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   BFH, 20.08.1964 - IV 40/62 U   

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https://dejure.org/1964,222
BFH, 20.08.1964 - IV 40/62 U (https://dejure.org/1964,222)
BFH, Entscheidung vom 20.08.1964 - IV 40/62 U (https://dejure.org/1964,222)
BFH, Entscheidung vom 20. August 1964 - IV 40/62 U (https://dejure.org/1964,222)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Steuerliche Behandlung von gebildeten steuerfreien Rücklagen für spätere Instandsetzungen zu Lasten des laufende Gewinns im Falle der Veräußerung des Betriebs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 80, 83
  • BStBl III 1964, 504
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 06.02.1962 - I 197/61 S

    Zusammenfall einer unentgeltlichen Übertragung eines Betriebes mit einem

    Auszug aus BFH, 20.08.1964 - IV 40/62 U
    Nach den Grundsätzen des Urteils des Bundesfinanzhofs I 197/61 S vom 6. Februar 1962 (BStBl 1962 III S. 190, Slg. Bd. 74 S. 506) braucht gegen die Tarifbegünstigung der Betriebsaufgabe auch daraus kein Bedenken hergeleitet zu werden, daß der Steuerpflichtige das im Hotel X. bei Aufhebung der Beschlagnahme noch vorhandene Inventar vor der Veräußerung des Gebäudes an einen Dritten verkaufte.

    Erforderlich ist, wie sich besonders aus dem bezeichneten Urteil des Bundesfinanzhofs I 197/61 S ergibt, nur, daß ein einheitlicher Vorgang gegeben ist.

  • BFH, 22.09.1959 - I 51/59 U
    Auszug aus BFH, 20.08.1964 - IV 40/62 U
    Es muß ein unmittelbarer ursächlicher Zusammenhang zwischen dem behördlichen oder gesetzlichen Eingriff und der Ersatzbeschaffung dargetan werden (Urteil des Bundesfinanzhofs I 51/59 U vom 22. September 1959, BStBl 1961 III S. 1, Slg. Bd. 72 S. 1).
  • BFH, 10.09.1957 - I 294/56 U

    Streit über das Vorliegen eines laufenden Gewinns oder eines Veräußerungsgewinns

    Auszug aus BFH, 20.08.1964 - IV 40/62 U
    Es gelten hier dieselben Grundsätze, die die Rechtsprechung für die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung entwickelt hat (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs I 294/56 U vom 10. September 1957, BStBl 1957 III S. 414, Slg. Bd. 65 S. 468).
  • BFH, 31.07.1962 - I 288/61
    Auszug aus BFH, 20.08.1964 - IV 40/62 U
    Die Rechtsprechung hat es stets abgelehnt, die zur Auflösung der stillen Rücklage führende Veräußerung deshalb einem behördlichen Eingriff gleichzustellen, weil sich der Steuerpflichtige in einer wirtschaftlichen Zwangslage befand und die Unterlassung der Veräußerung unter Berücksichtigung aller Umstände eine wirtschaftliche Fehlmaßnahme gewesen wäre (Gutachten des Bundesfinanzhofs I D 1/57 S vom 16. Dezember 1958, BStBl 1959 III S. 30, Slg. Bd. 68 S. 78, und Urteile des Bundesfinanzhofs I 203/58 vom 12. Mai 1959, StRK, Einkommensteuergesetz, § 5, Rechtsspruch 209, und I 288/61 vom 31. Juli 1962, StRK, Einkommensteuergesetz, § 5, Rechtsspruch 327).
  • BFH, 16.12.1958 - I D 1/57

    Tausch von Anteilsrechten an Kapitalgeselschaften als stille Rücklagen

    Auszug aus BFH, 20.08.1964 - IV 40/62 U
    Die Rechtsprechung hat es stets abgelehnt, die zur Auflösung der stillen Rücklage führende Veräußerung deshalb einem behördlichen Eingriff gleichzustellen, weil sich der Steuerpflichtige in einer wirtschaftlichen Zwangslage befand und die Unterlassung der Veräußerung unter Berücksichtigung aller Umstände eine wirtschaftliche Fehlmaßnahme gewesen wäre (Gutachten des Bundesfinanzhofs I D 1/57 S vom 16. Dezember 1958, BStBl 1959 III S. 30, Slg. Bd. 68 S. 78, und Urteile des Bundesfinanzhofs I 203/58 vom 12. Mai 1959, StRK, Einkommensteuergesetz, § 5, Rechtsspruch 209, und I 288/61 vom 31. Juli 1962, StRK, Einkommensteuergesetz, § 5, Rechtsspruch 327).
  • BFH, 12.05.1959 - I 203/58
    Auszug aus BFH, 20.08.1964 - IV 40/62 U
    Die Rechtsprechung hat es stets abgelehnt, die zur Auflösung der stillen Rücklage führende Veräußerung deshalb einem behördlichen Eingriff gleichzustellen, weil sich der Steuerpflichtige in einer wirtschaftlichen Zwangslage befand und die Unterlassung der Veräußerung unter Berücksichtigung aller Umstände eine wirtschaftliche Fehlmaßnahme gewesen wäre (Gutachten des Bundesfinanzhofs I D 1/57 S vom 16. Dezember 1958, BStBl 1959 III S. 30, Slg. Bd. 68 S. 78, und Urteile des Bundesfinanzhofs I 203/58 vom 12. Mai 1959, StRK, Einkommensteuergesetz, § 5, Rechtsspruch 209, und I 288/61 vom 31. Juli 1962, StRK, Einkommensteuergesetz, § 5, Rechtsspruch 327).
  • BFH, 07.11.1961 - I 112/61
    Auszug aus BFH, 20.08.1964 - IV 40/62 U
    Innerhalb dieser von der Rechtsprechung eng gezogenen Grenzen steht die freiwillige Veräußerung einer zwangsweisen Entziehung nur dann gleich, wenn sie den sicher bevorstehenden behördlichen Eingriff vermeiden soll (Urteil des Bundesfinanzhofs I 112/61 vom 7. November 1961, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Einkommensteuergesetz, § 5, Rechtsspruch 288).
  • BFH, 17.10.1961 - I 283/60 S

    Abwendung einer gewinnerhöhenden Schadensersatzleistung wegen Verzögerung der

    Auszug aus BFH, 20.08.1964 - IV 40/62 U
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs kann eine steuerfreie Rücklage für Ersatzbeschaffung nur dann gebildet oder eine aufgelöste stille Rücklage auf ein in demselben Wirtschaftsjahr angeschafftes Ersatzwirtschaftsgut übertragen werden, wenn eine in dem Buchwert des Wirtschaftsguts steckende stille Reserve durch Einwirkung höherer Gewalt oder als Folge eines behördlichen Eingriffs aufgelöst wird und eine Ersatzbeschaffung durchgeführt oder ernstlich beabsichtigt ist (Urteil des Bundesfinanzhofs I 283/60 S vom 17. Oktober 1961, BStBl 1961 III S. 566, Slg. Bd. 73 S. 823).
  • BFH, 25.06.1975 - I R 201/73

    Auflösung der Rücklage für Ersatzbeschaffung bei Betriebsveräußerung erhöht den

    Die Auflösung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung infolge der Aufgabe oder Veräußerung eines Betriebes oder Teilbetriebes führt zur Erhöhung des tarifbegünstigten Aufgabe- oder Veräußerungsgewinns (Abweichung vom BFH-Urteil vom 20. August 1964 IV 40/62 U, BFHE 80, 83, BStBl III 1964, 504).

    In den Urteilsgründen stützte sich das FG auf das Urteil des BFH vom 20. August 1964 IV 40/62 U (BFHE 80, 83, BStBl III 1964, 504).

    Sie rügen Verletzung der §§ 16, 34 EStG und tragen vor, das FG habe sich zu Unrecht auf das BFH-Urteil IV 40/62 U gestützt.

    Das FA ist der Auffassung, nach den BFH-Urteilen IV 40/62 U und vom 30. März 1966 IV 237/63 (BFHE 86, 83, BStBl III 1966, 353) sei das FG zutreffend zu dem Ergebnis gelangt, daß die Rücklage zugunsten des laufenden Gewinns aufzulösen sei.

    Für die Annahme laufenden Gewinns haben sich insbesondere ausgesprochen die BFH-Urteile IV 40/62 U und IV 237/63, das Niedersächsische FG im Urteil vom 21. Dezember 1956 VII (VI) 350/54 (EFG 1957, 125), das FG Rheinland-Pfalz im Urteil vom 31. Juli 1962 (inhaltlich wiedergegeben in FR 1962, 391, mit zustimmender Besprechung von Dürschke), Stockhausen (DStZ A 1961, 117) und Seithel (Rechts- und Wirtschaftspraxis, D Einkommensteuer II B 8, Einzelfragen).

    Die in den BFH-Urteilen IV 40/62 U und IV 237/63 für die Ersatzbeschaffungsrücklage gemachte Ausnahme wurde in den Urteilen IV R 133/71 und IV R 183/70 zwar wiederholt.

    Wenn demgegenüber der IV. Senat in seinem Urteil IV 40/62 U die Auffassung vertritt, die Begünstigung sei zu versagen, weil die Absicht der Ersatzbeschaffung auch im Falle der Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe freiwillig aufgegeben werde, so vermag der Senat dem -- jedenfalls für den Streitfall -- nicht zu folgen.

    Der Senat ist nicht der Auffassung, daß der Entschluß, die Voraussetzungen der steuerfreien Rücklage nicht mehr zu erfüllen, der Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe in der Regel voraufgehe (so aber Urteil des IV. Senats IV 40/62 U).

  • BFH, 20.12.2006 - X R 31/03

    Auflösung einer Ansparrücklage anlässlich einer Betriebsveräußerung oder

    Dieser Ansicht liegt die schon früher bemühte und in der neueren Rechtsprechung des BFH verworfene Vorstellung zugrunde, dass der Entschluss des Steuerpflichtigen, der seinen Betrieb veräußere oder aufgebe, "die Voraussetzungen der steuerfreien Rücklage nicht mehr zu erfüllen, der Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe in der Regel vorausgehe" (so noch BFH-Urteil vom 20. August 1964 IV 40/62 U, BFHE 80, 83, BStBl III 1964, 504).
  • BFH, 26.10.1989 - IV R 25/88

    1. Veräußerung des Inventars eines Pachtbetriebs durch den alten an den neuen

    Der Kläger hat den Teilbetrieb O nämlich aufgegeben; Gewinne aus der Aufgabe eines Teilbetriebs sind nach der Rechtsprechung des BFH in gleicher Weise begünstigt wie solche aus der Veräußerung eines Teilbetriebs (BFH-Urteile vom 20. August 1964 IV 40/62 U, BFHE 80, 83, BStBl III 1964, 504; vom 24. Juni 1982 IV R 151/79, BFHE 136, 375, 378, BStBl II 1982, 751, 753).
  • BFH, 15.07.1986 - VIII R 154/85

    1. Schenkung eines Kommanditanteils als Aufgabe des Mitunternehmeranteils - 2.

    Die Rechtsprechung des BFH hat indessen auch einen Teilbetrieb i. S. des § 16 Abs. 1 Nr. 1 EStG für aufgabefähig angesehen (Urteile vom 20. August 1964 IV 40/62 U, BFHE 80, 83, 89 f., BStBl III 1964, 504; vom 24. Juni 1982 IV R 151/79, BFHE 136, 375, 377 f., BStBl II 1982, 751 betreffend die einem Teilbetrieb gleichzustellende 100 %-ige Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft).
  • BFH, 20.12.2006 - X R 42/04

    Ansparrücklage; Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe

    Dieser Ansicht liegt die schon früher bemühte und in der neueren Rechtsprechung des BFH verworfene Vorstellung zugrunde, dass der Entschluss des Steuerpflichtigen, der seinen Betrieb veräußere oder aufgebe, "die Voraussetzungen der steuerfreien Rücklage nicht mehr zu erfüllen, der Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe in der Regel vorausgehe" (so noch BFH-Urteil vom 20. August 1964 IV 40/62 U, BFHE 80, 83, BStBl III 1964, 504).
  • BFH, 16.09.1966 - VI 118/65

    Überführung von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens in ein Privatvermögen bei

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat eine Betriebsaufgabe nach § 16 Abs. 3 EStG nicht anerkannt, wenn die Wirtschaftsgüter nach und nach im Wege der Liqidation an Dritte veräußert oder in das Privatvermögen überführt werden (vgl. z.B. die Urteile des BFH I 294/56 U vom 10. September 1957, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 65 S. 468 - BFH 65, 468 -, BStBl III 1957, 414; I 197/61 S vom 6. Februar 1962, BFH 74, 506, BStBl III 1962, 190; IV 210/62 S vom 7. November 1963, BFH 78, 172, BStBl III 1964, 70; IV 40/62 U vom 20. August 1964, BFH 80, 83, BStBl III 1964, 504; IV 102/64 U vom 28. Oktober 1964, BFH 81, 240, BStBl III 1965, 88).
  • BFH, 14.11.1990 - X R 85/87

    1. Zeitpunkt der Ersatzbeschaffung nach § 6b EStG (i. d. F. bis 1989) - 2.

    Nicht jede wirtschaftliche Zwangslage berechtigt jedoch zur Bildung einer RfE (BFH-Urteil vom 20. August 1964 IV 40/62 U, BFHE 80, 83, BStBl III 1964, 504).
  • BFH, 23.05.2007 - X R 35/06

    Auflösung einer Ansparrücklage im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der

    Dieser Ansicht liegt die schon früher bemühte und in der neueren Rechtsprechung des BFH verworfene Vorstellung zugrunde, dass der Entschluss des Steuerpflichtigen, der seinen Betrieb veräußere oder aufgebe, "die Voraussetzungen der steuerfreien Rücklage nicht mehr zu erfüllen, der Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe in der Regel vorausgehe" (so noch BFH-Urteil vom 20. August 1964 IV 40/62 U, BFHE 80, 83, BStBl III 1964, 504).
  • BFH, 30.03.1966 - IV 237/63
    Aber auch dann hätte die Entscheidung nicht anders ausfallen können, da die Auflösung der bezeichneten Rücklage stets den laufenden Gewinn erhöhe und ein Veräußerungs- oder Aufgabegewinn nur durch die Aufdeckung der stillen Reserven durch Veräußerung oder Entnahme der dem Betrieb gewidmeten Wirtschaftsgüter entstehen könne (vgl. BFH-Urteil IV 40/62 U vom 20. August 1964, BStBl 1964 III S. 504 Slg. Bd. 80 S. 83).

    Denn die Unterlassung der Ersatzbeschaffung in Höhe der Auflösung der Rücklage beruhte auf einem freien Willensentschluß des Betriebsinhabers (BFH-Urteil IV 40/62 U).

  • BFH, 15.09.1988 - IV R 75/87

    Liquidation einer Kapitalgesellschaft als Betriebsaufgabe des

    Obwohl im Gesetz nicht ausdrücklich erwähnt, steht die Aufgabe des Teilbetriebs seiner Veräußerung gleich; denn auch hierbei werden die stillen Reserven des Teilbetriebs aufgedeckt (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. August 1964 IV 40/62 U, BFHE 80, 83, BStBl III 1964, 504).
  • BFH, 24.06.1982 - IV R 151/79

    Zur Frage der Gewinnrealisierung bei Übertragung von Wirtschaftsgütern einer

  • BFH, 15.05.1975 - IV R 138/70

    Änderung einer angemessenen Gewinnverteilung bei einer

  • BFH, 06.05.1971 - IV R 59/69

    Entscheidung über Billigkeitsmaßnahme - Selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt -

  • BFH, 28.10.1964 - IV 102/64 U

    Anforderungen an eine steuerbegünstigte Betriebsaufgabe

  • BFH, 12.03.1969 - I 97/65

    Entschädigung - Dulden von Baumaßnahmen - Abbruch von Gebäuden - Kosten des

  • BFH, 12.07.1973 - IV R 183/70

    Betriebsveräußerung - Rückstellung für Pensionsanwartschaften - Laufender Gewinn

  • BFH, 04.06.1973 - IV R 133/71

    Mitunternehmeranteil - Rücklage für Preissteigerung - Anteiliger Wegfall -

  • BFH, 24.05.1973 - IV R 23/68

    Keine Übertragung der bei der Entnahme eines Wirtschaftsguts aufgedeckten stillen

  • BFH, 24.05.1973 - IV R 24/68

    Ersatzwirtschaftsgut - Übertragung stiller Reserve - Entnahme - Ausscheiden aus

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