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   BFH, 23.02.1977 - II R 102/75   

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https://dejure.org/1977,997
BFH, 23.02.1977 - II R 102/75 (https://dejure.org/1977,997)
BFH, Entscheidung vom 23.02.1977 - II R 102/75 (https://dejure.org/1977,997)
BFH, Entscheidung vom 23. Februar 1977 - II R 102/75 (https://dejure.org/1977,997)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vorbehalt eines Rücktrittsrechts - Erwerber - Kaufvertrag - Vereinbarung einer Schuldübernahme - Fälligkeit der Grunderwerbsteuer - Pflicht des Finanzamtes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GrEStG (1940) § 16; GrEStG Berlin (1969) § 27

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 121, 545
  • BStBl II 1977, 436
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 21.08.1973 - VIII R 8/68

    Abschlußzahlungen - Steuererklärungen - Stundung - Fälligkeitszeitpunkt - Fehlen

    Auszug aus BFH, 23.02.1977 - II R 102/75
    Dabei sind die besonderen Verhältnisse des Einzelfalles zu berücksichtigen, aber auch, daß jede Art von Zahlung (und damit auch jede Art von Steuerzahlung) allgemein mit Härten verbunden sein kann (vgl. Urteil des BFH vom 21. August 1973 VIII R 8/68, BFHE 111, 275, BStBl II 1974, 307).
  • BFH, 11.12.1969 - II B 51/69

    Nichterhebungsanspruch - Erstattungsanspruch - Wandelung - Irrtumsanfechtung -

    Auszug aus BFH, 23.02.1977 - II R 102/75
    Die Kläger haben damit aber nicht dargetan oder nachgewiesen, daß und aus welchen Gründen ein Rücktritt bevorgestanden hätte (vgl. im übrigen auch Beschluß des BFH vom 11. Dezember 1969 II B 51/69, BFHE 97, 296, BStBl II 1970, 132).
  • BVerwG, 23.08.1990 - 8 C 42.88

    Voraussetzungen für einen Billigkeitserlaß der Gewerbesteuer

    Die Abwägung zwischen dem Interesse des Steuergläubigers an einer vollständigen und gleichmäßigen Steuererhebung und dem Interesse des Steuerpflichtigen an einem Aufschub der Fälligkeit (vgl. BFH, Urteile vom 21. August 1973 - VIII R 8/68 - BStBl. 1974 II S. 307 und vom 23. Februar 1977 - II R 102/75 - BStBl. 1977 II S. 436 ) führt bei der hier gegebenen Sachlage zur Annahme einer erheblichen Härte und damit wegen Verdichtung des Ermessens der Beklagten auf Null zu einem Anspruch der Klägerin auf Stundung.
  • FG Hessen, 13.04.2011 - 4 V 1964/10

    Beratervertrag; Nichtigkeit; verdeckte Gewinnausschüttung

    Die in jeder Einziehung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis liegende allgemeine Härte rechtfertigt die Aussetzung allein nicht (BFH vom 23.02.1977 - II R 102/75, BStBl. II 1977, 436).
  • FG Düsseldorf, 22.01.2020 - 9 K 2688/19

    Stundung von Rückzahlungsansprüchen bei Kindergeldbezug

    Nachteile und Unannehmlichkeiten, die mit Beitreibungsmaßnahmen üblicherweise verbunden sind (z. B. gemäß § 287 AO der Zwang, dem Vollziehungsbeamten Zutritt zur Wohnung zu ermöglichen und bei der Erstellung eines Pfandabstandsprotokolls ggf. mitzuwirken), begründen regelmäßig keine besondere Härte (so bereits BFH-Urteil vom 23.02.1077 II R 102/75, BStBl II 1977, 436).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2007 - 4 L 22/07

    Zur Stundung der Grundsteuer bei Zweifeln am Vorliegen der Erlassvoraussetzungen

    Das Verwaltungsgericht hat insoweit unter Bezugnahme auf Abschnitt 35 Abs. 2 der Grundsteuerrichtlinie - GrStR - zutreffend festgestellt, dass die Abwägung zwischen dem Interesse des Steuergläubigers an einer vollständigen und gleichmäßigen Steuererhebung und dem Interesse des Steuerpflichtigen an einem Aufschub der Fälligkeit (vgl. BFH, Urt. v. 23.02.1977 - II R 102/75 -, juris) bei der hier gegebenen Sachlage zur Annahme einer erheblichen Härte und damit wegen Verdichtung des Ermessens der Beklagten auf Null zu einem Anspruch der Klägerin auf Stundung führt.
  • FG Baden-Württemberg, 19.09.2000 - 1 K 268/99

    Umfang der Anfechtbarkeit von Änderungsbescheiden; Unwirksamkeit der Rücknahme

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  • FG Bremen, 07.06.2022 - 2 K 34/22

    Stundung einer Erstattungsforderung wegen Kindergeld hinsichtlich

    Die in jeder Einziehung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis liegende allgemeine Härte sei keine erhebliche Härte (BFH, Urteil vom 23. Februar 1977 II R 102/75, BFHE 121, 545 , BStBl II 1977, 436 , juris Rz 18).
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