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   BFH, 17.01.1974 - IV R 100/70   

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https://dejure.org/1974,1011
BFH, 17.01.1974 - IV R 100/70 (https://dejure.org/1974,1011)
BFH, Entscheidung vom 17.01.1974 - IV R 100/70 (https://dejure.org/1974,1011)
BFH, Entscheidung vom 17. Januar 1974 - IV R 100/70 (https://dejure.org/1974,1011)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Personengesellschaft - Freimachen der Wohnung - Unmittelbare Umzugskosten - Maklerprovision - Betriebsausgaben - Voraussetzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 4, § 15 Nr. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 112, 120
  • DB 1974, 1316
  • BStBl II 1974, 449
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 16.05.1963 - IV 379/60 U

    Beschaffung einer Wohnung aus betrieblichen Erwägungen als abzugsfähige

    Auszug aus BFH, 17.01.1974 - IV R 100/70
    Nach den vom BFH im Urteil vom 16. Mai 1963 IV 379/60 U (BFHE 77, 220, BStBl III 1963, 400) aufgestellten Grundsätzen könne auch nicht angenommen werden, daß A den Teilwert eines zeitlich begrenzten und daher absetzungsfähigen Mietrechts in den Betrieb eingelegt habe.

    Das vom FG herangezogene Urteil IV 379/60 U könne hier nicht durchgreifen, weil dort Personenidentität zwischen dem zahlenden Inhaber des Betriebs und dem Nutznießer der Zahlungen für den Wohnungserwerb bestanden habe.

    Der Senat hat bereits in dem erwähnten Urteil IV 379/60 U ausgesprochen, daß ein Einzelkaufmann, der seine Wohnung zugunsten seines Gewerbebetriebes freimacht, eine zur Erlangung einer neuen Wohnung gezahlte Abfindung nicht als Betriebsausgabe behandeln kann, weil die Beschaffung einer Wohnung ein in den Bereich der Lebenshaltung fallender Vorgang ist (§ 12 Nr. 1 EStG).

    Insoweit bezieht sich der Senat auf die Ausführungen in seinem erwähnten Urteil IV 379/60 U.

  • BFH, 20.03.1969 - IV R 43/67

    Freiberufler - GbR - Grundstück - Betriebliche Nutzung - Notwendiges

    Auszug aus BFH, 17.01.1974 - IV R 100/70
    (Es braucht daher auch nicht geprüft zu werden, ob die in Rechtsprechung und Literatur streitige [Herrmann/Heuer, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, § 18 EStG, Anm. 34 b; Urteil des FG Düsseldorf, Kammern in Köln, vom 19. Februar 1965 VIII 9--10/64 F, EFG 1965, 378; siehe auch Urteil des FG Bremen vom 25. November 1966 I 53--56/64, EFG 1967, 228, und das diese Entscheidung bestätigende BFH-Urteil vom 20. März 1969 IV R 43/67, BFHE 95, 436, BStBl II 1969, 463] Frage der Anwendbarkeit des § 15 Nr. 2 EStG auf eine nicht gewerbliche Gesellschaft mit dem FG zu bejahen ist).
  • BFH, 01.03.1972 - IV R 166/69

    Unselbständige Tätigkeit - Gleichartige freiberufliche Tätigkeit - Verlegung

    Auszug aus BFH, 17.01.1974 - IV R 100/70
    In dem Urteil vom 1. März 1972 IV R 166/69 (BFHE 105, 20, BStBl II 1972, 458), durch das Umzugskosten in einem gegenüber der bisherigen Rechtsprechung des BFH großzügigeren Umfang als Betriebsausgaben anerkannt wurden, hat der Senat, ohne daß die übrigen Ertragsteuersenate des BFH Einwendungen dagegen erhoben hatten, zu den reinen Umzugskosten auch die Maklerprovision für die einen solchen Umzug erst ermöglichende Beschaffung einer neuen Wohnung gerechnet.
  • BFH, 01.04.1966 - VI 26/65
    Auszug aus BFH, 17.01.1974 - IV R 100/70
    Wäre A Eigentümer des Grundstücks, so müßte das Grundstück, das er der Gesellschaft ausschließlich und unmittelbar zur betrieblichen Nutzung überlassen habe, als notwendiges Betriebsvermögen eingestuft werden (Urteil des BFH vom 1. April 1966 VI 26/65, BFHE 86, 131, BStBl III 1966, 365).
  • BFH, 10.01.1973 - I R 114/71

    Wirtschaftsgüter - Personengesellschaft - Kreditunternehmen - Haftendes

    Auszug aus BFH, 17.01.1974 - IV R 100/70
    Daß das FG die Gesellschaft als solche als Klägerin behandelt hat, entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. das Urteil vom 4. Mai 1972 IV 251/64, BFHE 105, 449, BStBl II 1972, 672), der sich auch der I. Senat des BFH (Urteil vom 10. Januar 1973 I R 114/71, BFHE 108, 109, BStBl II 1973, 238) und der III. Senat des BFH (Urteil vom 18. Mai 1973 III R 73--75/72, BFHE 109, 373, BStBl II 1973, 676) angeschlossen haben.
  • BFH, 18.05.1973 - III R 75/72

    Indirekte Rentenzusage - Rente - Kapitalbetrag - Schuldabzug - Zusageempfänger -

    Auszug aus BFH, 17.01.1974 - IV R 100/70
    Daß das FG die Gesellschaft als solche als Klägerin behandelt hat, entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. das Urteil vom 4. Mai 1972 IV 251/64, BFHE 105, 449, BStBl II 1972, 672), der sich auch der I. Senat des BFH (Urteil vom 10. Januar 1973 I R 114/71, BFHE 108, 109, BStBl II 1973, 238) und der III. Senat des BFH (Urteil vom 18. Mai 1973 III R 73--75/72, BFHE 109, 373, BStBl II 1973, 676) angeschlossen haben.
  • BFH, 04.05.1972 - IV 251/64

    Einheitlicher Feststellungsbescheid - Einlegung von Rechtsbehelfen -

    Auszug aus BFH, 17.01.1974 - IV R 100/70
    Daß das FG die Gesellschaft als solche als Klägerin behandelt hat, entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. das Urteil vom 4. Mai 1972 IV 251/64, BFHE 105, 449, BStBl II 1972, 672), der sich auch der I. Senat des BFH (Urteil vom 10. Januar 1973 I R 114/71, BFHE 108, 109, BStBl II 1973, 238) und der III. Senat des BFH (Urteil vom 18. Mai 1973 III R 73--75/72, BFHE 109, 373, BStBl II 1973, 676) angeschlossen haben.
  • RG, 10.12.1941 - IV 184/41
    Auszug aus BFH, 17.01.1974 - IV R 100/70
    Entsprechend der steuerrechtlichen Behandlung von Umzugskosten eines Arbeitnehmers, der nach dem Umzug seine Stellung im Erwerbsleben nicht wesentlich ändere (vgl. z. B. Urteile des RFH vom 24. Oktober 1941 IV 184/41, RStBl 1941, 946; des BFH vom 25. November 1960 VI 37/60, HFR 1961, 57), müßten auch ausschließlich betrieblich veranlaßte Umzugskosten eines Gewerbetreibenden oder eines selbständig Tätigen als Betriebsausgaben anerkannt werden.
  • BFH, 25.11.1960 - VI 37/60
    Auszug aus BFH, 17.01.1974 - IV R 100/70
    Entsprechend der steuerrechtlichen Behandlung von Umzugskosten eines Arbeitnehmers, der nach dem Umzug seine Stellung im Erwerbsleben nicht wesentlich ändere (vgl. z. B. Urteile des RFH vom 24. Oktober 1941 IV 184/41, RStBl 1941, 946; des BFH vom 25. November 1960 VI 37/60, HFR 1961, 57), müßten auch ausschließlich betrieblich veranlaßte Umzugskosten eines Gewerbetreibenden oder eines selbständig Tätigen als Betriebsausgaben anerkannt werden.
  • FG Schleswig-Holstein, 21.06.2013 - 3 K 148/09

    Mietaufwendungen für die selbstgenutzte Wohnung auch nicht anteilig

    Auch würden nicht nur die reinen Umzugskosten, die bereits vor den Streitjahren angefallen sein dürften, die Voraussetzungen des objektiven Veranlassungszusammenhangs erfüllen (vgl. BFH-Urteil vom 17.1. 1974 IV R 100/70, BFHE 112, 3 120, BStBl II 1974, 449, wonach nur die Umzugskosten ausschließlich betrieblich veranlasst sein können), sondern auch - jedenfalls mittelbar und im Sinne eine conditio sine qua non sowie im Wege einer (gemischten) Mitveranlassung - die laufenden Mietaufwendungen für ein "Ersatzobjekt".
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