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   BFH, 19.06.2008 - III R 68/05   

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https://dejure.org/2008,587
BFH, 19.06.2008 - III R 68/05 (https://dejure.org/2008,587)
BFH, Entscheidung vom 19.06.2008 - III R 68/05 (https://dejure.org/2008,587)
BFH, Entscheidung vom 19. Juni 2008 - III R 68/05 (https://dejure.org/2008,587)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1; SGB III § 38

  • openjur.de

    Kindergeldanspruch für volljähriges arbeitsuchendes Kind nur bei wiederholter Meldung bei der Arbeitsvermittlung

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons
  • Judicialis

    EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1; ; SGB III § 38

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 1; SGB III § 38
    Kindergeldanspruch für volljähriges arbeitsuchendes Kind nur bei wiederholter Meldung bei der Arbeitsvermittlung

  • datenbank.nwb.de

    Kindergeldanspruch für volljähriges arbeitsuchendes Kind nur bei wiederholter Meldung bei der Arbeitsvermittlung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kindergeldanspruch für volljähriges arbeitsuchendes Kind ? Voraussetzungen des Kindergeldanspruchs ? Regelmäßige Erneuerung der Meldung bei der Arbeitsvermittlung erforderlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Einmalige Meldung reicht nicht - Anforderungen an den Nachweis der Suche nach einem Arbeits- oder Ausbildungsplatz

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Dauer der Fortwirkung einer Meldung eines noch nicht 21 Jahre alten Kindes als arbeitsuchend bei der Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit; Auswirkungen eines Verstoßes gegen die Mitwirkungspflichten eines als arbeitssuchend gemeldeten Kindes auf den ...

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Kindergeld: "Arbeit suchend": Meldung bei Arbeitsagentur hat begrenzte Wirkung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Kindergeld für volljähriges arbeitsuchendes Kind setzt wiederholte Meldung bei der Arbeitsvermittlung voraus

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Zum Kindergeldanspruch eines volljährigen, noch nicht 21 Jahre alten arbeitssuchenden Kindes

Besprechungen u.ä. (2)

  • haufe.de (Entscheidungsanmerkung)

    Kindergeld für arbeitsuchendes Kind

  • steuer-schutzbrief.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kindergeldanspruch: Alle 3 Monate bei Agentur für Arbeit melden

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 1, SGB III § 122 Abs 2 Nr 3, SGB III § 38 Abs 4 S 2, SGB III § 119
    Arbeitsloser; Arbeitslosigkeit; Kindergeld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 222, 349
  • NJW 2008, 3311
  • FamRZ 2008, 1929 (Ls.)
  • DB 2008, 1951
  • BStBl II 2009, 1008
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (9)

  • FG München, 20.09.2007 - 5 K 1738/07

    Kindergeldanspruch für ein nicht erwerbstätiges Kind; Arbeitsbereitschaft und die

    Auszug aus BFH, 19.06.2008 - III R 68/05
    b) Da keine ausdrückliche steuerliche Regelung besteht, wann der durch die Meldung begründete Status des arbeitsuchenden Kindes (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG) wieder wegfällt, sind für das Kindergeld insoweit die Vorschriften des Sozialrechtes, hier insbesondere § 38 SGB III, heranzuziehen (FG München, Urteil vom 20. September 2007 5 K 1738/07, juris).

    Endet die Arbeitsvermittlungspflicht der Agentur für Arbeit, ist ein Kind auch nicht mehr arbeitsuchend gemeldet, mit der Folge, dass ab dem Folgemonat der Kindergeldanspruch entfällt (FG München, Urteil vom 20. September 2007 5 K 1738/07, juris; Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 17. Januar 2006 3 K 109/04, juris).

    Es wäre nicht nachvollziehbar, wenn zum Zweck der Kindergeldberechtigung ab der Arbeitsuchenden-Meldung überhaupt keine weitere Mitwirkung des Kindes bis zum 21. Lebensjahr mehr erforderlich sein sollte (FG München, Urteil vom 20. September 2007 5 K 1738/07, juris; FG Köln, Urteil in EFG 2006, 829).

  • FG Niedersachsen, 17.08.2005 - 2 K 120/05

    Anspruch des arbeitslosen Kindes auf Kindergeld; Kind als Arbeitssuchender;

    Auszug aus BFH, 19.06.2008 - III R 68/05
    Der gegenteiligen Auffassung, dass ein Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten nach § 38 SGB III unschädlich sei (so Schmidt/Loschelder, a.a.O., § 32 Rz 25) und eine spätere --automatische-- Löschung der Meldung als Arbeitsuchender keinen Einfluss auf den Kindergeldanspruch habe (so Niedersächsisches FG, Urteile vom 17. August 2005 2 K 120/05, EFG 2006, 435, und vom 16. Juni 2006 1 K 303/05, EFG 2006, 1595; wohl auch FG Nürnberg, Urteil vom 11. April 2007 V 130/2006, juris), ist abzulehnen.

    Die Vorinstanz hat auch zutreffend darauf hingewiesen, dass mit dieser Auslegung nicht die im Jahr 1999 gestrichene Vorschrift des § 122 Abs. 2 Nr. 3 SGB III wiedereingeführt wird; denn in dieser Vorschrift waren die Bedingungen für die Zahlung von Entgeltersatzleistungen (Arbeitslosengeld) geregelt, während § 38 Abs. 4 Satz 2 SGB III die hier einschlägigen Regelungen für die Arbeitsvermittlung betrifft (a.A. Niedersächsisches FG, Urteil in EFG 2006, 435).

  • FG Köln, 19.10.2005 - 4 K 2103/04

    Kindergeldanspruch; Anspruchsvoraussetzungen

    Auszug aus BFH, 19.06.2008 - III R 68/05
    Nach dem Wortlaut des Gesetzes muss der durch die Meldung begründete Status als arbeitsuchendes Kind durchgängig bestehen, darf also nicht wieder erloschen sein (FG Köln, Urteil vom 19. Oktober 2005 4 K 2103/04, EFG 2006, 829).

    Es wäre nicht nachvollziehbar, wenn zum Zweck der Kindergeldberechtigung ab der Arbeitsuchenden-Meldung überhaupt keine weitere Mitwirkung des Kindes bis zum 21. Lebensjahr mehr erforderlich sein sollte (FG München, Urteil vom 20. September 2007 5 K 1738/07, juris; FG Köln, Urteil in EFG 2006, 829).

  • FG Nürnberg, 11.04.2007 - V 130/06

    Ausschluss des Kindergeldanspruchs bei Ausübung einer geringfügigen

    Auszug aus BFH, 19.06.2008 - III R 68/05
    Der gegenteiligen Auffassung, dass ein Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten nach § 38 SGB III unschädlich sei (so Schmidt/Loschelder, a.a.O., § 32 Rz 25) und eine spätere --automatische-- Löschung der Meldung als Arbeitsuchender keinen Einfluss auf den Kindergeldanspruch habe (so Niedersächsisches FG, Urteile vom 17. August 2005 2 K 120/05, EFG 2006, 435, und vom 16. Juni 2006 1 K 303/05, EFG 2006, 1595; wohl auch FG Nürnberg, Urteil vom 11. April 2007 V 130/2006, juris), ist abzulehnen.
  • FG Münster, 15.01.2008 - 14 K 5119/06

    Kindergeld: Bezug von Arbeitslosengeld II ersetzt nicht die Meldung des Kindes

    Auszug aus BFH, 19.06.2008 - III R 68/05
    Vielmehr unterstellt das Gesetz typisierend, dass die Voraussetzungen der §§ 118 ff. SGB III vorliegen (FG Münster, Urteil vom 15. Januar 2008 14 K 5119/06 Kg, EFG 2008, 799).
  • FG Schleswig-Holstein, 17.01.2006 - 3 K 109/04

    Kein Anspruch auf Kindergeld für arbeitsloses Kind

    Auszug aus BFH, 19.06.2008 - III R 68/05
    Endet die Arbeitsvermittlungspflicht der Agentur für Arbeit, ist ein Kind auch nicht mehr arbeitsuchend gemeldet, mit der Folge, dass ab dem Folgemonat der Kindergeldanspruch entfällt (FG München, Urteil vom 20. September 2007 5 K 1738/07, juris; Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 17. Januar 2006 3 K 109/04, juris).
  • FG Niedersachsen, 16.06.2006 - 1 K 303/05

    Meldung als Arbeitssuchender bei persönlicher Vorsprache des Kindes bei der

    Auszug aus BFH, 19.06.2008 - III R 68/05
    Der gegenteiligen Auffassung, dass ein Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten nach § 38 SGB III unschädlich sei (so Schmidt/Loschelder, a.a.O., § 32 Rz 25) und eine spätere --automatische-- Löschung der Meldung als Arbeitsuchender keinen Einfluss auf den Kindergeldanspruch habe (so Niedersächsisches FG, Urteile vom 17. August 2005 2 K 120/05, EFG 2006, 435, und vom 16. Juni 2006 1 K 303/05, EFG 2006, 1595; wohl auch FG Nürnberg, Urteil vom 11. April 2007 V 130/2006, juris), ist abzulehnen.
  • FG München, 14.03.2005 - 10 K 3837/03

    Kindergeld: Voraussetzungen der Arbeitslosigkeit im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 1

    Auszug aus BFH, 19.06.2008 - III R 68/05
    Die Erneuerung der Arbeitsuchenden-Meldung nach § 38 Abs. 4 SGB III bedarf keiner besonderen Form (FG München, Urteil vom 14. März 2005 10 K 3837/03, EFG 2006, 750).
  • FG Münster, 27.07.2005 - 10 K 5038/04

    Arbeitslosigkeit als Anspruchsvoraussetzung

    Auszug aus BFH, 19.06.2008 - III R 68/05
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit Urteil vom 27. Juli 2005 10 K 5038/04 Kg (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2006, 684) als unbegründet ab.
  • BFH, 18.06.2015 - VI R 10/14

    Kindergeld, Anforderungen an den Nachweis als Ausbildungsuchender - Anforderungen

    Vielmehr unterstellt das Gesetz typisierend, dass die Voraussetzungen der §§ 118 ff. SGB III --in der bis 31. März 2012 geltenden Fassung-- vorliegen (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Juli 2012 III R 70/10, BFH/NV 2012, 1971, und vom 19. Juni 2008 III R 68/05, BFHE 222, 349, BStBl II 2009, 1008).

    Da keine ausdrückliche steuerliche Regelung besteht, wann dieser durch die Meldung begründete Status entfällt, sind für das Kindergeld die Vorschriften des Sozialrechts, hier insbesondere § 38 SGB III, heranzuziehen (BFH-Urteil in BFHE 222, 349, BStBl II 2009, 1008, unter II.2.b).

    § 38 Abs. 3 SGB III n.F. beschränkt die Pflicht zur Vermittlung des Arbeitsuchenden --im Gegensatz zu § 38 Abs. 4 Satz 2 SGB III a.F. (dazu BFH-Urteil in BFHE 222, 349, BStBl II 2009, 1008, unter II.2.b)-- nicht mehr auf drei Monate; sie besteht grundsätzlich unbefristet fort (BFH-Urteile vom 10. April 2014 III R 19/12, BFHE 245, 200, BStBl II 2015, 29, und vom 26. August 2014 XI R 1/13, BFH/NV 2015, 15; Gagel/Winkler, SGB III, § 38 Rz 58).

  • BFH, 10.04.2014 - III R 19/12

    Kindergeld - Wegfall der Arbeitsuchendmeldung i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1

    Da keine ausdrückliche steuerliche Regelung besteht, wann dieser durch die Meldung begründete Status entfällt, sind für das Kindergeld die Vorschriften des Sozialrechts, hier insbesondere § 38 SGB III , heranzuziehen (Senatsurteil vom 19. Juni 2008 III R 68/05, BFHE 222, 349, BStBl II 2009, 1008, unter II.2.b).

    aa) § 38 Abs. 3 SGB III n.F. beschränkt die Pflicht zur Vermittlung des Arbeitsuchenden --im Gegensatz zu § 38 Abs. 4 Satz 2 SGB III a.F. (vgl. dazu Senatsurteil in BFHE 222, 349, BStBl II 2009, 1008, unter II.2.b)-- nicht mehr auf drei Monate; sie besteht grundsätzlich unbefristet fort (Gagel/ Winkler, SGB III, § 38 Rz 58).

  • BFH, 22.09.2011 - III R 78/08

    Kindergeld: Meldung als Arbeitsuchender - Billigkeitserlass bei Rückforderung

    Vielmehr unterstellt das Gesetz typisierend, dass die Voraussetzungen der §§ 118 ff. SGB III vorliegen (Senatsurteil vom 19. Juni 2008 III R 68/05, BFHE 222, 349, BStBl II 2009, 1008).

    Da § 38 Abs. 4 Satz 2 SGB III in der für den Streitzeitraum geltenden Fassung klarstellt, dass ein einmal an die Agentur für Arbeit gerichtetes Vermittlungsgesuch eines Arbeitsuchenden, der keine Leistungen zum Ersatz des Arbeitsentgelts beansprucht, nicht ausreicht, den Wunsch nach Vermittlung dauerhaft zu dokumentieren (vgl. BTDrucks 11/800, S. 14), hat der Senat entschieden, dass die Meldung des Kindes als arbeitsuchend bei der Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit nur drei Monate fortwirkt und nach Ablauf dieser Frist erneuert werden muss, da ansonsten der Kindergeldanspruch entfällt (Senatsurteil in BFHE 222, 349, BStBl II 2009, 1008).

  • BFH, 07.04.2011 - III R 24/08

    Meldung als Arbeitsuchender - Ausländerrechtliche Hindernisse in der Person des

    aa) Nach der im Jahr 2003 geltenden Fassung des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG genügt --ist aber auch erforderlich-- die Meldung als Arbeitsuchender; die übrigen Merkmale der Arbeitslosigkeit i.S. des § 119 Abs. 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III), wie Eigenbemühungen und Verfügbarkeit, brauchen nicht mehr nachgewiesen zu werden (Senatsurteile vom 19. Juni 2008 III R 68/05, BFHE 222, 349, BStBl II 2009, 1008; vom 20. November 2008 III R 10/06, BFH/NV 2009, 567).

    Die Vorsprache vom 17. Juni 2003 konnte jedoch allenfalls bis einschließlich des Monats September 2003 ihre Wirkung für einen Kindergeldanspruch nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2 Buchst. c EStG entfalten (vgl. Senatsurteile in BFHE 222, 349, BStBl II 2009, 1008 für Arbeitsuchende; in BFHE 222, 343, BStBl II 2009, 1005 für Ausbildungsuchende).

    cc) Dem Erfordernis eines Vermittlungsanspruchs stehen die BFH-Urteile in BFHE 222, 349, BStBl II 2009, 1008 und in BFH/NV 2009, 567, wonach die Verfügbarkeit nicht mehr nachgewiesen zu werden braucht, nicht entgegen.

  • BFH, 18.12.2014 - III R 9/14

    Beschäftigungslosigkeit eines selbständig tätigen Kindes

    a) Das FG hat nicht festgestellt, ob die Tochter sich --was von der Klägerin behauptet und von der Familienkasse bestritten wurde-- als Arbeitsuchende gemeldet und diese Meldung nach Ablauf von jeweils drei Monaten erneuert hat (vgl. dazu Senatsurteile vom 19. Juni 2008 III R 68/05, BFHE 222, 349, BStBl II 2009, 1008; vom 26. Juli 2012 III R 70/10, BFH/NV 2012, 1971, Rz 15).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats bestimmt sich zudem die von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG ferner vorausgesetzte Meldung als Arbeitsuchender bei der Agentur für Arbeit nach § 38 SGB III (z.B. Senatsurteile in BFHE 222, 349, BStBl II 2009, 1008, und in BFHE 245, 200, BStBl II 2015, 29).

  • FG Düsseldorf, 01.03.2012 - 14 K 1209/11

    Meldung bei der Arbeitsagentur ist Voraussetzung für Kindergeldanspruch gemäß §

    Da keine ausdrückliche steuerliche Regelung besteht, wann der durch die Meldung begründete Status des arbeitsuchenden Kindes wieder wegfällt, sind für das Kindergeld insoweit die Vorschriften des Sozialrechts - hier insbesondere des § 38 SGB-III heranzuziehen (BFH-Urteil vom 19.06.2008 III R 68/05, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFHE - 222, 349, Bundessteuerblatt Teil II - BStBl II - 2009, 1008).

    bis zum 31.12.2008 geltenden Fassung (SGB III a.F.): Rademacker in Hauck/Noftz, SGB III, Loseblattsammlung, Stand 1/07, K § 38 Rn. 13; Mutschler in Mutschler/Bartz/Schmidt-De Calewu, SGB III, 3. Aufl. 2008, § 38 Rn. 30; der BFH hat die Rechtsqualität des Einstellungsbeschlusses nach § 38 Abs. 4 Satz 2 SGB III a.F. in seinen Urteilen vom 19.06.2008 III R 68/05, BFHE 222, 349, BStBl II 2009, 1008 und vom 17.07.2008 III R 106/07, BFH/NV 2009, 368 ausdrücklich offengelassen).

    Zwar wirkt die Meldung eines arbeitsuchenden Kindes nach bisheriger Rechtsprechung des BFH nur drei Monate fort, was bedeutet, dass sich das Kind nach Ablauf von drei Monaten erneut Arbeit suchend melden muss, um den Anspruch auf Kindergeld aufrechtzuerhalten (BFH-Urteil vom 19.06.2008 III R 68/05, BFHE 222, 349, BStBl II 2009, 1008).

    Da § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG an die Begrifflichkeiten des SGB III anknüpft (BFH-Urteile vom 19.06.2008 III R 68/05, BFHE 222, 349, BStBl II 2009, 1008, vom 07.04.2011 III R 24/08, BFHE 233, 44, BFH/NV 2011, 1229) und der Drei-Monats.Frist des § 38 Abs. 4 Satz.

  • FG Sachsen-Anhalt, 16.06.2009 - 4 K 806/07

    Kindergeldanspruch bei fehlender "förmlicher" Registrierung als Arbeitssuchender;

    Insoweit ist grundsätzlich keine weitere Prüfung durch die Familienkasse erforderlich [ BFH, Urteil vom 19. Juni 2008 - III R 68/05 - BFH/NV 2008, S. 1610 (1611)], so dass auch im gerichtlichen Verfahren - grundsätzlich - keine weiteren Ermittlungen geboten sind, um zu klären, ob und ggf. für welche Zeiträume ein Kind als Arbeitssuchender bei einer inländischen Agentur für Arbeit gemeldet war.

    Denn nach dem Wortlaut des Gesetzes ist der Status des arbeitssuchenden Kindes ein rechtlicher Status, der während des gesamten Zeitraumes bestehen muss, für den Kindergeld beansprucht wird [ BFH, Urteil vom 19. Juni 2008 - III R 68/05 - BFH/NV 2008, S. 1610 (1611) unter Hinweis auf FG Köln, Urteil vom 19. Oktober 2005 - 4 K 2103/04 - EFG 2006, S. 829 (830)].

    Die zum 01. Januar 2003 in Kraft getretene Neufassung des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG dient insoweit erkennbar der Vereinfachung, weil mit dem Nachweis der Meldung bei der Agentur für Arbeit die übrigen Merkmale der Arbeitslosigkeit im Sinne des § 119 Abs. 1 SGB III wie Eigenbemühungen und Verfügbarkeit nicht mehr nachgewiesen zu werden brauchen [ BFH, Urteil vom 19. Juni 2008 - III R 68/05 - BFH/NV 2008, S. 1610 (1611)].

    Insoweit kann es auf sich beruhen, ob die Entscheidung der Agentur für Arbeit, nach § 38 Abs. 2 oder Abs. 3 Satz 2 SGB III die Vermittlungstätigkeit für das Kind einzustellen und die Arbeitslosmeldung zu "löschen" ein bekannt zu gebender Verwaltungsakt ist oder nicht [ausdrücklich offen lassend: BFH, Urteil vom 19. Juni 2008 - III R 68/05 - BFH/NV 2008, S. 1610 (1611)].

    Denn der Drei-Monats-Zeitraum des § 38 Abs. 4 Satz 2 SGB III ist auch für den Anspruch auf Kindergeld maßgebend (BFH, Urteil vom 20. November 2008 - III R 10/06 - BFH/NV 2009, S. 567 , Urteil vom 19. Juni 2008 - III R 68/05 - BFH/NV 2008, S. 1610).

  • BFH, 20.11.2008 - III R 10/06

    Kindergeldanspruch für ein arbeitsuchendes Kind nur bei Meldung als

    Wie der Senat mit Urteil vom 19. Juni 2008 III R 68/05 (BFH/NV 2008, 1610, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt) entschieden hat, wirkt die Meldung eines volljährigen, aber noch nicht 21 Jahre alten Kindes als arbeitsuchend bei der Agentur für Arbeit nur drei Monate fort.

    Wegen der Einzelheiten der Begründung nimmt der Senat Bezug auf sein Urteil in BFH/NV 2008, 1610.

    Entgegen der Auffassung des FG wird mit dieser Auslegung nicht die im Jahr 1999 gestrichene Vorschrift des § 122 Abs. 2 Nr. 3 SGB III wieder eingeführt; denn in dieser Vorschrift waren die Bedingungen für die Zahlung von Entgeltersatzleistungen (Arbeitslosengeld) geregelt, während § 38 Abs. 4 Satz 2 SGB III die hier einschlägigen Regelungen für die Arbeitsvermittlung betrifft (Senatsurteil in BFH/NV 2008, 1610).

    Nach der zum 1. Januar 2003 geltenden Neufassung des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG genügt --ist aber auch erforderlich-- die Meldung als Arbeitsuchender; die übrigen Merkmale der Arbeitslosigkeit i.S. des § 119 Abs. 1 SGB III, wie Eigenbemühungen und Verfügbarkeit, brauchen nicht mehr nachgewiesen zu werden (Senatsurteil in BFH/NV 2008, 1610).

  • BFH, 17.12.2008 - III R 60/06

    Schuldhafte Versäumung eines Vorsprachetermins durch das Kind bei der Agentur für

    a) Wie der Senat mit Urteil vom 19. Juni 2008 III R 68/05, BFHE 222, 349 entschieden hat, wirkt die Meldung eines volljährigen, aber noch nicht 21 Jahre alten Kindes als arbeitsuchend bei der Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit nur drei Monate fort (vgl. § 38 Abs. 4 Satz 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch --SGB III--).

    Wegen der Einzelheiten der Begründung nimmt der Senat Bezug auf sein Urteil in BFHe 222, 349.

    Damit entfällt entgegen der Auffassung des FG aber auch der Kindergeldanspruch ab dem Folgemonat des versäumten Termins; denn nach dem Wortlaut des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG muss der durch die Meldung begründete Status als arbeitsuchendes Kind durchgängig bestehen, darf also nicht wieder erloschen sein (vgl. Senatsurteil in BFHE 222, 349).

    Hiernach genügt abweichend von der Auffassung des FG die Meldung als Arbeitsuchender; die übrigen Merkmale der Arbeitslosigkeit i.S. des § 119 Abs. 1 SGB III wie Eigenbemühungen und Verfügbarkeit brauchen nicht mehr nachgewiesen zu werden (Senatsurteil in BFHE 222, 349).

  • BFH, 25.09.2008 - III R 91/07

    Bescheinigung der Agentur für Arbeit über Meldung des Kindes als Arbeitsuchender

    Diese Auffassung widerspricht dem Senatsurteil vom 19. Juni 2008 III R 68/05 (BFH/NV 2008, 1610), wonach nach Ablauf von drei Monaten die Meldung erneuert werden muss, wenn der Kindergeldanspruch erhalten bleiben soll.

    Wegen der Einzelheiten der Begründung wird auf das Senatsurteil in BFH/NV 2008, 1610 Bezug genommen.

    Nach dem Senatsurteil in BFH/NV 2008, 1610 genügt eine fernmündliche Kontaktaufnahme, da keine besondere Form der Erneuerung der Meldung vorgeschrieben ist.

  • BFH, 10.04.2014 - III R 37/12

    Kindergeld - Wegfall der Arbeitsuchendmeldung i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1

  • BFH, 24.05.2012 - III R 4/06

    Wirkungsdauer der Meldung als Arbeitsuchender - Kein Kindergeld während einer

  • FG Sachsen, 24.03.2009 - 5 K 2355/06

    Voraussetzungen einer Gewährung von Kindergeld für volljährige Kinder;

  • BFH, 18.02.2016 - V R 22/15

    Kindergeldanspruch: Meldung als Arbeitsuchender

  • FG Niedersachsen, 02.04.2014 - 9 K 144/13

    Wegfall des Kindergeldanspruchs wegen schuldhafter Versäumung eines

  • BFH, 19.03.2014 - III S 22/13

    Kindergeld - Aussetzung der Vollziehung - Wegfall der Arbeitsuchendmeldung i. S.

  • BFH, 21.01.2010 - III R 17/07

    Kindergeld: Warten auf Ausbildungsplatz

  • BFH, 26.07.2012 - VI R 98/10

    Kindergeld: Meldung als Arbeitsuchender

  • BFH, 26.08.2014 - XI R 1/13

    Kindergeld: Fortwirkung einer Meldung des Kindes als Arbeitsuchender unter

  • FG Düsseldorf, 06.12.2012 - 14 K 1626/12

    Maßgeblich für einen Kindergeldanspruch nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG ist

  • FG München, 11.01.2010 - 10 K 3519/08

    Entfall des Kindergeldanspruchs für ein arbeitsuchend gemeldetes Kind bei

  • BFH, 20.05.2015 - XI R 46/14

    Kindergeldanspruch: Wegfall der Arbeitsuchendmeldung aufgrund Pflichtverletzung

  • BFH, 26.07.2012 - III R 70/10

    Maßgeblichkeit der tatsächlichen Meldung als arbeitsuchendes Kind - Ablehnung von

  • FG Berlin-Brandenburg, 28.08.2014 - 10 K 10159/10

    Kindergeldanspruch für volljähriges Kind, das sich nur wegen des

  • FG München, 16.12.2009 - 10 K 3737/08

    Dauer der Registrierung als Arbeitsuchender als Voraussetzung des

  • FG München, 03.03.2009 - 10 K 2276/08

    Kein Kindergeldanspruch für arbeitsloses Kind nach Wegfall der

  • BFH, 22.09.2022 - III R 37/21

    Kindergeldanspruch; Wegfall der Arbeitsuchendmeldung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1

  • FG Münster, 04.07.2012 - 5 K 3809/10

    Kindergeldberechtigung für ein als arbeitssuchend gemeldetes, volljähriges Kind

  • FG Düsseldorf, 30.06.2014 - 10 K 1751/13

    Abmeldung und Einstellung der Arbeitsvermittlung als Verwaltungsakt

  • BFH, 29.01.2009 - III B 1/08

    Aufklärungspflicht hinsichtlich telefonischer Beendigung der Arbeitssuche

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.05.2022 - 2 K 2067/20

    Versäumnis eines Termins bei der Agentur für Arbeit führt nicht zum Wegfall des

  • FG Nürnberg, 14.06.2018 - 4 K 435/17

    Ist Kindergeld für ein volljähriges Kind zu gewähren, welches ein eigenes Kind

  • FG Hessen, 20.07.2009 - 5 K 2866/07

    Ernsthafte Ausbildungsplatzsuche durch Meldung bei der Agentur für Arbeit;

  • FG Baden-Württemberg, 19.05.2010 - 4 K 1003/07

    Zur Frage des Kindergeldanspruchs bei Unterbrechung der Ausbildungsplatzsuche

  • FG Niedersachsen, 17.09.2009 - 11 K 245/08

    Anspruch auf Kindergeld für ein bei einer örtlich unzuständigen Agentur für

  • FG Saarland, 06.11.2008 - 2 K 1410/08

    Präzisierung einer Eingliederungsvereinbarung bei einem arbeitssuchenden Kind

  • FG Sachsen-Anhalt, 29.03.2012 - 4 K 1417/10

    Kein Kindergeldanspruch bei nicht erneuter Meldung als arbeitssuchend bei der

  • FG Nürnberg, 12.04.2016 - 4 K 666/15

    Wegfall des Kindergeldanspruchs wegen Abmeldung von der Arbeitsvermittlung

  • FG München, 15.10.2009 - 10 K 2385/09

    Entfall des Kindergeldanspruchs für arbeitslos gemeldetes Kind bei Verletzung der

  • FG Sachsen, 18.10.2013 - 8 K 1032/11

    Kindergeld wegen Arbeitslosigkeit 1 Euro-Job oder 15-Wochenstunden-Job des

  • FG Sachsen, 31.07.2013 - 8 K 930/08

    Weiter Kindergeldanspruch für volljähriges arbeitssuchendes Kind nach § 32 Abs. 4

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