Rechtsprechung
BFH, 06.05.2010 - IV R 52/08 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
Keine Buchwertfortführung bei bloßer Übertragung von KG-Anteilen - keine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistung - Zeitpunkt einer Übertragung "mit Wirkung zum 31. Dezember 1995" - Anteiliger Übergang des Gesamthandsvermögens einer KG bei Nießbrauch - Auslegung eines ...
- openjur.de
Keine Buchwertfortführung bei bloßer Übertragung von KG-Anteilen; keine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistung; Zeitpunkt einer Übertragung "mit Wirkung zum 31. Dezember 1995"; Anteiliger Übergang des Gesamthandsvermögens einer KG bei Nießbrauch; Auslegung eines ...
- Bundesfinanzhof
EStG § 10 Abs 1 Nr 1a, EStG § 22 Nr 1, EStDV § 7 Abs 1, AO § 39 Abs 2 Nr 2, BGB § 1068, BGB § 1069, BGB § 717 S 2, FGO § 118, AO § 39 Abs 2 Nr 1 S 1, EStG § 6 Abs 3 S 1
Keine Buchwertfortführung bei bloßer Übertragung von KG-Anteilen - keine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistung - Zeitpunkt einer Übertragung "mit Wirkung zum 31. Dezember 1995" - Anteiliger Übergang des Gesamthandsvermögens einer KG bei Nießbrauch - Auslegung eines ...
- Bundesfinanzhof
Keine Buchwertfortführung bei bloßer Übertragung von KG-Anteilen - keine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistung - Zeitpunkt einer Übertragung "mit Wirkung zum 31. Dezember 1995" - Anteiliger Übergang des Gesamthandsvermögens einer KG bei Nießbrauch - Auslegung eines ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 10 Abs 1 Nr 1a EStG 1990, § 22 Nr 1 EStG 1990, § 7 Abs 1 EStDV 1990, § 39 Abs 2 Nr 2 AO, § 1068 BGB
Keine Buchwertfortführung bei bloßer Übertragung von KG-Anteilen - keine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistung - Zeitpunkt einer Übertragung "mit Wirkung zum 31. Dezember 1995" - Anteiliger Übergang des Gesamthandsvermögens einer KG bei Nießbrauch - Auslegung eines ... - IWW
- Betriebs-Berater
Keine Buchwertfortführung bei bloßer Übertragung von KG-Anteilen
- rewis.io
Keine Buchwertfortführung bei bloßer Übertragung von KG-Anteilen - keine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistung - Zeitpunkt einer Übertragung "mit Wirkung zum 31. Dezember 1995" - Anteiliger Übergang des Gesamthandsvermögens einer KG bei Nießbrauch - Auslegung eines ...
- ra.de
- rewis.io
Keine Buchwertfortführung bei bloßer Übertragung von KG-Anteilen - keine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistung - Zeitpunkt einer Übertragung "mit Wirkung zum 31. Dezember 1995" - Anteiliger Übergang des Gesamthandsvermögens einer KG bei Nießbrauch - Auslegung eines ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fortführung des Buchwerts eines Anteils nach § 7 Abs. 1 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung a.F. ( EStDV ) bei Übertragung eines Kommanditanteils von einem Elternteil auf die Kinder statt eines Mitunternehmeranteils; Zuordnung der fortdauernden dinglichen ...
- datenbank.nwb.de
Keine Buchwertfortführung bei bloßer Übertragung von KG-Anteilen; keine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistung
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Keine Buchwertfortführung bei bloßer Übertragung von KG-Anteilen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Fortführung des Buchwerts eines Anteils nach § 7 Abs. 1 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung a.F. (EStDV) bei Übertragung eines Kommanditanteils von einem Elternteil auf die Kinder statt eines Mitunternehmeranteils; Zuordnung der fortdauernden dinglichen ...
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Gewinnrealisation bei anderweitiger Übertragung des Grundstücks
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Buchwertfortführung bei Übertragung einer Kommanditbeteiligung
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 01.11.2008 - 2 K 175/05
- FG Schleswig-Holstein, 05.11.2008 - 2 K 175/05
- BFH, 06.05.2010 - IV R 52/08
Papierfundstellen
- BFHE 229, 279
- NJW 2010, 3680 (Ls.)
- NJW-RR 2011, 35
- BB 2010, 2040
- DB 2010, 1498
- BStBl II 2011, 261
Wird zitiert von ... (39) Neu Zitiert selbst (29)
- BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89
Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und …
Auszug aus BFH, 06.05.2010 - IV R 52/08
Andererseits bringt die Vorschrift nach der Rechtsprechung lediglich deklaratorisch den allgemeinen Rechtsgedanken zum Ausdruck, nach dem die unentgeltliche Betriebs- und Unternehmensnachfolge ertragsteuerrechtlich nicht mit einer Aufdeckung der stillen Reserven verbunden ist (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847, zu C.II.1.; BFH-Urteil vom 24. August 2000 IV R 51/98, BFHE 192, 534, BStBl II 2005, 173).a) Nach ständiger Rechtsprechung führt --abgesehen von der vorliegend nicht gegebenen Sonderregelung des § 7 Abs. 1 EStDV a.F. (heute: § 6 Abs. 3 EStG; s. oben zu II.2.)-- die Übernahme von Verbindlichkeiten für den Erwerb eines oder mehrerer Wirtschaftsgüter ertragsteuerrechtlich zu Anschaffungskosten und damit für den Übertragenden zu einem Veräußerungserlös (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847, zu C.II.3.).
Gleiches gilt für Versorgungszusagen, die im Rahmen eines als gleichwertig angesehenen Austausches von Leistung und Gegenleistung erteilt werden (sog. betriebliche Veräußerungsrente; Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847).
cc) Nichts anderes kann gelten, wenn --wie im Streitfall-- betriebliche Wirtschaftsgüter übertragen und --mangels Wahrung der Tatbestandsmerkmale des § 7 Abs. 1 EStDV a.F. (heute: § 6 Abs. 3 EStG)-- die Buchwerte nicht fortgeführt werden können (vgl. auch Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847).
- BFH, 24.08.2000 - IV R 51/98
Teilanteilsveräußerung und Sonderbetriebsvermögen
Auszug aus BFH, 06.05.2010 - IV R 52/08
Andererseits bringt die Vorschrift nach der Rechtsprechung lediglich deklaratorisch den allgemeinen Rechtsgedanken zum Ausdruck, nach dem die unentgeltliche Betriebs- und Unternehmensnachfolge ertragsteuerrechtlich nicht mit einer Aufdeckung der stillen Reserven verbunden ist (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847, zu C.II.1.; BFH-Urteil vom 24. August 2000 IV R 51/98, BFHE 192, 534, BStBl II 2005, 173).Die Gewinnneutralität setzt jedoch voraus, dass sowohl bei Übergang eines Betriebs als auch in dem --nach § 7 Abs. 1 EStDV a.F. der Betriebsübertragung gleichgestellten-- Fall des Übergangs von Mitunternehmeranteilen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 192, 534, BStBl II 2005, 173;… BRDrucks 89/62, S. 1 der Begründung) alle wesentlichen Betriebsgrundlagen dem (oder den) Erwerber(n) übertragen werden.
Demgemäß ist im Falle des Rückbehalts einer wesentlichen Betriebsgrundlage des Sonderbetriebsvermögens die Übertragung eines Kommanditanteils ungeachtet dessen von der Buchwertverknüpfung des § 7 Abs. 1 EStDV a.F. ausgeschlossen, ob das zurückbehaltene Wirtschaftsgut vom bisherigen Mitunternehmer entnommen oder zu Buchwerten einem anderen Betriebsvermögen des Übertragenden zugewiesen wird (vgl. zu allem BFH-Beschluss vom 31. August 1995 VIII B 21/93, BFHE 178, 379, BStBl II 1995, 890; BFH-Urteil in BFHE 192, 534, BStBl II 2005, 173).
Im Hinblick auf die anteiligen Wirtschaftsgüter der Klägerin hat die Vorinstanz jedoch außer Acht gelassen, dass der grundsätzlich anzusetzende Entnahmegewinn (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 220, 129, BStBl II 2008, 608, zu D.III.6.a; BFH-Urteil in BFHE 192, 534, BStBl II 2005, 173;… Schmidt/Wacker, a.a.O., § 16 Rz 435/aa) durch den vorrangigen Tatbestand der Veräußerung verdrängt wird.
- BFH, 14.05.2002 - VIII R 8/01
Veräußerung eines Mitunternehmeranteils gegen gewinnabhängigen Kaufpreis
Auszug aus BFH, 06.05.2010 - IV R 52/08
Auch hierdurch wird aber nicht in Frage gestellt, dass sein Gesellschaftsanteil --rechtlich und wirtschaftlich-- auf C. und D. übergegangen ist und A. somit --ab 1996-- mangels einer mitunternehmerschaftlichen Beteiligung an der Klägerin auch nicht mehr Adressat des für die X-KG durchzuführenden Feststellungsverfahrens sein konnte (vgl. ausführlich BFH-Urteil vom 14. Mai 2002 VIII R 8/01, BFHE 199, 198, BStBl II 2002, 532).Ein hiermit verbundener Gewinn wird jedoch nicht bereits im Zeitpunkt der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an den zum Gesamthandsvermögen der X-KG gehörenden und durch den Kommanditanteil des A. repräsentierten Wirtschaftsgütern, sondern nach ständiger Rechtsprechung des BFH (Urteil in BFHE 199, 198, BStBl II 2002, 532;… Schmidt/Wacker, a.a.O., § 16 Rz 229, jeweils m.w.N.) --ohne Gewährung eines Wahlrechts zur Sofortbesteuerung-- erst dann von A. als nachträgliche Betriebseinnahme erzielt, wenn und soweit die Summe der gewinnabhängigen Entgelte den diesem Realisationsakt zuzuordnenden Teil seines Schlusskapitalkontos zum 31. Dezember 1995 übersteigt (s. dazu nachfolgend zu c).
Hiermit übereinstimmend haben C. und D. --worüber im anhängigen Verfahren allerdings nicht zu befinden ist-- die gewinnabhängige Kaufpreisverpflichtung jedenfalls in Höhe der Buchwerte der erworbenen Wirtschaftsgüter als betriebliche Verbindlichkeit zu passivieren (BFH-Urteil in BFHE 199, 198, BStBl II 2002, 532;… Schmidt/ Wacker, a.a.O., § 16 Rz 235).
- BFH, 11.12.2001 - VIII R 58/98
Buchwertfortführung bei Einbringung in Personengesellschaft
Auszug aus BFH, 06.05.2010 - IV R 52/08
Der erkennende Senat, der auch insoweit an seiner bisherigen Einschätzung festhält, hat deshalb im anhängigen Verfahren weder auf die für die Rechtslage ab dem Veranlagungszeitraum 2001 vertretenen Ansichten des Schrifttums noch --im Hinblick auf das Nichtvorliegen der Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 EStDV a.F.-- darauf einzugehen, ob im Streitfall auch bezüglich des Wertanteils des Grundstücks K-Straße, der nach § 3 des Gesellschaftsvertrags der G-KG vom 21. Dezember 1995 dem Darlehenskonto des A. gutgeschrieben werden sollte (s. oben zu I.3.), die Voraussetzungen einer wahlweisen Buchwertverknüpfung gegeben waren (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 11. Dezember 2001 VIII R 58/98, BFHE 197, 411, BStBl II 2002, 420; s. aber nachfolgend zu II.3.).Da auch die übergegangenen Anteile an den positiven Wirtschaftsgütern zur Begleichung der Schulden der KG heranzuziehen sind (§§ 124, 161 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs --HGB--), lässt sich gegen die Annahme eines Veräußerungs- und Anschaffungsgeschäfts auch nicht einwenden, dass der Übernehmer (Kommanditist; hier: C. und D.) nur nach Maßgabe der Haftsummeneinträge persönlich für die Verbindlichkeiten der KG einzustehen hat (§§ 171 Abs. 1, 172 Abs. 1 HGB;… zur Haftung bei Anteilsübertragung s. Baumbach/Hopt/Hopt, a.a.O., § 173 Rz 11 ff.; zur Einbringung von Einzel-Wirtschaftsgütern gegen Übernahme von Darlehensschulden in eine KG s. BFH-Urteil in BFHE 197, 411, BStBl II 2002, 420).
Sollte sich hierbei ergeben, dass die zum Sonderbetriebsvermögen des A. gehörenden und entnommenen Geschäftsanteile an der X-GmbH mit einem überhöhten Wert angesetzt worden sind, so wird die Vorinstanz unter Wahrung des sog. Verböserungsverbots (hier: bezüglich des für das Sonderbetriebsvermögen festgestellten Entnahmegewinns) auch zu ermitteln haben, ob --entgegen der bisherigen Einschätzung der Beteiligten-- die Übertragung des Grundstücks K-Straße in das Gesamthandsvermögens der G-KG nicht insoweit mit der Realisierung eines Gewinns verbunden war, als der "Wert" des Grundstücks (so § 3 des Gesellschaftsvertrags) dem für A. geführten Darlehenskonto gutgeschrieben wurde (vgl. BFH-Urteil in BFHE 197, 411, BStBl II 2002, 420;… zur Gegenrechnung von Buchwert und Verbindlichkeiten s. Schmidt/Wacker, EStG, 29. Aufl., § 15 Rz 665, m.w.N. zur Rechtsprechung).
- BFH, 17.12.2007 - GrS 2/04
Großer Senat beseitigt Vererblichkeit des Verlustvortrags
Auszug aus BFH, 06.05.2010 - IV R 52/08
a) § 7 Abs. 1 EStDV a.F. nimmt einerseits insoweit eine Sonderstellung ein, als er den Grundsatz der Individualbesteuerung durchbricht und die Übertragung der beim Rechtsvorgänger gebildeten stillen Reserven auf den Rechtsnachfolger anordnet (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 17. Dezember 2007 GrS 2/04, BFHE 220, 129, BStBl II 2008, 608, zu D.III.6.a).Der Senat sieht mit Rücksicht auf den Zweck des § 7 Abs. 1 EStDV a.F., nur bei Übergang einer sachlich eigenständigen Organisationseinheit (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 220, 129, BStBl II 2008, 608, zu D.III.6.a aa) auf den (oder die) unentgeltlichen Erwerber von der Aufdeckung der stillen Reserven abzusehen (s. oben), keinen Anlass, von dieser Rechtsprechung abzurücken.
Im Hinblick auf die anteiligen Wirtschaftsgüter der Klägerin hat die Vorinstanz jedoch außer Acht gelassen, dass der grundsätzlich anzusetzende Entnahmegewinn (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 220, 129, BStBl II 2008, 608, zu D.III.6.a; BFH-Urteil in BFHE 192, 534, BStBl II 2005, 173;… Schmidt/Wacker, a.a.O., § 16 Rz 435/aa) durch den vorrangigen Tatbestand der Veräußerung verdrängt wird.
- BFH, 07.06.1994 - IX R 33/92
Ermittlung der Bemessungsgrundlage nach § 7b EStG bei Anschaffung eines teilweise …
Auszug aus BFH, 06.05.2010 - IV R 52/08
Anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass ein vorbehaltenes dingliches oder schuldrechtliches Nutzungsrecht regelmäßig nicht als Entgelt für den Erwerb der übertragenen Wirtschaftsgüter zu qualifizieren ist (vgl. BFH-Urteil vom 7. Juni 1994 IX R 33, 34/92, BFHE 175, 70, BStBl II 1994, 927; einschränkend BFH-Urteil vom 21. Februar 1991 IX R 265/87, BFHE 163, 560, BStBl II 1992, 718; insgesamt kritisch Schmidt/Glanegger, EStG, 28. Aufl., § 6 Rz 140 "Dingl.Die dieser Beurteilung zugrunde liegende Vorstellung, dass das vorbehaltene Nutzungsrecht von vornherein den Wert des übertragenen Vermögens mindere (BFH-Urteil in BFHE 175, 70, BStBl II 1994, 927), kann jedenfalls dann nicht zum Tragen kommen, wenn --wie vorliegend (s. oben zu II.1.b)-- das Nutzungsrecht keine fortdauernde Mitunternehmerstellung des Übertragenden (hier: des A.) begründet und demgemäß die Einkünfte von den Vermögensübernehmern (hier: C. und D.) erzielt sowie aufgrund des vorbehaltenen Nutzungsrechts ganz oder teilweise als Gegenleistung für den Erhalt des Kommanditanteils an den Übergeber (bzw. dessen Ehefrau) ausgekehrt werden.
- BFH, 31.08.1995 - VIII B 21/93
Mitunternehmeranteil - Sonderbetriebsvermögen
Auszug aus BFH, 06.05.2010 - IV R 52/08
Demgemäß ist im Falle des Rückbehalts einer wesentlichen Betriebsgrundlage des Sonderbetriebsvermögens die Übertragung eines Kommanditanteils ungeachtet dessen von der Buchwertverknüpfung des § 7 Abs. 1 EStDV a.F. ausgeschlossen, ob das zurückbehaltene Wirtschaftsgut vom bisherigen Mitunternehmer entnommen oder zu Buchwerten einem anderen Betriebsvermögen des Übertragenden zugewiesen wird (vgl. zu allem BFH-Beschluss vom 31. August 1995 VIII B 21/93, BFHE 178, 379, BStBl II 1995, 890; BFH-Urteil in BFHE 192, 534, BStBl II 2005, 173).Für Sachverhalte dieser Art ist jedoch geklärt, dass nach der jüngeren Rechtsprechung insbesondere Grundstücke ungeachtet dessen zu den funktional wesentlichen Grundlagen des Betriebs (oder des Mitunternehmeranteils) zu rechnen sind, ob ein vergleichbares Grundstück von einem Dritten gekauft oder gemietet werden könnte (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 178, 379, BStBl II 1995, 890, zu § 7 Abs. 1 EStDV a.F.; Senatsurteile vom 19. März 2009 IV R 78/06, BFHE 224, 428, BStBl II 2009, 803; vom 17. März 2010 IV R 41/07, Der Betrieb 2010, 986, jeweils zur Betriebsaufspaltung).
- BFH, 03.06.1992 - X R 14/89
Sonderausgabe durch Vorbehaltsnießbrauch und spätere Versorgungsrente
Auszug aus BFH, 06.05.2010 - IV R 52/08
bb) Hiervon ausgehend ist in der Rechtsprechung geklärt, dass dann, wenn --woran es vorliegend fehlt (s. oben zu II.1.b)-- der Übergeber aufgrund eines vorbehaltenen Nießbrauchs originär Einkünfte aus der Nutzung des (gesamten) übertragenen Vermögens erzielt, der Übergabevertrag nicht dem vorbezeichneten Sonderrecht zuzuordnen ist (BFH-Urteil vom 25. März 1992 X R 100/91, BFHE 168, 243, BStBl II 1992, 803; vgl. ferner auch BFH-Urteil vom 3. Juni 1992 X R 14/89, BFHE 169, 25, BStBl II 1993, 23). - BFH, 21.02.1991 - IX R 265/87
Der Erwerb eines Grundstücks gegen die Verpflichtung der Bebauung und Bestellung …
Auszug aus BFH, 06.05.2010 - IV R 52/08
Anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass ein vorbehaltenes dingliches oder schuldrechtliches Nutzungsrecht regelmäßig nicht als Entgelt für den Erwerb der übertragenen Wirtschaftsgüter zu qualifizieren ist (vgl. BFH-Urteil vom 7. Juni 1994 IX R 33, 34/92, BFHE 175, 70, BStBl II 1994, 927; einschränkend BFH-Urteil vom 21. Februar 1991 IX R 265/87, BFHE 163, 560, BStBl II 1992, 718; insgesamt kritisch Schmidt/Glanegger, EStG, 28. Aufl., § 6 Rz 140 "Dingl. - BFH, 27.08.1997 - X R 54/94
Übertragung eines ertraglosen Grundstücks
Auszug aus BFH, 06.05.2010 - IV R 52/08
Zu beachten ist insoweit weiterhin, dass über die Geltung dieser sondergesetzlichen Rechtsfolgen nicht nach Maßgabe abschließender und abstrakt umrissener Tatbestandsmerkmale, sondern nur aufgrund der wertenden Beurteilung der jeweiligen Einzelabrede entschieden werden kann (z.B. BFH-Urteil vom 27. August 1997 X R 54/94, BFHE 184, 337, BStBl II 1997, 813). - BFH, 12.05.2003 - GrS 1/00
Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen
- BFH, 25.03.1992 - X R 100/91
Vermögenserwerb unter Nießbrauchsvorbehalt
- BFH, 06.12.2000 - VIII R 21/00
Veräußerung eines Mitunternehmerteilanteils
- BFH, 16.05.1995 - VIII R 18/93
Kommanditist bleibt Mitunternehmer, wenn der ihm testamentarisch vermachte …
- BFH, 07.11.1991 - IV R 43/90
Zeitpunkt der Anschaffung eines Grundstücks ist der Tag des Übergangs von Besitz, …
- BFH, 14.03.1991 - IV R 88/89
Mögliche entgeltliche Veräußerung des Anteils an einer gewerblich tätigen …
- BFH, 19.03.1991 - VIII R 76/87
Keine Veräußerung eines Mitunternehmeranteils bei gleichzeitiger …
- BFH, 02.05.1974 - IV R 47/73
Personengesellschaft - Übertragung eines Gesellschaftsanteiles - Vereinbarung der …
- BFH, 17.05.2000 - II R 2/98
Einheitswert einer Genossenschaft
- BFH, 14.09.1993 - VIII R 84/90
Zur Unternehmeridentität und Unternehmensidentität bei Verschmelzung von …
- BFH, 25.02.1991 - GrS 7/89
1. Zur Mitunternehmerstellung von Personengesellschaften - 2. Keine Anwendung des …
- BFH, 28.08.2001 - VIII B 54/01
Ansparrücklage - Neugründung des Betriebs durch vorweggenommene Erbfolge?
- BFH, 23.05.2000 - VIII R 11/99
Betriebsaufspaltung: Bürogebäude als wesentliche Betriebsgrundlage
- FG Schleswig-Holstein, 05.11.2008 - 2 K 175/05
Zeitgleiche Übertragung von Sonderbetriebsvermögen in ein anderes …
- BFH, 25.11.2009 - I R 72/08
Erfolgsneutrale Einbringung von Anteilen an einer GmbH & Co. KG; keine …
- BFH, 12.12.1996 - IV R 77/93
Ausscheiden eines Kommanditisten
- BFH, 15.07.1976 - I R 17/74
Einbringung eines Wirtschaftsguts - Betriebsvermögen des Gesellschafters - …
- BFH, 19.03.2009 - IV R 78/06
Grundstückvermietung an Filialbetrieb gewerbesteuerpflichtig
- BFH, 17.03.2010 - IV R 41/07
Keine Gewerbesteuerfreiheit des Veräußerungsgewinns einer GmbH & Co. KG bei …
- BFH, 02.08.2012 - IV R 41/11
Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils bei gleichzeitiger …
Handelt es sich indes --was der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 6. Mai 2010 IV R 52/08 (BFHE 229, 279, BStBl II 2011, 261, unter II.2.c cc der Gründe) hervorgehoben hat-- bei den Regelungen in § 6 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5 Satz 3 EStG um zwei in ihrer zwingenden, kein Wahlrecht des Steuerpflichtigen zulassenden Anordnung von Rechtsfolgen gleich lautende (übereinstimmende) Gesetzesbefehle, die sich logisch nicht widersprechen, so sind diese bei gleichzeitigem Vorliegen der jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen grundsätzlich auch nebeneinander zu befolgen.Kommt es insoweit zu einer Konkurrenz (einem Nebeneinander) zweier mit Blick auf ihre Rechtsfolgen übereinstimmender Gesetzesbefehle (vgl. BFH-Urteil in BFHE 229, 279, BStBl II 2011, 261, unter II.1.c cc der Gründe), so bedarf es deshalb regelmäßig keiner teleologischen Reduktion einer oder beider miteinander konkurrierender Rechtsnormen.
- BFH, 20.11.2014 - IV R 1/11
Ergänzungsbilanz bei Anteilserwerb: Abschreibung auf Restnutzungsdauer und …
Der entgeltliche Erwerb eines Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft ist einkommensteuerrechtlich nicht als Erwerb des Gesellschaftsanteils als Wirtschaftsgut, sondern als Anschaffung von Anteilen an den einzelnen zum Gesellschaftsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern zu werten (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. u.a. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Februar 1991 GrS 7/89, BFHE 163, 1, BStBl II 1991, 691; BFH-Urteile vom 12. Dezember 1996 IV R 77/93, BFHE 183, 379, BStBl II 1998, 180, und vom 6. Mai 2010 IV R 52/08, BFHE 229, 279, BStBl II 2011, 261). - BFH, 09.11.2023 - IV R 9/21
Versteuerung von "Earn-Out-Zahlungen" im Zusammenhang mit der Veräußerung eines …
Dies liegt darin begründet, dass es sich bei gewinn- oder umsatzabhängigen Kaufpreisforderungen um aufschiebend bedingte Kaufpreisansprüche (§ 158 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) handelt, bei denen im Zeitpunkt der Veräußerung weder feststeht, ob rechtlich in einem der Folgejahre eine Kaufpreisforderung entsteht, noch, wie hoch diese sein wird (vgl. BFH-Urteile vom 06.05.2010 - IV R 52/08, BFHE 229, 279, BStBl II 2011, 261, Rz 29; vom 17.09.2014 - IV R 33/11, BFHE 248, 121, BStBl II 2015, 717, Rz 42; vom 27.10.2015 - VIII R 47/12, BFHE 252, 80, BStBl II 2016, 600, Rz 36 f., mit Hinweis auf BFH-Urteile vom 14.05.2002 - VIII R 8/01, BFHE 199, 198, BStBl II 2002, 532 und vom 17.07.2013 - X R 40/10, BFHE 242, 58, BStBl II 2013, 883; vom 19.12.2018 - I R 71/16, BFHE 264, 115, BStBl II 2019, 493, Rz 27; gleicher Ansicht H 16 (11) der Einkommensteuer-Richtlinien; Schmidt/Wacker, EStG, 42. Aufl., § 16 Rz 250; Seer in Kirchhof/Seer, EStG, 22. Aufl., § 16 Rz 69; Schiffers in Korn, § 24 EStG Rz 49; Ettinger/Schmitz, GmbH-Rundschau --GmbHR-- 2016, 966, 971; der Vorentscheidung zustimmend Kobor in Herrmann/Heuer/Raupach, § 16 EStG Rz 446; Intemann, Neue Wirtschafts-Briefe 2021, 1776; vgl. auch Pung in Dötsch/Pung/Möhlenbrock --D/P/M--, Kommentar zum KStG, § 8b Rz 159, zu § 8b Abs. 2 Satz 2 KStG).Vielmehr habe er das Entgelt zwingend als laufende nachträgliche Betriebseinnahme in der Höhe zu versteuern, in der die Summe der Entgelte das --gegebenenfalls um zusätzliche Einmalleistungen gekürzte-- Schlusskapitalkonto zuzüglich der Veräußerungskosten überschreitet (BFH-Urteile vom 14.05.2002 - VIII R 8/01, BFHE 199, 198, BStBl II 2002, 532, unter II.2.b; vom 06.05.2010 - IV R 52/08, BFHE 229, 279, BStBl II 2011, 261, Rz 29).
- BFH, 22.02.2018 - III R 10/17
Kindergeld, Nachweis der Behandlung nach § 1 Abs. 3 EStG, Differenzkindergeld bei …
Der Senat ist auch nicht nach § 118 Abs. 2 FGO an die abweichende Auslegung der Bescheinigung durch das FG gebunden, da die Auslegung des in einer Urkunde Erklärten nicht zu den Tatsachenfeststellungen, sondern zur Rechtsanwendung gehört (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. Mai 2010 IV R 52/08, BFHE 229, 279, BStBl II 2011, 261, Rz 15; Lange in Hübschmann/ Hepp/Spitaler, § 118 FGO Rz 213). - BFH, 29.11.2017 - I R 7/16
Zurückbehalt wesentlicher Betriebsgrundlage bei Einbringung - Betriebsaufspaltung
Die Zuordnung eines Grundstücks zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen scheitert auch nicht daran, dass das Betriebsunternehmen jederzeit am Markt ein für seine Belange gleichwertiges Objekt kaufen oder mieten könnte (vgl. BFH-Urteile vom 13. Juli 2006 IV R 25/05, BFHE 214, 343, BStBl II 2006, 804; vom 19. März 2009 IV R 78/06, BFHE 224, 428, BStBl II 2009, 803;… vom 3. September 2009 IV R 61/06, BFH/NV 2010, 404; vom 6. Mai 2010 IV R 52/08, BFHE 229, 279, BStBl II 2011, 261;… vom 18. Juni 2015 IV R 11/13, BFH/NV 2015, 1398; Senatsurteil vom 7. April 2010 I R 96/08, BFHE 229, 179, BStBl II 2011, 467). - BFH, 27.10.2015 - VIII R 47/12
Tilgung der Kaufpreisverpflichtung eines Neugesellschafters aus künftigen …
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz stellt die Realisation des Veräußerungsentgelts bei gewinnabhängigen Kaufpreisforderungen (s. vorstehend unter II.2.c) dar, die vom Veräußerer erst im Zuflusszeitpunkt erzielt werden (s. BFH-Urteile in BFHE 199, 198, BStBl II 2002, 532; vom 6. Mai 2010 IV R 52/08, BFHE 229, 279, BStBl II 2011, 261, unter Rz 29; in BFHE 242, 58, BStBl II 2013, 883, unter Rz 30). - FG Rheinland-Pfalz, 30.03.2021 - 5 K 2442/17
Zeitpunkt der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung eines …
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (Urteile vom 06.05.2020 IV R 52/08, BStBl II 2011, 261 und vom 14.05.2002 VIII R 8/01, BStBl II 2002, 532) sei der Tatbestand der Veräußerung zwar grundsätzlich bereits mit der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums verwirklicht. - FG Baden-Württemberg, 26.02.2020 - 2 K 1774/17
Veräußerungserlös aus einem Managementbeteiligungsprogramm kein geldwerter …
Die gesellschaftsrechtliche Beteiligung verkörpert nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO vielmehr die quotale Berechtigung des Gesellschafters an den zum Gesamthandsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern (vgl. BFH, Urteil vom 6. Mai 2010 IV R 52/08, BStBl II 2011, 261). - BFH, 07.12.2023 - IV R 11/21
Kein Investitionsabzugsbetrag zugunsten des Erwerbers eines Anteils an einer …
aa) Bezogen auf den geplanten Erwerb der Anteile an der Klägerin zu 1. fehlt es bereits an der Anschaffung eines Wirtschaftsguts durch den Kläger zu 2. Der Anteil an einer Personengesellschaft ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH kein Wirtschaftsgut, sondern verkörpert nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO die quotale Berechtigung des Gesellschafters an den zum Gesamthandsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 06.05.2010 - IV R 52/08, BFHE 229, 279, BStBl II 2011, 261, Rz 13; vom 03.05.2022 - IX R 22/19, BFHE 277, 148, BStBl II 2023, 186, Rz 21, m.w.N.; auch Schmidt/Kulosa, EStG, 42. Aufl., § 7g Rz 85; Bugge in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff --KSM--, EStG, § 7g Rz G 13; HHR/Reddig, § 7g EStG Rz 22). - BFH, 26.04.2012 - IV R 44/09
Verkauf von Betriebsvermögen des Gesellschafters an Zebragesellschaft; keine …
bb) Der Gesellschaftsanteil an einer Personengesellschaft ist kein (eigenständiges) immaterielles Wirtschaftsgut (BFH-Urteil vom 6. Mai 2010 IV R 52/08, BFHE 229, 279, BStBl II 2011, 261, unter II.1.a). - BFH, 01.09.2011 - II R 67/09
Unentgeltlich erworbener Nießbrauch an einem Anteil an einer Personengesellschaft …
- BFH, 10.03.2016 - IV R 14/12
Investitionsabzugsbetrag bei unentgeltlicher Betriebsübertragung
- BFH, 03.05.2022 - IX R 22/19
AfA-Berechtigung des Erwerbers nach entgeltlichem Erwerb eines Anteils an einer …
- FG Berlin-Brandenburg, 06.05.2014 - 6 K 6322/13
Gewerbesteuer und Gewerbesteuermessbeträgen 2006 bis 2012 sowie Festsetzung von …
- FG Baden-Württemberg, 10.12.2015 - 1 K 3485/13
Zugehörigkeit eines Miteigentumsanteils an einem der Betriebs-GmbH vermieteten …
- FG Rheinland-Pfalz, 19.11.2018 - 3 K 1280/18
AfA: Ergänzungsrechnung beim Eintritt in eine vermögensverwaltende Gesellschaft …
- FG Münster, 18.09.2014 - 13 K 724/11
Unentgeltliche Betriebsübertragung, Betriebsaufgabe, Nießbrauchsvorbehalt an …
- FG Baden-Württemberg, 26.02.2020 - 2 K 1731/17
Voraussetzung für die Annahme von Arbeitslohn in Form von Erlösen aus der …
- FG Baden-Württemberg, 26.06.2017 - 8 K 4018/14
Sog. Managementbeteiligung als notwendiges Betriebsvermögen eines selbständig …
- FG Münster, 20.09.2019 - 11 K 4132/15
Einkommensteuer - Unter welchen Voraussetzungen führen die Vereinbarung eines …
- FG Schleswig-Holstein, 25.05.2016 - 1 K 51/15
Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags einer gewerblich geprägten …
- FG Schleswig-Holstein, 17.02.2022 - 3 K 42/21
Teilweise inhaltsgleich mit Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 17.02.2022 …
- FG Köln, 30.11.2023 - 7 K 522/22
Umwandlungen - Übertragung eines Investitionsabzugsbetrags nach Einbringung eines …
- FG Schleswig-Holstein, 25.05.2016 - 1 K 50/15
Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags einer gewerblich geprägten …
- FG Nürnberg, 26.01.2016 - 1 K 773/14
Bestimmung des Veräußerungsgewinns bei Durchgangserwerb von Anteilen an einer …
- FG Berlin-Brandenburg, 06.05.2014 - 6 K 6091/12
Gewerbesteuer und Gewerbesteuermessbetrags 2007 bis 2012
- FG Münster, 09.05.2014 - 12 K 3303/11
Keine Anwendung der Gesamtplanrechtsprechung in den Fällen des § 6 Abs. 3 EStG
- BFH, 26.07.2011 - X B 208/10
Behandlung von Anschaffungskosten einer Beteiligung an einer Personengesellschaft …
- BFH, 16.02.2012 - IV B 57/11
Fremdwährungsverbindlichkeiten als Wirtschaftsgut i. S. des § 5a Abs. 4 EStG
- FG Münster, 09.07.2010 - 9 K 3143/09
Wesentliche Betriebsgrundlage, Anteil an Komplementär-GmbH, einbringungsgeborene …
- FG Schleswig-Holstein, 17.02.2022 - 3 K 41/21
Bestimmung der Mitunternehmereigenschaft - Gesamtbetrachtung aller vertraglichen …
- OLG Stuttgart, 11.01.2011 - 12 U 200/08
- FG Baden-Württemberg, 21.12.2015 - 9 K 1415/14
Mitunternehmerstellung - Keine Steuerbegünstigung bei Übertragung eines Anteils …
- FG Niedersachsen, 20.04.2022 - 9 K 243/19
Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils an einer Gesellschaft …
- FG Niedersachsen, 16.08.2013 - 2 K 172/12
Beanstandung einer aufgrund einer nicht zu berücksichtigenden Zwangseinlage …
- FG Nürnberg, 13.03.2013 - 5 K 1186/10
Nutzungsänderung von im Rahmen einer vermögensverwaltenden GbR vermieteten …
- FG München, 08.12.2022 - 10 K 1499/21
Gewinne oder Verluste aus Fremdwährungsgeschäften
- FG Niedersachsen, 22.02.2011 - 8 K 35/08
Bei der Ermittlung des Unterschiedesbetrages nach § 5a Abs. 4 …
- FG Köln, 25.11.2010 - 10 K 4339/07
Inlandswohnsitz des Kindes