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   BFH, 14.03.2012 - X R 50/09   

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https://dejure.org/2012,13564
BFH, 14.03.2012 - X R 50/09 (https://dejure.org/2012,13564)
BFH, Entscheidung vom 14.03.2012 - X R 50/09 (https://dejure.org/2012,13564)
BFH, Entscheidung vom 14. März 2012 - X R 50/09 (https://dejure.org/2012,13564)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Teileinspruchsentscheidung bezüglich unstreitiger Bestandteile des Bescheids zulässig - Teileinspruchsentscheidung als Ermessensentscheidung - Verböserung - Sachdienlichkeit einer Teileinspruchsentscheidung - estimmung der Reichweite einer Teileinspruchsentscheidung - ...

  • openjur.de

    Teileinspruchsentscheidung bezüglich unstreitiger Bestandteile des Bescheids zulässig; Teileinspruchsentscheidung als Ermessensentscheidung; Verböserung; Sachdienlichkeit einer Teileinspruchsentscheidung; Bestimmung der Reichweite einer Teileinspruchsentscheidung; ...

  • Bundesfinanzhof

    AO § 367 Abs 2a, AO § 367 Abs 2 S 2, AO § 164 Abs 4, AO § 165, AO § 367 Abs 2 S 1, FGO § 40 Abs 2, FGO § 100 Abs 1 S 1, AO § 364b Abs 1 Nr 1, AO § 5
    Teileinspruchsentscheidung bezüglich unstreitiger Bestandteile des Bescheids zulässig - Teileinspruchsentscheidung als Ermessensentscheidung - Verböserung - Sachdienlichkeit einer Teileinspruchsentscheidung - Bestimmung der Reichweite einer Teileinspruchsentscheidung - ...

  • Bundesfinanzhof

    Teileinspruchsentscheidung bezüglich unstreitiger Bestandteile des Bescheids zulässig - Teileinspruchsentscheidung als Ermessensentscheidung - Verböserung - Sachdienlichkeit einer Teileinspruchsentscheidung - estimmung der Reichweite einer Teileinspruchsentscheidung - ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 367 Abs 2a AO, § 367 Abs 2 S 2 AO, § 164 Abs 4 AO, § 165 AO, § 367 Abs 2 S 1 AO
    Teileinspruchsentscheidung bezüglich unstreitiger Bestandteile des Bescheids zulässig - Teileinspruchsentscheidung als Ermessensentscheidung - Verböserung - Sachdienlichkeit einer Teileinspruchsentscheidung - Bestimmung der Reichweite einer Teileinspruchsentscheidung - ...

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Teileinspruchsentscheidung bzgl. unstreitiger Bescheidbestandteile

  • rewis.io

    Teileinspruchsentscheidung bezüglich unstreitiger Bestandteile des Bescheids zulässig - Teileinspruchsentscheidung als Ermessensentscheidung - Verböserung - Sachdienlichkeit einer Teileinspruchsentscheidung - Bestimmung der Reichweite einer Teileinspruchsentscheidung - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer Teileinspruchsentscheidung durch das Finanzamt vor allem im Hinblick auf die Sachdienlichkeit dieser Entscheidung

  • datenbank.nwb.de

    Teileinspruchsentscheidung bezüglich unstreitiger Bestandteile des Bescheids zulässig

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Teileinspruchsentscheidung bezüglich unstreitiger Bestandteile des Bescheids zulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Teileinspruchsentscheidung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer Teileinspruchsentscheidung durch das Finanzamt vor allem im Hinblick auf die Sachdienlichkeit dieser Entscheidung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Teileinspruchsentscheidungen können sich auch nur auf unstreitige Teile beziehen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Teileinspruchsentscheidung bzgl. unstreitiger Bescheidbestandteile

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zur Zulässigkeit einer Teileinspruchsentscheidung

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Teileinspruchsentscheidung bezüglich unstreitiger Bestandteile

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 237, 14
  • NJW 2012, 2992
  • BB 2012, 1633
  • BB 2012, 1844
  • DB 2012, 1790
  • BStBl II 2012, 536
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 18.11.2009 - X R 9/07

    Verfassungsmäßigkeit der begrenzten Abzugsfähigkeit der

    Auszug aus BFH, 14.03.2012 - X R 50/09
    Verfahren X R 9/07.

    Das FA erläuterte dazu, das Verfahren ruhe hinsichtlich der Beiträge zur Rentenversicherung nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO im Hinblick auf das Verfahren X R 9/07, hinsichtlich der privaten Steuerberatungskosten nach § 363 Abs. 2 Satz 1 AO im Hinblick auf mehrere bei Finanzgerichten anhängige Verfahren.

  • BFH, 30.09.2010 - III R 39/08

    Inhaltliche Bestimmtheit eines Vorläufigkeitsvermerks nach § 165 Abs. 1 Satz 2

    Auszug aus BFH, 14.03.2012 - X R 50/09
    Die Vorschrift unterscheidet zwischen der Sachdienlichkeit als Tatbestandsvoraussetzung und der mittels der Formulierung "kann" in das Ermessen der Finanzbehörde gestellten Rechtsfolge (so bereits BFH-Urteil vom 30. September 2010 III R 39/08, BFHE 231, 7, BStBl II 2011, 11, unter B.II.3.b aa, m.w.N., Verfassungsbeschwerde eingelegt, Az. 1 BvR 1359/11).

    Das Ermessen ist insoweit vorgeprägt, so dass es keiner weiteren Begründung bedarf (vgl. BFH-Urteil in BFHE 231, 7, BStBl II 2011, 11, unter B.II.3.c).

  • BFH, 04.11.1987 - II R 167/81

    Anfechtungsklage - Erforderlichkeit eines Vorverfahrens - Erstmalige Beschwer -

    Auszug aus BFH, 14.03.2012 - X R 50/09
    Wie sich aus § 40 Abs. 2 FGO sowie § 100 Abs. 1 Satz 1 FGO ergibt, ist die isolierte Anfechtung der Einspruchsentscheidung dann möglich und geboten, wenn die Beschwer des Klägers allein in der Einspruchsentscheidung liegt (vgl. BFH-Urteil vom 4. November 1987 II R 167/81, BFHE 152, 200, BStBl II 1988, 377).
  • BFH, 06.03.1992 - III R 47/91

    Änderungen eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids (§ 165 Abs. 2 S. 1 AO

    Auszug aus BFH, 14.03.2012 - X R 50/09
    Ein Vorläufigkeitsvermerk genügt den Bestimmtheitsanforderungen bereits dann, wenn er den Umfang der möglichen Änderung erkennbar macht (vgl. BFH-Urteil vom 6. März 1992 III R 47/91, BFHE 167, 290, BStBl II 1992, 588).
  • BFH, 26.09.2006 - X R 39/05

    Fortsetzung eines kraft Gesetzes ruhenden Einspruchsverfahrens durch Entscheidung

    Auszug aus BFH, 14.03.2012 - X R 50/09
    Demzufolge gibt es keinen Anspruch auf Nichtentscheidung über einen Einspruch (vgl. Senatsurteil vom 26. September 2006 X R 39/05, BFHE 215, 1, BStBl II 2007, 222).
  • BFH, 04.02.2010 - X R 10/08

    Kein Abzug von nicht einkünftebezogenen Steuerberatungskosten

    Auszug aus BFH, 14.03.2012 - X R 50/09
    In der mündlichen Verhandlung erklärte das FA, die Ruhensanordnung sei betreffend die Steuerberatungskosten um die beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängigen Verfahren X R 40/08 und X R 10/08 sowie der Vorläufigkeitsvermerk auf die Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht zu ergänzen.
  • BVerfG, 01.10.2013 - 1 BvR 1359/11
    Auszug aus BFH, 14.03.2012 - X R 50/09
    Die Vorschrift unterscheidet zwischen der Sachdienlichkeit als Tatbestandsvoraussetzung und der mittels der Formulierung "kann" in das Ermessen der Finanzbehörde gestellten Rechtsfolge (so bereits BFH-Urteil vom 30. September 2010 III R 39/08, BFHE 231, 7, BStBl II 2011, 11, unter B.II.3.b aa, m.w.N., Verfassungsbeschwerde eingelegt, Az. 1 BvR 1359/11).
  • BFH, 18.08.2009 - X R 40/08
    Auszug aus BFH, 14.03.2012 - X R 50/09
    In der mündlichen Verhandlung erklärte das FA, die Ruhensanordnung sei betreffend die Steuerberatungskosten um die beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängigen Verfahren X R 40/08 und X R 10/08 sowie der Vorläufigkeitsvermerk auf die Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht zu ergänzen.
  • FG Hamburg, 17.08.2009 - 5 K 208/08

    Rechtmäßigkeit einer Teileinspruchsentscheidung über von den Einspruchsführern

    Auszug aus BFH, 14.03.2012 - X R 50/09
    Das Finanzgericht (FG) hat mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 374 veröffentlichten Urteil die Klage abgewiesen.
  • FG Münster, 04.11.2015 - 9 K 3478/13

    Gebotenheit von Billigkeitsmaßnahmen nach dem Entfallen von Verlustvorträgen bei

    Dies erfordert allerdings keine Teilbarkeit des Verfahrens in dem Sinne, wie § 98 FGO es für Teilurteile fordert (Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 367 AO Rz. 61; im Ergebnis ebenso BFH-Urteile vom 30.09.2010 III R 39/08, BFHE 231, 7, BStBl II 2011, 11 und vom 14.3.2012 X R 50/09, BFHE 237, 14, BStBl II 2012, 536).

    Es ist kein Grund erkennbar, an die Bestimmung der Reichweite einer Teileinspruchsentscheidung strengere Anforderungen zu stellen als an einen Vorläufigkeitsvermerk nach § 165 AO, der ebenfalls eine partielle Änderung eines im Übrigen bestandskräftig gewordenen Bescheides ermöglicht (BFH-Urteil vom 14.03.2012 X R 50/09, BFHE 237, 14, BStBl II 2012, 536).

    (1) Ob eine Teil-Einspruchsentscheidung sachdienlich ist, kann vom Finanzgericht (FG) grundsätzlich in vollem Umfang selbst geprüft werden (BFH-Urteile vom 30.09.2010 III R 39/08, BFHE 231, 7, BStBl II 2011, 11; vom 14.03.2012 X R 50/09, BFHE 237, 14, BStBl II 2012, 536 Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 367 Rz. 61).

  • BFH, 17.03.2022 - XI R 39/19

    Reichweite einer Erledigungserklärung; Teileinspruchsentscheidung

    Bei teilweiser Entscheidungsreife eines Einspruchs ist der Erlass einer Teileinspruchsentscheidung im Allgemeinen sachdienlich, soweit dem keine besonderen Umstände entgegenstehen (vgl. BFH-Urteil vom 14.03.2012 - X R 50/09, BFHE 237, 14, BStBl II 2012, 536, Rz 36).

    Über folgenden Teil des Einspruchs wird nicht entschieden: ..." (vgl. hierzu BFH-Urteile in BFHE 231, 7, BStBl II 2011, 11, Rz 8; in BFHE 237, 14, BStBl II 2012, 536, Rz 5).

    Denn der Einspruch des Klägers vom 22.12.2010 --den das FA richtigerweise als unzulässig hätte verwerfen müssen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 29.05.2001 - VIII R 10/00, BFHE 195, 486, BStBl II 2001, 747, unter 2.; vom 17.12.2008 - IV R 77/06, BFHE 224, 233, BStBl II 2009, 791, unter II.1.)-- bezog sich gemäß §§ 157 Abs. 2, 367 Abs. 2 Satz 1 AO unabhängig von seiner Begründung auf den gesamten Bescheid (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 237, 14, BStBl II 2012, 536, Rz 22), vorliegend zunächst auf den Änderungsbescheid vom 15.12.2010 und sodann auf den Änderungsbescheid vom 24.05.2012, die jeweils den Regelungsinhalt der vorangegangenen --in ihrer Wirkung suspendierten-- Bescheide über Umsatzsteuer 2008 in sich aufgenommen hatten (vgl. allgemein Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25.10.1972 - GrS 1/72, BFHE 108, 1, BStBl II 1973, 231, unter 3.; BFH-Beschluss vom 22.10.2009 - X B 89/08, BFH/NV 2010, 173, Rz 3).

    Der Erlass einer Teileinspruchsentscheidung war danach nicht i.S. des § 367 Abs. 2a Satz 1 AO sachdienlich (vgl. BFH-Urteil in BFHE 237, 14, BStBl II 2012, 536, Rz 36).

    Aus der Verpflichtung der Finanzbehörde zur vollständigen Überprüfung der Sache nach § 367 Abs. 2 Satz 1 AO folgt, dass sich ein Einspruch grundsätzlich unabhängig von seiner Begründung auf den gesamten Bescheid bezieht; dieser ist auch im Hinblick auf Besteuerungsgrundlagen zu prüfen, die nicht ausdrücklich mit dem Einspruch benannt wurden (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 237, 14, BStBl II 2012, 536, Rz 22).

  • BFH, 12.05.2022 - V R 31/20

    Abgrenzung von abschließender zur Teil-Einspruchsentscheidung

    Bei einer teilweisen Entscheidungsreife eines Einspruchs ist die Teil-Einspruchsentscheidung im Allgemeinen sachdienlich, soweit dem keine besonderen Umstände entgegenstehen (BFH-Urteil vom 14.03.2012 - X R 50/09, BFHE 237, 14, BStBl II 2012, 536, Rz 36).

    Dies kann durch die für eine Teil-Einspruchsentscheidung übliche Formulierung "Der Einspruch wird, soweit hierdurch über ihn entschieden [wird], als unbegründet zurückgewiesen" erfolgen (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 30.09.2010 - III R 39/08, BFHE 231, 7, BStBl II 2011, 11, Rz 8; in BFHE 237, 14, BStBl II 2012, 536, Rz 5; Krüger, Deutsche Steuer-Zeitung 2009, 810, 816; Intemann, Der Betrieb 2008, 1005, 1008) oder dadurch, dass der Einspruch "nur insoweit als unbegründet [zurückgewiesen wird], als (...)", vgl. FG Hamburg, Urteil vom 16.06.2016 - 6 K 215/14 (EFG 2016, 1456, Rz 10).

    Im Hinblick auf die Vorprägung des Ermessens bedarf es dann keiner (weiteren) Begründung (BFH-Urteil in BFHE 237, 14, BStBl II 2012, 536, Rz 52).

  • BFH, 29.08.2012 - I R 65/11

    Verrechenbare Verluste der Organgesellschaft: kein passiver Ausgleichsposten für

    In § 14 Abs. 4 Satz 6 KStG 2002 n.F. werden die (gesetzlichen) Voraussetzungen einer Minder- oder Mehrabführung nicht im Sinne einer Legaldefinition abschließend bestimmt, sondern --wie das Adverb "insbesondere" verdeutlicht (vgl. hierzu allgemein auch BFH-Urteil vom 14. März 2012 X R 50/09, BFHE 237, 14, BStBl II 2012, 536, zu II.2.e gg)-- lediglich deren Regelcharakteristika (im Sinne eines Typusbegriffs) umschrieben.
  • FG Düsseldorf, 05.06.2013 - 15 K 4597/12

    Erlass einer Teileinspruchsentscheidung innerhalb der Einspruchsfrist -

    Denn der frühzeitige Erlass einer Einspruchsentscheidung entbindet die Behörde nicht davon, die Rechtmäßigkeit des angegriffenen Bescheids vollumfänglich zu überprüfen und so die Selbstkontrolle der Verwaltung sicherzustellen; zur Darstellung von Inhalt und Umfang dieser Prüfung in der Einspruchsentscheidung ist die Behörde - entgegen der Auffassung der Kläger - allerdings nicht verpflichtet (BFH-Urteil vom 14.03.2012 X R 50/09, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2012, 536).

    Lässt die Einspruchsbegründung - wie im Streitfall die Begründung vom 04.06.2012 - jedoch nicht erkennen, dass weiteres Vorbringen folgen soll, handelt die Behörde nicht ermessensfehlerhaft, wenn sie ohne weitere Ankündigung eine Teileinspruchsentscheidung erlässt (Urteil des Finanzgerichts -FG- Hamburg vom 17.08.2009 5 K 208/08, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2010, 374, bestätigt durch BFH-Urteil vom 14.03.2012 X R 50/09, a. a. O.).

    Der Zweck des Vorverfahrens, die Gerichte zu entlasten, wird dadurch nicht verfehlt, denn mittels (Teil-) Einspruchsentscheidung kann das Einspruchsverfahren nur hinsichtlich entscheidungsreifer Streitpunkte beendet werden; besteht weiterer Aufklärungsbedarf, haben die Ermittlungsmaßnahmen im Einspruchsverfahren stattzufinden (BFH-Urteil vom 14.03.2012 X R 50/09, a. a. O.).

    Lediglich nachrichtlich weist der Senat darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 14.03.2012 X R 50/09, a. a. O.) die Sachdienlichkeit regelmäßig gegeben ist, wenn eine Teileinspruchsentscheidung das Einspruchsverfahren - wie im vorliegenden Fall - hinsichtlich aller nicht ausdrücklich angegriffenen Bestandteile des Steuerbescheides beendet.

  • FG Baden-Württemberg, 13.07.2017 - 3 K 2439/14

    Zugehörigkeit zu dem im Art. 15 Abs. 4 DBA-Schweiz genannten Personenkreis eines

    Ob der Erlass einer Teileinspruchsentscheidung sachdienlich und ermessensgerecht war oder nicht, unterliegt zwar der gerichtlichen Überprüfung, allerdings nur, wenn sich die Klage allein gegen die Rechtmäßigkeit der Teileinspruchsentscheidung richtet und deren isolierte Aufhebung beantragt wird (vgl. BFH-Urteil vom 14. März 2012 X R 50/09, BStBl II 2012, 536).
  • FG Münster, 31.10.2019 - 15 K 1814/16

    Verfahrensrecht - Zur Auslegung einer Einspruchsentscheidung als

    Letztere Ansicht beruht auf dem Dogma, dass sich aus der Verpflichtung des Finanzamts zur vollständigen Überprüfung der Sache (§ 367 Abs. 2 Satz 1 AO) ergibt, dass sich ein Einspruch (grundsätzlich unabhängig von seiner Begründung) auf den gesamten Bescheid bezieht (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 14.3.2012 X R 50/09, BFHE 237, 14, BStBl II 2012, 536, Rn. 22) und es in der Folge nur ein Einspruchsverfahren gibt, das grundsätzlich nur insgesamt entschieden werden kann.

    Das bedeutet, dass bei teilweiser Entscheidungsreife eines Einspruchs eine Teileinspruchsentscheidung im Allgemeinen sachdienlich ist, soweit keine besonderen Umstände entgegenstehen (BFH-Urteil vom 14.3.2012 X R 50/09, BFHE 237, 14, BStBl II 2012, 536).

    Eine solche Bezifferung, wie sie § 157 Abs. 1 Satz 2 AO für den Steuerbescheid als solchen verlangt, ist nicht erforderlich (vgl. BFH-Urteil vom 14.3.2012 X R 50/09, BFHE 237, 14, BStBl II 2012, 536).

  • FG Münster, 01.10.2014 - 9 K 4169/10

    Berechtigung einer AG zur Bildung von Rückstellungen wegen eines

    Insoweit ist es unerheblich, dass dieser Streitpunkt vorher nicht benannt war, denn verfahrensrechtlich ist es sogar sachdienlich und zulässig, über den Einspruch nur insoweit zu entscheiden, als er sich auf nicht ausdrücklich benannte Streitpunkte bezieht (vgl. BFH-Urteil vom 14.03.2012 X R 50/09, BStBl II 2012, 536; dazu kritisch Carlé, AO-StB 2013, 224; evtl. einschränkend Sächsisches FG, Urteil vom 23.10.2013 6 K 838/13, juris).
  • BFH, 10.09.2015 - X B 134/14

    Auslegung des Klageantrags - Befangenheitsgesuch - Aufnahme der Steuererklärung

    Dies setzt aber voraus, dass die Beschwer des Klägers allein in der Einspruchsentscheidung liegt (vgl. nur Senatsurteil vom 14. März 2012 X R 50/09, BFHE 237, 14, BStBl II 2012, 536, unter II.1., m.w.N.).
  • BFH, 21.12.2016 - I B 57/16

    Reichweite und gerichtliche Überprüfung einer Teil-Einspruchsentscheidung

    Die Verneinung des --gerichtlich voll überprüfbaren (BFH-Urteile vom 14. März 2012 X R 50/09, BFHE 237, 14, BStBl II 2012, 536; vom 30. September 2010 III R 39/08, BFHE 231, 7, BStBl II 2011, 11)-- Tatbestandsmerkmals der Sachdienlichkeit führt nicht zu einer Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des angewendeten materiellen Rechts, sondern allenfalls zu einer isolierten Aufhebung der Teil-Einspruchsentscheidung (ebenso FG Hamburg, Urteil vom 16. Juni 2016  6 K 215/14, EFG 2016, 1456).
  • FG Thüringen, 25.06.2015 - 1 K 542/14

    Fehlende Sachdienlichkeit einer Teil-Einspruchsentscheidung über

  • BFH, 23.06.2017 - X B 152/16

    Vorläufigkeitsvermerk - Teil-Einspruchsentscheidung und Zwangsruhe

  • FG Hamburg, 16.06.2016 - 6 K 215/14

    Gewerbesteuerliche Behandlung der Hinzurechnung des Unterschiedsbetrags gem. § 5a

  • FG Baden-Württemberg, 22.02.2018 - 3 K 3018/15

    Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung: Begriff Entgelt für Schulden

  • VG Cottbus, 05.03.2020 - 6 K 849/17

    Schmutzwasserbeitrag

  • LG Kassel, 14.10.2020 - 8 O 2244/17

    Die Zurechnung eines Schadensbeitrags des zweiten Steuerberaters als

  • FG Köln, 26.08.2015 - 3 K 2649/14

    Umsatzsteuer: Beschwer durch einen Bescheid im Zusammenhang mit einer

  • FG Nürnberg, 15.05.2013 - 3 K 947/12

    Zusammenballung von Einkünften als Voraussetzung für die ermäßigte Besteuerung

  • FG München, 13.03.2019 - 7 K 484/17

    Wiedereinsetzung in eine steuerrechtliche Einspruchsfrist

  • FG Sachsen, 23.10.2013 - 6 K 838/13

    Antrag auf Erlass einer Teileinspruchsentscheidung Ermessensentscheidung des FA

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