Weitere Entscheidung unten: BFH, 30.09.2005

Rechtsprechung
   BFH, 30.09.2005 - V S 12, 13/05, V S 12/05, V S 13/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2045
BFH, 30.09.2005 - V S 12, 13/05, V S 12/05, V S 13/05 (https://dejure.org/2005,2045)
BFH, Entscheidung vom 30.09.2005 - V S 12, 13/05, V S 12/05, V S 13/05 (https://dejure.org/2005,2045)
BFH, Entscheidung vom 30. September 2005 - V S 12, 13/05, V S 12/05, V S 13/05 (https://dejure.org/2005,2045)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Anhörungsrüge; Anhörung bei Verbindung zweier Nichtzulassungsbeschwerden

  • Judicialis

    FGO § 73 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 116; ; FGO § 121 Satz 1; ; FGO § 133a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 73 Abs. 1 S. 1 § 116 § 121 S. 1 § 133a
    Anhörungsrüge: kein rechtliches Gehör vor einer Verbindung zweier Nichtzulassungsbeschwerden zu gemeinsamer Entscheidung

  • rechtsportal.de

    FGO § 73 Abs. 1 S. 1 § 116 § 121 S. 1 § 133a
    Anhörungsrüge: kein rechtliches Gehör vor einer Verbindung zweier Nichtzulassungsbeschwerden zu gemeinsamer Entscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs ? Voraussetzungen ? Rüge der Fehlerhaftigkeit genügt nicht ? Keine Anhörung bei Verbindung von zwei Nichtzulassungsbeschwerden zu gemeinsamer Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 211, 6
  • NJW 2006, 864
  • BB 2005, 2734
  • DB 2005, 2730
  • BStBl II 2006, 75
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 17.06.2005 - VI S 3/05

    Anhörungsrüge: Anwendungsbereich des § 133a FGO

    Auszug aus BFH, 30.09.2005 - V S 12/05
    Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 133a Abs. 1 Satz 1 FGO kann mit dem (außerordentlichen) Rechtsbehelf der Anhörungsrüge nur vorgebracht werden, das Gericht --im Streitfall der beschließende Senat-- habe im Rahmen der angegriffenen Entscheidung gegen den verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 13 Abs. 1 des Grundgesetzes) verstoßen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Juni 2005 VI S 3/05, BFH/NV 2005, 1458, m.w.N.).

    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verlangt von dem erkennenden Gericht vornehmlich, dass es die Beteiligten über den Verfahrensstoff informiert, ihnen Gelegenheit zur Äußerung gibt, ihre Ausführungen sowie Anträge zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Mai 2005 VII S 17/05, BFH/NV 2005, 1614, und in BFH/NV 2005, 1458; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 96 FGO Tz. 111; von Groll in Gräber, Finanzgerichtsordnung, § 96 Anm. 30; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 96 FGO Rz. 217, jeweils m.w.N.).

    Die Anhörungsrüge dient nicht dazu, die angegriffene Entscheidung in der Sache in vollem Umfang nochmals zu überprüfen (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 1458.

  • BFH, 22.03.2005 - V B 37/04

    Pflicht des Finanzgerichts zur vollumfänglichen Aufklärung eines sich in der

    Auszug aus BFH, 30.09.2005 - V S 12/05
    Mit Beschluss vom 22. März 2005 V B 37/04, V B 38/04 hat der Senat die Nichtzulassungsbeschwerden des Klägers, Beschwerdeführers und Antragstellers (Antragsteller) wegen Nichtzulassung der Revision gegen die Urteile des Finanzgerichts (FG) Köln vom 18. Februar 2004 5 K 6018/01 und 5 K 6022/01 zu gemeinsamer Entscheidung verbunden und als unbegründet zurückgewiesen.

    Soweit der Antragsteller rügt, sein Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs sei dadurch verletzt worden, dass der Senat die Verfahren V B 37/04 und V B 38/04 zu gemeinsamer Entscheidung verbunden habe, ohne dass er hierzu vorher angehört worden sei, ist die Anhörungsrüge unbegründet.

  • BFH, 17.05.2005 - VII S 17/05

    Anhörungsrüge

    Auszug aus BFH, 30.09.2005 - V S 12/05
    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verlangt von dem erkennenden Gericht vornehmlich, dass es die Beteiligten über den Verfahrensstoff informiert, ihnen Gelegenheit zur Äußerung gibt, ihre Ausführungen sowie Anträge zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Mai 2005 VII S 17/05, BFH/NV 2005, 1614, und in BFH/NV 2005, 1458; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 96 FGO Tz. 111; von Groll in Gräber, Finanzgerichtsordnung, § 96 Anm. 30; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 96 FGO Rz. 217, jeweils m.w.N.).
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   BFH, 30.09.2005 - V S 13/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,27404
BFH, 30.09.2005 - V S 13/05 (https://dejure.org/2005,27404)
BFH, Entscheidung vom 30.09.2005 - V S 13/05 (https://dejure.org/2005,27404)
BFH, Entscheidung vom 30. September 2005 - V S 13/05 (https://dejure.org/2005,27404)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen einer Anhörungsrüge; Anhörung bei Verbindung zweier Nichtzulassungsbeschwerden

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 864
  • BStBl II 2006, 75
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 17.06.2005 - VI S 3/05

    Anhörungsrüge: Anwendungsbereich des § 133a FGO

    Auszug aus BFH, 30.09.2005 - V S 13/05
    Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 133a Abs. 1 Satz 1 FGO kann mit dem (außerordentlichen) Rechtsbehelf der Anhörungsrüge nur vorgebracht werden, das Gericht --im Streitfall der beschließende Senat-- habe im Rahmen der angegriffenen Entscheidung gegen den verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 13 Abs. 1 des Grundgesetzes) verstoßen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Juni 2005 VI S 3/05, BFH/NV 2005, 1458, m.w.N.).

    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verlangt von dem erkennenden Gericht vornehmlich, dass es die Beteiligten über den Verfahrensstoff informiert, ihnen Gelegenheit zur Äußerung gibt, ihre Ausführungen sowie Anträge zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Mai 2005 VII S 17/05, BFH/NV 2005, 1614, und in BFH/NV 2005, 1458; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 96 FGO Tz. 111; von Groll in Gräber, Finanzgerichtsordnung, § 96 Anm. 30; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 96 FGO Rz. 217, jeweils m.w.N.).

    Die Anhörungsrüge dient nicht dazu, die angegriffene Entscheidung in der Sache in vollem Umfang nochmals zu überprüfen (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 1458.

  • BFH, 22.03.2005 - V B 37/04

    Pflicht des Finanzgerichts zur vollumfänglichen Aufklärung eines sich in der

    Auszug aus BFH, 30.09.2005 - V S 13/05
    Mit Beschluss vom 22. März 2005 V B 37/04, V B 38/04 hat der Senat die Nichtzulassungsbeschwerden des Klägers, Beschwerdeführers und Antragstellers (Antragsteller) wegen Nichtzulassung der Revision gegen die Urteile des Finanzgerichts (FG) Köln vom 18. Februar 2004 5 K 6018/01 und 5 K 6022/01 zu gemeinsamer Entscheidung verbunden und als unbegründet zurückgewiesen.

    Soweit der Antragsteller rügt, sein Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs sei dadurch verletzt worden, dass der Senat die Verfahren V B 37/04 und V B 38/04 zu gemeinsamer Entscheidung verbunden habe, ohne dass er hierzu vorher angehört worden sei, ist die Anhörungsrüge unbegründet.

  • BFH, 17.05.2005 - VII S 17/05

    Anhörungsrüge

    Auszug aus BFH, 30.09.2005 - V S 13/05
    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verlangt von dem erkennenden Gericht vornehmlich, dass es die Beteiligten über den Verfahrensstoff informiert, ihnen Gelegenheit zur Äußerung gibt, ihre Ausführungen sowie Anträge zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Mai 2005 VII S 17/05, BFH/NV 2005, 1614, und in BFH/NV 2005, 1458; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 96 FGO Tz. 111; von Groll in Gräber, Finanzgerichtsordnung, § 96 Anm. 30; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 96 FGO Rz. 217, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 30.09.2005 - V S 12/05

    Anhörungsrüge: kein rechtliches Gehör vor einer Verbindung zweier

    Auszug aus BFH, 30.09.2005 - V S 13/05
    V S 12/05 V S 13/05.
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