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   BFH, 21.06.2006 - XI R 49/05   

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BFH, 21.06.2006 - XI R 49/05 (https://dejure.org/2006,2053)
BFH, Entscheidung vom 21.06.2006 - XI R 49/05 (https://dejure.org/2006,2053)
BFH, Entscheidung vom 21. Juni 2006 - XI R 49/05 (https://dejure.org/2006,2053)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    EStG § 2 Abs. 2 Nr. 2; ; EStG § 4 Abs. 3; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2; ; EStG § 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine "Sonderabschreibung" für zu Unrecht als Herstellungskosten erfasste Vorsteuer; keine Teilwertabschreibung, keine Bilanzberichtigung und keine Bindung an den Wertansatz der Vorjahre bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG und Überschussermittlung nach § 2 Abs. 2 Nr. ...

  • rechtsportal.de

    Keine "Sonderabschreibung" für zu Unrecht als Herstellungskosten erfasste Vorsteuer; keine Teilwertabschreibung, keine Bilanzberichtigung und keine Bindung an den Wertansatz der Vorjahre bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG und Überschussermittlung nach § 2 Abs. 2 Nr. ...

  • datenbank.nwb.de

    Keine Sonderabschreibung für zu Unrecht als Herstellungskosten erfasste Vorsteuer

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuerpflichtige Vermietung eines Gebäudeanbaus durch Eheleute-Miteigentümer zur betrieblichen Nutzung an Ehemann ? Irrtümlicher Ansatz der sofort abziehbaren Vorsteuer bei den Gebäudeherstellungskosten ? Keine Nachholung des versäumten Betriebsausgabenabzugs im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Vorsteuer als Herstellkosten

  • IWW (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer - Vorsteueransatz in der EÜR ist nicht nachträglich korrigierbar

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorsteuer als Herstellkosten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Folgen der fälschlichen Erfassung von Aufwendungen auf ein Wirtschaftsgut als Herstellungskosten statt als Betriebsausgaben oder Werbungskosten; Möglichkeit der Nachholung des Abzugs bei der Gewinnermittlung in späteren Veranlagungszeiträumen; Inhalt des Grundsatzes der ...

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    (Nebenberuflich) selbständige Bilanzbuchhalter und Controller: Keine "Sonderabschreibung" für zu Unrecht als Herstellungskosten erfasste Vorsteuer

Besprechungen u.ä.

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    (Nebenberuflich) selbständige Bilanzbuchhalter und Controller: Keine "Sonderabschreibung" für zu Unrecht als Herstellungskosten erfasste Vorsteuer

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 3 S 3, EStG § 6 Abs 1 Nr 1, GG Art 3, EStG § 9 b
    AfA-Bemessungsgrundlage; Einnahmeüberschussrechnung; Teilwertabschreibung; Vorsteuer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 214, 218
  • BB 2006, 1897
  • DB 2006, 1815
  • BStBl II 2006, 712
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 30.06.2005 - IV R 20/04

    Keine Nachholung des Betriebsausgabenabzugs bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3

    Auszug aus BFH, 21.06.2006 - XI R 49/05
    Ein unterlassener Sofortabzug kann nicht durch "Aktivierung" und Verteilung des entsprechenden Aufwands in späteren Veranlagungszeiträumen nachgeholt werden; Betriebsausgaben, die nicht im Jahr der Verausgabung abgezogen worden sind, können nicht in einem späteren Jahr abgezogen werden (BFH-Urteil vom 30. Juni 2005 IV R 20/04, BFHE 210, 313, BStBl II 2005, 758; ferner BFH-Urteil vom 21. Februar 1967 VI R 295/66, BFHE 88, 316, BStBl III 1967, 386 zum Werbungskostenabzug), auch nicht durch eine Teilwertabschreibung (Schmidt/Drenseck, EStG, 25. Aufl., § 7 Rz 7; Werndl, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, a.a.O., § 7 Rdnr. A 41; HHR/Nolde, § 7 EStG Anm. 96).
  • BFH, 05.05.2004 - XI R 43/03

    Teilwertabschreibung

    Auszug aus BFH, 21.06.2006 - XI R 49/05
    a) Voraussetzung der Teilwertabschreibung ist der Eintritt einer dauernden Wertminderung (BFH-Urteil vom 5. Mai 2004 XI R 43/03, BFH/NV 2005, 22).
  • BFH, 08.09.1988 - IV R 66/87

    Betriebsausgaben - Zinsen - Betriebsschuld - Kontokorrentverbindlichkeit -

    Auszug aus BFH, 21.06.2006 - XI R 49/05
    Dieser Grundsatz besagt, dass die verschiedenen Gewinnermittlungsmethoden auf Dauer gesehen zu demselben Gesamtgewinn führen müssen (BFH-Beschluss vom 8. September 1988 IV R 66/87, BFHE 154, 350, BStBl II 1989, 32; BFH-Urteil vom 13. Februar 2003 IV R 12/01, BFHE 201, 491, BStBl II 2003, 837; Weber-Grellet, in: Kirchhof/Söhn/ Mellinghoff, a.a.O., § 4 Rdnr. D 10; HHR/Bergkemper, § 4 EStG Anm. 504).
  • BFH, 13.02.2003 - IV R 12/01

    Erhaltungsaufwendungen/Wegfall der Nutzungswertbesteuerung

    Auszug aus BFH, 21.06.2006 - XI R 49/05
    Dieser Grundsatz besagt, dass die verschiedenen Gewinnermittlungsmethoden auf Dauer gesehen zu demselben Gesamtgewinn führen müssen (BFH-Beschluss vom 8. September 1988 IV R 66/87, BFHE 154, 350, BStBl II 1989, 32; BFH-Urteil vom 13. Februar 2003 IV R 12/01, BFHE 201, 491, BStBl II 2003, 837; Weber-Grellet, in: Kirchhof/Söhn/ Mellinghoff, a.a.O., § 4 Rdnr. D 10; HHR/Bergkemper, § 4 EStG Anm. 504).
  • BFH, 24.11.1955 - IV 231/53 U

    Zulässigkeit degressiver Abschreibungen - Einfluss von Teilwert und Vorliegen

    Auszug aus BFH, 21.06.2006 - XI R 49/05
    Entgegen der Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) in dem Urteil vom 24. November 1955 IV 231/53 U (BFHE 62, 97, BStBl III 1956, 38) müsse auch bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG eine Teilwertabschreibung in Betracht kommen; auch insoweit sei --wie auch bei der Bildung gewillkürten Betriebsvermögens (BFH-Urteil vom 2. Oktober 2003 IV R 13/03, BFHE 203, 373, BStBl II 2004, 985)-- eine Gleichbehandlung der Gewinnermittlungsarten geboten.
  • BFH, 02.10.2003 - IV R 13/03

    Einnahmenüberschussrechnung: Gewillkürtes Betriebsvermögen

    Auszug aus BFH, 21.06.2006 - XI R 49/05
    Entgegen der Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) in dem Urteil vom 24. November 1955 IV 231/53 U (BFHE 62, 97, BStBl III 1956, 38) müsse auch bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG eine Teilwertabschreibung in Betracht kommen; auch insoweit sei --wie auch bei der Bildung gewillkürten Betriebsvermögens (BFH-Urteil vom 2. Oktober 2003 IV R 13/03, BFHE 203, 373, BStBl II 2004, 985)-- eine Gleichbehandlung der Gewinnermittlungsarten geboten.
  • BFH, 21.02.1967 - VI R 295/66

    Nachholen der Absetzung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 21.06.2006 - XI R 49/05
    Ein unterlassener Sofortabzug kann nicht durch "Aktivierung" und Verteilung des entsprechenden Aufwands in späteren Veranlagungszeiträumen nachgeholt werden; Betriebsausgaben, die nicht im Jahr der Verausgabung abgezogen worden sind, können nicht in einem späteren Jahr abgezogen werden (BFH-Urteil vom 30. Juni 2005 IV R 20/04, BFHE 210, 313, BStBl II 2005, 758; ferner BFH-Urteil vom 21. Februar 1967 VI R 295/66, BFHE 88, 316, BStBl III 1967, 386 zum Werbungskostenabzug), auch nicht durch eine Teilwertabschreibung (Schmidt/Drenseck, EStG, 25. Aufl., § 7 Rz 7; Werndl, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, a.a.O., § 7 Rdnr. A 41; HHR/Nolde, § 7 EStG Anm. 96).
  • BFH, 13.09.2001 - IV R 13/01

    Einbringung bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

    Auszug aus BFH, 21.06.2006 - XI R 49/05
    Der IV. Senat habe in dem Urteil vom 13. September 2001 IV R 13/01 (BFHE 196, 546, BStBl II 2002, 287) die Gleichwertigkeit der Gewinnermittlungsarten offensichtlich unterstellt, wenn er annehme, dass bei Aufnahme eines Gesellschafters unter Fortführung der Buchwerte eine Eröffnungsbilanz nicht erforderlich sei.
  • BFH, 08.10.1987 - IV R 56/85

    Kassettendecke mit Beleuchtungsanlage keine Betriebsvorrichtung

    Auszug aus BFH, 21.06.2006 - XI R 49/05
    b) Daneben kommt bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG --wie auch bei der Überschussermittlung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG-- ohnehin keine Teilwertabschreibung in Betracht (vgl. BFH-Urteil vom 8. Oktober 1987 IV R 56/85, BFHE 151, 81, BStBl II 1988, 440; Weber-Grellet, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 4 Rdnr. D 132, D 151; a.A. Bergkemper in Herrmann/ Heuer/Raupach --HHR--, § 4 EStG Anm. 536).
  • BFH, 12.11.1992 - IV R 59/91

    Fehlerhaftigkeit eines Bilanzansatzes

    Auszug aus BFH, 21.06.2006 - XI R 49/05
    Der Grundsatz der Gesamtgewinngleichheit verlangt indes nicht, dass Fehler, die nach der Lehre vom formellen Bilanzzusammenhang in späteren Veranlagungszeiträumen noch berichtigt werden können (vgl. BFH-Urteil vom 12. November 1992 IV R 59/91, BFHE 170, 217, BStBl II 1993, 392), in vergleichbarer Weise auch bei der Einnahmeüberschussrechnung zu korrigieren sind; die Möglichkeiten der bilanziellen Fehlerkorrektur sind nicht auf die Einnahmeüberschussrechnung zu übertragen, bei der im Hinblick auf die Erfassung von Einnahmen und Ausgaben auf § 11 EStG abzustellen ist.
  • FG Baden-Württemberg, 29.04.2004 - 14 K 220/99

    Sonderabschreibung auf Gebäudeherstellungskosten bei unterlassenem Vorsteuerabzug

  • BFH, 05.11.2015 - III R 13/13

    Einnahmenüberschussrechnung: Kein der Verschmelzung vorgelagerter endgültiger

    a) Es entspricht ständiger Rechtsprechung des BFH, dass bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG eine Teilwertabschreibung nach § 6 Abs. 1 EStG nicht zulässig ist (BFH-Urteil vom 21. Juni 2006 XI R 49/05, BFHE 214, 218, BStBl II 2006, 712, unter II.1.; BFH-Beschluss vom 9. Februar 2006 IV B 60/04, nicht veröffentlicht --n.v.--, unter II.d cc).
  • BFH, 05.11.2015 - III R 12/13

    Verfassungsmäßigkeit des § 18 Abs. 2 UmwStG 2002 (= UmwStG 1995 i. d. F. des

    a) Es entspricht ständiger Rechtsprechung des BFH, dass bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG eine Teilwertabschreibung nach § 6 Abs. 1 EStG nicht zulässig ist (BFH-Urteil vom 21. Juni 2006 XI R 49/05, BFHE 214, 218, BStBl II 2006, 712, unter II.1.; BFH-Beschluss vom 9. Februar 2006 IV B 60/04, nicht veröffentlicht --n.v.--, unter II.d cc).
  • FG Berlin-Brandenburg, 15.10.2007 - 1 V 1223/07

    Bei Bestandskraft keine nachträgliche Erfassung einer Betriebseinnahme im

    Der XI. Senat des Bundesfinanzhofshat mit Urteil vom 21.06.2006 (XI R 49/05, BStBl II 2006, 712) ausgeführt, dass bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ein unterlassener Betriebsausgabenabzug in einem Folgejahr nicht nachgeholt werden kann und die Grundsätze der Bilanzberichtigung nach § 4 Abs. 2 EStG keine Anwendung finden.

    Der Grundsatz der Totalgewinnidentität besagt, dass die verschiedenen Gewinnermittlungsmethoden unter Beachtung der Regeln für die jeweilige Ermittlungsmethode auf Dauer gesehen zu demselben Gesamtgewinn führen müssen (BFH-Urteile vom 13.02.2003 IV R 12/01, BStBl II 2003, 827 undvom 21.06.2006 XI R 49/05, a.a.O.).

    Denn die Möglichkeiten der bilanziellen Fehlerkorrektur sind nicht auf die Einnahme - Überschussrechnung zu übertragen, bei der im Hinblick auf die Erfassung von Einnahmen und Ausgaben auf § 11 EStG abzustellen ist (BFH-Urteil vom 21.06.2006 XI R 49/05 a.a.O.).

  • FG Schleswig-Holstein, 26.07.2011 - 2 K 123/10

    Bindung an Wahl der Gewinnermittlungsart - Verfassungsmäßigkeit des untersagten

    Der Kläger habe für das Jahr 2005 eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG erstellt, für die eine Teilwertabschreibung nicht möglich sei (Bundesfinanzhof -BFH- vom 21. Juni 2006, XI R 49/05).

    Eine Teilwertabschreibung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG kommt bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG nicht in Betracht (BFH-Urteil vom 21. Juni 2006, XI R 49/05, BStBl II 2006, 712 m.w.N.; BFH-Beschluss vom 9. Februar 2006 IV B 60/04, Juris).

  • BFH, 19.09.2007 - XI B 52/06

    Aussetzung des Klageverfahrens wegen eines Musterverfahrens vor dem BVerfG;

    b) Die Rüge, das angefochtene Urteil weiche von der nach Ablauf der Begründungsfrist veröffentlichten Entscheidung des Senats vom 21. Juni 2006 XI R 49/05 (BFHE 214, 218, BStBl II 2006, 712) ab, ist nicht ordnungsgemäß i.S. des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO erhoben worden.

    Im Übrigen liegt auch keine Divergenz vor, weil das Urteil des Senats in BFHE 214, 218, BStBl II 2006, 712 einen Sachverhalt betrifft, der sich wesentlich von dem des Streitfalles unterscheidet.

  • BFH, 31.03.2008 - VIII B 212/07

    Keine Nachholung der Auflösung einer Ansparrücklage in Jahren nach Ablauf des

    Eine Nachholung dieser Zwangsauflösung in Folgejahren kann danach bei Einnahme-Überschuss-Rechnung ebenso wenig in Betracht kommen wie die Erfassung von Betriebseinnahmen oder Betriebsausgaben in anderen Jahren als denen, in denen sie entstanden sind (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juni 2006 XI R 49/05, BFHE 214, 218, BStBl II 2006, 712).
  • BFH, 19.10.2010 - X R 9/09

    Fehler im Veranlagungsverfahren rechtfertigen keinen Erlass

    Mit der Revision machen die Kläger geltend, der Streitfall unterscheide sich wesentlich von dem der BFH-Entscheidung vom 21. Juni 2006 XI R 49/05 (BFHE 214, 218, BStBl II 2006, 712) zu Grunde liegenden Sachverhalt.
  • FG Schleswig-Holstein, 26.07.2011 - 2 K 124/10

    Streitgegenstand: Gewerbesteuer 2005-2007 - Bindung an Wahl der

    Der Kläger habe für das Jahr 2005 eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG erstellt, für die eine Teilwertabschreibung nicht möglich sei (Bundesfinanzhof -BFH- vom 21. Juni 2006, XI R 49/05).

    Eine Teilwertabschreibung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG kommt bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG nicht in Betracht (BFH-Urteil vom 21. Juni 2006, XI R 49/05, BStBl II 2006, 712 m.w.N.; BFH-Beschluss vom 9. Februar 2006 IV B 60/04, Juris).

  • FG Niedersachsen, 22.05.2013 - 4 K 185/12

    Korrektur überhöhter AfA durch Kürzung der AfA für die Folgejahre bei gleichem

    Mit dem hiergegen eingelegten Einspruch machte der Kläger geltend, dass die Verminderung der AfA auf den Patientenstamm zu Unrecht erfolgt sei, weil nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. Juni 2006 XI R 49/05 (BStBl. II 2006, 712) die Vorschriften über die Bilanzberichtigung und Bilanzänderung auf die Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG nicht anwendbar seien.

    Ob dies - wie der Kläger unter Berufung auf das BFH-Urteil in BStBl. II 2006, 712 geltend macht - nur für die Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich oder auch für die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung gilt, bedarf im Streitfall keiner Entscheidung.

  • FG Münster, 23.06.2009 - 1 K 4263/06

    Versteuerung zurückbehaltener Forderungen bei Praxiseinbringung

    Dieser besagt, dass die verschiedenen Gewinnermittlungsmethoden auf Dauer gesehen zu demselben Gesamtgewinn führen müssen (BFH-Urteil vom 21.6.2006 XI R 49/05, BStBl II 2006, 712 mwN.).
  • FG Thüringen, 08.10.2008 - 4 K 904/07

    Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen bei einkommensteuerlicher

  • FG Schleswig-Holstein, 04.06.2009 - 1 K 61/08

    Kein Ansatz von Absetzungen für eine außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung

  • FG Berlin-Brandenburg, 29.01.2008 - 6 K 3383/04

    Keine erneute Ausübung des Wahlrechts nach § 4 FördG nach bestandskräftiger

  • FG Berlin-Brandenburg, 26.06.2007 - 6 K 5269/03

    Verhältnis zwischen § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG und § 164 Abs. 2 AO - Keine

  • FG Baden-Württemberg, 21.11.2018 - 13 K 1658/17

    Keine Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung bei einer im Privatvermögen

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