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   BFH, 08.04.1954 - IV 345/53 U   

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https://dejure.org/1954,321
BFH, 08.04.1954 - IV 345/53 U (https://dejure.org/1954,321)
BFH, Entscheidung vom 08.04.1954 - IV 345/53 U (https://dejure.org/1954,321)
BFH, Entscheidung vom 08. April 1954 - IV 345/53 U (https://dejure.org/1954,321)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Aufwendungen für Beschaffung eines Hörapparates als Werbungskosten - Aufwendungen zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit als Werbungskosten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 58, 689
  • DB 1954, 466
  • BStBl III 1953, 174
  • BStBl III 1954, 174
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 17.09.1953 - IV 119/53 U

    Mehraufwendungen für Verpflegung als Werbungskosten - Fahrtkosten zwischen

    Auszug aus BFH, 08.04.1954 - IV 345/53 U
    Insoweit entsteht durch den Dienst tatsächlich eine notfalls zu schätzende und wirtschaftlich als gerechtfertigt anzuerkennende Mehraufwendung, die sich schließlich auch z.B. mit den steuerlich anzuerkennenden Mehraufwendungen für Verpflegung außerhalb des Hauses bei besonders langer dienstlicher Abwesenheit von der Wohnung (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs IV 119/53 U vom 17. September 1953, Bundessteuerblatt - BStBl. - 1953 III S. 322) vergleichen läßt.
  • BFH, 22.04.2003 - VI B 275/00

    Anschaffung eines Hörgeräts keine Werbungskosten

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind Aufwendungen, die ihrer Natur nach in erster Linie zur Behebung körperlicher Mängel dienen, wie Aufwendungen für die Beschaffung eines Hörgerätes, der privaten Lebenssphäre zuzurechnen und deshalb grundsätzlich zu den nach § 12 des Einkommensteuergesetzes nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung zuzuordnen, auch wenn die Behebung des Mangels zugleich im beruflichen Interesse liegt (so schon BFH-Urteil vom 8. April 1954 IV 345/53 U, BFHE 58, 689, BStBl III 1954, 174).
  • FG Baden-Württemberg, 11.09.1996 - 5 K 111/96
    Unter Berücksichtigung dieser Kriterien war vorliegend zwar zu sehen, daß der BFH in seinem Urteil vom 8. April 1954 ( IV 345/53 U , BStBl III 1954, 174) Aufwendungen für Hörgerätebatterien insoweit für abzugsfähig erachtet hat, als diese im Dienst verbraucht worden sind.

    Entgegen der Auffassung des BFH in seiner Entscheidung vom 8. April 1954, a.a.O., lassen sich die hierdurch verursachten Aufwendungen auch nicht verhältnismäßig leicht und klar durch objektive Merkmale und Unterlagen in einen beruflichen und in einen privaten Bereich teilen, weshalb ein Abzug als Werbungskosten ausscheidet.

  • BFH, 28.09.1990 - III R 51/89

    Technische Hilfsmittel zur Behebung körperlicher Mängel stets notwendiges

    So hat bereits der IV. Senat des BFH unter Rückgriff auf die Entscheidung des Reichsfinanzhofs vom 30. Juli 1929 VI A 839/28 (RStBl 1929, 554) im Urteil vom 8. April 1954 IV 345/53 U (BFHE 58, 689, BStBl III 1954, 174) entschieden, daß technische Hilfsmittel (im Streitfall ein Hörapparat), die ihrer Natur nach in erster Linie zur Behebung körperlicher Mängel dienen, allein die private Lebenssphäre berühren, auch wenn die Behebung des Mangels zugleich im beruflichen Interesse liege.
  • BFH, 25.09.1956 - I 256/55 U

    Einkommensteuerrechtliche Anerkennung von Arbeitsverträgen zwischen Ehegatten bei

    Die Typisierung wird oft bei der schwierigen Abgrenzung von Betriebsausgaben (Werbungskosten) einerseits und Kosten der Lebensführung (§ 12 Ziff. 1 EStG) andererseits angewendet, insbesondere wenn es darauf ankommt, ob sich der Steuerpflichtige bei dem Aufwand von Motiven beruflicher oder privater Art hat leiten lassen (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs IV 345/53 U vom 8. April 1954, Slg. Bd. 58 S. 689, BStBl 1954 III S. 174).
  • FG Sachsen, 07.11.2000 - 5 K 1777/98

    Aufwendungen für einen Blindencomputer als neben dem Blindenpauschbetrag

    In diesem Sinne werden auch Aufwendungen für medizinische Hilfsmittel typisierend als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt (vgl. BFH-Urteile vom 17. Juli 1981 VI R 77/78, BStBl II 1981, 711 und vom 26. Juli 1957 VI 155/55 U, BFHE 65, 298 und vom 8. April 1954 IV 345/53 U, BStBl III 1954, 174 und vom 9. August 1991, a.a.O.).
  • BFH, 26.07.1957 - VI 155/55 U

    Berücksichtigung der Aufwendungen für die Beschäftigung einer Hausgehilfin als

    Sie werden auch von den Krankenkassen in mehr oder weniger großem Umfang ersetzt, In der Entscheidung des Bundesfinanzhofs IV 345/53 U vom 8. April 1954 (Slg. Bd. 58 S. 689, BStBl 1954 III S. 174) ist deshalb bereits ausgesprochen worden, daß Kosten für einen Hörapparat nach § 33 EStG berücksichtigt werden könnten.
  • BFH, 10.05.1957 - VI 117/56 U

    Begriff der Werbungskosten bei den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit

    Betreffen die Aufwendungen gleichzeitig die private Lebensführung, so gehören sie, wenn sie hinsichtlich beruflicher und privater Veranlassung nicht leicht und eindeutig zu trennen sind, gemäß § 12 Ziff. 1 Satz 2 EStG in vollem Umfang zu den steuerlich nicht abzugsfähigen Kosten der Lebenshaltung (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs IV 345/53 U vom 8. April 1954, Slg. Bd. 58 S. 689, Bundessteuerblatt - BStBl - 1954 III S. 174).
  • BFH, 04.09.1956 - I 63/56 U

    Übernahme der Ausbildungskosten für einen künftigen Schwiegersohn als

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