Rechtsprechung
   BFH, 24.10.1979 - VIII R 92/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,474
BFH, 24.10.1979 - VIII R 92/77 (https://dejure.org/1979,474)
BFH, Entscheidung vom 24.10.1979 - VIII R 92/77 (https://dejure.org/1979,474)
BFH, Entscheidung vom 24. Oktober 1979 - VIII R 92/77 (https://dejure.org/1979,474)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,474) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    EStG § 9, § 21

Papierfundstellen

  • BFHE 129, 254
  • DB 1980, 477
  • BStBl II 1980, 187
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 02.03.1970 - GrS 1/69

    Abstandszahlung - Erwerber eines Grundstücks - Anschaffungskosten - Selbständig

    Auszug aus BFH, 24.10.1979 - VIII R 92/77
    a) Der Große Senat des BFH hat durch Beschluß vom 2. März 1970 GrS 1/69 (BFHE 98, 360, BStBl II 1970, 382) entschieden, daß die Abstandszahlung, die der Erwerber eines Grundstücks nach dem Erwerb an den Pächter des auf dem Grundstück betriebenen Gewerbebetriebs leistet, um ihn zur vorzeitigen Räumung zu veranlassen, nicht zu den Anschaffungskosten des Grund und Bodens gehört.

    Der Große Senat hat in dem angeführten Beschluß (BFHE 98, 360, BStBl II 1970, 382) den durch die Abstandszahlung erlangten Vorteil als selbständig bewertbares Wirtschaftsgut behandelt, das in der Bilanz zu aktivieren und in einer bestimmten Weise abzuschreiben sei.

    Der Große Senat hat im Beschluß BFHE 98, 360, BStBl II 1970, 382 die Annahme eines Wirtschaftsguts hauptsächlich darauf gestützt, daß die Aufwendungen dem Kaufmann einen über mehrere Wirtschaftsjahre sich erstreckenden Nutzen verschafften und daß ein Käufer des Betriebs den durch den Aufwand erlangten Vorteil bei der Berechnung des Kaufpreises berücksichtigen würde.

  • BFH, 17.01.1978 - VIII R 97/75

    Abstandszahlung - Prozeßkosten - Mietwohngrundstück - Werbungskosten - Pacht -

    Auszug aus BFH, 24.10.1979 - VIII R 92/77
    Abstandszahlungen, die geleistet werden, um Räume zu anderen als Wohnzwecken vermieten zu dürfen, sind sofort abziehbare Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (im Anschluß an das BFH-Urteil vom 17. Januar 1978 VIII R 97/75, BFHE 124, 445, BStBl II 1978, 337).

    Diese Auffassung ist auf die Grundsätze handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Bilanzierung gestützt, die, wie der erkennende Senat bereits durch Urteil vom 17. Januar 1978 VIII R 97/75 (BFHE 124, 445, BStBl II 1978, 337) entschieden hat, auf die Ermittlung der Einkünfte durch Feststellung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten nicht ohne weiteres anwendbar sind.

    Auf den Vorteil der vorzeitigen Räumung durch den bisherigen Mieter oder Pächter (BFHE 124, 445, BStBl II 1978, 337) oder auf den Vorteil der Vermietung ohne Beschränkung auf Wohnzwecke (Streitfall) trifft das nicht zu.

  • BFH, 12.06.1978 - GrS 1/77

    Steuerrechtliche Behandlung von Restbuchwert und Abbruchkosten bei Abbruch eines

    Auszug aus BFH, 24.10.1979 - VIII R 92/77
    Allerdings können auch nach dem Erwerb eines Grundstücks nachträgliche Anschaffungskosten entstehen, z. B. in Gestalt des Restbuchwerts eines in Abbruchabsicht erworbenen Gebäudes, oder in Gestalt von Straßenanliegerbeiträgen, Erschließungsbeiträgen, Kanalanschlußgebühren (Beschluß des Großen Senats des BFH vom 12. Juni 1978 GrS 1/77, BFHE 125, 516, BStBl II 1978, 620).
  • BFH, 14.02.1978 - VIII R 9/76

    Miete - Pacht - Einkünfte - Vergebliche Aufwendung - Abnutzbares Wirtschaftsgut

    Auszug aus BFH, 24.10.1979 - VIII R 92/77
    Sie bleiben entweder ganz außer Betracht, wie die Anschaffungskosten des Grund und Bodens, weil dieser bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nicht berücksichtigt wird (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. Februar 1978 VIII R 9/76, BFHE 125, 153, BStBl II 1978, 455), oder sie sind, wenn es sich um abnutzbare Wirtschaftsgüter handelt (§ 7 EStG), in Form der AfA als Werbungskosten abzuziehen (§ 9 Abs. 1 Nr. 7 EStG).
  • BFH, 11.10.1983 - VIII R 61/81

    Pachtvorauszahlung - Werbungskosten - Einkünfte aus Verpachtung

    Im Bereich der Überschußeinkünfte steht einer Verlagerung von Ausgaben in das Kalenderjahr, dem sie wirtschaftlich zuzurechnen sind, § 11 Abs. 2 EStG entgegen (vgl. BFH-Urteil vom 24. Oktober 1979 VIII R 92/77, BFHE 129, 254, BStBl II 1980, 187).
  • BFH, 26.01.2011 - IX R 24/10

    Zahlungen wegen der Ablösung eines Erbbaurechts als Anschaffungskosten oder als

    Entsprechendes gilt für die Abfindung eines Mieters, die der Eigentümer für die Räumung der Wohnung zahlt, um sie anschließend an einen anderen Mieter --ggf. zu einem höheren Mietzins-- zu vermieten (BFH-Urteil vom 24. Oktober 1979 VIII R 92/77, BFHE 129, 254, BStBl II 1980, 187; zur Abgrenzung bei beabsichtigter Selbstnutzung BFH-Urteil vom 7. Juli 2005 IX R 38/03, BFHE 210, 335, BStBl II 2005, 760).
  • BFH, 10.11.2004 - XI R 32/01

    Im Privateigentum stehende Wohnung einer in Gesellschaft des bürgerlichen Rechts

    Der BFH hat darin im summarischen Verfahren unter Verweis auf die bisherige Rechtsprechung (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 24. Oktober 1979 VIII R 92/77, BFHE 129, 254, BStBl II 1980, 187) den Abzug eines Verlustes, der durch die Veräußerung eines zur Vermeidung der Zweckentfremdungsabgabe auf vermieteten Büroraum erworbenen Wohnobjekts entstanden war, als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung für möglich gehalten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht