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   BFH, 15.01.2013 - VIII R 22/10   

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https://dejure.org/2013,6039
BFH, 15.01.2013 - VIII R 22/10 (https://dejure.org/2013,6039)
BFH, Entscheidung vom 15.01.2013 - VIII R 22/10 (https://dejure.org/2013,6039)
BFH, Entscheidung vom 15. Januar 2013 - VIII R 22/10 (https://dejure.org/2013,6039)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Keine Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung bei Anonymität der mutmaßlichen Haupttäter - Freie Beweiswürdigung des FG

  • openjur.de

    Keine Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung bei Anonymität der mutmaßlichen Haupttäter; Freie Beweiswürdigung des FG

  • Bundesfinanzhof

    AO § 71, FGO § 96 Abs 1 S 1 Halbs 1, FGO § 118 Abs 2, AO § 370, AO § 169 Abs 2 S 2
    Keine Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung bei Anonymität der mutmaßlichen Haupttäter - Freie Beweiswürdigung des FG

  • Bundesfinanzhof

    Keine Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung bei Anonymität der mutmaßlichen Haupttäter - Freie Beweiswürdigung des FG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 71 AO, § 96 Abs 1 S 1 Halbs 1 FGO, § 118 Abs 2 FGO, § 370 AO, § 169 Abs 2 S 2 AO
    Keine Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung bei Anonymität der mutmaßlichen Haupttäter - Freie Beweiswürdigung des FG

  • IWW
  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Haftung von Bankmitarbeitern wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch anonymisierte Kapitaltransfers ins Ausland

  • cpm-steuerberater.de

    Keine Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung bei Anonymität der mutmaßlichen Haupttäter – Freie Beweiswürdigung des FG

  • Betriebs-Berater

    Keine Haftung von Bankmitarbeitern wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung bei Anonymität der mutmaßlichen Haupttäter

  • rewis.io

    Keine Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung bei Anonymität der mutmaßlichen Haupttäter - Freie Beweiswürdigung des FG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung bei Anonymität der mutmaßlichen Haupttäter

  • datenbank.nwb.de

    Keine Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung bei Anonymität der mutmaßlichen Haupttäter

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung bei Anonymität der mutmaßlichen Haupttäter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Keine Haftung von Bankmitarbeitern wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung bei Anonymität der mutmaßlichen Haupttäter

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerhinterziehung und die Gehilfenhaftung der Bankmitarbeiter

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine Beihilfe zur Steuerhinterziehung - Bankmitarbeiter haftet nicht für anonymisierte Kapitaltransfers

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für eine Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung bei Anonymität der mutmaßlichen Haupttäter

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AO § 71; FGO §§ 96, 118
    Zur Haftung von Bankmitarbeitern wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch anonymisierte Kapitaltransfers ins Ausland

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Keine Haftung von Bankmitarbeitern wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung bei Anonymität der mutmaßlichen Haupttäter

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Haftung von Bankmitarbeitern wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Keine Haftung von Bankmitarbeitern wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung bei Anonymität der mutmaßlichen Haupttäter

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Keine Haftung von Bankmitarbeitern wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung bei Anonymität der mutmaßlichen Haupttäter

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Steuerhinterziehung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung bei anonymen Haupttätern

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung von Bankmitarbeitern wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung bei Anonymität der mutmaßlichen Haupttäter

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Bankmanager haftet nicht für fiktiv hinterzogene Steuern seiner Kunden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bankmanager haftet nicht für fiktiv hinterzogene Steuern seiner Kunden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung von Bankmitarbeitern wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung verneint

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Haftung wegen Beihilfe bei anonymen Kapitaltransfers nur bei konkret festgestellter Steuerhinterziehung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Banker haften nicht für anonyme Steuerflüchtlinge

Besprechungen u.ä. (2)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung des Gehilfen einer Steuerhinterziehung; Beweiswürdigung im Finanzgerichtsverfahren; Beweisregeln; Revisibilität der Beweiswürdigung

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Wann haften Bankmitarbeiter für die Steuerhinterziehung ihrer Kunden?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 240, 195
  • NJW 2013, 2141
  • ZIP 2013, 1018
  • WM 2013, 1023
  • BB 2013, 1188
  • BB 2013, 917
  • DB 2013, 796
  • AnwBl 2013, 188
  • BStBl II 2013, 526
  • NZG 2013, 598
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 05.03.1979 - GrS 5/77

    Aussetzung des Vollzugs - Rechtmäßigkeit eines Antrags - Steuerhinterziehung -

    Auszug aus BFH, 15.01.2013 - VIII R 22/10
    b) Sind die tatbestandlichen Voraussetzungen von Normen des materiellen Strafrechts --hier des § 370 AO-- bei der Anwendung steuerrechtlicher Vorschriften wie § 169 Abs. 2 Satz 2 AO oder § 71 AO von den Finanzbehörden und den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit festzustellen, sind verfahrensrechtlich die Vorschriften der AO und der FGO maßgebend und nicht die Strafprozessordnung (vgl. nur Beschluss des Großen Senats des BFH vom 5. März 1979 GrS 5/77, BFHE 127, 140, 145, BStBl II 1979, 570, 573).

    Der BFH ist stets davon ausgegangen, dass die im Steuerrecht vorkommenden Begriffe des Strafrechts auch materiell-rechtlich wie im Strafrecht zu beurteilen sind (vgl. nur Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 127, 140, BStBl II 1979, 570).

  • BFH, 24.03.1987 - VII R 155/85

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit eines Steuerhaftungsbescheides -

    Auszug aus BFH, 15.01.2013 - VIII R 22/10
    Das bedeutet, dass der Tatrichter ohne Bindung an gesetzliche Beweisregeln und nur seinem persönlichen Gewissen unterworfen persönliche Gewissheit in einem Maße erlangt, dass er an sich mögliche Zweifel überwindet und sich von einem bestimmten Sachverhalt als wahr überzeugen kann, wobei der Richter nicht eine von allen Zweifeln freie Überzeugung anstreben darf, sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen vielmehr mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit überzeugen muss (vgl. BFH-Urteile vom 24. März 1987 VII R 155/85, BFH/NV 1987, 560; vom 7. November 2006 VIII R 81/04, BFHE 215, 66, BStBl II 2007, 364; BFH-Beschluss vom 9. März 2011 X B 153/10, BFH/NV 2011, 965).
  • BFH, 14.08.1991 - X R 86/88

    Bei der Festsetzung von Hinterziehungszinsen aufgrund geschätzter

    Auszug aus BFH, 15.01.2013 - VIII R 22/10
    Allerdings darf es sich für die Feststellung einer Steuerhinterziehung nicht auf die Anwendung eines reduzierten Beweismaßes oder eine Schätzung beschränken; verbleibende Zweifel gehen nach den Regeln der Feststellungslast zu Lasten des Finanzamts (vgl. BFH-Urteil vom 14. August 1991 X R 86/88, BFHE 165, 458, BStBl II 1992, 128; Boeker in Hübschmann/Hepp/ Spitaler, § 71 AO Rz 19).
  • BFH, 07.11.2006 - VIII R 81/04

    Hinzuschätzung von Einkünften aus Kapitalvermögen bei Verletzung der

    Auszug aus BFH, 15.01.2013 - VIII R 22/10
    Das bedeutet, dass der Tatrichter ohne Bindung an gesetzliche Beweisregeln und nur seinem persönlichen Gewissen unterworfen persönliche Gewissheit in einem Maße erlangt, dass er an sich mögliche Zweifel überwindet und sich von einem bestimmten Sachverhalt als wahr überzeugen kann, wobei der Richter nicht eine von allen Zweifeln freie Überzeugung anstreben darf, sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen vielmehr mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit überzeugen muss (vgl. BFH-Urteile vom 24. März 1987 VII R 155/85, BFH/NV 1987, 560; vom 7. November 2006 VIII R 81/04, BFHE 215, 66, BStBl II 2007, 364; BFH-Beschluss vom 9. März 2011 X B 153/10, BFH/NV 2011, 965).
  • BFH, 20.06.2007 - II R 66/06

    Erbenhaftung - Steuerhinterziehung durch Erblasser - Frage nach der Beweislast

    Auszug aus BFH, 15.01.2013 - VIII R 22/10
    (1) Zum einen gibt es keinen allgemeinen Erfahrungssatz, dass, wer Kapital anonym ins Ausland verbringt, auch in der Steuererklärung unrichtige Angaben hinsichtlich der daraus erzielten Erträge macht (vgl. BFH-Urteil vom 20. Juni 2007 II R 66/06, BFH/NV 2007, 2057).
  • BFH, 16.07.2009 - VIII B 64/09

    Haftung des Leiters der Wertpapierabteilung eines Kreditinstituts für

    Auszug aus BFH, 15.01.2013 - VIII R 22/10
    Auf Antrag des Klägers hat der Senat im Streitfall die Vollziehung des Haftungsbescheids für die Dauer des Klageverfahrens ausgesetzt (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Juli 2009 VIII B 64/09, BFHE 226, 30, BStBl II 2010, 8).
  • BFH, 09.03.2011 - X B 153/10

    Hinzuschätzung von Einkünften bei Verletzung der Mitwirkungspflicht - Verletzung

    Auszug aus BFH, 15.01.2013 - VIII R 22/10
    Das bedeutet, dass der Tatrichter ohne Bindung an gesetzliche Beweisregeln und nur seinem persönlichen Gewissen unterworfen persönliche Gewissheit in einem Maße erlangt, dass er an sich mögliche Zweifel überwindet und sich von einem bestimmten Sachverhalt als wahr überzeugen kann, wobei der Richter nicht eine von allen Zweifeln freie Überzeugung anstreben darf, sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen vielmehr mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit überzeugen muss (vgl. BFH-Urteile vom 24. März 1987 VII R 155/85, BFH/NV 1987, 560; vom 7. November 2006 VIII R 81/04, BFHE 215, 66, BStBl II 2007, 364; BFH-Beschluss vom 9. März 2011 X B 153/10, BFH/NV 2011, 965).
  • BFH, 29.10.2013 - VIII R 27/10

    Festsetzungsverjährung bei leichtfertig unrichtiger Gewinnermittlung durch

    Hängt die Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheids von der Verlängerung der Festsetzungsfrist auf fünf Jahre (§ 169 Abs. 2 Satz 2 AO) und somit vom Vorliegen einer leichtfertigen Steuerverkürzung ab, müssen zur Rechtmäßigkeit des Bescheids die objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale des § 378 AO erfüllt sein (Senatsurteil vom 16. Januar 1973 VIII R 52/69, BFHE 108, 286, BStBl II 1973, 273; Beschluss des Großen Senats des BFH vom 5. März 1979 GrS 5/77, BFHE 127, 140, BStBl II 1979, 570; BFH-Urteile vom 8. September 1994 IV R 6/93, BFH/NV 1995, 573; vom 2. April 1998 V R 60/97, BFHE 186, 1, BStBl II 1998, 530; BFH-Beschluss vom 8. November 2000 XI B 38/00, BFH/NV 2001, 478; Senatsurteil vom 15. Januar 2013 VIII R 22/10, BFHE 240, 195, BStBl II 2013, 526; Klein/Rüsken, AO, 11. Aufl., § 169 Rz 36, 26; Banniza in Hübschmann/Hepp/ Spitaler --HHSp--, § 169 AO Rz 48; Kruse in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 169 AO Rz 15; Paetsch in Beermann/Gosch, AO § 169 Rz 46).

    Dagegen ist die Frage, ob diese Tatbestandsmerkmale tatsächlich erfüllt sind, nicht nach den Vorschriften der Strafprozessordnung, sondern nach den Verfahrensvorschriften der Abgabenordnung und der Finanzgerichtsordnung zu prüfen, da es sich lediglich um eine strafrechtliche Vorfrage im Rahmen einer Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheids handelt (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 127, 140, BStBl II 1979, 570; Senatsurteil in BFHE 240, 195, BStBl II 2013, 526).

    bb) Das leichtfertige Handeln des Steuerberaters kann dem Kläger auch nicht nach steuerrechtlichen Grundsätzen zugerechnet werden, da bei der Anwendung des § 169 Abs. 2 Satz 2 AO die Frage, ob der subjektive Tatbestand des § 378 AO erfüllt ist, allein nach den materiell-rechtlichen Bestimmungen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts zu entscheiden ist (Senatsurteil in BFHE 108, 286, BStBl II 1973, 273; Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 127, 140, BStBl II 1979, 570; BFH-Urteile in BFH/NV 1995, 573; in BFHE 186, 1, BStBl II 1998, 530; BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 478; Senatsurteil in BFHE 240, 195, BStBl II 2013, 526; Klein/Rüsken, a.a.O., § 169 Rz 26; Banniza in HHSp, § 169 AO Rz 48; Kruse in Tipke/Kruse, a.a.O., § 169 AO Rz 15; Paetsch in Beermann/Gosch, AO § 169 Rz 46), die eine Zurechnung ausschließen.

  • BFH, 12.07.2016 - II R 42/14

    Feststellung einer Steuerhinterziehung - Vorliegen eines Treuhandverhältnisses

    Der Tatrichter muss von den entscheidungserheblichen Tatsachen ohne Bindung an gesetzliche Beweisregeln und nur seinem persönlichen Gewissen unterworfen persönliche Gewissheit in einem Maße erlangen, dass er an sich mögliche Zweifel überwindet und sich von einem bestimmten Sachverhalt als wahr überzeugen kann, wobei der Richter nicht eine von allen Zweifeln freie Überzeugung anstreben darf, sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen vielmehr mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit überzeugen muss (BFH-Urteil vom 15. Januar 2013 VIII R 22/10, BFHE 240, 195, BStBl II 2013, 526).

    Sie ist grundsätzlich nur insoweit revisibel, als Verstöße gegen die Verfahrensordnung, gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze vorgekommen sind (BFH-Urteil in BFHE 240, 195, BStBl II 2013, 526; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. November 2015  1 StR 235/15, Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht 2016, 78).

    Ein revisionsrechtlich beachtlicher Verstoß gegen die rechtlichen Anforderungen an die Überzeugungsbildung oder das erforderliche Maß von Überzeugung kann deshalb nur angenommen werden, wenn das FG die in § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 FGO angeordneten gesetzlichen Maßstäbe für die Überzeugungsbildung in grundlegender Weise verkannt hat (BFH-Urteil in BFHE 240, 195, BStBl II 2013, 526).

  • BFH, 21.06.2022 - VI R 20/20

    Entgelt für Werbung des Arbeitgebers auf dem Kennzeichenhalter des privaten PKW

    Die Tatsachenwürdigung des FG ist gemäß § 118 Abs. 2 FGO revisionsrechtlich bindend, soweit sie verfahrensrechtlich einwandfrei zustande gekommen und nicht durch Denkfehler oder durch die Verletzung von Erfahrungssätzen beeinflusst ist (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15.01.2013 - VIII R 22/10, BFHE 240, 195, BStBl II 2013, 526).
  • BFH, 05.11.2013 - VIII R 20/11

    Arbeitslohn im Zusammenhang mit der Veräußerung von Genussrechten

    Die Tatsachenwürdigung des FG ist gemäß § 118 Abs. 2 FGO revisionsrechtlich bindend, soweit sie verfahrensrechtlich einwandfrei zustande gekommen und nicht durch Denkfehler oder durch die Verletzung von Erfahrungssätzen beeinflusst ist (vgl. BFH-Urteil vom 15. Januar 2013 VIII R 22/10, BFHE 240, 195, BStBl II 2013, 526).
  • FG Berlin-Brandenburg, 06.03.2018 - 9 K 9306/12

    Haftungsbescheid nach § 71 AO gegen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater wegen

    Das Finanzamt und ggf. das Finanzgericht haben selbständig zu ermitteln und zu entscheiden, ob eine Beihilfe zur Steuerhinterziehung vorliegt, unabhängig davon, ob und mit welchem Ergebnis ein Strafverfahren durchgeführt worden ist (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 20. Dezember 2000 - I B 93/99, BFH/NV 2001, 639; BFH-Urteile vom 7. November 2006 - VIII R 81/04, BStBl II 2007, 364, vom 15. Januar 2013 - VIII R 22/10, BStBl II 2013, 526 und vom 18. April 2013 - V R 19/12, BStBl II 2013, 842; Boeker, in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO-FGO, § 71 AO Rz. 20; Loose, in: Tipke/Kruse, aaO, § 71 AO Rz. 11, jeweils m. w. N.).
  • BFH, 28.02.2023 - VII R 29/18

    Haftung eines Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers

    aa) Wer Teilnehmer einer Steuerhinterziehung ist, ergibt sich mangels eigener Begriffsbestimmungen für das Steuerrecht aus den §§ 25 bis 31 des Strafgesetzbuchs --StGB-- (s.a. BFH-Urteil vom 15.01.2013 - VIII R 22/10, BFHE 240, 195, BStBl II 2013, 526, Rz 12).

    Ein revisionsrechtlich beachtlicher Verstoß gegen die rechtlichen Anforderungen an die Überzeugungsbildung oder das erforderliche Maß von Überzeugung kann deshalb nur angenommen werden, wenn das FG die in § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 FGO angeordneten gesetzlichen Maßstäbe für die Überzeugungsbildung in grundlegender Weise verkannt hat (vgl. BFH-Urteile vom 12.07.2016 - II R 42/14, BFHE 254, 105, BStBl II 2016, 868, Rz 16 und in BFHE 240, 195, BStBl II 2013, 526, Rz 16; s. allgemein auch Lange in HHSp, § 118 FGO Rz 180 ff.; Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 118 Rz 54 f.).

  • BFH, 09.05.2017 - VIII R 51/14

    Kapitaleinkünfte aus einem Auslandsdepot

    Ein revisionsrechtlich beachtlicher Verstoß gegen die rechtlichen Anforderungen an die Überzeugungsbildung oder das erforderliche Maß von Überzeugung kann nur angenommen werden, wenn das FG die in § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 FGO angeordneten gesetzlichen Maßstäbe für die Überzeugungsbildung in grundlegender Weise verkannt hat (Senatsurteil vom 15. Januar 2013 VIII R 22/10, BFHE 240, 195, BStBl II 2013, 526).
  • FG Köln, 16.01.2019 - 11 K 2194/16

    Abgabenordnung: Steuerhinterziehung durch Unterlassen einer Erklärungsabgabe

    (aaa) Sind die tatbestandlichen Voraussetzungen von Normen des materiellen Steuerrechts - wie hier des § 370 AO - bei der Anwendung steuerrechtlicher Vorschriften von den Finanzbehörden und Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit festzustellen, sind verfahrensrechtlich die Vorschriften der AO und der FGO maßgebend und nicht die der Strafprozessordnung (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 15.1.2013 VIII R 22/10, BStBl II 2013, 526, und vom 12.7.2016 II R 42/14, BStBl II 2016, 868, vgl. auch FG Nürnberg, Urteil vom 15.5.2014 4 K 1403/12, DStRE 2015, 1203).

    Es reicht vielmehr aus, dass er sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen auf einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit beschränkt (vgl. BFH in BStBl II 2013, 526, m.w.N.).

  • BFH, 02.04.2014 - VIII R 38/13

    Zufluss von Scheinrenditen in Schneeballsystemen - Prüfung der

    Die im Steuerrecht vorkommenden Begriffe des Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenrechts sind materiell-rechtlich wie im Strafrecht zu beurteilen (vgl. Senatsurteile vom 15. Januar 2013 VIII R 22/10, BFHE 240, 195, BStBl II 2013, 526; vom 29. Oktober 2013 VIII R 27/10, BFHE 243, 116, BStBl II 2014, 295).
  • BFH, 28.11.2017 - VII R 30/15

    Zum Rechtsschutz im Fall eines Beitreibungsersuchens

    b) Nach den Feststellungen des FG, gegen die zulässige und begründete Revisionsgründe nicht vorgebracht und die somit für den Senat bindend sind (§ 118 Abs. 2 FGO; vgl. etwa BFH-Urteil vom 15. Januar 2013 VIII R 22/10, BFHE 240, 195, BStBl II 2013, 526), drohten dem Kläger im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung keine Rechtsnachteile oder Rechtsverletzungen, die später nicht oder nur schwerlich wieder gutzumachen wären.
  • BFH, 03.07.2019 - VI R 12/16

    Beteiligung eines Arbeitnehmers an einem künftigen Veräußerungserlös als

  • FG Nürnberg, 16.06.2016 - 4 K 1902/15

    Nichtangabe einer Kunstsammlung mit erheblichen Wert bei Erklärung der Schenkung

  • FG Nürnberg, 15.05.2014 - 4 K 1403/12

    Schenkung bei Übertragung eines ausländischen Kontos bzw. Depots auf Einzelkonto

  • FG Sachsen-Anhalt, 26.09.2013 - 6 K 1458/09

    Getrennter Verlauf der Verjährung der Zahlungsansprüche hinsichtlich der

  • BFH, 20.10.2016 - V R 36/14

    Zur Versagung des Vorsteuerabzugs aus Gutschriften, weil in der Gutschrift nicht

  • FG Münster, 24.01.2023 - 7 V 2136/22

    Aufhebung der Vollziehung eines Haftungsbescheids gegen Täter einer

  • VG Schleswig, 19.10.2020 - 4 B 32/20

    Gewerbesteuer - Haftungsbescheid

  • FG Niedersachsen, 25.02.2022 - 7 K 11202/18

    Gewinnermittlung bei Erhalt von verdeckten Rabatten eines Lieferanten

  • FG Sachsen, 05.03.2014 - 1 K 677/13

    Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung bei zur Verfügungstellung eines

  • FG Nürnberg, 14.10.2021 - 4 K 1444/18

    Eintritt von Festsetzungsverjährung zum Erlasszeitpunkt des

  • VG Schleswig, 19.10.2020 - 4 B 31/20

    Gewerbesteuer - Haftungsbescheid

  • FG Nürnberg, 17.06.2021 - 4 K 1444/18

    Eintritt der Festsetzungsverjährung zum Erlasszeitpunkt des

  • OLG Celle, 26.03.2015 - 1 Ws 560/14

    Verurteilung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung trotz unbekannter Identität

  • FG Hamburg, 08.12.2015 - 3 V 194/15

    Aussetzung der Vollziehung: Bekanntgabe eines Einkommensteuerbescheides an einen

  • FG Hamburg, 20.06.2013 - 3 V 69/13

    Abgabenordnung: Steuerhinterziehung durch Überweisung angeblicher

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