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   BFH, 24.06.2009 - IV R 26/06   

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https://dejure.org/2009,1179
BFH, 24.06.2009 - IV R 26/06 (https://dejure.org/2009,1179)
BFH, Entscheidung vom 24.06.2009 - IV R 26/06 (https://dejure.org/2009,1179)
BFH, Entscheidung vom 24. Juni 2009 - IV R 26/06 (https://dejure.org/2009,1179)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    EStG § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2

  • openjur.de

    Rechnungsabgrenzung bei Erhalt einer Subvention; Zinszuschuss für die Aufnahme eines Darlehens; Auflösung des RAP; vorzeitige Sondertilgung des Darlehens

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2

  • Betriebs-Berater

    Auflösung eines passiven RAP bei vorzeitiger Sondertilgung eines öffentlich bezuschussten Kapitalmarktdarlehens

  • Judicialis

    EStG § 5 Abs. 5 S. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 5 Abs. 5
    Passive Abgrenzung des kapitalisiert ausgezahlten Zinszuschusses für die Aufnahme eines langjährigen Kapitalmarktdarlehens; Lineare oder degressive Aufzulösung des Rechnungsabgrenzungspostens ratierlich über die gesamte Darlehenslaufzeit und je nach Ausgestaltung des ...

  • datenbank.nwb.de

    Rechnungsabgrenzung bei Erhalt einer Subvention; Zinszuschuss für die Aufnahme eines Darlehens; Auflösung des Rechnungsabgrenzungspostens; vorzeitige Sondertilgung des Darlehens

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bildung eines passiven RAP für Zinszuschuss ? Ratierliche Auflösung des RAP über die Gesamtlaufzeit ? Zusätzliche Auflösung bei vorzeitigen Sondertilgungen ? Degressive statt linearer Auflösung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechnungsabgrenzung bei Erhalt einer Subvention

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Passive Abgrenzung des kapitalisiert ausgezahlten Zinszuschusses für die Aufnahme eines langjährigen Kapitalmarktdarlehens; Lineare oder degressive Aufzulösung des Rechnungsabgrenzungspostens ratierlich über die gesamte Darlehenslaufzeit und je nach Ausgestaltung des ...

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Rechnungsabgrenzung bei Erhalt einer Subvention

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Bilanzierung von Zinszuschüssen zu Kapitalmarktdarlehen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    EStG § 13 § 5 Abs. 5 S. 1 Nr. 2
    Passive Rechnungsabgrenzung, Zinszuschuss

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 5 Abs 5 S 1 Nr 2, EStG § 13
    Passiver Rechnungsabgrenzungsposten; Zinszuschuss

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 225, 144
  • BB 2009, 1803
  • DB 2009, 1735
  • BStBl II 2009, 781
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 07.03.2007 - I R 18/06

    Vorfälligkeitsentschädigung als passiver Rechnungsabgrenzungsposten

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - IV R 26/06
    Dies setzt eine zumindest qualitativ gleich bleibende Dauerverpflichtung voraus (BFH-Urteil vom 7. März 2007 I R 18/06, BFHE 216, 572, BStBl II 2007, 697, m.w.N.).

    Für eine bereits vollzogene Leistung kann eine Rechnungsabgrenzung nicht erfolgen (BFH-Urteil in BFHE 216, 572, BStBl II 2007, 697).

  • FG Niedersachsen, 29.03.2006 - 2 K 177/05

    Bildung und Auflösung eines als Zinszuschuss zu mehreren Darlehen gebildeten

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - IV R 26/06
    Die vollständigen Entscheidungsgründe sind in Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 1408 abgedruckt.
  • BFH, 29.11.2007 - IV R 81/05

    Behandlung von Investitionszuschüssen bei Einnahmenüberschussrechnung

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - IV R 26/06
    Dieser würde nach der vom Senat vertretenen Rechtsauffassung grundsätzlich zu einer Minderung der Anschaffungskosten oder Herstellungskosten des geförderten Wirtschaftsguts führen (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 29. November 2007 IV R 81/05, BFHE 220, 94, BStBl II 2008, 561, mit Hinweis auf die abweichende Rechtsprechung des I. Senats des BFH).
  • BFH, 23.03.1995 - IV R 66/94

    1. Passive RAP dienen ausschließlich der zeitlichen Abgrenzung gebuchter

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - IV R 26/06
    Die Höhe des RAP richtet sich deshalb grundsätzlich nach dem Verhältnis der noch ausstehenden Gegenleistung zur gesamten Gegenleistung (Senatsurteil vom 23. März 1995 IV R 66/94, BFHE 177, 273, BStBl II 1995, 772).
  • BFH, 23.02.2005 - I R 9/04

    Aufhebung von Schuldverhältnissen mit bestimmter Laufzeit gegen Entschädigung

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - IV R 26/06
    Der Anwendungsbereich der Rechnungsabgrenzung betrifft in erster Linie typische Vorleistungen eines Vertragspartners im Rahmen eines gegenseitigen Vertrages i.S. der §§ 320 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches, er ist jedoch nicht auf synallagmatisch schuldrechtliche Leistungen beschränkt (BFH-Urteil vom 23. Februar 2005 I R 9/04, BFHE 209, 248, BStBl II 2005, 481).
  • BFH, 05.04.1984 - IV R 96/82

    Die Voraussetzungen für eine passive Rechnungsabgrenzung liegen vor, wenn ein

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - IV R 26/06
    Deshalb kann auch der Empfang von Subventionen zu einer passiven Rechnungsabgrenzung führen, sofern das vom Subventionsempfänger erwartete Verhalten wirtschaftlich als Gegenleistung für die Subvention aufgefasst werden kann (BFH-Urteile vom 5. April 1984 IV R 96/82, BFHE 141, 31, BStBl II 1984, 552, und vom 14. Juli 1988 IV R 78/85, BFHE 154, 212, BStBl II 1989, 189, m.w.N. zur Rechtsprechung).
  • BFH, 14.07.1988 - IV R 78/85

    Auch Fördermittel i. S. des § 10 Krankenhausfinanzierungsgesetz mindern als

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - IV R 26/06
    Deshalb kann auch der Empfang von Subventionen zu einer passiven Rechnungsabgrenzung führen, sofern das vom Subventionsempfänger erwartete Verhalten wirtschaftlich als Gegenleistung für die Subvention aufgefasst werden kann (BFH-Urteile vom 5. April 1984 IV R 96/82, BFHE 141, 31, BStBl II 1984, 552, und vom 14. Juli 1988 IV R 78/85, BFHE 154, 212, BStBl II 1989, 189, m.w.N. zur Rechtsprechung).
  • BFH, 20.11.1980 - IV R 126/78

    Die Übernahme von Erschließungskosten durch den Erbbauberechtigten ist

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - IV R 26/06
    Die Regelung gilt sinngemäß auch für einen buchführenden Land- und Forstwirt (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. November 1980 IV R 126/78, BFHE 132, 418, BStBl II 1981, 398, zum damals einschlägigen § 5 Abs. 3 Nr. 2 EStG 1977).
  • BFH, 18.03.2010 - X R 20/09

    Ansatz eines Rechnungsabgrenzungspostens in Fällen geringer Bedeutung

    Die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten dient dazu, Einnahmen und Ausgaben in dem Jahr auszuweisen, dem sie wirtschaftlich zuzuordnen sind (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Juni 2009 IV R 26/06, BFHE 225, 144, BStBl II 2009, 781).
  • FG Münster, 15.12.2015 - 10 K 516/14

    Verpflichtung einer GmbH zur Bildung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens

    Die von der Klägerin angeführten und im Zuwendungsbescheid enthaltenen Nebenbestimmungen änderten daran nichts (Hinweis auf BFH-Urteil vom 24.6.2009 IV R 26/06, BStBl II 2009, 781).

    Zutreffend an den Ausführungen des FA sei allerdings, dass nicht auf die Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheids abzustellen sei, welche sich darauf beschränkten, dass die Fahrzeuge zwei Jahre zugelassen sein müssten (Hinweis auf BFH-Urteil vom 24.6.2009 IV R 26/06, BStBl II 2009, 781).

    Sie muss zudem zeitlich zuordenbar ("bestimmte Zeit") sowie zeitbezogen oder periodisch aufteilbar sein (vgl. zu Vorstehenden etwa BFH-Urteil vom 24.6.2009 IV R 26/06, BStBl II 2009, 781, unter II.1.a).

    Diese sei nämlich mit der Anschaffung bzw. Herstellung des Wirtschaftsguts vollständig erbracht (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2009, 781, unter II.2.b).

    Dabei handele es sich lediglich um eine Nebenbestimmung, deren Einhaltung auch bei wirtschaftlicher Betrachtung nicht als Gegenleistung des Zuwendungsempfängers aufzufassen sei (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2009, 781, unter II.2.b).

    Der BFH hat dort nicht auf die Anschaffung des mit dem Darlehen zu finanzierenden Wirtschaftsguts abgestellt, sondern als unmittelbaren Förderungsgegenstand die Aufnahme des Darlehens angesehen und eine passive Rechnungsabgrenzung über die Laufzeit des Darlehens angenommen (BFH-Urteil in BStBl II 2009, 781, unter II.2.b).

    Umgekehrt hat der BFH in der oben unter I.2.a genannten und auch von der Klägerin insoweit angeführten Entscheidung zu einem Zinszuschuss eine passive Rechnungsabgrenzung unabhängig vom Bestehen einer entsprechenden Verpflichtung auf die gesamte Laufzeit des dort aufgenommenen Darlehens vorgenommen (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2009, 781, unter II.2.b).

  • FG Baden-Württemberg, 02.03.2018 - 5 K 548/17

    Bilanzierungswahlrecht für die Bildung eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens

    a) Nach § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG sind Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite der Bilanz nur für Ausgaben vor dem Abschlussstichtag anzusetzen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen.Die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten dient somit dazu, Einnahmen und Ausgaben in dem Jahr auszuweisen, dem sie wirtschaftlich zuzuordnen sind (BFH-Urteil vom 24.06.2009 IV R 26/06, BStBl II 2009, 781).
  • BFH, 22.06.2011 - I R 7/10

    Rechnungsabgrenzung bei vom Darlehensnehmer zu zahlendem "Bearbeitungsentgelt" -

    § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG betrifft zwar typischerweise Vorleistungen im Rahmen eines gegenseitigen Vertrags i.S. der §§ 320 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs; die Vorschrift ist aber nicht auf synallagmatische schuldrechtliche Leistungen beschränkt (vgl. Senatsurteile in BFHE 230, 25, BStBl II 2010, 967; vom 24. Juli 1996 I R 94/95, BFHE 181, 64, BStBl II 1997, 122; vom 29. November 2006 I R 46/05, BFHE 216, 159, BStBl II 2009, 955; Senatsbeschluss vom 7. April 2010 I R 77/08, BFHE 228, 533, BStBl II 2010, 739; Buciek in Blümich, EStG, KStG, GewStG, § 5 EStG Rz 678; Federmann in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, KStG, § 5 EStG Rz 1927; zur passiven Rechnungsabgrenzung: BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 IV R 26/06, BFHE 225, 144, BStBl II 2009, 781).
  • BFH, 25.04.2018 - VI R 51/16

    Auflösung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens bei Betriebsaufgabe

    Deshalb kann auch der Empfang von Subventionen zu einer passiven Rechnungsabgrenzung führen, sofern das vom Subventionsempfänger erwartete Verhalten wirtschaftlich als Gegenleistung für die Subvention aufgefasst werden kann (BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 IV R 26/06, BFHE 225, 144, BStBl II 2009, 781, m.w.N.).

    Im Hinblick auf eine bereits vollzogene Leistung ist eine Rechnungsabgrenzung nicht möglich (BFH-Urteile in BFHE 225, 144, BStBl II 2009, 781, und vom 7. März 2007 I R 18/06, BFHE 216, 572, BStBl II 2007, 697).

    Ebenso gehen die Beteiligten übereinstimmend und zu Recht davon aus, dass der Kläger als zeitraumbezogene "Gegenleistung" den mit dem geförderten Darlehen einhergehenden Kapitaldienst schuldete (s. zur Bildung eines pRAP bei Erhalt eines Zinszuschusses auch BFH-Urteil in BFHE 225, 144, BStBl II 2009, 781).

    Ausgehend von der zuvor dargelegten Verknüpfung des vereinnahmten Zuschusses mit dem Zinsaufwand, ist der pRAP zudem bei jeder anteiligen (Sonder-)Tilgung des Darlehens, die zu einem Wegfall des zukünftigen Zinsaufwands führt, anteilig aufzulösen (BFH-Urteil in BFHE 225, 144, BStBl II 2009, 781).

    Der Umstand, dass es sich bei einem RAP nicht um ein Wirtschaftsgut handelt (Schmidt/Weber-Grellet, a.a.O., § 5 EStG Rz 241; Crezelius in Kirchhof, a.a.O., § 5 Rz 87), sondern der außerordentliche Ertrag auf der Auflösung eines Bilanzpostens beruht, der der periodengerechten Zuordnung von Einnahmen dient (z.B. BFH-Urteil in BFHE 225, 144, BStBl II 2009, 781), steht dessen Zuordnung zum Aufgabegewinn nicht entgegen.

  • BFH, 16.03.2021 - X R 34/19

    Bildung von aktiven Rechnungsabgrenzungsposten auch in Fällen geringer Bedeutung

    Die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten dient dazu, Einnahmen und Ausgaben periodengerecht in dem Jahr auszuweisen, dem sie wirtschaftlich zuzuordnen sind (Senatsbeschluss in BFH/NV 2010, 1796, Rz 26; BFH-Urteil vom 24.06.2009 - IV R 26/06, BFHE 225, 144, BStBl II 2009, 781, unter II.1.; im Fall eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens zuletzt BFH-Urteil vom 15.02.2017 - VI R 96/13, BFHE 257, 244, BStBl II 2017, 884, Rz 18).
  • BFH, 07.04.2010 - I R 77/08

    Anwendung des subjektiven Fehlerbegriffs auf die Beurteilung von Rechtsfragen -

    Der Bildung eines aktiven RAP steht hierbei nicht entgegen, dass die wirtschaftliche Gegenleistung der verbilligten Überlassung der Mobiltelefone nicht in einer Sach- oder Dienstleistung, sondern in einer Zahlungspflicht besteht (vgl. BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 IV R 26/06, BFHE 225, 144, BStBl II 2009, 781, unter II.2.b; a.M. Coenenberg, a.a.O., S. 123 f.).
  • BFH, 15.02.2017 - VI R 96/13

    Passiver Rechnungsabgrenzungsposten - Bemessung der Höhe bei Vorleistungen aus

    Der Sinn dieser Vorschriften liegt also darin, Einnahmen dem Jahr zuzuordnen, zu dem sie wirtschaftlich gehören (BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 IV R 26/06, BFHE 225, 144, BStBl II 2009, 781, m.w.N.).

    Im Hinblick auf eine bereits vollzogene Leistung kann eine Rechnungsabgrenzung nicht erfolgen (BFH-Urteile in BFHE 225, 144, BStBl II 2009, 781, und vom 7. März 2007 I R 18/06, BFHE 216, 572, BStBl II 2007, 697).

  • BFH, 28.05.2015 - IV R 3/13

    Steuerliche Behandlung von kundenspezifischen, mit Werkzeugkostenzuschüssen

    Die Ertragswirkung der Einnahmen soll in die Periode verlagert werden, in der die korrespondierenden Aufwendungen anfallen (BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 IV R 26/06, BFHE 225, 144, BStBl II 2009, 781, m.w.N.).

    Im Hinblick auf eine bereits vollzogene Leistung kann eine Rechnungsabgrenzung nicht erfolgen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 225, 144, BStBl II 2009, 781, und in BFHE 216, 572, BStBl II 2007, 697).

  • FG Baden-Württemberg, 08.11.2019 - 5 K 1626/19

    Verzicht auf den Ansatz eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens in Fällen von

    a) Nach § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG sind Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite der Bilanz nur für Ausgaben vor dem Abschlussstichtag anzusetzen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen.Die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten dient somit dazu, Einnahmen und Ausgaben in dem Jahr auszuweisen, dem sie wirtschaftlich zuzuordnen sind (BFH-Urteil vom 24.06.2009 IV R 26/06, BStBl II 2009, 781).
  • BFH, 27.05.2020 - XI R 8/18

    Zulässigkeit und Umfang einer Bilanzänderung (§ 4 Abs. 2 Satz 2 EStG);

  • BFH, 09.11.2016 - II R 65/14

    Kein Abzug des "Fonds zur bauspartechnischen Absicherung" bei der

  • BFH, 27.07.2011 - I R 77/10

    Rechnungsabgrenzung bei Darlehen mit fallenden Zinssätzen - Aufnahme von sog.

  • FG Rheinland-Pfalz, 25.10.2017 - 2 K 2201/15

    Ermittlung des Nettowerts der Finanzmittel i.S.d. § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 4a Satz

  • BFH, 26.07.2023 - IV R 22/20

    Passive Rechnungsabgrenzung erhaltener Zahlungen bei zeitraumbezogenen Leistungen

  • FG Düsseldorf, 14.07.2020 - 10 K 2970/15

    Passive Rechnungsabgrenzungsposten für Projektentwicklungshonorare

  • FG Köln, 12.11.2009 - 13 K 3803/06

    Aktive RAP für Bearbeitungsgebühren öffentlich geförderter Kredite

  • FG Münster, 15.09.2021 - 13 K 3059/19

    Berücksichtigen der Abschreibung für Abnutzung (AfA) für zwei Windenergieanlagen

  • FG München, 08.12.2009 - 13 K 2305/07

    Weder Unterhaltszahlungen an Kinder noch Aufwendungen für die Kontaktpflege zu

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