Rechtsprechung
BFH, 25.05.2000 - VI R 195/98 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
- IWW
- Simons & Moll-Simons
EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
- Wolters Kluwer
Wohnung und Arbeitsstätte - Kfz-Gestellung - Geldwerter Vorteil - Arbeitslohn - Werkstattwagen - Reparaturen an Energieversorgungseinrichtungen
- Techniker Krankenkasse
- Judicialis
EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 29.09.1998 - 12 K 272/97
- BFH, 25.05.2000 - VI R 195/98
Papierfundstellen
- BFHE 192, 299
- BB 2000, 2029
- DB 2000, 1941
- BStBl II 2000, 690
Wird zitiert von ... (38) Neu Zitiert selbst (4)
- FG Baden-Württemberg, 29.09.1998 - 12 K 272/97
Geldwerter Vorteil: Fahrzeugüberlassung bei Rufbereitschaft
Auszug aus BFH, 25.05.2000 - VI R 195/98
Das Finanzgericht (FG) gab der dagegen von der Klägerin nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobenen Klage mit den in den Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1999, 383 veröffentlichten Gründen statt.Das FA beantragt, die Klage unter Aufhebung des Gerichtsbescheids des FG Baden-Württemberg, Außensenate Stuttgart, vom 29. September 1998 12 K 272/97 als unbegründet abzuweisen.
- BFH, 04.06.1993 - VI R 95/92
Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen
Auszug aus BFH, 25.05.2000 - VI R 195/98
Demgegenüber sind solche Vorteile kein Arbeitslohn, die sich bei objektiver Würdigung aller Umstände des Einzelfalls nicht als Entlohnung, sondern lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen erweisen (ständige Rechtsprechung des BFH, Urteil vom 4. Juni 1993 VI R 95/92, BFHE 171, 74, BStBl II 1993, 687, 689, m.w.N.).Das Erfordernis des eindeutigen Vorrangs anderer als Entlohnungszwecke kommt bei der Verwendung des Begriffs "eigenbetriebliches Interesse" durch die hinzugefügten Worte "ganz überwiegend" zum Ausdruck (vgl. BFH-Urteil in BFHE 171, 74, BStBl II 1993, 687, 689).
- BFH, 27.09.1996 - VI R 84/95
Die Fahrergestellung bei einer Dienstwagenüberlassung zu Fahrten zwischen Wohnung …
Auszug aus BFH, 25.05.2000 - VI R 195/98
Dies ergebe sich aus den Urteilen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Dezember 1991 VI R 116/89 (BFHE 166, 292, BStBl II 1992, 308) und vom 27. September 1996 VI R 84/95 (BFHE 181, 181, BStBl II 1997, 147). - BFH, 20.12.1991 - VI R 116/89
Die Kfz-Gestellung durch den Arbeitgeber zu Fahrten zwischen Wohnung und …
Auszug aus BFH, 25.05.2000 - VI R 195/98
Dies ergebe sich aus den Urteilen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Dezember 1991 VI R 116/89 (BFHE 166, 292, BStBl II 1992, 308) und vom 27. September 1996 VI R 84/95 (BFHE 181, 181, BStBl II 1997, 147).
- BFH, 30.05.2001 - VI R 177/99
Aufwendungen des Arbeitgebers für die Massage von Arbeitnehmern, die an …
Demgegenüber sind solche Vorteile kein Arbeitslohn, die sich bei objektiver Würdigung aller Umstände des Einzelfalles nicht als Entlohnung, sondern lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen erweisen (st. Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, Urteile vom 4. Juni 1993 VI R 95/92, BFHE 171, 74, BStBl II 1993, 687, 689, m.w.N.; vom 25. Mai 2000 VI R 195/98, BFHE 192, 299, BStBl II 2000, 690).Das Erfordernis des eindeutigen Vorrangs anderer als Entlohnungszwecke kommt bei der Verwendung des Begriffs "eigenbetriebliches Interesse" durch die hinzugefügten Worte "ganz überwiegend" zum Ausdruck (vgl. BFH-Urteile in BFHE 171, 74, BStBl II 1993, 687, 689; in BFHE 192, 299, BStBl II 2000, 690).
Das Interesse des Arbeitnehmers, den Vorteil zu erlangen, kann vernachlässigt werden, falls sich dieser im Verhältnis zu den vom Arbeitgeber verfolgten gewichtigen betriebsfunktionalen Zwecken und der besonderen Geeignetheit des dazu eingesetzten Mittels als notwendige Begleiterscheinung darstellt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 192, 299, BStBl II 2000, 690, unter 4. b, a.E.).
- FG Niedersachsen, 24.08.2007 - 1 K 11553/04
Ansehung der privaten Nutzung eines gestellten Einsatzfahrzeuges des Deutschen …
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist die Gestellung eines Kraftfahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und für private Fahrten in aller Regel ein geldwerter Vorteil (vgl. § 8 Abs. 1 Einkommensteuergesetz - EStG -) und damit Arbeitslohn, soweit es sich um Arbeitnehmer handelt (vgl. dazu BFH, Urteil vom 25.05.2000 - VI R 195/98 -BStBl. II 2000, 690) oder steuerpflichtige Einnahme im Sinne von § 2 Abs. 1 EStG bei den Beziehern anderer Einkünfte (BFH, Urteil vom 27.07.1988 - I R 28/87 -BStBl. II 1989, 449), wobei § 8 Abs. 1 EStG auf die dort nicht genannten Einkunftsarten entsprechend angewandt wird (BFH, Urteile vom 13.12.1973 - I R 136/72 - BStBl. II 1974, 210 und vom 16.01.1975 - IV R 180/71 - BStBl. II 1975, 526).In einer weiterenEntscheidung vom 25.05.2000 (IV R 195/98 - BStBl. II 2000, 690) hat der BFH die Gestellung eines Werkstattwagens im Rahmen von sich wiederholenden einwöchigen Rufbereitschaften an einen Monteur auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ebenfalls nicht als einen als Arbeitslohn zu besteuernden geldwerten Vorteil behandelt.
- BFH, 07.06.2002 - VI R 145/99
Arbeitgeberzahlungen für Firmenwagengarage
Das ist dann der Fall, wenn der Vorteil nur deshalb gewährt wird, weil der Zurechnungsempfänger Arbeitnehmer dieses Arbeitgebers ist, der Vorteil also mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis eingeräumt wird, und wenn sich die Leistung des Arbeitgebers im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 25. Mai 2000 VI R 195/98, BFHE 192, 299, BStBl II 2000, 690; vom 19. Oktober 2001 VI R 131/00, BFHE 197, 98, BStBl II 2002, 300).Dagegen sind solche Vorteile kein Arbeitslohn, die sich bei objektiver Würdigung aller Umstände des Einzelfalls nicht als Entlohnung, sondern lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen erweisen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 4. Juni 1993 VI R 95/92, BFHE 171, 74, BStBl II 1993, 687, 689, und in BFHE 192, 299, BStBl II 2000, 690).
- FG Köln, 29.08.2018 - 3 K 1205/18
Einkommensteuer: Versteuerung eines geldwerten Vorteils für die private Nutzung …
Die Klägerin verwies zur Unterstützung ihrer Ausführungen auf eine Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen vom 24.08.2007 (Az. 1 K 11553/04) sowie auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 25.05.2000 (Az. VI R 195/98).aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs handelt es sich bei der Gestellung eines Kraftfahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und für private Fahrten in aller Regel um einen solchen geldwerten Vorteil und damit um Arbeitslohn (vgl. BFH, Urteil vom 25.05.2000 VI R 195/98, BFHE 192, 299,BStBl II 2000, 690).
Demgegenüber seien solche Vorteile kein Arbeitslohn, die sich bei objektiver Würdigung aller Umstände des Einzelfalls auch nicht im weitesten Sinne als Gegenleistung für die Leistung ihres Empfängers bzw. als Entlohnung darstellen, sondern sich lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen des Aufwendenden erweisen (BFH, Urteile vom 22.03.1985 VI R 170/82, BFHE 143, 544,BStBl II 1985, 529; vom 22.03.1985 VI R 82/83, BFHE 143, 550, BStBl II 1985, 532; vom 22.03.1985 VI R 26/82, BFHE 143, 539, BStBl II 1995, 641; vom 04.06.1993 VI R 95/92, BFHE 171, 74, BStBl II 1993, 687 und vom 25.05.2000 VI R 195/98, BFHE 192, 299, BStBl II 2000, 690).
Dafür müsse sich aus den Begleitumständen wie Anlass, Art und Höhe des Vorteils, Auswahl der Begünstigten, freie oder nur gebundene Verfügbarkeit, Freiwilligkeit oder Zwang zur Annahme des Vorteils und seiner besonderen Geeignetheit für den jeweils verfolgten betrieblichen Zweck ergeben, dass die betriebliche Zielsetzung ganz im Vordergrund stehe und ein damit einhergehendes eigenes Interesse des Arbeitnehmers, den betreffenden Vorteil zu erlangen, vernachlässigt werden könne (BFH, Urteile vom 04.06.1993 VI R 95/92, BFHE 171, 74, BStBl II 1993, 687 und vom 25.05.2000 VI R 195/98, BFHE 192, 299, BStBl II 2000, 690).
- FG Köln, 15.03.2006 - 11 K 5680/04
Überlassung von Parkplätzen an Arbeitnehmer
Das ist dann der Fall, wenn der Vorteil nur deshalb gewährt wird, weil der Zurechnungsempfänger Arbeitnehmer dieses Arbeitgebers ist, der Vorteil also mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis eingeräumt wird, und wenn sich die Leistung des Arbeitnehmers im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweist (BFH-Urteile vom 25.05.2000 VI R 195/98, BFHE 192, 299, BStBl II 2000, 690; vom 19.10.2001 VI R 131/00, BFHE 197, 98, BStBl II 2002, 300 und vom 07.06.2002 VI R 145/99, BFHE 199, 322, BStBl II 2002, 829).Dagegen sind solche Vorteile kein Arbeitslohn, die sich bei objektiver Würdigung aller Umstände des Einzelfalls nicht als Entlohnung, sondern lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen erweisen (BFH-Urteile vom 04.06.1993 VI R 95/92, BFHE 1971, 74, BStBl II 1993, 687; vom 25.05.2000 VI R 195/98, BFHE 192, 299, BStBl II 2000, 690 und vom 07.06.2002 VI R 145/99, BFHE 199, 322, BStBl II 2002, 829).
- BFH, 11.04.2006 - VI R 60/02
Arbeitslohn bei Überlassung von hochwertigen Kleidungsstücken an Arbeitnehmer zu …
Die danach erforderliche Gesamtwürdigung hat insbesondere Anlass, Art und Höhe des Vorteils, Auswahl der Begünstigten, freie oder nur gebundene Verfügbarkeit, Freiwilligkeit oder Zwang zur Annahme des Vorteils und seine besondere Geeignetheit für den jeweils verfolgten betrieblichen Zweck zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Urteil vom 18. August 2005 VI R 32/03, BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30, mit Hinweis auf Senatsentscheidungen vom 7. Juli 2004 VI R 29/00, BFHE 208, 104, BStBl II 2005, 367; vom 30. Mai 2001 VI R 177/99, BFHE 195, 373, BStBl II 2001, 671; vom 25. Mai 2000 VI R 195/98 BFHE 192, 299 BStBl II 2000, 690). - BFH, 11.05.2011 - VI R 65/09
Sachbezug durch verbilligte Überlassung von Wohnungen
Gleiches gilt, wenn sich die den Vorteil bewirkende Zuwendung als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen erweist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 4. Juni 1993 VI R 95/92, BFHE 171, 74, BStBl II 1993, 687, 689, und vom 25. Mai 2000 VI R 195/98, BFHE 192, 299, BStBl II 2000, 690). - BSG, 26.05.2004 - B 12 KR 5/04 R
Arbeitsentgelt - Erstattung von Führerscheinkosten - Einkommenssteuerrecht - …
In seiner jüngeren Rechtsprechung hat der BFH die Kriterien für die Einordnung einer Zuwendung als Arbeitslohn präzisiert (BFHE 203, 53, 56 = BStBl II 2003, 886, 887 f; BFHE 199, 322, 326 = BStBl II 2002, 829, 831 f; BFHE 195, 373, 375 = BStBl II 2001, 671, 672; BFHE 192, 299, 301 f = BStBl II 2000, 690, 691).In seiner jüngeren Rechtsprechung hat der BFH die Kriterien für die Einordnung einer Zuwendung als Arbeitslohn präzisiert (BFHE 203, 53, 56 = BStBl II 2003, 886, 887 f; BFHE 199, 322, 326 = BStBl II 2002, 829, 831 f; BFHE 195, 373, 375 = BStBl II 2001, 671, 672; BFHE 192, 299, 301 f = BStBl II 2000, 690, 691).
- FG Berlin-Brandenburg, 12.09.2007 - 12 K 7078/05
Pkw-Gestellung im überwiegend betrieblichen Interesse -Unterscheidung zwischen …
Gegen das hier gefundene Ergebnis der Gesamtwürdigung der Umstände spricht auch nicht die Entscheidung des BFH vom 25. Mai 2000 (VI R 195/98, abgedruckt in BStBl. II 2000, 690), nach der ausnahmsweise in der Kraftfahrzeuggestellung dann keine Vorteilsgewährung zu sehen sein kann, wenn sich die Fahrzeugüberlassung lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen des Arbeitgebers darstellt. - BFH, 19.10.2001 - VI R 131/00
Büroanmietung vom Arbeitnehmer
Das ist dann der Fall, wenn der Vorteil nur deshalb gewährt wird, weil der Zurechnungsempfänger Arbeitnehmer dieses Arbeitgebers ist, der Vorteil also mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis eingeräumt wird, und wenn sich die Leistung des Arbeitgebers im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 25. Mai 2000 VI R 195/98, BFHE 192, 299, BStBl II 2000, 690). - FG Düsseldorf, 30.09.2009 - 15 K 2727/08
Vorsorgeuntersuchungen steuerlich kein Arbeitslohn
- FG Düsseldorf, 03.04.2003 - 10 K 3063/00
Lohnsteuerhaftung; Steuerberatungsgesellschaft; Kammerbeiträge; …
- BFH, 05.04.2006 - IX R 109/00
Sicherheitsmaßnahmen am Wohnhaus eines Vorstandsmitglieds: Arbeitslohn, …
- FG Münster, 23.01.2009 - 10 K 1666/07
1%-Regelung: Fahrzeugumrüstung auf Gasbetrieb steuerpflichtig
- FG Schleswig-Holstein, 01.12.2006 - 1 K 81/04
Anwendung der 1 % Regelung für privat genutzte Kombinationsfahrzeugen
- FG Münster, 29.11.2006 - 12 K 3156/04
Private Nutzung von Firmenfahrzeugen durch Arbeitnehmer als ein der Lohnsteuer …
- FG Düsseldorf, 16.04.2010 - 3 K 4569/07
Überlassung von Gratisaktien; Freigrenze nach § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG; …
- BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 589/11
Sozialkassenbeitrag bei pauschal versteuerter Vergütung (§ 40a EStG)
- BSG, 26.05.2004 - B 12 KR 2/04 R
Erstattung von Führerscheinkosten als Arbeitsentgelt
- FG Berlin-Brandenburg, 13.11.2007 - 11 K 2182/04
Fahrzeugüberlassung sowie Fahrtkostenerstattung für einen Privat-Pkw als …
- FG Rheinland-Pfalz, 27.03.2006 - 5 K 2776/03
Übernahme von Pflichtkammerbeiträgen für angestellte Geschäftsführer als …
- FG Sachsen, 16.07.2003 - 7 K 1774/02
Kein Ansatz der Entfernungspauschale für Familienheimfahrten mit einem …
- FG Köln, 27.04.2006 - 15 K 3887/04
Übernahme der Kosten für das Rückentrainingsprogramm von Mitarbeitern als …
- FG München, 05.08.2002 - 7 K 5726/00
Kostenlose Benutzung dienstlicher Geräte für private Telefongespräche sowie …
- FG Baden-Württemberg, 08.09.2004 - 13 K 80/02
Besteuerung geldwerter Vorteile, die mit der Nutzung eines Dienstfahrzeuges zu …
- LSG Sachsen, 11.10.2016 - L 5 RS 632/14
Zusatz- oder Sonderversicherung der neuen Bundesländer; Geltendmachung …
- BFH, 07.06.2002 - VI R 24/00
Erstattungen des ArbG an den ArbN für Überlassung einer Garage
- FG Münster, 28.04.2004 - 1 K 3214/01
Kfz-Gestellung als Arbeitslohn, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; 1 …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2005 - L 16 KR 184/04
Krankenversicherung
- FG München, 26.04.2002 - 7 K 4528/00
Lohnsteuerliche Behandlung von vom Arbeitgeber zu Repräsentationszwecken …
- FG Rheinland-Pfalz, 29.08.2006 - 6 K 2726/04
Prämien für Gruppen-Krankenversicherung ausländischer Saisonarbeitskräfte als …
- FG Bremen, 08.07.2003 - 1 K 116/03
Private Fahrzeugnutzung; Gestellung von Winterreifen für die firmeneigenen …
- FG Köln, 24.09.2003 - 12 K 428/03
Arbeitslohn/Sachbezug
- FG Köln, 24.06.2004 - 2 K 3877/02
Kostenübernahme für Raucherentwöhnung steuerpflichtiger Arbeitslohn
- FG Niedersachsen, 17.06.2011 - 13 K 142/10
Abziehbarkeit von gebäudebzogenen Aufwendungen als Werbungskosten bei …
- FG Düsseldorf, 10.06.2011 - 1 K 734/09
Einordnung der arbeitgeberseitigen Erstattung der Kosten für die Fahrten zwischen …
- FG München, 17.01.2002 - 7 K 1790/00
Vom Arbeitgeber Gewährte Vorteile als Arbeitslohn; Nachforderung von Lohnsteuer
- LSG Baden-Württemberg, 26.11.2013 - L 11 R 5262/12