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   BFH, 20.07.2010 - IX R 4/10   

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https://dejure.org/2010,1505
BFH, 20.07.2010 - IX R 4/10 (https://dejure.org/2010,1505)
BFH, Entscheidung vom 20.07.2010 - IX R 4/10 (https://dejure.org/2010,1505)
BFH, Entscheidung vom 20. Juli 2010 - IX R 4/10 (https://dejure.org/2010,1505)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Zahlung für die Übernahme einer Zufahrtsbaulast als Anschaffungskosten des Grund und Bodens - "Betriebsbereitschaft" von Grund und Boden - Erschließungsmaßnahmen - Nutzungsrecht als selbständiges Wirtschaftsgut

  • openjur.de

    Zahlung für die Übernahme einer Zufahrtsbaulast als Anschaffungskosten des Grund und Bodens; "Betriebsbereitschaft" von Grund und Boden; Erschließungsmaßnahmen; Nutzungsrecht als selbständiges Wirtschaftsgut

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 9 Abs 1, EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1, HGB § 255 Abs 1
    Zahlung für die Übernahme einer Zufahrtsbaulast als Anschaffungskosten des Grund und Bodens - "Betriebsbereitschaft" von Grund und Boden - Erschließungsmaßnahmen - Nutzungsrecht als selbständiges Wirtschaftsgut

  • Bundesfinanzhof

    Zahlung für die Übernahme einer Zufahrtsbaulast als Anschaffungskosten des Grund und Bodens - "Betriebsbereitschaft" von Grund und Boden - Erschließungsmaßnahmen - Nutzungsrecht als selbständiges Wirtschaftsgut

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 EStG 2002, § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002, § 255 Abs 1 HGB
    Zahlung für die Übernahme einer Zufahrtsbaulast als Anschaffungskosten des Grund und Bodens - "Betriebsbereitschaft" von Grund und Boden - Erschließungsmaßnahmen - Nutzungsrecht als selbständiges Wirtschaftsgut

  • IWW
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zahlungen für Zufahrtsbaulast an Grundstücksnachbarn bei Umbau des eigenen vermieteten Objekts keine abzugsfähigen Werbungskosten

  • Betriebs-Berater

    Zahlung für die Übernahme einer Zufahrtsbaulast als Anschaffungskosten des Grund und Bodens

  • rewis.io

    Zahlung für die Übernahme einer Zufahrtsbaulast als Anschaffungskosten des Grund und Bodens - "Betriebsbereitschaft" von Grund und Boden - Erschließungsmaßnahmen - Nutzungsrecht als selbständiges Wirtschaftsgut

  • ra.de
  • rewis.io

    Zahlung für die Übernahme einer Zufahrtsbaulast als Anschaffungskosten des Grund und Bodens - "Betriebsbereitschaft" von Grund und Boden - Erschließungsmaßnahmen - Nutzungsrecht als selbständiges Wirtschaftsgut

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1; HGB § 255 Abs. 1
    Zahlung für die Übernahme einer Zufahrtsbaulast als Anschaffungskosten des Grund und Bodens im Hinblick auf die Eröffnung eines zweiten Zugangs zum Grundstück

  • datenbank.nwb.de

    Zahlung für die Übernahme einer Zufahrtsbaulast als Anschaffungskosten des Grund und Bodens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Übernahme einer Zufahrtsbaulast als Anschaffungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zufahrtsbaulast als Anschaffungskosten des Grund und Bodens

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zahlung für die Übernahme einer Zufahrtsbaulast als Anschaffungskosten des Grund und Bodens im Hinblick auf die Eröffnung eines zweiten Zugangs zum Grundstück

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kosten für zweite Zufahrt zu Gewerbeimmobilie

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Baulast für zweite Zufahrt als Anschaffungskosten des Grundstücks

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 230, 392
  • NJW 2010, 10
  • BB 2010, 2881
  • BStBl II 2011, 35
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 14.03.2006 - I R 109/04

    Nutzungsrecht als immaterielles Wirtschaftsgut zu aktivieren

    Auszug aus BFH, 20.07.2010 - IX R 4/10
    Ob das ihm zustehende Nutzungsrecht, ein immaterielles Wirtschaftsgut (vgl. das BFH-Urteil vom 14. März 2006 I R 109/04, BFH/NV 2006, 1812, unter II. 1. b), nach § 7 Abs. 1 EStG im Zusammenhang mit seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG) gesondert abgeschrieben werden könnte, mag hier dahinstehen.
  • BFH, 03.07.1997 - III R 114/95

    Nacherhebung von Erschließungsbeiträgen

    Auszug aus BFH, 20.07.2010 - IX R 4/10
    Unter dieser Prämisse führen nachträgliche Erschließungskosten, die anfallen, weil vorhandene Erschließungseinrichtungen ersetzt oder modernisiert werden, nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 19. Dezember 1995 IX R 5/95, BFHE 179, 133, BStBl II 1996, 134, und vom 3. Juli 1997 III R 114/95, BFHE 183, 504, BStBl II 1997, 811; vgl. weitere Rechtsprechungsnachweise bei Spiegelberger/Spindler/Wälzholz, Die Immobilie im Zivil- und Steuerrecht, 2008, Kap. 13 Rz 45 ff., und bei Blümich/ Heuermann, § 21 EStG Rz 400 Stichwort: Erschließungskosten/ Ergänzungsabgabe).
  • BFH, 13.06.2008 - IX B 22/08

    Entscheidung über Ersterschließung oder Zweiterschließung ist Tatsachenfrage

    Auszug aus BFH, 20.07.2010 - IX R 4/10
    Ob es sich so allerdings im konkreten Fall verhält, ist eine allein durch die Tatsacheninstanz zu würdigende Tatsache, an deren Feststellung der BFH als Revisionsinstanz nach § 118 Abs. 2 FGO gebunden ist (BFH-Beschluss vom 13. Juni 2008 IX B 22/08, BFH/NV 2008, 1524).
  • BFH, 07.10.1960 - VI 120/60 U

    Zurechnung eines Wegerechts zu herrschendem Grundstück

    Auszug aus BFH, 20.07.2010 - IX R 4/10
    Damit stimmt überein, wenn der BFH ein durch Grunddienstbarkeit gesichertes Wegerecht entsprechend der Zivilrechtslage (siehe § 96 des Bürgerlichen Gesetzbuches) dem Grund und Boden zurechnet und eine AfA von Anschaffungskosten der Grunddienstbarkeit nicht vornimmt (BFH-Urteil vom 7. Oktober 1960 VI 120/60 U, BFHE 71, 647, BStBl III 1960, 491).
  • BFH, 19.10.1999 - IX R 34/96

    Erschließungskosten für eine Privatstraße

    Auszug aus BFH, 20.07.2010 - IX R 4/10
    Allerdings stellen nach der ständigen Rechtsprechung des BFH Straßenzufahrten ebenso wie Hof- und Platzbefestigungen grundsätzlich selbständige unbewegliche Wirtschaftsgüter dar (vgl. BFH-Urteil vom 19. Oktober 1999 IX R 34/96, BFHE 190, 361, BStBl II 2000, 257).
  • BFH, 19.12.1995 - IX R 5/95

    Erschließungsbeiträge für öffentliche Straße anstelle provisorischer Anbindung an

    Auszug aus BFH, 20.07.2010 - IX R 4/10
    Unter dieser Prämisse führen nachträgliche Erschließungskosten, die anfallen, weil vorhandene Erschließungseinrichtungen ersetzt oder modernisiert werden, nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 19. Dezember 1995 IX R 5/95, BFHE 179, 133, BStBl II 1996, 134, und vom 3. Juli 1997 III R 114/95, BFHE 183, 504, BStBl II 1997, 811; vgl. weitere Rechtsprechungsnachweise bei Spiegelberger/Spindler/Wälzholz, Die Immobilie im Zivil- und Steuerrecht, 2008, Kap. 13 Rz 45 ff., und bei Blümich/ Heuermann, § 21 EStG Rz 400 Stichwort: Erschließungskosten/ Ergänzungsabgabe).
  • BFH, 12.01.1995 - IV R 3/93

    Zur Frage von Beiträgen für die erstmalige Herstellung einer weiteren

    Auszug aus BFH, 20.07.2010 - IX R 4/10
    Entscheidend ist allein, ob die Erschließung die Nutzbarkeit des Grund und Bodens unabhängig von der Bebauung des Grundstücks und dem Bestand von auf dem Grundstück errichteten Gebäude erweitert und damit dem Grundstück ein besonderes, über den bisherigen Zustand   hinausgehendes ("versetzen" in § 255 Abs. 1 Satz 1 HGB) Gepräge gibt (BFH-Urteil vom 12. Januar 1995 IV R 3/93, BFHE 177, 52, BStBl II 1995, 632, unter 1. a a.E., m.w.N.).
  • BFH, 07.11.1995 - IX R 99/93

    Wann sind Erschließungskosten abziehbare Werbungskosten?

    Auszug aus BFH, 20.07.2010 - IX R 4/10
    Wird mit Erschließungsmaßnahmen das Grundstück in einen betriebsbereiten Zustand versetzt, sind die dadurch verursachten Aufwendungen den Anschaffungskosten von Grund und Boden zuzurechnen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. das Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. November 1995 IX R 99/93, BFHE 179, 96, BStBl II 1996, 89).
  • BFH, 12.09.2001 - IX R 52/00

    Die Begriffsbestimmung der Anschaffungskosten

    Auszug aus BFH, 20.07.2010 - IX R 4/10
    Zweck bedeutet vielmehr auch die konkrete Art und Weise, in der der Erwerber das Grundstück zur Erzielung von Einnahmen im Rahmen einer Einkunftsart nutzen will (BFH-Urteil vom 12. September 2001 IX R 52/00, BFHE 198, 85, BStBl II 2003, 574).
  • FG Niedersachsen, 20.10.2009 - 15 K 472/08

    Abzug einer Entschädigungszahlung für die Übernahme einer Baulast als sofort

    Auszug aus BFH, 20.07.2010 - IX R 4/10
    Das Finanzgericht (FG) führte in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 565 veröffentlichten Urteil zur Begründung aus, bei den Aufwendungen handele es sich um nicht abziehbare Anschaffungskosten des Grund und Bodens.
  • BFH, 09.07.2013 - IX R 43/11

    Anschaffungsnebenkosten bei unentgeltlichem Erwerb

    Welche Aufwendungen zu den Anschaffungskosten zählen, bestimmt sich für die steuerrechtliche Beurteilung und insbesondere auch für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 255 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs --HGB-- (vgl. BFH-Urteile vom 20. Juli 2010 IX R 4/10, BFHE 230, 392, BStBl II 2011, 35; vom 3. August 2005 I R 36/04, BFHE 211, 112, BStBl II 2006, 369).
  • FG Baden-Württemberg, 28.04.2015 - 8 K 2129/13

    Kostenbeitrag zur Änderung des Bebauungsplans und Entschädigung für die Löschung

    Aufwendungen seien als nachträgliche Anschaffungskosten zu qualifizieren, wenn sie dem Grundstück ein besonderes, über den bisherigen Zustand hinausgehendes Gepräge geben bzw. wenn die Nutzbarkeit des Grund und Bodens erweitert werde (BFH-Urteil vom 20.07.2010 IX R 4/10, BFHE 230, 392, BStBl II 2011, 35).

    Zudem werde nach dem BFH-Urteil in BFHE 230, 392, BStBl II 2011, 35 in Bezug auf den Grund und Boden dessen Betriebsbereitschaft allein durch seinen Zustand und deshalb durch grundstücksbezogene Kriterien bestimmt, insbesondere durch Größe, Lage, Zuschnitt, Erschließung und Grad der Bebaubarkeit.

    Dass die Erweiterung der Nutzbarkeit des Grund und Bodens für die Bejahung von (nachträglichen) Anschaffungskosten ausreichend sei, ergebe sich aus der im Streitfall einschlägigen Entscheidung des BFH in BFHE 230, 392, BStBl II 2011, 35.

    Insoweit trennt der Senat -dem Wortlaut des § 255 Abs. 1 Sätze 1 und 2 HGB folgend- in zeitlicher Hinsicht zwischen den Anschaffungskosten i.S. des § 255 Abs. 1 Satz 1 HGB und den nachträglichen Anschaffungskosten nach § 255 Abs. 1 Satz 2 HGB, die zeitlich nach der Herstellung der (erstmaligen) Betriebsbereitschaft des angeschafften Wirtschaftsguts anfallen (so auch z.B. BFH-Urteile vom 03.07.1997 III R 114/95, BFHE 183, 504, BStBl II 1997, 811, und vom 14.03.2011 I R 40/10, BFHE 233, 393, BStBl II 2012, 281; ebenso z.B. Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, a.a.O., § 255 HGB Rz 14; teilweise wird in der BFH-Rechtsprechung jedoch nicht zwischen § 255 Abs. 1 Satz 1 und 2 HGB differenziert: z.B. BFH-Urteil in BFHE 230, 392, BStBl II 2011, 35).

    Weder dem BFH-Urteil in BFHE 198, 85, BStBl II 2003, 574 noch dem BFH-Urteil in BFHE 230, 392, BStBl II 2011, 35 kann nach Auffassung des Senats klar entnommen werden, dass -insbesondere im Fall der Nutzungsänderung- für die Bejahung von Anschaffungskosten i.S. des § 255 Abs. 1 Satz 1 HGB ein neuerliches Versetzen in den betriebsbereiten Zustand ausreichend ist.

    d) Etwas anderes ergibt sich -entgegen der Auffassung des FA- auch nicht aus dem BFH-Urteil in BFHE 230, 392, BStBl II 2011, 35, wonach durch Erschließungsmaßnahmen verursachte Aufwendungen auch dann zu (nachträglichen) Anschaffungskosten des Grund und Bodens führen, wenn die Erschließung die Nutzbarkeit des Grund und Bodens unabhängig von der Bebauung des Grundstücks und dem Bestand von auf dem Grundstück errichteten Gebäude erweitert und damit dem Grundstück ein besonderes, über den bisherigen Zustand hinausgehendes Gepräge gibt.

    Im Übrigen bezieht sich das Urteil in BFHE 230, 392, BStBl II 2011, 35 allein auf durch Erschließungsmaßnahmen verursachte Aufwendungen, so dass nach Auffassung des erkennenden Senats eine Übertragung der dort enthaltenen Rechtssätze schon mangels vergleichbarer Sachverhalte ausscheidet.

  • BFH, 02.09.2014 - IX R 50/13

    Durch Wechsel im Gesellschafterbestand ausgelöste Grunderwerbsteuern sind keine

    Welche Aufwendungen zu den Anschaffungskosten zählen, bestimmt sich für die steuerrechtliche Beurteilung und insbesondere auch für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 255 Abs. 1 HGB (vgl. BFH-Urteile vom 3. August 2005 I R 36/04, BFHE 211, 112, BStBl II 2006, 369; vom 20. Juli 2010 IX R 4/10, BFHE 230, 392, BStBl II 2011, 35; vom 9. Juli 2013 IX R 43/11, BFHE 242, 51).
  • BFH, 10.12.2019 - IX R 19/19

    (Gescheiterte) Abwehr der Rückforderung eines Miteigentumsanteils an einem

    Welche Aufwendungen zu den Anschaffungskosten zählen, bestimmt sich für die steuerrechtliche Beurteilung und insbesondere auch für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 255 Abs. 1 HGB (vgl. BFH-Urteile vom 09.07.2013 - IX R 43/11, BFHE 242, 51, BStBl II 2014, 878, Rz 12; vom 20.07.2010 - IX R 4/10, BFHE 230, 392, BStBl II 2011, 35, Rz 11; vom 03.08.2005 - I R 36/04, BFHE 211, 112, BStBl II 2006, 369, unter II.4.a, Rz 14).
  • BFH, 03.09.2019 - IX R 2/19

    Steuerliche Behandlung von Aufwendungen zur Sanierung eines Entwässerungskanals

    a) Die Rechtsprechung rechnet Aufwendungen für eine erstmalige Erschließungsmaßnahme regelmäßig den Anschaffungskosten (§ 255 Abs. 1 HGB) von Grund und Boden zu, weil der erstmalige Anschluss an öffentliche Einrichtungen die (abstrakte) Nutzbarkeit des Grundstücks und damit dessen Wert erhöht (BFH-Urteile vom 18.09.1964 - VI 100/63 S, BFHE 81, 233, BStBl III 1965, 85; vom 24.11.1967 - VI R 302/66, BFHE 91, 42, BStBl II 1968, 178; vom 04.11.1986 - VIII R 322/83, BFHE 148, 513, BStBl II 1987, 333; vom 14.03.1989 - IX R 138/88, BFH/NV 1989, 633; vom 15.02.1989 - X R 6/86, BFH/NV 1989, 494; vom 20.07.2010 - IX R 4/10, BFHE 230, 392, BStBl II 2011, 35).

    Voraussetzung der Zuordnung solcher Aufwendungen zu den Anschaffungskosten für Grund und Boden ist mithin, dass die Erschließungsmaßnahme das Grundstück auch tatsächlich "erschließt" und damit nicht lediglich seine konkrete Nutzung, sondern seinen Zustand --welcher bestimmt wird durch Größe, Lage, Zuschnitt, Grad der Bebaubarkeit sowie durch den Umfang seiner Erschließung-- verändert (z. B. BFH-Urteil in BFHE 230, 392, BStBl II 2011, 35; Spindler, Der Betrieb --DB-- 1996, 444; ders., Zeitschrift für die Notarpraxis --ZNotP-- 1998, 90; Pfirrmann in Herrmann/ Heuer/Raupach --HHR--, § 21 EStG Rz 300 "Erschließungsbeiträge"; Blümich/ Schallmoser, a.a.O.).

  • BFH, 07.06.2018 - IV R 37/15

    Nachträgliche Anschaffungskosten durch Beseitigung von Nutzungseinschränkungen

    Solange diese Merkmale unverändert bleiben, bleibt es auch der Zustand dieses Wirtschaftsguts, sodass es am "Versetzen" des Grund und Bodens in einen betriebsbereiten Zustand fehlt (BFH-Urteil vom 20. Juli 2010 IX R 4/10, BFHE 230, 392, BStBl II 2011, 35, Rz 13).
  • FG Berlin-Brandenburg, 06.03.2014 - 10 K 14062/11

    Altersvorsorgezulage

    Die Qualifikation von Aufwendungen als Anschaffungskosten (beziehungsweise Herstellungskosten) bestimmt sich für die steuerrechtliche Beurteilung - und somit auch im Rahmen der Auslegung des § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG - nach § 255 Abs. 1 und Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs -HGB- (vgl. BFH-Urteil vom 20. Juli 2010 IX R 4/10, BFHE 230, 392, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2011, 35).

    Eine wesentliche Verbesserung in dem genannten Sinne ist gleichzusetzen mit dem "Versetzen" in einen (höheren) betriebsbereiten Zustand im Sinne des § 255 Abs. 1 Satz 1 HGB (BFH-Urteil vom 20. Juli 2010 IX R 4/10, BFHE 230, 392, BStBl II 2011, 35).

    Im Falle von Erschließungsmaßnahmen ist für die Abgrenzung von Anschaffungskosten gegenüber Erhaltungsaufwand entscheidend, ob die Erschließung die Nutzbarkeit des Grund und Bodens unabhängig von der Bebauung des Grundstücks und dem Bestand von auf dem Grundstück errichteten Gebäude erweitert und damit dem Grundstück ein besonderes, über den bisherigen Zustand hinausgehendes Gepräge gibt (BFH-Urteil vom 20. Juli 2010 IX R 4/10, BFHE 230, 392, BStBl II 2011, 35).

  • BFH, 10.02.2022 - IV R 33/18

    Verhältnis der Verlustfeststellung zur Messbetragsfestsetzung - Aufwendungen für

    So ordnet der BFH auf öffentlich-rechtlicher Grundlage basierende Beiträge für die erstmalige Erschließung eines Grundstücks als nachträgliche Anschaffungskosten dem Grund und Boden zu, weil diese dazu dienen, das Grundstück in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen (§ 255 Abs. 1 Satz 1 HGB); eine solche Maßnahme erweitere die Nutzbarkeit des Grund und Bodens unabhängig von der Bebauung des Grundstücks und dem Bestand von auf dem Grundstück errichteten Gebäuden (z.B. BFH-Urteile vom 07.11.1995 - IX R 99/93, BFHE 179, 96, BStBl II 1996, 89, unter 2.a; vom 20.07.2010 - IX R 4/10, BFHE 230, 392, BStBl II 2011, 35, Rz 12, 14).
  • FG Niedersachsen, 26.06.2013 - 7 K 10056/09

    Erzielen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung aus dem Objekt

    Wird mit Erschließungsmaßnahmen das Grundstück in einen betriebsbereiten Zustand versetzt, sind die dadurch verursachten Aufwendungen den Anschaffungskosten des Grund und Bodens zuzurechnen (BFH-Urteil vom 20. Juli 2010, IX R 4/10 BStBl II 2011, 35, BFHE 230, 392 m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 02.07.2020 - 2 K 228/19

    Abzugsfähigkeit einer Zahlung zur Ablösung eines Wohnungsrechts als

    Welche Aufwendungen zu den Anschaffungskosten zählen, bestimmt sich für die steuerrechtliche Beurteilung und insbesondere auch für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 255 Abs. 1 HGB (vgl. BFH-Urteile vom 9. Juli 2013, IX R 43/11, BStBl II 2014, 878; vom 20. Juli 2010, IX R 4/10, BStBl II 2011, 35; vom 3. August 2005, I R 36/04, BStBl II 2006, 369).
  • BFH, 06.04.2016 - X R 29/14

    Kein Eigenheimbetrag für den nachträglichen Anschluss eines Grundstücks an das

  • FG Hessen, 24.09.2015 - 11 K 3189/09

    § 9 Abs.1 , § 7 EStG

  • FG München, 18.05.2021 - 12 K 1506/20

    Feststellungsbescheid bei vermögensverwaltenden und personenidentischen

  • FG Niedersachsen, 11.02.2014 - 8 K 62/13

    Aufwendungen für die Änderung eines Bebauungsplans als Anschaffungskosten

  • FG Hamburg, 17.12.2013 - 6 K 147/12

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei verbilligter Vermietung an nahe

  • FG Baden-Württemberg, 11.08.2011 - 1 K 1435/08

    Zweiterschließung eines landwirtschaftlich genutzten Grundstücks durch erstmalige

  • FG München, 25.08.2021 - 12 K 1506/20

    Stichwörter: 1. Erfüllen mehrere Personen den Tatbestand der Einkunftserzielung

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