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   BFH, 13.12.1963 - VI 339/61 U   

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BFH, 13.12.1963 - VI 339/61 U (https://dejure.org/1963,808)
BFH, Entscheidung vom 13.12.1963 - VI 339/61 U (https://dejure.org/1963,808)
BFH, Entscheidung vom 13. Dezember 1963 - VI 339/61 U (https://dejure.org/1963,808)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 78, 402
  • DB 1964, 428
  • BStBl III 1964, 156
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 22.11.1963 - VI 178/62 U

    Steuerrechtliche Beurteilung von Sachverhalten ohne Deckung des wirtschaftlich

    Auszug aus BFH, 13.12.1963 - VI 339/61 U
    Dies allein genügt aber, wie der Bundesfinanzhof wiederholt ausgesprochen hat, bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen für die steuerliche Berücksichtigung nicht, sofern die tatsächliche Durchführung nicht zu einer Änderung der Verhältnisse zwischen den Beteiligten führt oder eine Form gewählt ist, die das wirtschaftlich Erstrebte nicht deckt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs I 132/59 U vom 2. Februar 1960, BStBl 1960 III S. 106, Slg. Bd. 70 S. 285, betreffend die Einräumung eines Geldanspruchs an die Tochter durch den Vater, sowie die Urteile des Senats VI 126/61 U vom 19. Januar 1962, BStBl 1962 III S. 174, Slg. Bd. 74 S. 466, betreffend die Schenkung von auf Bausparverträge eingezahlten Beträgen an die Kinder durch den Vater, und VI 178/62 U vom 22. November 1963, Slg. Bd. 78 S. 184, betreffend die "Schenkung" eines dem Schenker wieder zur Verfügung gestellten Betrages).
  • BFH, 02.02.1960 - I 132/59 U

    Unentgeltlicher Geldanspruch einer Tochter gegen ihren Vater - Als Zinsen

    Auszug aus BFH, 13.12.1963 - VI 339/61 U
    Dies allein genügt aber, wie der Bundesfinanzhof wiederholt ausgesprochen hat, bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen für die steuerliche Berücksichtigung nicht, sofern die tatsächliche Durchführung nicht zu einer Änderung der Verhältnisse zwischen den Beteiligten führt oder eine Form gewählt ist, die das wirtschaftlich Erstrebte nicht deckt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs I 132/59 U vom 2. Februar 1960, BStBl 1960 III S. 106, Slg. Bd. 70 S. 285, betreffend die Einräumung eines Geldanspruchs an die Tochter durch den Vater, sowie die Urteile des Senats VI 126/61 U vom 19. Januar 1962, BStBl 1962 III S. 174, Slg. Bd. 74 S. 466, betreffend die Schenkung von auf Bausparverträge eingezahlten Beträgen an die Kinder durch den Vater, und VI 178/62 U vom 22. November 1963, Slg. Bd. 78 S. 184, betreffend die "Schenkung" eines dem Schenker wieder zur Verfügung gestellten Betrages).
  • BFH, 19.01.1962 - VI 126/61 U

    Notwendigkeit der freien Verfügung über Bausparverträge für Anspruch auf

    Auszug aus BFH, 13.12.1963 - VI 339/61 U
    Dies allein genügt aber, wie der Bundesfinanzhof wiederholt ausgesprochen hat, bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen für die steuerliche Berücksichtigung nicht, sofern die tatsächliche Durchführung nicht zu einer Änderung der Verhältnisse zwischen den Beteiligten führt oder eine Form gewählt ist, die das wirtschaftlich Erstrebte nicht deckt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs I 132/59 U vom 2. Februar 1960, BStBl 1960 III S. 106, Slg. Bd. 70 S. 285, betreffend die Einräumung eines Geldanspruchs an die Tochter durch den Vater, sowie die Urteile des Senats VI 126/61 U vom 19. Januar 1962, BStBl 1962 III S. 174, Slg. Bd. 74 S. 466, betreffend die Schenkung von auf Bausparverträge eingezahlten Beträgen an die Kinder durch den Vater, und VI 178/62 U vom 22. November 1963, Slg. Bd. 78 S. 184, betreffend die "Schenkung" eines dem Schenker wieder zur Verfügung gestellten Betrages).
  • BFH, 21.06.1960 - I 38/59
    Auszug aus BFH, 13.12.1963 - VI 339/61 U
    Kommt das Finanzgericht nach erneuter Prüfung wieder zu der Auffassung, daß die Tochter tatsächlich ernsthaft beteiligt ist, so muß es nochmals auf die Höhe der Verzinsung eingehen (vgl. hierzu auch das Urteil des Bundesfinanzhofs I 38/59 vom 21. Juni 1960, Der Betrieb 1960 S. 862, Wetter/Barske, Leitsatz-Kartei II 1 § 12 Ziff. 1 St 5 L 14).
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