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   BFH, 01.03.2012 - VI R 33/10   

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https://dejure.org/2012,11347
BFH, 01.03.2012 - VI R 33/10 (https://dejure.org/2012,11347)
BFH, Entscheidung vom 01.03.2012 - VI R 33/10 (https://dejure.org/2012,11347)
BFH, Entscheidung vom 01. März 2012 - VI R 33/10 (https://dejure.org/2012,11347)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Mindestanforderungen für ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

  • openjur.de

    Mindestanforderungen für ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 8 Abs 2 S 2, EStG § 8 Abs 2 S 4, EStG § 6 Abs 1 Nr 4 S 2, EStG § 6 Abs 1 Nr 4 S 3
    Mindestanforderungen für ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

  • Bundesfinanzhof

    Mindestanforderungen für ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 S 2 EStG 2002, § 8 Abs 2 S 4 EStG 2002, § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG 2002, § 6 Abs 1 Nr 4 S 3 EStG 2002
    Mindestanforderungen für ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Anforderungen an ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Mindestanforderungen für ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2; EStG § 8 Abs. 2 S. 4
    Vorliegen der Voraussetzungen für ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch durch Ausweisen mit Datum und Ziel der jeweiligen Fahrten; Angaben von Straßennamen als Fahrtziel

  • datenbank.nwb.de

    Mindestanforderungen für ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (32)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Mindestanforderungen für ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

  • heise.de (Pressebericht, 30.05.2012)

    Mindestanforderungen für ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mindestanforderungen an ein Fahrtenbuch

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Mindestanforderungen für ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zum Fahrtenbuch - Ausgangs- und Endpunkt der Fahrt müssen aufgezeichnet sein

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mindestanforderungen fürs Fahrtenbuch

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorliegen der Voraussetzungen für ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch durch Ausweisen mit Datum und Ziel der jeweiligen Fahrten; Angaben von Straßennamen als Fahrtziel

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Fahrtenbuch ohne vollständige Adressen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Steuer für Dienstwagen: - Ein Fahrtenbuch fürs Finanzamt muss Datum, Start- und Endpunkt jeder Fahrt enthalten

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anforderungen an ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Mindestanforderungen an ein Fahrtenbuch

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mindestanforderungen für ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Mindestanforderungen für ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Anforderungen für ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Fahrtziele dürfen in Fahrtenbuch nicht nur mit Straßennamen angegeben sein

  • buchstelle-lage.de (Kurzinformation)

    Mindestanforderungen an ein Fahrtenbuch

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Fahrtenbuch: Richter verlangen Präzision

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Mindestanforderung an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Mindestanforderungen für ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)

    Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Mindestanforderungen für ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Mindestanforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Mindestanforderungen für ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Mindestanforderungen für ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Fahrtenbuch: Ordnung muss sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fahrtenbuch

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fahrtenbuch

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Steuerliche Anforderungen für ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Firmenwagen: 1-Prozent-Regel oder Fahrtenbuch?

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Mindestanforderungen für ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verschärfte Anforderungen an ein Fahrtenbuch

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mindestanforderungen für ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Fahrtenbuch
    Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs
    Grundsätzliches
    Pkw-Nutzung
    Privatfahrten
    Fahrtenbuchregelung
    Methodenwahl

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 236, 497
  • NJW 2012, 2751
  • NZA 2012, 970
  • NZV 2012, 558 (Ls.)
  • DB 2012, 1185
  • BStBl II 2012, 505
  • NZA-RR 2012, 426
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 10.04.2008 - VI R 38/06

    Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs trotz kleinerer Mängel

    Auszug aus BFH, 01.03.2012 - VI R 33/10
    Wenn jedoch der berufliche Einsatz des Fahrzeugs zugunsten einer privaten Verwendung unterbrochen wird, stellt diese Nutzungsänderung wegen der damit verbundenen unterschiedlichen steuerlichen Rechtsfolgen einen Einschnitt dar, der im Fahrtenbuch durch Angabe des bei Abschluss der beruflichen Fahrt erreichten Kilometerstands zu dokumentieren ist (vgl. BFH-Urteile vom 9. November 2005 VI R 27/05, BFHE 211, 508, BStBl II 2006, 408; vom 16. November 2005 VI R 64/04, BFHE 211, 513, BStBl II 2006, 410; vom 16. März 2006 VI R 87/04, BFHE 212, 546, BStBl II 2006, 625; vom 14. Dezember 2006 IV R 62/04, BFH/NV 2007, 691; vom 10. April 2008 VI R 38/06, BFHE 221, 39, BStBl II 2008, 768).

    Die Beurteilung, ob das Fahrtenbuch ordnungsgemäß ist, obliegt zwar in erster Linie der tatrichterlichen Würdigung des FG (vgl. BFH-Urteil in BFHE 221, 39, BStBl II 2008, 768, m.w.N.).

    b) Nach den Feststellungen des FG und dem dazu auch in Bezug genommenen Fahrtenbuch waren darin die Fahrten praktisch durchgängig in dieser vorstehend dargestellten Art und Weise wiedergegeben, so dass auch nicht davon gesprochen werden kann, dass das Fahrtenbuch lediglich kleinere Mängel aufweise und deshalb insgesamt dennoch ordnungsgemäß sei (BFH-Urteil in BFHE 221, 39, BStBl II 2008, 768).

  • BFH, 16.03.2006 - VI R 87/04

    Erforderliche Angaben in ordnungsgemäßem Fahrtenbuch

    Auszug aus BFH, 01.03.2012 - VI R 33/10
    Der Senat hält an seiner mittlerweile ständigen Rechtsprechung (Urteil vom 16. März 2006 VI R 87/04, BFHE 212, 546, BStBl II 2006, 625) fest, dass ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch insbesondere Datum und Ziel der jeweiligen Fahrten ausweisen muss.

    Wenn jedoch der berufliche Einsatz des Fahrzeugs zugunsten einer privaten Verwendung unterbrochen wird, stellt diese Nutzungsänderung wegen der damit verbundenen unterschiedlichen steuerlichen Rechtsfolgen einen Einschnitt dar, der im Fahrtenbuch durch Angabe des bei Abschluss der beruflichen Fahrt erreichten Kilometerstands zu dokumentieren ist (vgl. BFH-Urteile vom 9. November 2005 VI R 27/05, BFHE 211, 508, BStBl II 2006, 408; vom 16. November 2005 VI R 64/04, BFHE 211, 513, BStBl II 2006, 410; vom 16. März 2006 VI R 87/04, BFHE 212, 546, BStBl II 2006, 625; vom 14. Dezember 2006 IV R 62/04, BFH/NV 2007, 691; vom 10. April 2008 VI R 38/06, BFHE 221, 39, BStBl II 2008, 768).

  • FG Berlin-Brandenburg, 14.04.2010 - 12 K 12047/09

    Ordnungsmäßigkeit eines handschriftlich gefertigten Fahrtenbuchs bei

    Auszug aus BFH, 01.03.2012 - VI R 33/10
    Die nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage war aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 1306 veröffentlichten Gründen erfolgreich.

    das Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 14. April 2010  12 K 12047/09 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BFH, 21.03.2013 - VI R 31/10

    Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - Entkräftung des Anscheinsbeweises -

    Diese Angaben sind im Fahrtenbuch selbst zu machen (BFH-Urteil vom 1. März 2012 VI R 33/10, BFHE 236, 497, BStBl II 2012, 505; Schneider, Neue Wirtschafts-Briefe 2012, 1892).
  • FG Köln, 18.03.2016 - 3 K 3735/12

    Einkommensteuerliche Ordnungsmäßigkeit eines von einer selbständigen

    Aus dem Wortlaut und dem Sinn und Zweck der Regelung folgt allerdings, dass die dem Nachweis des zu versteuernden Privatanteils an der Gesamtfahrleistung dienenden Aufzeichnungen eine hinreichende Gewähr für ihre Vollständigkeit und Richtigkeit bieten und mit vertretbarem Aufwand auf ihre materielle Richtigkeit hin überprüfbar sein müssen (BFH 16.03.2006 - VI R 87/04, BStBl. II 2006, 625; BFH 01.03.2012 - VI R 33/10, BStBl. II 2012, 505; BFH 21.03.2013 - VI R 31/10, BStBl. II 2013, 700).

    Hierfür hat das Fahrtenbuch neben dem Datum und den Fahrtzielen grundsätzlich auch den jeweils aufgesuchten Kunden oder Geschäftspartner bzw. - wenn ein solcher nicht vorhanden ist - den konkreten Gegenstand der dienstlichen Verrichtung wie etwa den Besuch einer bestimmten behördlichen Einrichtung, einer Filiale oder einer Baustelle aufzuführen (vgl. BFH 16.03.2006 - VI R 87/04, BStBl. II 2006, 625; BFH 01.03.2012 - VI R 33/10, BStBl. II 2012, 505; BFH 21.03.2013 - VI R 31/10, BStBl. II 2013, 700).

    Bloße Ortsangaben im Fahrtenbuch reichen allenfalls dann aus, wenn sich der aufgesuchte Kunde oder Geschäftspartner aus der Ortsangabe zweifelsfrei ergibt, oder wenn sich dessen Name auf einfache Weise unter Zuhilfenahme von Unterlagen ermitteln lässt, die ihrerseits nicht mehr ergänzungsbedürftig sind (vgl. BFH 16.03.2006 - VI R 87/04, BStBl. II 2006, 625; BFH 01.03.2012 - VI R 33/10, BStBl. II 2012, 505; BFH 21.03.2013 - VI R 31/10, BStBl. II 2013, 700).

    Dementsprechend müssen die zu erfassenden Fahrten einschließlich des an ihrem Ende erreichten Gesamtkilometerstandes im Fahrtenbuch vollständig und in ihrem fortlaufenden Zusammenhang wiedergegeben werden (BFH 01.03.2012 - VI R 33/10, BStBl. II 2012, 505; BFH 21.03.2013 - VI R 31/10, BStBl. II 2013, 700).

    Wird andererseits der berufliche Einsatz des Fahrzeugs zugunsten einer privaten Verwendung unterbrochen, so stellt diese Nutzungsänderung wegen der damit verbundenen unterschiedlichen steuerlichen Rechtsfolgen einen Einschnitt dar, der im Fahrtenbuch durch Angabe des bei Abschluss der beruflichen Fahrt erreichten Kilometerstands zu dokumentieren ist (BFH 16.03.2006 - VI R 87/04, BStBl. II 2006, 625; BFH 01.03.2012 - VI R 33/10, BStBl. II 2012, 505; BFH 21.03.2013 - VI R 31/10, BStBl. II 2013, 700 m.w.N.).

    Denn ohne diese Angaben ließe sich allenfalls die an den jeweiligen Tagen gefahrene Strecke ersehen und der Umkreis bestimmen, in dem sich das Fahrzeug aufgehalten haben könnte, ohne aber beurteilen zu können, welchem Zweck die jeweiligen Fahrten gedient haben (BFH 01.03.2012 - VI R 33/10, BStBl. II 2012, 505; BFH 21.03.2013 - VI R 31/10, BStBl. II 2013, 700).

    Die für ein Fahrtenbuch essenziellen Angaben wie die Ausgangs- und Endpunkte der jeweiligen Fahrten und die jeweils aufgesuchten Kunden und Geschäftspartner sind aber in dem Fahrtenbuch selbst zu machen (vgl. BFH 01.03.2012 - VI R 33/10, BStBl. II 2012, 505; BFH 21.03.2013 - VI R 31/10, BStBl. II 2013, 700).

    Sie können nicht durch anderweitige, nicht im Fahrtenbuch selbst enthaltene Auflistungen ersetzt werden (vgl. BFH 01.03.2012 - VI R 33/10, BStBl. II 2012, 505; BFH 13.11.2012 - VI R 3/12, BFH/NV 2013, 526).

    Dass das Reiseziel nicht gleichbedeutend mit der Angabe des aufgesuchten Kunden etc. ist, ergibt sich schon daraus, dass der BFH neben der Angabe des Fahrtziels grundsätzlich auch die Nennung des jeweils aufgesuchten Kunden oder Geschäftspartners bzw. des konkreten Gegenstands der dienstlichen Verrichtung verlangt (vgl. BFH 16.03.2006 - VI R 87/04, BStBl. II 2006, 625; BFH 01.03.2012 - VI R 33/10, BStBl. II 2012, 505; BFH 21.03.2013 - VI R 31/10, BStBl. II 2013, 700).

    Soweit der Kläger in der mündlichen Verhandlung darauf hingewiesen hat, dass sich die Kundenanschriften unproblematisch aus den Rechnungen ergeben würden, so steht dem zum einen entgegen, dass die Ausgangs- und Endpunkte der jeweiligen Fahrten zu den zwingend im Fahrtenbuch selbst zu machenden Angaben gehören (vgl. BFH 01.03.2012 - VI R 33/10, BStBl. II 2012, 505; BFH 21.03.2013 - VI R 31/10, BStBl. II 2013, 700).

    Insoweit vermögen auch die vom Kläger erst in der mündlichen Verhandlung vorgelegten Aufstellungen, in denen der Kläger die in den Fahrtenbüchern verwendete Abkürzungen erläutert und zugleich die Anschriften der aufgeführten Firmen etc. aufführt, den für die Streitjahre geführten Fahrtenbüchern nicht zur Ordnungsmäßigkeit zu verhelfen, da die fehlenden essentiellen Angaben in einem Fahrtenbuch nicht durch externe Aufstellungen ersetzt werden können (vgl. BFH 01.03.2012 - VI R 33/10, BStBl. II 2012, 505; BFH 13.11.2012 - VI R 3/12, BFH/NV 2013, 526).

  • FG Nürnberg, 23.01.2020 - 4 K 1789/18

    Einkommensteuer 2012 bis 2016: geldwerter Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung

    Diese Angaben sind im Fahrtenbuch selbst zu machen (BFH-Urteil vom 01.03.2012 VI R 33/10, BStBl II 2012, 505).
  • FG Niedersachsen, 16.06.2021 - 9 K 276/19

    Anerkennen der vorgelegten Fahrtenbücher als ordnungsgemäß für die Berechnung des

    Außerdem muss es die zu erfassenden Fahrten einschließlich des an ihrem Ende erreichten Gesamtkilometerstands vollständig und in ihrem fortlaufenden Zusammenhang wiedergeben (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 1. März 2012 VI R 33/10, BFHE 236, 497, BStBl II 2012, 505, Rz 12).
  • BFH, 20.03.2014 - VI R 35/12

    Wechsel zur Fahrtenbuchmethode

    Deshalb muss ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch zeitnah und in geschlossener Form geführt werden, um so nachträgliche Einfügungen oder Änderungen auszuschließen oder als solche erkennbar zu machen sowie Datum, Fahrtziele und grundsätzlich auch die jeweils aufgesuchten Kunden oder Geschäftspartner oder jedenfalls den konkreten Gegenstand der dienstlichen Verrichtung aufführen (ständige Senatsrechtsprechung, zuletzt Urteile vom 1. März 2012 VI R 33/10, BFHE 236, 497, BStBl II 2012, 505; vom 13. November 2012 VI R 3/12, BFH/NV 2013, 526; Schneider, Neue Wirtschafts-Briefe 2012, 1892; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 15.07.2020 - III R 62/19

    Nachweis der fast ausschließlichen betrieblichen Nutzung eines PKW bei der

    Außerdem muss es die zu erfassenden Fahrten einschließlich des an ihrem Ende erreichten Gesamtkilometerstands vollständig und in ihrem fortlaufenden Zusammenhang wiedergeben (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 01.03.2012 - VI R 33/10, BFHE 236, 497, BStBl II 2012, 505, Rz 12).
  • BFH, 13.11.2012 - VI R 3/12

    Mindestangaben eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs

    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 1. März 2012 VI R 33/10 (BFHE 236, 497, BStBl II 2012, 505, m.w.N.) entschieden hat, muss ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch zeitnah und in geschlossener Form geführt werden, um so nachträgliche Einfügungen oder Änderungen auszuschließen oder als solche erkennbar zu machen.

    Der Senat hatte bereits in seinem Urteil in BFHE 236, 497, BStBl II 2012, 505 entschieden, dass unzureichende Angaben im Fahrtenbuch nicht auf Grund eigener Tagebuchaufzeichnungen des Arbeitnehmers selbst ergänzt werden können.

  • FG Münster, 18.02.2020 - 6 K 46/17

    Rückgängigmachung eines seitens des Klägers gebildeten Investitionsabzugsbetrages

    Dann genügt die Aufzeichnung des am Ende der gesamten Reise erreichten Gesamtkilometerstands, wenn zugleich die einzelnen Kunden oder Geschäftspartner im Fahrtenbuch in der zeitlichen Reihenfolge aufgeführt werden, in der sie aufgesucht worden sind (vgl. BFH-Urteil vom 01.03.2012 VI R 33/10, BFHE 236, 497, BStBl II 2012, 505).
  • FG Münster, 21.02.2013 - 13 K 4396/10

    Anscheinsbeweis, Verbot der Privatnutzung, tatsächliche Privatnutzung,

    Der - gesetzlich nicht definierte - Begriff des ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG ist durch die Rechtsprechung des BFH dahingehend präzisiert, dass die dem Nachweis des zu versteuernden Privatanteils an der Gesamtfahrleistung dienenden Aufzeichnungen eine hinreichende Gewähr für ihre Vollständigkeit und Richtigkeit bieten müssen und der zu versteuernde Anteil an der Gesamtfahrleistung mit vertretbarem Aufwand überprüft werden kann (BFH-Urteil vom 01.03.2012 VI R 33/10, BFHE 236, 497, BStBl II 2012, 505; BFH-Beschluss vom 20.09.2012 VI B 36/12, juris).

    Hierfür hat es neben dem Datum und den Fahrtzielen grundsätzlich auch den jeweils aufgesuchten Kunden oder Geschäftspartner oder, wenn ein solcher nicht vorhanden ist, den konkreten Gegenstand der dienstlichen Verrichtung aufzuführen; bloße Ortsangaben im Fahrtenbuch genügen allenfalls dann, wenn sich der aufgesuchte Kunde oder Geschäftspartner aus der Ortsangabe zweifelsfrei ergibt oder wenn sich dessen Name auf einfache Weise unter Zuhilfenahme von Unterlagen ermitteln lässt, die ihrerseits nicht mehr ergänzungsbedürftig sind (BFH-Urteil vom 1.3. 2012 VI R 33/10, BFHE 236, 497, BStBl II 2012, 505).

    Hierbei müssen nicht nur die Anzahl der gefahrenen Kilometer in Form der zurückgelegten Strecke selbst, sondern auch die Anfangs- und Endpunkte der Fahrten hinreichend konkret benannt sein (BFH-Urteile vom 13.11.2012 VI R 3/12, juris, und vom 01.03.2012 VI R 33/10, BFHE 236, 497, BStBl II 2012, 505).

    Besteht eine einheitliche berufliche Reise aus mehreren Teilabschnitten, so können diese Abschnitte miteinander zu einer zusammenfassenden Eintragung verbunden werden; dann genügt die Aufzeichnung des am Ende der gesamten Reise erreichten Gesamtkilometerstands, wenn zugleich die einzelnen Kunden oder Geschäftspartner im Fahrtenbuch in der zeitlichen Reihenfolge aufgeführt werden, in der sie aufgesucht worden sind (BFH-Urteilevom 01.03.2012 VI R 33/10, BFHE 236, 497, BStBl II 2012, 505, vom 10.04.2008 VI R 38/06, BFHE 221, 39, BStBl II 2008, 768 und vom 16.03.2006 VI R 87/04, BFHE 212, 546, BStBl II 2006, 625).

  • FG Münster, 11.10.2019 - 13 K 172/17

    Einkommensteuer - Zur Behandlung einer privaten Pkw-Nutzung durch einen

    Der gesetzlich nicht weiter bestimmte Begriff des ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs i.S.d. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG ist durch die Rechtsprechung des BFH wie folgt präzisiert (vgl. BFH-Urteil vom 1.3.2012 VI R 33/10, BFHE 236, 497, BStBl II 2012, 505):.

    Wenn jedoch der berufliche Einsatz des Fahrzeugs zugunsten einer privaten Verwendung unterbrochen wird, stellt diese Nutzungsänderung wegen der damit verbundenen unterschiedlichen steuerlichen Rechtsfolgen einen Einschnitt dar, der im Fahrtenbuch durch Angabe des bei Abschluss der beruflichen Fahrt erreichten Kilometerstands zu dokumentieren ist (vgl. BFH-Urteile vom 9.11.2005 VI R 27/05, BFHE 211, 508, BStBl II 2006, 408; vom 16.11.2005 VI R 64/04, BFHE 211, 513, BStBl II 2006, 410; vom 16.3.2006 VI R 87/04, BFHE 212, 546, BStBl II 2006, 625; vom 14.12.2006 IV R 62/04, BFH/NV 2007, 691; vom 10.4.2008 VI R 38/06, BFHE 221, 39, BStBl II 2008, 768; vom 1.3.2012 VI R 33/10, BFHE 236, 497, BStBl II 2012, 505).

  • BFH, 15.02.2017 - VI R 50/15

    Feststellung der Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs - steuerliche

  • BFH, 12.01.2024 - VI B 37/23

    Zu den Anforderungen an ein elektronisches Fahrtenbuch

  • BFH, 06.08.2013 - VIII R 33/11

    Kein Betriebsausgabenabzug bei Überlassung eines nicht näher bezeichneten Pkw als

  • FG Münster, 11.05.2017 - 13 K 1940/15

    Finanz- und Abgaberecht

  • FG Sachsen, 28.06.2018 - 4 K 1235/14

    Rückgängigmachen eines Investitionsabzugsbetrages für ein Oldtimer-Fahrzeug und

  • BFH, 12.07.2011 - VI B 12/11

    Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

  • FG Baden-Württemberg, 04.12.2017 - 10 K 1863/16

    Zum Betriebsausgabenabzug von Raumkosten und der privaten Nutzung betrieblicher

  • FG Sachsen-Anhalt, 12.06.2013 - 2 K 1191/12

    Kein Investitionsabzugsbetrag für ein der 1%-Regelung unterliegendes

  • BFH, 20.09.2012 - VI B 36/12

    Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch i. S. des § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG; grundsätzliche

  • FG München, 15.12.2014 - 7 K 2748/13

    Investitionsabzug nach § 7g EStG

  • FG Köln, 28.08.2012 - 7 K 1780/11

    Besteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung eines Firmen-Pkw;

  • BFH, 25.02.2014 - III B 155/12

    Nicht ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

  • FG München, 16.01.2018 - 2 K 210/16

    Unvollständige Eintragungen bei Fahrtenbuch

  • FG Berlin-Brandenburg, 13.06.2018 - 7 K 7287/16

    Einkommensteuer: Nachweis der fast ausschließlich betrieblichen Nutzung eines Pkw

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.08.2022 - L 1 AS 401/18

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Einkommen aus

  • BFH, 10.12.2012 - X B 139/11

    Darlegungsanforderungen bei einer Kumulativbegründung des FG

  • FG München, 18.09.2012 - 2 K 687/10

    Fahrtenbuch; Anwendung der sog. 1 %-Regelung für Umsatzbesteuerung

  • FG Saarland, 14.12.2011 - 2 K 1675/09

    Kombination aus handschriftlich geführtem Fahrtenbuch und Kopien eines vom

  • FG Münster, 23.09.2016 - 14 K 256/14
  • FG München, 19.10.2017 - 7 K 3429/16

    Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs

  • FG Münster, 20.09.2013 - 4 K 1821/13

    Ordnungsmäßigkeit des Fahrtenbuchs eines Zahnarztes

  • FG Düsseldorf, 18.12.2012 - 13 K 598/11

    Steuerliche Berücksichtigung der privaten Nutzung eines betrieblichen Kfz

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