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   BFH, 16.03.1962 - VI 85/61 U   

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https://dejure.org/1962,335
BFH, 16.03.1962 - VI 85/61 U (https://dejure.org/1962,335)
BFH, Entscheidung vom 16.03.1962 - VI 85/61 U (https://dejure.org/1962,335)
BFH, Entscheidung vom 16. März 1962 - VI 85/61 U (https://dejure.org/1962,335)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines durch Haftungsbescheid für Lohnsteuer seiner Arbeitnehmer in Anspruch genommenen Arbeitgebers auf Mitteilung der Berechnungsgrundlagen für die nachgeforderte Lohnsteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 75, 36
  • DB 1962, 893
  • BStBl III 1962, 282
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 27.03.1961 - I 276/60 U

    Durchführung einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt und Unterrichtung des

    Auszug aus BFH, 16.03.1962 - VI 85/61 U
    Wenn daher der Arbeitgeber die Mitteilung der einzelnen Berechnungsgrundlagen verlangt, so ist seinem Antrag zu entsprechen, um ihm das rechtliche Gehör in ausreichendem Maße zu gewähren (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs I 276/60 U vom 27. März 1961, BStBl 1961 III S. 290, Slg. Bd. 73 S. 58).
  • BFH, 24.11.1961 - VI 183/59 S

    Berechnung des Lohnsteuerabzugs bei Aushilfskräften

    Auszug aus BFH, 16.03.1962 - VI 85/61 U
    Die Erwägung, ob der Arbeitgeber in Anspruch genommen werden soll, ist zwar immer anzustellen (siehe zuletzt Urteil des Senats VI 183/59 S vom 24. November 1961 - unter III -, Slg. Bd. 74 S. 97).
  • BFH, 25.05.1962 - VI 162/60 S

    Steuerfreiheit von Fehlgeldentschädigungen, die private Arbeitgeber an ihre

    Auszug aus BFH, 16.03.1962 - VI 85/61 U
    nach Abschn. 2 Abs. 2 Ziff. 2 LStR steuerfrei sind, wird auf die Grundsatzentscheidung des Senats VI 162/60 S im Bescheid vom heutigen Tag Bezug genommen, der durch Urteil vom 25. Mai 1961 bestätigt wurde (Slg. Bd. 75 S. 48).
  • BFH, 29.04.1960 - VI 33/60 U

    Unterbrechung der Verjährung von Ansprüchen durch einen dem Steuerpflichtigen

    Auszug aus BFH, 16.03.1962 - VI 85/61 U
    Daß dieses Schreiben nicht an die eigentlichen Steuerschuldner, nämlich die Arbeitnehmer der Bfin., gerichtet war, ist dabei ohne Bedeutung; denn Unterbrechungshandlungen gemäß § 147 AO eines Finanzamts gegenüber dem Arbeitgeber bewirken eine Unterbrechung der Verjährung der Lohnsteueransprüche auch gegenüber den Arbeitnehmern (siehe Urteil des Bundesfinanzhofs VI 33/60 U vom 29. April 1960, BStBl 1960 III S. 275, Slg. Bd. 71 S. 72).
  • BFH, 06.03.1980 - VI R 65/77

    Umfang des Nachweises bei steuerfreien Reisekostenvergütungen durch den

    Im übrigen ist anerkannt, daß das FA im Rahmen seines billigen Ermessens bleibt, wenn es zur Vereinfachung des Verfahrens den Arbeitgeber in Anspruch nimmt, falls - wie im Streitfall - nach einer Lohnsteuerprüfung viele Lohnsteuerbeträge aufgrund von im wesentlichen gleichliegenden Sachverhalten nachzuzahlen sind (Urteil des Senats vom 16. März 1962 VI 85/61 U, BFHE 75, 36, BStBl III 1962, 282).
  • BFH, 07.12.1984 - VI R 164/79

    1. Zum Essensfreibetrag (keine Erhöhung) - 2. Haftung des Arbeitgebers; Anwendung

    Deshalb müssen grundsätzlich der einzelne Steuerschuldner und die einzelne Steuerschuld im Haftungsbescheid genannt werden (vgl. BFH-Urteil vom 16. März 1962 VI 85/61 U, BFHE 75, 36, BStBl III 1962, 282).
  • BFH, 27.04.1973 - VI R 154/69

    Gruppen-Krankenversicherung - Beiträge einer Kommunalbehörde - Ausgaben für

    Wenn nach einer Lohnsteueraußenprüfung viele und meist kleinere Lohnsteuerbeträge auf Grund eines im wesentlichen gleichliegenden Tatbestandes nachzuzahlen seien, so handele das FA im Rahmen seines Ermessens, wenn es aus Vereinfachungsgründen den Arbeitgeber in Anspruch nehme (Urteil des BFH vom 16. März 1962 VI 85/61 U, BFHE 75, 36, BStBl III 1962, 282).

    Sind -- wie im Streitfall -- nach einer Lohnsteuerprüfung viele und meist kleinere Lohnsteuerbeträge auf Grund eines im wesentlichen gleichliegenden Tatbestandes nachzuzahlen, so bleibt das FA in der Regel im Rahmen seines billigen Ermessens, wenn es zur Vereinfachung des Verfahrens den Arbeitgeber in Anspruch nimmt (Urteil des Senats vom 16. März 1962 VI 85/61 U, BFHE 75, 36, BStBl III 1962, 282).

  • BFH, 11.05.2000 - VII B 217/99

    Haftung

    Darüber hinaus rügt die Beschwerde, das Urteil des FG "verstoße" gegen die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. März 1962 VI 85/61 U (BFHE 75, 36, BStBl III 1962, 282) und vom 10. Januar 1964 VI 262/62 U (BFHE 78, 560, BStBl III 1964, 213), wonach die Inanspruchnahme des Haftenden ermessensfehlerhaft sei, wenn dieser infolge Zeitablaufs oder anderer bei der Entstehung der Haftung noch nicht existierender Umstände keinen Regress mehr nehmen könne.
  • BFH, 04.04.1978 - VII R 71/77

    Besteuerungsgrundlage - Steuerhaftungsbescheid - Rechtmäßigkeit -

    Werden dem Steuerpflichtigen die Besteuerungsgrundlagen nicht oder nicht in einem zur Rechtsverteidigung erforderlichen Umfang mitgeteilt, so ist ihm nicht im ausreichenden Umfang rechtliches Gehör gewährt worden (vgl. auch das vom FG zitierte BFH-Urteil vom 16. März 1962 VI 85/61 U, BFHE 75, 36, BStBl III 1962, 282, das zwar einen förmlichen Steuerbescheid betrifft, aber dessen Grundgedanken insoweit auf nichtförmliche Steuerbescheide anzuwenden sind).
  • FG Köln, 25.10.2000 - 6 K 4859/94

    Wiederholungs- und Folgevergütungen an Mitarbeiter von Rundfunk- und

    In einem solchen Fall ist die Inanspruchnahme des Arbeitgebers in aller Regel ermessensfehlerfrei (vgl. BFH-Urteile vom 16. März 1962 VI 85/61 U, BStBl III 1962, 282, und vom 24. Januar 1992 VI R 177/88, BStBl II 1992, 696).
  • BFH, 26.07.1974 - VI R 24/69

    Haftung des Arbeitgebers für Lohnsteuer nach bestandskräftiger Veranlagung des

    Andererseits hat er betont, daß auch dann, wenn Arbeitnehmer zu veranlagen sind, die sofortige Inanspruchnahme des Arbeitgebers zulässig ist, wenn eine Vielzahl von meist kleineren Lohnsteuerbeträgen nachzufordern ist und die sofortige Inanspruchnahme des Arbeitgebers der Vereinfachung dient (Urteil vom 16. März 1962 VI 85/61 U, BFHE 75, 36, BStBl III 1962, 282) oder wenn die Einbehaltung der Lohnsteuer in einem rechtlich einfach und eindeutig liegenden Falle nur deshalb unterblieben ist, weil der Arbeitgeber sich über seine Verpflichtungen nicht hinreichend unterrichtet hat (Urteil vom 5. Februar 1971 VI R 82/68, BFHE 101, 389, BStBl II 1971, 353).
  • BFH, 05.11.1971 - VI R 207/68

    Dienstreise von Arbeitnehmern, pauschaler Auslagenersatz, Berücksichtigung von

    Schon im Urteil VI 85/61 U vom 16. März 1962 (BFH 75, 36, BStBl III 1962, 282) hat der Senat ausgesprochen, daß das FA in der Regel im Rahmen seines billigen Ermessens verbleibt, wenn es zur Vereinfachung des Verfahrens den Arbeitgeber in Anspruch nimmt, falls nach einer Lohnsteuerprüfung viele meist kleine Lohnsteuerbeträge aufgrund eines im wesentlichen gleichliegenden Tatbestandes nachzuzahlen sind.
  • BFH, 08.11.1985 - VI R 237/80

    Ausnahmen von dem Gebot zur Aufschlüsselung der Lohnsteuer auf die einzelnen

    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sei für die inhaltliche Bestimmtheit eines Haftungsbescheides erforderlich, daß sich aus diesem die Erstschuld nach Art, Betrag und Schuldner - bei einer Bündelung mehrerer Schulden getrennt für jede einzelne Schuld - ergebe (Urteile vom 16. März 1962 VI 85/61 U, BFHE 75, 36, BStBl III 1962, 282; vom 30. Januar 1980 II R 90/75, BFHE 130, 74, BStBl II 1980, 316, und vom 23. Februar 1977 I R 243/74, BFHE 121, 307, BStBl II 1977, 366).
  • BFH, 28.01.1972 - VI R 11/69

    Baustellen - Montagestellen - Politische Gemeinde

    Eine Nacherhebung sei bei einer Prüfung nach sieben Jahren unzumutbar (vgl. Urteil des FG Berlin X A 7/64 vom 13. Juli 1965, EFG 1966, 139, und BFH-Urteil VI 85/61 U vom 16. März 1962, BFH 75, 36, BStBl III 1962, 282), zumal es um die Nachforderung fremder Steuern gehe, mit deren Einbehaltung und Abführung der Unternehmer ohnehin schon erheblich belastet sei.
  • BFH, 20.05.1980 - VI R 169/77

    Lohnsteuerhaftungsbescheid - Arbeitgeber - Angabe der Steuerschulden -

  • FG Niedersachsen, 20.08.2009 - 11 K 121/08

    Haftung des Arbeitgebers für nicht ordnungsgemäß angemeldete und abgeführte

  • BFH, 11.08.1972 - VI R 262/69

    Lohnsteuer-Jahresausgleich - Nachforderung von Lohnsteuer - Besteuerungsmerkmale

  • BFH, 24.11.1965 - VI 307/63 U

    Erstattung von Lohnsteuer als begünstigende Verwaltungsakte - Vorliegen von

  • BFH, 26.07.1963 - VI 279/61 U

    Nachversteuerung des Arbeitslohns eines Arbeitnehmers bei Möglichkeit der

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