Rechtsprechung
BFH, 29.04.1992 - I R 21/90 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
KStG 1977 § 8 Abs. 3 Satz 2
- Wolters Kluwer
Tantiemevereinbarung - Beherrschender Gesellschafter - Vertraglicher Vorbehalt - Gesellschafterversammlung - Tantiemeanspruch - Gesellschafter-Geschäftsführer - Rückstellung - Verdeckte Gewinnausschüttung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Tantiemenvereinbarung unter Vorbehalt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Beherrschender Gesellschafter
- Auswirkungen im Recht der vGA
- Gesellschafter-Geschäftsführer
- Die Tatbestandsvoraussetzungen im Einzelnen
- Tantiemen
- Tantiemevereinbarungen
- Tantieme beim beherrschenden Gesellschafter
Papierfundstellen
- BFHE 168, 151
- BB 1992, 1708
- BB 1992, 1914
- DB 1992, 2325
- BStBl II 1992, 851
Wird zitiert von ... (44) Neu Zitiert selbst (10)
- BFH, 14.03.1990 - I R 6/89
Verdeckte Gewinnausschüttung bei Ausfall einer Darlehensforderung einer …
Auszug aus BFH, 29.04.1992 - I R 21/90
a) Unter einer verdeckten Gewinnausschüttung i. S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG 1977 ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (BFH-Urteil vom 14. März 1990 I R 6/89, BFHE 160, 459, BStBl II 1990, 795, m. w. N.).Ist allerdings der begünstigte Gesellschafter ein beherrschender Gesellschafter, so kann eine verdeckte Gewinnausschüttung auch dann anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an ihn erbringt, für die es an einer klaren und im voraus getroffenen Vereinbarung fehlt (BFH in BFHE 160, 459, BStBl II 1990, 795, m. w. N.).
- BFH, 10.03.1971 - I R 178/69
Pachtzins - Beginn des Pachtverhältnisses - Kapitalgesellschaft - Beherrschender …
Auszug aus BFH, 29.04.1992 - I R 21/90
aa) Fehlt einem Vertrag zwischen einer Kapitalgesellschaft und einem beherrschenden Gesellschafter nach Ansicht des Gerichts im einen oder anderen Punkt die erforderliche Klarheit, hat das Gericht nach dem BFH-Urteil vom 10. März 1971 I R 178/69 (BFHE 102, 247, BStBl II 1971, 566) insbesondere bei Vorliegen entsprechender Beweisanträge alles zu tun, was der Klärung des Vertragsinhalts dient.bb) Nach dem BFH-Urteil in BFHE 102, 247, BStBl II 1971, 566 kann das FG eine ausdrücklich als vorläufig bezeichnete Regelung aufgrund einer Beweisaufnahme in dem Sinne auslegen, daß die endgültige Vergütung durch einen Sachverständigen festgelegt werden soll.
- BFH, 28.10.1987 - I R 110/83
Zur Frage der von vornherein klaren und eindeutigen Vereinbarung zwischen …
Auszug aus BFH, 29.04.1992 - I R 21/90
ee) Der Senat weicht auch nicht von dem Urteil vom 28. Oktober 1987 I R 110/83 (BFHE 152, 74, BStBl II 1988, 301) ab.Selbst wenn man die Tantiemevereinbarung als Nebenpflicht in bezug auf den Dienstvertrag ansähe, hielte sich die Entscheidung des FG im Rahmen des BFH-Urteils in BFHE 152, 74, BStBl II 1988, 301, wenn es lediglich hinsichtlich der Tantiemen eine verdeckte Gewinnausschüttung annahm.
- BFH, 11.12.1985 - I R 164/82
Verdeckte Gewinnausschüttung - Kapitalgesellschaft - …
Auszug aus BFH, 29.04.1992 - I R 21/90
Ein Gesellschafter ist nämlich auch dann ein beherrschender, wenn er zwar nicht die Mehrheit der Stimmrechte hält, jedoch mit anderen Gesellschaftern in der Verfolgung gleichgerichteter Interessen zusammenwirkt, um eine ihren Interessen entsprechende Willensbildung der Gesellschaft herbeizuführen (vgl. BFH-Urteil vom 11. Dezember 1985 I R 164/82, BFHE 146, 126, BStBl II 1986, 469). - BFH, 22.04.1971 - I R 114/70
Leistungen einer Kapitalgesellschaft - Gesellschafter als Leistungsempfänger - …
Auszug aus BFH, 29.04.1992 - I R 21/90
cc) In dem durch BFH-Urteil vom 22. April 1971 I R 114/70 (BFHE 102, 268, BStBl II 1971, 600) entschiedenen Fall war unklar, ob bei der Berechnung des Gewinnanteils einer stillen Gesellschaft an einer Kapitalgesellschaft der Gewinn der Kapitalgesellschaft um die Körperschaftsteuer und Vermögensteuer zu kürzen war (die Gesellschafter der stillen Gesellschafterin, einer OHG, waren Gesellschafter der Kapitalgesellschaft). - BFH, 24.01.1990 - I R 157/86
Form der Vereinbarung zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihrem beherrschenden …
Auszug aus BFH, 29.04.1992 - I R 21/90
Damit war es aus der Sicht eines außenstehenden Dritten (vgl. dazu: BFH-Urteil vom 24. Januar 1990 I R 157/86, BFHE 160, 225, BStBl II 1990, 645) unsicher und deshalb unklar, ob die Tantiemeansprüche der Gesellschafter-Geschäftsführer letztlich Bestand haben würden. - BFH, 16.03.1967 - I 261/63
Zustimmung zur Kapitalerhöhung einer Gesellschaft als verdeckte …
Auszug aus BFH, 29.04.1992 - I R 21/90
Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der BFH eine Veranlassung der Vermögensminderung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (BFH-Urteil vom 16. März 1967 I 261/63, BFHE 89, 208, BStBl III 1967, 626). - BFH, 13.10.1983 - I R 4/81
Verdeckte Gewinnausschüttung, wenn sich Pensionszahlungen an GmbH-Gesellschafter …
Auszug aus BFH, 29.04.1992 - I R 21/90
dd) Auf das BFH-Urteil vom 13. Oktober 1983 I R 4/81 (BFHE 139, 393, BStBl II 1984, 65) kann sich die Klägerin ebenfalls nicht mit Erfolg berufen. - BFH, 26.04.1989 - I R 172/87
Zur verdeckten Gewinnausschüttung bei bestehendem Wettbewerbsverbot eines …
Auszug aus BFH, 29.04.1992 - I R 21/90
In einem solchen Fall besteht wegen des fehlenden Interessengegensatzes zwischen der Gesellschaft und dem beherrschenden Gesellschafter die Möglichkeit, den Gewinn der Gesellschaft mehr oder weniger beliebig festzusetzen und ihn so zu beeinflussen, wie es bei der steuerlichen Gesamtbetrachtung der Einkommen der Gesellschaft einerseits und des Gesellschafters andererseits am günstigsten ist (vgl. BFH-Urteil vom 26. April 1989 I R 172/87, BFHE 157, 138, BStBl II 1989, 673). - BFH, 30.01.1985 - I R 37/82
Zu den Voraussetzungen einer klaren, eindeutigen und im voraus getroffenen …
Auszug aus BFH, 29.04.1992 - I R 21/90
Danach muß bei der Berechnung der an beherrschende Gesellschafter zu zahlenden Vergütungen die Bemessungsgrundlage so bestimmt sein, daß allein durch Rechenvorgänge die Höhe der Vergütung ermittelt werden kann, ohne daß es noch der Ausübung irgendwelcher Ermessensakte seitens der Geschäftsführung oder der Gesellschafterversammlung bedarf (vgl. BFH-Urteil vom 30. Januar 1985 I R 37/82, BFHE 143, 263, BStBl II 1985, 345).
- BFH, 17.12.1997 - I R 70/97
VGA bei Vergütungen an beherrschenden Gesellschafter
Danach muß bei der Berechnung der einem beherrschenden Gesellschafter zu zahlenden Vergütungen die Bemessungsgrundlage so bestimmt sein, daß allein durch Rechenvorgänge die Höhe der Vergütung ermittelt werden kann, ohne daß es noch der Ausübung irgendwelcher Ermessensakte seitens der Geschäftsführung oder der Gesellschafterversammlung bedarf (vgl. BFH-Urteil vom 29. April 1992 I R 21/90, BFHE 168, 151, BStBl II 1992, 851, m.w.N.;… vgl. auch Streck, Körperschaftsteuergesetz, 4. Aufl., § 8 Anm. 121, m.w.N.;… Frotscher/Maas, Körperschaftsteuergesetz, KStG 1977, Anhang vGA zu § 8 Rdnr. 167; BFH-Urteil vom 11. Dezember 1991 I R 49/90, BFHE 166, 545, BStBl II 1992, 434). - BFH, 17.01.2018 - I R 74/15
Cash-Pool - unbestimmte Zinsabrede - vGA
Vielmehr bedarf es in einem solchen Fall der Gesamtwürdigung der Abrede und ihrer tatsächlichen Handhabung; auch können die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs ergänzend heranzuziehen sein (Senatsurteile vom 28. Oktober 1987 I R 110/83, BFHE 152, 74, BStBl II 1988, 301; vom 29. April 1992 I R 21/90, BFHE 168, 151, BStBl II 1992, 851;… s.a. Senatsbeschluss vom 13. März 1997 I B 124/96, BFH/NV 1997, 712).Letzteres erfordert nach ständiger Rechtsprechung, dass die Berechnungsgrundlagen in der Weise vereinbart werden, dass allein durch Rechenvorgänge die Höhe der Vergütung ermittelt werden kann und es deshalb auch keiner Ermessensausübung durch die Geschäftsführung oder die Gesellschafterversammlung bedarf (Senatsurteile in BFHE 168, 151, BStBl II 1992, 851; in BFHE 185, 224, BStBl II 1998, 545;… vom 1. April 2003 I R 78/02, I R 79/02, BFH/NV 2004, 86, unter III.3. der Gründe, m.w.N.).
- BFH, 02.02.1994 - I R 78/92
Umsatzrückvergütungen einer Einkaufs-GmbH in Höhe des erzielten Gewinns als …
Unter einer verdeckten Gewinnausschüttung i. S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG 1977 ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. April 1992 I R 21/90, BFHE 168, 151, BStBl II 1992, 851).
- BFH, 02.12.1992 - I R 54/91
Verdeckte Gewinnausschüttung bei Entlohnung von Gesellschafter-Geschäftsführer …
Der sachliche Grund für diese Anforderung ist, daß beherrschende Gesellschafter es i. d. R. in der Hand haben, Gewinne in Form verschleierter Betriebsausgaben auszuschütten und dadurch nach ihrem Belieben Gewinne abzusaugen (vgl. auch z. B. BFH-Urteil vom 29. April 1992 I R 21/90, BFHE 168, 151, BStBl II 1992, 851, m. w. N.). - BFH, 24.03.1999 - I R 20/98
Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer
Damit hat der erkennende Senat seine teilweise geäußerten Zweifel an der Möglichkeit einer Auslegung von Verträgen zwischen Kapitalgesellschaft und ihrem beherrschenden Gesellschafter (z.B. so noch im Urteil vom 29. April 1992 I R 21/90, BFHE 168, 151, BStBl II 1992, 851) aufgegeben.Zwar hat der Senat wiederholt entschieden, daß die Bemessungsgrundlage für die Vergütung eines beherrschenden Gesellschafters so bestimmt sein muß, daß allein durch einen Rechenvorgang die Höhe der Vergütung ermittelt werden kann (vgl. z.B. BFH in BFHE 185, 224, BStBl II 1998, 545; in BFHE 168, 151, BStBl II 1992, 851, m.w.N.).
- FG Rheinland-Pfalz, 24.08.2017 - 6 K 1418/14
Tantiemeberechnung bei Verlust im Folgejahr - Zusammenrechnung von Anteilen …
Würde dies nicht geschehen, dann würde der Tatbestand einer verdeckten Gewinnausschüttung vorliegen (FG Hessen a.a.O., BFH Urteile vom 22.04.1992 I R 21/90, BStBl II 1992, 851 und vom 30.01.1985 I R 37/82, BStBl II 1985, 345).Denn es muss ausgeschlossen sein, dass bei der Berechnung der Vergütung ein Spielraum bleibt; die Berechnungsgrundlagen müssen so bestimmt sein, dass allein durch Rechenvorgänge die Höhe der Vergütung ermittelt werden kann, ohne dass es noch der Ausübung irgendwelcher Ermessensakte seitens der Geschäftsführung oder der Gesellschafterversammlung bedarf (BFH-Urteile vom 30. Januar 1985 - I R 37/82, BFHE 143, 263, BStBl II 1985, 345, in BFH/NV 1986, 430, vom 29. April 1992 - I R 21/90, BFHE 168, 151, BStBl II 1992, 851, vom 17. Dezember 1997 - I R 70/97, BStBl II 1998, 545, …und vom 1. April 2003 I R 78/02, I R 79/02, BFH/NV 2004, 86).
- BFH, 23.06.1993 - I R 72/92
- Verdeckte Gewinnausschüttung bei einer Steuerberatungsgesellschaft, die die …
Unter einer verdeckten Gewinnausschüttung i. S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG 1977 ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (vgl. BFH-Urteil vom 29. April 1992 I R 21/90, BFHE 168, 151, BStBl II 1992, 851). - BFH, 16.12.1992 - I R 2/92
Veranlassung einer Pensionsrückstellung durch das Gesellschaftsverhältnis
Für den größten Teil der Fälle hat der BFH eine Veranlassung der Vermögensminderung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter oder einer diesem nahestehenden Person einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters (§ 93 des Aktiengesetzes - AktG -, § 43 Abs. 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung - GmbHG -) einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (BFH-Urteile vom 16. März 1967 I 261/63, BFHE 89, 208, BStBl III 1967, 626; vom 29. April 1992 I R 21/90, BFHE 168, 151, BStBl II 1992, 851). - FG Berlin-Brandenburg, 04.11.2014 - 6 K 6153/12
Körperschaftsteuer 2007; Gewerbesteuermessbetrags 2007
Dies unterscheide den streitigen Sachverhalt von der Entscheidung des BFH vom 29. April 1992 (I R 21/90, BStBl II 1992, 851).a) Nach dem Grundsatz des formellen Drittvergleichs ist eine Tantiemevereinbarung nur dann anzuerkennen, wenn die Bemessungsgrundlage so bestimmt ist, dass allein durch Rechenvorgänge die Höhe der Vergütung ermittelt werden kann, ohne dass es noch der Ausübung irgendwelcher Ermessensakte seitens der Geschäftsführung oder der Gesellschafterversammlung bedarf (vgl. BFH-Urteile vom 30. Januar 1985 I R 37/82, BFHE 143, 263, BStBl II 1985, 345; vom 29. April 1992 I R 21/90, BFHE 168, 151, BStBl II 1992, 851).
Daher hat der BFH eine Tantiemevereinbarung nicht akzeptiert, in der zwar zunächst die Höhe der Tantieme exakt definiert wurde, es aber der Gesellschafterversammlung vorbehalten blieb, eine von vorstehender Regelung abweichende Tantieme festzusetzen (vgl. BFH-Urteil vom 29. April 1992 I R 21/90, BFHE 168, 151, BStBl II 1992, 851).
- FG Rheinland-Pfalz, 24.08.2017 - 6 K 1419/14
Tantiemeberechnung bei Verlust im Folgejahr - Zusammenrechnung von Anteilen …
Würde dies nicht geschehen, dann würde der Tatbestand einer verdeckten Gewinnausschüttung vorliegen (FG Hessen a.a.O., BFH Urteile vom 22.04.1992 I R 21/90, BStBl II 1992, 851 und vom 30.01.1985 I R 37/82, BStBl II 1985, 345).Denn es muss ausgeschlossen sein, dass bei der Berechnung der Vergütung ein Spielraum bleibt; die Berechnungsgrundlagen müssen so bestimmt sein, dass allein durch Rechenvorgänge die Höhe der Vergütung ermittelt werden kann, ohne dass es noch der Ausübung irgendwelcher Ermessensakte seitens der Geschäftsführung oder der Gesellschafterversammlung bedarf (BFH-Urteile vom 30. Januar 1985 - I R 37/82, BFHE 143, 263, BStBl II 1985, 345, in BFH/NV 1986, 430, vom 29. April 1992 - I R 21/90, BFHE 168, 151, BStBl II 1992, 851, vom 17. Dezember 1997 - I R 70/97, BStBl II 1998, 545, …und vom 1. April 2003 I R 78/02, I R 79/02, BFH/NV 2004, 86).
- FG München, 14.10.1996 - 7 K 359/95
Tantiemerückstellungen zugunsten eines beherrschenden Geschäftsführers einer …
- BFH, 24.03.1999 - I S 8/98
VGA; Pensionszusage; Garantierückstellungen
- BFH, 22.04.2009 - I B 162/08
VGA bei Abfindungszahlungen an beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer - …
- FG Köln, 09.08.2018 - 13 K 1200/15
Kapitalertragsteuer/Körperschaftsteuer: Fremdübliche Konzessionsabgaben sind …
- FG Sachsen-Anhalt, 13.03.2013 - 3 K 309/09
Verdeckte Gewinnausschüttung: Fehlen von klaren im Voraus getroffener …
- BFH, 15.03.2000 - I R 73/99
VGA; Tantieme i.H.v. 75 v. H. des Jahresüberschusses
- FG Düsseldorf, 11.06.2002 - 6 K 5287/99
Verdeckte Gewinnausschüttung; Wohnungsvermietung; Gesellschafter-Geschäftsführer; …
- FG München, 18.09.2001 - 6 K 809/00
Anforderungen an Tantiemevereinbarung; Gewerbesteuermessbetrag 1996; …
- FG Niedersachsen, 09.12.2003 - 6 K 138/02
Voraussetzungen der Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung bei …
- FG München, 17.02.1997 - 7 K 2029/95
Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA); Steuerliche Behandlung zu …
- FG Köln, 14.09.2000 - 13 K 3037/00
Gewinntantieme eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers als vGA
- FG München, 14.05.2002 - 7 K 3264/00
Angemessenheit der dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH neben seinem …
- FG Saarland, 18.12.1996 - 1 K 257/94
Körperschaftsteuer; verdeckte Gewinnausschüttungen im Verhältnis zu …
- FG Berlin, 28.04.1997 - 8263/96
VGA bei unklarer Gehaltsvereinbarung
- FG Rheinland-Pfalz, 27.08.1996 - 2 K 1291/95
Abänderung von Körperschaftssteuerbescheiden und Gewerbesteuermessbeträgen; …
- FG Baden-Württemberg, 05.05.2015 - 6 K 3640/13
Zulässigkeit einer Negativ-Tantieme an Gesellschafter-Geschäftsführer - …
- FG Baden-Württemberg, 28.06.2021 - 10 K 3032/19
Außerbilanzielle Hinzurechnung von Ausgleichszahlungen als verdeckte …
- FG Hamburg, 30.04.2003 - I 48/02
KStG: Tantiemeversprechen als verdeckte Gewinnausschüttung:
- FG Düsseldorf, 23.04.2002 - 6 K 3453/99
Verdeckte Gewinnausschüttung; Sorgfaltsmaßstab; Üblichkeit; Geschäftsgebaren; …
- FG München, 24.07.2001 - 6 K 1177/98
Verdeckte Gewinnausschüttung bei unklarer Bemessungsgrundlage für Gewinntantieme; …
- FG München, 27.03.2001 - 6 K 225/00
Zufluss einer Gewinntantieme; Einkommensteuer 1993
- FG Baden-Württemberg, 30.01.1997 - 3 K 80/92
Tatsächliche Verständigung über verdeckte Gewinnausschüttung; Vorliegen einer …
- FG Saarland, 29.08.2001 - 1 K 350/98
Gewinntantieme von 25 % an leitende Angestellte als verdeckte Gewinnausschüttung
- FG Hamburg, 31.03.2000 - II 568/99
Vereinbarung von Gewinntantiemen für den beherrschenden
- FG München, 25.07.2001 - 6 K 4860/99
Verlustvortrag und Gewinntantieme; Gewerbesteuermessbetrag 1996; gesonderter …
- FG Hamburg, 22.04.1999 - II 196/96
VGA bei Zustimmung zur Pachtzinserhöhung
- FG München, 26.03.1997 - 7 K 893/93
Einstufung von Pachtzahlungen als verdeckte Gewinnausschüttung; Entgelt für die …
- FG Saarland, 02.10.1996 - 1 K 200/94
Körperschaftsteuer; Vertragsdurchführung und verdeckte Gewinnausschüttung
- FG Saarland, 02.10.1996 - 1 K 85/95
Körperschaftsteuer; Vermittlungsprovisionen für den Geschäftsführer
- FG Saarland, 25.10.1995 - 1 K 75/95
Körperschaftsteuer; Kosten für die Teilnahme an einem Auslandskongreß
- FG Saarland, 14.02.1995 - 1 K 113/94
Körperschaftsteuer; Angemessenheit des Geschäftsführergehalts
- FG Hamburg, 15.06.1995 - II 36/93
An die Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlte Honorare für wissenschaftliche …
- FG Saarland, 13.12.1994 - 1 K 178/94
Körperschaftsteuer; Tantiemenzahlungen an Gesellschafter-Geschäftsführer
- FG München, 17.10.1996 - 7 K 3862/91
Anforderungen an eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA); Steuerliche Behandlung …