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   BFH, 01.02.2006 - X B 166/05   

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https://dejure.org/2006,242
BFH, 01.02.2006 - X B 166/05 (https://dejure.org/2006,242)
BFH, Entscheidung vom 01.02.2006 - X B 166/05 (https://dejure.org/2006,242)
BFH, Entscheidung vom 01. Februar 2006 - X B 166/05 (https://dejure.org/2006,242)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    EStG i. d. F. des AltEinkG § 9 Abs. 1 Satz 1, § 10 Abs. 1, 2, 3, 4a, § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a, aa; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1; FGO § 69

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG i.d.F. des AltEinkG § 9 Abs. 1 Satz 1, § 10 Abs. 1, 2, 3, 4a, § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a, aa; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1; FGO § 69

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Beschränkte Abziehbarkeit von Rentenversicherungsbeiträgen ist verfassungskonform

  • Judicialis

    EStG i.d.F. des AltEinkG § 9 Abs. 1 Satz 1; ; EStG i.d.F. des AltEinkG § 10 Abs. 1; ; EStG i.d.F. des AltEinkG § 10 Abs. 2; ; EStG i.d.F. des AltEinkG § 10 Abs. 3; ; EStG i.d.F. de... s AltEinkG § 10 Abs. 4a; ; EStG i.d.F. des AltEinkG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a; ; EStG i.d.F. des AltEinkG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. aa; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 1; ; FGO § 69

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ab 1.1.2005 geleistete Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als Sonderausgaben; Antrag auf vorläufige Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte im AdV-Verfahren; Zugangsvoraussetzungen nach § 69 Abs. 4 Satz 1 FGO

  • datenbank.nwb.de

    Sonderausgabenabzug für ab 1.1.2005 geleistete Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen verfassungsgemäß

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nur Sonderausgabenabzug der Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung auch ab 2005 (nach Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes) ? Aufgrund der eindeutigen Gesetzeslage (insbesondere § 10 Abs. 3 Satz 5 und Abs. 4 a EStG n. F.) keine ernstlichen Zweifel an ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Beiträge zur Altersversorgung und der Sonderausgabenabzug

  • IWW (Kurzinformation)

    Alterseinkünftegesetz - Versorgungswerk-Beiträge ab 2005 beschränkt abzugsfähig

  • IWW (Kurzinformation)

    Alterseinkünftegesetz - Beschränkter Abzug von Vorsorgeaufwendungen ab 2005 ist zulässig

  • IWW (Kurzinformation)

    Grundsatzentscheidung des BFH - Beschränkter Abzug von Rentenversicherungsbeiträgen ist nicht verfassungswidrig!

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beiträge zur Altersversorgung und der Sonderausgabenabzug

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Geltendmachung von Rentenversicherungsbeiträgen als abzugsfähige Werbungskosten; Vorliegen von ernstlichen Zweifeln für die Aussetzung eines Verwaltungsaktes; Divergierende Ansichten hinsichtlich der Abzugsfähigkeit von Rentenversicherungsbeiträgen; Beiträge zur ...

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Grundsatzentscheidung zum Alterseinkünftegesetz

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Grundsatzentscheidung zum Alterseinkünftegesetz: BFH hält die beschränkte Abziehbarkeit von Beiträgen zu den gesetzlichen Rentenversicherungen für verfassungsrechtlich unbedenklich

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerrecht: BFH hält Abzug der Beiträge für Zukunftssicherung (gesetzliche Rentenversicherung) lediglich als Sonderausgaben statt als Werbungskosten für verfassungsrechtlich unbedenklich

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Rentenversicherungsbeiträge keine vorab veranlassten Werbungskosten

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 212, 242
  • NJW 2006, 1088 (Ls.)
  • FamRZ 2006, 485 (Ls.)
  • BB 2006, 475
  • DB 2006, 482
  • BStBl II 2006, 420
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus BFH, 01.02.2006 - X B 166/05
    Erst bei Rentenbeginn im Jahr 2040 betrage der Besteuerungsanteil 100 v.H. Dieses System setze die Vorgaben im Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 6. März 2002 2 BvL 17/99 (BVerfGE 105, 73, BStBl II 2002, 618) verfassungskonform um.

    Auch dieser Teil der zufließenden Renteneinnahmen stellt mithin steuerbares Einkommen dar, das lediglich deshalb steuerfrei zu lassen ist, um dem Regelungsauftrag des BVerfG in BVerfGE 105, 73, BStBl II 2002, 618 (unter D. II.) zu entsprechen, wonach Rentenzahlungen, die auf versteuertem Einkommen beruhen, insoweit nicht erneut der Besteuerung unterworfen werden dürfen (vgl. Intemann/Cöster, DStR 2005, 1921).

    Demgegenüber ergab sich die "beträchtliche" und daher verfassungsrechtlich nicht hinnehmbare unterschiedliche steuerliche Belastung aus der Zusammenschau der folgenden drei Aspekte: der unterschiedlichen einkommensteuerlichen Belastung beider Vergleichsgruppen in der Nacherwerbsphase, der Realitätsferne des bei der Ertragsanteilsbesteuerung gesetzlich unterstellten Anteils eines Kapitalrückflusses sowie schließlich der unterschiedlichen steuerlichen Belastung in der Erwerbsphase (BVerfG in BVerfGE 105, 73, BStBl II 2002, 618, unter A. I. 5.).

    Art. 3 Abs. 1 GG ist jedenfalls dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt (BVerfG-Urteil in BVerfGE 105, 73, BStBl II 2002, 618, unter C. I., m.w.N.).

    Dies führt indes nicht zur Verfassungswidrigkeit des vorgelagerten beschränkten Abzugs der Vorsorgeaufwendungen, weil die bis zum Jahre 2024 beschränkte Abziehbarkeit der Vorsorgeaufwendungen integraler Bestandteil der Übergangsregelung ist, die das BVerfG als verfassungsrechtlich unbedenklich akzeptiert hat; insoweit hat das BVerfG dem Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum zugestanden (BVerfG-Urteil in BVerfGE 105, 73, BStBl II 2002, 618, unter D. II.).

    Die Gesichtspunkte des "Einkaufens" in ein --privates oder staatliches-- Transfersystem und des hiermit korrespondierenden Abzugs vorweggenommener Aufwendungen (vgl. oben 4. b aa) hindern eine Besteuerung jedenfalls nicht, wenn und soweit der Steuerpflichtige mit seinen Beiträgen keinen versicherungsrechtlich begründeten "eigenen" Anspruch bzw. eine Anwartschaft hierauf "erwirbt", es sich bei den (späteren) Rentenbezügen vielmehr um staatliche Transferleistungen handelt, die grundsätzlich einkommensteuerbares Einkommen sind (vgl. BVerfG in BVerfGE 105, 73, BStBl II 2002, 618, unter C. V. 1. c).

    bb) Hält man hingegen eine grundsätzlich die gesamten Renteneinnahmen umfassende Besteuerung für zulässig, weil der rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer wirtschaftlich gesehen ebenso wie der Beamte auf Grund seiner nichtselbständigen Tätigkeit als Gegenleistung im weitesten Sinn Anwartschaftsrechte auf Versorgung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit aus anderen Gründen erwirbt (BVerfG-Urteil in BVerfGE 105, 73, BStBl II 2002, 618, unter C. III. 2.), hat auch eine solche die gesamten Renteneinnahmen umfassende Besteuerung verfassungsrechtliche Grenzen.

    Werden hingegen die Beitragszahlungen teilweise aus versteuertem Einkommen erbracht, ist das zwingende Gebot des BVerfG zu beachten, dass hierauf beruhende Rentenzahlungen nicht erneut der Besteuerung unterworfen werden dürfen (BVerfG-Urteil in BVerfGE 105, 73, BStBl II 2002, 618, unter D. II.).

    Denn nach der Rechtsprechung des BVerfG liegt in Gestalt des Arbeitgeberanteils ein Beitrag zum Erwerb der Vorsorgungsanwartschaft vor, der unmittelbar wirtschaftliches Ergebnis der Arbeitsleistung ist (BVerfG-Urteil in BVerfGE 105, 73, BStBl II 2002, 618, unter C. V. 1. b).

  • FG Niedersachsen, 23.05.2005 - 7 S 4/03

    Zukünftige volle Besteuerung von Rentenbezügen; Abzug von gezahlten

    Auszug aus BFH, 01.02.2006 - X B 166/05
    Von in vollem Umfang berücksichtigungsfähigen Werbungskosten gehen hingegen das FG Niedersachsen (Beschluss vom 23. Mai 2005 7 S 4/03, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2005, 1184) und ein anderer Teil der Literatur aus (Balke, Finanz-Rundschau --FR-- 2005, 1143; Hahn, juris PraxisReport Steuerrecht 35/2005 Anm. 4; Hegemann/Querbach, Die Steuerberatung --Stbg-- 2005, 245; Hey, DRV 2004, 1; Intemann/ Cöster, DStR 2005, 1921; Heidrich, FR 2004, 1321; ders. in DStR 2005, 861; Heine, Zeitschrift für Rechtspolitik --ZRP-- 2002, 479; Kulosa in Herrmann/Heuer/ Raupach --HHR--, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, Jahresband 2003-2005, § 10 EStG Anm. J 04-8; Kreft, Gestaltende Steuerberatung --GStB-- 2005, 279: "grober handwerklicher Fehler des Gesetzgebers; Neufang, Stbg 2004, 551; Ruland, Festschrift für Peter Selmer 2005, 889; H.P. Schneider, Die Information über Steuer und Wirtschaft --Inf-- 2002, 289; Seifert, GStB 2005, 240; Söhn, StuW 2003, 332).

    b) Die von Teilen der Literatur befürwortete Auffassung, ein in § 10 Abs. 1 Satz 1 EStG angeordneter Vorrang der Werbungskosten sei auch auf Aufwendungen i.S. von § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG zu erstrecken (so z.B. Balke, FR 2005, 1143; Intemann/Cöster, DStR 2005, 1921, 1923; Kreft, GStB 2005, 279; Kulosa in HHR, a.a.O., § 10 EStG Anm. J 04-8; Seifert, GStB 2005, 240, 241; ebenso FG Niedersachsen, Beschluss in EFG 2005, 1184 zu der bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Rechtslage) würde dazu führen, dass der Sonderausgabenabzug für solche Altersvorsorgeaufwendungen entgegen der erkennbaren Intention des Gesetzgebers insofern leer liefe, als für diese Regelung kein eigener Anwendungsbereich mehr verbliebe (in dieser Hinsicht zutreffend Intemann/ Cöster, DStR 2005, 1921).

  • BVerfG, 02.10.1969 - 1 BvL 12/68

    Herabsetzung der Kilometer

    Auszug aus BFH, 01.02.2006 - X B 166/05
    Danach werden Einnahmen nicht brutto, sondern gekürzt um damit im Zusammenhang stehende Erwerbsaufwendungen der Besteuerung unterworfen (BVerfG-Entscheidungen vom 2. Oktober 1969 1 BvL 12/68, BVerfGE 27, 58, BStBl II 1970, 140, und vom 23. Januar 1990 1 BvL 4/87, 1 BvL 5/87, 1 BvL 6/87, 1 BvL 7/87, BVerfGE 81, 228, BStBl II 1990, 483).
  • BFH, 19.05.2021 - X R 33/19

    Frage der doppelten Besteuerung von Renten: Klage abgewiesen

    Darüber hinaus hält der Senat auch die Grundsystematik der gesetzlichen Übergangsregelungen --insbesondere das Fehlen einer Differenzierung zwischen früheren Arbeitnehmern und früheren Selbständigen bei der Festlegung der Höhe des Besteuerungsanteils-- für verfassungsgemäß (grundlegend Senatsentscheidungen vom 01.02.2006 - X B 166/05, BFHE 212, 242, BStBl II 2006, 420; vom 26.11.2008 - X R 15/07, BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710, und vom 19.01.2010 - X R 53/08, BFHE 228, 223, BStBl II 2011, 567; zu der für die Beitragsseite geltenden Übergangsregelung vgl. Senatsurteil vom 18.11.2009 - X R 34/07, BFHE 227, 99, BStBl II 2010, 414).
  • BFH, 21.06.2016 - X R 44/14

    Doppelte Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen - keine

    Darüber hinaus hält der Senat auch die Grundsystematik der gesetzlichen Übergangsregelungen --insbesondere das Fehlen einer Differenzierung zwischen früheren Arbeitnehmern und früheren Selbständigen bei der Festlegung der Höhe des Besteuerungsanteils-- für verfassungsgemäß (grundlegend Senatsentscheidungen vom 1. Februar 2006 X B 166/05, BFHE 212, 242, BStBl II 2006, 420; vom 26. November 2008 X R 15/07, BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710, und vom 19. Januar 2010 X R 53/08, BFHE 228, 223, BStBl II 2011, 567; zu der für die Beitragsseite geltenden Übergangsregelung Senatsurteil vom 18. November 2009 X R 34/07, BFHE 227, 99, BStBl II 2010, 414).

    In Bezug auf eine im konkreten Einzelfall bestehende Doppelbelastungsproblematik hat der Senat indes --ohne dass dies allerdings bisher entscheidungstragend geworden ist-- ausgesprochen, es sei "das zwingende Gebot des BVerfG zu beachten", dass Rentenzahlungen, soweit die zugrunde liegenden Beitragszahlungen aus versteuertem Einkommen geleistet worden seien, nicht erneut der Besteuerung unterworfen werden dürften (Senatsbeschluss in BFHE 212, 242, BStBl II 2006, 420, unter II.7.b bb).

  • BFH, 18.11.2009 - X R 34/07

    Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß -

    Im zeitlichen Geltungsbereich des Alterseinkünftegesetzes geleistete Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen sind als Sonderausgaben nur beschränkt abziehbar (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 1. Februar 2006 X B 166/05, BFHE 212, 242, BStBl II 2006, 420).

    Zu Unrecht habe der Bundesfinanzhof (BFH) durch Beschluss vom 1. Februar 2006 X B 166/05 (BFHE 212, 242, BStBl II 2006, 420) den speziellen Vorrang des Sonderausgabenabzugs für Vorsorgeaufwendungen aus § 10 Abs. 3 Satz 5 EStG hergeleitet.

    Die gegenteilige Ansicht des erkennenden Senats in seinem Beschluss in BFHE 212, 242, BStBl II 2006, 420 stehe im Widerspruch zum Vorlagebeschluss dieses Senats zur vollen Abziehbarkeit von Krankenversicherungsbeiträgen vom 14. Dezember 2005 X R 20/04 (BFHE 211, 350, BStBl II 2006, 312).

    Mit Beschluss in BFHE 212, 242, BStBl II 2006, 420 hatte der erkennende Senat entschieden, es sei nicht ernstlich zweifelhaft, dass im zeitlichen Anwendungsbereich des AltEinkG ab dem 1. Januar 2005 geleistete Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG) als Sonderausgaben nach näherer Maßgabe der Überleitung in die sog. nachgelagerte Besteuerung nur beschränkt abziehbar seien.

    Der erkennende Senat hält auch im Rahmen der abschließenden Prüfung der Problematik an seiner im Beschluss in BFHE 212, 242, BStBl II 2006, 420 vertretenen Rechtsauffassung fest.

    aaa) Der erkennende Senat hat dies in seinem Beschluss in BFHE 212, 242, BStBl II 2006, 420, unter II. 5. unter Hinweis auf den Wortlaut der Norm, den systematischen Zusammenhang und den Willen des Gesetzgebers, der sich in der Norm niedergeschlagen hat, ausführlich begründet, so dass zur Vermeidung von Wiederholungen darauf Bezug genommen wird (zustimmend Dreher, a. a. O., S. 105; HHR/Kulosa, § 10 EStG Rz 122 a. E.; Söhn, in: KSM, a. a. O., § 10 Rz E 315 f.; ders., FR 2006, 905, 912; a. A. Hallerbach, StuB 2006, 305; Horlemann, FR 2006, 1075; Paus, FR 2006, 584, und Schneider/Bahr, INF 2006, 386).

    aaa) Die Verfassungsmäßigkeit der nur beschränkten Abziehbarkeit der Altersvorsorgeaufwendungen in der bis zum Jahr 2025 geltenden Übergangszeit unter dem Aspekt des Verbotes der Doppelbesteuerung kann jedoch nicht isoliert betrachtet werden, sondern nur im Zusammenhang mit der korrespondierenden - in der Übergangszeit nur anteiligen - späteren Rentenbesteuerung (Senatsbeschluss in BFHE 212, 242, BStBl II 2006, 420).

    Die steuerliche Freistellung beider Steuerpflichtiger ist daher im Ergebnis gleich (Senatsbeschluss in BFHE 212, 242, BStBl II 2006, 420, unter II. 9.).

  • BFH, 18.11.2009 - X R 6/08

    Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen und von sonstigen

    Im zeitlichen Geltungsbereich des Alterseinkünftegesetzes geleistete Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen sind als Sonderausgaben nur beschränkt abziehbar (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 1. Februar 2006 X B 166/05, BFHE 212, 242, BStBl II 2006, 420).

    Entgegen der Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) im Beschluss vom 1. Februar 2006 X B 166/05 (BFHE 212, 242, BStBl II 2006, 420) sei die steuerliche Behandlung der Vorsorgeaufwendungen i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG verfassungswidrig.

    Mit Beschluss in BFHE 212, 242, BStBl II 2006, 420 hatte der erkennende Senat entschieden, es sei nicht ernstlich zweifelhaft, dass im zeitlichen Anwendungsbereich des AltEinkG ab dem 1. Januar 2005 geleistete Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG) als Sonderausgaben nach näherer Maßgabe der Überleitung in die sog. nachgelagerte Besteuerung nur beschränkt abziehbar seien.

    Der erkennende Senat hält auch im Rahmen der abschließenden Prüfung der Problematik an seiner im Beschluss in BFHE 212, 242, BStBl II 2006, 420 vertretenen Rechtsauffassung fest.

    aaa) Der erkennende Senat hat dies in seinem Beschluss in BFHE 212, 242, BStBl II 2006, 420, unter II. 5. unter Hinweis auf den Wortlaut der Norm, den systematischen Zusammenhang und den Willen des Gesetzgebers, der sich in der Norm niedergeschlagen hat, ausführlich begründet, so dass zur Vermeidung von Wiederholungen darauf Bezug genommen wird (zustimmend Dreher, a. a. O., S. 105; HHR/Kulosa, § 10 EStG Rz 122 a. E.; Söhn, in: KSM, a. a. O., § 10 Rz E 315 f.; ders., FR 2006, 905, 912; a. A. Hallerbach, StuB 2006, 305; Horlemann, FR 2006, 1075; Paus, FR 2006, 584, und Schneider/Bahr, INF 2006, 386).

    aaa) Die Verfassungsmäßigkeit der nur beschränkten Abziehbarkeit der Altersvorsorgeaufwendungen in der bis zum Jahr 2025 geltenden Übergangszeit unter dem Aspekt des Verbotes der Doppelbesteuerung kann jedoch nicht isoliert betrachtet werden, sondern nur im Zusammenhang mit der korrespondierenden - in der Übergangszeit nur anteiligen - späteren Rentenbesteuerung (Senatsbeschluss in BFHE 212, 242, BStBl II 2006, 420).

    Die steuerliche Freistellung beider Steuerpflichtiger ist daher im Ergebnis gleich (Senatsbeschluss in BFHE 212, 242, BStBl II 2006, 420, unter II. 9.).

  • BFH, 09.12.2009 - X R 28/07

    Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß; keine

    Im zeitlichen Geltungsbereich des Alterseinkünftegesetzes geleistete Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen und zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen sind als Sonderausgaben nur beschränkt abziehbar (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 1. Februar 2006 X B 166/05, BFHE 212, 242, BStBl II 2006, 420).

    Die anders lautende Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 1. Februar 2006 X B 166/05 (BFHE 212, 242, BStBl II 2006, 420) schreibe die Ungleichbehandlung von rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern und Beamten in der Erwerbsphase fest und berücksichtige zudem nicht das objektive Nettoprinzip.

    Mit Beschluss in BFHE 212, 242, BStBl II 2006, 420 hatte der erkennende Senat entschieden, es sei nicht ernstlich zweifelhaft, dass im zeitlichen Anwendungsbereich des AltEinkG ab dem 1. Januar 2005 geleistete Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG) als Sonderausgaben nach näherer Maßgabe der Überleitung in die sog. nachgelagerte Besteuerung nur beschränkt abziehbar seien.

    Der erkennende Senat hält auch im Rahmen der abschließenden Prüfung der Problematik an seiner im Beschluss in BFHE 212, 242, BStBl II 2006, 420 vertretenen Rechtsauffassung fest.

    aaa) Der erkennende Senat hat dies in seinem Beschluss in BFHE 212, 242, BStBl II 2006, 420, unter II. 5. unter Hinweis auf den Wortlaut der Norm, den systematischen Zusammenhang und den Willen des Gesetzgebers, der sich in der Norm niedergeschlagen hat, ausführlich begründet, so dass zur Vermeidung von Wiederholungen darauf Bezug genommen wird (zustimmend Dreher, a. a. O., S. 105; HHR/Kulosa, § 10 EStG Rz 122 a. E.; Söhn, in: KSM, a. a. O., § 10 Rz E 315 f.; ders., FR 2006, 905, 912; a. A. Hallerbach, StuB 2006, 305; Horlemann, FR 2006, 1075; Paus, FR 2006, 584, und Schneider/Bahr, INF 2006, 386).

    aaa) Die Verfassungsmäßigkeit der nur beschränkten Abziehbarkeit der Altersvorsorgeaufwendungen in der bis zum Jahr 2025 geltenden Übergangszeit unter dem Aspekt des Verbotes der Doppelbesteuerung kann jedoch nicht isoliert betrachtet werden, sondern nur im Zusammenhang mit der korrespondierenden - in der Übergangszeit nur anteiligen - späteren Rentenbesteuerung (Senatsbeschluss in BFHE 212, 242, BStBl II 2006, 420).

    Die steuerliche Freistellung beider Steuerpflichtiger ist daher im Ergebnis gleich (Senatsbeschluss in BFHE 212, 242, BStBl II 2006, 420, unter II. 9.).

  • BFH, 21.09.2011 - I R 89/10

    Teilwertabschreibung auf börsennotierte Aktien im Anlagevermögen bei

    Abweichend von der Einschätzung der Vorinstanz führt diese Beurteilung auch nicht dazu, dass dem Tatbestandmerkmal der voraussichtlich dauernden Wertminderung kein relevanter Regelungsbereich mehr verbleibt (vgl. hierzu allgemein BFH-Beschluss vom 1. Februar 2006 X B 166/05, BFHE 212, 242, BStBl II 2006, 420, 425, m.w.N.).
  • BFH, 18.11.2009 - X R 9/07

    Verfassungsmäßigkeit der begrenzten Abzugsfähigkeit der

    Mit Beschluss vom 1. Februar 2006 X B 166/05 (BFHE 212, 242, BStBl II 2006, 420) hatte der erkennende Senat entschieden, es sei nicht ernstlich zweifelhaft, dass im zeitlichen Anwendungsbereich des AltEinkG ab dem 1. Januar 2005 geleistete Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG) als Sonderausgaben nach näherer Maßgabe der Überleitung in die sog. nachgelagerte Besteuerung nur beschränkt abziehbar seien.

    Der erkennende Senat hält auch im Rahmen der abschließenden Prüfung der Problematik an seiner im Beschluss in BFHE 212, 242, BStBl II 2006, 420 vertretenen Rechtsauffassung fest.

    aaa) Der erkennende Senat hat dies in seinem Beschluss in BFHE 212, 242, BStBl II 2006, 420, unter II.5.

    aaa) Die Verfassungsmäßigkeit der nur beschränkten Abziehbarkeit der Altersvorsorgeaufwendungen in der bis zum Jahr 2025 geltenden Übergangszeit unter dem Aspekt des Verbotes der Doppelbesteuerung kann jedoch nicht isoliert betrachtet werden, sondern nur im Zusammenhang mit der korrespondierenden --in der Übergangszeit nur anteiligen-- späteren Rentenbesteuerung (Senatsbeschluss in BFHE 212, 242, BStBl II 2006, 420).

    Die steuerliche Freistellung beider Steuerpflichtiger ist daher im Ergebnis gleich (Senatsbeschluss in BFHE 212, 242, BStBl II 2006, 420, unter II.9.).

  • BFH, 26.11.2008 - X R 15/07

    Besteuerung der Altersrenten verfassungsmäßig

    aa EStG n.F. genannten Leibrenten ohne Unterschied der nachgelagerten Besteuerung zu unterwerfen, kann damit gerechtfertigt werden, dass --ausgehend vom BVerfG-Urteil in BVerfGE 105, 73-- die Versorgungssituation des rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmers wirtschaftlich mit der des Beamten vergleichbar ist, weil beide aufgrund ihrer nichtselbständigen Tätigkeit als Gegenleistung im weitesten Sinn Anwartschaftsrechte auf Versorgung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit aus anderen Gründen erwerben (BVerfG-Urteil in BVerfGE 105, 73, unter C.III.2.) und beide --jedenfalls nach Abschluss der Übergangsphase-- diese Anwartschaften aus nicht der Besteuerung unterlegenem Einkommen gebildet haben, sofern die Höchstbeträge nicht überschritten wurden (vgl. auch den Beschluss des erkennenden Senats vom 1. Februar 2006 X B 166/05, BFHE 212, 242, BStBl II 2006, 420, unter II.7.b).
  • BFH, 19.01.2010 - X R 53/08

    Verfassungsmäßigkeit der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung; Anwendung der

    Die Frage des Übermaßverbots oder des Verbots der Doppelbesteuerung sei aufgrund der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Beschluss vom 1. Februar 2006 X B 166/05, BFHE 212, 242, BStBl II 2006, 420) nur in der Zeit der Rentenzahlung relevant und damit im Streitfall für das Streitjahr zu überprüfen.
  • BFH, 15.03.2007 - II R 5/04

    Schenkungsteuer bei Zuwendungen an Sportvereine - hinreichende Bestimmtheit eines

    Eine solche Auslegung würde aber die aus Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes (GG) abzuleitenden Grenzen der richterlichen Auslegungsbefugnis überschreiten (BFH-Beschluss vom 1. Februar 2006 X B 166/05, BFHE 212, 242, BStBl II 2006, 420, unter II.5.b bb, m.w.N.).
  • BFH, 18.11.2009 - X R 45/07

    Verfassungsmäßigkeit der begrenzten Abzugsfähigkeit der

  • FG Niedersachsen, 28.08.2007 - 15 K 30254/06

    Berücksichtigungsfähigkeit von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung des

  • BFH, 16.11.2011 - X R 15/09

    Abzug von Beiträgen zur Krankenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung;

  • BFH, 08.11.2006 - X R 45/02

    Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung vor 2005 sind trotz Inkrafttretens

  • BFH, 08.03.2006 - IX R 107/00

    Ausgleichszahlungen an den auf den Versorgungsausgleich verzichtenden Ehegatten

  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvR 1220/04

    Zum Sonderausgabenabzug von Beiträgen zu berufsständischen

  • FG Köln, 20.12.2006 - 12 K 2253/06

    Musterverfahren zum Alterseinkünftegesetz entschieden - In 2005 gezahlte

  • BFH, 30.08.2007 - IV R 14/06

    Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung als Sondervergütung eines

  • FG Nürnberg, 01.08.2007 - VII 51/06

    Verfassungsmäßigkeit der Sonderausgabenhöchstbeträge in Hinblick auf die

  • FG Baden-Württemberg, 30.11.2006 - 10 K 171/06

    Im Jahr 2006 geleistete Beiträge eines nichtselbständig tätigen Steuerberaters an

  • BFH, 16.01.2019 - X R 30/17

    Keine Anwendung von § 171 Abs. 10 AO auf das Verhältnis von Steuerbescheid und

  • FG Berlin-Brandenburg, 14.11.2007 - 1 K 1665/06

    Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von

  • BFH, 18.05.2010 - X R 29/09

    Sog. Öffnungsklausel nicht für Beamten-Versorgungsanwartschaften -

  • BFH, 23.11.2016 - X R 60/14

    Ausgleichszahlung zur Abfindung des Versorgungsausgleichs

  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2021 - 2 S 2005/20

    Haftungsrechtliche Inanspruchnahme eines Geldspielgeräteentwicklers, -herstellers

  • BFH, 17.06.2010 - VI R 33/08

    Ausgleichszahlung bei Ehescheidung

  • FG Bremen, 06.11.2008 - 4 K 54/08

    Zulässigkeit eines Vorabentscheids der Finanzbehörde über Teile des Einspruchs;

  • BFH, 25.01.2017 - X R 51/14

    Steuerliche Berücksichtigung von Arbeitgeberbeiträgen zu einer schweizerischen

  • FG Münster, 31.08.2010 - 9 K 3466/09

    Anforderungen für die Anerkennung der dauernden Wertminderung bei Aktien

  • FG Köln, 18.05.2020 - 15 K 279/17

    Finanzgerichtsordnung/Einkommensteuer: Unzulässigkeit der im Fall einer

  • BFH, 20.06.2007 - VIII B 50/07

    Zugangsvoraussetzung auch erfüllt bei von der Finanzbehörde mangels näherer

  • LSG Bayern, 07.09.2021 - L 20 KR 286/19

    Kostenerstattungsanspruch: Beweismaßstab für den Zusammenhang zwischen

  • FG Hessen, 03.03.2011 - 10 V 204/11

    Steuerpflicht einer italienischen Sozialversicherungsrente entgegen Art. 19 Abs.

  • FG Köln, 26.03.2014 - 7 K 1037/12

    Abfindung des Versorgungsausgleichs

  • BFH, 08.06.2011 - III B 210/10

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Ablehnung der Änderung der Steuerklasse auf der

  • LSG Bayern, 07.09.2021 - L 20 KR 256/18

    Krankenversicherung: Voraussetzungen für eine Absenkung des Beweismaßstabes bei

  • FG Hamburg, 05.06.2015 - 6 K 32/15

    Einkommensteuer: Zahlungen aufgrund schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs an

  • FG Münster, 09.07.2010 - 9 K 75/09

    Dauernde Wertminderung für eine Teilwertabschreibung bei Kurssteigerung zum Tag

  • FG Baden-Württemberg, 21.07.2009 - 11 K 378/07

    Sonderausgabenabzug von Beiträgen zur Schweizer Altersversicherung und

  • BFH, 07.11.2006 - VIII R 108/03

    Vorweggenommene WK; sog. Sicherheits-Kompakt-Rente; Kreditvermittlungsgebühren

  • BFH, 29.12.2006 - VIII R 15/05

    Sicherheits-Kompakt-Rente; vorweggenommene WK

  • FG Hamburg, 16.08.2006 - 1 K 45/06

    Voraussetzungen zur Berücksichtigung zusätzlicher Werbungskosten bei den

  • FG Hamburg, 26.07.2006 - 2 K 105/05

    Einkommensteuer: Abziehbarkeit von Beiträgen zur berufsständischen

  • BFH, 09.05.2007 - XI R 43/06

    Beiträge an ein Versorgungswerk (hier: Gemeinsame Ausgleichskasse der Seelotsen)

  • BFH, 06.03.2006 - X B 5/05

    WK-Abzug: Beiträge an ärztliches Versorgungswerk

  • BFH, 08.11.2011 - X B 94/11

    Keine Klärungsbedürftigkeit der steuerlichen Berücksichtigung von

  • FG Nürnberg, 29.11.2006 - III 98/05

    Fehlende Einkunftserzielungsabsicht - Renten- und Sozialversicherungsbeiträge

  • FG Köln, 04.11.2019 - 11 K 2132/18

    Rechtmäßigkeit der einkommensteuerlichen Berücksichtigung einer ausgezahlten

  • BFH, 11.09.2007 - VI B 146/05

    ArbG-Anteil zur Gesamtsozialversicherung

  • FG Niedersachsen, 16.11.2005 - 9 K 120/97

    Anspruch auf Berücksichtigung gewerblicher Verluste und weiterer Werbungskosten

  • BFH, 07.12.2011 - X B 116/11

    Keine Abziehbarkeit von vor 2005 geleisteten Altersvorsorgeaufwendungen als

  • BFH, 23.02.2007 - III B 17/06

    Rentenversicherungsbeiträge keine WK

  • FG Baden-Württemberg, 07.12.2011 - 4 V 1910/11

    Lohnsteuerabzug nach den Lohnsteuerklassen III und V für Lebenspartner -

  • FG Hamburg, 18.03.2011 - 3 V 15/11

    Ermessen des Finanzamtes bei Freibeträgen

  • FG Baden-Württemberg, 26.06.2008 - 10 V 2450/08

    Bemessung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nach der einfachen

  • BSG, 26.09.2007 - B 12 KR 12/07 B

    Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren, Darlegung der

  • FG Baden-Württemberg, 02.12.2011 - 3 V 3699/11

    Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Versagung der

  • FG Düsseldorf, 17.03.2011 - 8 K 251/10

    Abziehbarkeit von Versicherungsbeiträgen als vorweggenommene Werbungskosten bei

  • FG München, 20.09.2006 - 9 K 1329/04

    Gesonderte Feststellung des Gewinns 1999 bis 2001

  • FG Hessen, 31.01.2007 - 1 V 3571/06

    Einkommensbesteuerung von Renten im Jahr 2005 ist verfassungsgemäß

  • FG München, 19.11.2008 - 1 K 686/07

    Angabe des falschen Jahrs bei Klageerhebung - Werbungskosten bei

  • FG München, 08.05.2007 - 9 V 181/07

    Antrag auf Aufhebung der Vollziehung der Einkommenssteuer wegen im Rahmen der

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