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   BFH, 20.11.2014 - IV R 1/11   

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https://dejure.org/2014,45393
BFH, 20.11.2014 - IV R 1/11 (https://dejure.org/2014,45393)
BFH, Entscheidung vom 20.11.2014 - IV R 1/11 (https://dejure.org/2014,45393)
BFH, Entscheidung vom 20. November 2014 - IV R 1/11 (https://dejure.org/2014,45393)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Ergänzungsbilanz bei Anteilserwerb: Abschreibung auf Restnutzungsdauer und Wahlrecht zur AfA-Methode - Zweck des Verfahrens nach § 239 Abs. 2 ZPO

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 S 1 Halbs 1, EStG § 7 Abs 1 S 1, EStG § 7 Abs 1 S 2, EStG § 7 Abs 3 S 1, EStG § 7 Abs 3 S 3, UmwStG § 4 Abs 6, UmwStG § 24 Abs 2, ZPO § 239 Abs 2
    Ergänzungsbilanz bei Anteilserwerb: Abschreibung auf Restnutzungsdauer und Wahlrecht zur AfA-Methode - Zweck des Verfahrens nach § 239 Abs. 2 ZPO

  • Bundesfinanzhof

    Ergänzungsbilanz bei Anteilserwerb: Abschreibung auf Restnutzungsdauer und Wahlrecht zur AfA-Methode - Zweck des Verfahrens nach § 239 Abs. 2 ZPO

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 S 1 Halbs 1 EStG 1990, § 7 Abs 1 S 1 EStG 1990, § 7 Abs 1 S 2 EStG 1990, § 7 Abs 3 S 1 EStG 1990, § 7 Abs 3 S 3 EStG 1990
    Ergänzungsbilanz bei Anteilserwerb: Abschreibung auf Restnutzungsdauer und Wahlrecht zur AfA-Methode - Zweck des Verfahrens nach § 239 Abs. 2 ZPO

  • IWW

    § 7 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes, § ... 239 Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO), § 155 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 239 Abs. 1 ZPO, § 239 Abs. 2 ZPO, § 239 Abs. 5 ZPO, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FGO, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 1 EStG, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 15 EStG, § 24 Abs. 2 des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStG), § 7 Abs. 1 EStG, § 4 Abs. 6 UmwStG, § 3 UmwStG, § 4 Abs. 3 UmwStG, § 7 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 EStG, § 7 EStG, § 7 Abs. 1 Sätze 1 und 2 EStG

  • Deutsches Notarinstitut

    EStG §§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1, 7 Abs. 1 S. 1 u. 2, Abs. 3 S. 1 u. 3; UmwStG 1995 §§ 4 Abs. 6, 24 Abs. 2; ZPO § 239
    Ergänzungsbilanz bei Anteilserwerb an einer Personengesellschaft: AfA und Wahlrecht zur AfA-Methode

  • Betriebs-Berater

    Ergänzungsbilanz bei Anteilserwerb - Abschreibung auf Restnutzungsdauer und Wahlrecht zur AfA-Methode

  • rewis.io

    Ergänzungsbilanz bei Anteilserwerb: Abschreibung auf Restnutzungsdauer und Wahlrecht zur AfA-Methode - Zweck des Verfahrens nach § 239 Abs. 2 ZPO

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ergänzungsbilanz bei Anteilserwerb: Abschreibung auf Restnutzungsdauer und Wahlrecht zur AfA-Methode

  • rechtsportal.de

    Bilanzielle Behandlung der Anschaffungskosten eines Anteils an einer Personengesellschaft

  • datenbank.nwb.de

    Ergänzungsbilanz bei Anteilserwerb: Abschreibung auf Restnutzungsdauer und Wahlrecht zur AfA-Methode

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ergänzungsbilanz bei Anteilserwerb: Abschreibung auf Restnutzungsdauer und Wahlrecht zur AfA-Methode

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Abschreibung bei Erwerb von Schiffsfondsanteilen auf dem sog. Zweitmarkt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erwerb von Schiffsfondsanteilen auf dem Zweitmarkt

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bilanzielle Behandlung der Anschaffungskosten eines Anteils an einer Personengesellschaft

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Abschreibung bei Erwerb von Schiffsfondsanteilen auf dem sog. Zweitmarkt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Entgeltlicher Erwerb eines das übergehende Kapitalkonto übersteigenden Gesellschaftsanteils

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Abschreibung bei Erwerb von Schiffsfondsanteilen auf dem sog. Zweitmarkt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Abschreibung bei Erwerb von Schiffsfondsanteilen auf dem sog. Zweitmarkt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Entgeltlicher Erwerb eines das übergehende Kapitalkonto übersteigenden Gesellschaftsanteils

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Abschreibung bei Erwerb von Schiffsfondsanteilen auf dem sog. Zweitmarkt

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Abschreibung in der Ergänzungsbilanz unabhängig von der Gesamthandsbilanz

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Abschreibung in der Ergänzungsbilanz unabhängig von der Gesamthandsbilanz

  • arztrecht.de (Kurzinformation)

    Gleichstellung bei Erwerb eines Anteils an einer BAG wie bei Erwerb einer Einzelpraxis

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Abschreibung in Ergänzungsbilanz bei Erwerb von KG-Anteilen

  • noerr.com (Kurzinformation)

    Abschreibung von abnutzbaren Wirtschaftsgütern beim Kauf von Personengesellschaftsanteilen

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Mitunternehmerschaft: Abschreibung anlässlich eines Gesellschafterwechsels

Besprechungen u.ä.

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Ergänzungsbilanz bei Anteilserwerb: Abschreibung auf Restnutzungsdauer und Wahlrecht zur Abschreibungsmethode

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 248, 28
  • ZIP 2015, 14
  • BB 2015, 559
  • DB 2015, 348
  • BStBl II 2017, 34
  • NZG 2015, 368
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 28.09.1995 - IV R 57/94

    Erfolgswirksame Auflösung der Minderwerte für Wirtschaftsgüter in negativen

    Auszug aus BFH, 20.11.2014 - IV R 1/11
    Die in der Ergänzungsbilanz ausgewiesenen Beträge stellen Korrekturen zu den Wertansätzen in der Steuerbilanz der Personengesellschaft für die Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens dar (BFH-Urteil vom 28. September 1995 IV R 57/94, BFHE 179, 84, BStBl II 1996, 68, m.w.N.).

    aa) Der Senat hat zwar bereits entschieden, dass Auf- und Abstockungen in der Ergänzungsbilanz mit dem Verbrauch der korrespondierenden Wirtschaftsgüter korrespondierend aufzulösen sind (vgl. BFH-Urteil in BFHE 179, 84, BStBl II 1996, 68).

    bb) Für den Fall negativer Ergänzungsbilanzen nach § 24 Abs. 2 des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStG) 1995 hat der BFH wiederholt entschieden, die Auflösung der in der Ergänzungsbilanz ausgewiesenen Korrekturposten habe korrespondierend zur Veränderung der Buchwerte in der Gesamthandsbilanz zu erfolgen (BFH-Urteile in BFHE 179, 84, BStBl II 1996, 68; vom 6. Juli 1999 VIII R 17/95, BFH/NV 2000, 34).

  • BFH, 12.06.1975 - IV R 129/71

    Ausscheiden eines Gesellschafters - KG - Übergang eines Gesellschaftsanteils -

    Auszug aus BFH, 20.11.2014 - IV R 1/11
    Beim Erwerb eines Gesellschaftsanteils gegen Zahlung eines Entgelts, das den Betrag des übergehenden Kapitalkontos übersteigt, wird nach ständiger Rechtsprechung des BFH vermutet, dass das Entgelt auf stille Reserven in Wirtschaftsgütern des Gesellschaftsvermögens entfällt (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 12. Juni 1975 IV R 129/71, BFHE 116, 335, BStBl II 1975, 807; vom 18. Februar 1993 IV R 40/92, BFHE 171, 422, BStBl II 1994, 224).

    Nur wenn und soweit feststeht, dass stille Reserven oder nicht bilanzierte Wirtschaftsgüter nicht vorhanden sind, kommt ggf. ein sofortiger Betriebsausgabenabzug in Betracht (vgl. BFH-Urteile in BFHE 116, 335, BStBl II 1975, 807; in BFHE 171, 422, BStBl II 1994, 224).

  • BFH, 18.02.1993 - IV R 40/92

    Aktivierung von Aufwendungen für den Erwerb eines Mitunternehmeranteils an einem

    Auszug aus BFH, 20.11.2014 - IV R 1/11
    Beim Erwerb eines Gesellschaftsanteils gegen Zahlung eines Entgelts, das den Betrag des übergehenden Kapitalkontos übersteigt, wird nach ständiger Rechtsprechung des BFH vermutet, dass das Entgelt auf stille Reserven in Wirtschaftsgütern des Gesellschaftsvermögens entfällt (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 12. Juni 1975 IV R 129/71, BFHE 116, 335, BStBl II 1975, 807; vom 18. Februar 1993 IV R 40/92, BFHE 171, 422, BStBl II 1994, 224).

    Nur wenn und soweit feststeht, dass stille Reserven oder nicht bilanzierte Wirtschaftsgüter nicht vorhanden sind, kommt ggf. ein sofortiger Betriebsausgabenabzug in Betracht (vgl. BFH-Urteile in BFHE 116, 335, BStBl II 1975, 807; in BFHE 171, 422, BStBl II 1994, 224).

  • FG Niedersachsen, 20.10.2009 - 8 K 323/05

    Ansatz einer anderen Nutzungsdauer für Mehrwerte in einer Ergänzungsbilanz als in

    Auszug aus BFH, 20.11.2014 - IV R 1/11
    Mit in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2010, 558 veröffentlichtem Urteil gab das Finanzgericht (FG) der auf Berücksichtigung der ursprünglich jeweils angesetzten Restnutzungsdauer und somit auf Herabsetzung der Einkünfte der Klägerin aus Gewerbebetrieb und entsprechende niedrigere Feststellung der Gewinne der Beigeladenen zu 1. bis 3. und des L für die Streitjahre gerichteten Klage statt.

    Das FA beantragt, das angefochtene Urteil des Niedersächsischen FG vom 20. Oktober 2009  8 K 323/05 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BFH, 30.08.2001 - IV R 30/99

    Gewinnübertragung nach § 6 c EStG

    Auszug aus BFH, 20.11.2014 - IV R 1/11
    Nach welcher Methode die AfA zu berechnen ist, hängt davon ab, ob der Anteilserwerber eine andere als die lineare Abschreibungsmethode nach § 7 Abs. 1 EStG wählen kann und ob ein ggf. bestehendes Wahlrecht bis zur Unanfechtbarkeit der Veranlagung ausgeübt wird (vgl. hierzu etwa BFH-Urteil vom 30. August 2001 IV R 30/99, BFHE 196, 507, BStBl II 2002, 49).
  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 20.11.2014 - IV R 1/11
    a) Subjekt der Einkommensbesteuerung ist nicht die Personengesellschaft selbst, sondern die Gesellschafter unterliegen nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 1 EStG mit ihren Anteilen am Gewinn der Personengesellschaft der Einkommensteuer (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751).
  • BFH, 25.02.1991 - GrS 7/89

    1. Zur Mitunternehmerstellung von Personengesellschaften - 2. Keine Anwendung des

    Auszug aus BFH, 20.11.2014 - IV R 1/11
    Der entgeltliche Erwerb eines Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft ist einkommensteuerrechtlich nicht als Erwerb des Gesellschaftsanteils als Wirtschaftsgut, sondern als Anschaffung von Anteilen an den einzelnen zum Gesellschaftsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern zu werten (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. u.a. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Februar 1991 GrS 7/89, BFHE 163, 1, BStBl II 1991, 691; BFH-Urteile vom 12. Dezember 1996 IV R 77/93, BFHE 183, 379, BStBl II 1998, 180, und vom 6. Mai 2010 IV R 52/08, BFHE 229, 279, BStBl II 2011, 261).
  • BFH, 21.04.1994 - IV R 70/92

    Zur bilanziellen Darstellung des Erwerbs einer Kommanditbeteiligung zu einem vom

    Auszug aus BFH, 20.11.2014 - IV R 1/11
    Da der Erwerber eines Mitunternehmeranteils aber die bestehenden Vermögensrechte aus der Beteiligung und damit auch das Kapitalkonto seines Vorgängers übernimmt, lässt sich der Anschaffungspreis des Erwerbers für seinen Anteil am Reinvermögen der Personengesellschaft nur darstellen, indem in einer für ihn aufzustellenden Ergänzungsbilanz das Kapitalkonto des Veräußerers in der Gesellschaftsbilanz auf den Anschaffungspreis berichtigt wird (BFH-Urteil vom 21. April 1994 IV R 70/92, BFHE 174, 413, BStBl II 1994, 745).
  • BFH, 12.12.1996 - IV R 77/93

    Ausscheiden eines Kommanditisten

    Auszug aus BFH, 20.11.2014 - IV R 1/11
    Der entgeltliche Erwerb eines Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft ist einkommensteuerrechtlich nicht als Erwerb des Gesellschaftsanteils als Wirtschaftsgut, sondern als Anschaffung von Anteilen an den einzelnen zum Gesellschaftsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern zu werten (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. u.a. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Februar 1991 GrS 7/89, BFHE 163, 1, BStBl II 1991, 691; BFH-Urteile vom 12. Dezember 1996 IV R 77/93, BFHE 183, 379, BStBl II 1998, 180, und vom 6. Mai 2010 IV R 52/08, BFHE 229, 279, BStBl II 2011, 261).
  • BFH, 06.07.1999 - VIII R 17/95

    Auflösung einer negativen Ergänzungsbilanz

    Auszug aus BFH, 20.11.2014 - IV R 1/11
    bb) Für den Fall negativer Ergänzungsbilanzen nach § 24 Abs. 2 des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStG) 1995 hat der BFH wiederholt entschieden, die Auflösung der in der Ergänzungsbilanz ausgewiesenen Korrekturposten habe korrespondierend zur Veränderung der Buchwerte in der Gesamthandsbilanz zu erfolgen (BFH-Urteile in BFHE 179, 84, BStBl II 1996, 68; vom 6. Juli 1999 VIII R 17/95, BFH/NV 2000, 34).
  • BFH, 29.11.2007 - IV R 73/02

    Aktivierung eines Übernahmeverlustes - Bilanzaufstockung eines nach § 7 Abs. 1

  • BFH, 06.05.2010 - IV R 52/08

    Keine Buchwertfortführung bei bloßer Übertragung von KG-Anteilen - keine

  • FG Niedersachsen, 28.10.2003 - 1 K 595/00

    Abschreibung des in der Ergänzungsbilanz eines Mitunternehmers aktivierten

  • BVerfG, 28.11.2023 - 2 BvL 8/13

    § 6 Abs. 5 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes ist mit dem Grundgesetz

    Dem Einkommensteuergesetz liegt - jedenfalls historisch - der Gedanke zugrunde, dass Einzel- und Mitunternehmer gleich zu behandeln sind (vgl. BVerfGE 26, 327 ; 116, 164 ; BFHE 164, 260 ; 192, 534 ; 194, 97 ; 219, 36 ; 248, 28 ).
  • BFH, 06.08.2019 - VIII R 12/16

    Auflösung einer positiven Ergänzungsrechnung anlässlich der Veräußerung eines

    In den positiven Ergänzungsrechnungen, die anlässlich der Abfindung der Erbin des X für M und S im Jahr 2004 gebildet wurden, wurden dementsprechend die von M und S getragenen Abfindungszahlungen anknüpfend an den Anteilserwerb einvernehmlich als Anschaffungskosten für den im Gesamthandsvermögen befindlichen Praxiswert der Klägerin zu 1 behandelt (vgl. zur Bildung einer Ergänzungsrechnung beim Erwerber eines Mitunternehmeranteils BFH-Urteile vom 06.07.1995 - IV R 30/93, BFHE 178, 176, BStBl II 1995, 831, unter 1.; vom 24.06.2009 - VIII R 13/07, BFHE 225, 402, BStBl II 2009, 993, unter II.2.; vom 20.11.2014 - IV R 1/11, BFHE 248, 28, BStBl II 2017, 34, Rz 14, und vom 09.05.2017 - VIII R 1/14, BFH/NV 2017, 1418, Rz 62).

    d) Bei der Veräußerung des Bruchteils eines Mitunternehmeranteils ist eine positive Ergänzungsbilanz oder -rechnung für ein Wirtschaftsgut des Gesamthandsvermögens korrespondierend aufzulösen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 248, 28, BStBl II 2017, 34, Rz 14; zur Veräußerung des Wirtschaftsguts BFH-Urteil vom 28.09.1995 - IV R 57/94, BFHE 179, 84, BStBl II 1996, 68, unter 2.; Kahle, FR 2013, 873 ff., m.w.N.).

    Es handelt sich bei den Ansätzen in einer Ergänzungsbilanz/-rechnung um Korrekturposten zu den dem jeweiligen Gesellschafter anteilig zuzurechnenden Wirtschaftsgütern (hier: dem Praxiswert der Klägerin zu 1) des Gesamthandsvermögens (BFH-Urteil in BFHE 248, 28, BStBl II 2017, 34, Rz 17).

  • BFH, 27.10.2015 - VIII R 47/12

    Tilgung der Kaufpreisverpflichtung eines Neugesellschafters aus künftigen

    a) Ein Abzug von Gewinnminderungen aus in den Streitjahren fortzuführenden (positiven) Ergänzungsbilanzen der Erwerber S, R und E, die im Erwerbszeitpunkt zu bilden wären (BFH-Urteil vom 20. November 2014 IV R 1/11, BFHE 248, 28), ist bei den Einkünften der Feststellungsbeteiligten aus selbständiger Arbeit bislang nicht berücksichtigt worden, da das FA und die sonstigen Beteiligten des Revisionsverfahrens davon ausgingen, es habe kein Erwerb von Teilmitunternehmeranteilen stattgefunden.
  • BFH, 03.05.2022 - IX R 22/19

    AfA-Berechtigung des Erwerbers nach entgeltlichem Erwerb eines Anteils an einer

    bb) Selbst wenn der entgeltliche Anteilserwerber genau die Anschaffungskosten des Gründungsgesellschafters aufwendet, kann er dessen AfA nicht einfach fortsetzen, denn für ihn beginnt mit dem entgeltlichen Erwerb eine neue AfA-Reihe, die sich nach der Restnutzungsdauer des jeweiligen Wirtschaftsguts im Zeitpunkt des Anteilserwerbs bemisst (BFH-Urteil vom 20.11.2014 - IV R 1/11, BFHE 248, 28, BStBl II 2017, 34, zum Erwerb eines Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft).

    Der Senat schließt sich insoweit den Ausführungen des IV. Senats an (BFH-Urteil in BFHE 248, 28, BStBl II 2017, 34).

    ff) Etwas anderes ergibt sich nicht daraus, dass die Rechtsprechung die individuelle AfA-Berechtigung des Gesellschafters nach entgeltlichem Anteilserwerb bisher --soweit ersichtlich-- nur unter dem Gesichtspunkt der Auflösung oder Fortschreibung von Ergänzungsbilanzen und -rechnungen thematisiert hat (vgl. insbesondere BFH-Urteil in BFHE 248, 28, BStBl II 2017, 34; Senatsurteil in BFHE 267, 18, BStBl II 2021, 202, Rz 29 ff.; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.11.2018 - 3 K 1280/18, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2019, 358).

    Der Senat weicht insbesondere nicht von dem Urteil des IV. Senats in BFHE 248, 28, BStBl II 2017, 34 ab.

  • BFH, 07.12.2023 - IV R 11/21

    Kein Investitionsabzugsbetrag zugunsten des Erwerbers eines Anteils an einer

    ee) Schließlich können sich die Kläger auch nicht erfolgreich auf das BFH-Urteil vom 20.11.2014 - IV R 1/11 (BFHE 248, 28, BStBl II 2017, 34) berufen.

    Dem BFH-Urteil vom 20.11.2014 - IV R 1/11 (BFHE 248, 28, BStBl II 2017, 34) kann daher keine Aussage zur Gewährung eines IAB im Fall eines beabsichtigten Anteilserwerbs entnommen werden.

  • BFH, 29.10.2019 - IX R 38/17

    Bewertung der Angemessenheit des Kaufpreises von Mietwohngrundstücken im

    Die Fortschreibung der so ausgewiesenen Anschaffungskosten geschieht dabei unabhängig von der Handhabung bei der Gesamthand (vgl. BFH-Urteil vom 20.11.2014 - IV R 1/11, BFHE 248, 28, BStBl II 2017, 34; FG Rheinland-Pfalz in EFG 2019, 358; Tiede in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 15 EStG Rz 505).
  • FG Münster, 26.03.2021 - 4 K 1018/19

    Kein Investitionsabzugsbetrag für den geplanten Erwerb eines GbR-Anteils

    Unter Verweis auf das Transparenzprinzip und das Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 20.11.2014 IV R 1/11 (BFHE 248, 28, BStBl II 2017, 34) machten sie geltend, dass es zwischen dem Erwerb eines Einzelunternehmers und dem Erwerber eines Anteils an einer Personengesellschaft keine Unterschiede geben dürfe, weswegen ein entsprechender Abzug zuzulassen sei.

    Die von den Klägern aufgeführte Entscheidung des BFH vom 20.11.2014 IV R 1/11 (a.a.O.) stehe dem nicht entgegen, weil auch ein Einzelunternehmer nur im Falle einer Neuanschaffung einen IAB geltend machen dürfe.

    Die bisherige höchstrichterliche Rechtsprechung des BFH, insbesondere die von den Klägern angeführte Entscheidung des BFH vom 20.11.2014 IV R 1/11, BFHE 248, 28, BStBl II 2017, 34, steht den dargelegten Grundsätzen nicht entgegen.

  • FG Rheinland-Pfalz, 19.11.2018 - 3 K 1280/18

    AfA: Ergänzungsrechnung beim Eintritt in eine vermögensverwaltende Gesellschaft

    Zugleich stehen dem Gesellschafter die Abschreibungswahlrechte zu, die auch ein Einzelunternehmer in Anspruch nehmen könnte, wenn er ein entsprechendes Wirtschaftsgut im Zeitpunkt des Anteilserwerbs angeschafft hätte (BFH-Urteil vom 20. November 2014 IV R 1/11, BFHE 248, 28, BStBl II 2017, 34).

    Der Zeitraum der Nutzungsdauer beginnt bei Gebäuden, die der Steuerpflichtige - wie hier der Beigeladene, auf den für Zwecke der AfA-Bemessung i.R. der Ergänzungsrechnung abzustellen ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 248, 28, BStBl II 2017, 34) - nach dem 20. Juni 1948 angeschafft hat, mit dem Zeitpunkt der Anschaffung (§ 11c Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EStDV).

    aa) Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob die im Fall eines entgeltlichen Erwerbs eines Mitunternehmeranteils aufzustellende Ergänzungsbilanz lediglich den Teil der Anschaffungskosten für die Anteile an den einzelnen zum Gesellschaftsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter enthält, der über die in der Gesellschaftsbilanz ausgewiesenen und anteilig auf die Gesellschafter entfallenden Anschaffungs- und Herstellungskosten der Gesellschaft hinausgeht (BFH-Urteil in BFHE 248, 28, BStBl II 2017, 34; s. auch Wendt, Finanz-Rundschau 2015, 555), und damit zur Bestimmung der sich aus der Ergänzungsbilanz eines Mitunternehmers ergebenden AfA ausschließlich die in der Ergänzungsbilanz erfassten Mehrwerte maßgeblich sind, während hinsichtlich der bei der Gesamthand ausgewiesenen Buchwerte die AfA der Personengesellschaft weitergeführt werden (so Reiß in Kirchhof, Einkommensteuergesetz, 17. Aufl., § 15 Rz 251; Desens/Blischke in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 15 Rz F 239; Carlé in Korn, EStG, § 15 Rz 197; Richter/Markl, in Lademann, EStG, § 15 Rz 828), oder, ob die gesamten Anschaffungskosten auf die Aktiva der Gesellschaft zu verteilen, davon ausgehend die Absetzungsbeträge zu berechnen und im Anschluss von dieser Summe die sich im Rahmen der Einkünfteermittlung der Gesamthand ergebenden AfA-Beträge abzuziehen sind, soweit sie auf den eingetretenen Mitunternehmer entfallen (so Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 19. Dezember 2016, BStBl I 2017, 34 "Beispiel 1"; ebenso Wacker in Schmidt, EStG, 37. Aufl., § 15 Rz 465; Tiede in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 15 EStG Rz 500 "planmäßige Abschreibungen"; Freikamp, Der Betrieb 2015, 1063; Bolk, Deutsche Steuer Zeitung 2015, 472, 474).

  • BFH, 20.09.2018 - IV R 39/11

    Wirtschaftliches Eigentum an einem Mitunternehmeranteil; Gewinn aus der

    Dass dabei formal eine unrichtige Bezeichnung als "Ergänzungsbilanz" (zur anderweitigen Funktion einer solchen Bilanz z.B. BFH-Urteil vom 20. November 2014 IV R 1/11, BFHE 248, 28, BStBl II 2017, 34, Rz 17, m.w.N.) verwendet wird, stellt die subjektive Bestimmung nicht in Frage.
  • BFH, 15.03.2017 - I R 41/16

    Ergänzungsbilanz eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA bei die

    Aus dieser Gleichstellung folgt des Weiteren, dass auch der Erwerb einer Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter einer KGaA --ebenso wie der Erwerb eines Mitunternehmeranteils (BFH-Urteil vom 20. November 2014 IV R 1/11, BFHE 248, 28, BStBl II 2017, 34)-- nicht anders zu behandeln ist als der Erwerb eines Einzelunternehmens.
  • BFH, 23.03.2023 - IV R 27/19

    Keine Auflösung der für die Altgesellschafter anlässlich des Eintritts eines

  • FG Niedersachsen, 09.09.2019 - 3 K 52/17

    Gewerbesteuermessbetrag bei Wechsel der Gesellschafter einer Personengesellschaft

  • BSG, 11.12.2019 - B 6 KA 10/18 R

    Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung - Aufrechnung gegenüber einer vom

  • BFH, 09.05.2017 - VIII R 1/14

    Vorzeitige Zahlung eines abgezinsten Kaufpreises für einen Mitunternehmeranteil -

  • FG Düsseldorf, 01.03.2017 - 7 K 2053/14

    Ermittlung der Abschreibung für die neu in die Gesellschaft eingetretene

  • FG Düsseldorf, 01.03.2017 - 7 K 2052/14

    Bewertung von Grundstücken und Gebäuden mit ihrem Verkehrswert i.R.d.

  • BFH, 16.12.2021 - IV R 7/19

    Ergänzungsbilanzgewinn als selbständig anfechtbare Besteuerungsgrundlage; § 6b

  • BSG, 11.12.2019 - B 6 KA 11/18 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Insolvenzverwalter - Klage

  • BFH, 29.10.2019 - IX R 39/17

    Bewertung der Angemessenheit des Kaufpreises von Mietwohngrundstücken im

  • BFH, 05.09.2023 - VIII R 31/20

    Notwendige Beiladung der Erben eines im Revisionsverfahren ausgeschiedenen und

  • BFH, 17.12.2020 - IV R 14/20

    Teilwert gemäß § 5a Abs. 6 EStG als neue AfA-Bemessungsgrundlage

  • FG Hessen, 31.05.2016 - 4 K 1879/13

    § 15 Abs. 1 Nr. EStG, § 16 Abs. 1 Nr. 3, § 9 Abs. 1 Nr. 1 KStG

  • FG Hamburg, 16.06.2016 - 6 K 78/15

    Tonnagesteuer: Teilwert gem. § 5a Abs. 6 EStG bei Rückwechsel der

  • FG Hamburg, 16.06.2016 - 6 K 235/14

    Tonnagesteuer: Teilwert gem. § 5a Abs. 6 EStG bei Rückwechsel der

  • BFH, 27.07.2023 - IV R 15/23

    Teilwert gemäß § 5a Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes a.F. als neue

  • BFH, 08.09.2020 - I B 53/19

    Doppelpräsidentschaft FG und OVG grundsätzlich zulässig

  • FG Hamburg, 16.06.2016 - 6 K 144/15

    Tonnagesteuer: Teilwert gem. § 5a Abs. 6 EStG

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