Rechtsprechung
   BFH, 10.10.2000 - IX R 15/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,951
BFH, 10.10.2000 - IX R 15/96 (https://dejure.org/2000,951)
BFH, Entscheidung vom 10.10.2000 - IX R 15/96 (https://dejure.org/2000,951)
BFH, Entscheidung vom 10. Oktober 2000 - IX R 15/96 (https://dejure.org/2000,951)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,951) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Aufwendungen für Erhaltungsmaßnahmen - Übergangsregelung - Selbstgenutztes Gebäude - Werbungskosten

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 21 Abs. 2; ; EStG § 52 Abs. 21

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1, § 21 Abs. 2, § 52 Abs. 21
    Erhaltungsaufwendungen bei Nutzungswertbesteuerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 12 Nr 1
    Erhaltungsaufwand; Nutzungsänderung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 193, 318
  • NZM 2001, 997
  • BB 2001, 402
  • DB 2001, 462
  • BStBl II 2001, 787
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 04.07.1989 - IX R 192/85

    Sofortiger Abzug von Erhaltungsaufwand im Rahmen der Pauschalierung des

    Auszug aus BFH, 10.10.2000 - IX R 15/96
    Dagegen sind sie (weil durch die Pauschalierung des Nutzungswerts abgegolten) nicht zu berücksichtigen, wenn die Reparatur während der Zeit der Selbstnutzung durchgeführt wird (z.B. Senatsurteil vom 4. Juli 1989 IX R 192/85, BFH/NV 1990, 229).

    Deshalb sei allein der Zeitpunkt der Reparatur als maßgeblich zu erachten (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 1990, 229).

  • BFH, 20.12.1994 - IX R 122/92

    Von einem Miteigentümer veruntreute Geldbeträge keine Werbungskosten bei den

    Auszug aus BFH, 10.10.2000 - IX R 15/96
    Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bilden grundsätzlich alle Aufwendungen, bei denen objektiv ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Vermietung und Verpachtung besteht und die subjektiv zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (z.B. Senatsurteil vom 20. Dezember 1994 IX R 122/92, BFHE 177, 50, BStBl II 1995, 534, m.w.N.).
  • BFH, 03.05.1994 - IX R 16/91

    Geltendmachung von Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und

    Auszug aus BFH, 10.10.2000 - IX R 15/96
    Es kommt nicht darauf an, wann die Reparaturmaßnahmen bezahlt worden sind (z.B. Senatsurteil vom 3. Mai 1994 IX R 16/91, BFH/NV 1994, 854, m.w.N.).
  • BFH, 29.07.1997 - IX R 70/95

    Abzugsfähigkeit von Werbungskosten für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 10.10.2000 - IX R 15/96
    Durch die private Lebensführung veranlasst sind auch die mit Rücksicht auf die eigene Nutzung einer Wohnung nach dem Auslaufen der Nutzungswertbesteuerung gemachten Aufwendungen (z.B. Senatsurteil vom 29. Juli 1997 IX R 70/95, BFH/NV 1997, 850, m.w.N.).
  • BFH, 21.06.1994 - IX R 62/91

    Renovierungskosten zwischen Vermietung und Selbstnutzung einer Wohnung

    Auszug aus BFH, 10.10.2000 - IX R 15/96
    Mangels Aufteilbarkeit der Kosten unterlägen auch die bis zum März des Streitjahres entstandenen Aufwendungen in Anwendung der vom Senat im Urteil vom 21. Juni 1994 IX R 62/91 (BFH/NV 1995, 108) ausgesprochenen Grundsätze dem Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 EStG.
  • BFH, 09.05.1995 - IX R 116/92

    Gebrauchswert - Herstellungkosten - Aufwendungen - Erhaltungsaufwand

    Auszug aus BFH, 10.10.2000 - IX R 15/96
    Erhaltungsaufwand liegt regelmäßig vor, wenn bereits vorhandene Teile eines Gebäudes erneuert werden, ohne dass dies zu einer Erweiterung oder über den ursprünglichen Zustand des Gebäudes hinausgehenden wesentlichen Verbesserung führt (z.B. Senatsurteil vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632).
  • BFH, 08.11.1993 - IX R 42/92

    Grundsätze der Liebhaberei nicht anwendbar bei Selbstnutzung und Vermietung der

    Auszug aus BFH, 10.10.2000 - IX R 15/96
    Zur vom FA aufgeworfenen Frage der Einkünfteerzielungsabsicht hat der Senat durch Urteil vom 8. November 1993 IX R 42/92 (BFHE 174, 313, BStBl II 1995, 102) entschieden, dass bei im Rahmen der sog. großen Übergangsregelung zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzten Zweifamilienhäusern die Grundsätze der sog. Liebhaberei nicht anwendbar sind.
  • BFH, 03.08.2016 - IX R 14/15

    Zur steuerlichen Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Erneuerung einer

    Erhaltungsaufwand liegt regelmäßig vor, wenn bereits vorhandene Teile eines vermieteten Gebäudes erneuert werden, ohne dass dies zu einer Erweiterung oder über den ursprünglichen Zustand des Gebäudes hinausgehenden wesentlichen Verbesserung --und damit zur Annahme von Herstellungskosten i.S. des § 255 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs-- führt (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Januar 2007 IX R 39/05, BFHE 218, 49, BStBl II 2007, 922; vom 10. Oktober 2000 IX R 15/96, BFHE 193, 318, BStBl II 2001, 787; Blümich/Ehmcke, § 6 EStG Rz 522; Schubert/ Pastor in Beck Bil-Komm., 10. Aufl., § 255 HGB Rz 375).
  • BFH, 14.12.2004 - IX R 34/03

    Instandsetzungsaufwendungen während der Vermietungszeit als Veräußerungskosten

    Jedoch ist bei während der Vermietungszeit durchgeführten Renovierungs- oder Instandsetzungsarbeiten typisierend davon auszugehen, dass sie noch der Einkünfteerzielung dienen und die dadurch entstandenen Aufwendungen --unabhängig vom Zahlungszeitpunkt-- grundsätzlich als Werbungskosten zu berücksichtigen sind (dazu im Einzelnen BFH-Urteile vom 10. Oktober 2000 IX R 15/96, BFHE 193, 318, BStBl II 2001, 787; vom 20. Februar 2001 IX R 49/98, BFH/NV 2001, 1022).

    Zwar hat der Senat im Rahmen der Anwendung des § 21a EStG (vgl. BFH-Urteil vom 4. Juli 1989 IX R 192/85, BFH/NV 1990, 229, unter 1.) und im Rahmen der Geltung der sog. Großen Übergangsregelung (vgl. BFH in BFHE 193, 318, BStBl II 2001, 787) entschieden, eine Beurteilung des angefallenen Reparaturaufwands "nach seiner Zweckbestimmung" sei abzulehnen und nur auf den Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme abzustellen.

    Die typisierende Annahme, während der Vermietungszeit durchgeführte Erhaltungsmaßnahmen dienten noch der Vermietungstätigkeit (vgl. BFH in BFHE 193, 318, BStBl II 2001, 787, und in BFH/NV 2001, 1022), setzt einen für solche Fälle üblichen ("typischen") Geschehensablauf voraus; den aber haben die Kläger (einvernehmlich mit dem Erwerber) durch die von ihnen mit Blick auf die Veräußerung gewollte Gestaltung der Grundstücksübergabe verlassen.

  • BFH, 17.04.2018 - IX R 9/17

    Werbungskosten für Homeoffice bei Vermietung an Arbeitgeber

    Da in diesem während der Vermietungszeit Renovierungs- oder Instandsetzungsarbeiten ausgeführt worden sind, geht der Senat in ständiger Rechtsprechung typisierend davon aus, dass sie der Einkünfteerzielung dienen und die dadurch entstandenen Aufwendungen grundsätzlich als Werbungskosten zu berücksichtigen sind (vgl. BFH-Urteile vom 10. Oktober 2000 IX R 15/96, BFHE 193, 318, BStBl II 2001, 787; vom 14. Dezember 2004 IX R 34/03, BFHE 208, 232, BStBl II 2005, 343; vom 1. April 2009 IX R 51/08, BFH/NV 2009, 1259; Blümich/Schallmoser, § 21 EStG Rz 277).
  • BFH, 07.07.2005 - IX R 38/03

    Abstandszahlungen an Mieter bei beabsichtigter Selbstnutzung keine Werbungskosten

    c) Dagegen spricht entgegen der Auffassung des FG nicht die typisierende Annahme, während der Vermietungszeit durchgeführte Erhaltungsaufwendungen dienten noch der Einkünfteerzielung (BFH-Urteil vom 10. Oktober 2000 IX R 15/96, BFHE 193, 318, BStBl II 2001, 787).
  • BFH, 11.07.2017 - IX R 42/15

    Mietverhältnis unter nahen Angehörigen - Einkünfteerzielungsabsicht - Aufgabe der

    Entscheidend für die Abziehbarkeit der Aufwendungen ist insoweit, dass diese während der Vermietungszeit entstanden sind (s. im Einzelnen BFH-Urteile vom 10. Oktober 2000 IX R 15/96, BFHE 193, 318, BStBl II 2001, 787; vom 20. Februar 2001 IX R 49/98, BFH/NV 2001, 1022; vom 14. Dezember 2014 IX R 34/03, BFHE 208, 232, BStBl II 2005, 343, unter II.1.a am Ende), d.h. bezogen auf den Streitfall, solange ein Anspruch der Eltern auf Nutzungsüberlassung des Hauses gegenüber dem Kläger bestand.
  • FG Niedersachsen, 25.02.2020 - 9 K 112/18

    Möglichkeit der Änderung eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheides

    Nach Auffassung des Bundesfinanzhofes (BFH) im Urteil vom 10. Oktober 2000 (IX R 15/96) sei typisierend anzunehmen, dass die während der Vermietungszeit durchgeführten Erhaltungsmaßnahmen noch der Einkünfteerzielungsabsicht dienten und als Werbungskosten zu berücksichtigen seien.

    Deshalb sei allein der Zeitpunkt der Reparatur als maßgeblich zu erachten (vgl. BFH, Urteil vom 10. Oktober 2000 IX R 15/96, BFHE 193, 318, BStBl II 2001, 787).

  • BFH, 01.04.2009 - IX R 51/08

    Instandsetzungsaufwendungen in der Selbstnutzungsphase grundsätzlich keine vorab

    Es kommt in beiden Fällen der Typisierung nicht darauf an, ob und inwieweit die Erhaltungsmaßnahmen nach der Zweckbestimmung (auch) der jeweils anderen Nutzungsart zugute kommen sollen (BFH-Urteil vom 10. Oktober 2000 IX R 15/96, BFHE 193, 318, BStBl II 2001, 787).
  • BFH, 11.03.2003 - IX R 16/99

    VuV: Vermietereigenschaft bei Miteigentum; Aufwendungen vor Veräußerung nach

    c) Ob die im Streitfall getätigten Aufwendungen zur Reparatur der Eigentumswohnung als Werbungskosten gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzuziehen sind, hängt davon ab, ob sie objektiv in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der auf Vermietung und Verpachtung gerichteten Tätigkeit stehen und subjektiv zur Förderung der Nutzungsüberlassung ausgeführt wurden (BFH-Urteile vom 10. Oktober 2000 IX R 15/96, BFHE 193, 318, BStBl II 2001, 787; vom 20. Februar 2001 IX R 49/98, BFH/NV 2001, 1022).

    Bei noch auf die Vermietungszeit entfallenden Aufwendungen ist typisierend anzunehmen, dass sie der Einkünfteerzielung dienen und die dadurch entstandenen Aufwendungen grundsätzlich als Werbungskosten zu berücksichtigen sind (vgl. BFH-Urteile in BFHE 193, 318, BStBl II 2001, 787; in BFH/NV 2001, 1022; vom 16. September 1999 IX R 42/97, BFHE 190, 165, BStBl II 2001, 528).

  • BFH, 20.02.2001 - IX R 49/98

    Vermietung - Reparaturen vor Beginn der Selbstnutzung durchführen

    Nach der Rechtsprechung des BFH liegt eine derartige Veranlassung vor, wenn (objektiv) ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der auf Vermietung und Verpachtung gerichteten Tätigkeit besteht und (subjektiv) die Aufwendungen zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (z.B. BFH-Urteile vom 20. Dezember 1994 IX R 122/92, BFHE 177, 50, BStBl II 1995, 534; vom 10. Oktober 2000 IX R 15/96, BFH/NV 2001, 365).

    Jedoch ist bei während der Vermietungszeit durchgeführten Renovierungs- bzw. Instandsetzungsarbeiten typisierend davon auszugehen, dass sie noch der Einkünfteerzielung dienen und die dadurch entstandenen Aufwendungen --unabhängig vom Zahlungszeitpunkt-- grundsätzlich als Werbungskosten zu berücksichtigen sind (dazu im Einzelnen BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 365).

    b) In diesem Zusammenhang ist wegen der gebotenen typisierenden Betrachtung unerheblich, dass diese Investitionen den Klägern bei der späteren Selbstnutzung des EFH zugute kamen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 365).

  • BFH, 12.10.2005 - IX R 28/04

    Schuldzinsen für darlehensfinanzierte Erhaltungsaufwendungen als nachträgliche

    Führt ein Steuerpflichtiger während der Geltung der sog. großen Übergangsregelung an einer selbstgenutzten Wohnung Erhaltungsmaßnahmen durch, sind die dadurch entstehenden Erhaltungsaufwendungen im Jahr der Zahlung grundsätzlich als Werbungskosten zu berücksichtigen (BFH-Urteile vom 10. Oktober 2000 IX R 15/96, BFHE 193, 318, BStBl II 2001, 787, und vom 14. Oktober 2003 IX R 18/01, BFHE 203, 574, BStBl II 2004, 263).

    In diesem Zusammenhang ist unerheblich, ob die Erhaltungsaufwendungen --wie das FA geltend macht-- den Gebrauchswert des Gebäudes erhöht haben und auch der im Streitjahr nicht mehr steuerbaren privaten Wohnungsnutzung zugute gekommen sind; hierauf kommt es bei der auf den Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme abstellenden typisierenden Betrachtung nicht an (s. dazu BFH-Urteil in BFHE 193, 318, BStBl II 2001, 787).

  • BFH, 28.06.2002 - IX R 51/01

    Abzug vergeblicher Anschaffungskosten

  • BFH, 27.08.2008 - IX B 207/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Werbungskosten - wirtschaftliches Eigentum -

  • FG Düsseldorf, 28.05.2003 - 16 K 770/01

    Vermietung und Verpachtung; Instandsetzungsaufwand; Mietwohnhaus;

  • FG Saarland, 28.08.2008 - 1 K 2073/04

    Bei Aufwendungen, die noch im Zeitraum der Eigennutzung einer Immobilie getätigt

  • BFH, 14.10.2003 - IX R 18/01

    Erhaltungsaufwendungen nach Wegfall der Nutzungswertbesteuerung

  • FG Köln, 27.05.2003 - 8 K 155/00

    Abfindungszahlungen an Mieter als Werbungskosten

  • FG Köln, 27.06.2003 - 14 K 5429/01

    Werbungskostenabzug/Nutzungswertbesteuerung

  • FG Baden-Württemberg, 17.09.2003 - 2 K 479/01

    Kein Werbungskostenabzug für vor Wegfall der Nutzungswertbesteuerung an einer

  • BFH, 13.02.2003 - IV R 12/01

    Erhaltungsaufwendungen/Wegfall der Nutzungswertbesteuerung

  • BFH, 18.12.2001 - IX R 24/98

    VuV; Renovierungsaufwendungen nach Mieterauszug; Arbeitslohn bei nicht

  • FG Hessen, 24.09.2015 - 11 K 3189/09

    § 9 Abs.1 , § 7 EStG

  • BFH, 07.12.2006 - IX B 34/06

    VuV; WK-Abzug

  • BFH, 25.02.2009 - IX R 80/07

    Instandsetzungsaufwendungen für Denkmalschutzobjekt während der Vermietungszeit

  • BFH, 28.03.2007 - IX R 46/05

    VuV: WK-Abzug für Gutachterkosten?

  • FG Köln, 27.05.2003 - 6 K 155/00

    Abstandszahlungen für die Wohnungsräumung bei anschließender Selbstnutzung

  • BFH, 03.07.2009 - IX B 19/09

    Instandsetzungsaufwendungen in der Selbstnutzungsphase grundsätzlich keine vorab

  • FG Baden-Württemberg, 30.10.2007 - 4 K 292/04

    Zuordnung von Renovierungskosten eines zunächst vermieteten und danach verkauften

  • BFH, 23.11.2006 - IX B 109/06

    WK-Abzug: Erhaltungsaufwendungen

  • FG Rheinland-Pfalz, 28.02.2002 - 6 K 1449/00

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen des Vorbehaltsberechtigten für ein

  • FG München, 24.07.2018 - 2 K 2058/17

    Beendigung der Selbstnutzung der Doppelhaushälfte und deren Vermietung

  • FG Münster, 06.05.2004 - 3 K 2356/02

    Schuldzinsenabzug nach Ablauf der großen Übergangsregelung

  • BFH, 03.08.2001 - IX B 32/01

    Beschwerde - Rechtsmittelbegründung - Darlehn - Werbungskosten - Einnahmen aus

  • FG Münster, 10.12.2002 - 15 K 5393/99

    Auflösungsverlust nach § 17 EStG; Haftungsverbindlichkeiten als Werbungskosten

  • FG Saarland, 13.12.2001 - 2 K 2/98

    Einkommensteuer: Forderungsausfall des Vermieters

  • FG Baden-Württemberg, 16.12.2004 - 8 K 389/01

    Renovierung einer anschließend steuerfrei aus dem Betriebsvermögen entnommenen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht