Rechtsprechung
BFH, 20.02.2003 - III R 10/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- IWW
- Simons & Moll-Simons
EStG § 15 Abs. 2; GewStG § 2 Abs. 1 Satz 2
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 15 Abs. 2; GewStG § 2 Abs. 1 S. 2
Wohnungsveräußerung an bestimmten Personenkreis - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Voraussetzungen eines gewerblichen Grundstückshandels
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von acht Objekten in drei Jahren ? Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr bei Veräußerung an Mieter oder Darlehensgeber
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zum Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels ; Zum Merkmal der "Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr"; Zur Abgrenzung zur privaten Vermögensverwaltung; Zur Annahme einer Veräußerungsabsicht im Zeitpunkt der Anschaffung oder Errichtung
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Gewerbebetrieb
- Die negativen Tatbestandsvoraussetzungen
- Abgrenzung zur privaten Vermögensverwaltung (§ 14 AO)
- Der gewerbliche Grundstückshandel und die Drei-Objekt-Grenze
- Gewerblicher Grundstückshandel
- Gewerblicher Grundstückshandel ohne Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 23.08.2000 - 13 K 316/95
- BFH, 20.02.2003 - III R 10/01
Papierfundstellen
- BFHE 201, 515
- NJW 2003, 3078
- BB 2003, 1271 (Ls.)
- BB 2003, 1478
- DB 2003, 1302
- BStBl II 2003, 510
Wird zitiert von ... (52) Neu Zitiert selbst (26)
- BFH, 23.04.1996 - VIII R 27/94
Langjährige Vermietung und Selbstnutzung beim gewerblichen Grundstückshandel
Auszug aus BFH, 20.02.2003 - III R 10/01
cc) Als Umstand, der gegen eine bedingte Wiederverkaufsabsicht bereits im Zeitpunkt der Anschaffung oder der Errichtung des Objekts spricht, hat die Rechtsprechung insbesondere eine vom Veräußerer selbst vorgenommene langfristige --über fünf Jahre hinausgehende-- Vermietung des Objekts angesehen (BFH-Urteile vom 23. April 1996 VIII R 27/94, BFH/NV 1997, 170, unter 1. b cc, m.umf.N., …und vom 18. September 2002 X R 28/00, BFHE 200, 304, BStBl II 2003, 133, BFH/NV 2003, 243).Ebenso ist eine auf längere Dauer angelegte Nutzung des Objektes zu eigenen Wohnzwecken geeignet, die --im Grunde stets bestehende (BFH-Beschluss in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291)-- bedingte Veräußerungsabsicht zu entkräften (BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 170).
Denn die bloße Behauptung, die Objekte hätten nicht veräußert, sondern langfristig durch Vermietung genutzt werden sollen, kann die Beweisanzeichen für eine zumindest bedingte Veräußerungsabsicht nicht widerlegen, die sich aus dem Weiterverkauf innerhalb kurzer Zeit nach dem Erwerb ergeben (BFH-Urteile in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143, und in BFH/NV 1997, 170).
Denn die konkreten Anlässe und Beweggründe für den Verkauf sagen im Allgemeinen nichts darüber aus, ob der Steuerpflichtige nicht auch aus anderen Gründen zum Verkauf bereit gewesen wäre und insofern von Anfang an eine zumindest bedingte Veräußerungsabsicht gehabt habe (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 16. April 1991 VIII R 74/87, BFHE 164, 347, BStBl II 1991, 844; in BFH/NV 1997, 170, …und vom 29. Oktober 1998 XI R 58/97, BFH/NV 1999, 766).
Persönliche oder finanzielle Beweggründe für die Veräußerung von Immobilien sind daher für die Zuordnung zum gewerblichen Bereich oder zum Bereich der Vermögensverwaltung grundsätzlich unerheblich (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 18. September 1991 XI R 23/90, BFHE 165, 521, BStBl II 1992, 135, und in BFH/NV 1997, 170, jeweils m.w.N.).
Vielmehr können die besonders gewichtigen Beweisanzeichen wie die Anzahl der veräußerten Objekte und der enge zeitliche Zusammenhang, aus denen im Regelfall eine von Anfang an bestehende zumindest bedingte Veräußerungsabsicht abzuleiten ist, durch besondere, im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung zu berücksichtigende Umstände im jeweiligen Einzelfall widerlegt werden (BFH-Urteile in BFH/NV 1997, 170;… vom 20. September 1995 X R 34-35/93, BFH/NV 1996, 302;… vom 9. Mai 2001 XI R 34/99, BFH/NV 2001, 1545, m.w.N.).
Eine Vermietung von bis zu fünf Jahren ist aber nach der Rechtsprechung nicht als langfristig im vorgenannten Sinn zu verstehen (…BFH-Urteil vom 21. Mai 1993 VIII R 10/92, BFH/NV 1994, 94; vgl. ferner die Nachweise im BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 170, unter 1. b cc).
Auch auf unbestimmte Dauer abgeschlossene Mietverträge erlauben keinen Rückschluss auf eine langfristige Vermietung, da solche Verträge grundsätzlich kündbar sind (BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 170).
- BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98
gewerblicher Grundstückshandel
Auszug aus BFH, 20.02.2003 - III R 10/01
Bei der Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb einerseits und der nicht steuerbaren Sphäre andererseits ist auf das Gesamtbild der Verhältnisse und auf die Verkehrsanschauung abzustellen (Beschlüsse des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, und vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291).Der Große Senat des BFH hat im Beschluss in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 ausdrücklich gebilligt, dass die Rechtsprechung an einzelne Merkmale des Gewerbebetriebes, insbesondere an das Merkmal der Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr keine hohen Anforderungen stellt.
a) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH wird die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb überschritten, wenn nach dem Gesamtbild der Betätigung und unter Berücksichtigung der gerichtsbekannten und nicht beweisbedürftigen Verkehrsauffassung die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten (z.B. durch Selbstnutzung oder Vermietung) entscheidend in den Vordergrund tritt (BFH-Beschlüsse in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, und in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291).
Je kürzer der Zeitraum zwischen Anschaffung bzw. Bebauung und Veräußerung ist, desto unwahrscheinlicher ist die Möglichkeit, der Steuerpflichtige habe ursprünglich eine --langfristige-- Vermietung oder Selbstnutzung des veräußerten Objekts beabsichtigt und habe diese Planung lediglich wegen unvorhergesehener Umstände aufgeben müssen (BFH-Beschluss in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, m.w.N.).
Anders als das FG hält der Große Senat jedoch weiterhin eine bei Erwerb vorhandene bedingte Veräußerungsabsicht für ausreichend, um einen gewerblichen Grundstückshandel anzunehmen (Beschluss in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291).
Die Grundsätze der bisherigen Rechtsprechung zur Widerlegung der Veräußerungsabsicht bereits bei Erwerb bzw. Bebauung sind daher weiterhin von Bedeutung (Beschluss in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter III. 5.).
Ebenso ist eine auf längere Dauer angelegte Nutzung des Objektes zu eigenen Wohnzwecken geeignet, die --im Grunde stets bestehende (BFH-Beschluss in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291)-- bedingte Veräußerungsabsicht zu entkräften (…BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 170).
- BFH, 12.07.1991 - III R 47/88
Gewerblicher Grundstückshandel bei einem einzigen Veräußerungsgeschäft
Auszug aus BFH, 20.02.2003 - III R 10/01
aa) Eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr setzt voraus, dass sich der Verkäufer mit seiner Verkaufsabsicht an den allgemeinen Markt wendet (z.B. BFH-Urteil vom 12. Juli 1991 III R 47/88, BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143).Für den Bereich des gewerblichen Grundstückshandels hat es der BFH genügen lassen, dass die Verkaufsabsicht nur einem kleinen Kreis von Personen --unter Umständen auch nur einer einzigen Person-- bekannt wird (BFH-Urteil in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143) oder dass der Verkauf von vornherein nur mit einer bestimmten Person abgewickelt werden soll (…BFH-Urteil vom 19. September 2002 X R 51/98, BFH/NV 2003, 684, m.w.N.).
Denn die bloße Behauptung, die Objekte hätten nicht veräußert, sondern langfristig durch Vermietung genutzt werden sollen, kann die Beweisanzeichen für eine zumindest bedingte Veräußerungsabsicht nicht widerlegen, die sich aus dem Weiterverkauf innerhalb kurzer Zeit nach dem Erwerb ergeben (BFH-Urteile in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143, und in BFH/NV 1997, 170).
- BFH, 18.09.2002 - X R 28/00
Betriebsvermögen beim gewerblichen Grundstückshandel
Auszug aus BFH, 20.02.2003 - III R 10/01
cc) Als Umstand, der gegen eine bedingte Wiederverkaufsabsicht bereits im Zeitpunkt der Anschaffung oder der Errichtung des Objekts spricht, hat die Rechtsprechung insbesondere eine vom Veräußerer selbst vorgenommene langfristige --über fünf Jahre hinausgehende-- Vermietung des Objekts angesehen (…BFH-Urteile vom 23. April 1996 VIII R 27/94, BFH/NV 1997, 170, unter 1. b cc, m.umf.N., und vom 18. September 2002 X R 28/00, BFHE 200, 304, BStBl II 2003, 133, BFH/NV 2003, 243).Damit ist nicht nur zwischen der Anschaffung/Bebauung und Veräußerung des jeweiligen Objekts, sondern auch hinsichtlich der einzelnen Verwertungsmaßnahmen der erforderliche enge zeitliche Zusammenhang gegeben (BFH-Urteile vom 28. Juli 1993 XI R 21/92, BFH/NV 1994, 463, 464, und in BStBl II 2003, 133, BFH/NV 2003, 243).
- BFH, 06.08.1998 - III R 227/94
Gewerblicher Grundstückshandel: Verschenken von Objekten
Auszug aus BFH, 20.02.2003 - III R 10/01
aa) Er hat in engem zeitlichem Zusammenhang mit der Anschaffung bzw. Bebauung (zur Maßgeblichkeit der Errichtung vgl. BFH-Urteil vom 6. August 1998 III R 227/94, BFH/NV 1999, 302, 304, m.w.N.) insgesamt neun Objekte wieder veräußert.Hinsichtlich der beiden 1986 ersteigerten Eigentumswohnungen in E hat der Kläger ebenfalls keine gewichtigen, objektiven Umstände vorgetragen, die eine Zuordnung der Wohnungen zu seinem Privatvermögen rechtfertigen (vgl. dazu BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 302, 304).
- BFH, 29.10.1998 - XI R 58/97
Veräußerungsgründe beim gewerblichen Grundstückshandel
Auszug aus BFH, 20.02.2003 - III R 10/01
Denn die konkreten Anlässe und Beweggründe für den Verkauf sagen im Allgemeinen nichts darüber aus, ob der Steuerpflichtige nicht auch aus anderen Gründen zum Verkauf bereit gewesen wäre und insofern von Anfang an eine zumindest bedingte Veräußerungsabsicht gehabt habe (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 16. April 1991 VIII R 74/87, BFHE 164, 347, BStBl II 1991, 844;… in BFH/NV 1997, 170, und vom 29. Oktober 1998 XI R 58/97, BFH/NV 1999, 766).In die gebotene Gesamtschau sind prinzipiell sämtliche in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang stehenden Veräußerungen einzubeziehen (BFH-Urteile in BFH/NV 1999, 766; vom 21. Juni 2001 III R 27/98, BFHE 196, 59, BStBl II 2002, 537, m.w.N.).
- BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93
Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR
Auszug aus BFH, 20.02.2003 - III R 10/01
Bei der Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb einerseits und der nicht steuerbaren Sphäre andererseits ist auf das Gesamtbild der Verhältnisse und auf die Verkehrsanschauung abzustellen (Beschlüsse des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, und vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291).a) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH wird die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb überschritten, wenn nach dem Gesamtbild der Betätigung und unter Berücksichtigung der gerichtsbekannten und nicht beweisbedürftigen Verkehrsauffassung die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten (z.B. durch Selbstnutzung oder Vermietung) entscheidend in den Vordergrund tritt (BFH-Beschlüsse in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, und in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291).
- BFH, 07.03.1996 - IV R 2/92
1. Einbeziehung der Grundstücksverkäufe einer personenidentischen …
Auszug aus BFH, 20.02.2003 - III R 10/01
Geschäftsbeziehungen mit mehreren, ggf. ständig wechselnden Kunden sprechen für das erforderliche Teilhaben am Marktgeschehen, sind aber kein unerlässliches Erfordernis (…BFH-Urteile vom 24. Januar 1990 X R 44/88, BFH/NV 1990, 798, und vom 7. März 1996 IV R 2/92, BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369).Entscheidend ist, dass der Steuerpflichtige zu einer Veräußerung an einen anderen Erwerber jedenfalls dann bereit gewesen wäre, wenn sich der Verkauf an den ursprünglich vorgesehenen Käufer zerschlagen hätte (BFH-Urteile in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, und in BFHE 187, 526, BStBl II 1999, 390).
- BFH, 19.09.2002 - X R 51/98
Gewerblicher Grundstückshandel bei Einbringung in GmbH
Auszug aus BFH, 20.02.2003 - III R 10/01
Für den Bereich des gewerblichen Grundstückshandels hat es der BFH genügen lassen, dass die Verkaufsabsicht nur einem kleinen Kreis von Personen --unter Umständen auch nur einer einzigen Person-- bekannt wird (BFH-Urteil in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143) oder dass der Verkauf von vornherein nur mit einer bestimmten Person abgewickelt werden soll (BFH-Urteil vom 19. September 2002 X R 51/98, BFH/NV 2003, 684, m.w.N.).Maßgeblich ist, ob die Tätigkeit ihrer Art und ihrem Umfang nach einer unternehmerischen Marktteilnahme entspricht (BFH-Urteile vom 15. Dezember 1999 I R 16/99, BFHE 191, 45, BStBl II 2000, 404, 405, und in BFH/NV 2003, 684, jew. m.w.N.).
- BFH, 10.12.1998 - III R 61/97
Gewerblicher Grundstückshandel: Veräußerung von Anteilen
Auszug aus BFH, 20.02.2003 - III R 10/01
Bei einer Mehrzahl von Handlungen ist im Regelfall das Merkmal der Nachhaltigkeit gegeben (BFH-Urteil vom 10. Dezember 1998 III R 61/97, BFHE 187, 526, BStBl II 1999, 390, unter II. 2. c bb, m.w.N.).Entscheidend ist, dass der Steuerpflichtige zu einer Veräußerung an einen anderen Erwerber jedenfalls dann bereit gewesen wäre, wenn sich der Verkauf an den ursprünglich vorgesehenen Käufer zerschlagen hätte (BFH-Urteile in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, und in BFHE 187, 526, BStBl II 1999, 390).
- BFH, 28.07.1993 - XI R 21/92
Betätigung als gewerblicher Grundstückshändler - Begriff des Gewerbebetriebes - …
- BFH, 21.05.1993 - VIII R 10/92
Veräußerung von Wohneigentum als gewerblicher Grundstückshandel
- BFH, 06.07.1999 - VIII R 17/97
Rückwirkendes Ereignis und gewerblicher Grundstückshandel
- BFH, 09.05.2001 - XI R 34/99
Gewerblicher Grundstückshandel auch innerhalb der Drei-Objekte-Grenze?
- BFH, 16.04.1991 - VIII R 74/87
Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von Miteigentumsanteilen an einem …
- BFH, 21.06.2001 - III R 27/98
Betriebsaufspaltung - gewerblicher Grundstückshandel
- BFH, 18.09.1991 - XI R 23/90
Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von vier Objekten in fünf Jahren
- BFH, 20.09.1995 - X R 34/93
- BFH, 17.03.1981 - VIII R 149/78
Zur Abgrenzung des Gewerbebetriebes von der Vermögensverwaltung und zum Beginn …
- BFH, 08.03.1989 - X R 108/87
Zur Frage, wann der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, der außerhalb …
- BFH, 16.05.2002 - III R 9/98
Gewerblicher Grundstückshandel: Verkauf von Eigentumswohnungen
- BFH, 15.12.1999 - I R 16/99
Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
- BFH, 22.11.1988 - VIII R 184/84
Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung - Anforderungen an das …
- BFH, 24.01.1990 - X R 44/88
Qualifizierung eines Steuerschuldners als gewerbesteuerpflichtiger Unternehmer
- BFH, 22.05.1987 - III R 212/83
Überschüsse aus der Veräußerung einer Eigentumswohnung als Einkünfte aus …
- FG Niedersachsen, 23.08.2000 - 13 K 316/95
Gewerblicher Grundstückshandel bei zumindest angestrebtem häufigen …
- BFH, 15.07.2004 - III R 37/02
Ungleiche Behandlung aufgeteilte/unaufgeteilte Mehrfamilienhäuser
Bei der Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb einerseits und der nicht steuerbaren Sphäre andererseits ist auf das Gesamtbild der Verhältnisse und auf die Verkehrsanschauung abzustellen (vgl. Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617; vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291; BFH-Urteil vom 20. Februar 2003 III R 10/01, BFHE 201, 515, BStBl II 2003, 510).c) Der Kläger hat sich des Weiteren am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligt; denn er hat sich an den allgemeinen Verkehr mit seiner Verkaufsabsicht über die H-KG gewendet (BFH-Urteil in BFHE 201, 515, BStBl II 2003, 510).
a) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH wird die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb überschritten, wenn nach dem Gesamtbild der Betätigung und unter Berücksichtigung der gerichtsbekannten und nicht beweisbedürftigen Verkehrsauffassung die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten in den Vordergrund tritt (BFH-Urteil in BFHE 201, 515, BStBl II 2003, 510, unter II. 3. a der Gründe, m.w.N.).
Denn die bloße Behauptung, die Objekte hätten nicht veräußert, sondern langfristig durch Vermietung genutzt werden sollen, kann die Beweisanzeichen für eine zumindest bedingte Veräußerungsabsicht nicht widerlegen, die sich aus dem Weiterverkauf innerhalb kurzer Zeit nach dem Erwerb ergeben (BFH-Urteile vom 21. Juni 2001 III R 27/98, BFHE 196, 59, BStBl II 2002, 537, unter II. A. 1. b, und in BFHE 201, 515, BStBl II 2003, 510, unter II. 3. a cc, m.w.N.).
Persönliche oder finanzielle Beweggründe für die Veräußerung von Immobilien sind daher für die Zuordnung zum gewerblichen Bereich oder zum Bereich der Vermögensverwaltung grundsätzlich unerheblich (vgl. BFH-Urteil in BFHE 201, 515, BStBl II 2003, 510, unter II. 3. a cc, m.umf.N.).
Ein solcher objektiver Umstand kann eine langfristige, d.h. über den Regelzeitraum von fünf Jahren hinausgehende Vermietung durch den Kläger selbst sein (BFH-Urteile in BFHE 201, 515, BStBl II 2003, 510;… vom 23. April 1996 VIII R 27/94, BFH/NV 1997, 170, 173, m.w.N.).
- BFH, 17.12.2009 - III R 101/06
Gewerblicher Grundstückshandel bei Wohnungsverkäufen auf Druck der Bank
Bei der Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb einerseits und der nicht steuerbaren Sphäre andererseits ist auf das Gesamtbild der Verhältnisse und auf die Verkehrsanschauung abzustellen (vgl. Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617; vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291; Senatsurteile vom 20. Februar 2003 III R 10/01, BFHE 201, 515, BStBl II 2003, 510; vom 15. Juli 2004 III R 37/02, BFHE 207, 162, BStBl II 2004, 950).Denn die konkreten Anlässe und Beweggründe für den Verkauf - z. B. Ehescheidung, Finanzierungsschwierigkeiten, Krankheit, Gefälligkeit gegenüber Mandanten (Senatsurteil in BFHE 201, 515, BStBl II 2003, 510), ein unerwartet hohes Kaufangebot - sagen im Allgemeinen nichts darüber aus, ob der Steuerpflichtige nicht auch aus anderen Gründen zum Verkauf bereit gewesen wäre und insofern von Anfang an eine zumindest bedingte Veräußerungsabsicht gehabt hatte (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 16. April 1991 VIII R 74/87, BFHE 164, 347, BStBl II 1991, 844;… in BFH/NV 1997, 170, …und vom 29. Oktober 1998 XI R 58/97, BFH/NV 1999, 766).
Die persönlichen oder finanziellen Beweggründe der Veräußerung von Immobilien sind somit für die Zuordnung zum gewerblichen Bereich oder der Vermögensverwaltung nach ständiger Rechtsprechung des BFH grundsätzlich unerheblich (vgl. die Nachweise im Senatsurteil in BFHE 201, 515, BStBl II 2003, 510).
- FG Bremen, 20.10.2016 - 3 K 5/16
Gewerbesteuerpflichtige Einkünfte aus dem Verkauf von bebauten Grundstücken
Dabei sind sämtliche in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang stehende Verkäufe einzubeziehen und alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, und zwar nicht nur die des streitigen Veranlagungszeitraums, sondern die der gesamten überschaubaren Tätigkeit (…BFH-Urteile vom 14. November 1995 VIII R 16/93, BFH/NV 1996, 46, [...] Rz 25 m.w.N.; vom 20. Februar 2003 III R 10/01, BFHE 201, 515 , BStBl II 2003, 510 , [...] Rz 38 m.w.N.).ee) Bei seinem gegen die "Drei-Objekt-Grenze" außerdem erhobenen Einwand, es sei fraglich, ob der Beweis des ersten Anscheins im Steuerrecht überhaupt zulässig sei, übersieht der Kläger, dass die Zahl der veräußerten Objekte und der zeitliche Zusammenhang zwischen Anschaffung und Verkauf nach der Rechtsprechung des BFH nur indizielle Bedeutung für die Feststellung der inneren Tatsache der Veräußerungsabsicht haben (vgl. z.B. BFH, Großer Senat, Beschluss in BFHE 197, 240 , BStBl II 2002, 291 , [...] Rz 38; Urteil in BFHE 201, 515 , BStBl II 2003, 510 , [...] Rz 34 m.w.N.; Vogelgesang, BB 2004, 183, 186 f.; zum Unterschied zwischen Indiz- und Anscheinsbeweis siehe z.B. Sieker, Beihefter DStR 2007, 36, 38 ff.; kritisch differenzierend Heuermann, DStJG 30 (2007), S. 121, 142, 148, nach dessen Auffassung die "Drei-Objekt-Grenze" zwar nicht den Schluss auf eine Veräußerungsabsicht, wohl aber den Schluss auf eine "Umschichtungstätigkeit" und damit einen "Qualitätssprung hin zu einer gewerblichen Tätigkeit" zulässt).
Erklärungen des Steuerpflichtigen, er wolle seine Immobilien lange halten, widerlegen die bedingte Veräußerungsabsicht (bzw. Umschichtungstätigkeit) ebenso wenig wie ein gewerblicher Grundstückshandel durch die Angabe begründet werden kann, es solle mit Grundstücken gehandelt werden (…vgl. BFH-Urteile vom 23. April 1996 VIII R 27/94, BFH/NV 1997, 170, [...] Rz 22 m.w.N.; in BFHE 201, 515 , BStBl II 2003, 510 , [...] Rz 32 m.w.N.; vom 18. August 2009 X R 25/06, BFHE 226, 77, BStBl II 2009, 965, [...] Rz 38 m.w.N.).
Je kürzer der Zeitraum zwischen Anschaffung bzw. Bebauung und Veräußerung ist, desto unwahrscheinlicher ist die Möglichkeit, der Steuerpflichtige habe ursprünglich eine - langfristige - Vermietung oder Selbstnutzung des veräußerten Objekts beabsichtigt und habe diese Planung lediglich wegen unvorhergesehener Umstände aufgeben müssen (BFH-Urteil in BFHE 201, 515 , BStBl II 2003, 510 , [...] Rz 28 m.w.N.).
Ein gewichtiger objektiver Umstand, der gegen eine zumindest bedingte Veräußerungsabsicht (bzw. gegen eine Umschichtungstätigkeit) sprechen kann, liegt in einem vom Steuerpflichtigen selbst abgeschlossenen langfristigen - d.h. auf eine feste Dauer von mehr als fünf Jahren angelegten - Vertrag über die Vermietung zu Wohnzwecken (…ständige BFH-Rechtsprechung, z.B. Urteile vom 23. April 1996 VIII R 27/94, BFH/NV 1997, 170, [...] Rz 22; vom 12. Dezember 2002 III R 20/01, BFHE 200, 388, BStBl II 2003, 297, [...] Rz 24 m.w.N.; in BFHE 201, 515 , BStBl II 2003, 510 , [...] Rz 31 m.w.N.; Heuermann, DStJG 30 (2007), S. 121, 145).
Ebenso ist eine auf längere Dauer angelegte Nutzung des Objektes zu eigenen Wohnzwecken geeignet, die - im Grunde stets bestehende - bedingte Veräußerungsabsicht zu entkräften (BFH-Urteil in BFHE 201, 515 , BStBl II 2003, 510 , [...] Rz 31 m.w.N.).
- BFH, 18.03.2004 - III R 25/02
Gewerblicher Grundstückshandel bei Zwischenschaltung einer GmbH
Soweit der Kläger schließlich von den vier sanierten Wohnungen am 1. Januar 1994 eine Wohnung nur auf unbestimmte Dauer vermietet hat, vermag dieser Umstand nach ständiger Rechtsprechung ebenfalls nicht diese Indizwirkung zu erschüttern (…zum Ganzen BFH-Urteile vom 23. April 1996 VIII R 27/94, BFH/NV 1997, 170, 172 f., m.umf.N.; vom 20. Februar 2003 III R 10/01, BFHE 201, 515, BStBl II 2003, 510, m.w.N.). - BFH, 15.03.2005 - X R 39/03
Gewerblicher Grundstückshandel - Erschließungsunternehmer - Indizwirkung der …
f) Das für die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels erforderliche Merkmal der "Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr" ist auch dann erfüllt, wenn der Eigentümer Grundstücke nur an bestimmte Personen veräußert (vgl. BFH-Urteil vom 20. Februar 2003 III R 10/01, BFH/NV 2003, 998). - FG Köln, 25.09.2003 - 10 K 8101/99
Gewerblicher Grundstückshandel - Veräußerung teilweise erst nach Ablauf der …
a) Unstreitig ist der Kläger hinsichtlich der Grundstücksverkäufe selbständig, nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht tätig geworden und hat sich dabei am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligt (vgl. dazu BFH-Urteil vom 20. Februar 2003 III R 10/01, BFH/NV 2003, 998).Werden hingegen innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs - in der Regel fünf Jahre - zwischen Anschaffung bzw. Errichtung und Verkauf mindestens vier Objekte veräußert, kann von einem gewerblichen Grundstückshandel ausgegangen werden, weil die äußeren Umstände den Schluss zulassen, dass es dem Steuerpflichtigen auf die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung ankam und sein Handeln von Beginn an von einer jedenfalls bedingten Veräußerungsabsicht getragen war, die für die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels hinreicht (BFH-Beschluss vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291; BFH-Urteile vom 20. Februar 2003 III R 10/01, BFH/NV 2003, 998, vom 19. September 2002 X R 160/97, BFH/NV 2003, 890).
Es müssen "eindeutige Anhaltspunkte" gegen eine von Anfang an bestehende Veräußerungsabsicht sprechen (BFH-Beschluss vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 unter III. 5.BFH-Urteil vom 20. Februar 2003 III R 10/01, BFH/NV 2003, 998).
20. Februar 2003 III R 10/01, BFH/NV 2003, 998, vom 23. April 1996 VIII R 27/94, BFH/NV 1997, 170, vom 19. September 2002 X R 160/97, BFH/NV 2003, 890; BFH-Beschluss vom 10. Juli 2002 X B 141/01, BFH/NV 2002, 1453).
Ebenso ist eine auf längere Dauer angelegte Nutzung des Objekts zu eigenen Wohnzwecken geeignet, dass Bestehen einer von Anfang an vorhandenen bedingten Veräußerungsabsicht zu entkräften (BFH-Urteil vom 20. Februar 2003 III R 10/01, BFH/NV 2003, 998).
Denn eine solche Behauptung ist nicht geeignet, die Beweisanzeichen zu widerlegen, die sich aus dem Weiterverkauf innerhalb kurzer Zeit nach dem Erwerb ergeben (BFH-Urteil vom 20. Februar 2003 III R 10/01, BFH/NV 2003, 998).
Entscheidend ist, ob Umstände vorliegen, aus denen sich entweder zweifelsfrei ergibt, dass von Anfang an eine Veräußerungsabsicht fehlte, oder die Umstände derart gewichtig erscheinen, dass einer im Grunde stets bestehenden bedingten Veräußerungsabsicht keine Bedeutung mehr zukommt (BFH-Urteil vom 20. Februar 2003 III R 10/01, BFH/NV 2003, 998;… BFH-Beschlüsse vom 10. Januar 2003 XI B 80/00, BFH/NV 2003, 898 zur angeblich geplanten Eigentumsübertragung auf den Sohn …und vom 10. Juli 2002 X B 141/01, BFH/NV 2002, 1453 zu Eigentumsübertragung aus Anlass der Scheidung von der Ehefrau).
- BFH, 12.07.2007 - X R 4/04
Gewerblicher Grundstückshandel: Bestellung eines Erbbaurechts kein Objekt i.S. …
Das weitere Merkmal "Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr" wäre selbst dann erfüllt, wenn der Kläger die Grundstücke nur an die D-KG veräußern wollte (vgl. hierzu auch BFH-Urteile vom 19. September 2002 X R 51/98, BFHE 201, 19, BStBl II 2003, 394, und vom 20. Februar 2003 III R 10/01, BFHE 201, 515, BStBl II 2003, 510). - BFH, 05.05.2004 - XI R 7/02
Gewerblicher Grundstückshandel: Was zählt zur Drei-Objekt-Grenze?
Der zeitliche Zusammenhang von nicht mehr als fünf Jahren muss sowohl zwischen der Anschaffung bzw. Errichtung und der Veräußerung der Objekte als auch zwischen den Veräußerungen bestehen (zum Verwertungszusammenhang vgl. z.B. BFH-Urteile vom 18. September 1991 XI R 23/90, BFHE 165, 521, BStBl II 1992, 135; vom 16. Oktober 2002 X R 74/99, BFHE 200, 380, BStBl II 2003, 245; vom 20. Februar 2003 III R 10/01, BFHE 201, 515, BStBl II 2003, 510;… Schmidt/Weber-Grellet, a.a.O., § 15 Rdnr. 49).Längerfristig ist eine Vermietung, wenn sie fünf Jahre überschreitet (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 201, 515, BStBl II 2003, 510;… vom 23. April 1996 VIII R 27/94, BFH/NV 1997, 170).
- BFH, 20.03.2013 - X R 38/11
Inhaltliche Bestimmtheit von Gewerbesteuermessbescheiden bei mehreren Betrieben …
Das Merkmal der Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr dient --worauf das FA zu Recht hinweist-- dazu, solche Tätigkeiten aus dem Gewerbebegriff auszuklammern, die zwar von einer Gewinnerzielungsabsicht getragen, jedoch nicht auf einen Leistungs- oder Güteraustausch gerichtet sind (so ausdrücklich BFH-Urteil vom 20. Februar 2003 III R 10/01, BFHE 201, 515, BStBl II 2003, 510, unter II.2.c aa). - BVerwG, 25.08.2011 - 2 C 31.10
Rückforderung; zuviel gezahlte Versorgungsbezüge; Ruhensberechnung; …
Demgegenüber ist die Darlegung des Veräußerers, er habe aufgrund wichtiger, vom eigenen Willen unabhängiger Gründe die ursprüngliche Vermietungsabsicht aufgeben müssen, für die Zuordnung zum gewerblichen Bereich oder zum Bereich der Vermögensverwaltung unerheblich, weil es sich lediglich um die Behauptung persönlicher oder finanzieller Beweggründe für den Verkauf der Immobilie handelt (BFH, Urteil vom 20. Februar 2003 - III R 10/01 - BFHE 201, 515 = NJW 2003, 3078 m.w.N.). - BFH, 29.06.2011 - X R 39/07
Grundsätzlich kein gewerbesteuerbarer Gewinn bei Veräußerung eines Anteils an …
- BFH, 15.03.2005 - X R 51/03
Gewerblicher Grundstückshandel
- BFH, 23.02.2005 - XI R 35/02
Gewerblicher Grundstückshandel - Aufteilung MFH in ETW
- BFH, 22.04.2008 - X B 57/07
Anforderungen an die schlüssige Darlegung von Sachaufklärungsrügen, der …
- FG Hamburg, 22.08.2005 - VI 138/04
Zur bedingten Veräußerungsabsicht einer gewerblich geprägten GbR im Zusammenhang …
- BFH, 16.09.2004 - X R 22/01
Vorbehalt der Nachprüfung; Vorläufigkeitsvermerk
- BFH, 05.05.2004 - XI R 25/03
Gewerblicher Grundstückshandel
- BFH, 18.08.2009 - X R 47/06
Gewerblicher Grundstückshandel
- BFH, 14.01.2004 - IX R 88/00
Gewerblicher Grundstückshandel - Fünf-Jahres-Frist
- FG Düsseldorf, 21.12.2023 - 14 K 1546/22
Grundstückshandel bei städtebaulichem Veräußerungszwang
- FG Nürnberg, 02.08.2007 - IV 139/05
Abgrenzung von privater und gewerblicher Vermögensverwaltung; Voraussetzungen für …
- FG Hamburg, 29.05.2006 - 5 K 117/02
Gewerblicher Grundstückshandel
- BFH, 17.08.2011 - X B 225/10
Revisionszulassung wegen Divergenz - Widerlegung der Veräußerungsabsicht bei …
- BFH, 06.03.2007 - IV B 118/05
NZB: Grundbesitz eines gewerblichen Unternehmens als Umlaufvermögen
- FG Hamburg, 23.03.2006 - II 347/04
Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten eines gewerblichen Grundstückshandels; …
- FG Nürnberg, 29.04.2005 - IV 139/05
Gewerblicher Grundstückshandel einer Personengesellschaft
- BFH, 17.02.2005 - X B 185/03
Gewerblicher Grundstückshandel: langfristige Gewerbevermietung
- FG Baden-Württemberg, 09.05.2003 - 9 K 250/93
Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung ; Drei-Objekt-Grenze ; …
- FG Brandenburg, 14.12.2005 - 2 K 1064/04
Nachhaltigkeit bei der Verpflichtung zur Errichtung von Gebäuden
- BFH, 23.12.2004 - III B 160/03
NZB: Sachaufklärungspflicht - Nichterhebung von Beweisen - Erwerb eines Gebäudes …
- BFH, 04.09.2014 - VIII B 135/13
Einkommen- und gewerbesteuerliche Zuordnung von Lizenzeinnahmen
- BFH, 08.03.2006 - IX R 19/04
Immobilienfonds; Verkaufsgarantie; Einkünfteerzielungsabsicht
- FG Bremen, 03.07.2008 - 1 K 50/07
Voraussetzungen einer Anerkennung von Verlusten aus gewerblichem …
- BFH, 21.08.2007 - X B 32/07
Gewerblicher Grundstückshandel: private Motivationen beim Kauf
- FG Rheinland-Pfalz, 10.03.2004 - 3 K 2585/00
Einkünfteerzielungsabsicht bei Gesellschaftern geschlossener Immobilienfonds
- FG Köln, 18.05.2010 - 1 K 3094/09
Umqualifizierung der Einkünfte auf Gesellschafterebene
- FG Hamburg, 06.02.2019 - 3 K 284/17
Gewerbesteuer: Zugehörigkeit eines Ferienhausgrundstücks zum Umlaufvermögen eines …
- FG Köln, 16.11.2006 - 5 K 2051/02
Höchstrichterliche Kriterien für die Annahme eines gewerblichen …
- BFH, 26.06.2003 - X B 15/03
NZB; kumulative Urteilsbegründung; gewerblicher Grundstückshandel
- FG Rheinland-Pfalz, 22.09.2004 - 3 K 2843/01
Voraussetzungen für die Bewertung der Grundstücksveräußerung als gewerblich; …
- FG Düsseldorf, 07.04.2006 - 12 K 3679/02
Gewerblicher Grundstückshandel; Berufliche Nähe; Grundstücksgeschäfte einer GbR; …
- FG München, 10.03.2008 - 13 K 3694/05
Keine erweiterte Kürzung gem. § 9 Abs. 1 Satz 2 GewStG für eine neben der …
- FG Baden-Württemberg, 09.05.2003 - 9 K 250/03
Gewerblicher Grundstückshandel durch Ankauf und Verkauf unbebauter Grundstücke; …
- FG Sachsen-Anhalt, 08.12.2005 - 1 K 475/99
Gewerblicher Grundstückshandel durch Verkauf von 25 Objekten innerhalb von 9 …
- FG Baden-Württemberg, 14.10.2013 - 10 K 4781/09
Gewerblichkeit der Einkünfte aus der Verwertung eines Urheberrechts an einem …
- FG München, 10.10.2006 - 6 K 4301/04
Zuordnung von Grundstücksobjekten zu den gewerblichen Einkünften
- FG Berlin-Brandenburg, 23.04.2008 - 7 K 9207/04
Gewerblicher Grundstückshandel einer GbR bei Anordnung der Zwangsversteigerung …
- FG Münster, 04.11.2005 - 4 K 2284/01
Besondere Umstände, die auf eine Veräußerungsabsicht schließen lassen
- FG München, 03.06.2019 - 15 K 2481/17
Steuerliche Anerkennung erklärter Verluste aus Gewerbebetrieb
- FG Hamburg, 20.09.2011 - 2 K 64/11
Kein gewerbesteuerrechtlich begünstigter Veräußerungsgewinn
- FG München, 31.03.2010 - 10 K 3596/08
Gewerblicher Grundstückshandel bei kurzfristiger Eigennutzung des Objekts
- FG München, 10.11.2008 - 13 K 3694/05
Ausschließlichkeit der Grundstücksnutzung und Grundstücksverwaltung als …