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   BFH, 20.12.2006 - X R 38/05   

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https://dejure.org/2006,1278
BFH, 20.12.2006 - X R 38/05 (https://dejure.org/2006,1278)
BFH, Entscheidung vom 20.12.2006 - X R 38/05 (https://dejure.org/2006,1278)
BFH, Entscheidung vom 20. Dezember 2006 - X R 38/05 (https://dejure.org/2006,1278)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    EStG § 3 Nr. 62, § 10 ... Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a, § 10c Abs. 3 Nr. 1 und 2; BGB § 130 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3; AO 1977 § 357 Abs. 1 Sätze 1 und 2, § 362 Abs. 1; ZPO § 418 Abs. 1 und 3; FGO § 44 Abs. 1

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 3 Nr. 62, § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a, § 10c Abs. 3 Nr. 1 und 2; BGB § 130 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3; AO 1977 § 357 Abs. 1 Sätze 1 und 2, § 362 Abs. 1; ZPO § 418 Abs. 1 u... nd 3; FGO § 44 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Kürzung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen auch für Veranlagungszeiträume nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses; Rechtsfolgen von nachträglicher Auszahlung von in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der früheren Beschäftigung stehendem Arbeitslohn ...

  • Judicialis

    EStG § 3 Nr. 62; ; EStG § ... 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a; ; EStG § 10c Abs. 3 Nr. 1; ; EStG § 10c Abs. 3 Nr. 2; ; BGB § 130 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 130 Abs. 3; ; AO 1977 § 357 Abs. 1 Satz 1; ; AO 1977 § 357 Abs. 1 Satz 2; ; AO 1977 § 362 Abs. 1; ; ZPO § 418 Abs. 1; ; ZPO § 418 Abs. 3; ; FGO § 44 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kürzung des Vorwegabzugs bei nachträglicher Lohnzahlung für ein im Vorjahr beendetes Beschäftigungsverhältnis; Zugang von Schriftstücken bei der Behörde; Beweisführung durch Eingangsstempel der Finanzbehörde; Widerruf der Rücknahme eines Einspruchs; Einspruchseinlegung ...

  • datenbank.nwb.de

    Kürzung des Vorwegabzugs bei nachträglicher Lohnzahlung für ein im Vorjahr beendetes Beschäftigungsverhältnis; Beweisführung durch Eingangsstempel der Finanzbehörde; Widerruf der Rücknahme eines Einspruchs

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kürzung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen eines Pensionärs mit betrieblicher Altersversorgung bei Nachzahlung einer Gratifikation sowie Erfolgsbeteiligung ? Rechtzeitiger Widerruf einer Einspruchsrücknahme ? Eingeschränkte Beweiskraft des Eingangsstempels des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Rücknahme der Einspruchsrücknahme

  • IWW (Kurzinformation)

    Steuererklärung - Widerruf der Rücknahme eines Einspruchs

  • IWW (Kurzinformation)

    Sonderausgaben - Kürzung des Vorwegabzugs bei nachträglicher Lohnzahlung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorwegabzug bei nachträglicher Lohnzahlung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rücknahme der Einspruchsrücknahme

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Kürzung des Vorwegabzugs bei nachträglicher Lohnzahlung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Sonderausgaben - Kürzung des Vorwegabzugs bei nachträglicher Lohnzahlung

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Arbeitnehmer
    Arbeitnehmerbegriffe in ABC-Form
    Vorwegabzug

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 362, ZPO § 418, EStG § 10 Abs 3 Nr 2 S 2, EStG § 10c Abs 3 Nr 2, EStG § 10 Abs 1 Nr 2
    Einspruchsrücknahme; Kürzung; Vorsorgeaufwendungen; Vorwegabzug; Widerruf

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 216, 297
  • NJW 2007, 1616 (Ls.)
  • BB 2007, 817
  • DB 2007, 781
  • BStBl II 2007, 823
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (30)

  • BFH, 26.08.2004 - IV R 68/02

    Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten

    Auszug aus BFH, 20.12.2006 - X R 38/05
    Selbst wenn angenommen würde, dass der den Rechtsbehelf einlegende Ehegatte bereits aufgrund der gemeinsamen, von beiden Eheleuten unterschriebenen Einkommensteuererklärung von dem anderen Ehegatten wirksam zur Vornahme aller im Besteuerungsverfahren erforderlichen Rechtshandlungen bevollmächtigt worden wäre, so ist für die wirksame Rechtsbehelfseinlegung des einen Ehegatten auch für den anderen erforderlich, dass der das Rechtsmittel führende Ehegatte unmissverständlich zum Ausdruck bringt, er lege den Rechtsbehelf auch für den anderen Ehegatten ein (BFH-Urteile vom 27. November 1984 VIII R 73/82, BFHE 143, 32, BStBl II 1985, 296; vom 14. Januar 1997 VII R 66/96, BFHE 182, 262, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 1997, 570; vom 30. Oktober 1997 III R 27/93, BFH/NV 1998, 942; vom 26. August 2004 IV R 68/02, BFH/NV 2005, 553; zustimmend das Schrifttum: Klein/Brockmeyer, AO, 9. Aufl., § 357 Rz 5; Pahlke/Koenig/Pahlke, Abgabenordnung § 357 Rz 18; Tipke in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 357 AO Rz 13; Dumke in Schwarz, AO, § 357 Rz 25a).

    Weder kann der fehlerhaften Einspruchsentscheidung eine konkludente Zustimmung des FA zur Sprungklage entnommen werden, noch kann auf die Durchführung eines Vorverfahrens durch rügelose Einlassung des FA verzichtet werden (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 553).

    Der Senat kann --was im angefochtenen Urteil zwar dem Sinn nach, nicht aber ausdrücklich geschehen ist-- klarstellend aussprechen, dass die gegen die Klägerin gerichtete Einspruchsentscheidung aufgehoben wird (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 553).

  • BFH, 26.09.2006 - X R 7/05

    Gemeinsame Veranlagung zur Einkommenssteuer als Eheleute; Erhalt einer Abfindung

    Auszug aus BFH, 20.12.2006 - X R 38/05
    c) Der erkennende Senat hat mit Urteilen vom 17. Mai 2006 X R 19/05 (BFH/NV 2006, 2049) und vom 26. September 2006 X R 7/05 (BFH/NV 2007, 34) entschieden, dass der Vorwegabzug zu kürzen ist, wenn der Arbeitslohn aus einem aktiven Beschäftigungsverhältnis stammt, in dessen Rahmen der Steuerpflichtige durch Ausgaben des Arbeitgebers für seine Zukunftssicherung i.S. des § 3 Nr. 62 EStG oder durch den Erwerb von Altersversorgungsansprüchen i.S. des § 10c Abs. 3 Nr. 1 oder 2 EStG begünstigt worden ist.

    Wegen der weiteren Begründung wird auf die Urteile in BFH/NV 2006, 2049 und in BFH/NV 2007, 34 Bezug genommen.

  • BFH, 17.05.2006 - X R 19/05

    Nachgezahlter Arbeitslohn; Kürzung Vorwegabzug

    Auszug aus BFH, 20.12.2006 - X R 38/05
    c) Der erkennende Senat hat mit Urteilen vom 17. Mai 2006 X R 19/05 (BFH/NV 2006, 2049) und vom 26. September 2006 X R 7/05 (BFH/NV 2007, 34) entschieden, dass der Vorwegabzug zu kürzen ist, wenn der Arbeitslohn aus einem aktiven Beschäftigungsverhältnis stammt, in dessen Rahmen der Steuerpflichtige durch Ausgaben des Arbeitgebers für seine Zukunftssicherung i.S. des § 3 Nr. 62 EStG oder durch den Erwerb von Altersversorgungsansprüchen i.S. des § 10c Abs. 3 Nr. 1 oder 2 EStG begünstigt worden ist.

    Wegen der weiteren Begründung wird auf die Urteile in BFH/NV 2006, 2049 und in BFH/NV 2007, 34 Bezug genommen.

  • BFH, 03.12.2003 - XI R 11/03

    Kürzung des Sonderausgaben-Vorwegabzugs bei Ehegatten

    Auszug aus BFH, 20.12.2006 - X R 38/05
    Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitslohn nachträglich in einem späteren Veranlagungszeitraum ausgezahlt wird, in dessen Verlauf derartige Ausgaben nicht mehr erbracht oder derartige Ansprüche und Anwartschaften nicht mehr erworben werden (in diesem Sinne bereits BFH-Urteile vom 4. März 1998 X R 109/95, BFH/NV 1998, 1466, und vom 3. Dezember 2003 XI R 11/03, BFHE 204, 461, BStBl II 2004, 709).

    e) Entgegen der Auffassung des FG steht diese Auslegung nicht im Widerspruch zu dem in den Entscheidungen des BFH in BFHE 204, 461, BStBl II 2004, 709 und vom 26. Februar 2004 XI R 54/03 (BFHE 205, 442, BStBl II 2004, 720) herangezogenen Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes.

  • BFH, 16.10.2002 - XI R 61/00

    Kürzung des Sonderausgabenvorwegabzugs

    Auszug aus BFH, 20.12.2006 - X R 38/05
    Daher wird der Vorwegabzug zunächst zwar allen Steuerpflichtigen in voller Höhe gewährt; anschließend wird er in einem zweiten Schritt jedoch bei dem Personenkreis gekürzt, der nach der Wertung des Gesetzgebers einer solchen Begünstigung ganz oder teilweise nicht bedarf (BFH-Urteil vom 16. Oktober 2002 XI R 61/00, BFHE 200, 540, BStBl II 2003, 183, m.w.N.).

    Es entspricht der Absicht des Gesetzgebers, aus dem Umstand, dass überhaupt Zukunftssicherungsleistungen i.S. des § 3 Nr. 62 EStG erbracht oder Anwartschaftsrechte auf eine Altersversorgung ohne eigene Beitragsleistung erworben werden, im Wege einer generalisierenden Regelung darauf zu schließen, dass ein weiterer Vorwegabzug nicht geboten ist (vgl. BFH-Urteile vom 16. Oktober 2002 XI R 71/00, BFHE 200, 544, BStBl II 2003, 343, und in BFHE 200, 540, BStBl II 2003, 183).

  • BFH, 03.04.2002 - IX B 151/01

    Einspruch; Rücknahme der Erklärung - Zugang

    Auszug aus BFH, 20.12.2006 - X R 38/05
    aa) Zum einen gelten für die Auslegung, den Zugang und das Wirksamwerden der Einspruchsrücknahme die für empfangsbedürftige Willenserklärungen bestehenden Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) entsprechend (BFH-Entscheidungen vom 8. Juni 2000 IV R 37/99, BFHE 193, 85, BStBl II 2001, 162, und vom 3. April 2002 IX B 151/01, BFH/NV 2002, 900; Birkenfeld in HHSp, § 362 AO Rz 15, m.w.N.).

    Danach ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung in dem Zeitpunkt zugegangen, in dem die zuständige Finanzbehörde zu den behördenüblichen Zeiten die Möglichkeit der Kenntnisnahme vom Inhalt des Schriftstücks erhalten konnte (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 900).

  • BVerfG, 30.09.1998 - 2 BvR 1818/91

    Verlustabzug

    Auszug aus BFH, 20.12.2006 - X R 38/05
    Zutreffend ist zwar, dass die systematische Unterscheidung der Einkunftsarten in § 2 Abs. 1 EStG nach der Rechtsprechung des BVerfG, der sich der BFH angeschlossen hat, eine Ungleichbehandlung in den (steuerlichen) Rechtsfolgen nicht rechtfertigen kann (BVerfG-Beschluss vom 30. September 1998 2 BvR 1818/91, BVerfGE 99, 88, Finanz-Rundschau 1998, 1028, unter B.I.2. der Gründe).
  • BFH, 16.10.2002 - XI R 71/00

    Kürzung des Sonderausgabenvorwegabzugs

    Auszug aus BFH, 20.12.2006 - X R 38/05
    Es entspricht der Absicht des Gesetzgebers, aus dem Umstand, dass überhaupt Zukunftssicherungsleistungen i.S. des § 3 Nr. 62 EStG erbracht oder Anwartschaftsrechte auf eine Altersversorgung ohne eigene Beitragsleistung erworben werden, im Wege einer generalisierenden Regelung darauf zu schließen, dass ein weiterer Vorwegabzug nicht geboten ist (vgl. BFH-Urteile vom 16. Oktober 2002 XI R 71/00, BFHE 200, 544, BStBl II 2003, 343, und in BFHE 200, 540, BStBl II 2003, 183).
  • BFH, 04.03.1998 - X R 109/95

    Nichtselbständige Arbeit - Vorsorgeaufwendungen - Arbeitnehmeranteil zur

    Auszug aus BFH, 20.12.2006 - X R 38/05
    Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitslohn nachträglich in einem späteren Veranlagungszeitraum ausgezahlt wird, in dessen Verlauf derartige Ausgaben nicht mehr erbracht oder derartige Ansprüche und Anwartschaften nicht mehr erworben werden (in diesem Sinne bereits BFH-Urteile vom 4. März 1998 X R 109/95, BFH/NV 1998, 1466, und vom 3. Dezember 2003 XI R 11/03, BFHE 204, 461, BStBl II 2004, 709).
  • BFH, 21.01.2004 - XI R 38/02

    Keine Kürzung des Vorwegabzugs bei unterlassener Arbeitgeberleistung

    Auszug aus BFH, 20.12.2006 - X R 38/05
    Dann aber ist der im Präsens gehaltene Wortlaut des § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a Halbsatz 2 EStG a.F. dahin zu verstehen, dass die fraglichen Leistungen und Ansprüche vom Arbeitgeber im Rahmen des konkreten Beschäftigungsverhältnisses erbracht bzw. eingeräumt werden müssen und aufgrund dieser Verpflichtung auch tatsächlich --zu irgendeinem Zeitpunkt-- erbracht oder eingeräumt werden (in diesem Sinne auch BFH-Urteil vom 21. Januar 2004 XI R 38/02, BFHE 205, 419, BStBl II 2004, 650, unter II.2.d der Gründe).
  • BFH, 26.02.2004 - XI R 54/03

    Vorwegabzug: Kürzung bei mehreren Arbeitsverhältnissen

  • BFH, 08.06.2005 - X B 54/04

    PZU; Beweiskraft

  • BFH, 26.09.2006 - X R 3/05

    Kürzung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen bei Ehegatten als

  • BFH, 30.10.1997 - III R 27/93

    Eingabe einer falschen Kennziffer als offenbare Unrichtigkeit

  • BFH, 08.06.2000 - IV R 37/99

    Gewerbliche Prägung einer GbR

  • BFH, 17.10.1972 - VIII R 37/69

    Eingangsstempel des FA - Eingang der Einspruchsschrift - Voller Beweis -

  • BFH, 12.03.1998 - III B 9/97

    Gesetzliche Vermutung für die Richtigkeit der im Eingangsstempel als öffentliche

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

  • BFH, 27.11.1984 - VIII R 73/82

    Einkommensteuer - Ehegatten - Rechtsbehelf

  • BFH, 08.04.1998 - VIII R 14/95

    Gewinnfeststellungsbescheid - Gewinnverteilung - Zurechnung des Erhöhungsbetrages

  • BGH, 13.10.1993 - XII ZR 120/92

    Ersatzzustellung am "Erstwohnsitz" - § 182 ZPO <Fassung bis 30.6.02>

  • BGH, 06.05.2004 - IX ZB 43/03

    Beweiswirkung der Zustellungsurkunde über die Ersatzzustellung; Geltendmachung

  • BFH, 16.10.2002 - XI R 25/01

    Vorwegabzug beim Gesellschafter-Geschäftsführer

  • BFH, 09.08.2004 - VI B 79/02

    Öffentliche Urkunde - unrichtiger behördlicher Eingangsstempel

  • BFH, 14.01.1997 - VII R 66/96

    Einkommensteuerbescheid - Aussetzung der Vollziehung - Zusammenveranlagung von

  • BVerfG, 20.02.1992 - 2 BvR 884/91

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Zustellungsnachweises in einem Mahnverfahren

  • FG München, 16.03.1999 - 12 K 616/94

    Anspruch auf Aufhebung eines Einkommensteuerbescheides; Gesonderte und

  • BFH, 05.07.2005 - XI B 101/04

    Revisionszulassungsgründe - Darlegungsanforderungen

  • FG Baden-Württemberg, 03.08.2005 - 7 K 318/02

    Widerruf der Rücknahme eines Einspruchs - auf sog. Morgenpost angebrachter

  • BFH, 19.07.1995 - I R 87/94

    Empfangsnachweis beim Finanzamt

  • BFH, 13.03.2018 - IX R 16/17

    Abfindungszahlung als Entschädigung - außerordentliche Einkünfte

    Nach der Rechtsprechung des BFH enthält dieser Antrag jedoch sinngemäß zugleich den zulässigen Antrag auf isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung, soweit sie gegen die Klägerin ergangen ist (vgl. dazu BFH-Urteile vom 20. Dezember 2006 X R 38/05, BFHE 216, 297, BStBl II 2007, 823, unter B.I.4.; vom 13. November 2008 V R 24/06, juris, Rz 11, und vom 17. Juli 2013 X R 28/13, BFH/NV 2014, 351, Rz 8).
  • FG Niedersachsen, 25.09.2018 - 8 K 95/18

    Streit um die Nichtauszahlung eines bestandskräftig festgesetzten

    Bloße Zweifel an der Richtigkeit der urkundlichen Feststellung genügen nicht, vielmehr muss das Gericht nach § 96 FGO davon überzeugt sein, dass der Eingangsstempel das Eingangsdatum unrichtig wiedergibt (vgl. BFH-Urteil vom 7. Juli 1998 VIII R 83/96, BFH/NV 1999, 475; BFH-Beschluss vom 19. Mai 1999 VI B 342/98, BFH/NV 1999, 1460; BFH-Beschluss vom 9. August 2004 VI B 79/02, BFH/NV 2004, 1548; BFH-Urteil vom 20. Dezember 2006 X R 38/05, BFHE 216, 297, BStBl. II 2007, 823).
  • FG Niedersachsen, 24.04.2017 - 2 K 168/16

    Fahrtkosten in der Einkommensteuer und die "erste" Tätigkeitsstätte

    Selbst wenn angenommen würde, dass der den Rechtsbehelf einlegende Ehegatte bereits aufgrund der gemeinsamen, von beiden Eheleuten unterschriebenen Einkommensteuererklärung von dem anderen Ehegatten wirksam zur Vornahme aller im Besteuerungsverfahren erforderlichen Rechtshandlungen bevollmächtigt worden wäre, ist es für eine wirksame Rechtsbehelfseinlegung des einen Ehegatten auch für den anderen erforderlich, dass der das Rechtsmittel einlegende Ehegatte klar und unmissverständlich zum Ausdruck bringt, dass er den Rechtsbehelf auch für den anderen Ehegatten einlegt (BFH-Urteile vom 27. November 1984, VIII R 73/82, BStBl II 1985, 296 und vom 20. Dezember 2006, X R 38/05, BStBl II 2007, 823).
  • FG Baden-Württemberg, 09.05.2012 - 4 K 360/12

    Ermittlung der als Sonderausgaben abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen

    Diese notwendige Differenzierung ergebe sich auch aus einem weiteren Urteil des BFH vom 20. Dezember 2006 X R 38/05 (BStBl II 2007, 823): Im dortigen Streitfall habe der Kl aufgrund einer ihm zugesagten betrieblichen Altersversorgung laufende Pensionszahlungen bezogen und daneben im April 2001 (der streitige Veranlagungszeitraum sei das Jahr 2001 gewesen) für das Jahr 2000 eine persönliche Gratifikation sowie eine Erfolgsbeteiligung.

    Wörtlich führe der BFH in seinem Urteil vom 20. Dezember 2006 X R 38/05 (BStBl II 2007, 823, 827, rechte Spalte) aus:.

    Auch das vom Kl zitierte Urteil des BFH vom 20. Dezember 2006 X R 38/05 (a.a.O.) führe zu keinem anderem Ergebnis.

    Es sei zwar zutreffend, dass der BFH - wie der Kl vortrage - in seinem Urteil vom 20. Dezember 2006 X R 38/05 (a.a.O.) nur die erhaltene Gratifikation sowie die Erfolgsbeteiligung in die Kürzung des Vorwegabzugs einbezogen habe, hieraus lasse sich jedoch nicht der Schluss ziehen, dass seine Rechtsprechung nur für Erfolgsbeteiligungen und Gratifikationen gelte.

    In der Entscheidung vom 20. Dezember 2006 X R 38/05 (a.a.O.) habe der BFH über eine Gratifikationszahlung und eine Erfolgsbeteiligung zu befinden gehabt, die ebenfalls im darauf folgenden Kalenderjahr ausbezahlt worden seien.

    In seinem Urteil vom 20. Dezember 2006 X R 38/05 (a.a.O.) habe der BFH ausdrücklich die aufgrund einer betrieblichen Altersversorgung zugesagten Pensionszahlung vom Anwendungsbereich der Kürzungsvorschrift ausgenommen.

    In seinem Urteil vom 20. Dezember 2006 X R 38/05 (a.a.O.) betone der BFH auch den Vereinfachungszweck der Kürzungsregelung und die Vermeidung von Zufallsergebnissen, abhängig vom Zeitpunkt der Zahlung.

    Er habe vielmehr darauf abgestellt, dass im beendeten Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber Zukunftssicherungsleistungen im Sinne des § 3 Nr. 62 EStG erbracht worden seien, und hieraus generalisierend geschlossen, dass ein weiterer Vorwegabzug nicht geboten sei (Urteile des BFH vom 16. Oktober 2002 Xl R 71/00, a.a.O., und vom 20. Dezember 2006 X R 38/05, a.a.O.).

    Dieser Ausschluss des Vorwegabzugs gilt auch dann, wenn der Arbeitslohn - wie im Streitfall - in einem Veranlagungszeitraum ausgezahlt wird, in dessen Verlauf Ausgaben des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Kl i.S. des § 3 Nr. 62 EStG nicht mehr erbracht oder Ansprüche und Anwartschaften auf Altersversorgung i.S. des § 10c Abs. 3 Nr. 1 oder 2 EStG nicht mehr erworben werden (Urteil des BFH vom 20. Dezember 2006 X R 38/05, a.a.O.).

    Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitslohn nachträglich in einem späteren Veranlagungszeitraum ausgezahlt wird, in dessen Verlauf derartige Ausgaben nicht mehr erbracht oder derartige Ansprüche und Anwartschaften nicht mehr erworben werden (Urteil des BFH vom 20. Dezember 2006 X R 38/05, a.a.O.).

  • BFH, 16.06.2020 - VIII R 9/18

    Zur Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung eines zum Betriebsvermögen

    Selbst wenn angenommen würde, dass der den Rechtsbehelf einlegende Ehegatte bereits aufgrund der gemeinsamen, von beiden Ehegatten unterschriebenen Einkommensteuererklärung von dem anderen Ehegatten wirksam zur Vornahme aller im Besteuerungsverfahren erforderlichen Rechtshandlungen bevollmächtigt worden wäre, so ist für die wirksame Rechtsbehelfseinlegung des einen Ehegatten auch für den anderen Ehegatten erforderlich, dass der das Rechtsmittel führende Ehegatte unmissverständlich zum Ausdruck bringt, er lege den Rechtsbehelf auch für den anderen Ehegatten ein (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Urteile vom 20.12.2006 - X R 38/05, BFHE 216, 297, BStBl II 2007, 823, unter B.I.1., und vom 20.12.2012 - III R 59/12, BFH/NV 2013, 709, Rz 12).

    Es hat dies rechtsfehlerfrei daraus geschlussfolgert, dass im Briefkopf des Einspruchsschreibens vom 16.12.2014 allein der Kläger benannt, das Schreiben in "Ich-Form" gehalten und auch nur vom Kläger unterschrieben worden war sowie die Einwendungen ausschließlich die Einkünfte des Klägers betrafen (vgl. auch BFH-Urteile in BFHE 216, 297, BStBl II 2007, 823, unter B.I.2., und in BFH/NV 2013, 709, Rz 13).

  • BFH, 20.01.2016 - VI R 14/15

    Ablauf der Festsetzungsfrist - Antragsveranlagung

    Eine empfangsbedürftige Willenserklärung ist nach § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB in dem Zeitpunkt zugegangen, in dem die zuständige Behörde zu den behördenüblichen Zeiten die Möglichkeit der Kenntnisnahme vom Inhalt des Schriftstückes erhalten konnte (vgl. BFH-Beschluss vom 3. April 2002 IX B 151/01, BFH/NV 2002, 900; BFH-Urteil vom 20. Dezember 2006 X R 38/05, BFHE 216, 297, BStBl II 2007, 823, m.w.N.).
  • BFH, 13.02.2020 - VI R 37/17

    Keine fristwahrende Einreichung der Steuererklärung beim örtlich unzuständigen

    Eine Abweichung zu der in dieser Entscheidung in Bezug genommenen Rechtsprechung (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 03.04.2002 - IX B 151/01, BFH/NV 2002, 900, und BFH-Urteil vom 20.12.2006 - X R 38/05, BFHE 216, 297, BStBl II 2007, 823) liegt nicht vor, da beide Entscheidungen zu anderen Sachverhalten ergangen sind.

    In der Entscheidung in BFH/NV 2002, 900 ging es um den Zugang einer Erklärung über die Rücknahme des Einspruchs nach § 362 AO und in der Entscheidung in BFHE 216, 297, BStBl II 2007, 823 um den Zugang des Widerrufs der Rücknahme eines Einspruchs.

  • FG Köln, 23.05.2017 - 1 K 1637/14

    Steuererklärung kann auch beim unzuständigen Finanzamt fristwahrend eingereicht

    Eine empfangsbedürftige Willenserklärung ist nach § 130 Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in dem Zeitpunkt zugegangen, in dem die zuständige Behörde zu den behördenüblichen Zeiten die Möglichkeit der Kenntnisnahme vom Inhalt des Schriftstückes erhalten konnte (vgl. auch BFH-Beschluss vom 3.4.2002 IX B 151/01, BFH/NV 2002, 900; BFH-Urteil vom 20.12.2006 X R 38/05, BFHE 216, 297, BStBl II 2007, 823, m.w.N.).

    Demnach ist ein Veranlagungsantrag nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG gestellt, wenn er (nach § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB) der zuständige Behörde zu den behördenüblichen Zeiten zugeht und sie damit die Möglichkeit der Kenntnisnahme vom Inhalt des Schriftstückes erhalten konnte (vgl. auch BFH-Beschluss vom 3.4.2002 IX B 151/01, BFH/NV 2002, 900; BFH-Urteil vom 20.12.2006 X R 38/05, BFHE 216, 297, BStBl II 2007, 823, m.w.N.; vom 20.1.2016 VI R 14/15, BFHE 252, 396, BStBl II 2016, 380; vom 30.3.2017 VI R 43/15, StE 2017, 330).

  • BFH, 19.02.2020 - III R 70/18

    Kindergeld; Abrechnungsbescheid durch Einspruchsentscheidung über Höhe des

    Das FG ist zu Recht von der ständigen BFH-Rechtsprechung ausgegangen, wonach dem Eingangsstempel der Finanzbehörden als öffentlicher Urkunde im Rahmen freier richterlicher Beweiswürdigung ein hoher Beweiswert im Hinblick auf die Zeit und den Ort des Eingangs eines Schreibens bei der Finanzbehörde zukommt (z.B. BFH-Urteile vom 07.07.1998 - VIII R 83/96, BFH/NV 1999, 475, Rz 9; vom 20.12.2006 - X R 38/05, BFHE 216, 297, BStBl II 2007, 823, Rz 36, m.w.N.).
  • BFH, 18.11.2009 - X R 6/08

    Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen und von sonstigen

    Die Regelung über die Kürzung des Vorwegabzugs war verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG-Beschluss vom 28. Dezember 1984 1 BvR 1472/84, 1 BvR 1473/84, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1985, 337, und BVerfG-Urteil in BVerfGE 105, 73, unter C. V. 1. b der Gründe; vgl. auch Senatsurteil vom 20. Dezember 2006 X R 38/05, BFHE 216, 297, BStBl II 2007, 823; die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde wurde durch BVerfG-Beschluss vom 25. Februar 2008 2 BvR 805/07 nicht zur Entscheidung angenommen).
  • BFH, 13.02.2020 - VI R 38/17

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13.02.2020 VI R 37/17 - Keine fristwahrende

  • BFH, 28.05.2009 - III R 84/06

    Unwirksamkeit eines Steuerbescheids durch telefonische Mitteilung, der Bescheid

  • BFH, 20.06.2012 - X R 17/12

    Wirksame Rechtsbehelfseinlegung bei zur Einkommensteuer zusammen veranlagten

  • FG Sachsen, 04.05.2017 - 5 K 1362/15

    Einnahmen-Überschussrechnung: Keine Kürzung der Betriebseinnahme bei Veräußerung

  • BFH, 24.06.2009 - X R 55/08

    Kürzung des Vorwegabzugs

  • BFH, 22.08.2012 - X R 27/12

    Verfahren bei fehlendem Einspruch des anderen Ehegatten

  • BGH, 15.09.2009 - XI ZB 29/08

    Nachweis eines rechtzeitigen Zugangs einer Berufungsbegründungsschrift per Fax;

  • BFH, 14.12.2021 - VIII R 16/20

    Zulässigkeit der im Fall einer Zusammenveranlagung nur von einem Ehegatten

  • FG Düsseldorf, 08.05.2008 - 14 K 2450/07

    Zulässigkeit einer Steuerfestsetzung oder ihrer Aufhebung oder Änderung nach

  • BFH, 24.06.2009 - X R 56/08

    Kürzung des Vorwegabzugs

  • FG Köln, 23.05.2017 - 1 K 1638/14

    Steuererklärung kann auch beim unzuständigen Finanzamt fristwahrend eingereicht

  • FG Hamburg, 01.09.2015 - 3 K 167/15

    Kirchensteuer: Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe

  • FG Baden-Württemberg, 21.05.2013 - 8 K 1806/10

    Kürzung des Vorwegabzugs nach § 10 Abs. 3 EStG wegen der Zahlung sog.

  • BFH, 20.12.2012 - III R 59/12

    Rechtsbehelfseinlegung bei Zusammenveranlagung von Ehegatten zur Einkommensteuer

  • FG Düsseldorf, 21.10.2008 - 3 K 1907/07

    Erfassen von Zuschüssen zur Kranken- und Pflegeversicherung einer GmbH an den

  • FG Düsseldorf, 21.10.2008 - 3 K 2750/06

    Rechtmäßigkeit der Kürzung eines Vorwegabzugs gem. § 10 Abs. 3 Nr. 2 S. 2a

  • BFH, 01.08.2007 - XI R 55/05

    Kürzung des Vorwegabzugs bei Bezug von Übergangsgebührnisse i.S. des § 11 Abs. 1

  • FG Düsseldorf, 21.10.2008 - 3 K 2749/06

    Rechtmäßigkeit der Kürzung des Vorwegabzugs gem. § 10 Abs. 3 Nr. 2 S. 2a

  • FG München, 25.04.2013 - 5 K 3476/11

    Wirksame Einspruchsrücknahme

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2014 - 3 K 185/13

    Zuordnung einer nach Erteilung der Restschuldbefreiung entstandenen

  • BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 805/07

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung

  • OLG Dresden, 27.01.2021 - U 6/20
  • FG Rheinland-Pfalz, 11.12.2019 - 2 K 1418/17

    Einspruchsbefugnis bei gemeinsam abgegebener Steuererklärung - Wiedereinsetzung

  • FG Münster, 01.12.2015 - 1 K 1387/15

    Einkommensteuerliche Einordnung einer geleisteten Ausgleichszahlung für

  • BFH, 06.03.2013 - X B 139/12

    Überraschungsentscheidung nach Hinweis des Gerichts; Kürzung des Vorwegabzugs bei

  • FG Hamburg, 05.03.2009 - 3 K 175/08

    Zugangszeitpunkt einer nach einem Verböserungshinweis des Finanzamtes erfolgten

  • FG Hamburg, 05.03.2009 - 3 K 176/08

    Abgabenordnung: Zugang der Einspruchsrücknahme nach Verböserungsankündigung

  • FG München, 03.11.2014 - 7 K 1464/13

    Hinzurechnung des Kindergeldanspruchs nach § 31 Satz 4 EStG

  • FG München, 01.07.2014 - 2 K 2535/13

    Aussetzungszinsen nach Rücknahme des Einspruchs

  • BFH, 26.09.2006 - X R 7/05
  • BFH, 17.05.2006 - X R 19/05
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