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   BFH, 07.09.2005 - I R 118/04   

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https://dejure.org/2005,1869
BFH, 07.09.2005 - I R 118/04 (https://dejure.org/2005,1869)
BFH, Entscheidung vom 07.09.2005 - I R 118/04 (https://dejure.org/2005,1869)
BFH, Entscheidung vom 07. September 2005 - I R 118/04 (https://dejure.org/2005,1869)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    AO 1977 § 42; EStG 1990 § 2 Abs. 1 und 2, § 3c, § 8 Abs. 1, § 20 Abs. 1 Nr. 1; AStG a. F. § 7, § 10 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 5; DBA-Belgien Art. 23 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 3

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 § 42; EStG 1990 § 2 Abs. 1 und 2, § 3c, § 8 Abs. 1, § 20 Abs. 1 Nr. 1; AStG a.F. § 7, § 10 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 5; DBA-Belgien Art. 23 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 3

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Aufeinander abgestimmtes Ausschüttungsverhalten einer Unternehmensgruppe zur Optimierung des steuerlichen Ergebnisses durch die Abzugsfähigkeit des Finanzierungsaufwands ist kein Gestaltungsmissbrauch

  • Judicialis

    AO 1977 § 42; ; EStG 1990 § ... 2 Abs. 1; ; EStG 1990 § 2 Abs. 2; ; EStG 1990 § 3c; ; EStG 1990 § 8 Abs. 1; ; EStG 1990 § 20 Abs. 1 Nr. 1; ; AStG a.F. § 7; ; AStG a.F. § 10 Abs. 1 Satz 1; ; AStG a.F. § 10 Abs. 2 Satz 1; ; AStG a.F. § 10 Abs. 5; ; DBA-Belgien Art. 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; DBA-Belgien Art. 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinzurechnungsbetrag nach §§ 7 , 10 AStG keine Einnahme i.S. des § 3c EStG 1990; aufeinander abgestimmtes Ausschüttungsverhalten einer Unternehmensgruppe zur Optimierung des steuerlichen Ergebnisses durch die Abzugsfähigkeit des Finanzierungsaufwands

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abzug von Zinsen als Betriebsausgaben ? Verwendung des Darlehens zur Gründung einer ausländischen Zwischengesellschaft ? Anwendung des § 3c EStG bei nach dem DBA-Belgien steuerfreiem Hinzurechnungsbetrag ? Zwischenschaltung einer belgischen Finanzierungsgesellschaft ist ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Optimales Ausschüttungsverhalten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Optimales Ausschüttungsverhalten

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Kapitalgesellschaften - BFH bestätigt Betriebsausgabenabzug bei nur steuerfrei gestellten fiktiven Einnahmen

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Hinzurechnungsbesteuerung nach AStG
    Rechtsfolgen der Hinzurechnungsbesteuerung
    Der Einfluss der DBA

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AStG § 7, AStG § 10 Abs 2 S 1, EStG § 3 c, AO § 42 Abs 2 J: 1977, EG Art 43, EG Art 48
    Fiktive Gewinnausschüttung; Finanzierungskosten; Gestaltungsmissbrauch; Hinzurechnungsbetrag; Niederlassungsfreiheit; Schuldzinsen; Zwischengesellschaft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 211, 164
  • BB 2005, 2668
  • BB 2005, 2670
  • DB 2005, 2610
  • BStBl II 2006, 537
  • NZG 2006, 80 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 20.03.2002 - I R 63/99

    Zum Verhältnis der Hinzurechnungsbesteuerung nach § 7 AStG zu 42 AO

    Auszug aus BFH, 07.09.2005 - I R 118/04
    Wie der Senat durch Urteil vom 20. März 2002 I R 63/99 (BFHE 198, 506, BStBl II 2003, 50) entschieden hat, erweist es sich jedoch nicht als missbräuchlich, wenn eine Tochtergesellschaft ihr Ausschüttungsverhalten gegenüber der Muttergesellschaft danach ausrichtet, dass die Muttergesellschaft einerseits für die Ausschüttungen in den Genuss des abkommensrechtlichen Schachtelprivilegs kommt und ihr andererseits die Möglichkeit erhalten bleibt, die mit der Beteiligung in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Kosten als Betriebsausgaben abzuziehen (vgl. dazu Senatsurteil vom 29. Mai 1996 I R 21/95, BFHE 180, 422, BStBl II 1997, 63).

    In dem Urteil in BFHE 198, 506, BStBl II 2003, 50 wurde weiter entschieden, dass regelmäßig kein Missbrauch i.S. von § 42 Abs. 1 AO 1977 vorliegt, wenn die Unangemessenheit einer Gestaltung allein in Tatumständen zu sehen wäre, die die Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 ff. AStG auslösen; so verhielt es sich dort bei der Einschaltung einer Gesellschaft zur Finanzierung eines konzerneigenen Bauprojektes.

  • FG Düsseldorf, 28.09.2004 - 6 K 5917/00

    Hinzurechnungsbesteuerung; Zwischengesellschaft; Finanzierungsaufwendungen;

    Auszug aus BFH, 07.09.2005 - I R 118/04
    Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf gab ihr durch Urteil vom 28. September 2004 6 K 5917/00 K,G,F statt.

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2005, 335 veröffentlicht.

  • BFH, 29.05.1996 - I R 21/95

    Betriebsausgabenabzug bei steuerfreien Schachteldividenden

    Auszug aus BFH, 07.09.2005 - I R 118/04
    Es ist nicht missbräuchlich, wenn eine Tochtergesellschaft ihr Ausschüttungsverhalten gegenüber der Muttergesellschaft danach ausrichtet, dass die Muttergesellschaft einerseits für die Ausschüttungen in den Genuss des abkommensrechtlichen Schachtelprivilegs kommt und ihr andererseits die Möglichkeit erhalten bleibt, die mit der Beteiligung in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Kosten als Betriebsausgaben abzuziehen (Bestätigung des Senatsurteils vom 29. Mai 1996 I R 21/95, BFHE 180, 422, BStBl II 1997, 63).

    Wie der Senat durch Urteil vom 20. März 2002 I R 63/99 (BFHE 198, 506, BStBl II 2003, 50) entschieden hat, erweist es sich jedoch nicht als missbräuchlich, wenn eine Tochtergesellschaft ihr Ausschüttungsverhalten gegenüber der Muttergesellschaft danach ausrichtet, dass die Muttergesellschaft einerseits für die Ausschüttungen in den Genuss des abkommensrechtlichen Schachtelprivilegs kommt und ihr andererseits die Möglichkeit erhalten bleibt, die mit der Beteiligung in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Kosten als Betriebsausgaben abzuziehen (vgl. dazu Senatsurteil vom 29. Mai 1996 I R 21/95, BFHE 180, 422, BStBl II 1997, 63).

  • BFH, 20.10.2004 - I R 11/03

    Passivierung bei Rangrücktritt und so genannter "haftungsloser" Darlehen -

    Auszug aus BFH, 07.09.2005 - I R 118/04
    Es sind darüber hinaus alle derzeitigen und künftigen Vermögensmehrungen, die unter eine Einkunftsart des § 2 Abs. 1 EStG 1990 fallen (Senatsurteil vom 20. Oktober 2004 I R 11/03, BFHE 207, 295, BStBl II 2005, 581).
  • BFH, 14.08.2019 - I R 44/17

    Abgrenzung zwischen beteiligungs- und obligationsähnlichen Genussrechten

    Die Erzielung von Steuervorteilen im Ausland ist keine für § 42 AO relevante Steuerminderung (vgl. Senatsurteil vom 07.09.2005 - I R 118/04, BFHE 211, 164, BStBl II 2006, 537).
  • BFH, 20.09.2006 - I R 59/05

    Vorweggenommene Werbungskosten bei Umzug ins DBA-Ausland - Zuflussprinzip und

    ee) Die Rechtsprechung des Senats zum Abzug von Aufwendungen, die mit abkommensrechtlich steuerbefreiten Schachteldividenden zusammenhängen (z.B. Senatsurteile vom 29. Mai 1996 I R 167/94, BFHE 180, 415, BStBl II 1997, 60; vom 29. Mai 1996 I R 21/95, BFHE 180, 422, BStBl II 1997, 63; vom 7. September 2005 I R 118/04, BFHE 211, 164), ist im Streitfall nicht einschlägig.
  • BFH, 07.12.2005 - I R 34/05

    WK: Vertragsstrafe wegen vorzeitiger Auflösung eines Arbeitsvertrages im Ausland

    § 3c EStG 1997 gilt aber nur für steuerbare Einnahmen (Senatsurteil vom 7. September 2005 I R 118/04, BFH/NV 2006, 152; BFH-Urteil vom 23. November 2000 VI R 93/98, BFHE 193, 555, BStBl II 2001, 199).
  • FG Baden-Württemberg, 26.03.2008 - 3 K 142/06

    Auch im Jahr 2001 keine Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens auf den

    § 3 Nr. 40 EStG finde allerdings schon deshalb keine Anwendung, weil nach dem BFH-Urteil vom 7. September 2005 I R 118/04 (BFHE 211, 164, BStBl II 2006, 537, zu § 3c EStG) der Hinzurechnungsbetrag ein Einkünfteerhöhungsbetrag und keine Einnahme sei.

    Er trägt ergänzend vor, aus dem BFH-Urteil in BStBl II 2006, 537 folge nicht, dass § 3 Nr. 40 Buchst. d EStG im Streitfall nicht anwendbar sei.

    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 7. September 2005 I R 118/04, BFHE 211, 164, BStBl II 2006, 537) ist -entgegen der Auffassung der Vorinstanz (Urteil des FG Düsseldorf vom 28. September 2004 6 K 5917/00, IStR 2005, 125) und einer teilweise vertretenen Meinung in der Literatur (den Theorienstreit zur Rechtsnatur des Hinzurechnungsbetrages zusammenfassend Wassermeyer in Flick/Wassermeyer/Baumhoff, Außensteuerrecht, vor §§ 7 - 14 AStG Rz 46 ff., m.w.N.)-- der Hinzurechnungsbetrag nach § 10 Abs. 2 Satz 1 EStG keine Einnahme, sondern ein sog. "Einkünfteerhöhungsbetrag" (zustimmend z.B. Wassermeyer/Schönfeld in Flick/Wassermeyer/Baumhoff, Außensteuerrecht, § 10 Rz 144; Luckey in Strunk/ Kaminski/Köhler, AStG/DBA, § 10 AStG Rz 40).

  • BFH, 11.02.2009 - I R 40/08

    Anwendung des sog. Halbeinkünfteverfahrens auf den Hinzurechnungsbetrag gemäß §

    Dass der Hinzurechnungsbetrag aus "rechtstechnischer" Sicht nicht unmittelbar in die Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG eingeht, sondern die Einkünfte aus Kapitalvermögen außerhalb der Überschussrechnung i.S. des § 2 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 5 EStG als "Einkünfteerhöhungsbetrag eigener Art" (vgl. dazu Senatsurteil vom 7. September 2005 I R 118/04, BFHE 211, 164, BStBl II 2006, 537) erhöht, ändert daran nichts (ebenso z.B. Luckey in Strunk/Kaminski/Köhler, Außensteuergesetz/Doppelbesteuerungsabkommen, § 10 AStG Rz 41; Vogt in Blümich, EStG, KStG, GewStG, § 10 AStG Rz 36 f.).

    Gleiches gilt --unbeschadet der vom FG befürchteten "empfindlichen Störung der Binnensystematik der §§ 3 ff. EStG" und der vom Gesetzgeber insoweit womöglich beabsichtigten Korrespondenz-- für den Umstand, dass infolge dieser "Regelungstechnik" zugleich die besonderen tatbestandlichen Voraussetzungen des § 3c Abs. 1 EStG 1997 n.F. und des sich hiernach ergebenden Abzugsausschlusses für Ausgaben, welche mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, nicht erfüllt sind (vgl. Senatsurteil in BFHE 211, 164, BStBl II 2006, 537).

  • BFH, 13.12.2007 - VI R 73/06

    Abzugsbeschränkung für Verpflegungsmehraufwendungen

    (Steuerfreie) Einnahmen i.S. des § 3c Abs. 1 EStG sind jedoch, soweit es hier von Bedeutung ist, nur solche, die die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 EStG erfüllen (BFH-Urteil vom 7. September 2005 I R 118/04, BFHE 211, 164, BStBl II 2006, 537; Birk/Jahndorf in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 3c EStG Rz 40; Schmidt/Heinicke, EStG, 26. Aufl., § 3c Rz 11).
  • FG Düsseldorf, 13.12.2005 - 6 K 3284/02

    Steuerliches Wertaufholungsgebot; Teilwertabschreibung auf Beteiligung; Identität

    Denn für die Übertragung auf die "Ti-Corporation" als Zwischengesellschaft bestanden infolge der damit verbundenen steuerlichen Vergünstigungen in den Vereinigten Staaten von Amerika steuerlich beachtliche Gründe (vgl. dazu BFH vom 07. September 2005, I R 118/04, Sammlung von Entscheidungen des BFH 2006, 152), weshalb auch keine missbräuchliche Gestaltung im Sinne des § 42 Abgabenordnung vorlag.
  • FG Niedersachsen, 16.02.2011 - 4 K 169/10

    Vom Familiengericht angeordnete Kapitalzahlung anstelle eines

    Das anteilige Abzugsverbot bezieht sich aber nur auf Ausgaben im Zusammenhang mit Einnahmen, die unter eine Einkunftsart im Sinne des § 2 Abs. 1 EStG fallen und durch besondere Vorschrift von der Einkommensteuer befreit sind (BFH-Urteile vom 23. November 2000 VI R 93/98, BStBl. II 2001, 199; vom 7. September 2005 I R 118/04, BFH/NV 2006, 152; vom 7. Dezember 2005 I R 34/05, BFH/NV 2006, 1068).
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