Rechtsprechung
   BFH, 24.06.2004 - III R 50/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,867
BFH, 24.06.2004 - III R 50/01 (https://dejure.org/2004,867)
BFH, Entscheidung vom 24.06.2004 - III R 50/01 (https://dejure.org/2004,867)
BFH, Entscheidung vom 24. Juni 2004 - III R 50/01 (https://dejure.org/2004,867)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,867) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1; EigZulG § 2 Abs. 1 Satz 1, § 9 Abs. 2 Satz 3

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1; EigZulG § 2 Abs. 1 Satz 1, § 9 Abs. 2 Satz 3
    Eigenheimzulageberechtigung des Nießbrauchers

  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1; EigZulG § 2 Abs. 1 Satz 1, § 9 Abs. 2 Satz 3

  • Judicialis

    AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1; ; EigZulG § 2 Abs. 1 Satz 1; ; EigZulG § 9 Abs. 2 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des Nießbrauchers auf Eigenheimzulage bei Beteiligung an den Anschaffungskosten und Herstellungskosten eines bebauten Grundstücks

  • datenbank.nwb.de

    Anspruch des Nießbrauchers auf EigZ

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anspruch des Nießbrauchers auf Eigenheimzulage

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bestellung eines Nießbrauchs für die Tochter an dem dem Vater gehörenden Grundstück ? Beteiligung der Tochter an den Anschaffungskosten des Grundstücks ? Wirtschaftliches Eigentum ? Förderungsbetrag entsprechend wirtschaftlichem Eigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Begriff des wirtschaftlichen Eigentümers eines Grundstücks; Inanspruchnahme des Fördergrundbetrags der Eigenheimzulage durch einen Nießbraucher; Rechtsfolgen eines Nießbrauchs auf Lebenszeit an einem im Eigentum eines Dritten stehenden bebauten Grundstücks; Rechtsfolgen ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Nießbrauch - Wirtschaftliches Miteigentum und EigZul

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EigZulG § 2 Abs 1, AO 1977 § 39 Abs 2 Nr 1
    Nießbrauch; Wirtschaftliches Eigentum

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 206, 551
  • NZM 2005, 714 (Ls.)
  • BB 2004, 2398 (Ls.)
  • BB 2004, 2452
  • DB 2005, 146 (Ls.)
  • DB 2007, 32
  • BStBl II 2005, 80
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 27.11.1996 - X R 92/92

    Wirtschaftliches Eigentum bei Bauten auf fremdem Grund und Boden, wenn vor

    Auszug aus BFH, 24.06.2004 - III R 50/01
    Die Anwendung des § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 erfordert deshalb nach der Rechtsprechung die Bildung von Fallgruppen und "deren wertende Zuordnung" (BFH-Urteile vom 27. November 1996 X R 92/92, BFHE 182, 104, BStBl II 1998, 97; vom 28. Juli 1999 X R 38/98, BFHE 190, 139, BStBl II 2000, 653, und vom 14. Mai 2002 VIII R 30/98, BFHE 199, 181, BStBl II 2002, 741).

    Der Streitfall liegt insoweit anders als der Fall des BFH-Urteils in BFHE 182, 104, BStBl II 1998, 97), auf das sich die Klägerin bezieht.

    Mit dem Fall der Vereinbarung der Mietzeit nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts ist die Einräumung eines Nutzungsrechts für unbestimmte Zeit nicht vergleichbar (BFH-Urteil in BFHE 182, 104, BStBl II 1998, 97).

    Hat der Nutzungsberechtigte die Kosten für das von ihm allein genutzte bebaute Grundstück nur anteilig getragen und hat er deshalb für den Fall der Nutzungsbeendigung nur Anspruch auf Ersatz des anteiligen Verkehrswertes, entsteht wirtschaftliches Eigentum nur entsprechend der Beteiligungsquote (BFH-Urteile in BFHE 182, 104, BStBl II 1998, 97; in BFHE 196, 151, BStBl II 2002, 278, und vom 18. Juli 2001 X R 27/00, BFH/NV 2002, 168; vgl. auch Fischer, a.a.O., § 39 AO 1977 Rz. 7 a).

  • BFH, 18.07.2001 - X R 23/99

    Wohneigentumsförderung bei wirtschaftlichem Eigentum

    Auszug aus BFH, 24.06.2004 - III R 50/01
    Das wird angenommen, wenn der Nutzungsberechtigte, der die Kosten für die Wohnung getragen hat, aufgrund eindeutiger im Voraus getroffener und tatsächlich durchgeführter Vereinbarungen die wirtschaftliche Verfügungsmacht und Sachherrschaft --unter dauerndem Ausschluss des zivilrechtlichen Eigentümers-- innehat, weil die Wohnung nach der voraussichtlichen Dauer des Nutzungsverhältnisses bei normalem, der gewählten Gestaltung entsprechendem Verlauf wirtschaftlich verbraucht ist oder wenn der Nutzungsberechtigte für den Fall der Nutzungsbeendigung einen Anspruch auf Ersatz des vollen Verkehrswertes der Wohnung gegen den zivilrechtlichen Eigentümer hat (z.B. BFH-Urteile vom 18. Juli 2001 X R 23/99, BFHE 196, 145, BStBl II 2002, 281, und vom 18. Juli 2001 X R 15/01, BFHE 196, 151, BStBl II 2002, 278).

    Wegen der Verpflichtung zum Wertersatz kann der Eigentümer über sein Eigentum wirtschaftlich nicht verfügen (BFH-Urteil in BFHE 196, 145, BStBl II 2002, 281).

    Der Anspruch richtet sich auf den Ersatz des Wertes, den Grundstück und Gebäude für den Eigentümer zu dem Zeitpunkt haben, in dem die Nutzung durch den Berechtigten endet (BFH-Urteil in BFHE 196, 145, BStBl II 2002, 281, m.w.N.).

  • BFH, 12.04.2000 - X R 20/99

    Wohnberechtigter wirtschaftlicher Eigentümer?

    Auszug aus BFH, 24.06.2004 - III R 50/01
    Ein wirtschaftlicher Ausschluss in diesem Sinne liegt vor, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse kein Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers besteht oder der Herausgabeanspruch keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. April 2000 X R 20/99, BFH/NV 2001, 9, und vom 18. September 2003 X R 21/01, BFH/NV 2004, 306, jew. m.w.N.).

    Bei einem Nießbrauch auf Lebenszeit ist die Nutzung auf unbestimmte Zeit vereinbart; die tatsächliche Nutzungsdauer und der wirtschaftliche Verbrauch fallen hier allenfalls zufällig zusammen (BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 9).

    Der in § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO 1977 erwähnte, aus § 11 Nr. 4 des Steueranpassungsgesetzes übernommene Zurechnungstatbestand des Eigenbesitzes sollte nur ein Beispiel für den in § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO 1977 normierten allgemeinen Rechtsgedanken sein, dass ein anderer als der rechtliche Eigentümer wirtschaftlicher Eigentümer ist, wenn er die wirtschaftliche Herrschaft ausübt, deren gewöhnlicher Ausdruck das Eigentum ist (BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 9; Fischer, a.a.O., § 39 AO 1977 Rz. 225 ff.).

  • BFH, 18.07.2001 - X R 15/01

    Wohneigentumsförderung bei wirtschaftlichem Eigentum

    Auszug aus BFH, 24.06.2004 - III R 50/01
    Das wird angenommen, wenn der Nutzungsberechtigte, der die Kosten für die Wohnung getragen hat, aufgrund eindeutiger im Voraus getroffener und tatsächlich durchgeführter Vereinbarungen die wirtschaftliche Verfügungsmacht und Sachherrschaft --unter dauerndem Ausschluss des zivilrechtlichen Eigentümers-- innehat, weil die Wohnung nach der voraussichtlichen Dauer des Nutzungsverhältnisses bei normalem, der gewählten Gestaltung entsprechendem Verlauf wirtschaftlich verbraucht ist oder wenn der Nutzungsberechtigte für den Fall der Nutzungsbeendigung einen Anspruch auf Ersatz des vollen Verkehrswertes der Wohnung gegen den zivilrechtlichen Eigentümer hat (z.B. BFH-Urteile vom 18. Juli 2001 X R 23/99, BFHE 196, 145, BStBl II 2002, 281, und vom 18. Juli 2001 X R 15/01, BFHE 196, 151, BStBl II 2002, 278).

    Hat der Nutzungsberechtigte die Kosten für das von ihm allein genutzte bebaute Grundstück nur anteilig getragen und hat er deshalb für den Fall der Nutzungsbeendigung nur Anspruch auf Ersatz des anteiligen Verkehrswertes, entsteht wirtschaftliches Eigentum nur entsprechend der Beteiligungsquote (BFH-Urteile in BFHE 182, 104, BStBl II 1998, 97; in BFHE 196, 151, BStBl II 2002, 278, und vom 18. Juli 2001 X R 27/00, BFH/NV 2002, 168; vgl. auch Fischer, a.a.O., § 39 AO 1977 Rz. 7 a).

  • BFH, 28.07.1999 - X R 38/98

    Wohneigentumsförderung bei Vorbehaltsnießbrauch

    Auszug aus BFH, 24.06.2004 - III R 50/01
    Die Anwendung des § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 erfordert deshalb nach der Rechtsprechung die Bildung von Fallgruppen und "deren wertende Zuordnung" (BFH-Urteile vom 27. November 1996 X R 92/92, BFHE 182, 104, BStBl II 1998, 97; vom 28. Juli 1999 X R 38/98, BFHE 190, 139, BStBl II 2000, 653, und vom 14. Mai 2002 VIII R 30/98, BFHE 199, 181, BStBl II 2002, 741).

    Unerheblich ist auch die Bestellung des Nießbrauchs auf die Lebenszeit des Nießbrauchers --der Klägerin--, da damit bei einem neu errichteten Einfamilienhaus und somit bei einem Wirtschaftsgut mit längerer Lebensdauer nicht der Ausschluss des Eigentümers für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Objekt verbunden ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 190, 139, BStBl II 2000, 653, unter II. 2. c, zum Vorbehaltsnießbrauch).

  • BFH, 18.09.2003 - X R 21/01

    Nacherbe; wirtschaftliches Eigentum

    Auszug aus BFH, 24.06.2004 - III R 50/01
    Ein wirtschaftlicher Ausschluss in diesem Sinne liegt vor, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse kein Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers besteht oder der Herausgabeanspruch keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. April 2000 X R 20/99, BFH/NV 2001, 9, und vom 18. September 2003 X R 21/01, BFH/NV 2004, 306, jew. m.w.N.).

    b) Das Haus kann der Klägerin auch nicht unter dem Gesichtspunkt des Besitzes "in Erwartung des Eigentumserwerbs" wirtschaftlich zugerechnet werden (vgl. dazu BFH-Urteil in BFH/NV 2004, 306, m.w.N.).

  • BFH, 18.07.2001 - X R 27/00

    Einkommensteuer - Grundstück - Miteigentum - Doppelhaushälfte -

    Auszug aus BFH, 24.06.2004 - III R 50/01
    Hat der Nutzungsberechtigte die Kosten für das von ihm allein genutzte bebaute Grundstück nur anteilig getragen und hat er deshalb für den Fall der Nutzungsbeendigung nur Anspruch auf Ersatz des anteiligen Verkehrswertes, entsteht wirtschaftliches Eigentum nur entsprechend der Beteiligungsquote (BFH-Urteile in BFHE 182, 104, BStBl II 1998, 97; in BFHE 196, 151, BStBl II 2002, 278, und vom 18. Juli 2001 X R 27/00, BFH/NV 2002, 168; vgl. auch Fischer, a.a.O., § 39 AO 1977 Rz. 7 a).
  • BFH, 28.07.1981 - VIII R 141/77

    Keine Berechtigung zur AfA bei unentgeltlich erworbenem Nießbrauch

    Auszug aus BFH, 24.06.2004 - III R 50/01
    Die Wohnung ist steuerrechtlich auch dann dem bürgerlich-rechtlichen Eigentümer zuzuordnen, wenn der Nießbraucher --wie hier die Klägerin-- vertraglich sämtliche Lasten und Aufwendungen für die Unterhaltung des Nießbrauchsobjekts übernommen hat (BFH-Urteil vom 28. Juli 1981 VIII R 141/77, BFHE 134, 409, BStBl II 1982, 454).
  • FG Baden-Württemberg, 27.07.2001 - 4 K 362/99

    Eigenheimzulage: Wirtschaftliches Eigentum bei Nießbrauch

    Auszug aus BFH, 24.06.2004 - III R 50/01
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 385 veröffentlicht.
  • BFH, 14.05.2002 - VIII R 30/98

    Zurechnung von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden

    Auszug aus BFH, 24.06.2004 - III R 50/01
    Die Anwendung des § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 erfordert deshalb nach der Rechtsprechung die Bildung von Fallgruppen und "deren wertende Zuordnung" (BFH-Urteile vom 27. November 1996 X R 92/92, BFHE 182, 104, BStBl II 1998, 97; vom 28. Juli 1999 X R 38/98, BFHE 190, 139, BStBl II 2000, 653, und vom 14. Mai 2002 VIII R 30/98, BFHE 199, 181, BStBl II 2002, 741).
  • BFH, 26.11.1998 - IV R 39/98

    Vorbehaltsnießbrauch und wirtschaftliches Eigentum

  • BFH, 26.07.2001 - VI R 122/98

    § 15 a EStG : Einlageminderung ist kein Beteiligungsgewinn

  • BFH, 25.01.2017 - X R 59/14

    Vorbehaltsnießbrauch hindert steuerneutrale unentgeltliche Übertragung eines

    Unerheblich ist, dass der Vorbehaltsnießbrauch auf Lebenszeit der Nießbraucherin M bestellt wurde, da damit bei einem Wirtschaftsgut mit längerer Lebensdauer nicht der Ausschluss des Eigentümers für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Objekt verbunden ist (vgl. BFH-Urteile in BFHE 190, 139, BStBl II 2000, 653, unter II.2.c; vom 24. Juni 2004 III R 50/01, BFHE 206, 551, BStBl II 2005, 80, unter II.2.a, und vom 27. Juni 2006 IX R 63/04, BFH/NV 2006, 2225, unter II.1.d).
  • BFH, 29.04.2008 - VIII R 98/04

    Betriebsraum eines Ehegatten im gemeinsamen Einfamilienhaus: Unterliegen die

    Eigenbesitz i.S. von § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO setzt neben der objektiven Herrschaftsmacht als subjektives Merkmal den Herrschaftswillen voraus, das Wirtschaftsgut wie ein Eigentümer zu besitzen (BFH-Urteile vom 26. Juli 2001 VI R 122/98, BFHE 196, 165, BStBl II 2001, 844; vom 24. Juni 2004 III R 50/01, BFHE 206, 551, BStBl II 2005, 80).

    Das Tatbestandsmerkmal des Eigenbesitzes ist praktisch nur von Bedeutung bei durch Diebstahl oder Unterschlagung "unwiederbringlich" erlangten Wirtschaftsgütern oder bei missglückter Übereignung (Fischer in HHSp, § 39 AO Rz 230 ff.), kann aber nicht abweichend von den Grundsätzen des § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO beim Nutzungsberechtigten wirtschaftliches Eigentum begründen (BFH-Urteil in BFHE 206, 551, BStBl II 2005, 80).

  • FG Berlin-Brandenburg, 23.02.2011 - 11 K 11072/08

    Anspruch des Nießbrauchers auf Eigenheimzulage

    Ein wirtschaftlicher Ausschluss in diesem Sinne liegt vor, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse kein Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers besteht oder der Herausgabeanspruch keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (vergleiche: Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 24. Juni 2004 - III R 50/01, Sammlung der amtlich veröffentlichten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - 206, 551, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2005, 80 [81], m.w.N.).

    Das wird nach der ständigen Rechtsprechung des BFH, der sich das Gericht anschließt, angenommen, wenn der Nutzungsberechtigte, der die Kosten für die Wohnung getragen hat, aufgrund eindeutiger im Voraus getroffener und tatsächlich durchgeführter Vereinbarungen die wirtschaftliche Verfügungsmacht und Sachherrschaft - unter dauerndem Ausschluss des zivilrechtlichen Eigentümers - innehat, weil die Wohnung nach der voraussichtlichen Dauer des Nutzungsverhältnisses bei normalem, der gewählten Gestaltung entsprechendem Verlauf wirtschaftlich verbraucht ist oder wenn der Nutzungsberechtigte für den Fall der Nutzungsbeendigung einen Anspruch auf Ersatz des vollen Verkehrswertes der Wohnung gegen den zivilrechtlichen Eigentümer hat (so auch: BFH, Urteil vom 24. Juni 2004 - III R 50/01, a.a.O.).

    Denn der Nießbraucher ist, da er nur einen abgeleiteten Besitz ausübt, im Regelfall nicht wirtschaftlicher Eigentümer des seiner Nutzung unterliegenden Wirtschaftsguts (siehe: BFH, Urteil vom 24. Juni 2004 - III R 50/01, a.a.O., m.w.N.).

    Gleichermaßen unerheblich ist auch die Bestellung des Nießbrauchs auf die Lebenszeit des Nießbrauchers, da damit bei einem neu errichteten Gebäude und somit bei einem Wirtschaftsgut mit längerer Lebensdauer nicht der Ausschluss des Eigentümers für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Objekt verbunden ist (vergleiche: Urteil vom 24. Juni 2004 - III R 50/01, a.a.O.).

    Wegen der Verpflichtung zum Wertersatz kann der Eigentümer über sein Eigentum wirtschaftlich nicht verfügen (siehe: Urteil vom 24. Juni 2004 - III R 50/01, a.a.O.).

    Zudem stand den Klägern kein Entschädigungsanspruch zu, da sie die entsprechenden Aufwendungen nicht in der Erwartung, später Eigentümer zu werden, getragen haben (siehe hierzu: BFH, Urteil vom 24. Juni 2004 - III R 50/01, a.a.O.).

    Vor diesem rechtlichen Hintergrund können sich die Kläger nicht mit Erfolg auf das Urteil des BFH vom 24. Juni 2004 - III R 50/01, a.a.O., berufen.

  • FG Baden-Württemberg, 06.04.2009 - 8 K 44/05

    Eigenheimzulage bei Miteigentum oder Bruchteilseigentum - Nutzungsberechtigter

    Wirtschaftlicher Eigentümer gemäß § 39 AO ist derjenige, der die tatsächliche Herrschaft über ein Wirtschaftsgut in der Weise ausübt, dass er den Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut wirtschaftlich ausschließen kann (BFH-Urteil vom 29. März 2007 IX R 14/06, BFH/NV 2007, 1471 sowie vom 24. Juni 2004 III R 50/01, BFHE 206, 551, BStBl II 2005, 80 und ebenfalls vom 24. Juni 2004 III R 42/02, BFH/NV 2005, 164, jeweils m.w.Nachw.).

    Trägt statt des zivilrechtlichen Eigentümers ein Nutzungsberechtigter die Kosten der Anschaffung oder Herstellung einer von ihm eigengenutzten Wohnung, ist er wirtschaftlicher Eigentümer, wenn ihm auf Dauer Substanz und Ertrag der Wohnung wirtschaftlich zustehen (BFH-Urteile vom 29. März 2007 IX R 14/06, BFH/NV 2005, 164 und vom 27. Juni 2006 IX R 63/04, BFH/NV 2006, 2225 sowie vom 24. Juni 2006 III R 50/01, BFHE 206, 551, BStBl II 2005, 80).

    Hiervon ist auszugehen, wenn der Nutzungsberechtigte aufgrund eindeutiger und im Voraus getroffener Vereinbarungen die wirtschaftliche Verfügungsmacht und Sachherrschaft - unter dauerndem Ausschluss des zivilrechtlichen Eigentümers - innehat, weil die Wohnung nach der voraussichtlichen Dauer des Nutzungsverhältnisses bei normalem, der gewählten Gestaltung entsprechenden Verlauf wirtschaftlich verbraucht ist oder wenn der Nutzungsberechtigte für den Fall der Nutzungsbeendigung einen Anspruch auf Ersatz des vollen Verkehrswerts der Wohnung gegen den zivilrechtlichen Eigentümer hat (BFH-Urteil vom 27. Juni 2006 IX R 63/04, BFH/NV 2006, 2225 sowie vom 24. Juni 2006 III R 50/01, BFHE 206, 551, BStBl II 2005, 80 m.w.Nachw.).

    Auch aus der Aussicht des Klägers, nach dem Tod der Eltern im Wege der testamentarischen oder gesetzlichen Erbfolge zivilrechtlicher Eigentümer auch des zweiten hälftigen Miteigentumsanteils zu werden, folgt nicht, dass diesem schon vor dem Erbfall auf Dauer Substanz und Ertrag des ausgebauten Dachgeschosses zustehen, denn selbst eine testamentarische Verfügung könnte jederzeit geändert werden (vgl. BFH-Urteile vom 24. Juni 2004 III R 50/01, BFHE 206, 551 und ebenfalls vom 24. Juni 2004 III R 42/02, BFH/NV 2005, 164 sowie vom 18. Juli 2001 X R 15/99, BFH/NV 2002, 175).

    Es kann vorliegend dahingestellt bleiben, ob ein gesetzlicher Ausgleichsanspruch gemäß §§ 951, 812 BGB einen Aufwendungsersatzanspruch bemessen nach der Erhöhung des Ertragswerts der um den Ausbau der Kinderzimmer im Dachgeschoss erweiterten Obergeschosswohnung zum Zeitpunkt des Ausbaus (so im Ergebnis Palandt, BGB, § 951 Rz. 16) oder zum Zeitpunkt der Beendigung der Nutzung zur Folge hat (so BFH-Urteil vom 24. Juni 2004 III R 50/01, BFHE 206, 551, BStBl II 2005, 80).

  • BFH, 19.12.2006 - IX R 33/05

    Wirtschaftliches Eigentum durch Anbau an Wohnung

    a) Der Begriff "eigen" bedeutet, dass der Anspruchsberechtigte --wenn nicht zivilrechtlicher-- so doch wirtschaftlicher Eigentümer des begünstigten Objekts (hier: der ausgebauten oder erweiterten Wohnung) i.S. von § 39 AO 1977 sein muss (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. April 2000 IX R 25/98, BFHE 192, 415, BStBl II 2000, 652; vom 24. Juni 2004 III R 50/01, BFHE 206, 551, BStBl II 2005, 80).

    Wirtschaftlicher Eigentümer ist nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO 1977 derjenige, der die tatsächliche Herrschaft über ein Wirtschaftsgut in der Weise ausübt, dass er den Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut wirtschaftlich ausschließen kann (z.B. BFH-Urteile vom 24. Juni 2004 III R 42/02, BFH/NV 2005, 164, und in BFHE 206, 551, BStBl II 2005, 80, m.w.N.).

    Trägt aber der Nutzungsberechtigte statt des zivilrechtlichen Eigentümers die Kosten der Anschaffung oder Herstellung einer von ihm selbstgenutzten Wohnung, ist er wirtschaftlicher Eigentümer, wenn ihm auf Dauer Substanz und Ertrag der Wohnung wirtschaftlich zustehen (z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 2005, 164, und in BFHE 206, 551, BStBl II 2005, 80; vom 27. Juni 2006 IX R 63/04, BFH/NV 2006, 2225).

    Das ist nicht der Fall, wenn dem Nutzungsberechtigten das (schuldrechtliche oder dingliche) Nutzungsrecht nicht für die voraussichtliche Nutzungsdauer der Wohnung, sondern auf seine Lebenszeit bestellt wird (z.B. BFH-Urteile in BFHE 206, 551, BStBl II 2005, 80, betr. Nießbrauch; vom 12. April 2000 X R 20/90, BFH/NV 2001, 9, und in BFH/NV 2005, 164, betr.

  • BFH, 27.06.2006 - IX R 63/04

    Wohnungsrecht - wirtschaftliches Eigentum

    Fallen zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum auseinander, steht die Förderung dem wirtschaftlichen Eigentümer zu (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. April 2000 IX R 25/98, BFHE 192, 415, BStBl II 2000, 652; vom 24. Juni 2004 III R 50/01, BFHE 206, 551, BStBl II 2005, 80, m.w.N.).

    Ein wirtschaftlicher Ausschluss in diesem Sinne liegt vor, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse kein Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers besteht oder der Herausgabeanspruch keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (z.B. BFH-Urteil in BFHE 206, 551, BStBl II 2005, 80, m.w.N.).

    Hiervon ist auszugehen, wenn der Nutzungsberechtigte aufgrund eindeutiger und im Voraus getroffener Vereinbarungen die wirtschaftliche Verfügungsmacht und Sachherrschaft --unter dauerndem Ausschluss des zivilrechtlichen Eigentümers-- innehat, weil die Wohnung nach der voraussichtlichen Dauer des Nutzungsverhältnisses bei normalem, der gewählten Gestaltung entsprechenden Verlauf wirtschaftlich verbraucht ist oder wenn der Nutzungsberechtigte für den Fall der Nutzungsbeendigung einen Anspruch auf Ersatz des vollen Verkehrswerts der Wohnung gegen den zivilrechtlichen Eigentümer hat (z.B. BFH-Urteil in BFHE 206, 551, BStBl II 2005, 80, m.w.N.).

    d) Ein den zuvor genannten Voraussetzungen entsprechender Ausschluss des zivilrechtlichen Eigentümers ist nicht gegeben, wenn dem Nutzungsberechtigten ein (schuldrechtliches oder dingliches) Nutzungsrecht nicht für die voraussichtliche Nutzungsdauer der Wohnung, sondern auf seine Lebenszeit bestellt wird (z.B. BFH-Urteil in BFHE 206, 551, BStBl II 2005, 80, m.w.N., betr. einen Nießbrauch; vom 12. April 2000 X R 20/99, BFH/NV 2001, 9, m.w.N., betr. ein Wohnungsrecht).

  • FG Münster, 20.09.2019 - 11 K 4132/15

    Einkommensteuer - Unter welchen Voraussetzungen führen die Vereinbarung eines

    Für die Begründung wirtschaftlichen Eigentums bedarf es eindeutiger, im Voraus getroffener und tatsächlich durchgeführter Vereinbarungen zwischen dem zivilrechtlichen Eigentümer und dem Nießbraucher (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 24.06.2004 III R 50/01, BFHE 226, 501, BStBl II 2005, 80).

    Dies gilt nur dann nicht, wenn z.B. das auf dem Grundstück befindliche Gebäude nach der voraussichtlichen Dauer des Nutzungsrechts bei normalem, der gewählten Gestaltung entsprechendem Verlauf wirtschaftlich verbraucht ist (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 25.06.2004 III R 50/01, BFHE 206, 551, BStBl II 2005, 80).

  • BFH, 22.05.2007 - IX R 22/06

    Prüfung des zivilrechtlichen bzw. wirtschaftlichen Eigentums

    Ein wirtschaftlicher Ausschluss in diesem Sinne liegt vor, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse kein Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers besteht oder der Herausgabeanspruch keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Juni 2004 III R 50/01, BFHE 206, 551, BStBl II 2005, 80, und III R 42/02, BFH/NV 2005, 164, jeweils m.w.N.).

    Hiervon ist auszugehen, wenn der Nutzungsberechtigte aufgrund eindeutiger und im Voraus getroffener und tatsächlich durchgeführter Vereinbarungen die wirtschaftliche Verfügungsmacht und Sachherrschaft --unter dauerndem Ausschluss des zivilrechtlichen Eigentümers-- innehat, weil die Wohnung nach der voraussichtlichen Dauer des Nutzungsverhältnisses bei normalem, der gewählten Gestaltung entsprechenden Verlauf wirtschaftlich verbraucht ist oder wenn der Nutzungsberechtigte für den Fall der Nutzungsbeendigung einen Anspruch auf Ersatz des vollen Verkehrswerts der Wohnung gegen den zivilrechtlichen Eigentümer hat (z.B. BFH-Urteil in BFHE 206, 551, BStBl II 2005, 80, m.w.N.).

    Dies ist nicht nur der Fall, wenn das Gebäude nach Ablauf der voraussichtlichen Nutzungsdauer wirtschaftlich verbraucht ist, sondern auch dann, wenn zwar die voraussichtliche Nutzungsdauer des Gebäudes die Dauer der Nutzungsbefugnis überschreitet, der Nutzungsberechtigte, der die Kosten des Gebäudes getragen hat, aber für den Fall der Nutzungsbeendigung einen Anspruch auf Ersatz des vollen Verkehrswerts des Gebäudes gegen den Grundstückseigentümer hat (BFH-Urteil vom 18. Juli 2001 X R 15/01, BFHE 196, 151, BStBl II 2002, 278; vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 206, 551, BStBl II 2005, 80, sowie BFH-Urteil vom 27. Juni 2006 IX R 63/04, BFH/NV 2006, 2225).

  • FG Münster, 18.09.2014 - 13 K 724/11

    Unentgeltliche Betriebsübertragung, Betriebsaufgabe, Nießbrauchsvorbehalt an

    Denn die Nießbrauchsberechtigte ist, da sie nur einen abgeleiteten Besitz ausübt, im Regelfall nicht wirtschaftliche Eigentümerin des ihrer Nutzung unterliegenden Wirtschaftsguts (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 24.06.2004 III R 50/01, BFHE 206, 551, BStBl II 2005, 80; BFH-Urteil vom 26.11.1998 IV R 39/98, BStBl II 1999, 263).
  • FG Münster, 26.08.2008 - 1 K 3132/04

    Gewährung von Eigenheimzulage für den Anbau eines Wintergartens an eine von der

    Sie verweist diesbezüglich auf das Urteil des BFH vom 24.6.2004 (III R 50/01, BFH/NV 2004, 1685).

    Der dort geregelte Fall des Eigenbesitzes ist nur für die Fälle von Bedeutung, bei denen durch Diebstahl oder Unterschlagung Wirtschaftsgüter "unwiederbringlich" erlangt worden sind bzw. eine missglückte Übereignung vorliegt (BFH-Urteil vom 24.6.2004 III R 50/01, BStBl II 2005, 80 mwN.).

    Wirtschaftliches Eigentum ist grundsätzlich auch möglich, wenn für den Fall der Beendigung des Nutzungsverhältnisses ein Anspruch in Höhe des anteiligen Verkehrswertes des bebauten Grundstücks dem Steuerpflichtigen zusteht (BFH-Urteil vom 24.6.2004 III R 50/01, BStBl II 2005, 80).

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall auch von dem von der Klägerseite zitierten Urteil des BFH vom 24.6.2004 (III R 50/01, BStBl II 2005, 80), bei dem die Klägerin das Eigentum an dem fraglichen Objekt erhalten sollte.

  • FG Niedersachsen, 20.06.2007 - 2 K 562/05

    Betriebsaufspaltung durch Nießbrauchsvorbehalt an GmbH-Anteile; Veräußerung eines

  • BFH, 29.03.2007 - IX R 14/06

    Kein wirtschaftliches Eigentum eines "Dauernutzungsberechtigten" ohne

  • BFH, 25.07.2012 - I R 101/10

    Bergwerkseigentümer als wirtschaftlicher Eigentümer der Bodenschätze -

  • BFH, 28.03.2007 - IX R 37/05

    Anschaffung einer Wohnung mit Erlangung des wirtschaftlichen Eigentums;

  • FG Baden-Württemberg, 18.05.2011 - 1 K 2558/09

    Aufhebung von Eigenheimzulage nach Rückübertragung einer Eigentumswohnung an die

  • FG Köln, 07.09.2005 - 13 K 6449/03

    Bilanzierung von Aufwendungen auf fremde Grundstücke

  • BFH, 05.12.2006 - VIII B 4/06

    NZB: Divergenz, Vertragsauslegung, Rechtsfortbildung

  • FG Münster, 23.06.2009 - 13 K 2760/05

    Versteuerung eines Veräußerungsgewinns; Auslegung der Begriffe Anschaffung und

  • BFH, 07.09.2012 - II B 45/12

    Eigentum an einem von einem Nießbraucher errichteten Gebäude; Darlegung von

  • FG Sachsen, 22.01.2008 - 2 K 2212/06

    Ungekürzter Eigenheimzulageanspruch bei Errichtung eines Gebäudes durch einen

  • BFH, 24.01.2008 - X B 87/07

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

  • BFH, 29.03.2012 - II B 65/11

    Wirtschaftliches Eigentum des Inhabers eines dinglichen Wohnrechts

  • BFH, 23.09.2009 - IX B 84/09

    Nichtzulassungsbeschwerde: Kein wirtschaftliches Eigentum beim

  • FG Köln, 09.08.2007 - 10 K 5022/03

    Ansehung einer Übertragung von Grundstücken als Entnahme und damit als

  • BFH, 15.12.2011 - X B 138/10

    Entscheidungserheblichkeit bei kumulativer Begründung - Sachaufklärungspflicht

  • FG Baden-Württemberg, 18.01.2006 - 8 K 394/01

    Besteuerung nicht erklärter Kapitaleinnahmen: Zurechnung von Kapitaleinkünften

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2014 - 12 A 2782/13

    Aufhebung von bewilligten Leistungsbescheiden über Betriebs- und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2014 - 12 A 2811/13

    Gewährung eines Mietkostenzuschusses zur Kaltmiete für den Träger einer

  • FG Thüringen, 12.12.2005 - IV 1190/04

    Eigenheimzulage: Herstellung einer Wohnung im Haus eines Dritten auf Grund eines

  • FG Niedersachsen, 29.05.2007 - 13 K 269/04

    Anspruch auf Eigenheimzulage bei Vorliegen eines abgeleiteten Nutzungsrechts;

  • FG Köln, 01.02.2005 - 8 K 8294/00

    Eigenheimzulage bei wirtschaftlichem Eigentum

  • FG Berlin-Brandenburg, 08.12.2009 - 5 K 3308/05

    Zurechnung von Kapitaleinkünften beim Eigenbesitzer; Wirtschaftliches Eigentum

  • FG Berlin-Brandenburg, 08.12.2009 - 5 K 3307/05

    Wirtschaftliches Eigentum bei unerlaubtem Eigenbesitz in Abhängigkeit vom

  • FG Berlin-Brandenburg, 28.05.2010 - 9 K 9081/09

    Eigenheimzulage im Falle bloßen wirtschaftlichen Eigentums

  • VG Minden, 17.08.2018 - 6 K 2801/16
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht