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   BFH, 09.03.1951 - IV 243/50 U   

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https://dejure.org/1951,444
BFH, 09.03.1951 - IV 243/50 U (https://dejure.org/1951,444)
BFH, Entscheidung vom 09.03.1951 - IV 243/50 U (https://dejure.org/1951,444)
BFH, Entscheidung vom 09. März 1951 - IV 243/50 U (https://dejure.org/1951,444)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ausführungen zur Abschreibung auf den Teilwert in der Reichsmark-Schlussbilanz - Beachtung des Einflussses der bevorstehenden Währungsreform bei Ansatz von Teilwerten in der Reichsmark-Schlussbilanz - Berwertung von Wirtschaftsgütern auf der Wertebene von ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 55, 317
  • DB 1951, 586
  • BStBl III 1951, 122
  • BStBl III 1961, 122
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 23.10.1951 - I 81/51 U

    Geltungsbereich der Grundsätze über die Ermittlung des Teilwertes von Fertigwaren

    Der Rechtsgedanke des Urteils, daß die Bewertung der Reichsmarkzeit und der DM-Zeit unabhängig voneinander vorzunehmen ist, weil sich die Entwicklung der Preise auf zwei völlig verschiedenen Wertebenen abspielt, wird aufrechterhalten (vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs IV 243/50 U vom 9. März 1951, Bundessteuerblatt - BStBl. - III S. 122).

    Die Stpfl. hält die Grundsätze der Rechtsprechung, insbesondere des Urteils IV 243/50 U, über die Ansetzung der RM-Anschaffungspreise in der RM-Schlußbilanz nur für anwendbar auf Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und für Anschaffungen zu überhöhten Preisen, ihre Anwendbarkeit auf die Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens für zweifelhaft, für unzulässig aber bei der Bewertung von Gegenständen des Vorratsvermögens, die in der Reichsmarkzeit zu Marktpreisen erworben, am Bilanzstichtag noch nicht verarbeitet und noch nicht abgesetzt waren, weil sich der Preisspiegel für die vor der Währungsumstellung vorhandenen Qualitäten in der DM-Zeit wesentlich gesenkt habe, oder weil es möglich sei, daß die zu verarbeitenden Gegenstände in den letzten Tagen vor der Währungsreform auf Kredit erworben und die Verbindlichkeiten nach § 18 Absatz 1 Ziffer 4 UmstG im Verhältnis von 1: 1 hätten umgestellt werden müssen.

    Daher kann der Ansatz des Teilwertes, wie in dem Urteil IV 243/50 U eingehend dargelegt ist, nur unter Zugrundelegung der gleichen Marktlage zutreffend vorgenommen werden; es würde zu einer ungleichmäßigen Besteuerung führen, wollte man das Herabgehen auf den Teilwert von verschiedenen Wertebenen aus beurteilen.

  • BFH, 24.03.1987 - IX R 31/84

    Beweissicherungsverfahren - Konkurs - Herstellungskosten - Gebäude -

    So sind z. B. überhöhte Aufwendungen wie die Zahlung von Schwarzmarktpreisen, sog. Schnellbaukosten oder auch die Kosten einer beschleunigten Lieferung in vollem Umfang Anschaffungs- oder Herstellungskosten (vgl. BFH-Urteile vom 9. März 1951 IV 243/50 U, BFHE 55, 317, BStBl III 1951, 122, m. w. N.; vom 26. August 1958 I 80/57 U, BFHE 67, 382, BStBl III 1958, 420; vom 9. Dezember 1982 IV R 54/80, BFHE 137, 453, BStBl II 1983, 371, und vom 15. Februar 1966 I 103/63, BFHE 85, 496, BStBl III 1966, 468).
  • BFH, 30.04.1952 - IV 10/52 U

    Anwendbarkeit der Höchstvorschrift während des Währungsverfalls - Schätzung von

    10a-b; Entscheidungen des Bundesfinanzhofs IV 243/50 vom 9. März 1951, Bundessteuerblatt - BStBl. - 1951 III S. 122, StRK, EStG § 4 Rechtsspr.
  • BFH, 07.02.1952 - IV 280/51 S

    Wegfall von Vergünstigungen zur Absetzung von Kosten zur Beseitigung von

    Auch sie hat die durch die Währungsreform herbeigeführte scharfe Trennung zwischen RM- und DM-Zeit damit zum Ausdruck gebracht, wie das auch der Bundesfinanzhof in den Urteilen IV 243/50 vom 9. März 1951, Bundessteuerblatt (BStBl.) III S. 122 und I 81/51 vom 23. Oktober 1951, BStBl. III S. 224, betont hat.
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