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   BFH, 20.07.2010 - IX R 49/09   

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https://dejure.org/2010,643
BFH, 20.07.2010 - IX R 49/09 (https://dejure.org/2010,643)
BFH, Entscheidung vom 20.07.2010 - IX R 49/09 (https://dejure.org/2010,643)
BFH, Entscheidung vom 20. Juli 2010 - IX R 49/09 (https://dejure.org/2010,643)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung von Gewerbeobjekten - Aufwendungen für die Privatpilotenlizenz als Werbungskosten

  • openjur.de

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung von Gewerbeobjekten; Aufwendungen für die Privatpilotenlizenz als Werbungskosten

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 12 Nr 1 S 2, EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1
    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung von Gewerbeobjekten - Aufwendungen für die Privatpilotenlizenz als Werbungskosten

  • Bundesfinanzhof

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung von Gewerbeobjekten - Aufwendungen für die Privatpilotenlizenz als Werbungskosten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 S 1 EStG 2002, § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002, § 12 Nr 1 S 2 EStG 2002, § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002
    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung von Gewerbeobjekten - Aufwendungen für die Privatpilotenlizenz als Werbungskosten

  • IWW
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Einzelfallbezogene Feststellung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung von Gewerbeimmobilien

  • Betriebs-Berater

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Gewerbeobjektvermietung

  • rewis.io

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung von Gewerbeobjekten - Aufwendungen für die Privatpilotenlizenz als Werbungskosten

  • ra.de
  • rewis.io

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung von Gewerbeobjekten - Aufwendungen für die Privatpilotenlizenz als Werbungskosten

  • prewest.de PDF, S. 74

    §§ 9, 21 EStG
    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung von Gewerbeobjekten; Leerstand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1; EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Berücksichtigung von Aufwendungen für ein leerstehendes Gewerbeobjekt sowie Aufwendungen für den Erwerb einer Privatpilotenlizenz als Werbungskosten; Beweislast für die Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung von Gewerbeobjekten

  • datenbank.nwb.de

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung von Gewerbeobjekten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung von Gewerbeobjekten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung von Gewerbeobjekten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung von Gewerbeobjekten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung von Gewerbeimmobilien

  • lto.de (Kurzinformation)

    Werbungskostenüberschuss - Bei Vermietung von Gewerbeobjekten ist Einkünfteerzielungsabsicht notwendig

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung von Gewerbeobjekten

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung von Gewerbeobjekten

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Für den Fiskus ist die Gewinnabsicht entscheidend

  • buchstelle-lage.de (Kurzinformation)

    Vermietung von Gewerbeobjekten: Einkünfteerzielungsabsicht

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung von Gewerbeobjekten

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung von Gewerbeobjekten

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Neues aus dem Immobilien- und Steuerrecht: Erschwerter Steuerabzug

Besprechungen u.ä. (2)

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 9 (Entscheidungsbesprechung)

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung von Gewerbeobjekten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung von Gewerbeobjekten (IMR 2010, 1135)

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 230, 385
  • NJW 2010, 3600 (Ls.)
  • NZM 2010, 825
  • DB 2010, 2142
  • BStBl II 2010, 1038
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 17.11.1989 - VI R 8/86

    Aufwendungen für den privaten Flugsport können nicht als Werbungskosten abgezogen

    Auszug aus BFH, 20.07.2010 - IX R 49/09
    Er hat aus diesem Grund die Anerkennung der Aufwendungen für die Privatpilotenlizenz als Werbungskosten davon abhängig gemacht, dass eigene Flugerfahrungen unerlässlich oder die Erhaltung der Privatpilotenlizenz und die Durchführung von Flügen unmittelbare Voraussetzungen für die Berufsausübung sind (BFH-Urteile vom 17. November 1989 VI R 8/86, BFHE 159, 64, BStBl II 1990, 306; vom 14. Februar 1992 VI R 7/89, BFH/NV 1992, 725).

    Dementsprechend hat der BFH die Aufwendungen für den Erhalt der Privatpilotenlizenz eines wissenschaftlichen Mitarbeiters bei einem Forschungsinstitut (BFH-Urteil in BFHE 159, 64, BStBl II 1990, 306) und eines Fluglotsen (BFH-Urteil in BFH/NV 1992, 725) nicht als Werbungskosten anerkannt.

  • BFH, 14.02.1992 - VI R 7/89

    Abzugsfähigkeit von Kosten privater Fliegerei eines Fluglotsen als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 20.07.2010 - IX R 49/09
    Er hat aus diesem Grund die Anerkennung der Aufwendungen für die Privatpilotenlizenz als Werbungskosten davon abhängig gemacht, dass eigene Flugerfahrungen unerlässlich oder die Erhaltung der Privatpilotenlizenz und die Durchführung von Flügen unmittelbare Voraussetzungen für die Berufsausübung sind (BFH-Urteile vom 17. November 1989 VI R 8/86, BFHE 159, 64, BStBl II 1990, 306; vom 14. Februar 1992 VI R 7/89, BFH/NV 1992, 725).

    Dementsprechend hat der BFH die Aufwendungen für den Erhalt der Privatpilotenlizenz eines wissenschaftlichen Mitarbeiters bei einem Forschungsinstitut (BFH-Urteil in BFHE 159, 64, BStBl II 1990, 306) und eines Fluglotsen (BFH-Urteil in BFH/NV 1992, 725) nicht als Werbungskosten anerkannt.

  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 20.07.2010 - IX R 49/09
    Nach dem Regelungszweck des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ist bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige beabsichtigt, einen solchen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften (BFH-Urteil vom 30. September 1997 IX R 80/94, BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771).
  • BFH, 15.01.2008 - IX R 45/07

    Abziehbarer Aufwand bei abgekürztem Vertragsweg

    Auszug aus BFH, 20.07.2010 - IX R 49/09
    Sie sind nach § 9 Abs. 1 Satz 2 EStG bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung abzuziehen, wenn sie durch sie veranlasst sind (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Januar 2008 IX R 45/07, BFHE 220, 264, BStBl II 2008, 572).
  • BFH, 30.11.2005 - IX B 172/04

    Kurzfristige Vermietung - Einkünfteerzielungsabsicht

    Auszug aus BFH, 20.07.2010 - IX R 49/09
    Den Steuerpflichtigen trifft im Zweifel die objektive Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht (vgl. BFH-Beschluss vom 30. November 2005 IX B 172/04, BFH/NV 2006, 720).
  • BFH, 25.03.2003 - IX R 56/00

    Einkünfteerzielungsabsicht - Bauherrenmodell mit Wiederkaufsgarantie

    Auszug aus BFH, 20.07.2010 - IX R 49/09
    Die Feststellung, ob der Steuerpflichtige die Absicht hatte, langfristig Einkünfte aus dem Objekt zu erzielen, hat das FG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung zu treffen (BFH-Urteil vom 25. März 2003 IX R 56/00, BFH/NV 2003, 1170).
  • BFH, 09.08.1996 - VI R 38/96

    Aufwendungen zur Erhaltung der Privatpilotenlizenz als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 20.07.2010 - IX R 49/09
    a) Aufwendungen zur Erhaltung einer Privatpilotenlizenz zählt der BFH auch dann nicht zu den nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG abziehbaren Fortbildungskosten, wenn die beim Fliegen gewonnenen Erfahrungen für die Berufsausbildung nützlich sind (BFH-Urteil vom 9. August 1996 VI R 38/96, BFH/NV 1997, 107).
  • BFH, 25.06.2009 - IX R 54/08

    Einkünfteerzielungsabsicht bei jahrlangem Leerstand eines Gebäudes

    Auszug aus BFH, 20.07.2010 - IX R 49/09
    Bleibt er untätig und nimmt den Leerstand auch künftig hin, spricht dieses Verhalten gegen den endgültigen Entschluss zu vermieten oder --sollte er bei seinen bisherigen, vergeblichen Vermietungsbemühungen mit Einkünfteerzielungsabsicht gehandelt haben-- für deren Aufgabe (BFH-Urteil vom 25. Juni 2009 IX R 54/08, BFHE 226, 216, BStBl II 2010, 124).
  • BFH, 01.04.2009 - IX R 39/08

    Objektbezogene Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei nicht zu Wohnzwecken

    Auszug aus BFH, 20.07.2010 - IX R 49/09
    Diese Grundsätze gelten nur für die Vermietung von Wohnungen (auch wenn der Mieter das Objekt nicht zu Wohnzwecken nutzt, BFH-Urteil vom 1. April 2009 IX R 39/08, BFHE 224, 538, BStBl II 2009, 776), nicht indes für die Vermietung von Gewerbeobjekten.
  • BFH, 19.12.2007 - IX R 30/07

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 20.07.2010 - IX R 49/09
    Bei Gewerbeimmobilien hat das FG im Einzelfall festzustellen, ob der Steuerpflichtige beabsichtigt (hat), auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (BFH-Urteil vom 19. Dezember 2007 IX R 30/07, BFH/NV 2008, 1300, m.w.N.).
  • FG München, 17.09.2009 - 5 K 942/07

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung einer Gewerbeimmobilie; Werbungskosten

  • BFH, 17.04.2018 - IX R 9/17

    Werbungskosten für Homeoffice bei Vermietung an Arbeitgeber

    Dies gilt jedoch nur für die Vermietung von Wohnungen, nicht indes für die Vermietung von Gewerbeimmobilien (BFH-Urteil vom 20. Juli 2010 IX R 49/09, BFHE 230, 385, BStBl II 2010, 1038, und dieser Entscheidung folgend BFH-Urteile vom 17. Oktober 2013 III R 27/12, BFHE 243, 327, BStBl II 2014, 372; vom 9. Oktober 2013 IX R 2/13, BFHE 244, 247, BStBl II 2014, 527, und in BFH/NV 2016, 188; der 2. Leitsatz des BFH-Urteils in BFHE 224, 538, BStBl II 2009, 776 ist durch die soeben genannte Rechtsprechung insoweit überholt).
  • BFH, 17.10.2013 - III R 27/12

    Photovoltaikanlage: Gebäudekosten als gemischte Aufwendungen

    Da die Typisierung der Einkünfteerzielungsabsicht bei auf Dauer angelegter Vermietungstätigkeit nur bei Wohnungen zum Tragen kommt (BFH-Urteil vom 20. Juli 2010 IX R 49/09, BFHE 230, 385, BStBl II 2010, 1038), war eine Einzelfallprüfung anhand einer Überschussprognose durchzuführen (dazu im Einzelnen BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726).
  • BFH, 19.02.2013 - IX R 7/10

    Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung von Gewerbeobjekten - gewerbliche

    Bleibt er untätig und nimmt den Leerstand auch künftig hin, spricht dieses Verhalten gegen den endgültigen Entschluss zu vermieten oder --sollte er bei seinen bisherigen, vergeblichen Vermietungsbemühungen mit Einkünfteerzielungsabsicht gehandelt haben-- für deren Aufgabe (vgl. BFH-Urteil vom 20. Juli 2010 IX R 49/09, BFHE 230, 385, BStBl II 2010, 1038, m.w.N.).

    a) Zutreffend ist das FG davon ausgegangen, dass die Einkünfteerzielungsabsicht der Klägerin --als   subjektives   Element   der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung-- nicht typisierend vermutet werden kann, sondern --da es sich bei dem maßgeblichen Objekt um eine Gewerbeimmobilie handelt-- originär festzustellen ist (BFH-Urteil in BFHE 230, 385, BStBl II 2010, 1038).

  • BFH, 15.05.2013 - IX R 5/11

    Feststellungserklärung kein Antrag i. S. von § 171 Abs. 3 AO, Verjährung,

    Vielmehr müssen eigene Flugerfahrungen unerlässlich oder Erwerb oder Erhaltung der PPL und die Durchführung von Flügen unmittelbare Voraussetzungen für die Berufsausübung sein (BFH-Urteile vom 17. November 1989 VI R 8/86, BFHE 159, 64, BStBl II 1990, 306; vom 14. Februar 1992 VI R 7/89, BFH/NV 1992, 725; vom 20. Juli 2010 IX R 49/09, BFHE 230, 385, BStBl II 2010, 1038; vom 27. Mai 2003 VI R 85/02, BFHE 207, 393, BStBl II 2005, 202: für den Fall des sich nach gut halbjähriger Unterbrechung anschließenden Erwerbs der ATPL).
  • FG Nürnberg, 06.02.2013 - 5 K 506/11

    Zulässigkeit einer Anfechtungsklage - Nachweis der ernsthaften

    Die Feststellung, ob der Steuerpflichtige die Absicht hatte, langfristig Einkünfte aus dem Objekt zu erzielen, ist unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Streitfalls und aus dem Gesamtergebnis der im Verfahren gewonnenen Überzeugung zu treffen (vgl. BFH-â??Urteil vom 20.07.2010 IX R 49/09, BStBl. II 2010, 1038 m.w.N.d.Rspr.).

    Bleibt er untätig und nimmt den Leerstand auch künftig hin, spricht dieses Verhalten gegen den endgültigen Entschluss zu vermieten oder -â??sollte er bei seinen bisherigen, vergeblichen Vermietungsbemühungen mit Einkünfteerzielungsabsicht gehandelt habenâ??- für deren Aufgabe (vgl. BFH-â??Urteil vom 20.07.2010 IX R 49/09, a.a.O. m.w.N.d.Rspr.).

    Aus diesen Umständen wird deutlich, dass die Kläger seit 1996 bis einschließlich im Jahr 2006 keine eindeutigen und entscheidenden Planungen und Maßnahmen ergriffen haben, um die Immobilie zur Erzielung von Einkünften in einen verwendungsfähigen Zustand zu versetzen (vgl. BFH-Urteil vom 20.07.2010 IX R 49/09, a.a.O.).

    Aus dem Umstand ist vielmehr abzuleiten, dass für die Ideen der Kläger - Gaststättenbetrieb, Fahrradgeschäft, Künstleratelier - gerade kein Markt bestanden habe (vgl. BFH-Urteil vom 20.07.2010 IX R 49/09, a.a.O.).

    Denn die Nutzung der Immobilie erfolgte in früheren Jahren im Wesentlichen durch den Betrieb eines Schreibwarenhandels und die Nutzungsabsicht der Kläger zielte wiederum auf gewerbliche Unternehmungen (vgl. BFH-Urteil vom 20.07.2010 IX R 49/09, a.a.O.).

  • BFH, 19.02.2019 - IX R 16/18

    Objektbezogene Prüfung der Überschusserzielungsabsicht bei den Einkünften aus

    Schließlich verlangt die höchstrichterliche Rechtsprechung --so etwa in Leerstandsfällen-- vom Steuerpflichtigen, "zielgerichtet darauf hinwirken, unter Umständen auch durch bauliche Umgestaltungen einen vermietbaren Zustand des Objekts zu erreichen" (vgl. BFH-Urteil vom 20. Juli 2010 IX R 49/09, BFHE 230, 385, BStBl II 2010, 1038); diesen Anforderungen darf dann aber nicht auf der Gegenseite entgegengehalten werden, solche vom Steuerpflichtigen getätigte --angemessene-- Investitionen würden den Rahmen der Prognoserechnung sprengen.
  • BFH, 16.09.2015 - IX R 31/14

    Einkünfteerzielungabsicht bei Gewerbeimmobilien

    Dies gilt jedoch nur für die Vermietung von Wohnungen, nicht indes für die Vermietung von Gewerbeimmobilien (BFH-Urteil vom 20. Juli 2010 IX R 49/09, BFHE 230, 385, BStBl II 2010, 1038, und dieser Entscheidung folgend BFH-Urteile vom 17. Oktober 2013 III R 27/12, BFHE 243, 327, BStBl II 2014, 372, sowie vom 9. Oktober 2013 IX R 2/13, BFHE 244, 247, BStBl II 2014, 527).

    c) Die Feststellung, ob der Steuerpflichtige die Absicht hatte, langfristig Einkünfte aus dem Objekt zu erzielen, hat das FG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung zu treffen (BFH-Urteile in BFH/NV 2003, 1170, und in BFHE 230, 385, BStBl II 2010, 1038).

  • FG Münster, 22.08.2018 - 13 K 2941/15

    Entschädigungen - Steuerbarkeit von Schadensersatzzahlungen aufgrund der

    Im Streitfall ergibt sich aus der Rechtsprechung des BFH allerdings nicht bereits eine Vermutung für eine Einkünfteerzielungsabsicht, da der BFH eine solche Vermutung bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit nur für die Vermietung von Wohnungen anerkennt, nicht aber bei anderen Fallgruppen des § 21 Abs. 1 Satz 1 EStG (BFH-Urteil vom 20.7.2010 IX R 49/09, BFHE 230, 385, BStBl II 2010, 2142).

    Ohne eine solche Vermutung ist im Einzelfall festzustellen, ob der Steuerpflichtige beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (BFH-Urteile Urteile vom 20.7.2010 IX R 49/09, BFHE 230, 385, BStBl II 2010, 2142; vom 19.12.2007 IX R 30/07, BFH/NV 2008, 1300, m.w.N., sog. Totalüberschussprognose).

    Eine solche Absicht kann jedoch auch, wenn sie zunächst vorliegt, später aufgegeben (BFH-Urteile vom 20.7.2010 IX R 49/09, BFHE 230, 385, BStBl II 2010, 2142; vom 25.6.2009 IX R 54/08, BFHE 226, 216, BStBl II 2010, 124) oder, wenn sie zunächst ggf. nicht vorgelegen hat, aufgenommen werden (BFH-Urteil vom 16.3.2000 IV R 53/98, BFH/NV 2000, 737).

  • BFH, 29.03.2022 - IX B 18/21

    Einkünfteerzielungsabsicht bei § 21 EStG

    Den Steuerpflichtigen trifft insoweit die objektive Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht (BFH-Urteile vom 20.07.2010 - IX R 49/09, BFHE 230, 385, BStBl II 2010, 1038; in BFHE 244, 247, BStBl II 2014, 527, und in BFHE 240, 258, BStBl II 2013, 436).
  • FG Nürnberg, 03.11.2016 - 3 K 310/15

    Einkünften, Finanzamt, Klägers, Mietverträge, Nichtzulassungsbeschwerde,

    Die Feststellung, ob der Steuerpflichtige die Absicht hatte, langfristig Einkünfte aus dem Objekt zu erzielen, ist unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Streitfalls und aus dem Gesamtergebnis der im Verfahren gewonnenen Überzeugung zu treffen (vgl. BFH-Urteil vom 20. Juli 2010 IX R 49/09, BFHE 230, 385, BStBl. II 2010, 1038 m.w.N.; BFH-Urteil vom 16. September 2015 IX R 31/14, BFH/NV 2016, 188).

    Den Steuerpflichtigen trifft im Zweifel die objektive Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht (vgl. BFH-Urteile vom 16. September 2015 IX R 31/14 Rn. 12, BFH/NV 2016, 188; vom 20. Juli 2010 IX R 49/09, BFHE 230, 385, BStBl. II 2010, 1038).

    Bleibt er untätig und nimmt den Leerstand auch künftig hin, spricht dieses Verhalten gegen den endgültigen Entschluss zu vermieten oder sollte er bei seinen bisherigen, vergeblichen Vermietungsbemühungen mit Einkünfteerzielungsabsicht gehandelt haben für deren Aufgabe (BFH-Urteile vom 20. Juli 2010 IX R 49/09, BFHE 230, 385, BStBl. II 2010, 1038; vom 25. Juni 2009 IX R 54/08, BFHE 226, 216, BStBl II 2010, 124).

  • FG Düsseldorf, 27.09.2016 - 13 K 2850/13

    Abziehbarkeit von Aufwendungen für eine nach vorheriger auf Dauer angelegter

  • FG München, 16.11.2017 - 11 K 1149/14

    Liebhaberei bei Verlusten im Hotelbereich

  • BFH, 30.09.2020 - IX B 23/20

    Nichtzulassungsbeschwerde: Divergenz; Verfahrensmangel (Anspruch auf rechtliches

  • BFH, 30.09.2020 - IX B 25/20

    Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 30.09.2020 IX B 23/20 -

  • BFH, 30.09.2020 - IX B 24/20

    Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 30.09.2020 IX B 23/20 -

  • FG Köln, 02.04.2014 - 10 K 586/11

    Verluste aus Vermietung eines Landwirtschaftsanwesens mit Pensionspferdehaltung

  • FG München, 05.07.2012 - 5 K 2947/10

    Überschusserzielungsabsicht

  • FG München, 22.11.2016 - 2 K 655/13

    Zurechnung nicht erklärter Einkünfte aus Kapitalvermögen

  • FG München, 28.10.2014 - 2 K 1965/11

    Gewerblicher Grundstückshandel, privater Veräußerungsverlust i.S. des § 23 EStG,

  • FG Köln, 12.02.2020 - 5 K 2225/18

    Kosten einer Badrenovierung als Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung?

  • FG Hamburg, 11.03.2015 - 2 K 194/13

    Keine Hemmung des Ablaufs der Feststellungsfrist durch Anfechtung eines nichtigen

  • FG München, 15.05.2014 - 5 K 2371/12

    Einspruch und Grundsatz von Treu und Glauben; Mietvertrag unter nahe stehenden

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