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   BFH, 14.12.2004 - IX R 1/04   

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https://dejure.org/2004,589
BFH, 14.12.2004 - IX R 1/04 (https://dejure.org/2004,589)
BFH, Entscheidung vom 14.12.2004 - IX R 1/04 (https://dejure.org/2004,589)
BFH, Entscheidung vom 14. Dezember 2004 - IX R 1/04 (https://dejure.org/2004,589)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; EStG § 21 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Abs. 2 S. 2
    Mietvertrag auf bestimmte Zeit bedingt nicht stets befristete Vermietertätigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Mietvertrag auf bestimmte Zeit bedingt nicht stets befristete Vermietertätigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Befristete Vermietertätigkeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verbilligte Vermietung auf Zeit an nahen Angehörigen nicht ohne weiteres Liebhaberei ? Für auf Dauer angelegte Vermietungstätigkeit vor allem tatsächliches Verhalten maßgebend ? Aufspaltung der Nutzungsüberlassung in entgeltlichen und unentgeltlichen Teil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Befristete Vermietung steht nicht im Widerspruch zur Gewinnerzielungsabsicht!

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorliegen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Annahme der Erwirtschaftung eines Einnahmeüberschusses bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit; Begriff einer "auf Dauer" angelegten Vermietungstätigkeit

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Verbilligte Miete für den Sohn verhindert noch nicht die Gewinnerzielungsabsicht

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 3 (Leitsatz)

    Vermietung versus fehlende Gewinnerzielungsabsicht

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Befristete Vermietung unschädlich

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 21 Abs 1 Nr 1, EStG § 2 Abs 1 Nr 6
    Angehörige; Einkünfteerzielungsabsicht; Mietverhältnis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 208, 235
  • NZM 2005, 313
  • BB 2005, 369 (Ls.)
  • DB 2005, 425
  • BStBl II 2005, 211
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 09.07.2002 - IX R 57/00

    Einkunftserzielungsabsicht bei befristeter Vermietung

    Auszug aus BFH, 14.12.2004 - IX R 1/04
    Eine Vermietungstätigkeit ist auf Dauer angelegt, wenn sie nach den bei Beginn der Vermietung ersichtlichen Umständen keiner Befristung unterliegt (BFH-Urteil vom 9. Juli 2002 IX R 57/00, BFHE 199, 422, BStBl II 2003, 695).

    Deshalb hat der BFH als Indiz gegen die Absicht einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit nicht allein auf die Befristung des Vertrags abgestellt, sondern entscheidend auf den Umstand, dass bereits im Mietvertrag die Befristung mit einer ausdrücklich erklärten Selbstnutzungsabsicht (BFH-Urteil in BFHE 199, 422, BStBl II 2003, 695) oder Verkaufsabsicht (BFH-Urteil vom 4. Dezember 2001 IX R 70/98, BFH/NV 2002, 635) verknüpft wird.

  • BFH, 28.06.2002 - IX R 68/99

    Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 14.12.2004 - IX R 1/04
    Für eine auf Dauer angelegte Vermietungstätigkeit spricht vor allem, dass sich der Steuerpflichtige tatsächlich so verhält und seine Wohnung nach Ablauf der ausbedungenen Mietzeit wiederum vermietet oder den befristeten Vertrag verlängert (vgl. zur Berücksichtigung späterer Umstände BFH-Urteil vom 28. Juni 2002 IX R 68/99, BFHE 199, 380, BStBl II 2002, 699).

    Der Senat verweist bezüglich der Nebenabreden auf sein Urteil in BFHE 199, 380, BStBl II 2002, 699.

  • BFH, 04.12.2001 - IX R 70/98

    Mietwohngrundstück; Überschuss-Erzielungsabsicht; auf Dauer angelegte Vermietung

    Auszug aus BFH, 14.12.2004 - IX R 1/04
    Deshalb hat der BFH als Indiz gegen die Absicht einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit nicht allein auf die Befristung des Vertrags abgestellt, sondern entscheidend auf den Umstand, dass bereits im Mietvertrag die Befristung mit einer ausdrücklich erklärten Selbstnutzungsabsicht (BFH-Urteil in BFHE 199, 422, BStBl II 2003, 695) oder Verkaufsabsicht (BFH-Urteil vom 4. Dezember 2001 IX R 70/98, BFH/NV 2002, 635) verknüpft wird.
  • BFH, 09.07.2002 - IX R 47/99

    Einkunftserzielungsabsicht bei befristeter Vermietung

    Auszug aus BFH, 14.12.2004 - IX R 1/04
    Das FG muss aber alle feststehenden Indizien in eine Gesamtwürdigung einbeziehen (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO, vgl. dazu z.B. BFH-Urteil vom 9. Juli 2002 IX R 47/99, BFHE 199, 417, BStBl II 2003, 580, m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 25.07.2003 - 12 K 41/98

    Einkunftserzielungsabsicht bei befristeter Vermietung; Einkommensteuer 1996

    Auszug aus BFH, 14.12.2004 - IX R 1/04
    Das FG wies die Klage in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 1120 veröffentlichten Urteil dann aber mangels Einkünfteerzielungsabsicht der Kläger ab.
  • BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 14.12.2004 - IX R 1/04
    Kommt es danach zu einer Prognose, mit der die Einkünfteerzielungsabsicht zu überprüfen ist, so muss diese den Maßstäben entsprechen, die der BFH in seinem Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00 (BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726) aufgestellt hat.
  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 14.12.2004 - IX R 1/04
    Nach dem Regelungszweck des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ist bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige beabsichtigt, einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften; die Einkünfteerzielungsabsicht kann insoweit nur in Ausnahmefällen verneint werden (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. September 1997 IX R 80/94, BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771).
  • BFH, 04.08.2003 - IX R 56/02

    VuV; verbilligte Vermietung; Einkünfteerzielungsabsicht

    Auszug aus BFH, 14.12.2004 - IX R 1/04
    Dabei wird es hinsichtlich der Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei der hier gegebenen Sachlage die Rechtsprechung des BFH zur verbilligten Vermietung zu beachten haben (BFH-Urteil vom 5. November 2002 IX R 48/01, BFHE 201, 46, BStBl II 2003, 646), die zu einer Aufspaltung des zivilrechtlich einheitlichen Rechtsgeschäfts in einen steuerbaren entgeltlichen und in einen nicht steuerbaren unentgeltlichen Teil führen kann (BFH-Urteile vom 22. Juli 2003 IX R 59/02, BFHE 202, 566, BStBl II 2003, 806, und vom 4. August 2003 IX R 56/02, BFH/NV 2004, 39, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 05.11.2002 - IX R 48/01

    Überschusserzielungsabsicht bei verbilligten Vermietungen

    Auszug aus BFH, 14.12.2004 - IX R 1/04
    Dabei wird es hinsichtlich der Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei der hier gegebenen Sachlage die Rechtsprechung des BFH zur verbilligten Vermietung zu beachten haben (BFH-Urteil vom 5. November 2002 IX R 48/01, BFHE 201, 46, BStBl II 2003, 646), die zu einer Aufspaltung des zivilrechtlich einheitlichen Rechtsgeschäfts in einen steuerbaren entgeltlichen und in einen nicht steuerbaren unentgeltlichen Teil führen kann (BFH-Urteile vom 22. Juli 2003 IX R 59/02, BFHE 202, 566, BStBl II 2003, 806, und vom 4. August 2003 IX R 56/02, BFH/NV 2004, 39, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 14.12.2004 - IX R 1/04
    Die noch indifferente Überlegung einer möglichen Selbstnutzung, die der Vermieter --nur für sich-- in Betracht zieht, ist steuerrechtlich nicht anders zu bewerten als eine stets bestehende bedingte Veräußerungsabsicht (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C. III. 5., 1. Abs. a.E.).
  • BFH, 22.07.2003 - IX R 59/02

    Teilentgeltliche Vermietung

  • BFH, 20.06.2012 - X R 42/11

    Nachweis der Investitionsabsicht bei neugegründeten Betrieben - Berücksichtigung

    So hat der BFH bei der Beurteilung, ob ein Steuerpflichtiger mit der erforderlichen Einkunftserzielungs"absicht" gehandelt hat, häufig auch die weitere Entwicklung nach den jeweiligen Streitjahren herangezogen (vgl. BFH-Urteil vom 18. März 1976 IV R 113/73, BFHE 118, 447, BStBl II 1976, 485: für die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht in den Jahren 1959 bis 1962 wird auch die Entwicklung bis ins Jahr 1973 betrachtet; ausdrücklich für eine in die Zukunft gerichtete Beurteilung in diesen Fällen auch BFH-Urteil vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289, unter 2.d; zur Einkunftserzielungsabsicht bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ferner BFH-Urteile vom 14. Dezember 2004 IX R 1/04, BFHE 208, 235, BStBl II 2005, 211, unter II.1.a, und vom 31. Juli 2007 IX R 30/05, BFH/NV 2008, 202, beide m.w.N.).
  • FG Köln, 21.09.2011 - 9 K 4205/09

    Einkünfteerzielungsabsicht bei befristeter Vermietung

    Bezogen auf die vorliegend allein in Betracht kommende Vermögensart Vermietung und Verpachtung (§§ 2 Abs. 1 Nr. 6, 21 EStG) folgt hieraus, dass eine Vermietungstätigkeit dieser Einkunftsart nur dann zuzurechnen ist, wenn der Vermieter die Absicht hat, auf die Dauer der Vermögensnutzung einen Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwirtschaften (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 5. September 2000 IX R 33/97, BStBl II 2000, 676, vom 14. Dezember 2004 IX R 1/04, BStBl II 2005, 211, und BFH in BStBl II 2002, 726).

    a) Nach dem Regelungszweck des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige beabsichtigt, einen Einnahmeüberschuss zu erzielen, selbst wenn sich über einen längeren Zeitraum Werbungskostenüberschüsse ergeben; die Einkünfteerzielungsabsicht kann insoweit nur in Ausnahmefällen verneint werden (BFH-Urteil vom 30. September 1997 IX R 80/94, BStBl II 1998, 771, sowie BFH in BStBl II 2002, 726, und BStBl II 2005, 211).

    b) Ist - wie im Streitfall - der zugrunde liegende Mietvertrag auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen, lässt sich indes aus diesem Umstand allein noch keine (steuerrechtlich bedeutsame) Befristung der Vermietungstätigkeit herleiten (BFH in BStBl II 2005, 211, und in BFH/NV 2007, 1847, sowie BFH-Beschluss vom 24. Februar 2010 IX B 53/09, BFH/NV 2010, 1098).

    Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnis ist nach der Rechtsprechung des BFH nicht allein auf die mietvertragliche Befristung abzustellen, sondern auch und insbesondere darauf, dass diese Befristung bereits im Mietvertrag mit einer ausdrücklich erklärten Verkaufs- oder Selbstnutzungsabsicht verknüpft wird (BFH in BStBl II 2003, 695, und in BStBl II 2005, 211).

    Für eine auf Dauer angelegte Vermietungstätigkeit spricht demgegenüber vor allem, dass der Steuerpflichtige sich tatsächlich entsprechend verhält und seine Immobilie nach Ablauf der vertraglich ausbedungenen Mietzeit erneut vermietet oder den vorhandenen (befristeten) Mietvertrag verlängert (BFH in BStBl II 2002, 699, und in BStBl II 2005, 211).

    Denn der BFH sieht in dem Umstand, dass eine Immobilie innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs (von in der Regel fünf Jahren) seit ihrer Anschaffung wieder veräußert oder selbst genutzt wird, ein - allerdings widerlegbares - Indiz, das gegen eine auf Dauer angelegte Vermietungstätigkeit spricht (BFH in BStBl II 2002, 699, und in BStBl II 2005, 211).

  • BFH, 28.10.2008 - IX R 1/07

    Zum Nachweis der Einkünfteerzielungsabsicht bei einer nach Selbstnutzung leer

    Entgegen der Revision hat das FG alle feststehenden Indizien und auch spätere Umstände in seine Gesamtwürdigung einbezogen (vgl. dazu BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004 IX R 1/04, BFHE 208, 235, BStBl II 2005, 211, unter II. 1. a, m.w.N.).
  • BFH, 07.07.2005 - IX R 38/03

    Abstandszahlungen an Mieter bei beabsichtigter Selbstnutzung keine Werbungskosten

    Dabei wird das FG vor allen Dingen zu berücksichtigen haben, wie sich der Kläger tatsächlich verhalten hat (vgl. dazu BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004 IX R 1/04, BFHE 208, 235, BStBl II 2005, 211).
  • BFH, 12.05.2009 - IX R 46/08

    Fehlerhafte Gesamtwürdigung bei (Darlehens-)Verträgen zwischen nahe stehenden

    Hierbei wird es angesichts der tatsächlichen Durchführung der Verträge als späteren Umstand (vgl. BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004 IX R 1/04, BFHE 208, 235, BStBl II 2005, 211, unter II. 1. a a.E.) auch würdigen müssen, dass die Parteien nach Erkennen der Unwirksamkeit zeitnah darauf hingewirkt haben, eine Genehmigung durch den Ergänzungspfleger zu erreichen und sich im Übrigen auch künftig tatsächlich so verhalten haben, wie sie es von vornherein untereinander vereinbart hatten.
  • FG Niedersachsen, 25.02.2020 - 9 K 112/18

    Möglichkeit der Änderung eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheides

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (vgl. Urteile des BFH vom 14. Dezember 2004 IX R 1/04, BFHE 208, 235, BStBl II 2005, 211, und vom 10. Oktober 2000 IX R 52/97, BFH/NV 2001, 587, m. w. N.).

    Ob im Einzelfall Indizien gegen die Einkünfteerzielungsabsicht sprechen, ist eine Frage der Tatsachenfeststellung und Beweiswürdigung, die dem FG obliegt (BFH-Urteile in BFHE 208, 235, BStBl II 2005, 211, und vom 9. Juli 2002 IX R 57/00, BFHE 199, 422, BStBl II 2003, 695, m. w. N.).

  • BFH, 22.01.2013 - IX R 13/12

    Einkünfteerzielung bei Mietvertragsübernahme - Keine Zurechnung der

    Zwar folgt aus einem auf eine bestimmte Zeit eingegangenen Mietvertrag allein noch nicht eine (steuerrechtlich bedeutsame) Befristung der Vermietungstätigkeit (BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004 IX R 1/04, BFHE 208, 235, BStBl II 2005, 211).
  • BFH, 19.12.2007 - IX R 50/07

    Bindungswirkung der steuerrechtlichen Einordnung von Planungskosten als

    Bei der Prüfung der für diese innere Tatsache sprechenden objektiven Umstände (Beweisanzeichen) sind nicht --wie das FG meint-- nur die Verhältnisse des Streitjahres 2002 zugrunde zu legen, sondern auch künftige Entwicklungen zu beachten (ständige Rechtsprechung, siehe dazu z.B. BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004 IX R 1/04, BFHE 208, 235, BStBl II 2005, 211, unter II. 1. a, a.E., m.w.N.).
  • BFH, 26.11.2008 - IX R 67/07

    Grundstücksbezogene Prüfung des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG

    Es ist revisionsrechtlich auch nicht zu beanstanden, wenn das FG trotz der späteren, im Jahr 2005 fertig gestellten Bebauung des Grundstücks mit einem Mietobjekt (zur Berücksichtigung späterer Umstände als Beweisanzeichen vgl. BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004 IX R 1/04, BFHE 208, 235, BStBl II 2005, 211) aufgrund der Ausführungen des Klägers im Einspruchsverfahren und der fehlenden Anschlüsse des unbebauten Grundstücks nicht feststellen konnte, dass der Kläger in den Streitjahren zur Bebauung und dauerhaften Vermietung entschlossen gewesen war.
  • BFH, 02.04.2008 - IX R 63/07

    Keine befristete Vermietungstätigkeit bei bloß indifferenten Überlegungen einer

    Eine noch indifferente Überlegung einer möglichen Selbstnutzung, die der Vermieter -nur für sich- in Betracht zieht, ist steuerrechtlich nicht anders zu bewerten als eine stets bestehende bedingte Veräußerungsabsicht (BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004 IX R 1/04, BFHE 208, 235, BStBl II 2005, 211).
  • FG Baden-Württemberg, 25.04.2017 - 5 K 763/15

    Vorweggenommene Werbungskosten des Eigentümers nach Kauf eines

  • FG Saarland, 23.05.2006 - 1 K 443/02

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietungseinkünften trotz längerem Leerstand (§§

  • FG Saarland, 17.12.2008 - 1 K 2011/04

    Einkommensteuer; Schätzung bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG;

  • BFH, 18.01.2006 - IX R 18/04

    Kurzfristige Veräußerung Indiz gegen Einkünfteerzielungsabsicht

  • BFH, 25.06.2009 - IX R 24/07

    Einbeziehung von Sonderabschreibungen in Totalüberschussprognose bei befristeter

  • BFH, 20.08.2010 - IX B 41/10

    Zur verlängerten Festsetzungsfrist wegen Steuerhinterziehung bei Eheleuten -

  • FG Hamburg, 04.11.2005 - I 69/05

    Einkommensteuer: Auf Dauer angelegte Vermietung bei zwischenzeitlicher

  • FG Bremen, 13.08.2007 - 4 K 139/04

    Anerkennung von aus einer Vermietung und Verpachtung entstandenen Verlusten in

  • BFH, 10.05.2006 - IX R 35/05

    VuV; Totalüberschussprognose

  • BFH, 24.02.2010 - IX B 53/09

    Einkünfteerzielungsabsicht bei befristetem Mietvertrag - Vermietungsabsicht und

  • BFH, 29.05.2008 - IX R 46/06

    Zur Einkünfteerzielungsabsicht des Vertretenen bei gesetzlicher Vertretung

  • BFH, 20.01.2009 - IX R 49/07

    Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei einer auf 11 Jahre ausgerichteten

  • BFH, 09.10.2008 - IX R 54/07

    Zu einer widersprüchlichen und rechtsfehlerhaften Würdigung der

  • FG Nürnberg, 25.06.2009 - 4 K 1561/07

    Typisierende Annahme der Einnahmeüberschusserzielungsabsicht bei Einkünften aus

  • FG München, 17.09.2009 - 5 K 942/07

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung einer Gewerbeimmobilie; Werbungskosten

  • FG Niedersachsen, 28.03.2007 - 3 K 11074/04

    Berücksichtigungsfähigkeit eines durch eine zeitlich begrenzte Vermietung

  • BFH, 08.03.2006 - IX R 19/04

    Immobilienfonds; Verkaufsgarantie; Einkünfteerzielungsabsicht

  • FG Hessen, 15.02.2006 - 5 K 4231/02

    Vermietung und Verpachtung; Einkünfteerzielungsabsicht; Vermietungsabsicht;

  • BFH, 17.08.2005 - IX R 69/03

    Gesamtplanrechtsprechung - Kaufvertrag zwischen Angehörigen

  • FG Rheinland-Pfalz, 27.04.2005 - 3 K 1458/01

    Einkünfteerzielungsabsicht eines Immobilienfonds in der Rechtsform einer KG

  • BFH, 04.11.2009 - IX B 166/09

    Rügeverzicht - Parteivernehmung - Würdigung der Einkünfteerzielungsabsicht

  • FG München, 13.12.2007 - 11 K 133/03

    Übergang zur linearen Absetzung für Abnutzung (Afa) bei Einlage eines Gebäudes in

  • BFH, 28.02.2007 - IX B 161/06

    NZB: VuV, Einkünfteerzielungsabsicht

  • FG Hessen, 13.11.2006 - 5 K 278/03

    Vermietung und Verpachtung; Ferienheim; Vorweggenommene Werbungskosten;

  • FG Düsseldorf, 17.12.2008 - 1 K 4861/07

    Wesentliches Merkmal der Einkünfteerzielungsabsicht bei Erwerbstätigkeit bzw.

  • FG Hessen, 07.04.2006 - 5 K 2287/02

    Vermietung und Verpachtung; Abzugsbeschränkung; Arbeitszimmer; Häusliches

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