Rechtsprechung
   BFH, 16.04.2013 - IX R 26/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,17348
BFH, 16.04.2013 - IX R 26/11 (https://dejure.org/2013,17348)
BFH, Entscheidung vom 16.04.2013 - IX R 26/11 (https://dejure.org/2013,17348)
BFH, Entscheidung vom 16. April 2013 - IX R 26/11 (https://dejure.org/2013,17348)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,17348) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

  • openjur.de

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG VZ 2005
    Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

  • Bundesfinanzhof

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002, EStG VZ 2005
    Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Überprüfung der Einkünfteerzielungsabsicht auch bei der nur geringen Selbstnutzung vorbehaltenen Ferienimmobilie mittels Überschussprognose

  • rewis.io

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
    Einkünfteerzielungsabsicht bei teilweise selbstgenutzten Ferienwohnungen

  • datenbank.nwb.de

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Selbstgenutzte Ferienwohnung: Einkünfteerzielungsabsicht?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gerichtliche Entscheidung über das Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht bei teilweise selbstgenutzten Ferienwohnungen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Überschussprognose bei Ferienwohnungen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Werbungskostenabzug bei Ferienwohnungen

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 241, 261
  • NZM 2013, 802
  • DB 2013, 1639
  • BStBl II 2013, 613
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 16.04.2013 - IX R 26/11
    Die Einkünfteerzielungsabsicht des Steuerpflichtigen muss schon dann überprüft werden, wenn er sich eine Zeit der Selbstnutzung vorbehalten hat; dies gilt unabhängig davon, ob er von seinem Eigennutzungsrecht tatsächlich Gebrauch macht oder nicht (BFH-Urteile vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726; vom 29. August 2007 IX R 48/06, BFH/NV 2008, 34).

    Das FG wird im zweiten Rechtszug eine Totalüberschussprognose nach den im BFH-Urteil in BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726 niedergelegten Grundsätzen durchführen.

  • BFH, 07.06.2002 - IX B 15/02

    Ferienwohnung; Abgrenzung Einkünfteerzielungsabsicht - Liebhaberei; überlanger

    Auszug aus BFH, 16.04.2013 - IX R 26/11
    Unerheblich ist auch, ob sich der Vorbehalt der Selbstnutzung aus einer einzelvertraglich vereinbarten (und damit vom Steuerpflichtigen erstrebten) Vertragsbedingung oder aus einem formularmäßigen Mustervertrag ergibt und vom Steuerpflichtigen weder verlangt noch ausgenutzt wurde (BFH-Beschluss vom 7. Juni 2002 IX B 15/02, BFH/NV 2002, 1300).
  • BFH, 14.07.2004 - IX R 69/02

    Vermietung von Ferienwohnungen: Abgrenzung Vermögensverwaltung - Gewerbebetrieb

    Auszug aus BFH, 16.04.2013 - IX R 26/11
    Bei der Vermietung eines Ferienhauses kann ein Gewerbebetrieb nur angenommen werden, wenn vom Vermieter bestimmte, ins Gewicht fallende, bei der Vermietung von Räumen nicht übliche Sonderleistungen erbracht werden oder wenn wegen eines besonders häufigen Wechsels der Mieter eine gewisse --einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb vergleichbare-- unternehmerische Organisation erforderlich ist (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Juli 2004 IX R 69/02, BFH/NV 2004, 1640).
  • BFH, 29.08.2007 - IX R 48/06

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 16.04.2013 - IX R 26/11
    Die Einkünfteerzielungsabsicht des Steuerpflichtigen muss schon dann überprüft werden, wenn er sich eine Zeit der Selbstnutzung vorbehalten hat; dies gilt unabhängig davon, ob er von seinem Eigennutzungsrecht tatsächlich Gebrauch macht oder nicht (BFH-Urteile vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726; vom 29. August 2007 IX R 48/06, BFH/NV 2008, 34).
  • FG Köln, 30.06.2011 - 10 K 4965/07

    Bestimmung der Einkunftsart bei Vermietung in einem Ferienpark -

    Auszug aus BFH, 16.04.2013 - IX R 26/11
    Es vertrat in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 1882 veröffentlichten Urteil die Auffassung, die Kläger hätten nicht, wie die Beteiligten bisher übereinstimmend angenommen hatten, gewerbliche Einkünfte aus einer "hotelmäßigen" Überlassung des Ferienhauses, sondern Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, da die Vermietung unstreitig mindestens wochenweise, häufig sogar für mehrere Wochen erfolgt sei und es nur in wenigen zu vernachlässigenden Ausnahmefällen zu Vermietungen über vier Tage (jeweils eine Vermietung in den Jahren 2001, 2003, 2005, 2006, 2008, 2009) gekommen sei.
  • BFH, 28.05.2020 - IV R 10/18

    Vermietung von Ferienwohnungen; eigennützige Treuhand - Die Entscheidung wurde

    a) Bei der Vermietung einer Ferienwohnung kann ein Gewerbebetrieb nur angenommen werden, wenn vom Vermieter bestimmte, ins Gewicht fallende, bei der Vermietung von Räumen nicht übliche Sonderleistungen erbracht werden oder wenn wegen eines besonders häufigen Wechsels der Mieter eine gewisse --einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb vergleichbare-- unternehmerische Organisation erforderlich ist (z.B. BFH-Urteile vom 16.04.2013 - IX R 26/11, BFHE 241, 261, BStBl II 2013, 613, Rz 10; in BFH/NV 2004, 945, und vom 14.07.2016 - IV R 34/13, BFHE 255, 12, BStBl II 2017, 175, Rz 37).
  • FG Köln, 17.12.2015 - 10 K 2322/13

    Verlustabzug bei Ferienhäusern erleichtert

    Der BFH hat diese Entscheidung auf die durch das FG zugelassene Revision hin mit Urteil vom 16.4.2013 - IX R 26/11 (BFHE 241, 261, BStBl II 2013, 613, DB 2013, 1639) aufgehoben und zur Vornahme der Überschussprognose nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 6.11.2001 - IX R 97/00 (BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726; ferner Urteil vom 29.8.2007 - IX R 48/06, BFH/NV 2008, 34) an das FG Köln zurückverwiesen.

    c) Unerheblich für die Beurteilung ist dabei, ob der Steuerpflichtige die Ferienwohnung in Eigenregie vermietet oder mit der Vermietung einen Dritten beauftragt (BFH-Urteil vom 6.11.2001 - IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413), und ebenso, ob sich der Vorbehalt der Selbstnutzung aus einer einzelvertraglich vereinbarten (und damit vom Steuerpflichtigen erstrebten) Vertragsbedingung oder aus einem formularmäßigen Mustervertrag ergibt und vom Steuerpflichtigen weder verlangt noch ausgenutzt wurde (BFH-Urteil vom 16.4.2013 - IX R 26/11, BFHE 241, 261, BStBl II 2013, 613, DB 2013, 1639).

    Danach war im Streitfall trotz der Vorgaben des BFH in seinem zurückverweisenden Revisionsurteil vom 16.4.2013 - IX R 26/11, BFHE 241, 261, BStBl II 2013, 613, DB 2013, 1639 keine Überschussprognose zu erstellen, weil sich der der Rechtsfindung zugrunde zu legende Sachverhalt maßgeblich geändert hat.

  • BFH, 19.02.2019 - IX R 16/18

    Objektbezogene Prüfung der Überschusserzielungsabsicht bei den Einkünften aus

    Zu berücksichtigen ist u.a., dass die zukünftig zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben nur dann anhand des Durchschnitts der in der Vergangenheit angefallenen Einnahmen und Werbungskosten zu schätzen sind, wenn keine ausreichenden objektiven Umstände für die zukünftige Entwicklung der Mieteinnahmen und Ausgaben vorliegen (vgl. BFH-Urteile vom 16. April 2013 IX R 26/11, BFHE 241, 261, BStBl II 2013, 613; vom 16. September 2015 IX R 31/14, BFH/NV 2016, 188).
  • BFH, 09.03.2017 - IX B 122/16

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

    Danach ist bei einer Ferienwohnung grundsätzlich und typisierend von der Absicht des Steuerpflichtigen auszugehen, einen Einnahmenüberschuss zu erwirtschaften, wenn sie ausschließlich an Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten wird und das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen --abgesehen von Vermietungshindernissen-- nicht erheblich (d.h. um mindestens 25 %) unterschreitet (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. August 2006 IX R 15/06, BFHE 215, 112, BStBl II 2007, 256; vom 19. August 2008 IX R 39/07, BFHE 222, 478, BStBl II 2009, 138; vom 16. April 2013 IX R 22/12, BFH/NV 2013, 1552, und IX R 26/11, BFHE 241, 261, BStBl II 2013, 613).

    Liegen die genannten Voraussetzungen bei einer Ferienimmobilie nicht vor, z.B. weil sich der Eigentümer die Selbstnutzung der Ferienwohnung vorbehält, ist die Vermietung mit einer auf Dauer ausgerichteten Vermietungstätigkeit nicht vergleichbar; die Einkünfteerzielungsabsicht muss dann durch eine Prognose überprüft werden (s. die Rechtsprechung zusammenfassend BFH-Beschluss vom 14. Januar 2010 IX B 146/09, BFH/NV 2010, 869, m.w.N., sowie BFH-Urteile in BFH/NV 2013, 1552, und in BFHE 241, 261, BStBl II 2013, 613).

  • FG Niedersachsen, 07.03.2012 - 9 K 180/09

    Unterstellung der Überschusserzielungsabsicht bei nur geringfügiger Selbstnutzung

    Von einem hotelmäßigen Angebot in diesem Sinne kann insbesondere dann nicht ausgegangen werden, wenn die Vermietung in der Regel mindestens wochenweise erfolgt, und nur in wenigen zu vernachlässigenden Ausnahmefällen für einen Zeitraum zwischen 4 und 7 Tagen (vgl. FG Köln, Urteil vom 30. Juni 2011 - 10 K 4965/07, EFG 2011, 1882, Rev. eingelegt, Az. des BFH: IX R 26/11).

    Nur auf diese Weise kann nach Überzeugung des Senats eine Gleichbehandlung zwischen den Fällen der Vermietung über einen Vermittler mit den Fällen der Vermietung in Eigenregie erreicht werden (vgl. hierzu auch FG Köln, Urteil vom 30. Juni 2011 - 10 K 4965/07, EFG 2011, 1882, Rev. eingelegt, Az. des BFH: IX R 26/11, das aus ähnlichen Erwägungen heraus die nur vorbehaltene 4-wöchige Selbstnutzungszeit, zumal innerhalb von üblichen Leerstandszeiten, als unschädlich angesehen hat).

  • BFH, 16.09.2015 - IX R 31/14

    Einkünfteerzielungabsicht bei Gewerbeimmobilien

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die zukünftig zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben nur dann anhand des Durchschnitts der in der Vergangenheit angefallenen Einnahmen und Werbungskosten zu schätzen sind, wenn keine ausreichenden objektiven Umstände für die zukünftige Entwicklung der Mieteinnahmen und Ausgaben vorliegen (BFH-Urteile in BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726, und vom 16. April 2013 IX R 26/11, BFHE 241, 261, BStBl II 2013, 613).
  • BFH, 05.01.2016 - IX B 106/15

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

    Liegen die genannten Voraussetzungen bei einer Ferienimmobilie nicht vor, ist die Vermietung mit einer auf Dauer ausgerichteten Vermietungstätigkeit nicht vergleichbar; die Einkünfteerzielungsabsicht muss dann durch eine Prognose überprüft werden (s. die Rechtsprechung zusammenfassend BFH-Beschluss vom 14. Januar 2010 IX B 146/09, BFH/NV 2010, 869, m.w.N., sowie BFH-Urteile vom 16. April 2013 IX R 22/12, BFH/NV 2013, 1552, und IX R 26/11, BFHE 241, 261, BStBl II 2013, 613).
  • FG Düsseldorf, 25.03.2021 - 11 K 3321/17

    Qualifikation von Einkünften aus der Vermietung eines Hausboots und dessen

    a) Bei der Vermietung einer Ferienwohnung kann ein Gewerbebetrieb nur angenommen werden, wenn vom Vermieter bestimmte, ins Gewicht fallende, bei der Vermietung von Räumen nicht übliche Sonderleistungen erbracht werden oder wenn wegen eines besonders häufigen Wechsels der Mieter eine gewisse - einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb vergleichbare - unternehmerische Organisation erforderlich ist (z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 2004, 945; vom 16.04.2013 IX R 26/11, BFHE 241, 261, BStBl II 2013, 613, Rz 10; vom 14.07.2016 IV R 34/13, BFHE 255, 12, BStBl II 2017, 175, Rz 37, und in BFH/NV 2020, 1055).
  • FG Berlin-Brandenburg, 13.04.2016 - 7 K 7160/13

    Einkommensteuer 2005 bis 2007

    Die vom Gericht vertretene Auffassung entspricht auch der ertragsteuerlichen Rechtsprechung für die Aufteilung von Leerstandszeiten bei Ferienwohnungen, die teilweise vermietet und teilweise fremd genutzt werden (vgl. BFH, Urteile vom 06.11.2001 IX R 97/00, BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726; vom 14.01.2003 IX R 74/00, BFH/NV 2003, 752; vom 16.04.2013 IX R 26/11, BFHE 241, 261, BStBl II 2013, 613, Rn 13).
  • BFH, 04.03.2016 - IX B 114/15

    Einkünfteerzielungsabsicht bei ausschließlich an wechselnde Feriengäste

    Die im Zusammenhang mit der Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen bedeutsamen Rechtsfragen sind in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. August 2006 IX R 15/06, BFHE 215, 112, BStBl II 2007, 256; vom 19. August 2008 IX R 39/07, BFHE 222, 478, BStBl II 2009, 138; BFH-Beschluss vom 14. Januar 2010 IX B 146/09, BFH/NV 2010, 869, m.w.N., sowie BFH-Urteile vom 16. April 2013 IX R 22/12, BFH/NV 2013, 1552, und IX R 26/11, BFHE 241, 261, BStBl II 2013, 613).
  • FG Hamburg, 10.07.2014 - 6 K 125/13

    Keine gewerblichen Einkünfte bei Vermietung eines Apartments an

  • FG München, 16.11.2017 - 11 K 1149/14

    Liebhaberei bei Verlusten im Hotelbereich

  • BFH, 06.05.2015 - IX B 18/15

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behaupteter Verfassungswidrigkeit

  • FG München, 26.09.2022 - 7 K 169/20

    Überschusserzielungsabsicht bei Erwerb einer Vielzahl von unterschiedlichen

  • FG Köln, 22.06.2023 - 11 K 315/19

    Immobilien/Einkünfteermittlung - Zur Gewerblichkeit der Vermietung von

  • FG München, 13.12.2016 - 2 K 300/13

    Abgewiesene Klage im Streit um Feststellung eines verbleibenden Verlustvortrags

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht