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   BFH, 30.09.2010 - IV R 28/08   

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https://dejure.org/2010,3257
BFH, 30.09.2010 - IV R 28/08 (https://dejure.org/2010,3257)
BFH, Entscheidung vom 30.09.2010 - IV R 28/08 (https://dejure.org/2010,3257)
BFH, Entscheidung vom 30. September 2010 - IV R 28/08 (https://dejure.org/2010,3257)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Keine Entstehung eines immateriellen Wirtschaftsguts "Ackerprämienberechtigung" mit Einführung der KultPflAZV und der FlächenZV - Keine Kaufpreisaufspaltung wegen baurechtlicher Genehmigungsfähigkeit eines grundstücksbezogenen Bauvorhabens

  • openjur.de

    Keine Entstehung eines immateriellen Wirtschaftsguts "Ackerprämienberechtigung" mit Einführung der KultPflAZV und der FlächenZV; Keine Kaufpreisaufspaltung wegen baurechtlicher Genehmigungsfähigkeit eines grundstücksbezogenen Bauvorhabens

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 4 Abs 1, KultPflAZV § 4 Abs 8, FlächenZV § 5 Abs 3
    Keine Entstehung eines immateriellen Wirtschaftsguts "Ackerprämienberechtigung" mit Einführung der KultPflAZV und der FlächenZV - Keine Kaufpreisaufspaltung wegen baurechtlicher Genehmigungsfähigkeit eines grundstücksbezogenen Bauvorhabens

  • Bundesfinanzhof

    Keine Entstehung eines immateriellen Wirtschaftsguts "Ackerprämienberechtigung" mit Einführung der KultPflAZV und der FlächenZV - Keine Kaufpreisaufspaltung wegen baurechtlicher Genehmigungsfähigkeit eines grundstücksbezogenen Bauvorhabens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 1 EStG 2002, § 4 Abs 8 KultPflAZV, § 5 Abs 3 FlächenZV
    Keine Entstehung eines immateriellen Wirtschaftsguts "Ackerprämienberechtigung" mit Einführung der KultPflAZV und der FlächenZV - Keine Kaufpreisaufspaltung wegen baurechtlicher Genehmigungsfähigkeit eines grundstücksbezogenen Bauvorhabens

  • IWW
  • rewis.io

    Keine Entstehung eines immateriellen Wirtschaftsguts "Ackerprämienberechtigung" mit Einführung der KultPflAZV und der FlächenZV - Keine Kaufpreisaufspaltung wegen baurechtlicher Genehmigungsfähigkeit eines grundstücksbezogenen Bauvorhabens

  • ra.de
  • rewis.io

    Keine Entstehung eines immateriellen Wirtschaftsguts "Ackerprämienberechtigung" mit Einführung der KultPflAZV und der FlächenZV - Keine Kaufpreisaufspaltung wegen baurechtlicher Genehmigungsfähigkeit eines grundstücksbezogenen Bauvorhabens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inverkehrbringen als Voraussetzung für die Entstehung eines immateriellen Wirtschaftsguts "Ackerprämienberechtigung" im Geltungsbereich der Kulturpflanzen-Ausgleichszahlungs-Verordnung (KultPflAZV) und der Flächenzahlungs-Verordnung (FlächenZV); Inverkehrbringen der ...

  • rechtsportal.de

    Inverkehrbringen als Voraussetzung für die Entstehung eines immateriellen Wirtschaftsguts "Ackerprämienberechtigung" im Geltungsbereich der Kulturpflanzen-Ausgleichszahlungs-Verordnung (KultPflAZV) und der Flächenzahlungs-Verordnung (FlächenZV); Inverkehrbringen der ...

  • datenbank.nwb.de

    Keine Entstehung eines immateriellen Wirtschaftsguts "Ackerprämienberechtigung" mit Einführung der KultPflAZV und der FlächenZV

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Entstehung eines immateriellen Wirtschaftsguts ?Ackerprämienberechtigung? mit Einführung der KultPflAZV und der FlächenZV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Inverkehrbringen als Voraussetzung für die Entstehung eines immateriellen Wirtschaftsguts "Ackerprämienberechtigung" im Geltungsbereich der Kulturpflanzen-Ausgleichszahlungs-Verordnung (KultPflAZV) und der Flächenzahlungs-Verordnung (FlächenZV); Inverkehrbringen der ...

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Immaterielles Wirtschaftsgut "Ackerprämienberechtigung"

  • buchstelle-lage.de (Kurzinformation)

    Immaterielles Wirtschaftsgut Ackerprämienberechtigung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 231, 144
  • DB 2010, 2650
  • BStBl II 2011, 406
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 20.03.2003 - IV R 27/01

    Auffüllrecht als selbständiges Wirtschaftsgut

    Auszug aus BFH, 30.09.2010 - IV R 28/08
    Von den selbständigen Wirtschaftsgütern abzugrenzen sind die unselbständigen Teile, die wertbildenden Faktoren, wie z.B. geschäftswertbildende Rechtsreflexe oder Nutzungsvorteile eines Wirtschaftsguts (vgl. Senatsurteil vom 20. März 2003 IV R 27/01, BFHE 202, 256, BStBl II 2003, 878, mit umfangreichen Nachweisen zur Rechtsprechung und Literatur).

    Auch Bodenschätze, wie Salz-, Kies-, Stein- und Sandvorkommen, sobald sie zur nachhaltigen Nutzung in den Verkehr gebracht werden, oder die durch die Aussolung eines Salzstockes entstehenden Hohlräume, wenn sie in einem anderen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehen als die Oberfläche des Grund und Bodens, werden danach als selbständige, neben dem Grund und Boden bestehende Wirtschaftsgüter bewertet (vgl. Senatsurteil in BFHE 202, 256, BStBl II 2003, 878, mit entsprechenden Rechtsprechungsnachweisen).

    Die bloße Möglichkeit der Nutzung des Grundstücks für die konkreten betrieblichen Zwecke des Käufers stellten für diesen lediglich einen wertbildenden Faktor des Grundstücks dar, dem allein für die grundsätzliche Kaufentscheidung und für die Kaufpreisgestaltung Bedeutung zukomme (Senatsurteil in BFHE 202, 256, BStBl II 2003, 878).

  • BFH, 04.09.1997 - IV R 88/96

    Bodenschatz als selbständiges Wirtschaftsgut

    Auszug aus BFH, 30.09.2010 - IV R 28/08
    Insoweit ist die Verselbständigung der Ackerprämienberechtigung an dieselben Voraussetzungen geknüpft, die der BFH in ständiger Rechtsprechung für die Entstehung eines selbständigen (allerdings materiellen) Wirtschaftsguts "Bodenschatz" fordert (vgl. u.a. Senatsurteile vom 4. September 1997 IV R 88/96, BFHE 184, 400, BStBl II 1998, 657, und vom 24. Januar 2008 IV R 45/05, BFHE 220, 366, BStBl II 2009, 449, jeweils m.w.N. zur Rechtsprechung).
  • BFH, 24.01.2008 - IV R 45/05

    Bodenschatz als selbständiges Wirtschaftsgut - Bodenschatz als

    Auszug aus BFH, 30.09.2010 - IV R 28/08
    Insoweit ist die Verselbständigung der Ackerprämienberechtigung an dieselben Voraussetzungen geknüpft, die der BFH in ständiger Rechtsprechung für die Entstehung eines selbständigen (allerdings materiellen) Wirtschaftsguts "Bodenschatz" fordert (vgl. u.a. Senatsurteile vom 4. September 1997 IV R 88/96, BFHE 184, 400, BStBl II 1998, 657, und vom 24. Januar 2008 IV R 45/05, BFHE 220, 366, BStBl II 2009, 449, jeweils m.w.N. zur Rechtsprechung).
  • FG Schleswig-Holstein, 07.05.2008 - 5 K 287/07

    Ackerquote und Ackerprämienberechtigung als ein immaterielles Wirtschaftsgut -

    Auszug aus BFH, 30.09.2010 - IV R 28/08
    Die vollständigen Entscheidungsgründe sind in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1273 abgedruckt.
  • BVerwG, 10.12.2008 - 9 C 1.08

    Flurbereinigung; Landabfindung; Wertgleichheit; maßgeblicher Zeitpunkt;

    Auszug aus BFH, 30.09.2010 - IV R 28/08
    Die Ackerprämienberechtigung knüpfte damit ausschließlich an eine bestimmte Eigenschaft der landwirtschaftlichen Fläche als ackerbare ausgleichszahlungsberechtigte Fläche zum 31. Dezember 1991 an (ebenso Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 10. Dezember 2008  9 C 1/08, Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 89).
  • BFH, 09.08.2011 - VIII R 13/08

    Zulassung zum Vertragsarzt im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung als

    a) Wirtschaftsgüter sind Sachen, Rechte oder tatsächliche Zustände, konkrete Möglichkeiten oder Vorteile für den Betrieb, deren Erlangung der Kaufmann sich etwas kosten lässt, die einer selbständigen Bewertung zugänglich sind, in der Regel eine Nutzung für mehrere Wirtschaftsjahre erbringen und zumindest mit dem Betrieb übertragen werden können (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. August 1992 I R 24/91, BFHE 169, 163, BStBl II 1992, 977, m.w.N.; vom 19. Oktober 2006 III R 6/05, BFHE 215, 222, BStBl II 2007, 301; vom 30. September 2010 IV R 28/08, BFHE 231, 144, BStBl II 2011, 406).

    c) Von den selbständigen Wirtschaftsgütern abzugrenzen sind deren unselbständige Teile, die wertbildenden Faktoren, wie z.B. geschäftswertbildende Rechtsreflexe oder Nutzungsvorteile eines Wirtschaftsguts (vgl. BFH-Urteile vom 20. März 2003 IV R 27/01, BFHE 202, 256, BStBl II 2003, 878, m.w.N.; in BFHE 231, 144, BStBl II 2011, 406).

    Erst zu diesem Zeitpunkt wird sie einer selbständigen Bewertung zugänglich und löst sich als immaterielles Wirtschaftsgut von dem Grund und Boden (BFH-Urteil in BFHE 231, 144, BStBl II 2011, 406).

  • BFH, 14.12.2011 - I R 108/10

    Bilanzierung von Ablösezahlungen im Profi-Fußball - Aktivierungspflicht - Keine

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sind Wirtschaftsgüter alle Sachen, Rechte, tatsächlichen Zustände und konkreten Möglichkeiten, die entweder einzeln oder zusammen mit dem Betrieb übertragen werden können und aus der Sicht eines potentiellen Betriebserwerbers einen eigenständigen Wert haben (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 5. Oktober 2011 I R 94/10, BFHE 235, 367; BFH-Urteil vom 30. September 2010 IV R 28/08, BFHE 231, 144, 148, BStBl II 2011, 406; Blümich/Buciek, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 5 EStG Rz 304 ff., m.w.N.).
  • BFH, 12.03.2020 - IV R 9/17

    Wärmeenergie als Wirtschaftsgut - Sachentnahme durch Beheizen des Wohnhauses mit

    bb) Von den selbständigen Wirtschaftsgütern abzugrenzen sind deren unselbständige Teile, die wertbildenden Faktoren wie z.B. geschäftswertbildende Rechtsreflexe oder Nutzungsvorteile eines Wirtschaftsguts (z.B. BFH-Urteil vom 30.09.2010 - IV R 28/08, BFHE 231, 144, BStBl II 2011, 406, Rz 17, m.w.N.), und deren unselbständige Bestandteile (z.B. BFH-Urteil vom 24.01.2008 - IV R 45/05, BFHE 220, 366, BStBl II 2009, 449, unter II.1.a, zum Bodenschatz bei Grund und Boden).

    Ein derartiges Inverkehrbringen wurde von der Rechtsprechung beispielsweise in folgenden Fällen bejaht: Bei einem Bodenschatz, wenn insbesondere mit seiner Aufschließung oder Verwertung begonnen wird (BFH-Urteil in BFHE 220, 366, BStBl II 2009, 449, unter II.1.a), bei einer Ackerprämienberechtigung (Ackerquote), wenn die Genehmigung eines Flächentausches im Zusammenhang mit der Verpachtung/Anpachtung von Ackerflächen erteilt oder sie zum Gegenstand eines Kauf-/Erwerbsvertrags gemacht wird (BFH-Urteil in BFHE 231, 144, BStBl II 2011, 406, Rz 26), und bei einer Vertragsarztzulassung, wenn sie Gegenstand eines gesonderten Veräußerungsvorgangs ist (BFH-Urteil in BFHE 234, 286, BStBl II 2011, 875, Rz 25).

  • BFH, 10.03.2016 - IV R 41/13

    Rückwirkende Bildung einer Rücklage nach § 6c EStG bei Erhöhung der Gegenleistung

    Auch Bodenschätze wie Salz-, Kies-, Stein- und Sandvorkommen werden danach, sobald sie zur nachhaltigen Nutzung in den Verkehr gebracht werden, als selbständige, neben dem Grund und Boden bestehende Wirtschaftsgüter bewertet (BFH-Urteile vom 4. September 1997 IV R 88/96, BFHE 184, 400, BStBl II 1998, 657; vom 24. Januar 2008 IV R 45/05, BFHE 220, 366, BStBl II 2009, 449; vgl. aber auch BFH-Urteil vom 13. Juli 2006 IV R 51/05, BFH/NV 2006, 2064; zur "Ackerprämienberechtigung" s. BFH-Urteil vom 30. September 2010 IV R 28/08, BFHE 231, 144, BStBl II 2011, 406).

    Die baurechtliche Nutzungsmöglichkeit ist vielmehr lediglich eine dem Grundstück anhaftende wertbildende Eigenschaft, die regelmäßig in die Kaufpreisfindung einfließen wird (BFH-Urteil in BFHE 231, 144, BStBl II 2011, 406, Rz 22).

  • BFH, 05.10.2011 - I R 94/10

    Beteiligung eines Wohnungseigentümers an Instandhaltungsrückstellung ist

    a) Nach gefestigter Rechtsprechung des BFH sind Wirtschaftsgüter alle Sachen, Rechte, tatsächlichen Zustände und konkreten Möglichkeiten, die entweder einzeln oder zusammen mit dem Betrieb übertragen werden können und aus der Sicht eines potentiellen Betriebserwerbers einen eigenständigen Wert haben (vgl. dazu BFH-Urteil vom 30. September 2010 IV R 28/08, BFHE 231, 144, 148, BStBl II 2011, 406; Buciek in Blümich, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 5 EStG Rz 304 ff., m.w.N.).
  • FG Schleswig-Holstein, 26.08.2014 - 1 K 37/11

    Kein Erstarken der Ackerprämienberechtigung (Ackerquote) nach der

    Das Einspruchsverfahren ruhte zunächst einvernehmlich bis zum Ergehen der Entschei-dung des Bundesfinanzhofs (BFH) in der Revisionssache IV R 28/08.

    Durch Urteil vom 30. September 2010, IV R 28/08, BStBl II 2011, 406 entschied der BFH, dass ein immaterielles Wirtschaftsgut Ackerprämienberechtigung (Ackerquote) im Geltungsbereich der Kulturpflanzen-Ausgleichzahlungs-Verordnung und der Flächen-ZV erst in dem Zeitpunkt entstehe, in dem es in den Verkehr gebracht worden sei.

    Die Ackerprämienberechtigung nach der Kulturpflanzen-Ausgleichszahlungs-Verordnung stellte sich im Zeitpunkt ihrer Einführung als unselbständiger Teil des Wirtschaftsgutes Grund und Boden dar (vgl. BFH, Urteil vom 30. September 2010 IV R 28/08, a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 30. September 2010 IV R 28/08, a.a.O.) tritt eine Verselbständigung zu einem immateriellen Wirtschaftsgut ein, wenn die Ackerprämienberichtigung in den Verkehr gebracht wird.

  • BFH, 19.04.2021 - VI R 49/18

    Steuerliche Behandlung eines zeitlich nicht begrenzten Leitungsrechts bei der

    Von den selbständigen Wirtschaftsgütern abzugrenzen sind deren unselbständige Bestandteile (z.B. BFH-Urteile vom 24.01.2008 - IV R 45/05, BFHE 220, 366, BStBl II 2009, 449, unter II.1.a, und vom 21.07.2009 - X R 10/07, BFH/NV 2010, 184, jeweils zum Bodenschatz bei Grund und Boden), die wertbildenden Faktoren --wie z.B. geschäftswertbildende Rechtsreflexe und Nutzungsvorteile-- eines Wirtschaftsguts (z.B. BFH-Urteil vom 30.09.2010 - IV R 28/08, BFHE 231, 144, BStBl II 2011, 406, Rz 17, m.w.N.).

    Ein derartiges Inverkehrbringen wurde von der Rechtsprechung beispielsweise in folgenden Fällen bejaht: Bei einem Bodenschatz, wenn insbesondere mit seiner Aufschließung oder Verwertung begonnen wird (BFH-Urteil in BFHE 220, 366, BStBl II 2009, 449, unter II.1.a), bei einer Ackerprämienberechtigung (Ackerquote), wenn die Genehmigung eines Flächentausches im Zusammenhang mit der Verpachtung/Anpachtung von Ackerflächen erteilt oder sie zum Gegenstand eines Kauf-/Erwerbsvertrags gemacht wird (BFH-Urteil in BFHE 231, 144, BStBl II 2011, 406, Rz 26), und bei einer Vertragsarztzulassung, wenn sie Gegenstand eines gesonderten Veräußerungsvorgangs ist (BFH-Urteil in BFHE 234, 286, BStBl II 2011, 875, Rz 25).

  • BFH, 11.09.2013 - IV R 57/10

    Entschädigung für Aufforstung landwirtschaftlicher Flächen bei

    Ein neues Wirtschaftsgut ist dadurch nicht entstanden (vgl. BFH-Urteil vom 30. September 2010 IV R 28/08, BFHE 231, 144, BStBl II 2011, 406, zur Frage der Entstehung eines immateriellen Wirtschaftsguts "Ackerprämienberechtigung").
  • FG Köln, 21.06.2023 - 2 K 158/20

    Wohnungseigentümer beteiligt an Instandhaltungsrückstellung

    Nach dieser Entscheidung des BFH sind Wirtschaftsgüter alle Sachen, Rechte, tatsächlichen Zustände und konkreten Möglichkeiten, die entweder einzeln oder zusammen mit dem Betrieb übertragen werden können und aus der Sicht eines potentiellen Betriebserwerbers einen eigenständigen Wert haben (vgl. BFH vom 30.09.2010 IV R 28/08, BFHE 231, 144, 148, BStBl. II 2011, 406).
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