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   BFH, 23.02.2012 - V R 59/09   

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https://dejure.org/2012,11887
BFH, 23.02.2012 - V R 59/09 (https://dejure.org/2012,11887)
BFH, Entscheidung vom 23.02.2012 - V R 59/09 (https://dejure.org/2012,11887)
BFH, Entscheidung vom 23. Februar 2012 - V R 59/09 (https://dejure.org/2012,11887)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Zum Ausschließlichkeitserfordernis nach § 56 AO - Auslegung von § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 2 UStG - Beschäftigung von Behinderten zur Abschöpfung und Weitergabe steuerlicher Vorteile an eine nicht gemeinnützige Körperschaft

  • openjur.de

    Zum Ausschließlichkeitserfordernis nach § 56 AO; Auslegung von § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 2 UStG; Beschäftigung von Behinderten zur Abschöpfung und Weitergabe steuerlicher Vorteile an eine nicht gemeinnützige Körperschaft

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 12 Abs 2 Nr 8 Buchst a, EWGRL 388/77 Art 12 Abs 3 Buchst a UAbs 3, EWGRL 388/77 Anh H Nr 14, AO § 52, AO § 56, AO § 68 Nr 3 Buchst c, SGB 9 § 132 Abs 1
    Zum Ausschließlichkeitserfordernis nach § 56 AO - Auslegung von § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 2 UStG - Beschäftigung von Behinderten zur Abschöpfung und Weitergabe steuerlicher Vorteile an eine nicht gemeinnützige Körperschaft

  • Bundesfinanzhof

    Zum Ausschließlichkeitserfordernis nach § 56 AO - Auslegung von § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 2 UStG - Beschäftigung von Behinderten zur Abschöpfung und Weitergabe steuerlicher Vorteile an eine nicht gemeinnützige Körperschaft

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 12 Abs 2 Nr 8 Buchst a UStG 2005, Art 12 Abs 3 Buchst a UAbs 3 EWGRL 388/77, Anh H Nr 14 EWGRL 388/77, § 52 AO, § 56 AO
    Zum Ausschließlichkeitserfordernis nach § 56 AO - Auslegung von § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 2 UStG - Beschäftigung von Behinderten zur Abschöpfung und Weitergabe steuerlicher Vorteile an eine nicht gemeinnützige Körperschaft

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Ausschließlich gemeinnützige Zwecke einer Körperschaft

  • rewis.io

    Zum Ausschließlichkeitserfordernis nach § 56 AO - Auslegung von § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 2 UStG - Beschäftigung von Behinderten zur Abschöpfung und Weitergabe steuerlicher Vorteile an eine nicht gemeinnützige Körperschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nutzung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes zugunsten einer nicht gemeinnützigen Körperschaft durch die Beschäftigung Behinderter im Rahmen eines Integrationsprojekts

  • datenbank.nwb.de

    Zum Ausschließlichkeitserfordernis nach § 56 AO

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zum Ausschließlichkeitserfordernis nach § 56 AO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschäftigung Behinderter zur Weitergabe von Steuervorteilen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nutzung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes zugunsten einer nicht gemeinnützigen Körperschaft durch die Beschäftigung Behinderter im Rahmen eines Integrationsprojekts

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ausschließlich gemeinnützige Zwecke einer Körperschaft

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zum Ausschließlichkeitserfordernis nach § 56 AO

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 237, 255
  • BB 2012, 1505
  • DB 2012, 1308
  • BStBl II 2012, 544
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 20.08.2009 - V R 30/06

    Unternehmereigenschaft einer juristischen Person des öffentlichen Rechts -

    Auszug aus BFH, 23.02.2012 - V R 59/09
    Daher liegt z.B. keine wirtschaftliche Eingliederung vor, wenn entgeltlichen Leistungen des Gesellschafters für die Unternehmenstätigkeit der Untergesellschaft nur eine unwesentliche Bedeutung zukommt (BFH-Urteil vom 20. August 2009 V R 30/06, BFHE 226, 465, BStBl II 2010, 863).
  • BFH, 04.06.2003 - I R 25/02

    Behindertenwerkstatt als Zweckbetrieb

    Auszug aus BFH, 23.02.2012 - V R 59/09
    Denn auch wenn § 68 AO gegenüber § 65 AO als rechtssystematisch vorrangige Spezialvorschrift zu verstehen sei, sei nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zu prüfen, ob sich die Einrichtung in ihrer Gesamtrichtung noch als Zweckbetrieb darstelle (BFH-Urteil vom 4. Juni 2003 I R 25/02, BFHE 202, 391, BStBl II 2004, 660).
  • BFH, 30.11.1995 - V R 29/91

    Auftragsforschung und Projektträgerschaften gemeinnütziger

    Auszug aus BFH, 23.02.2012 - V R 59/09
    Dabei ist es für das vorliegende Verfahren ohne Bedeutung, ob die Klägerin vom FA als gemeinnützig "anerkannt" worden ist, weil über das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung oder Steuervergünstigung aufgrund der Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke i.S. der §§ 51 bis 68 AO allein im Veranlagungsverfahren für die jeweilige Steuer und dem jeweiligen Veranlagungszeitraum zu entscheiden ist (BFH-Urteil vom 30. November 1995 V R 29/91, BFHE 179, 447, BStBl II 1997, 189).
  • BFH, 23.10.1991 - I R 19/91

    Mittelverwendungsrechnung - Teil I - Zeitnahe Mittelverwendungspflicht im Verein:

    Auszug aus BFH, 23.02.2012 - V R 59/09
    (4) Es liegt auch keine lediglich vermögensverwaltende Tätigkeit vor, deren Verfolgung nicht gegen das Ausschließlichkeitsgebot verstößt (vgl. BFH-Urteil vom 23. Oktober 1991 I R 19/91, BFHE 165, 484, BStBl II 1992, 62).
  • BFH, 10.04.1991 - I R 77/87

    Keine Steuerbefreiung gem. § 7 Abs. 1 Nr. 1 KVStG, wenn die inländische

    Auszug aus BFH, 23.02.2012 - V R 59/09
    Eine Tätigkeit, die gegen das Gebot der Ausschließlichkeit verstößt, führt zum vollständigen Verlust der Steuerbegünstigung (BFH-Urteil vom 10. April 1991 I R 77/87, BFHE 164, 478, BStBl II 1992, 41 zur Steuerbefreiung gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 KVStG 1972; Gersch in Klein, AO, 10. Aufl., § 56 Rz 1).
  • EuGH, 18.01.2001 - C-83/99

    Kommission / Spanien

    Auszug aus BFH, 23.02.2012 - V R 59/09
    Dementsprechend sind Tatbestandsmerkmale, die zu dieser Ausnahme führen, eng auszulegen (vgl. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union -EuGH- vom 18. Januar 2001 C-83/99, Kommission/Spanien, BFH/NV Beilage 2001, 124, mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des EuGH).
  • BFH, 22.08.2019 - V R 67/16

    Fehlende Selbstlosigkeit einer zu steuerbegünstigten Finanzierungszwecken

    Der Senat hat im Urteil vom 23.02.2012 - V R 59/09 (BFHE 237, 255, BStBl II 2012, 544) einen derartigen Verstoß bejaht, weil die Klägerin in jenem Verfahren zumindest auch gegründet worden war, um die wirtschaftliche Tätigkeit der dortigen A-GmbH zu fördern und um den umsatzsteuerrechtlichen Vorteil (voller Vorsteuerabzug aus den Eingangsleistungen und Versteuerung der eigenen Umsätze zum begünstigten Steuersatz) zu nutzen und der nicht gemeinnützigen A-KG zuzuführen.

    Darin liegt ein Verstoß gegen das Ausschließlichkeitsgebot (BFH-Urteil in BFHE 237, 255, BStBl II 2012, 544, unter II.2.b bb, Rz 26).

  • BFH, 24.09.2014 - V R 11/14

    Umsatzsteuerliche Begünstigung von Integrationsprojekten - Teilweise

    bb) § 68 AO zählt einzelne Zweckbetriebe mit rechtsbegründender Wirkung auf (vgl. BTDrucks 11/4176, 12) und ist im Verhältnis zu der allgemeinen Definition des Zweckbetriebes in § 65 AO lex specialis (BFH-Urteile vom 23. Februar 2012 V R 59/09, BFHE 237, 255, BStBl II 2012, 544; vom 29. Januar 2009 V R 46/06, BFHE 224, 176, BStBl II 2009, 560; vom 4. Juni 2003 I R 25/02, BFHE 202, 391, BStBl II 2004, 660; vom 18. Januar 1995 V R 139-142/92, BFHE 177, 147, BStBl II 1995, 446).

    Außerdem bieten Integrationsprojekte den schwerbehinderten Menschen Beschäftigung und arbeitsbegleitende Betreuung an, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sowie geeignete Maßnahmen zur Vorbereitung auf eine Beschäftigung in einem Integrationsprojekt (§ 133 SGB IX; vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 237, 255, BStBl II 2012, 544).

    Sie erhalten diesen besonderen Aufwand im Rahmen der Projektförderung erstattet (BFH-Urteil in BFHE 237, 255, BStBl II 2012, 544; vgl. auch Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht 3. Senat, Urteil vom 5. Dezember 2008 L 3 AL 11/07).

  • BFH, 11.05.2023 - V R 28/20

    Umsatzsteuerliche Organschaft - wirtschaftliche Eingliederung

    Der BFH hat in seiner weiteren Rechtsprechung an diesen Kriterien festgehalten (vgl. zum vernünftigen wirtschaftlichen Zusammenhang im Sinne einer wirtschaftlichen Einheit, Kooperation oder Verflechtung zwischen den Unternehmensbereichen, wobei die Tätigkeiten in diesen Bereichen zumindest aufeinander abgestimmt sein und sich dabei fördern und ergänzen müssen BFH-Urteile vom 18.06.2009 - V R 4/08, BFHE 226, 382, BStBl II 2010, 310, unter II.3.b aa; vom 03.04.2003 - V R 63/01, BFHE 202, 79, BStBl II 2004, 434, unter II.1.c und vom 25.06.1998 - V R 76/97, BFH/NV 1998, 1534, unter II.2.a; zum Erfordernis von mehr als nur unerheblichen Beziehungen zwischen den Unternehmensbereichen BFH-Urteile vom 01.02.2022 - V R 23/21, BFHE 276, 362, BStBl II 2023, 148, Rz 28; vom 23.02.2012 - V R 59/09, BFHE 237, 255, BStBl II 2012, 544, Rz 21; vom 29.01.2009 - V R 67/07, BFHE 225, 172, BStBl II 2009, 1029, unter II.3.c bb).
  • LG München I, 08.05.2019 - 29 O 3129/14

    Schadensersatzansprüche aus einem abgeschlossenen Verwertungs- und

    Die Entscheidung vom 23.02.2012, Az.: V R 59/09, hat der Gutachter lediglich bei der Auslegung des § 56 AO berücksichtigt.

    Der Gutachter setzte sich auch mit kritischen Nachfragen der Klägervertreterin u.a. mit dem von ihm zitierten Urteil des BFH, Urteil v. 23.02.2012, Az.: V R 59/09, auseinander und legte dar, dass es in seinem Gutachten nicht um das Thema Betriebsaufspaltung gegangen sei.

  • FG Niedersachsen, 14.06.2012 - 5 K 117/11

    Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a) UStG für

    Dementsprechend sind Tatbestandsmerkmale, die zu dieser Ausnahme führen, eng auszulegen (vgl. EuGH-Urteil vom 18.01.2001 Rs. C-83/99, "Kommission/Spanien", BFH/NV Beilage 2001, 124; BFH-Urteil vom 23.02.2012 V R 59/09, DB 2012, 1308).
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