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   BFH, 29.03.2017 - I R 73/15   

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https://dejure.org/2017,26047
BFH, 29.03.2017 - I R 73/15 (https://dejure.org/2017,26047)
BFH, Entscheidung vom 29.03.2017 - I R 73/15 (https://dejure.org/2017,26047)
BFH, Entscheidung vom 29. März 2017 - I R 73/15 (https://dejure.org/2017,26047)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Kein Ansatz nachträglicher Anschaffungskosten für ausschüttungsgleiche Erträge

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 6 Abs 1 Nr 2 S 1, EStG § ... 6 Abs 1 Nr 2 S 2, HGB § 252 Abs 1 Nr 4, HGB § 255 Abs 1, InvStG § 1 Abs 3 S 3, InvStG § 2 Abs 1 S 1, InvStG § 2 Abs 1 S 2, InvStG § 11 Abs 1, KAGG § 39 Abs 1 S 2, EStG VZ 2005, KStG VZ 2005
    Kein Ansatz nachträglicher Anschaffungskosten für ausschüttungsgleiche Erträge

  • Bundesfinanzhof

    Kein Ansatz nachträglicher Anschaffungskosten für ausschüttungsgleiche Erträge

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 1 Nr 2 S 1 EStG 2002, § 6 Abs 1 Nr 2 S 2 EStG 2002, § 252 Abs 1 Nr 4 HGB, § 255 Abs 1 HGB, § 1 Abs 3 S 3 InvStG
    Kein Ansatz nachträglicher Anschaffungskosten für ausschüttungsgleiche Erträge

  • IWW

    §§ 340e, ... 340f Abs. 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs, § 2 Abs. 1 Satz 2 des Investmentsteuergesetzes, § 164 Abs. 2 der Abgabenordnung, § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes, § 255 Abs. 1 Satz 1 HGB, § 255 Abs. 1 Satz 2 HGB, § 255 Abs. 1 HGB, § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG, § 11 Abs. 1 Satz 1 InvStG, § 1 Abs. 1 Nr. 5 des Körperschaftsteuergesetzes, § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG, § 11 Abs. 1 Satz 2 InvStG, § 2 Abs. 1 Satz 1 InvStG, § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, § 22 Nr. 5 EStG, § 3 Nr. 40 EStG, § 8b Abs. 1 KStG, § 2 Abs. 2 InvStG, § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB, § 2 Abs. 1 Satz 2 InvStG, § 1 Abs. 3 Satz 3 InvStG, § 8 Abs. 5 Satz 3 InvStG, § 6 Abs. 1 EStG, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit von Teilwertabschreibungen auf die Anschaffungskosten von Investmentanteilen

  • Betriebs-Berater

    Kein Ansatz nachträglicher Anschaffungskosten für ausschüttungsgleiche Erträge

  • rewis.io

    Kein Ansatz nachträglicher Anschaffungskosten für ausschüttungsgleiche Erträge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Ansatz nachträglicher Anschaffungskosten für ausschüttungsgleiche Erträge

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit von Teilwertabschreibungen auf die Anschaffungskosten von Investmentanteilen

  • datenbank.nwb.de

    Kein Ansatz nachträglicher Anschaffungskosten für ausschüttungsgleiche Erträge

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Ansatz nachträglicher Anschaffungskosten für ausschüttungsgleiche Erträge

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausschüttungsgleiche Erträge - und der Ansatz nachträglicher Anschaffungskosten

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Keine nachträglichen AK für ausschüttungsgleiche Erträge

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Ausschüttungsgleiche Erträge erhöhen nicht die Anschaffungskosten des Investmentanteils

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 6 Abs 1 Nr 2 S 2, EStG § 6 Abs 1 Nr 1 S 3, HGB § 340e, HGB § 340f, InvStG § 1 Abs 3 S 3, InvStG § 2 Abs 1 S 2, KAGG § 39 Abs 1 S 2
    Kreditinstitut, Teilwertabschreibung, Sondervermögen, Umlaufvermögen, Fonds

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 258, 38
  • BB 2017, 2095
  • DB 2017, 1686
  • BStBl II 2017, 1065
  • NZG 2017, 1157
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • FG Sachsen, 20.08.2015 - 1 K 1689/12

    Vornahme von Teilwertabschreibungen aufgrund einer dauernden Wertminderung bei

    Auszug aus BFH, 29.03.2017 - I R 73/15
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 20. August 2015  1 K 1689/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Die nach erfolglosem Einspruch beim Sächsischen Finanzgericht (FG) erhobene Klage ist mit Urteil vom 20. August 2015  1 K 1689/12, veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 1003, abgewiesen worden.

    Mit ihrer Revision beantragt die Klägerin, das Urteil des Sächsischen FG vom 20. August 2015  1 K 1689/12 aufzuheben sowie den Bescheid über Körperschaftsteuer für 2005 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 12. Oktober 2012 dahin zu ändern, dass unter gegenläufiger Minderung des Gewerbesteuer-Aufwands die vorgenommene Teilwertabschreibung als den Gewinn mindernd berücksichtigt wird.

  • BFH, 24.07.1996 - I R 41/93

    Organträger - Beteiligung an Organgesellschaft - Aktiver Ausgleichsposten -

    Auszug aus BFH, 29.03.2017 - I R 73/15
    Die Reinvestition der ausschüttungsgleichen Erträge durch den Investmentfonds mag zwar wirtschaftlich einer Ausschüttung der Erträge mit anschließender Einlage in den Fonds ähneln, maßgeblich ist aber auch hier, dass der Anteilseigner im Zeitpunkt der Thesaurierung der ausschüttungsgleichen Erträge keinen Anspruch auf Ausschüttung hat, sondern ihm diese gerade wegen ihrer fehlenden Realisierung nur steuerrechtlich zugerechnet werden (Bacmeister/Reislhuber in Haase, a.a.O., § 8 Rz 145 mit Verweis auf das Senatsurteil vom 24. Juli 1996 I R 41/93, BFHE 181, 53, BStBl II 1996, 614).
  • BFH, 27.04.2000 - I R 58/99

    Einzahlung in die Kapitalrücklage in Fremdwährung

    Auszug aus BFH, 29.03.2017 - I R 73/15
    Für den Anteilsinhaber besteht nur das Wirtschaftsgut "Investmentanteil", in dessen Wert die ausschüttungsgleichen Erträge --wie erläutert-- ununterscheidbar eingehen (vgl. für Einlagen durch Zuführung von Mitteln in die Kapitalrücklage Senatsurteil vom 27. April 2000 I R 58/99, BFHE 192, 428, BStBl II 2001, 168).
  • BFH, 27.11.1974 - I R 123/73

    Aktivierte Herstellungskosten - Umbauten - Installation - Gemietete Betriebsräume

    Auszug aus BFH, 29.03.2017 - I R 73/15
    Eine voraussichtlich dauernde Wertminderung liegt vor, wenn der Teilwert nachhaltig unter den maßgeblichen Buchwert gesunken ist (BFH-Urteil vom 9. September 1986 VIII R 20/85, BFH/NV 1987, 442; Senatsurteil vom 21. September 2011 I R 7/11, BFHE 235, 273, BStBl II 2014, 616) und deshalb aus Sicht des Bilanzstichtags aufgrund objektiver Anzeichen ernstlich mit einem langfristigen Anhalten der Wertminderung gerechnet werden muss (Senatsurteile vom 27. November 1974 I R 123/73, BFHE 114, 415, BStBl II 1975, 294; in BFHE 235, 273, BStBl II 2014, 616).
  • BFH, 17.10.2001 - I R 32/00

    Beiträge an den Erdölbevorratungsverband (EBV-Beiträge) sind keine Anschaffungs-

    Auszug aus BFH, 29.03.2017 - I R 73/15
    Dieser handelsrechtliche Begriff der Anschaffungskosten ist in Ermangelung einer abweichenden Definition im Einkommensteuergesetz auch der steuerbilanziellen Beurteilung zugrunde zu legen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Dezember 2000 IX R 100/97, BFHE 194, 182, BStBl II 2001, 345; Senatsurteile vom 17. Oktober 2001 I R 32/00, BFHE 197, 58, BStBl II 2002, 349, m.w.N.; vom 26. April 2006 I R 49, 50/04, BFHE 213, 374, BStBl II 2006, 656).
  • BFH, 19.12.2000 - IX R 100/97

    Anschaffungskosten bei Gratisaktien und Bezugsrechten

    Auszug aus BFH, 29.03.2017 - I R 73/15
    Dieser handelsrechtliche Begriff der Anschaffungskosten ist in Ermangelung einer abweichenden Definition im Einkommensteuergesetz auch der steuerbilanziellen Beurteilung zugrunde zu legen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Dezember 2000 IX R 100/97, BFHE 194, 182, BStBl II 2001, 345; Senatsurteile vom 17. Oktober 2001 I R 32/00, BFHE 197, 58, BStBl II 2002, 349, m.w.N.; vom 26. April 2006 I R 49, 50/04, BFHE 213, 374, BStBl II 2006, 656).
  • BFH, 04.02.2014 - I R 53/12

    Anteilsbewertung und Währungsschwankungen

    Auszug aus BFH, 29.03.2017 - I R 73/15
    Hierfür bedarf es einer an der Eigenart des Wirtschaftsgutes ausgerichteten Prognose (Senatsurteile vom 14. März 2006 I R 22/05, BFHE 212, 526, BStBl II 2006, 680; vom 4. Februar 2014 I R 53/12, BFH/NV 2014, 1016).
  • BFH, 21.09.2011 - I R 7/11

    Teilwertabschreibung auf Investmentanteile im Anlagevermögen bei voraussichtlich

    Auszug aus BFH, 29.03.2017 - I R 73/15
    Eine voraussichtlich dauernde Wertminderung liegt vor, wenn der Teilwert nachhaltig unter den maßgeblichen Buchwert gesunken ist (BFH-Urteil vom 9. September 1986 VIII R 20/85, BFH/NV 1987, 442; Senatsurteil vom 21. September 2011 I R 7/11, BFHE 235, 273, BStBl II 2014, 616) und deshalb aus Sicht des Bilanzstichtags aufgrund objektiver Anzeichen ernstlich mit einem langfristigen Anhalten der Wertminderung gerechnet werden muss (Senatsurteile vom 27. November 1974 I R 123/73, BFHE 114, 415, BStBl II 1975, 294; in BFHE 235, 273, BStBl II 2014, 616).
  • BFH, 14.12.2011 - I R 92/10

    Investmentanteile: Nichtabziehbarkeit des sog. negativen Aktiengewinns auch bei

    Auszug aus BFH, 29.03.2017 - I R 73/15
    a) Ein Investmentfonds in der Form eines inländischen Sondervermögens gilt nach § 11 Abs. 1 Satz 1 InvStG als Zweckvermögen i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 5 des Körperschaftsteuergesetzes in der im Streitjahr geltenden Fassung (KStG); es ist daher jedenfalls steuerrechtlich als Vermögensmasse anzusehen, an der die Anteilsscheininhaber beteiligt sind (Senatsurteil vom 14. Dezember 2011 I R 92/10, BFHE 236, 106, BStBl II 2013, 486).
  • BFH, 09.09.1986 - VIII R 20/85

    Teilwertabschreibung für ein Betriebsgebäude - Voraussichtlich dauernde

    Auszug aus BFH, 29.03.2017 - I R 73/15
    Eine voraussichtlich dauernde Wertminderung liegt vor, wenn der Teilwert nachhaltig unter den maßgeblichen Buchwert gesunken ist (BFH-Urteil vom 9. September 1986 VIII R 20/85, BFH/NV 1987, 442; Senatsurteil vom 21. September 2011 I R 7/11, BFHE 235, 273, BStBl II 2014, 616) und deshalb aus Sicht des Bilanzstichtags aufgrund objektiver Anzeichen ernstlich mit einem langfristigen Anhalten der Wertminderung gerechnet werden muss (Senatsurteile vom 27. November 1974 I R 123/73, BFHE 114, 415, BStBl II 1975, 294; in BFHE 235, 273, BStBl II 2014, 616).
  • BFH, 14.03.2006 - I R 22/05

    Teilwertabschreibung auf abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

  • FG Münster, 19.02.2018 - 13 K 1278/14

    Investmentsteuergesetz - Steuerpflicht sog. negativ thesaurierter Erträge

    Der BFH habe in der Sache I R 73/15 auf der Basis von § 255 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB) entschieden, dass ausschüttungsgleiche Erträge die Anschaffungskosten eines Anteilsscheins nicht tangierten.

    Nach dem BFH-Urteil zu Az. I R 73/15 gelte das Transparenzprinzip nicht vorbehaltlos; vielmehr sei der Investmentfonds nur nach Maßgabe der ausdrücklichen Anordnungen des Gesetzgebers zu behandeln.

    In der Sache des BFH zu Az.: I R 73/15 habe dieser klargestellt, dass ein aktiver Ausgleichsposten aufgrund ausschüttungsgleicher Erträge kein eigenständiges Wirtschaftsgut bilde.

    Da die ausschüttungsgleichen Erträge bereits versteuert sind, sind sie bei der Rückgabe bzw. Veräußerung des Investmentanteils von dem sich aus der Differenz aus dem Rückgabepreis bzw. Veräußerungserlös einerseits und dem Buchwert anderseits ergebenden Gewinn abzuziehen (vgl. BFH vom 29.03.2017 I R 73/15, BFHE 258, 38, BStBl II 2017, 1065 auch mit Hinweisen auf die herrschende Meinung in der Literatur).

    Hat es der BFH in seiner Entscheidung vom 29.03.2017 I R 73/15 noch offen gelassen, ob der zur Vermeidung einer doppelten Besteuerung zu bildende Merkposten als (aktiver) Korrekturposten bilanziell zu erfassen ist, geht der erkennende Senat davon aus, dass der wegen negativ thesaurierter Erträge zu bildende Posten (Ausgleichsposten) den Charakter eines (passiven) Bilanzpostens hat, der bei der Rückgabe bzw. Veräußerung des Investmentanteils gewinnerhöhend aufzulösen ist.

    Der BFH hat in seinem Urteil vom 29.03.2017 I R 73/15 ausgeführt, dass ausschüttungsgleiche Erträge nicht zu - die Übernahme von Veräußerungsgewinnen mindernden - nachträglichen Anschaffungskosten des Investmentanteils führen können.

  • BFH, 22.05.2019 - XI R 44/17

    Gezahlte Optionsprämie als Teil der Anschaffungskosten der nach Optionsausübung

    b) Dieser handelsrechtliche Begriff der Anschaffungskosten ist in Ermangelung einer abweichenden Definition im EStG auch der steuerbilanziellen Beurteilung zugrunde zu legen (vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Dezember 2000 - IX R 100/97, BFHE 194, 182, BStBl II 2001, 345, unter II.1., Rz 9, m.w.N.; vom 17. Oktober 2001 - I R 32/00, BFHE 197, 58, BStBl II 2002, 349, unter II.3.a, Rz 17; vom 26. April 2006 - I R 49, 50/04, BFHE 213, 374, BStBl II 2006, 656, unter II.2., Rz 15; vom 29. März 2017 - I R 73/15, BFHE 258, 38, BStBl II 2017, 1065, Rz 10).

    aa) Die Annahme von Anschaffungskosten i.S. des § 255 Abs. 1 HGB setzt Aufwendungen des bilanzierenden Steuerpflichtigen voraus (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 258, 38, BStBl II 2017, 1065, Rz 10, m.w.N.).

  • BFH, 01.07.2020 - XI R 10/18

    Rückgabegewinn bei Anteilen an Immobilienfonds im Betriebsvermögen

    Der Buchwert der Anteile entsprach nach den Feststellungen des FG sowohl im Rahmen der Erstbewertung als auch zum Ende der jeweiligen Streitjahre den Anschaffungskosten der Anteile (s.a. --zugleich allgemein zur Bilanzierung von Fondsanteilen-- BFH-Urteil vom 29.03.2017 - I R 73/15, BFHE 258, 38, BStBl II 2017, 1065).

    Dieser handelsrechtliche Begriff der Anschaffungskosten ist in Ermangelung einer abweichenden Definition im Einkommensteuergesetz auch der steuerbilanziellen Beurteilung zugrunde zu legen (BFH-Urteile in BFHE 258, 38, BStBl II 2017, 1065; vom 22.05.2019 - XI R 44/17, BFHE 265, 124, BStBl II 2020, 44).

    Dabei geht es um eine Diskrepanz zwischen den nach dem InvStG (kraft Zuflussfiktion, § 2 Abs. 1 Satz 2 InvStG 2004) steuerpflichtigen Erträgen und der Höhe der tatsächlichen Auszahlung: Um eine "zweite Besteuerung" im Zeitpunkt der Rückgabe oder Veräußerung der Investmentfondsanteile (durch einen erhöhten Rückgabepreis) zu vermeiden, wird ein aktiver Ausgleichsposten gebildet, der bei Rückgabe oder Veräußerung der Anteile (gewinnmindernd) aufgelöst wird (BFH-Urteil in BFHE 258, 38, BStBl II 2017, 1065, Rz 17; s.a. BMF-Schreiben in BStBl I 2009, 931, Rz 29; Blümich/Wenzel, § 2 InvStG 2004 Rz 11; Lübbehüsen in Berger/Steck/Lübbehüsen, a.a.O., § 2 InvStG Rz 93; Moritz/Strohm in Moritz/Jesch, a.a.O., § 2 Rz 56 und 74; Rockel/Patzner, DStR 2008, 2122, 2123 und 2126).

    Dabei ist der Vorinstanz zur Frage der im BFH-Urteil in BFHE 258, 38, BStBl II 2017, 1065 offen gebliebenen "Verortung" eines solchen Postens für den hier streiterheblichen passiven Ausgleichsposten darin beizupflichten, dass es sich um eine Position handelt, die innerbilanziell abzubilden ist (s.a. Levedag, HFR 2020, 34, 36; Anemüller, Erbschaftsteuer-Berater 2018, 237, 238), da es beim betrieblichen Anleger im Augenblick der Ausschüttung des "Liquiditätsüberhangs" zu einer "realen" (und handelsbilanziell abzubildenden) Vermögensmehrung gekommen ist; nicht zuletzt kann der Geschäftsvorfall nach Auffassung des erkennenden Senats mit Blick auf die alternativ diskutierte Auffassung (Minderung der Anschaffungskosten) nur auf diese Weise kongruent gelöst werden.

  • BFH, 13.02.2019 - XI R 41/17

    Teilwertabschreibung auf Anteile an offenen Immobilienfonds, deren Ausgabe und

    Ob eine "dauernde Wertminderung" für Investmentanteile im Umlaufvermögen, die regelmäßig für Veräußerungszwecke gehalten werden, gegeben sein kann, wurde dabei ausdrücklich offen gelassen (vgl. BFH-Urteil vom 29. März 2017 I R 73/15, BFHE 258, 38, BStBl II 2017, 1065, Rz 12, m.w.N.).
  • FG Hessen, 29.11.2017 - 4 K 1186/16

    Schachtelprivileg; Beteiligung an einer luxemburgischen SICAV

    Dass die Klägerin am 22.12.2011 die ausschüttungsgleichen Erträge zu besteuern hätte und der sich daraus ergebende Merkposten nach der Rechtsprechung des BFH (BFH, Urteil vom 29.03.2017 I R 73/15, BFHE 258, 38, BStBl II. 2017, 1065) nicht bereits am 22.12.2011 abgeschrieben, sondern erst bei der Veräußerung gewinnmindernd aufgelöst werden durfte, ändert wegen der Erfassung aller Vorfälle im selben Veranlagungszeitraum ebenfalls nichts an dem vom Beklagten im Ergebnis zutreffend ermittelten Verlustes der Klägerin.
  • BFH, 02.07.2021 - XI R 29/18

    Teilwertzuschreibung bei einer Fremdwährungsverbindlichkeit mit einer

    Hierfür bedarf es einer an der Eigenart des Wirtschaftsgutes ausgerichteten Prognose (vgl. BFH-Urteil vom 29.03.2017 - I R 73/15, BFHE 258, 38, BStBl II 2017, 1065, Rz 11).
  • FG München, 25.06.2019 - 6 K 1543/16

    Besteuerungsgrundlage für Gewerbesteuer

    Die gesetzliche Zuflussfiktion mit einem von § 11 EStG abweichenden Zuflusszeitpunkt, wie in § 39 Abs. 1 Satz 2 KAGG geregelt, gilt indes nur für die in der Vorschrift genannte Konstellation (vgl. BFH-Urteil vom 29. März 2017 I R 73/15, BStBl II 2017, 1065).

    Mit der Regelung des § 39 Abs. 1 Satz 2 KAGG zielt der Gesetzgeber auf die steuerliche Gleichbehandlung von ausschüttungsgleichen Erträgen mit tatsächlichen Ausschüttungen (vgl. zur dem § 39 Abs. 1 Satz 2 KAGG nachgebildeten Regelung des § 2 Abs. 1 Satz 2 InvStG BFH-Urteil vom 29. März 2017 I R 73/15, BStBl II 2017, 1065 unter Nr. 4).

  • FG Hessen, 29.11.2017 - 4 K 1116/16

    Schachtelprivileg; Beteiligung an einer luxemburgischen SICAV

    Dass die Klägerin am 22.12.2011 die ausschüttungsgleichen Erträge zu besteuern hätte und der sich daraus ergebende Merkposten nach der Rechtsprechung des BFH (BFH, Urteil vom 29.03.2017 I R 73/15, BFHE 258, 38, BStBl II. 2017, 1065) nicht bereits am 22.12.2011 abgeschrieben, sondern erst bei der Veräußerung gewinnmindernd aufgelöst werden durfte, ändert wegen der Erfassung aller Vorfälle im selben Veranlagungszeitraum ebenfalls nichts an dem vom Beklagten im Ergebnis zutreffend ermittelten Verlustes der Klägerin.
  • FG Thüringen, 17.06.2020 - 4 K 460/17

    Steuerrechtliche Behandlung der im Rahmen eines Leasing-Restwertmodells von einem

    Dieser handelsrechtliche Begriff der Anschaffungskosten ist in Ermangelung einer abweichenden Definition im EStG auch der steuerbilanziellen Beurteilung zugrunde zu legen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. März 2017 - I R 73/15, BStBl II 2017, 1065).
  • FG Nürnberg, 25.10.2016 - 1 K 1229/14

    Fonds, Revision, Bescheid, Leistungen, Kaufpreis, Eintragung, Kaufvertrag,

    Zudem ist zur Frage der Berücksichtigung des StAP bei der Teilwertabschreibung von Investmentanteilen bereits ein Revisionsverfahren (Az.: I R 73/15) anhängig.
  • FG Düsseldorf, 17.08.2017 - 14 K 3722/13

    Zwischengewinnbesteuerung nach dem InvStG: Erwerb von Anteilen an einem

  • FG Köln, 17.06.2020 - 13 K 2038/16

    Teilwertabschreibung auf eine Beteiligung der Klägerin an einem Investmentfonds;

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