Rechtsprechung
   BFH, 05.05.2010 - VI R 29/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,880
BFH, 05.05.2010 - VI R 29/09 (https://dejure.org/2010,880)
BFH, Entscheidung vom 05.05.2010 - VI R 29/09 (https://dejure.org/2010,880)
BFH, Entscheidung vom 05. Mai 2010 - VI R 29/09 (https://dejure.org/2010,880)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,880) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Angehörige - geldwerter Vorteil aus unentgeltlich überlassener Wohnung durch den Unterhaltsleistenden an den Angehörigen als Unterhaltszahlung in Form eines Sachbezugs

  • openjur.de

    Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Angehörige; geldwerter Vorteil aus unentgeltlich überlassener Wohnung durch den Unterhaltsleistenden an den Angehörigen als Unterhaltszahlung in Form eines Sachbezugs

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 33a Abs 1, BGB § 1601, BGB § 1602, BGB § 1603, BGB § 1606, BGB § 1608
    Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Angehörige - geldwerter Vorteil aus unentgeltlich überlassener Wohnung durch den Unterhaltsleistenden an den Angehörigen als Unterhaltszahlung in Form eines Sachbezugs

  • Bundesfinanzhof

    Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Angehörige - geldwerter Vorteil aus unentgeltlich überlassener Wohnung durch den Unterhaltsleistenden an den Angehörigen als Unterhaltszahlung in Form eines Sachbezugs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 33a Abs 1 EStG 2002, § 1601 BGB, § 1602 BGB, § 1603 BGB, § 1606 BGB
    Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Angehörige - geldwerter Vorteil aus unentgeltlich überlassener Wohnung durch den Unterhaltsleistenden an den Angehörigen als Unterhaltszahlung in Form eines Sachbezugs

  • doppelbesteuerung.eu

    EStG § 33a Abs. 1
    Steuerliche Geltendmachung von Unterhaltszahlungen ins Ausland | Steuern. Unterhalt

  • IWW
  • rewis.io

    Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Angehörige - geldwerter Vorteil aus unentgeltlich überlassener Wohnung durch den Unterhaltsleistenden an den Angehörigen als Unterhaltszahlung in Form eines Sachbezugs

  • ra.de
  • rewis.io

    Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Angehörige - geldwerter Vorteil aus unentgeltlich überlassener Wohnung durch den Unterhaltsleistenden an den Angehörigen als Unterhaltszahlung in Form eines Sachbezugs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 33a Abs. 1; BGB § 1601; BGB § 1602
    Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers i.S.d. § 1602 BGB als Voraussetzung für die Annahme einer gesetzlichen Unterhaltsberechtigung i.S.d. § 33a Abs. 1 Einkommensteuergesetz ( EStG ); Typisierende Unterstellung der Bedürftigkeit eines Unterhaltsempfängers aufgrund der sog. ...

  • datenbank.nwb.de

    Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Angehörige

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Angehörige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Abzug von Unterhaltsaufwendungen an im Ausland lebende Angehörige

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers i.S.d. § 1602 BGB als Voraussetzung für die Annahme einer gesetzlichen Unterhaltsberechtigung i.S.d. § 33a Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG); Typisierende Unterstellung der Bedürftigkeit eines Unterhaltsempfängers aufgrund der sog. ...

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Angehörige

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Abzug von Unterhaltsaufwendungen an im Ausland lebende Angehörige

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Abzug von Unterhaltsaufwendungen an im Ausland lebende Angehörige

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Angehörige

In Nachschlagewerken

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 230, 12
  • NJW 2011, 412
  • FamRZ 2010, 1662
  • DB 2010, 1916
  • BStBl II 2011, 116
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 18.05.2006 - III R 26/05

    Abziehbarkeit von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus BFH, 05.05.2010 - VI R 29/09
    Nach der sog. konkreten Betrachtungsweise kann die Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers nicht typisierend unterstellt werden (Änderung der Rechtsprechung, BFH-Urteil vom 18. Mai 2006 III R 26/05, BFHE 214, 129, BStBl II 2007, 108).

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Urteil vom 18. Mai 2006 III R 26/05, BFHE 214, 129, BStBl II 2007, 108) ist aber im Rahmen einer typisierenden Betrachtungsweise die Bedürftigkeit der unterstützten Person dem Grunde nach zu unterstellen.

    Dies ist jedoch nicht in dem Sinn zu verstehen, dass die Bedürftigkeit der unterstützten Person nicht mehr zu prüfen ist (Hufeld, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 33a Rz B 6; a.A. Schmidt/ Loschelder, a.a.O., § 33a Rz 19; Stöcker in Lademann, EStG, § 33a Rz 264; Pust in Littmann/Bitz/Pust, a.a.O., § 33a Rz 145; Görke in Frotscher, a.a.O., § 33a Rz 23; Heger in Blümich, § 33a EStG Rz 134; Mellinghoff in Kirchhof, a.a.O., § 33a Rz 11, und im Ergebnis BFH in BFHE 214, 129, BStBl II 2007, 108).

  • BFH, 13.03.1987 - III R 206/82

    Landwirt - Angehöriger eines Gastarbeiters - Unterhaltsbedürftigkeit - Umfang

    Auszug aus BFH, 05.05.2010 - VI R 29/09
    Bei landwirtschaftlich tätigen Angehörigen greift die widerlegbare Vermutung, dass diese nicht unterhaltsbedürftig sind, soweit der landwirtschaftliche Betrieb in einem nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaates üblichen Umfang und Rahmen betrieben wird (Bestätigung des BFH-Urteils vom 13. März 1987 III R 206/82, BFHE 149, 532, BStBl II 1987, 599).

    Nach der Rechtsprechung des BFH gilt für den Fall, dass der unterstützte Angehörige einen landwirtschaftlichen Betrieb in einem nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaates üblichen Umfang und Rahmen betreibt, die widerlegbare Vermutung, dass die landwirtschaftlich tätigen Angehörigen nicht unterhaltsbedürftig sind (BFH-Urteil vom 13. März 1987 III R 206/82, BFHE 149, 532, BStBl II 1987, 599, m.w.N.).

  • FG Köln, 20.05.2008 - 6 K 1542/07

    Bestimmung der gesetzlichen Unterhaltspflicht (abzugsfähiger Unterhaltsaufwand i.

    Auszug aus BFH, 05.05.2010 - VI R 29/09
    Das FG gab der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 1465 veröffentlichten Gründen statt.

    das Urteil des FG Köln vom 20. Mai 2008  6 K 1542/07 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BFH, 25.03.2009 - VI B 152/08

    Abzug von Unterhaltsaufwendungen gemäß § 33a Abs. 1 EStG

    Auszug aus BFH, 05.05.2010 - VI R 29/09
    Die Zahlungen von insgesamt 17.400 EUR sind daher zunächst entsprechend der Zweckbestimmung der Zahlungen durch den Kläger (vgl. auch BFH-Beschluss vom 25. März 2009 VI B 152/08, BFH/NV 2009, 932) auf die einzelnen Familienstämme aufzuteilen.
  • BFH, 02.12.2004 - III R 49/03

    Beweisanforderungen für Unterhaltszahlungen an Angehörige in ausländischen

    Auszug aus BFH, 05.05.2010 - VI R 29/09
    Nach der Rechtsprechung des BFH ist beim Zusammenleben mehrerer unterstützter Personen in einem Haushalt grundsätzlich nicht darauf abzustellen, an welchen der Angehörigen jeweils einzelne Teilbeträge überwiesen worden sind (BFH-Urteil vom 2. Dezember 2004 III R 49/03, BFHE 208, 531, BStBl II 2005, 483, m.w.N.).
  • BFH, 15.04.2015 - VI R 5/14

    Außergewöhnliche Belastung durch Unterhaltszahlungen: Erwerbsobliegenheit bei im

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Senatsurteil vom 5. Mai 2010 VI R 29/09, BFHE 230, 12, BStBl II 2011, 116) knüpft die gesetzliche Unterhaltsberechtigung i.S. des § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG an die zivilrechtlichen Voraussetzungen eines Unterhaltsanspruchs --Anspruchsgrundlage, Bedürftigkeit, Leistungsfähigkeit-- an und beachtet auch die Unterhaltskonkurrenzen (§§ 1606, 1608 des Bürgerlichen Gesetzbuchs --BGB--).

    Insoweit besteht insbesondere für volljährige Personen eine generelle Erwerbsobliegenheit, es sei denn, dieser kann aufgrund besonderer Umstände, wie z.B. Krankheit, Behinderung oder Arbeitslosigkeit, trotz ordnungsgemäßer Bemühungen um eine Beschäftigung nicht Folge geleistet werden (Senatsurteil in BFHE 230, 12, BStBl II 2011, 116; vgl. zur zivilrechtlichen Rechtslage grundlegend Palandt/Brudermüller, Bürgerliches Gesetzbuch, 74. Aufl., § 1602 Rz 5 ff.).

    b) Die Notwendigkeit eines "Einspringens" bei der Pflege eines behinderten Angehörigen ist nicht mit den bereits vom erkennenden Senat anerkannten Ausnahmen von der generellen Erwerbsobliegenheit (Krankheit, Behinderung oder Arbeitslosigkeit trotz ordnungsgemäßer Bemühungen, vgl. Senatsurteil in BFHE 230, 12, BStBl II 2011, 116) vergleichbar.

    c) Allerdings kann Arbeitslosigkeit eine Bedürftigkeit begründen, wenn eine Beschäftigung trotz ordnungsgemäßer Bemühungen nicht gefunden werden kann (Senatsurteil in BFHE 230, 12, BStBl II 2011, 116; Palandt/Brudermüller, a.a.O., § 1602 Rz 6).

  • BFH, 12.07.2017 - VI R 42/15

    Doppelte Haushaltsführung - notwendige Kosten der Unterkunft am Beschäftigungsort

    Die gesetzliche Unterhaltsberechtigung i.S. des § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG knüpft an die zivilrechtlichen Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs an (Senatsurteile vom 5. Mai 2010 VI R 29/09, BFHE 230, 12, BStBl II 2011, 116; vom 15. April 2015 VI R 5/14, BFHE 250, 350, BStBl II 2016, 148).

    Insbesondere für volljährige Personen besteht eine generelle Erwerbsobliegenheit, es sei denn, dieser kann aufgrund besonderer Umstände, wie z.B. Krankheit, Behinderung oder Arbeitslosigkeit, trotz ordnungsgemäßer Bemühungen um eine Beschäftigung nicht Folge geleistet werden (Senatsurteile in BFHE 230, 12, BStBl II 2011, 116; in BFHE 250, 350, BStBl II 2016, 148).

  • BFH, 28.04.2016 - VI R 21/15

    Berechnung nach § 33a EStG abziehbarer Unterhaltsleistungen bei Selbständigen

    Nach der sog. konkreten Betrachtungsweise setzt die Abziehbarkeit von Leistungen des Steuerpflichtigen an dem Grunde nach unterhaltsberechtigte Personen zudem voraus, dass die unterhaltene Person bedürftig ist (§ 1602 des Bürgerlichen Gesetzbuchs --BGB--; Senatsurteil vom 5. Mai 2010 VI R 29/09, BFHE 230, 12, BStBl II 2011, 116).
  • BFH, 02.12.2021 - VI R 40/19

    Unterhaltsaufwendungen an in Deutschland geduldete Angehörige

    Dies sind nach § 1601 BGB Verwandte in gerader Linie i.S. des § 1589 Satz 1 BGB, wie z.B. Kinder, Enkel, Eltern und Großeltern, nicht hingegen Verwandte in der Seitenlinie (Senatsurteil vom 05.05.2010 - VI R 29/09, BFHE 230, 12, BStBl II 2011, 116, Rz 10, m.w.N.).
  • BFH, 30.06.2010 - VI R 35/09

    Unterhaltszahlungen an Angehörige im Ausland - Bedürftigkeit des

    a) Nach der neuen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) (Urteil des erkennenden Senats vom 5. Mai 2010 VI R 29/09, BFHE 230, 12) knüpft die gesetzliche Unterhaltsberechtigung i.S. des § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG an die zivilrechtlichen Voraussetzungen eines Unterhaltsanspruchs --Anspruchsgrundlage, Bedürftigkeit, Leistungsfähigkeit-- an und beachtet auch die Unterhaltskonkurrenzen (§§ 1606, 1608 des Bürgerlichen Gesetzbuchs --BGB--).

    Der Senat folgt damit der sog. konkreten Betrachtungsweise und verweist zur näheren Begründung auf sein Urteil in BFHE 230, 12).

  • BFH, 04.08.2011 - III R 48/08

    Einkünfte mindernde Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen des verheirateten

    Danach knüpft die gesetzliche Unterhaltsberechtigung i.S. des § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG an die zivilrechtlichen Voraussetzungen eines Unterhaltsanspruchs --Anspruchsgrundlage, Bedürftigkeit, Leistungsfähigkeit-- an und beachtet auch die Unterhaltskonkurrenzen nach §§ 1606, 1608 BGB (BFH-Urteile vom 5. Mai 2010 VI R 29/09, BFHE 230, 12, BStBl II 2011, 116; vom 30. Juni 2010 VI R 35/09, BFHE 230, 538, BStBl II 2011, 267).
  • BFH, 27.07.2011 - VI R 62/10

    Unterhaltszahlungen ins Ausland: Erwerbsobliegenheit

    a) Nach der neuen Rechtsprechung des BFH (Urteil des erkennenden Senats vom 5. Mai 2010 VI R 29/09, BFHE 230, 12, BStBl II 2011, 116) knüpft die gesetzliche Unterhaltsberechtigung i.S. des § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG an die zivilrechtlichen Voraussetzungen eines Unterhaltsanspruchs --Anspruchsgrundlage, Bedürftigkeit, Leistungsfähigkeit-- an und beachtet auch die Unterhaltskonkurrenzen (§§ 1606, 1608 des Bürgerlichen Gesetzbuchs --BGB--).

    Sie kann nicht im Wege einer typisierenden Betrachtungsweise unterstellt werden, sondern ist konkret festzustellen (vgl. zur näheren Begründung Urteil des erkennenden Senats in BFHE 230, 12, BStBl II 2011, 116).

    a) Entgegen der geänderten Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil des erkennenden Senats in BFHE 230, 12, BStBl II 2011, 116) hat das FG die Unterhaltsbedürftigkeit der Tochter der Klägerin im Wege einer typisierenden Betrachtung bejaht und damit im Ergebnis nicht auf das Bestehen einer konkreten zivilrechtlichen Unterhaltspflicht abgestellt.

  • BFH, 14.12.2016 - VI R 15/16

    Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung - Berechnung der Opfergrenze

    Nach der sog. konkreten Betrachtungsweise setzt die Abziehbarkeit von Leistungen des Steuerpflichtigen an dem Grunde nach unterhaltsberechtigte Personen zudem voraus, dass die unterhaltene Person bedürftig ist (§ 1602 des Bürgerlichen Gesetzbuchs --BGB--; Senatsurteil vom 5. Mai 2010 VI R 29/09, BFHE 230, 12, BStBl II 2011, 116).
  • FG Niedersachsen, 28.04.2016 - 10 K 57/15

    Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen an die

    Das generelle Bestehen einer Erwerbsobliegenheit ohne Beschränkung auf Auslandsfälle ergibt sich auch bereits aus der Entscheidung des BFH vom 5. Mai 2010 (VI R 29/09, BStBl II 2011, 116).

    cc) Der Kläger kann sich bezogen auf die Überprüfung der konkreten Bedürftigkeit und damit verbunden der Erwerbsobliegenheit auch nicht auf Vertrauensschutz nach § 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO berufen, weil das die Rechtsprechung ändernde Urteil des BFH vom 5. Mai 2010 (VI R 29/09, a.a.O.) bereits am 1. September 2010 in juris und damit vor der erstmaligen Veranlagung für 2009 (Bescheid vom 24. Februar 2011) veröffentlicht worden war.

  • FG Niedersachsen, 24.04.2012 - 15 K 234/11

    Berücksichtigung der Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrages bei der

    12 Der BFH hat mit seinem Urteil vom 5. Mai 2010 VI R 29/09 (BFHE 230, 12, BStBl II 2011, 116) seine Rechtsprechung geändert und lehnt sich nunmehr eng an die unterhaltsrechtlichen Vorschriften der §§ 1601 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) an.

    Weitere Voraussetzungen für eine steuerliche Abzugsfähigkeit sind die eigene Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen (§ 1603 BGB) und das Fehlen vorrangiger Unterhaltsverpflichtungen Dritter (§§ 1606, 1608 BGB; BFH-Urteil in BFHE 230, 12, BStBl II 2011, 116; zum Ganzen Loschelder in Schmidt, EStG, 31. Aufl., § 33a Rz. 12).

    Ohne dass es auf die konkrete Höhe des jeweiligen Unterhaltsanspruchs ankommt (BFH-Urteil in BFHE 230, 12, BStBl II 2011, 116, unter II. 1. a) bb); Loschelder in Schmidt, EStG, 31. Aufl., § 33a Rz. 12), ist im Übrigen ein monatlicher Unterhalt in Höhe von 640, 00 EUR nicht als überhöht anzusehen.

  • FG Baden-Württemberg, 21.07.2015 - 8 K 3609/13

    Unterhaltszahlungen an in Italien lebende Angehörige

  • BFH, 28.03.2012 - VI R 31/11

    Berechnung nach § 33a EStG abziehbarer Unterhaltsleistungen bei Selbständigen

  • BFH, 06.02.2014 - VI R 34/12

    Berücksichtigung eines Investitionsabzugsbetrags beim Abzug von

  • BFH, 05.05.2010 - VI R 40/09

    Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Angehörige - Verschonungsregelung des §

  • FG Rheinland-Pfalz, 26.08.2021 - 6 K 1098/21

    Außergewöhnliche Belastung für Unterhaltsaufwendungen: Wertgrenze für

  • FG Rheinland-Pfalz, 17.09.2015 - 4 K 2254/14

    Unterhaltszahlungen an Angehörige im Kosovo sind nur unter bestimmten

  • FG Saarland, 05.04.2016 - 2 K 1213/13

    Unterhaltsleistungen: Monatsbezogene Betrachtungsweise bei Berechnung der

  • FG Niedersachsen, 19.02.2015 - 16 K 10187/14

    Einbeziehung des einsatzfähigen Vermögen des Unterhaltspflichtigen bei der

  • FG Sachsen, 29.04.2015 - 8 K 1580/14

    Abzugsfähigkeit der Unterhaltsleistungen an den in der Russischen Föderation

  • FG Köln, 06.11.2013 - 3 K 2728/10

    Umfang der Erwerbsobliegenheit

  • BFH, 24.08.2011 - VI B 18/11

    Einkünfteermittlung bei unterhaltsberechtigter Person im Rahmen des § 33a EStG -

  • LAG Hamm, 23.03.2018 - 5 Ta 135/17

    Einkommensberechnung bei der Prozesskostenhilfe

  • FG Münster, 10.06.2015 - 9 K 3230/14

    Einkommensteuerliche Abziehbarkeit von Aufwendungen für den Unterhalt und die

  • FG Düsseldorf, 30.06.2010 - 15 K 2115/09

    Abzug von Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung; Unterstellung der

  • FG München, 26.11.2015 - 10 K 3384/14

    Werbungskostenpauschale, Streitjahr, Progressionsvorbehalt, Unterhaltsleistungen,

  • FG Nürnberg, 26.09.2013 - 6 K 1014/12

    Erfüllung der Erwerbsobliegenheit als Voraussetzung für Abzugsfähigkeit von

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht