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   BFH, 13.03.2003 - VII B 196/02   

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BFH, 13.03.2003 - VII B 196/02 (https://dejure.org/2003,927)
BFH, Entscheidung vom 13.03.2003 - VII B 196/02 (https://dejure.org/2003,927)
BFH, Entscheidung vom 13. März 2003 - VII B 196/02 (https://dejure.org/2003,927)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    FGO § 56; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116; ; FGO § 126 Abs. 4; ; FGO § 142; ; VwZG § 15 Abs. 1 Buchst. a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit einer öffentlichen Zustellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Frist für Nachholung der Begründung der Beschwerde; Zustellung des Beschlusses über Gewährung von Prozesskostenhilfe ; Verfahren der Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision; Entscheidung über zulässige Klage durch Prozessurteil als Verfahrensmangel ; Unrichtige ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Nach Gewährung von Prozesskostenhilfe für Nichtzulassungsbeschwerde

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 201, 425
  • NVwZ-RR 2004, 461
  • BB 2003, 1219
  • BStBl II 2003, 609
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 17.04.2002 - 3 B 137.01

    Begründungsfrist, Gewährung von Prozesskostenhilfe für Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 13.03.2003 - VII B 196/02
    Das kann aber hier dahinstehen, weil dem Kläger nicht --durch gesonderten Beschluss-- Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der versäumten Beschwerdeeinlegungsfrist gewährt worden ist, durch welche Entscheidung eine solche richterrechtlich begründete Frist allenfalls hätte in Lauf gesetzt werden können (vgl. insoweit BVerwG, Beschluss vom 17. April 2002 3 B 137.01, Deutsches Verwaltungsblatt --DVBl-- 2002, 1050).

    Aufgrund ähnlicher Überlegungen, wie sie dieser Rechtsprechung zugrunde liegen, hat aber das BVerwG in der vorgenannten Entscheidung in DVBl 2002, 1050 angenommen, dass dann, wenn ein Wiedereinsetzungsbeschluss hinsichtlich der Beschwerdeeinlegungsfrist nicht ergeht, einem im PKH-Verfahren erfolgreichen Rechtsmittelführer die vollständige Begründungsfrist --d.h. eine Frist von zwei Monaten-- verbleiben müsse, wobei diese Frist mit der Zustellung des PKH-Beschlusses zu laufen beginne.

  • LSG Hessen, 13.03.2000 - L 10 AL 1429/97

    Öffentliche Zustellung - Urteil - Postfachanschrift

    Auszug aus BFH, 13.03.2003 - VII B 196/02
    Der einmalige Fehlschlag eines Zustellversuchs an dieser Adresse (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Urteil vom 31. Mai 2000 4 A 74/99; hingegen Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 13. März 2000 L 10 AL 1429/97, beide unveröffentlicht) rechtfertigte dies, wie ausgeführt, nicht.
  • OVG Brandenburg, 31.05.2000 - 4 A 74/99

    Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte und eines

    Auszug aus BFH, 13.03.2003 - VII B 196/02
    Der einmalige Fehlschlag eines Zustellversuchs an dieser Adresse (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Urteil vom 31. Mai 2000 4 A 74/99; hingegen Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 13. März 2000 L 10 AL 1429/97, beide unveröffentlicht) rechtfertigte dies, wie ausgeführt, nicht.
  • BFH, 01.02.2000 - VII B 202/99

    Zurücknahme der Referenzmenge; Eingriff in Rechte Dritter

    Auszug aus BFH, 13.03.2003 - VII B 196/02
    Nach der ständigen Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes stellt es einen Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO dar, wenn über eine in Wahrheit zulässige Klage nicht zur Sache, sondern durch Prozessurteil entschieden wird (vgl. u.a. Entscheidungen des BFH vom 1. Februar 2002 VII B 202/99, BFH/NV 2000, 960; vom 16. November 1993 VIII R 7/93, BFH/NV 1994, 891; vom 15. Januar 1992 IV B 168/90, BFH/NV 1992, 613, und vom 24. September 1985 IX R 47/83, BFHE 145, 299, BStBl II 1986, 268; Beschlüsse des BVerwG vom 31. August 1999 3 B 57.99, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht-Rechtsprechungs-Report --NVwZ-RR-- 2000, 259, und vom 4. Juli 1968 8 B 110.67, BVerwGE 30, 111).
  • BAG, 19.09.1983 - 5 AZN 446/83

    Prozeßkostenhilfe - Beschwerdefrist - Begründung - Versäumnis - Wiedereinsetzung

    Auszug aus BFH, 13.03.2003 - VII B 196/02
    Allenfalls könnte unbeschadet dieser Unabhängigkeit der Beschwerdebegründungsfrist von dem Lauf der Beschwerdefrist in Betracht kommen, einem Kläger, dem wegen der Versäumung der Beschwerdeeinlegungsfrist Wiedereinsetzung gewährt worden ist, in Fortentwicklung der den Fristvorschriften des § 116 FGO zugrunde liegenden Rechtsgedanken im Anschluss an die Zustellung des Beschlusses, durch den dieses geschehen ist, eine Frist von einem weiteren Monat für die Begründung der Beschwerde einzuräumen (so Bundesverwaltungsgericht --BVerwG--, Beschluss vom 18. März 1992 5 B 29.92, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht --NVwZ-- 1992, 974; Bundesarbeitsgericht --BAG--, Beschluss vom 19. September 1983 5 AZN 446/83, BAGE 43, 297; Bundessozialgericht --BSG--, Beschluss vom 20. Oktober 1977 1 BA 55/77, SozR 1500 § 164 Nr. 9; Pietzner in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Verwaltungsgerichtsordnung, § 133 Rdnr. 62).
  • BFH, 01.12.1986 - GrS 1/85

    Revision - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Frist - Antrag auf

    Auszug aus BFH, 13.03.2003 - VII B 196/02
    Nach dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 1. Dezember 1986 GrS 1/85 (BFHE 148, 414, BStBl II 1987, 264) kann Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist nur erlangt werden, wenn innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist die Revisionsbegründung eingereicht wird; diese Prozesshandlung könne nicht durch die Anbringung eines Antrags auf Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist ersetzt werden.
  • BFH, 16.11.1993 - VIII R 7/93

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Prozessvollmacht

    Auszug aus BFH, 13.03.2003 - VII B 196/02
    Nach der ständigen Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes stellt es einen Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO dar, wenn über eine in Wahrheit zulässige Klage nicht zur Sache, sondern durch Prozessurteil entschieden wird (vgl. u.a. Entscheidungen des BFH vom 1. Februar 2002 VII B 202/99, BFH/NV 2000, 960; vom 16. November 1993 VIII R 7/93, BFH/NV 1994, 891; vom 15. Januar 1992 IV B 168/90, BFH/NV 1992, 613, und vom 24. September 1985 IX R 47/83, BFHE 145, 299, BStBl II 1986, 268; Beschlüsse des BVerwG vom 31. August 1999 3 B 57.99, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht-Rechtsprechungs-Report --NVwZ-RR-- 2000, 259, und vom 4. Juli 1968 8 B 110.67, BVerwGE 30, 111).
  • BFH, 16.05.2002 - VII S 22/01

    Öffentliche Zustellung

    Auszug aus BFH, 13.03.2003 - VII B 196/02
    Der beschließende Senat hat dem Kläger auf dessen Antrag Prozesskostenhilfe (PKH) für das Verfahren der Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision in diesem Urteil bewilligt, welches einleiten zu wollen dieser ankündigte (Beschluss des Senats vom 16. Mai 2002 VII S 22/01 (PKH), BFH/NV 2002, 1167).
  • BFH, 06.06.2000 - VII R 55/99

    Bekanntgabe durch öffentliche Zustellung

    Auszug aus BFH, 13.03.2003 - VII B 196/02
    Wie der beschließende Senat zuletzt in seinem Urteil vom 6. Juni 2000 VII R 55/99 (BFHE 192, 200, BStBl II 2000, 560) im Anschluss an die ständige höchstrichterliche Rechtsprechung hervorgehoben hat, ist die öffentliche Zustellung nur als letztes Mittel der Bekanntgabe einer Entscheidung dann zulässig, wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, dem Empfänger ein Schriftstück in anderer Weise zu übermitteln.
  • BFH, 06.02.1992 - V R 38/85

    Rüge der Verweigerung rechtlichen Gehörs - Rechtspflicht zur Aufhebung und

    Auszug aus BFH, 13.03.2003 - VII B 196/02
    Das schließt die Anwendung des § 126 Abs. 4 FGO aus (vgl. BFH-Urteil vom 6. Februar 1992 V R 38/85, BFH/NV 1993, 102; BFH-Beschluss vom 8. April 1998 VIII R 32/95, BFHE 186, 102, BStBl II 1998, 676, mit Nachw.).
  • BFH, 08.04.1998 - VIII R 32/95

    Vorlage an den Großen Senat zu den Anforderungen an eine schlüssige Rüge der

  • BFH, 15.01.1992 - IV B 168/90

    Bedeutung eines hilfsweisen Eingehens auf die Begründetheit einer Klage

  • BFH, 17.05.1990 - X S 2/90

    Rechtmäßigkeit der Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung

  • BFH, 24.09.1985 - IX R 47/83

    Finanzgerichtsverfahren - Klagefrist - Rüge - Rechtshängigkeit

  • BFH, 16.12.2002 - VII B 99/02

    Nachweispflichten bei Wiedereinsetzungsantrag

  • BSG, 20.10.1977 - 1 BA 55/77

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Nichtzulassungsbeschwerde - Versäumen der

  • BVerwG, 31.08.1999 - 3 B 57.99

    Verfahrensfehler, gerichtlicher; gerichtlicher Verfahrensmangel; Bezeichnung

  • BVerwG, 04.07.1968 - VIII B 110.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Verfahrensmängel als Zulassungsgrund im

  • BVerwG, 18.03.1992 - 5 B 29.92

    Beschwerdebegründungsfrist - Wiedereinsetzung - Versäumung der

  • BGH, 31.10.2018 - I ZR 20/18

    Anforderungen an die Feststellung der Voraussetzungen für eine öffentliche

    Dieser Gedanke rechtfertigt es aber nicht, vor der öffentlichen Zustellung eines Versäumnisurteils entgegen dem Gesetzeswortlaut des § 185 Nr. 2 ZPO von einem Zustellversuch an die im Handelsregister angegebene Geschäftsanschrift abzusehen, weil eine Zustellung an diese Anschrift über ein halbes Jahr zuvor im Rahmen der Zustellung der Klageschrift erfolglos geblieben war (vgl. auch BFH, Beschluss vom 13. März 2003 - VII B 196/02, NVwZ-RR 2004, 461, 462 f. [juris Rn. 22 f.]).
  • BGH, 22.02.2024 - V ZR 117/23
    Insbesondere lässt sich aus dem einmaligen Fehlschlag einer Zustellung (hier: des Protokolls einer Eigentümerversammlung der Klägerin im August 2021), für die es erfahrungsgemäß verschiedene Gründe geben kann, nicht schlussfolgern, dass der Beklagte unbekannten Aufenthalts war (vgl. BFHE 201, 425, 431).
  • BGH, 11.06.2008 - XII ZB 184/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Beantragung von Prozesskostenhilfe zur

    Zum anderen wurde erwogen, mit der Zustellung der Prozesskostenhilfeentscheidung die volle Rechtsmittelbegründungsfrist in Lauf zu setzen (Senatsbeschluss vom 9. Juli 2003 - XII ZB 147/02 - FamRZ 2003, 1462, 1464; ähnlich BVerwG NVwZ 2002, 992, 993 und BFHE 201, 425, 428 ff.).
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