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   BFH, 31.01.2013 - GrS 1/10   

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https://dejure.org/2013,4874
BFH, 31.01.2013 - GrS 1/10 (https://dejure.org/2013,4874)
BFH, Entscheidung vom 31.01.2013 - GrS 1/10 (https://dejure.org/2013,4874)
BFH, Entscheidung vom 31. Januar 2013 - GrS 1/10 (https://dejure.org/2013,4874)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Aufgabe des subjektiven Fehlerbegriffs hinsichtlich bilanzieller Rechtsfragen - Maßgeblichkeit der objektiven Rechtslage - Umfang der Entscheidung nach § 11 Abs. 7 Satz 1 FGO

  • openjur.de

    Aufgabe des subjektiven Fehlerbegriffs hinsichtlich bilanzieller Rechtsfragen; Maßgeblichkeit der objektiven Rechtslage; Umfang der Entscheidung nach § 11 Abs. 7 Satz 1 FGO

  • Bundesfinanzhof

    GG Art 3 Abs 1, GG Art 20 Abs 3, EStG § 4 Abs 2, EStG § 5, HGB § 243 Abs 1, FGO § 11 Abs 7 S 1, AO § 38
    Aufgabe des subjektiven Fehlerbegriffs hinsichtlich bilanzieller Rechtsfragen - Maßgeblichkeit der objektiven Rechtslage - Umfang der Entscheidung nach § 11 Abs. 7 Satz 1 FGO

  • Bundesfinanzhof

    Aufgabe des subjektiven Fehlerbegriffs hinsichtlich bilanzieller Rechtsfragen - Maßgeblichkeit der objektiven Rechtslage - Umfang der Entscheidung nach § 11 Abs. 7 Satz 1 FGO

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 4 Abs 2 EStG 1990, § 5 EStG 1990, § 243 Abs 1 HGB
    Aufgabe des subjektiven Fehlerbegriffs hinsichtlich bilanzieller Rechtsfragen - Maßgeblichkeit der objektiven Rechtslage - Umfang der Entscheidung nach § 11 Abs. 7 Satz 1 FGO

  • IWW
  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Aufgabe des subjektiven Fehlerbegriffs hinsichtlich bilanzieller Rechtsfragen – Maßgeblichkeit der objektiven Rechtslage – Umfang der Entscheidung nach § 11 Abs. 7 Satz 1 FGO

  • Betriebs-Berater

    Aufgabe des subjektiven Fehlerbegriffs hinsichtlich bilanzieller Rechtsfragen

  • rewis.io

    Aufgabe des subjektiven Fehlerbegriffs hinsichtlich bilanzieller Rechtsfragen - Maßgeblichkeit der objektiven Rechtslage - Umfang der Entscheidung nach § 11 Abs. 7 Satz 1 FGO

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindung des Finanzamts an die Bilanzansätze des Steuerpflichtigen

  • datenbank.nwb.de

    Aufgabe des subjektiven Fehlerbegriffs hinsichtlich bilanzieller Rechtsfragen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufgabe des subjektiven Fehlerbegriffs hinsichtlich bilanzieller Rechtsfragen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Aufgabe des subjektiven Fehlerbegriffs hinsichtlich bilanzieller Rechtsfragen

  • heise.de (Pressebericht, 19.06.2013)

    Finanzamt muss sich nicht an fehlerhafte Bilanz halten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bilanzielle Rechtsfragen und der subjektive Fehlerbegriff

  • lto.de (Kurzinformation)

    Rechtliche Bewertung von Bilanzen - BFH gibt subjektiven Maßstab auf

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bindung des Finanzamts an die Bilanzansätze des Steuerpflichtigen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Aufgabe des subjektiven Fehlerbegriffs

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Aufgabe des subjektiven Fehlerbegriffs hinsichtlich bilanzieller Rechtsfragen

  • Betriebs-Berater (Pressemitteilung)

    Aufgabe des subjektiven Fehlerbegriffs hinsichtlich bilanzieller Rechtsfragen

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Aktive Rechnungsabgrenzung - Anwendung des subjektiven Fehlerbegriffs auf die Beurteilung von Rechtsfragen

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Aufgabe des subjektiven Fehlerbegriffs im Rahmen der Steuerbilanz

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Subjektiver Fehlerbegriff hinsichtlich bilanzieller Rechtsfragen aufgegeben

Besprechungen u.ä. (2)

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Aufgabe des subjektiven Fehlerbegriffs für Rechtsfragen

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Subjektiver Fehlerbegriff und Alt-Betriebsprüfungsfälle

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 240, 162
  • BB 2013, 1006
  • BB 2013, 873
  • BB 2014, 42
  • DB 2013, 733
  • BStBl II 2013, 317
  • NZG 2013, 476
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (42)

  • BFH, 07.04.2010 - I R 77/08

    Anwendung des subjektiven Fehlerbegriffs auf die Beurteilung von Rechtsfragen -

    Auszug aus BFH, 31.01.2013 - GrS 1/10
    Der I. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat durch Beschluss vom 7. April 2010 I R 77/08 (BFHE 228, 533, BStBl II 2010, 739) dem Großen Senat gemäß § 11 Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung (FGO) folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:.

    Ob an der bisherigen Rechtsprechung des BFH zum subjektiven Fehlerbegriff festzuhalten ist, ist für die Bilanzierungspraxis von großer Tragweite und in der Literatur umstritten (BFH-Beschluss in BFHE 228, 533, BStBl II 2010, 739, Rz 36 ff., und unten C.I.3.).

    Spezielle steuerrechtliche Vorschriften sind dabei auch dann eigenständig auszulegen und anzuwenden, wenn sie im Handelsrecht eine Entsprechung finden (vgl. BFH-Urteil vom 15. Juli 1998 I R 24/96, BFHE 186, 388, BStBl II 1998, 728, unter II.4.), und zwar unter Berücksichtigung des systematischen Zusammenhangs, in dem sie im Steuerrecht stehen (BFH-Beschluss in BFHE 228, 533, BStBl II 2010, 739, Rz 13).

  • BFH, 04.11.1999 - IV R 70/98

    Bilanzberichtigung bei Fehler des Finanzamts

    Auszug aus BFH, 31.01.2013 - GrS 1/10
    Zwar kann nur der Steuerpflichtige selbst die Bilanz nach § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG berichtigen (BFH-Urteile vom 4. November 1999 IV R 70/98, BFHE 190, 404, BStBl II 2000, 129; vom 13. Juni 2006 I R 84/05, BFHE 214, 178, BStBl II 2007, 94, unter II.3.b bb).

    Es muss vielmehr eine eigene Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich mit gegenüber der Handels- oder Steuerbilanz abgeänderten Werten vornehmen (BFH-Urteil in BFHE 190, 404, BStBl II 2000, 129).

  • BFH, 05.06.2007 - I R 47/06

    Bilanzberichtigung nur bei Fehlern, die der Unternehmer bei Aufstellung der

    Auszug aus BFH, 31.01.2013 - GrS 1/10
    Der BFH hat diese Rechtsprechung durch das Urteil vom 5. Juni 2007 I R 47/06 (BFHE 218, 221, BStBl II 2007, 818) bestätigt (ebenso BFH-Urteile vom 23. Januar 2008 I R 40/07, BFHE 220, 361, BStBl II 2008, 669; vom 17. Juli 2008 I R 85/07, BFHE 222, 418, BStBl II 2008, 924; vom 16. Dezember 2008 I R 54/08, BFH/NV 2009, 746, und vom 16. Dezember 2009 IV R 18/07, BFH/NV 2010, 1419).

    d) Der Rechtsprechung des I. Senats, wie sie insbesondere in den Entscheidungen in BFHE 218, 221, BStBl II 2007, 818 und in BFHE 222, 418, BStBl II 2008, 924 zum Ausdruck kommt (Maßgeblichkeit der subjektiven Richtigkeit), kann sich der Große Senat daher nicht anschließen.

  • BFH, 28.11.2016 - GrS 1/15

    Steuererlass aus Billigkeitsgründen nach dem sog. Sanierungserlass des BMF -

    An die Auffassung des vorlegenden Senats, die Vorlagefrage habe aus den genannten Gründen grundsätzliche Bedeutung (Rz 93 des Vorlagebeschlusses in BFHE 249, 299, BStBl II 2015, 696), ist der Große Senat gebunden (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 31. Januar 2013 GrS 1/10, BFHE 240, 162, BStBl II 2013, 317, m.w.N.).

    Der Große Senat muss daher über die Entscheidungserheblichkeit einer vorgelegten Rechtsfrage auf der Grundlage der Rechtsauffassung des vorlegenden Senats zu den Vorfragen befinden (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 240, 162, BStBl II 2013, 317, m.w.N.).

  • FG Hessen, 28.01.2020 - 4 K 890/17

    Berücksichtigung von Aktiendividenden bei der Ermittlung des Einkommens;

    Denn die A AG habe auf den sog. subjektiven Fehlerbegriff im Sinne der früheren ständigen BFH-Rechtsprechung vertrauen dürfen, der vom BFH mit der Entscheidung des Großen Senats vom 31.01.2013 GrS 1/10, BStBl. II 2013, 317 aufgegeben worden sei.

    Insbesondere sei aus den Gründen des Urteils des FG Niedersachsen vom 17.11.2016 6 K 230/15 eine Abweichung von dem den subjektiven Fehlerbegriff betreffenden Beschluss des Großen Senats vom 31.01.2013 GrS 1/10, BStBl. II 2013, 317 zu verneinen.

    (2) Auch die Änderung der bisherigen Rechtsprechung zum subjektiven Fehlerbegriff durch Beschluss des Großen Senates vom 31.01.2013, GrS 1/10, BStBl. II 2013, 317, wonach das Finanzamt nunmehr an eine objektiv unzutreffende, aber im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung vertretbare rechtliche Beurteilung, die den Bilanzansätzen des Steuerpflichtigen zugrunde liegt, nicht mehr gebunden ist, steht der vorliegenden Änderung der steuerlichen Zurechnung nicht entgegen.

  • BFH, 20.11.2019 - XI R 46/17

    Zur Bewertung ungewisser Verbindlichkeiten; Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für

    Des Weiteren stehe der Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) zum subjektiven Fehlerbegriff vom 31.01.2013 - GrS 1/10 (BFHE 240, 162, BStBl II 2013, 317) entgegen.

    Schließlich sei auch der Rückgriff der Klägerin auf den Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 240, 162, BStBl II 2013, 317 nicht erfolgversprechend.

    b) Auch aus dem Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 240, 162, BStBl II 2013, 317 zur Aufgabe des subjektiven Fehlerbegriffs ergibt sich nichts anderes.

    Denn es handelt sich bei dem vom Steuerpflichtigen ausgeübten Wahlrecht nicht um eine "Manipulation der steuerlichen Bemessungsgrundlage durch handelsrechtliche Bilanzierungswahlrechte"; es geht nicht um eine Bindungswirkung für das Finanzamt, die durch die Wahl zwischen mehreren vertretbaren Rechtsansichten entstehen soll (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 240, 162, BStBl II 2013, 317, Rz 64), sondern um eine auf einer steuerrechtlichen Regelung (hier § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG) beruhenden Berücksichtigung eines ggf. bestehenden handelsrechtlichen Wahlrechts des Steuerpflichtigen.

  • OLG Frankfurt, 04.02.2019 - WpÜG 3/16

    Zu den Voraussetzungen einer Fehlerfeststellung im Enforcement-Verfahren

    Diese Rechtsprechung ist allerdings seit dem von der Beschwerdegegnerin erstmals in ihrem Bescheid vom 29.04.2015, Seite 8, im hiesigen Verfahren in Bezug genommenen Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs vom 31.01.2013, GrS 1/10 (= BFHE 240, 162), jedenfalls insoweit überholt, als dieser dort ausgeführt hat, dass für die Besteuerung im Grundsatz die objektive Rechtslage maßgebend ist (vgl. nun auch Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, a.a.O., 14. Aufl., § 24 Rz. 39).

    Das soll sogar für eine in diesem Zeitpunkt von Verwaltung und Rechtsprechung praktizierte, später aber geänderte Rechtsauffassung gelten (vgl. etwa BFHE 240, 162, Tz. 56 nach juris).

    Dabei hat der Bundesfinanzhof mit einer auf das Steuerrecht bezogenen Begründung, insbesondere unter Berücksichtigung des Umstands, dass im Steuerrecht von Verfassungs wegen die steuerbegründenden Vorschriften dem Prinzip einer möglichst gleichmäßigen Belastung der Steuerpflichtigen besonders sorgfältig Rechnung tragen müssen, auf die Verpflichtung von Verwaltung und Gerichten abgestellt, ihrer Entscheidung die objektiv richtige Rechtslage zugrunde zu legen und hierbei auf den allgemeinen Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG, auf das in Art. 20 Abs. 3 und Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG verfassungsrechtlich garantierte Rechtsstaatsprinzip, sowie für die Gerichte ergänzend auf Art. 97 Abs. 1 GG verwiesen, nach dem die Richter dem Gesetz unterworfen sind (BFHE 240, 162, Tz. 61 nach juris).

    Ausgehend davon greifen die bereits oben erwähnten rechtlichen Erwägungen des Bundesfinanzhofs im zitierten Beschluss vom 31.01.2013 (vgl. BFHE 240, 162 [BFH 31.01.2013 - GrS 1/10] , Tz. 61 bei juris) auch hier, dass nämlich die Beschwerdegegnerin als Verwaltungsbehörde - wie letztendlich auch die Gerichte - verpflichtet ist, ihrer Entscheidung im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Verwaltungshandelns aus den dort niedergelegten Rechtsgründen grundsätzlich die objektiv richtige Rechtslage zugrunde zu legen.

  • BFH, 16.12.2014 - VIII R 45/12

    Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten bei gerichtlich geltend gemachten

    Wenn sich ein solcher Bilanzierungsfehler steuerlich bislang nicht ausgewirkt hat, ist der fehlerhafte Bilanzansatz unter Durchbrechung des formellen Bilanzenzusammenhangs jedoch in der Anfangsbilanz des ersten noch änderbaren Veranlagungszeitraumes gewinnneutral durch den richtigen zu ersetzen (BFH-Urteil vom 28. April 1998 VIII R 46/96, BFHE 185, 492, BStBl II 1998, 443; BFH-Beschluss vom 22. April 1998 IV B 107/97, BFH/NV 1999, 162, unter 3.a; Beschluss des Großen Senats des BFH vom 31. Januar 2013 GrS 1/10, BFHE 240, 162, BStBl II 2013, 317, unter Rz 77, m.w.N.).
  • BFH, 16.05.2013 - II R 15/12

    Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung zu Daten der Nutzer einer

    Ihnen kommt vielmehr im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) und das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3, Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG) verfassungsrechtliche Bedeutung zu (Urteil des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 27. Juni 1991  2 BvR 1493/89, BVerfGE 84, 239, BStBl II 1991, 654, unter C.I.1., II.2.c; Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Januar 2013 GrS 1/10, BStBl II 2013, 317, Rz 61; BFH-Urteil vom 18. Januar 2012 II R 49/10, BFHE 235, 151, BStBl II 2012, 168, Rz 47).
  • BFH, 26.02.2014 - I R 12/14

    Bilanzierung einer Forderung - Wertbegründende Wirkung rechtskräftiger Urteile -

    Diese Grundsätze werden durch den BFH-Beschluss vom 31. Januar 2013 GrS 1/10 (BFHE 240, 162, BStBl II 2013, 317) nicht berührt, da es insoweit nicht um die Berücksichtigung ungeklärter bilanzrechtlicher Fragen, sondern um Grundsätze des Vorsichtsprinzips geht, deren inhaltliche (bilanzrechtliche) Anforderungen geklärt waren und sind.

    bb) Diese Grundsätze werden --wie der Senat schon in seinem Urteil in BFH/NV 2012, 991 (zu der im Entscheidungszeitpunkt noch anhängigen Vorlagefrage) ausgeführt hat-- durch den Beschluss des Großen Senats des BFH vom 31. Januar 2013 GrS 1/10 (BFHE 240, 162, BStBl II 2013, 317) nicht berührt, und zwar unabhängig von der zwischen den Beteiligten streitigen Frage, ob diesem Beschluss auch Aussagen zu Tatsachenfeststellungen entnommen werden können.

  • BFH, 17.10.2013 - IV R 7/11

    Rückstellungen wegen angeordneter flugverkehrstechnischer Maßnahmen auf der

    a) Nach dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 31. Januar 2013 GrS 1/10 (BFHE 240, 162, BStBl II 2013, 317) ist das FA im Rahmen der ertragsteuerlichen Gewinnermittlung auch dann nicht an die rechtliche Beurteilung der Klägerin gebunden, die der aufgestellten Bilanz und deren einzelnen Ansätzen zugrunde liegt, wenn diese Beurteilung aus der Sicht eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung vertretbar war (Aufgabe des sog. "subjektiven Fehlerbegriffs" hinsichtlich bilanzieller Rechtsfragen).
  • BFH, 27.10.2015 - X R 28/12

    Vorlage an den Großen Senat des BFH zur Ermittlung eines Veräußerungsgewinns bei

    Die vorgelegte Rechtsfrage zur Auslegung des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG ist entscheidungserheblich; die Entscheidungserheblichkeit ist nach ständiger Rechtsprechung des Großen Senats des BFH auf der Grundlage der Rechtsauffassung des vorlegenden Senats zu etwaigen Vorfragen zu beurteilen (Beschluss vom 31. Januar 2013 GrS 1/10, BFHE 240, 162, BStBl II 2013, 317, Rz 28, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BFH, 07.12.2017 - IV R 23/14

    Beachtung des Internationalen Privatrechts auch im Steuerrecht

    Vom Steuerpflichtigen vertretenen Rechtsansichten kommt auch dann keine Bedeutung zu, wenn sie bei der Aufstellung der Bilanz vertretbar waren oder der damals herrschenden Auffassung entsprachen (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 31. Januar 2013 GrS 1/10, BFHE 240, 162, BStBl II 2013, 317, Rz 62).
  • FG München, 02.04.2014 - 1 K 1807/10

    Zur bilanziellen Behandlung einer Schlusszahlung im Rahmen eines Medienfonds

  • FG Niedersachsen, 17.11.2016 - 6 K 230/15

    Rechtsstreit um die Anwendbarkeit von § 8b Abs. 1 Satz 1 Körperschaftsteuergesetz

  • FG Niedersachsen, 30.06.2015 - 9 K 343/14

    Rechtmäßigkeit eines an einen inländischen Servicedienstleister gerichteten

  • FG München, 17.06.2016 - 1 K 266/12

    Bilanzielle Behandlung der Schlusszahlung im Rahmen eines Medienfonds

  • BFH, 20.10.2015 - VIII R 33/13

    Anwendbarkeit der Grundsätze des formellen Bilanzenzusammenhangs nach Realteilung

  • BFH, 05.11.2014 - VIII R 13/12

    Rückstellung einer Ärzte-GbR für Honorarrückforderungen aufgrund Überschreitung

  • BFH, 15.02.2017 - VI R 96/13

    Passiver Rechnungsabgrenzungsposten - Bemessung der Höhe bei Vorleistungen aus

  • BFH, 15.05.2013 - I R 77/08

    Rechnungsabgrenzung bei Handy-Subventionen

  • BFH, 05.06.2014 - IV R 29/11

    Bilanzberichtigung wegen Nichtberücksichtigung eines Schlachtwerts bei Zuchtvieh

  • BFH, 20.11.2019 - XI R 52/17

    Zum Betriebsausgabenabzug der an einen Pensionsfonds entrichteten Leistungen beim

  • BFH, 25.06.2014 - I R 29/13

    Formeller Bilanzenzusammenhang - Fehlerhafte Aktivierung von Beteiligungen an

  • FG Baden-Württemberg, 14.10.2010 - 3 K 2555/09

    Zulässigkeit der Rückstellung für die Kosten einer zukünftigen Betriebsprüfung

  • FG München, 22.11.2018 - 10 K 650/17

    Grundsatz von Treu und Glauben

  • FG München, 09.06.2015 - 6 K 1824/13

    (Rückstellung für Abfindung wegen Rentenkürzung - Bilanzberichtigung hinsichtlich

  • BFH, 18.11.2021 - V R 4/21

    Anforderungen an Preisnachlässe als Entgeltminderung

  • FG Bremen, 11.02.2016 - 1 K 49/13

    Entstehung abzugsfähiger Sonderausgaben für Gesellschafter im Rahmen der

  • FG Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 2 K 3693/13

    Änderung der Gewinnermittlung durch FA keine Bilanzberichtigung

  • BFH, 02.07.2021 - XI R 29/18

    Teilwertzuschreibung bei einer Fremdwährungsverbindlichkeit mit einer

  • BFH, 07.12.2017 - IV R 37/16

    Missachtung des Vertragsstatuts als Rechtsanwendungsfehler - Gewinnverwirklichung

  • BFH, 06.09.2018 - IV R 26/16

    Entschädigung für die Aufhebung eines unbefristeten Vertriebsvertrags nicht

  • BFH, 21.05.2015 - IV R 25/12

    Vermarktungskostenzuschuss als partiarisches Darlehen

  • BFH, 27.07.2023 - IV R 15/20

    Anwendung des Halbabzugsverbots im Fall der Korrektur eines fehlerhaften

  • BFH, 26.09.2013 - IV R 46/10

    Absicht zum langfristigen Betrieb von Handelsschiffen als Voraussetzung für die

  • BFH, 17.03.2022 - XI R 5/19

    (Folge-)Änderung eines Steuerbescheids nach § 174 Abs. 4 AO in einer anderen

  • FG München, 07.12.2016 - 1 K 443/13

    Teilwertabschreibung einer Darlehensforderung

  • BFH, 25.07.2019 - IV R 51/16

    Endgültige Einnahmelosigkeit einer Kapitalbeteiligung als rückwirkendes Ereignis

  • BFH, 01.07.2020 - XI R 10/18

    Rückgabegewinn bei Anteilen an Immobilienfonds im Betriebsvermögen

  • BFH, 16.01.2020 - VI R 49/17

    Keine Bindungswirkung einer für die Gewinnfeststellung getroffenen

  • FG Niedersachsen, 21.11.2017 - 15 K 202/14

    Rechtsstreit um den im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Seeschiffes stehenden

  • FG Köln, 08.05.2013 - 9 K 1272/10

    Einkommensteuer: Zeitliche Zuordnung einer nachträglichen Kaufpreisänderung für

  • OLG Frankfurt, 07.01.2016 - WpÜG 1/15

    "Ernstliche Zweifel" im Sinne von §§ 37 u Abs. 2 WpHG, 50 Abs. 3 Nr. 2 WpÜG

  • BFH, 11.06.2013 - I B 144/12

    Grundstück als wesentliche Betriebsgrundlage bei Teilbetriebsabspaltung -

  • BFH, 09.03.2023 - IV R 24/19

    Zur steuerlichen Berücksichtigung des Beibehaltungswahlrechts gemäß Art. 67 Abs.

  • VG Köln, 28.06.2017 - 24 K 7563/16

    Der Betreiber einer Online-Plattform, auf der Übernachtungsmöglichkeiten gegen

  • FG München, 13.08.2015 - 6 K 39/13

    Steuerliches Einlagekonto einer Organgesellschaft: Ermittlung einer das

  • FG Köln, 11.09.2019 - 3 K 2193/17

    Abgabenordnung/Bilanzierung/Einkommensteuer: Wirtschaftliches Eigentum an

  • BFH, 07.05.2014 - I R 59/13

    Aussetzung des Verfahrens - formeller Bilanzenzusammenhang

  • FG Niedersachsen, 11.07.2013 - 6 K 124/12

    Bemessen der Rückstellung für Zahlungen auf landwirtschaftliche Altschulden nach

  • FG Hamburg, 21.07.2014 - 6 K 273/13

    Einkommensteuer: GmbH-Geschäftsanteile weder notwendiges noch gewillkürtes

  • FG Nürnberg, 01.02.2023 - 3 K 596/22

    Aufforderung zur Vorlage von Mietverträgen und weiterer Unterlagen für die

  • FG Sachsen-Anhalt, 27.02.2019 - 3 K 972/14

    Keine Bindung des Steuerpflichtigen an einen vom FA in einer Prüferbilanz

  • FG Niedersachsen, 05.09.2016 - 2 K 176/14

    Anwendung des Teilabzugsverbotes auf Gewinnminderungen aus an zwei

  • VG Köln, 28.06.2017 - 24 K 4859/16

    Rechtmäßiges Auskunftsersuchen gegenüber einer Online-Plattform für

  • FG München, 22.10.2010 - 7 K 1396/08

    Kein Passivierungsaufschub für Darlehensverbindlichkeit, die nur aus einem

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 16.05.2023 - 1 K 330/18

    Körperschaftsteuerrechtliche Bewertung einer Anteilsübertragung; Voraussetzungen

  • FG Niedersachsen, 24.06.2020 - 9 K 253/18

    Voraussetzungen für die Bildung eines Investitionsabzugsbetrages

  • FG München, 17.05.2023 - 1 K 478/18

    Erfassung der Lizenzraten für die Verwertung eines Films in einer Bilanz

  • FG Bremen, 28.03.2017 - 3 V 22/17

    Bilanzierung von Gesellschafterforderungen bei einer GmbH: Anwendung von § 5 Abs.

  • FG Nürnberg, 17.02.2016 - 3 K 683/14

    Nachholung der Korrektur eines unrichtigen Bilanzansatzes

  • FG Nürnberg, 24.06.2020 - 9 K 253/18

    Nachträgliche Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags wegen

  • VG Köln, 10.08.2017 - 24 K 9466/17

    Vergnügungssteuer; Vorauszahlungen

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