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   BFH, 12.04.1967 - VI 144/64   

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BFH, 12.04.1967 - VI 144/64 (https://dejure.org/1967,606)
BFH, Entscheidung vom 12.04.1967 - VI 144/64 (https://dejure.org/1967,606)
BFH, Entscheidung vom 12. April 1967 - VI 144/64 (https://dejure.org/1967,606)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Veräußerung einer auf Grund eines Bezugsanspruchs erworbenen jungen Aktie als Spekulationsgeschäft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 89, 120
  • NJW 1967, 2132
  • DB 1967, 1482
  • BStBl III 1967, 554
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 05.05.1961 - VI 107/60 U

    Gesetzlich begründeter Anspruch auf Zuteilung eines Ersatzgrundstücks für ein

    Auszug aus BFH, 12.04.1967 - VI 144/64
    Wie in dem dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) VI 107/60 U vom 5. Mai 1961 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 73 S. 326 - BFH 73, 326 -, BStBl III 1961, 385) zugrunde liegenden Fall erwerbe der Stpfl. auch bei der Kapitalerhöhung gegen Einlagen ein Wirtschaftsgut als "Ersatz" für einen verlorengegangenen Wert.

    Für die Anwendung des § 23 EStG trete demnach der originär erworbene Bezugsanspruch nach den Grundsätzen des BFH-Urteils VI 107/60 U an die Stelle des von der Altaktie abgespaltenen Substanzwerts mit der Folge, daß als Zeit der Anschaffung dieses Bezugsanspruchs nicht der Tag seiner formalrechtlichen Entstehung, sondern die Zeit der Anschaffung der alten Aktie maßgebend sei.

  • BFH, 02.03.1962 - VI 255/60 U

    Belegschaftsaktien bei unter dem Marktpreis liegendem Kurs als Arbeitslohn

    Auszug aus BFH, 12.04.1967 - VI 144/64
    Diese Auffassung widerspreche auch nicht dem BFH-Urteil VI 255/60 U vom 2. März 1962 (BFH 74, 577, BStBl III 1962, 214), aus dem sich ebenfalls ergebe, daß bis zur Beschlußfassung über eine Kapitalerhöhung in der Person eines Aktionärs noch kein Bezugsrecht (Bezugsanspruch) entstanden sei.

    Es entstehe kraft Gesetzes in der Person des Aktionärs auf Grund der Beschlußfassung der Hauptversammlung über die Kapitalerhöhung (BFH-Urteil VI 255/60 U vom 2. März 1962, a.a.O.).

  • BFH, 16.12.1958 - I D 1/57

    Tausch von Anteilsrechten an Kapitalgeselschaften als stille Rücklagen

    Auszug aus BFH, 12.04.1967 - VI 144/64
    Durch die Ausübung des Bezugsrechts gehe nur der von diesem verkörperte (von der alten Aktie abgespaltene) Substanzwert auf die verbilligte Aktie über, so daß sich der Austausch "Bezugsanspruch gegen den Teil der jungen Aktie, der den abgespaltenen Substanzwert verbriefe", als funktionsgleicher Tausch im Sinne des BFH-Gutachten I D 1/57 S vom 16. Dezember 1958 (BFH 68, 78, BStBl III 1959, 30) darstelle, der nicht zu einer Gewinnverwirklichung führe.

    In dieser Ausübung eines Bezugsrechts könne man auch nicht einen steuerlich erfolgsneutral zu behandelnden Tausch wirtschaftlich identischer Wirtschaftsgüter im Sinne des Gutachtens des BFH I D 1/57 S (a.a.O.) sehen.

  • BFH, 30.07.1965 - VI 264/64 U

    Inhalt der einkommensteuerlichen Bewertung des Kapitalwerts von Leibrenten

    Auszug aus BFH, 12.04.1967 - VI 144/64
    Der VI. Senat habe jedoch in dem Urteil VI 264/64 U vom 30. Juli 1965 (BFH 83, 454, BStBl III 1965, 663) ausgesprochen, daß zwar die für die Ermittlung eines Gewinns der Einkunftsarten des § 2 Abs. 3 Ziff. 1 bis 3 EStG geltenden Grundsätze auf die Ermittlung eines Spekulationsgewinns keine Anwendung fänden, daß aber andererseits im Rahmen des § 23 EStG das Ergebnis einer Veräußerung nur so erfaßt werde, wie es normalerweise bei den Einkunftsarten des § 2 Abs. 3 Ziff. 1 bis 3 EStG, nicht jedoch bei den übrige Einkunftsarten geschehe.
  • BFH, 08.04.2014 - IX R 18/13

    Privates Veräußerungsgeschäft - Zustandekommen des schuldrechtlichen

    a) Zwischen den Beteiligten ist nicht streitig, dass der Kläger die im Zuge der Kapitalerhöhung der X AG von ihm übernommenen neuen Aktien i.S. des § 23 EStG angeschafft hat und dass die Anschaffungskosten dem Nennwert der neuen Aktien entsprechen (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. April 1967 VI 144/64, BFHE 89, 120, BStBl III 1967, 554; vom 21. September 2004 IX R 36/01, BFHE 207, 543, BStBl II 2006, 12; BFH-Beschluss vom 18. September 2006 IX B 154/05, BFH/NV 2007, 31).
  • BFH, 21.01.1999 - IV R 27/97

    Kapitalerhöhung gegen Einlagen bei wesentlicher Beteiligung

    Ob damit auch die Annahme einer Anschaffung des Bezugsanspruchs i.S. von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG verbunden ist oder ob der Zweck dieser Vorschrift für die ihr unterliegenden Veräußerungsgeschäfte eine andere Auslegung gebietet (vgl. dazu BFH-Urteil vom 12. April 1967 VI 144/64, BFHE 89, 120, BStBl III 1967, 554; FG Münster, Urteil vom 9. Dezember 1982 II 2900/79 E, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1983, 411, und Hessisches FG, Urteil vom 30. Juni 1997 13 K 3748/95, EFG 1997, 1520), hat der Senat im Streitfall nicht zu entscheiden.
  • BFH, 21.09.2004 - IX R 36/01

    Ansatz des Bezugsrechts von GmbH-Gesellschaftern auf neue Gesellschaftsanteile

    Veräußert ein GmbH-Gesellschafter Anteile, die er bei einer Kapitalerhöhung gegen Zuzahlung erworben hat, innerhalb der sog. Spekulationsfrist nach § 23 EStG, ist bei der Bemessung des steuerbaren Veräußerungsgewinns auch der Wert des Bezugsrechts auf die neuen Anteile bei deren Anschaffungskosten anzusetzen (Fortentwicklung des BFH-Urteils vom 12. April 1967 VI 144/64, BFHE 89, 120, BStBl II 1967, 554).

    Im Hinblick darauf hat es der BFH deshalb in der Vergangenheit zu Recht dahinstehen lassen, ob bereits mit dem erstmaligen Erwerb der Beteiligung ein Bezugsrecht auf neue Anteile im Zusammenhang mit künftigen Kapitalerhöhungen i.S. des § 23 EStG erworben wurde, wenn der Steuerpflichtige jedenfalls sein originär erworbenes Bezugsrecht durch den Erwerb neuer Anteile tatsächlich ausübt und die neuen Anteile innerhalb der Spekulationsfrist des § 23 EStG --wie im Streitfall-- weiterveräußert (BFH-Urteil vom 12. April 1967 VI 144/64, BFHE 89, 120, BStBl III 1967, 554).

    c) Diese wirtschaftliche Teilidentität führt bei Veräußerung der im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung erworbenen neuen Geschäftsanteile --innerhalb der Spekulationsfrist des § 23 EStG-- dazu, dass bei der Ermittlung des Spekulationsgewinns nach § 23 Abs. 4 Satz 1 EStG als Anschaffungskosten nicht nur die Zuzahlungen und sonstigen Kosten für den Erwerb der neuen Geschäftsanteile, sondern auch der Wert des (durch den Kapitalerhöhungsbeschluss konkretisierten) Bezugsrechts im Zeitpunkt seiner Realisierung durch Erwerb der neuen Anteile anzusetzen ist (BFH-Entscheidungen in BFHE 89, 120, BStBl III 1967, 554, betr.

  • BFH, 22.05.2003 - IX R 9/00

    Spekulationsgeschäft bei Veräußerung von Bezugsrechten

    Der BFH hatte bislang die im Schrifttum kontrovers behandelte Frage, ob ein Bezugsrecht mit dem Erwerb von Altaktien angeschafft wird (vgl. dazu einerseits --Anschaffung bejahend-- Blümich/Glenk, a.a.O., § 23 EStG Rz. 97; Bachem in Bordewin/ Brandt, Einkommensteuergesetz, § 23 Rz. 133; andererseits --Anschaffung verneinend-- Jansen in Herrmann/Heuer/Raupach (HHR), Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, 21. Aufl., § 23 EStG Anm. 145 --Stand: 2002--) ausdrücklich offen gelassen (BFH-Urteile vom 12. April 1967 VI 144/64, BFHE 89, 120, BStBl III 1967, 554, und vom 21. Januar 1999 IV R 27/97, BFHE 188, 27, BStBl II 1999, 638, unter B. II. 3. b).
  • BFH, 06.12.1968 - IV R 174/67

    Anschaffungskosten eines Bezugsrechts auf eine junge Aktie bei der

    Der VI. Senat des BFH hat in dem zu § 23 EStG ergangenen, die Veräußerung von jungen Aktien betreffenden Urteil VI 144/64 vom 12. April 1967 (BFH 89, 120, BStBl III 1967, 554) ebenfalls die Ansicht vertreten, daß das Bezugsrecht ein von der Substanz der alten Aktie abgespaltenes Recht ist.

    Dieser Ansicht steht das erwähnte, die Besteuerung eines Spekulationsgewinns (§ 23 EStG) betreffende Urteil des VI. Senats des BFH VI 144/64 nicht entgegen.

    In seinem bereits erwähnten, den § 23 EStG betreffenden späteren Urteil VI 144/64 bejahte dann der VI. Senat ausdrücklich die Abspaltungstheorie.

  • FG München, 27.03.2001 - 13 K 5194/97

    Berechnung des Spekulationsgewinns bei im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen

    Zu den Anschaffungskosten gehört auch der Wert des Bezugsrechts, das bei dessen Ausübung in den Wert der jungen Anteile einfließt (BFH-Urteil vom 12. April 1967 VI 144/64, BStBl II 1967, 554).

    Der BFH hat daher ausdrücklich in dieser Entscheidung (BStBl II 1999, 638) betont, dass er über keinen Fall des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b EStG zu entscheiden habe und u. a. auf seine Entscheidung vom 12. April 1967 (BStBl III 1967, 554) hingewiesen.

  • BFH, 26.08.1975 - VIII R 61/72

    GmbH - Gründer einer GmbH - Übernahmeverpflichtung - Übernahme der Stammeinlage -

    Das FG übersehe auch, daß der BFH in dem Urteil vom 12. April 1967 VI 144/64 (BFHE 89, 120, BStBl III 1967, 554) sich eingehend mit der Frage befaßt habe, ob in der Anwachsung kraft Gesetzes ein Anschaffungsgeschäft i. S. des § 23 Abs. 1 EStG zu erblicken sei, und diese Frage bejaht habe.

    Auf dieser Rechtsprechung beruht auch das vom FA außerdem zitierte Urteil VI 144/64, in dem der Bezug junger Aktien als eine im freien Entschluß des Steuerpflichtigen stehende und auf den Erwerb von Gesellschaftsrechten gerichtete Erwerbshandlung und damit als eine Anschaffung i. S. des § 23 Abs. 1 EStG angesehen worden ist.

  • BFH, 19.04.1977 - VIII R 23/75

    Zur Frage der Anschaffung i. S. von § 23 EStG bei Übertragung eines Grundstücks

    Wenn auch aus der Natur der Gläubigerrechte folge, daß sie sich mit ihrer Ausübung erschöpften und nicht auf die Gesellschaft übergingen, so stehe dies nicht der Annahme entgegen, daß der Gesellschafter das Gläubigerrecht i. S. des § 23 EStG hingegeben hat (Hinweis auf das BFH-Urteil vom 12. April 1967 VI 144/64, BFHE 89, 120, BStBl III 1967, 554).
  • FG Rheinland-Pfalz, 09.10.1998 - 3 K 1793/95

    Veräußerungserlöse aus Bezugsrechten als Einkünfte aus Kapitalvermögen;

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