, 459, BStBl II 1983, 2; in BFHE 142, 464, BStBl II 1985, 205, und in BFH/NV 1989, 90, a.E.).

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 24.08.2000 - IV R 46/99
    Ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb setzt eine selbständige nachhaltige Betätigung voraus, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird (vgl. Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751).

    Nach Auffassung des Senats ist eine längere Totalgewinnperiode bestimmter Betriebe danach nur als Grundlage für die erforderliche Totalgewinnprognose geeignet, für die die Verhältnisse eines bereits abgelaufenen Zeitraums wichtige Anhaltspunkte bieten (BFH in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, 767).

  • BFH, 25.08.1966 - IV 299/62
    Auszug aus BFH, 24.08.2000 - IV R 46/99
    Nach ständiger Rechtsprechung ist diese Erwägung aber nicht betrieblicher, sondern privater Natur (vgl. Senatsurteile vom 25. August 1966 IV 299/62, BFHE 86, 797, BStBl III 1966, 675; vom 30. November 1967 IV 1/65, BFHE 91, 81, BStBl II 1968, 263, und in BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289).
  • BFH, 30.11.1967 - IV 1/65

    Betriebsübertragung - Eltern - Kinder - Kaufpreisrente

    Auszug aus BFH, 24.08.2000 - IV R 46/99
    Nach ständiger Rechtsprechung ist diese Erwägung aber nicht betrieblicher, sondern privater Natur (vgl. Senatsurteile vom 25. August 1966 IV 299/62, BFHE 86, 797, BStBl III 1966, 675; vom 30. November 1967 IV 1/65, BFHE 91, 81, BStBl II 1968, 263, und in BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289).
  • BFH, 21.01.1999 - IV R 27/97

    Kapitalerhöhung gegen Einlagen bei wesentlicher Beteiligung

    Auszug aus BFH, 24.08.2000 - IV R 46/99
    Gelingt ihm auch dieser Nachweis nicht, so folgt daraus, dass er die verlustbringende Tätigkeit nur aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen oder Neigungen ausgeübt hat (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 21. Januar 1999 IV R 27/97, BFHE 188, 27, BStBl II 1999, 638, m.w.N.).
  • BFH, 18.03.1976 - IV R 113/73

    Kaufmann - Nebenberufliche Landwirtschaft - Fremde Arbeitskräfte -

    Auszug aus BFH, 24.08.2000 - IV R 46/99
    Diese Feststellung liegt im Wesentlichen auf dem Gebiet der Tatsachenwürdigung (vgl. Senatsurteil vom 18. März 1976 IV R 113/73, BFHE 118, 447, BStBl II 1976, 485; ferner BFH-Urteil vom 14. Dezember 1976 VIII R 99/72, BFHE 121, 50, BStBl II 1977, 305).
  • BFH, 26.06.1985 - IV R 149/83

    Forstbetrieb - Mindestgröße

    Auszug aus BFH, 24.08.2000 - IV R 46/99
    Daher ist etwa bei forstwirtschaftlichen Betrieben unter Umständen die gesamte Umtriebszeit, die Zeit zwischen Aufforstung und Holzernte, die oft mehr als 100 Jahre beträgt, zu berücksichtigen (Senatsurteil vom 26. Juni 1985 IV R 149/83, BFHE 144, 67, BStBl II 1985, 549).
  • BFH, 14.12.1976 - VIII R 99/72

    Ansetzung von Einkünften - Nutzung der Wohnung im eigenen Haus - Ausübung einer

  • BFH, 07.08.1991 - X R 10/88

    Zucht von Vögeln und der Handel mit ihnen sowie mit dem Zubehör für die

  • FG Köln, 21.04.1999 - 12 K 1925/97

    Zinsen bei vorzeitigem Rückkauf einer Lebensversicherung

  • BFH, 14.12.2004 - XI R 6/02

    Gewinnerzielungsabsicht eines Rechtsanwalts bei langjähriger Verlusterzielung

    Als Indiz für die Weiterführung des Verlustbetriebs aus persönlichen Gründen kann auch der Umstand gewertet werden, dass dem Steuerpflichtigen hohe andere Einkünfte zur Verfügung stehen, die für den Ausgleich entstandener Verluste herangezogen werden können (BFH-Urteile in BFHE 181, 133, BStBl II 1997, 202; in BFHE 205, 243, BStBl II 2004, 455; vgl. auch BFH-Urteil vom 24. August 2000 IV R 46/99, BFHE 192, 542, BStBl II 2000, 674, m.w.N.) und, dass es der Steuerpflichtige trotz ständiger und nachhaltiger Verluste unterlassen hat, Maßnahmen zur Herstellung und Steigerung der Rentabilität des Betriebs zu ergreifen (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juni 1995 VIII R 68/93, BFHE 178, 160, BStBl II 1995, 722, m.w.N.).
  • BFH, 26.02.2004 - IV R 43/02

    Liebhaberei am Ende einer freiberuflichen Tätigkeit

    Solche weiteren persönlichen Motive hat das FG im Streitfall aber festgestellt (s. 3. a), so dass es auch keiner Entscheidung bedarf, ob das eine Liebhabereibetätigung erst ermöglichende Vorhandensein anderweitiger hoher Einkünfte allein schon Indiz für eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht sein könnte (dazu Senatsurteil vom 24. August 2000 IV R 46/99, BFHE 192, 542, BStBl II 2000, 674, zu Nr. 4; s. auch Senatsbeschluss vom 14. Juli 2003 IV B 81/01, BFHE 202, 553, BStBl II 2003, 804, zu 1. b, bb der Gründe).
  • BFH, 09.03.2017 - VI R 86/14

    Vorliegen eines Forstbetriebs trotz Nichtbewirtschaftung eines aus drei nicht

    Für den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb ist regelmäßig davon auszugehen, dass die Totalgewinnperiode objektbezogen ist und deshalb mehr als eine Generation umfassen muss (BFH-Urteile vom 24. August 2000 IV R 46/99, BFHE 192, 542, BStBl II 2000, 674, und in BFHE 253, 390, BStBl II 2016, 765).
  • BFH, 23.10.2018 - VI R 5/17

    Generationen- und betriebsübergreifende Totalgewinnprognose bei Übertragung eines

    f) Für den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb ist regelmäßig davon auszugehen, dass die Totalgewinnperiode objektbezogen ist und deshalb mehr als eine Generation umfassen muss (ständige Rechtsprechung, BFH-Urteile vom 24. August 2000 IV R 46/99, BFHE 192, 542, BStBl II 2000, 674; vom 30. August 2007 IV R 12/05, BFH/NV 2008, 759; vom 7. April 2016 IV R 38/13, BFHE 253, 390, BStBl II 2016, 765, Rz 24, und Senatsurteil in BFHE 257, 561, BStBl II 2017, 981, Rz 12).

    Er hat vielmehr allgemein im Falle der unentgeltlichen Rechtsnachfolge eine längere Totalgewinnperiode unter Einbeziehung auch des Rechtsnachfolgers des Steuerpflichtigen in Erwägung gezogen, wenn der dem Beurteiler vorliegende Beurteilungszeitraum auch diesen Zeitraum mitumfasst, etwa weil Reaktionen des Steuerpflichtigen auf eine längere Verlustperiode erst bei seinem Rechtsnachfolger zu einem nachhaltigen Abbau der Verluste führen, der damit als sicheres Beweisanzeichen für das Vorliegen der Gewinnerzielungsabsicht beim Steuerpflichtigen heranzuziehen ist (BFH-Urteil in BFHE 192, 542, BStBl II 2000, 674; ebenso Kanzler, Neue Wirtschaftsbriefe --NWB-- 2016, 2716).

  • BFH, 31.07.2002 - X R 48/99

    Betriebsübertragung bei Ehescheidung

    aa) Hinsichtlich der Bemessung des dabei zugrunde zu legenden Prognosezeitraums hat die Rechtsprechung des BFH --je nach Art des Betriebes und der jeweils einschlägigen Einkunftsart-- anerkannt, dass ein Betrieb mehrere Generationen umfassen kann; dies gilt vor allem bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (vgl. BFH-Urteil vom 24. August 2000 IV R 46/99, BFHE 192, 542, BStBl II 2000, 674).

    Inwieweit dieser Grundsatz Änderungen erfährt, wenn erst bei einem unentgeltlich erwerbenden Rechtsnachfolger ein nachhaltiger Abbau der Verluste eintritt (vgl. BFH-Entscheidung in BFHE 192, 542, BStBl II 2000, 674, betr. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft), kann im Streitfall schon deshalb dahinstehen, weil die frühere Ehefrau des Klägers dessen Fitnessbetrieb --wie unter 1. a cc dargestellt-- entgeltlich erworben hat.

  • BFH, 11.10.2007 - IV R 15/05

    Gewinnerzielungsabsicht bei einem landwirtschaftlichen Pachtbetrieb

    Soweit --wie im Streitfall-- die Verpachtung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs nur eine Vorstufe der späteren Hofübergabe sei, seien in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zum Generationenbetrieb (Senatsurteil vom 24. August 2000 IV R 46/99, BFHE 192, 542, BStBl II 2000, 674) auch die Zeiträume nach Ablauf des Pachtvertrages in die Totalgewinnprognose mit einzubeziehen.

    Allerdings hat der erkennende Senat entschieden, dass für den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb regelmäßig davon auszugehen ist, dass die Totalgewinnperiode objektbezogen ist und deshalb mehr als eine Generation umfassen muss (Senatsurteil in BFHE 192, 542, BStBl II 2000, 674).

    Auch dort muss die lange Umtriebszeit zwischen Aufforstung und Ernte von oft mehr als 100 Jahren ebenfalls Berücksichtigung finden (Senatsurteil in BFHE 192, 542, BStBl II 2000, 674).

  • BFH, 07.04.2016 - IV R 38/13

    Generationen- und betriebsübergreifende Totalgewinnprognose bei Übertragung eines

    cc) Für den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb ist regelmäßig davon auszugehen, dass die Totalgewinnperiode objektbezogen ist und deshalb mehr als eine Generation umfassen muss (BFH-Urteil vom 24. August 2000 IV R 46/99, BFHE 192, 542, BStBl II 2000, 674).

    Die im Forstbetrieb aufgelaufenen Verluste werden daher jedenfalls im Fall der Neugründung eines Forstbetriebs regelmäßig nicht mehr von dem investierenden Forstwirt, sondern erst von der nachfolgenden Forstwirtgeneration durch Erträge kompensiert (vgl. BFH-Urteile in BFHE 192, 542, BStBl II 2000, 674, und in BFHE 219, 508, BStBl II 2008, 465).

  • BFH, 30.08.2007 - IV R 12/05

    Gewinnerzielungsabsicht bei einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im

    Für den land- und forstwirtschaftlichen Haupterwerbsbetrieb geht der Senat demgegenüber regelmäßig davon aus, dass die Totalgewinnprognose objektbezogen ist und deshalb mehr als eine Generation umfassen kann (Senatsurteil vom 24. August 2000 IV R 46/99, BFHE 192, 542, BStBl II 2000, 674).
  • BFH, 14.07.2003 - IV B 81/01

    Liebhaberei bei einem Weinbaubetrieb

    Dass der Betrieb der Lebensführung in Form von Erholung und Freizeitgestaltung dient, ist insoweit nicht erforderlich (Festhalten am Senatsurteil vom 24. August 2000 IV R 46/99, BFHE 192, 542, BStBl II 2000, 674).

    Dass dies ein gewichtiges persönliches Motiv sein kann, hat der Senat in seiner Entscheidung vom 24. August 2000 IV R 46/99 (BFHE 192, 542, BStBl II 2000, 674) unmissverständlich hervorgehoben.

    Der beschließende Senat hat deshalb in seinem Urteil in BFHE 192, 542, BStBl II 2000, 674, zu Nr. 4 ausgeführt: "Der Umstand, dass ein Landwirt, dem keine laufenden Geldzuflüsse von außen für den Betrieb zur Verfügung stehen, diesen wegen andauernder hoher Verluste nicht über einen längeren Zeitraum geführt hätte und hätte führen können, während dies einem Steuerpflichtigen möglich ist, der über andere Geldmittel verfügt, bringt regelmäßig eine vom wirtschaftlichen Erfolg unabhängige persönliche Passion einer gehobenen Lebenshaltung zum Ausdruck.

  • BFH, 18.04.2018 - I R 2/16

    Keine Einkünfteerzielungsabsicht bei von vornherein geplanter Übertragung der

    a) Nach der Rechtsprechung des BFH ist die Prognose des Totalgewinns bei sog. Generationenbetrieben in der Land- und Forstwirtschaft auch auf den Rechtsnachfolger zu erstrecken, weil die Besonderheiten der entsprechenden Betriebe (etwa Umtriebszeiten) eine Ausdehnung der Totalgewinnperiode auf mehr als nur eine Generation gebieten (BFH-Urteil vom 24. August 2000 IV R 46/99, BFHE 192, 542, BStBl II 2000, 674).
  • FG Bremen, 11.11.2015 - 1 K 91/13

    Zurechnung der Einkünfte einer ausländischen Familienstiftung aus der Beteiligung

  • FG Niedersachsen, 25.02.2020 - 9 K 112/18

    Möglichkeit der Änderung eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheides

  • FG Münster, 16.12.2016 - 4 K 2629/14

    Anerkennung von Verlusten aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft; Feststellung

  • BFH, 20.01.2005 - IV R 6/03

    Liebhaberei; Forstbetrieb von 90 ha

  • BFH, 28.11.2007 - IX R 9/06

    Keine Typisierung der Einkünfteerzielungsabsicht bei der Verpachtung unbebauten

  • BFH, 28.08.2008 - VI R 50/06

    Liebhaberei bei nichtselbständiger Arbeit - Subjektübergreifende Durchführung der

  • BFH, 16.09.2004 - X R 29/02

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Abschluss einer privaten Rentenversicherung

  • BFH, 06.03.2003 - IV R 26/01

    Liebhaberei bei Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen

  • BFH, 10.12.2013 - IV B 63/13

    Totalgewinnprognose bei geplanter Verschenkung eines Personengesellschaftsanteils

  • BFH, 25.11.2004 - IV R 8/03

    Gewinnerzielungsabsicht bei LuF (Weinbaubetrieb)

  • BFH, 30.12.2002 - IV B 168/01

    Liebhaberei; Pferdezucht

  • BFH, 10.03.2009 - IV B 62/08

    Liebhaberei - Divergenz- Greifbare Gesetzeswidrigkeit

  • FG Niedersachsen, 09.11.2004 - 12 K 383/98

    Anforderungen an die Annahme gewerblicher Gewinne; Prüfung der

  • BFH, 07.09.2006 - IV B 13/05

    Anforderungen an die Darlegung der Revisionszulassungsgründe

  • FG Hessen, 11.03.2008 - 12 K 4721/03

    Gewinnerzielungsabsicht bei Änderung der Rahmenbedingungen für einen land- und

  • FG Niedersachsen, 26.04.2001 - 14 K 498/97

    Liebhaberei bei Vermietung von neun Ferienwohnungen, die sich in einem Gebäude

  • BFH, 04.03.2016 - X B 188/15

    Feststellung fehlender Einkunftserzielungsabsicht - Revisionszulassung wegen

  • FG Köln, 19.12.2001 - 12 K 6068/97

    Für die Einkünfteerzielungsabsicht bei Leibrentenverträgen und bei

  • FG Saarland, 15.12.2000 - 1 K 89/00

    Keine steuererhebliche Gewinnerzielungsabsicht bei von Anfang an unrealistischer

  • BFH, 27.05.2005 - IV B 97/03

    LuF - Anlaufverluste

  • FG Sachsen, 29.10.2019 - 4 K 1734/18

    Anwendung des Steuersatzes des § 34b EStG bei Holznutzungen infolge höherer

  • FG Köln, 15.12.2003 - 15 K 652/99

    Beweislastregeln zur Gewinnerzielungsabsicht der Gesellschafter von

  • FG München, 26.10.2005 - 11 K 3595/05

    Gewerblicher Grundstückshandel: Erwerb von Wohnungen im Rahmen von

  • BFH, 27.12.2004 - IV B 16/03

    Liebhaberei - Sportförderung von Angehörigen

  • FG Düsseldorf, 24.04.2003 - 16 K 4531/00

    Land- und Forstwirtschaft; Gewinnerzielungsabsicht; Pachtdauer; Entnahmewert;

  • FG Niedersachsen, 23.05.2001 - 14 K 415/97

    Ferienwohnung mangels Überschusserzielungsabsicht als Liebhaberei: Zurechnung von

  • FG Rheinland-Pfalz, 08.12.2022 - 6 K 1990/19

    Gewinnerzielungsabsicht bei Pferdehaltung bei Vereinnahmung von EU-Fördermitteln

  • FG Düsseldorf, 22.06.2006 - 15 K 2567/03

    Gewinnerzielungsabsicht; Betrieb gewerblicher Art; Einlage von Finanzanlagen;

  • BFH, 13.10.2004 - IV B 122/02

    NZB: Fehler bei der Auslegung revisiblen Rechts

  • FG Niedersachsen, 02.12.2003 - 8 K 10406/01

    Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Voraussetzungen der

  • FG München, 10.10.2006 - 11 K 3595/05

    Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel

  • BFH, 10.04.2002 - III B 73/01

    Liebhaberei - Vercharterung von Booten; Divergenz; Verfahrensmangel

  • FG Rheinland-Pfalz, 12.11.2014 - 2 K 2059/13

    Zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen als vorweggenommene Betriebsausgaben oder

  • FG Niedersachsen, 27.03.2009 - 1 K 11543/05

    Einkünfte i.S.d. § 2 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) aus Vermietung und

  • FG Köln, 19.12.2001 - 12 K 1214/96

    Für die Einkünfteerzielungsabsicht bei Leibrentenverträgen und bei

  • BFH, 04.12.2001 - X B 20/01

    NZB; neues Zulassungsrecht

  • FG Rheinland-Pfalz, 25.03.2009 - 2 K 1975/07

    Fehlende Gewinnerzielungsabsicht bei bewusst hohen Anlaufkosten eines

  • FG München, 29.10.2002 - 2 K 782/98

    Keine Anerkennung einer dauernden Last bei Übergabe eines Zweifamilienhauses,

  • FG Rheinland-Pfalz, 22.10.2002 - 2 K 1643/99

    Einbeziehung stiller Reserven bei Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht auch

  • LSG Hessen, 25.10.2005 - L 5 LW 3/05

    Sozialversicherungsrecht: Versicherungspflicht als landwirtschaftlicher

  • FG Düsseldorf, 20.02.2001 - 13 K 1707/96

    Segelyacht; Liebhaberei; Überschusskalkulation; Ausländische Verluste;

  • FG Münster, 14.12.2000 - 2 K 188/97

    Bezugsobjekte der Totalgewinnprognose

  • FG Rheinland-Pfalz, 17.11.2000 - 3 K 3458/98

    Vom Steuerpflichtigen zu beweisende Gewinnerzielungsabsicht bei Beteiligung an

  • FG Düsseldorf, 20.08.2008 - 9 K 5270/05

    Gesonderte Feststellung eines verbleibenden Verlustabzugs i.S.d.

  • LSG Sachsen, 26.07.2001 - L 6 LW 28/00

    Voraussetzungen für eine Versicherungspflicht zur Landwirtschaftlichen

  • FG Münster, 18.10.2011 - 1 K 4894/08

    Gewinnerzielungsabsicht: Verlustträchtige Vercharterung einer Segelyacht

  • VG Oldenburg, 25.03.2009 - 11 A 399/08

    Fischereikennzeichen; Entziehung; Erwerbsmäßigkeit

  • FG Rheinland-Pfalz, 13.07.2001 - 3 K 2996/97

    Forstwirtschaftlicher Betrieb als Liebhaberei sowie Ehegattenarbeitsverhältnis

  • VG Sigmaringen, 17.01.2002 - 8 K 1233/00

    Förderung der Landwirtschaft aus Regionalprogramm

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