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   BFH, 17.06.2009 - VI R 18/07   

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BFH, 17.06.2009 - VI R 18/07 (https://dejure.org/2009,201)
BFH, Entscheidung vom 17.06.2009 - VI R 18/07 (https://dejure.org/2009,201)
BFH, Entscheidung vom 17. Juni 2009 - VI R 18/07 (https://dejure.org/2009,201)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    EStG § 8 Abs. 3, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • autokaufrecht.info

    Vorteilsbewertung bei Jahreswagen

  • openjur.de

    Vorteilsbewertung bei Jahreswagen; Angebotspreis; Listenpreis; Ermittlungspflicht des Gerichts

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 8 Abs. 3, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • Betriebs-Berater

    Keine Jahreswagenbesteuerung auf der Grundlage der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers

  • Betriebs-Berater

    Vorteilsbewertung bei Jahreswagen

  • Judicialis

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2; ; EStG § 8 Abs. 2 S. 1; ; EStG § 8 Abs. 3 S. 1; ; EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; EStG § 40; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • streifler.de

    Vorteilsbewertung bei Jahreswagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewertung des lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteils eines Personalrabatts für sog. Jahreswagen durch die unverbindliche Preisempfehlung eines Automobilherstellers; Begründung eines als Arbeitslohn zu erfassenden geldwerten Vorteils durch einen vom Arbeitgeber beim ...

  • datenbank.nwb.de

    Vorteilsbewertung bei Jahreswagen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Lohnversteuerung für verbilligt überlassene Jahreswagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Keine Jahreswagenbesteuerung aufgrund der unverbindlichen Preisempfehlung

  • IWW (Kurzinformation)

    Lohnsteuer - Positives Urteil zu Rabatt bei NW-Verkauf an Mitarbeiter

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Jahreswagenbesteuerung und unverbindliche Preisempfehlung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bewertung des lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteils eines Personalrabatts für sog. Jahreswagen durch die unverbindliche Preisempfehlung eines Automobilherstellers; Begründung eines als Arbeitslohn zu erfassenden geldwerten Vorteils durch einen vom Arbeitgeber beim ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Besteuerung von Jahreswagen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Besteuerung eines Jahreswagens für Werksangehörigen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Vorteilsbewertung bei Jahreswagen

  • spiegel.de (Pressemeldung)

    Besteuerung: Bundesfinanzhof macht Jahreswagen günstiger

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    "Rabatt" vom Arbeitgeber muss versteuert werden

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Unverbindliche Preisempfehlung des Automobilherstellers keine geeignete Grundlage zur Ermittlung des lohnsteuerrechtlichen Vorteils aus einem Jahreswagenrabatt

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Weniger Steuer auf den Jahreswagen

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Jahreswagenbesteuerung - UVP ist keine geeignete Grundlage für Steuerfestsetzung

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Personalrabatt für Jahreswagen als steuerpflichtiger Arbeitslohn

  • rechtsanwaelte-klose.com (Kurzinformation)

    Besteuerung des Personalrabatts bei Kauf eines Neuwagens

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    "Rabatt" vom Arbeitgeber muss versteuert werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Jahreswagenbesteuerung: Vorteilsbewertung bei Jahreswagen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Jahreswagenbesteuerung allein auf Grundlage der unverbindlichen Preisempfehlung des Automobilherstellers - Nicht immer besteht erheblicher lohnsteuerrechtlicher Vorteil

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    BFH mit überraschender Entscheidung - Geldwerter Vorteil ist nicht anhand der unverbindlichen Preisempfehlung zu ermitteln

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Personalrabatt - Geldwerter Vorteil bei Jahreswagen: Günstigere Vorteilsberechnung durch den BFH

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Sachbezüge
    Ertragsteuerrechtliche Behandlung
    ABC der Sachbezüge
    Jahreswagen

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 8 Abs 2, EStG § 8 Abs 3, EStG § 19 Abs 1 Nr 1, GG Art 3
    Arbeitslohn; Geldwerter Vorteil; Jahreswagen; Verfassungsmäßigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 225, 388
  • NJW 2009, 3327
  • NZA 2009, 1326
  • NZV 2009, 596 (Ls.)
  • NJ 2009, 483
  • BB 2009, 1891
  • BB 2009, 2744
  • DB 2009, 2020
  • BStBl II 2010, 67
  • NZA-RR 2009, 659
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 04.06.1993 - VI R 95/92

    Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen

    Auszug aus BFH, 17.06.2009 - VI R 18/07
    Ausgangsgröße der Ermittlung des geldwerten, lohnsteuerrechtlich erheblichen, durch einen Personalrabatt veranlassten Vorteils ist nach § 8 Abs. 3 Satz 1 EStG der Endpreis, zu dem das fragliche Fahrzeug fremden Letztverbrauchern im allgemeinen Geschäftsverkehr angeboten wird, der "Angebotspreis" (vgl. dazu BFH-Urteile vom 4. Juni 1993 VI R 95/92, BFHE 171, 74, BStBl II 1993, 687; vom 5. September 2006 VI R 41/02, BFHE 214, 561, BStBl II 2007, 309; Thomas, Beilage 6 zu Der Betrieb 2006, S. 58, 64).

    Dieser angebotene Endpreis i.S. des § 8 Abs. 3 EStG ist grundsätzlich der unabhängig von Rabattgewährungen nach der Preisangabenverordnung ausgewiesene Preis (BFH-Urteile in BFHE 171, 74, BStBl II 1993, 687; in BFHE 214, 561, BStBl II 2007, 309).

  • BFH, 05.09.2006 - VI R 41/02

    Zur Bewertung geldwerter Vorteile bei sog. Jahreswagen

    Auszug aus BFH, 17.06.2009 - VI R 18/07
    Ausgangsgröße der Ermittlung des geldwerten, lohnsteuerrechtlich erheblichen, durch einen Personalrabatt veranlassten Vorteils ist nach § 8 Abs. 3 Satz 1 EStG der Endpreis, zu dem das fragliche Fahrzeug fremden Letztverbrauchern im allgemeinen Geschäftsverkehr angeboten wird, der "Angebotspreis" (vgl. dazu BFH-Urteile vom 4. Juni 1993 VI R 95/92, BFHE 171, 74, BStBl II 1993, 687; vom 5. September 2006 VI R 41/02, BFHE 214, 561, BStBl II 2007, 309; Thomas, Beilage 6 zu Der Betrieb 2006, S. 58, 64).

    Dieser angebotene Endpreis i.S. des § 8 Abs. 3 EStG ist grundsätzlich der unabhängig von Rabattgewährungen nach der Preisangabenverordnung ausgewiesene Preis (BFH-Urteile in BFHE 171, 74, BStBl II 1993, 687; in BFHE 214, 561, BStBl II 2007, 309).

  • BFH, 04.05.2006 - VI R 28/05

    Zinsverbilligtes Arbeitgeberdarlehen - norminterpretierende

    Auszug aus BFH, 17.06.2009 - VI R 18/07
    Denn in diesem Fall fehlt es an einem aus dem Arbeitsverhältnis stammenden Vorteil als einer Grundvoraussetzung für Einkünfte i.S. des § 19 Abs. 1 Satz 1 EStG (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. Februar 1990 VI R 15/86, BFHE 159, 513, BStBl II 1990, 472; vom 4. Mai 2006 VI R 28/05, BFHE 213, 484, BStBl II 2006, 781).
  • BFH, 02.02.1990 - VI R 15/86

    Weitergabe eines Preisnachlasses kann Arbeitslohn sein

    Auszug aus BFH, 17.06.2009 - VI R 18/07
    Denn in diesem Fall fehlt es an einem aus dem Arbeitsverhältnis stammenden Vorteil als einer Grundvoraussetzung für Einkünfte i.S. des § 19 Abs. 1 Satz 1 EStG (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. Februar 1990 VI R 15/86, BFHE 159, 513, BStBl II 1990, 472; vom 4. Mai 2006 VI R 28/05, BFHE 213, 484, BStBl II 2006, 781).
  • BFH, 05.07.1996 - VI R 28/96

    Ermittlung des Endpreises i.S. von § 8 Abs. 3 EStG

    Auszug aus BFH, 17.06.2009 - VI R 18/07
    Dies galt für "Jahreswagen" schon hinsichtlich der Gepflogenheiten in der Automobilindustrie im Veranlagungszeitraum 1990 (vgl. dazu BFH-Urteil vom 5. Juli 1996 VI R 28/96, BFH/NV 1996, 811) und gilt erst recht für das Streitjahr 2003.
  • FG Niedersachsen, 07.03.2007 - 3 K 386/04

    Besteuerung von geldwerten Vorteilen nach Inkrafttreten des Rabattgesetzes

    Auszug aus BFH, 17.06.2009 - VI R 18/07
    Das Finanzgericht (FG) wies aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1866 veröffentlichten Gründen die dagegen erhobene Klage ab.
  • BFH, 13.12.2012 - VI R 51/11

    1 %-Regelung auf Grundlage der Bruttolistenneupreise

    bb) Schließlich können sich die Kläger für ihre Auffassung auch nicht mit Erfolg auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats berufen, nach der die unverbindliche Preisempfehlung keine geeignete Grundlage zur Bemessung des lohnsteuerrechtlichen Vorteils eines Mitarbeiterrabatts im Rahmen von Jahreswagenkäufen darstellt (Senatsurteil vom 17. Juni 2009 VI R 18/07, BFHE 225, 388, BStBl II 2010, 67).
  • FG Niedersachsen, 14.09.2011 - 9 K 394/10

    Rechtmäßigkeit der Berücksichtigung und Berechnung des geldwerten Vorteils für

    Der BFH habe im Urteil vom 17. Juni 2009 ( VI R 18/07 ) bereits darauf hingewiesen, dass spätestens seit der Abschaffung des Rabatt-Gesetzes und der Zugabeverordnung zum 25. Juli 2001 sowie unter Berücksichtigung der allgemeinen Marktentwicklung im Kraftfahrzeughandel, die unverbindliche Preisempfehlung in aller Regel nicht der Preis sei, zu dem Fahrzeuge im allgemeinen Geschäftsverkehr angeboten würden.

    Selbst wenn den Klägern konstatiert werden kann, dass nach Abschaffung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung der Bruttoneuwagenlistenpreis für ein Neufahrzeug nicht dem Wert entspricht, der am Markt für das Kfz tatsächlich bezahlt wird (so auch BFH-Urteil vom 17. Juni 2009 - VI R 18/07 , BStBl. II 2010, 67) und Rabatte - abhängig vom Hersteller, Modell und Sonderfaktoren wie Verkäuflichkeit und Auslauf- oder Sondermodell - zwischen 10% und teilweise über 30% üblich sind, führt dies nach Auffassung des Senats noch nicht zu einer Anpassungsverpflichtung für den Gesetzgeber.

    Der BFH könnte im Rahmen eines Revisionsverfahrens klarstellen, inwieweit seine Entscheidung zur Bewertung eines durch die günstige Überlassung eines Neuwagens an einen Arbeitnehmer gewährten Vorteils ( Urteil vom 17. Juni 2009 - VI R 18/07 , BStBl. II 2010, 67) Auswirkungen auf die Verpflichtung zur Anpassung der Bemessungsgrundlage "Bruttolistenpreis" hat.

  • BFH, 26.07.2012 - VI R 30/09

    Endpreis i. S. des § 8 Abs. 3 EStG

    Nach mittlerweile ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats gehören zu den nach § 8 EStG zu bewertenden und zu Einnahmen führenden Vorteilen i.S. des § 19 Abs. 1 Satz 1 EStG auch solche, die Arbeitnehmern daraus entstehen, dass ihnen ihre Arbeitgeber Personalrabatte gewähren, indem sie Waren --z.B. "Jahreswagen"-- aufgrund des Dienstverhältnisses verbilligt überlassen (zuletzt Senatsurteile vom 17. Juni 2009 VI R 18/07, BFHE 225, 388, BStBl II 2010, 67; vom 1. Februar 2007 VI R 72/05, BFH/NV 2007, 898).

    Wird der Vorteil der Verbilligung "für" eine Beschäftigung gewährt, ist er durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasst und insoweit Lohn (Senatsurteile in BFHE 225, 388, BStBl II 2010, 67; in BFH/NV 2007, 898).

    Das ist nach der mittlerweile ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats der "Angebotspreis" (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 225, 388, BStBl II 2010, 67; vom 4. Juni 1993 VI R 95/92, BFHE 171, 74, BStBl II 1993, 687; in BFHE 214, 561, BStBl II 2007, 309; Thomas, Beilage 6 zu Der Betrieb --DB-- 2006, S. 58, 64).

    Angesichts dessen hatte der Senat schon früher entschieden, dass die unverbindliche Preisempfehlung eines Automobilherstellers nicht der Endpreis i.S. des § 8 Abs. 3 EStG sein müsse (Urteil in BFHE 171, 74, BStBl II 1993, 687) und erst recht keine geeignete Grundlage darstelle, um den lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteil eines Personalrabatts für Jahreswagen zu bewerten (Urteil in BFHE 225, 388, BStBl II 2010, 67).

    Denn schon seit 1. Januar 1996 setzt sie nach dem BMF-Schreiben in BStBl I 1996, 114 für "Jahreswagen" als Endpreis i.S. des § 8 Abs. 3 EStG den Preis an, der sich ergibt, wenn 50 % des Preisnachlasses, der durchschnittlich beim Verkauf an fremde Letztverbraucher im allgemeinen Geschäftsverkehr tatsächlich gewährt wird, von dem empfohlenen Preis abgezogen werden (Senatsurteil in BFHE 225, 388, BStBl II 2010, 67); das BMF-Schreiben vom 18. Dezember 2009 (BStBl I 2010, 20) nimmt sogar angesichts der "Schwierigkeiten bei der Ermittlung des tatsächlichen Angebotspreises" 80 % des Preisnachlasses vom Lohn aus.

  • FG Bremen, 23.03.2011 - 1 K 150/09

    Bereitstellung von vergünstigten Mitgliedschaften für Arbeitnehmer in

    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 17. Juni 2009 VI R 18/07) sei vielmehr auf die Gepflogenheiten im allgemeinen Geschäftsverkehr abzustellen.

    Auch ist der Endpreis grundsätzlich unabhängig von den gewährten Rabatten; dies gilt allerdings nur dann, wenn der niedrigere Preis nicht auf allgemeinen Gepflogenheiten des Marktes beruht (vgl. Urteil des BFH vom 17. Juni 2009 VI R 18/07 BFHE 225, 388, BStBl II 2010, 67).

    Anders als bei der dem Urteil des BFH vom 17. Juni 2009 (VI R 18/07 a.a.O.) zu Grunde liegenden Überlassung von Jahreswagen zu einem günstigen Preis wurden im Streitfall die Listenpreise von den Einzelkunden der KG tatsächlich gefordert, während bei den Jahreswagen schon die erste Anfrage zu einem Preisnachlass in Höhe von 8 % führte.

  • BFH, 26.07.2012 - VI R 27/11

    Arbeitnehmerrabatte als Lohnvorteil - Vorteilsbewertung

    In diesem Fall wird der Vorteil der Verbilligung "für" eine Beschäftigung gewährt, veranlasst durch das individuelle Dienstverhältnis (Senatsurteile vom 17. Juni 2009 VI R 18/07, BFHE 225, 388, BStBl II 2010, 67; vom 1. Februar 2007 VI R 72/05, BFH/NV 2007, 898).
  • BFH, 16.01.2020 - VI R 31/17

    Eine tatsächlich nicht erbrachte Überführungsleistung führt nicht zu einem nach §

    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats gehören zu den Vorteilen i.S. des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG auch solche, die einem Arbeitnehmer daraus entstehen, dass ihm sein Arbeitgeber selbst produzierte Fahrzeuge zu besonderen Mitarbeiterkonditionen aufgrund des Dienstverhältnisses verbilligt überlässt (Senatsurteile vom 26.07.2012 - VI R 30/09, BFHE 238, 371, BStBl II 2013, 400, und VI R 27/11, BFHE 238, 376, BStBl II 2013, 402; vom 17.06.2009 - VI R 18/07, BFHE 225, 388, BStBl II 2010, 67; vom 05.09.2006 - VI R 41/02, BFHE 214, 561, BStBl II 2007, 309, und vom 04.06.1993 - VI R 95/92, BFHE 171, 74, BStBl II 1993, 687).
  • FG Niedersachsen, 29.03.2011 - 12 K 345/10

    Bewertung der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs für jeden

    Es gebe eine Parallelrechtsprechung zur Bewertung des Fahrzeugs beim Verkauf an Werksangehörige (BFH-Urteil vom 17. Juni 2009 VI R 18/07, DStR 2009, 1803).

    Das BFH- Urteil vom 17. Juni 2009 VI R 18/07 sei auf den Streitfall nicht anwendbar.

    22 3. Soweit sich die Kläger auf das BFH-Urteil vom 17. Juni 2009 (VI R 18/07, BStBl II 2010, 67) berufen, ist der damals entschiedene Fall mit dem hier vorliegenden Sachverhalt nicht vergleichbar.

  • BFH, 16.05.2013 - X B 172/11

    1 %-Regelung

    Das Niedersächsische FG habe mit Urteil vom 14. September 2011  9 K 394/10 (EFG 2012, 396) die Vorschrift für verfassungsgemäß erachtet, während dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17. Juni 2009 VI R 18/07 (BFHE 225, 388, BStBl II 2010, 67) der Rechtssatz zu entnehmen sei, dass die unverbindliche Preisempfehlung eines Automobilherstellers jedenfalls seit dem Jahr 2003 keine geeignete Grundlage sei, den lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteil eines Personalrabattes für Jahreswagen zu berechnen.

    c) Schließlich hat der VI. Senat in seiner Entscheidung auch dargelegt, dass die Anwendung der 1 %-Regelung nicht im Widerspruch zu der Entscheidung in BFHE 225, 388, BStBl II 2010, 67 steht, was bedeutet, dass auch eine Divergenz nicht vorliegt.

  • FG München, 19.05.2017 - 8 K 2605/16

    Rechtmäßigkeit eines Lohnsteuerhaftungsbescheides

    Zu den nach § 8 EStG zu bewertenden und zu Einnahmen führenden Vorteilen i.S. des § 19 Abs. 1 Satz 1 EStG gehören auch solche, die Arbeitnehmern daraus entstehen, dass ihnen ihre Arbeitgeber Personalrabatte gewähren, indem sie Waren - wie im Streitfall vom Arbeitgeber hergestellte Fahrzeuge - aufgrund des Dienstverhältnisses verbilligt überlassen (vgl. BFH-Urteile vom 26. Juli 2012 VI R 30/09, BStBl II 2013, 400, vom 17. Juni 2009 VI R 18/07, BStBl II 2010, 67; vom 1. Februar 2007 VI R 72/05, BFH/NV 2007, 898).
  • FG Baden-Württemberg, 09.07.2010 - 5 K 1084/08

    Berechnung des geldwerten Vorteils bei fabrikneuen Fahrzeugen

    Der Senat folgt dieser Rechtsprechung aus den dort genannten Gründen (Urteile des Bundesfinanzhof -BFH- vom 17. Juni 2009 VI R 18/07, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2010, 67; vom 5. September 2006 VI R 41/02, BStBl II 2007, 309 sowie vom 4. Juni 1993 VI R 95/92, BStBl II 1993, 687).
  • FG Düsseldorf, 30.04.2009 - 15 K 4357/08

    Bewertung des geldwerten Vorteils für einen sog. Jahreswagen in Übereinstimmung

  • BFH, 13.10.2009 - V B 109/09

    Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

  • FG München, 04.12.2012 - 10 K 3854/09

    Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus nichtselbständiger Arbeit bei einem

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